Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 28. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7449 19. Wahlperiode 30.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Lothar Maier, Tobias Matthias Peterka, Roman Johannes Reusch, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6999 – Beschlusspapier der Koalition zum Dieselkompromiss V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Presseberichten hat sich die Regierungskoalition am 1. Oktober 2018 auf ein Maßnahmenpaket gegen Dieselfahrverbote geeinigt. Bestandteil des Paktes sind u. a. folgende Maßnahmen (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/dieselkompromiss -bundesregierung-1.4153883): „Wenn das betroffene Auto – zum Beispiel durch Software-Updates – nicht unter den Wert von 270 Milligramm kommt, sollen die Fahrzeughalter zwei alternative Angebote bekommen: Erstens Rabatte: Die deutschen Hersteller haben dem Papier zufolge zugesichert , Besitzern von Euro-4- und Euro-5-Diesel-Fahrzeugen ein Tauschprogramm mit attraktiven Umstiegsprämien oder Rabatten anzubieten. Das soll auch dem Wertverlust Rechnung tragen, den diese Fahrzeuge durch die Debatte um deren Schadstoffausstoß erlitten haben. Anders als bei den meisten bisherigen Rabattaktionen sollen solche Preisnachlässe nun auch bei Gebrauchtfahrzeugen gelten. Zweitens Hardware-Nachrüstung: Ein sogenanntes SCR-System kann bei Euro-5- Fahrzeugen helfen, um über eine Harnstoff-Einspritzung den Stickoxidausstoß unter die Grenze von 270 Milligramm zu drücken. Die Bundesregierung erwartet vom jeweiligen Automobilhersteller, dass er die Kosten hierfür einschließlich des Einbaus übernimmt, heißt es im Papier. Wie die Konzerne das sehen, steht dort nicht. Als Bedingung nennt die Bundesregierung, dass das System im Einzelfall verfügbar und geeignet sein muss. Der Bund will zudem dafür sorgen, dass solche Systeme möglichst bald auf dem Markt verfügbar sind. Die Haftung übernehmen die Nachrüster.“ Presseberichten zufolge soll allerdings noch nicht geklärt sein, wer für die Hardware -Nachrüstung für ältere Dieselfahrzeuge bezahlen soll. Mit den Autoherstellern sei noch keine Einigung über die Übernahme der Kosten getroffen worden (www.tagesspiegel.de/politik/diesel-skandal-koalition-hat-sich-geeinigt-dochdie -industrie-spielt-nicht-mit/23137696.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7449 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Konnte eine Einigung mit den Autoherstellern über die Umstiegsprämien bzw. Rabatte erzielt werden, die Besitzern von Euro-4- und Euro-5-Dieselfahrzeugen für den Kauf neuer Dieselfahrzeuge gewährt werden sollen? a) Welche Hersteller haben demnach Rabatte in welcher Höhe zugesichert? b) Wem gegenüber wurde die Zusicherung abgegeben? Die Höhe der Umstiegsprämien kann den Internetpräsenzen der Hersteller entnommen werden. Die Zusagen wurden gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gegeben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/5640 verwiesen. 2. Gab es nach dem 2. Oktober 2018 Bemühungen der Bundesregierung mit dem Ziel, die Hersteller zur Übernahme der Kosten für eine Hardware-Nachrüstung für ältere Diesel-Kfz zu bewegen? a) Konnte insoweit eine Einigung mit den Herstellern erzielt werden? b) Welche Hersteller haben insoweit Zusagen welchen Inhalts gegenüber der Bundesregierung gemacht? Daimler und VW haben die hundertprozentige Übernahme der Kosten für eine Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw bis zu einer Höhe von 3 000 Euro zugesagt . BMW hat seinen Kunden 3 000 Euro für weitere Mobilitätsangebote zugesagt . Mit den internationalen Herstellern laufen diesbezüglich Gespräche. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333