Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 28. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7472 19. Wahlperiode 30.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6995 – Korrekturbitten der Verfassungsorgane und Bundesbehörden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus der Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 17. September 2018 auf die Schriftlichen Fragen 54 und 55 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz ergibt sich, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Jahr 2016 in einem Fall, im Jahr 2017 in vier Fällen und im Jahr 2018 bis zum Zeitpunkt der Anfrage in zwei Fällen unter Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen schriftlich bei Medien um die klarstellende Korrektur einer objektiv unzutreffenden Berichterstattung gebeten hatte. Dabei sollen jeweils die zutreffenden Tatsachengrundlagen mitgeteilt worden sein. Nach Ansicht der Bundesregierung dienen die Korrekturbitten dem Ziel, auf objektiv falsche Darstellungen in den Medien hinzuweisen und im Sinne einer zutreffenden Berichterstattung und Information der Öffentlichkeit eine Korrektur anzuregen. Der Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und das Bundeskriminalamt (BKA) sollen keine Korrekturbitten verschickt haben (Bundestagsdrucksache 19/4421). In Medien ist gelegentlich objektiv unzutreffende Berichterstattung festzustellen . So etwa im Jahre 2016, als Flüchtlinge eine 13-jährige Russlanddeutsche mit Namen Lisa entführt und vergewaltigt haben sollten. Dies stellte sich als unwahr heraus (Quelle: www.faz.net/aktuell/politik/thema/fake-news). Ein anderes Beispiel sind die Meldungen nach der bayerischen Landtagswahl 2018, wonach BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN alle Großstädte mit mehr als 100 000 Einwohnern erobert hätten. Diese Meldung des Zweiten Deutschen Fernsehens hat sich als objektiv unzutreffend erwiesen (Quelle: www.freiewelt. net/nachricht/wie-das-zdf-mit-irrefuehrender-grafik-fake-news-verbreitete- 10075969/). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Wie bereits in der Antwort des Staatssekretärs des Bundesinnenministeriums Hans-Georg Engelke vom 17. September 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/4421 ausgeführt, ist die Pressefreiheit unentbehrliches Gut und wesentlicher Faktor der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Sie ist – wie auch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7472 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Meinungsfreiheit – ein Wesenselement des freiheitlichen Staates und für die moderne Demokratie unentbehrlich. Objektiv unrichtige Informationen können indes zu zutreffender Meinungsbildung nicht dienen. Die Pressefreiheit schließt – ebenso wie die Meinungsfreiheit – nicht ein, erwiesen oder erkenntlich unwahre Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Die presserechtliche Sorgfaltspflicht gebietet es umgekehrt, Nachrichten vor ihrer Veröffentlichung auf Herkunft, Inhalt und Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Den Behörden bleibt es dabei unbenommen, diese unabhängige Prüfung durch entsprechende Hinweise zu unterstützen. 1. Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen Bundesbehörden , Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten aufschlüsseln)? 2. Werden die Bundesregierung und die vorgenannten Behörden einschließlich BND, MAD, BfV und BKA auch zukünftig bei Medien um die klarstellenden Korrekturen von objektiv unzutreffenden Berichterstattungen bitten (bitte begründen)? 3. Wie wird sichergestellt, dass auch wirklich alle objektiv unzutreffenden Berichterstattungen in Medien von Korrekturbitten der Behörden erfasst werden ? 4. Wenn nicht sichergestellt werden kann, dass alle objektiv unzutreffenden Berichterstattungen in Medien von Korrekturbitten der Behörden erfasst werden, nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der an Medien zu versendenden Korrekturbitten? Die Fragen 1 bis 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung gibt in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von der Bundesregierung veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die Bundesregierung einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333