Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7473 19. Wahlperiode 31.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Buschmann, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6993 – Sozialstaatsreform und Mindestlohn V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Jüngst haben eine Reihe von Vorschlägen zur Reform des deutschen Sozialstaates Eingang in die politische Debatte gefunden. Dazu gehört auch der Vorschlag für eine sogenannte Garantiesicherung (abrufbar im Internet unter: www.gruene. de/ueber-uns/2018/impulse-debattenbeitraege-zum-grundsatzprogramm/anreizstatt -sanktionen-bedarfsgerecht-und-bedingungslos.html). Darin fordert der Autor unter anderem einen Systemwechsel bei der Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohns. Danach solle die zuständige Mindestlohnkommission den bundesweit einheitlichen Mindestlohn so festsetzen, „dass man von seiner Hände Arbeit auch ohne staatliche Zuschüsse leben können soll.“ Von sachkundiger Seite sind Forderungen dieser Art bereits quantifiziert worden . So ergeben Berechnungen (siehe: Georg Cremer, Deutschland ist gerechter als wir meinen, München 2018, S. 215 ff.), dass der bundesweit einheitliche Mindestlohn für einen Alleinstehenden bei 12,77 Euro liegen müsse, um etwa in einer Stadt wie München ohne Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnung und Heizung „von seiner Hände Arbeit auch ohne staatliche Zuschüsse leben“ zu können. Soll die Forderung nicht nur für Alleinstehende , sondern auch für Familien bzw. Bedarfsgemeinschaften gelten, so kommen rasch Werte von 16 Euro zustande. Bedenkt man, dass der Autor des Garantiesicherungspapiers zudem noch eine „Anhebung des Satzes“ zur Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums – also eine Erhöhung der Transferleistungssätze – verlangt, dürften diese Zahlen eher die Untergrenze der möglichen Auswirkungen auf den konkret aus dem Vorschlag resultierenden Mindestlohn darstellen. 1. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass man die Formulierung „dass man von seiner Hände Arbeit auch ohne staatliche Zuschüsse leben können soll“ für die Bestimmung des Mindestlohns nicht anders verstehen kann, als dass der bundesweit einheitlich geltende Mindestlohn so bemessen werden soll, dass unter Zugrundelegung eines Vollzeitbeschäftigungsverhältnisses keine Leistungsansprüche nach Arbeitslosengeld II inklusive der Leistungen für Wohnung und Heizung mehr bezogen werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7473 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Näherungswerte von 13 Euro bis 16 Euro pro Arbeitsstunde für einen so bemessenen Mindestlohn plausibel und seriös ermittelt worden sind? 3. Mit welchen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt rechnet die Bundesregierung , falls der Mindestlohn so angehoben würde, dass er zwischen 13 und 16 Euro läge? 4. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung speziell für den ländlichen Raum und für personalintensive Branchen wie der Gastronomie und dem Tourismus? 5. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass das Ziel, dass der Mindestlohn so bemessen sein sollte, „dass man von seiner Hände Arbeit auch ohne staatliche Zuschüsse leben können soll“, zwingend ein Mindestlohnmodell erforderte , das regional nach den sehr unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in Deutschland differenzieren müsste? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung bewertet Debattenbeiträge einzelner Parteien oder Politiker im Rahmen des parlamentarischen Fragewesens grundsätzlich nicht. Gleiches gilt für darauf aufsetzende Berechnungen Dritter. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333