Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/748 19. Wahlperiode 14.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Anja Hajduk, Beate Müller-Gemmeke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/550 – Die Situation von Honorarlehrkräften in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Honorarlehrkräfte arbeiten an Hochschulen, an Volkshochschulen, privaten Sprachschulen, Goethe-Instituten sowie an anderen Einrichtungen. Sehr häufig arbeiten sie im öffentlichen Auftrag. Trotz ihrer gesellschaftlich wichtigen und wertvollen Arbeit befinden sich Honorarlehrkräfte nicht selten in einer prekären Situation. Die fragestellende Fraktion hat hierzu bereits in der vergangenen Legislatur eine Kleine Anfrage gestellt (Bundestagsdrucksache 18/13039). Mit der hier vorliegenden Anfrage sollen die Entwicklungen im Jahr 2017 dokumentiert werden. 1. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Beitragsrückstände von Selbstständigen bei der gesetzlichen Rentenversicherung? Die Statistik der Rentenversicherung über Beitragsrückstände nach § 9 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik der Rentenversicherung (RSVwV) wird für das Berichtsjahr 2017 erst Ende März 2018 vorliegen. Für das Berichtsjahr 2016 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3a der Kleinen Anfrage zur Situation von Honorarlehrkräften in Deutschland (Bundestagsdrucksache 18/13122) verwiesen. 2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Beitragsrückstände von freiwillig gesetzlich sowie von privat Versicherten bei der gesetzlichen bzw. bei der privaten Kranken- und Pflegeversicherung? Die auf der Internetpräsenz des Bundesversicherungsamtes veröffentlichte Statistik zu den sonstigen KV-Beiträgen weisen Beitragsrückstände der freiwillig in der GKV versicherten Mitglieder sowie der weiteren Personengruppen, die Beiträge selbst zahlen, aus. Danach lag der Gesamtrückstand der Beitragsschulden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/748 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode freiwillig Versicherter im Dezember 2017 bei 6,3 Mrd. Euro. Diese Informationen lassen jedoch keine weitergehende Differenzierung nach Personengruppen wie z. B. den hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen zu. Für die soziale Pflegeversicherung ergibt sich daraus ein Rückstandsvolumen von rd. 1 Mrd. Euro. In der privaten Krankenversicherung betrugen Ende 2016 die aggregierten bilanzierten Forderungen gegenüber den Versicherungsnehmern aus dem gesamten Versicherungsgeschäft 262 023 Tsd. Euro. Eine Auflösung nach Kranken-und Pflegeversicherung sowie Angaben für das Jahr 2017 liegen der Bundesregierung nicht vor. 3. Zu welchem Ergebnis kam die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung bei den Goethe-Instituten (www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ deutsch-kurse-am-goethe-institut-drv-prueft-honorarvertraege-14906185. html), und welche rechtlichen Implikationen sind damit verbunden? Die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd im Eigenmittelbereich des Goethe-Instituts e. V. umfasst im Wesentlichen die Tätigkeit der 12 gemeinnützig agierenden Institute im Inland. Gegenstand der Prüfung sind die Verträge mit den als freiberufliche Mitarbeiter/-innen tätigen Goethe-Instituts -Honorarlehrer/-innen im Inland (Sprachkurse und Prüfungen) sowie weitere Honorarverträge (u. a. Handwerker/-innen, Hausmeisterdienste, Aushilfen, Wachdienste ). Die Betriebsprüfung dauert an, ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor. Im Zuge der Gespräche zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd und dem Goethe-Institut wurde aber Einigkeit über die Neugestaltung der Vertragsverhältnisse erzielt, um die notwendige Rechtssicherheit für die entsprechenden Honorarlehrkräfte wie auch die Arbeitsfähigkeit der Goethe-Institute zu gewährleisten . Zugleich strebt das Goethe Institut an, die Zahl der festangestellten Lehrkräfte zu erhöhen. 4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Bruttolöhne der Honorarlehrkräfte in den einzelnen Bundesländern (bitte differenziert nach Einrichtungsart beantworten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. In welchen Bundesländern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 die Bezahlung der Honorarlehrkräfte verbessert (bitte differenziert nach Einrichtungsart beantworten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Honorarlehrkräfte an Hochschulen teilweise auch über die Übungsleiterpauschale vergütet werden, und wie würde die Bundesregierung eine solche Praxis bewerten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/748 7. a) Wie ist ein Selbstständiger mit nur einem Auftraggeber definiert, und was bedeutet zeitlich konkret, „auf Dauer und im Wesentlichen für nur einen Auftraggeber“ tätig zu sein? Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 erster Halbsatz des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigten und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Zur Auslegung dieser Norm wird auf die Begründung zum Entwurf eines Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte (Bundestagsdrucksache 14/45, S. 20), auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (Bundestagsdrucksache 16/1525, S. 27 f.), auf die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundestagsdrucksache 16/3794, S. 32) sowie auf die Gemeinsamen Rechtlichen Arbeitsanweisungen der Rentenversicherungsträger (http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/) und auf die einschlägige Kommentarliteratur zu § 2 SGB VI verwiesen. b) Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens (Für ein modernes Rentenrecht: Die Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), Juli 2017), wonach bei Soloselbstständigen mit einem Auftraggeber die Beiträge zur Sozialversicherung „nicht nur von ihnen alleine, sondern von ihren und ihrem Auftraggeber je zur Hälfte zu tragen“ sind (s. 49 ff.), und welche Konsequenzen hätte eine solche Regelung für Honorarlehrkräfte mit nur einem Auftraggeber? Zur Frage der Beteiligung der Auftraggeber an den Versicherungsbeiträgen von Selbständigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 der Kleinen Anfrage zu Selbständigen in der Rentenversicherung (Bundestagsdrucksache 18/6304) verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333