Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7487 19. Wahlperiode 01.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Nicole Bauer, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7059 – Vorhaben der Bundesregierung zur Frauenquote V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD betont, Frauen und Männer auch in Parlamenten auf allen Ebenen gleichberechtigt zu beteiligen und deshalb verstärkt Frauen für die politische Beteiligung zu gewinnen. Wörtlich heißt es dort ab Zeile 988: „Um eine höhere Repräsentanz von Frauen in der Politik zu erreichen und mehr Frauen den Weg in die Politik zu ebnen, werden wir bewährte politische Programme – wie das Helene-Weber-Kolleg und den Helene-Weber-Preis – verstetigen. Wir wollen eine Bundesstiftung gründen, die sich wissenschaftlich fundiert insbesondere Fragen der gerechten Partizipation von Frauen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft widmet.“ Ab Zeile 1008 versprechen Union und SPD: „Deutschland wird im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft und als Partner der Triopräsidentschaft die Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU weiter vorantreiben und sichtbar machen .“ Die FDP setzt sich für Chancengleichheit von Frauen und Männern ein. Wir wollen mehr Frauen in Führungsverantwortung, in der Wirtschaft, im öffentlichen Dienst und fraglos auch im Deutschen Bundestag. Frauen sind in der Leitung von Unternehmen und anderen Führungspositionen sehr erfolgreich, und gemischte Teams arbeiten produktiver und erfolgreicher. Wir erwarten von Unternehmen in Deutschland eine deutliche Verbesserung des Frauenanteils in Führungspositionen. Unser Nachbarland Frankreich hat 1999 seine Verfassung um einen Artikel 1 Absatz 2 ergänzt, der in der ministeriell übersetzten Fassung lautet: „Das Gesetz fördert den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu den Wahlmandaten und -ämtern sowie zu den Führungspositionen im beruflichen und sozialen Bereich.“ Seit 2000 gibt es in der Französischen Republik ein Paritätsgesetz, die „Loi n° 2000-493 du 6 juin 2000 tendant à favoriser l'égal accès des femmes et des hommes aux mandats électoraux et fonctions électives“. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben das Gesetz zusammengefasst (www.bundestag.de/blob/514844/e0cecb0d69da524b36c1e88ef25a9292/wd- 3-101-17-pdf-data.pdf). Danach sehe das Gesetz „eine verpflichtende paritätische Besetzung der Wahllisten mit Frauen und Männern bei Verhältniswahlen vor. Nach dem Paritégesetz gilt diese Pflicht bei Europawahlen, für einen Teil Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7487 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Senatswahlen sowie für Regional- und Kommunalwahlen. Bei Europawahlen und einem Teil der Senatswahlen sind strikt alternierende Listen „Frau- Mann“ zu bilden. [...] Außerdem sieht das Paritégesetz für die Wahlen zur französischen Nationalversammlung – einer Mehrheitswahl in Wahlkreisen – vor, dass Parteien, die in mehr als 50 Wahlkreisen Direktkandidatinnen und -kandidaten aufstellen, von der paritätischen Kandidatenaufstellung nur um bis zu 2 Prozent abweichen dürfen. Verstöße führen nicht zur Ungültigkeit des Wahlvorschlags , werden jedoch mit einer Kürzung der staatlichen Parteienfinanzierung sanktioniert“ (S. 3 f. Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 101/17). Mitglieder der Bundesregierung haben sich in der Presse für gesetzliche Regelungen ausgesprochen, die den Anteil der Frauen im Deutschen Bundestag deutlich erhöhen sollen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Katarina Barley, hat ein neues Wahlrecht gefordert und dabei im Grundsatz zustimmend auf Vorschläge Dritter für ein Paritätsgesetz verwiesen (www.bild.de/ politik/2018/politik/justizministerin-barley-high-heels-sind-politisch-praktisch- 58343964.bild.html). Die bisherigen Ausführungen der Bundesjustizministerin sind bislang nicht hinreichend konkretisiert, um darüber eine substantiierte Debatte im Einzelnen führen zu können. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, Stellung zu beziehen. Soweit die Bundesjustizministerin ihre Ideen auf den Tisch gelegt hat, hat sie nach Ansicht der Fragesteller verfassungsrechtliche Bedenken etwa hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Gebot der Wahlgleichheit nicht ausgeräumt. 1. Plant bzw. bis wann erarbeitet die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote im Deutschen Bundestag? Nein. Die Bundesregierung respektiert in diesem Bereich nach langjähriger Staatspraxis die Zuständigkeit des Deutschen Bundestages und ergreift keine eigenen Initiativen. 2. Plant bzw. bis wann erarbeitet die Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit der Soll-Rechtsfolge, den Anteil von Frauen unter den Abgeordneten im Deutschen Bundestag zu erhöhen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Hat die Bundesregierung das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umgesetzt, das Helene-Weber-Kolleg und den Helene-Weber-Preis zu verstetigen, und in welcher Form? An der Umsetzung wird derzeit gearbeitet. 4. Hat die Bundesregierung das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, eine Bundesstiftung zu gründen, die sich wissenschaftlich fundiert insbesondere Fragen der gerechten Partizipation von Frauen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft widmet, bereits umgesetzt? Wenn ja, in welcher Form (bitte erläutern)? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Derzeit laufen dazu vorbereitende Arbeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7487 5. Sofern die Fragen 3 und 4 negativ beantwortet werden, bis wann plant die Bundesregierung die vollständige Umsetzung dieser Versprechen? Zur Verstetigung des Helene-Weber-Kollegs und Helene-Weber-Preises wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Bundesregierung plant, die Gründung einer Bundesstiftung bis zum Ende der Legislaturperiode abgeschlossen zu haben. 6. Sieht die Bundesregierung mit den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Zeilen 988 bis 997) eingegangenen Selbstverpflichtungen hinreichende Maßnahmen für diese Legislaturperiode, um den Anteil weiblicher Abgeordneter im Deutschen Bundestag wesentlich zu steigern (Antwort bitte begründen)? Um den Anteil weiblicher Abgeordneter im Deutschen Bundestag wesentlich zu steigern, sind neben den Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag vereinbart sind, Maßnahmen der Parteien und ggf. gesetzliche Regelungen erforderlich, die aus der Mitte des Bundestages kommen, siehe Antwort zu Frage 1. 7. Sind die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (Zeilen 988 bis 997) eingegangenen Selbstverpflichtungen aus Sicht der Bundesregierung für diese Legislaturperiode ausreichend, um innerhalb von fünf Jahren eine höhere Repräsentanz von Frauen in der Politik zu erreichen und mehr Frauen den Weg in die Politik zu ebnen (Antwort bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Plant die Bundesregierung weitere nichtgesetzliche Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils im Deutschen Bundestag? Wenn ja, welche (bitte erläutern)? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) führt zusammen mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e. V. (EAF Berlin) eine Jubiläumskampagne zu „100 Jahre Frauenwahlrecht “ durch (www.100-jahre-frauenwahlrecht.de). Ein Schwerpunkt der Kampagne ist die Frage der Erhöhung des Frauenanteils in deutschen Parlamenten . Die Jubiläumskampagne wird von 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter anderem mit einem Statement auf der Kampagnenwebseite unterstützt. Im Rahmen des Jubiläums zu „100 Jahre Frauenwahlrecht“ wird es darüber hinaus im Mai 2019 einen Zukunftskongress des BMFSFJ zusammen mit der EAF Berlin und dem Deutschen Juristinnenbund geben. Hauptthema des Zukunftskongresses wird die Frage nach mehr politischer Teilhabe von Frauen auch im Bundestag sein. Im Rahmen des Helene-Weber-Kollegs wird es eine Reihe von nichtgesetzlichen Maßnahmen geben, die zu einer Erhöhung des Frauenanteils auch im Deutschen Bundestag beitragen sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7487 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Erwartet die Bundesregierung, dass das Festschreiben einer gesetzlichen Frauenquote für den Deutschen Bundestag als Misstrauen in Urteilsfähigkeit der Wählerinnen und Wähler aufgefasst würde? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 10. Ist aus Sicht der Bundesregierung in den bisherigen Wahlen zum Deutschen Bundestag das Geschlecht ein maßgebliches Kriterium für die Wahlentscheidung der Wählerinnen und Wähler gewesen (Antwort bitte begründen)? 11. Liegen der Bundesregierung dazu empirische Daten vor oder beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende empirische Daten zu beschaffen und zu analysieren? 12. Wenn ja, wie und unter Zuhilfenahme welcher wissenschaftlichen Theorien werden diese empirischen Daten interpretiert? Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es liegen Daten zum Wahlverhalten von Frauen und Männern für den Deutschen Bundestag im Zeitverlauf vor. Diese betreffen a) die Wahlbeteiligung von Frauen und Männern sowie b) die jeweiligen Präferenzen bzw. Stimmenanteile von Wählerinnen und Wählern hinsichtlich der Parteien. Zur Fragestellung, ob und in welchem Maße die Wahlentscheidungen von Männern und Frauen dadurch beeinflusst werden, ob ein Mann oder eine Frau kandidiert, liegen keine aktuellen, belastbaren Forschungen vor. Es gibt vereinzelt Forschungsergebnisse zu den Wahlen in kommunalen Vertretungen , soweit die jeweiligen Kommunalverfassungen Kumulieren und Panaschieren der Stimmen möglich machen und Rückschlüsse ermöglichen, ob Frauen bzw. Männer als Kandidatinnen und Kandidaten in stärkerem oder geringerem Maße gewählt werden. Wie die politikwissenschaftliche Forschung aufzeigt, sind die Wahlentscheidungen jedoch auf ein komplexes Motivbündel zurück zu führen . Daten werden auf der Grundlage bewährter sozial- und politikwissenschaftlicher Forschungsmethodik erhoben und ausgewertet. 13. Macht die Bundesregierung das Ergebnis von Auswertungen empirischer Daten zur Voraussetzung für eigene Initiativen bezüglich einer gesetzlichen Frauenquote? Die Bundesregierung plant keine eigene Initiative, siehe Antwort zu Frage 1. 14. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Defizite in der Gesetzgebung, die sich darauf zurückführen lassen, dass deutlich weniger Frauen als Männer Abgeordnetenmandate im Deutschen Bundestag innehaben (wenn ja, bitte aufführen und begründen)? Der Bundesregierung liegen dazu keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Die Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, vor allem aus dem skandinavischen Raum, zeigen aber, dass vergleichsweise höhere Frauenanteile in den Parlamenten auch dazu führen, dass in den gesetzgeberischen Prozessen der Blick generell geweitet wird und Genderaspekte angemessener berücksichtigt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7487 15. In welchen Bereichen erwartet die Bundesregierung Verbesserungen für den Alltag der Bürgerinnen und Bürger, wenn eine gesetzliche Frauenquote für die Mandate im Deutschen Bundestag eingeführt würde (bitte aufführen und begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 16. Erwägt die Bundesregierung Maßnahmen zur Herbeiführung alternativer Quoten für die Mandatsverteilung im Deutschen Bundestag als die zur Förderung des Frauenanteils? Nein. 17. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung politisch sinnvollere oder weniger sinnvolle Quoten für die Mandatsverteilung im Deutschen Bundestag als die zur Förderung des Frauenanteils, und wenn ja, welche sind das? Nein. 18. Wird die Bundesregierung hierzu Maßnahmen ergreifen? Nein. 19. Stellt eine gesetzliche Frauenquote im Deutschen Bundestag aus Sicht der Bundesregierung eine Reduktion von selbstbestimmten Persönlichkeiten auf das Geschlechtsmerkmal Frau dar? Nein. 20. Hält die Bundesregierung eine Regelung zur gesetzlichen Frauenquote im Deutschen Bundestag für denkbar, die vereinbar ist mit dem Grundsatz der Wahlfreiheit gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes? 21. Sieht die Bundesregierung in einem Paritätsgesetz eine Einschränkung der freien Kandidatur? 22. Erlaubt die in Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes festgeschriebene passive Wahlgleichheit aus Sicht der Bundesregierung verbindliche gesetzliche Vorgaben für Wahlvorschläge nach Geschlecht? Die Fragen 20 bis 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung zu diesen Fragen ist bisher nicht erfolgt. Eine abschließende verfassungsrechtliche Prüfung steht somit noch aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7487 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Prüft die Bundesregierung a) eine Änderung des Grundgesetzes zur Förderung des gleichen Zugangs von Männern und Frauen zu Wahlmandaten, b) eine Änderung des Bundeswahlgesetzes, die das Panaschieren und/oder Kumulieren von Wahlstimmen erlaubt, und/oder c) eine Umgestaltung der Wahlkreise für die Bundestagswahl, um geschlechtsverschiedene Doppelkandidaturen zu ermöglichen, auf die eine Stimme mit Präferenz abgegeben werden kann? Nein, siehe Antwort zu Frage 1. 24. Liegt der Bundesregierung das Ergebnis solcher Prüfungen vor, und wie bewertet sie dieses Ergebnis hinsichtlich seiner Machbarkeit und Verfassungskonformität ? Die Bundesregierung hat keine verfassungsrechtliche Prüfung zu diesen Fragen in Auftrag gegeben. 25. Hält die Bundesregierung Regelungen wie in Frankreich zur Parteienfinanzierung mit dem Ziel der Frauenförderung mit Blick auf die Wahlgleichheit gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes für in verfassungskonformer Weise auf Deutschland übertragbar? Die Bundesregierung hat eine solche Prüfung nicht vorgenommen. 26. Lassen sich aus Sicht der Bundesregierung Regelungen, wie die im französischen Parité-Gesetz festgeschriebenen, im deutschen Recht schaffen, ohne das Bevorzugungsverbot gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes abzuschaffen ? Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 27. Lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung eine Übertragung des französischen Parité-Gesetzes in deutsches Recht allein mit Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes als verfassungskonform rechtfertigen? Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Zahlen zur Entwicklung des Geschlechterverhältnisses in den nationalen Parlamenten in anderen westlichen Demokratien, insbesondere innerhalb der Europäischen Union, und was schließt sie daraus? Der Bundesregierung liegen die einschlägigen Datenbanken und Veröffentlichungen vor, z. B. der OECD, der Worldbank und des EIGE (European Institute for Gender Equality). In der EU liegt Deutschland hinsichtlich des Frauenanteils im nationalen Parlament derzeit auf Platz 13 (Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags 2018), weltweit auf Rang 47 von 193 Ländern (Interparliamentary Union 2018). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7487 29. Untersucht die Bundesregierung regelmäßig die Maßnahmen anderer westlicher Demokratien, insbesondere innerhalb der Europäischen Union, zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an politischen Ämtern , und welche Erkenntnisse hinsichtlich Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Lage in Deutschland zieht sie gegebenenfalls daraus? Nein, derartige Untersuchungen führt die Bundesregierung nicht durch. 30. Beabsichtigt die Bundesregierung solche in Frage 28 angesprochenen wissenschaftlichen vergleichenden Informationen aus anderen EU-Mitgliedstaaten einzuholen und bei eigenen von der Bundesregierung vorzulegenden Gesetzentwürfen zu berücksichtigen? Legislative Maßnahmen im Bereich des Wahlrechts werden aus der Mitte des Bundestages eingebracht, siehe Antwort zu Frage 1. 31. Welche im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nach Ansicht der Bundesregierung (Zeile 1008 ff.) angedeuteten konkreten Maßnahmen wird Deutschland im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft 2020 sowie im Rahmen der Triopräsidentschaft (Deutschland-Portugal-Slowenien) vorantreiben und sichtbar machen, um die Gleichstellung von Männern und Frauen in der EU sichtbar zu machen? Das Programm zur deutschen Ratspräsidentschaft wird derzeit erarbeitet, sodass noch keine Aussagen zu konkreten Maßnahmen getroffen werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333