Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 25. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7495 19. Wahlperiode 31.01.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten der Abgeordneten Claudia Müller, Anja Hajduk, Dr. Danyal Bayaz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6841 – Infrastruktur für Neugründung und Nachfolge V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Für Gründerinnen und Gründer, Start-Ups und Unternehmensnachfolgen gibt es eine Vielzahl an Plattformen, Netzwerken, Anlauf- und Beratungsstellen, sowie zuständige Behörden. In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD angeführt, dass sie „Strukturen schaffen, die Neugründungen und Nachfolge in der Start- und Übergangsphase unterstützen. […] Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren werden wir vereinfachen. Ziel sollte ein „One-Stop- Shop“ sein.“ Vereinfachungen im Umgang mit der Verwaltung sind vor allem für Klein- und Kleinstunternehmer spürbar: Sie haben keine eigene Personaloder Finanzabteilung, sondern müssen sich zusätzlich zu ihrem täglichen Geschäft um Meldepflichten, Berichte, Zahlungen und Steuern kümmern. Besonders groß ist dann der Ärger über sinnlos erscheinende Tätigkeiten, weil Daten schon in anderen Zusammenhängen übermittelt wurden oder Termine auch online erledigt werden könnten. Die Bundesregierung muss deshalb ihre Bemühungen um Vereinfachungen und Vermeidung von Doppelungen mit allem Nachdruck vorantreiben. Schon seit langem wird bei Unternehmerbefragungen ausufernde Bürokratie als Problem Nummer eins genannt, welches Menschen in Deutschland die Lust auf Unternehmertum vergällt. Doch nicht nur bei Verwaltungsvorgängen sind Vereinfachungen wünschenswert, auch bei Beratungen vor Ort sind die Ansprechpartner vielfältig und nicht immer leicht zu finden. 1. Versteht die Bundesregierung unter „One-Stop-Shop“ für Neugründung und Nachfolge etwas anderes als die Möglichkeit, dass in jeder Verwaltung in Deutschland alle administrativen Vorgänge einer Gründung an einem Ort und in einem Termin vorgenommen werden können, und wenn ja, was konkret ? Das „One-Stop-Shop“-Konzept zielt auf die Erleichterung, Bündelung und Digitalisierung des Gründungsverfahrens. Neugründungen sind vielfältig und heterogen . Entsprechend sind bei der Gründung eines Gewerbes oder der Aufnahme einer Selbständigkeit in den Freien Berufen unterschiedliche Stellen und Behörden zu beteiligen. Je nach Rechtsform und Wirtschaftsbereich sind zusätzliche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7495 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Behörden und Einrichtungen einzubinden. Sofern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt werden, ergeben sich weitere Beteiligungen. Daher sind im Gründungsprozess zahlreiche Behörden und Institutionen auf verschiedenen Ebenen und Bereichen beteiligt. Ziel der Bundesregierung ist es, Gründerinnen und Gründern den Start in die Selbständigkeit durch zielgerichtete Informationen und Beratungsangebote zu erleichtern. Hierzu gilt es insbesondere auch, den Gründungsprozess und das Verfahren transparenter zu gestalten und Gründerinnen und Gründern den Zugang zu den jeweiligen Stellen zu erleichtern. Vor allem das Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (www.existenzgruender.de) stellt hierzu bereits umfassende Informationen, Ansprechpartner, Leitfäden und Checklisten zur Verfügung und gibt bundesweit einen Überblick der jeweiligen Ansprechpartner. Mit dem Onlinezugangsgesetz, das Bund und Länder dazu verpflichtet, alle Dienstleistungen online im Portalverbund anzubieten, sowie der EU-Verordnung für ein einheitliches digitales Zugangstor sind die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, in absehbarer Zeit das Gründungsverfahren online durchführen zu können. Diese anstehenden digitalen Weiterentwicklungen tragen zur Umsetzung des „One-Stop-Shop“-Konzepts für Gründungen bei. 2. In welchen Maßnahmen und oder durch welches Netzwerk soll das Ziel eines „One-Stop-Shops“ für Neugründung und Nachfolge erreicht oder herbeigeführt werden? Das Onlinezugangsgesetz wird von Bund und Ländern in einem gemeinsamen, vom IT-Planungsrat beschlossenen Digitalisierungsprogramm arbeitsteilig umgesetzt . Die Gründungsverfahren werden unter Federführung von Bremen und Nordrhein-Westfalen bearbeitet. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 1. 3. Strebt die Bundesregierung bei der Implementierung eines „One-Stop- Shops“ für Neugründung und Nachfolge die Schaffung einer staatlichen Anlaufstelle an, oder erwägt sie, diese Stelle an private Träger zu geben, und wenn ja, welche Träger kämen für sie in Frage? Bei der Fortentwicklung des „One-Stop-Shop“-Konzepts strebt die Bundesregierung nicht den Aufbau von neuen Anlaufstellen an. Es geht vor allem darum, die Prozesse und die Zusammenarbeit der am Gründungsverfahren beteiligten Stellen zu optimieren, zu bündeln und zu digitalisieren. 4. Was ist der Unterschied zwischen dem einheitlichen Ansprechpartner und einem „One-Stop-Shop“ für Neugründung und Nachfolge? Das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner basiert auf Anforderungen der EU- Dienstleistungsrichtlinie. Gründungswillige und Unternehmen erhalten über einen Kontaktpunkt mit der Verwaltung alle Informationen zu benötigten Verwaltungsverfahren und können diese Verfahren gebündelt elektronisch abwickeln. Kontaktpunkte sind die Portale der 16 Bundesländer. Zusätzliche Unterstützung bieten die persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Kammern und Kommunen. Damit erfüllt das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner die Funktion eines „One-Stop-Shop“ für Neugründung und Nachfolge, deckt jedoch darüber hinaus Verfahren über den gesamten Unternehmenslebenszyklus ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7495 5. Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit dem „Mini-One-Stop-Shop“ für digitale Dienstleistungen im Bereich der Umsatzsteuer (bitte angeben, wie viele Nutzer und Nutzerinnen es seit Bestehen gibt, wie hoch der Aufwand für Nutzer und Nutzerinnen sowie die Verwaltung ist, welche technischen Probleme es seit Bestehen gibt)? Für den „Mini-One-Stop-Shop“ für in der EU ansässige Unternehmerinnen und Unternehmer waren zum 31. Dezember 2018 in Deutschland 1 962 Nutzerinnen und Nutzer und in anderen EU-Mitgliedstaaten 10 998 Nutzerinnen und Nutzer registriert. Für den „Mini-One-Stop-Shop“ für im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer waren zum 31. Dezember 2018 in Deutschland 96 Nutzer und in anderen EU-Mitgliedstaaten 917 Nutzer erfasst. Im Verfahren „Mini-One-Stop-Shop“ stehen alle Formulare als Online-Formulare zur Verfügung, die auf elektronischem Weg an die Verwaltung zu übermitteln sind. Hierdurch wurde eine einfache Form der Kommunikation implementiert , die den Nutzerinnen und Nutzern des Verfahrens die Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten erleichtert. Der größte Aufwand für die Steuerpflichtigen dürfte darin bestanden haben, ihre Online-Portale und Buchhaltungssysteme technisch an die geänderten gesetzlichen Vorgaben (Differenzierung der Umsätze nach Leistungsort) umzustellen. Hinsichtlich des Aufwandes der Verwaltung für den laufenden Betrieb des Verfahrens sind auf Bundesseite ca. 11 Arbeitskräfte zu berücksichtigen. Diesbezügliche Angaben aus den Landesfinanzbehörden liegen der Bundesregierung nicht vor. Nennenswerte technische Probleme waren im Verfahren „Mini-One-Stop-Shop“ unmittelbar nach dessen Produktivsetzung zu Beginn des Jahres 2015 aufgetreten. Es handelte sich dabei insbesondere um Fehler, die beim Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu verzeichnen waren. Grund hierfür war, dass Nachrichten zum Teil nicht nach dem unionsweit einheitlich festgelegten Datenschema übermittelt worden waren. Beispielsweise fehlten Pflichtangaben in den Nachrichten oder diese enthielten nicht zulässige Zeichen (z. B. Leerzeichen). Die Steuerpflichtigen waren durch die genannten, inzwischen behobenen Fehler jedoch nicht betroffen. 6. Hat die Bundesregierung das Ziel, die einheitlichen Ansprechpartner in den Bundesländern bundesweit zusammenzufassen, und wenn ja, wann, und wie, und wenn nein, warum nicht? Für die Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie sind die Bundesländer zuständig. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie koordiniert den Prozess. Mit der neuen Strategie „Einheitlicher Ansprechpartner 2.0“ entwickeln Bund und Länder die einheitlichen Ansprechpartner gemeinsam zu einem Netzwerk weiter, das aus 16 Landesportalen und einem nationalen Einstiegsportal besteht und durch rund 200 persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner ergänzt wird. Die Portale werden im Hinblick auf zentrale Funktionalitäten harmonisiert. Mit der Positionierung als Netzwerk wird den Bedürfnissen der Unternehmen nach gebündeltem elektronischem Zugang einerseits und geschäftsortsnaher persönlicher Unterstützung andererseits Rechnung getragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7495 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche Ansprechpartner oder „One-Stop-Shops“, die bundesländerübergreifend arbeiten bzw. in verschiedenen Bundesländern unter gleichen Bedingungen und Voraussetzungen arbeiten? Das neue Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner bildet einen Rahmen, in dem die Akteure von Bund, Ländern, Kommunen und Kammern bundesländerübergreifend zusammenarbeiten. Gründerinnen und Gründer sollen so Verwaltungsverfahren überall in gleich hoher Qualität und Nutzerfreundlichkeit elektronisch abwickeln können. 8. Sieht die Bundesregierung die Zuständigkeit für die Errichtung eines „One- Stop-Shops“ bei den Ländern, und wenn ja, warum, und wie soll in diesem Falle ein bundesweit einheitlicher „One-Stop-Shop“ erreicht werden? Aufgrund der föderalen Zuständigkeiten für die Mehrzahl der Gründungsschritte bei den Ländern und Kommunen sowie der erforderlichen Beteiligung von weiteren Einrichtungen sind alle involvierten Stellen bei der Bündelung und Digitalisierung der Gründungsprozesse zu beteiligen. 9. Welche speziellen Maßnahmen sieht die Bundesregierung bei der Errichtung eines „One-Stop-Shops“ für die Unternehmensnachfolge vor? Mit der Unternehmensnachfolgebörse www.nexxt-change.org des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und der KfW steht bundesweit eine kostenfreie Onlineplattform zur Verfügung, die rund um das Thema Unternehmensnachfolge informiert. Insbesondere durch die beteiligten rund 700 Regionalpartner stehen bundesweit Ansprechpartner zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge bereit. 10. Welche Programme mit Beratungsangeboten für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) für die Gründung finanziert die Bundesregierung (bitte nach Themenschwerpunkten, Höhe der Titel, Verwaltungseinheit, welche die Beratungen anbietet oder bewilligt, und Anzahl der Beratungen aufgliedern), und welche Programme davon werden auch für Beratungen für Unternehmensnachfolgen genutzt? Unternehmen können innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung die Förderung unternehmerischen Know-hows für externe Beratungen zur Festigung der Unternehmensgründung in Anspruch nehmen (Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows vom 28. Dezember 2015, weitere Informationen unter: www.bafa.de). 2018 wurde die Beratung von 3 639 dieser „Jungunternehmen “ mit knapp 9 Mio. Euro gefördert. Im Bundeshaushalt 2019 stehen für das Programm insgesamt 16 Mio. Euro zur Beratungsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen bereit. Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Handwerk können auch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitfinanzierten Betriebsberatungsstellen bei Handwerkskammern und -verbänden ansprechen (Richtlinie zur Förderung eines Innovationsclusters im Handwerk durch ein Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerk [Know-how- Transfer im Handwerk]). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7495 11. Welche anderen Beratungsangebote für Unternehmen fördert die Bundesregierung , und wie sind diese Beratungen in Deutschland verteilt (bitte nach Bundesländern, Programmname und Themenschwerpunkt aufgliedern)? Für Unternehmen stehen aus verschiedenen Bereichen spezifische Beratungsprogramme zur Verfügung, insbesondere auch um die jeweilige förderpolitische Zielsetzung zu erreichen. Die Programme des Bundes zur Beratungsförderung gelten bundesweit einheitlich. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Förderung unternehmerischen Know-hows (siehe auch Antwort zu Frage 10) Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno) go-digital Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO) Energieberatungen im Mittelstand Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) Unterstützung von KMU bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Unterstützung von Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Flüchtlingen durch Willkommenslotsen sowie unternehmensWert: Mensch – Förderung von Beratungsleistungen von KMU zur Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Darüber hinaus stehen Unternehmen zur Finanzierung ihrer Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen auch Förderangebote der Bundesländer zur Verfügung. Für Detailinformationen zu allen Programmen siehe die Förderdatenbank des Bundes (www.foerderdatenbank.de). 12. Hält die Bundesregierung eine Bündelung von verschiedenen Beratungsangeboten für sinnvoll? Die Förderprogramme werden fortlaufend im Hinblick auf ihre Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit geprüft. Die Laufzeiten der Förderrichtlinien und -bekanntmachungen sind in der Regel zeitlich begrenzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7495 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Rahmen der Weiterentwicklung der Angebote und insbesondere der Verlängerung von Förderrichtlinien werden insbesondere auch Synergieeffekte durch Bündelung mit anderen Maßnahmen geprüft. 13. Hat die Bundesregierung einen Zeitplan für die Einführung eines „One-Stop- Shops“, und wenn ja, wie sieht dieser Zeitplan konkret (Meilensteine bzw. Zwischenziele bzw. zeitlicher Rahmen) aus? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 1. 14. Welche weiteren Maßnahmen zur Erleichterung von Gründungen strebt die Bundesregierung über einen „One-Stop-Shop“ hinaus konkret an, und innerhalb welcher Zeitrahmen sollen sie verwirklicht werden? Die Bundesregierung stellt Gründerinnen und Gründern umfassende Unterstützung durch Information, Beratung und finanzielle Förderung zur Verfügung, damit der Start in die Selbständigkeit gelingt. Die neue Gründungsoffensive des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gibt gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden insbesondere zusätzliche Impulse zum Gründen und stärkt den Unternehmergeist in Deutschland. Für weitere Informationen siehe www.existenzgruender.de/GO. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333