Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7506 19. Wahlperiode 01.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6600 – Migrationskrise in Lateinamerika V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Weltweit befinden sich über 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Krieg, Gewalt und Armut sind Gründe, warum so viele Menschen die größten Erschwernisse auf sich nehmen auf der Suche nach Schutz und Lebensperspektive. Nur relativ wenige der weltweit Schutzsuchenden gelangen nach Europa. 1,6 Millionen Geflüchtete befinden sich aktuell in Deutschland. Während sich Politik und Medien ununterbrochen mit dieser Thematik befassen, erlebt Lateinamerika die größte Flüchtlingskrise aller Zeiten. Die Vereinten Nationen befürchten , dass sehr bald ein sogenannter Crisis Point vergleichbar mit 2015 erreicht werden könnte, und der argentinische Präsident warnt, dass die Migrationskrise den Frieden ganz Lateinamerikas bedroht. Allein aus Venezuela sind seit 2014 nach offiziellen Angaben des UN-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) über 2,4 Millionen Menschen (www.unhcr. org/news/stories/2018/8/5b6055e14/hunger-despair-drive-indigenous-groupsleave -venezuela.html) geflohen. Benachbarte Transit- und Aufnahmeländer haben bereits den humanitären Notstand ausgerufen. Beim UNHCR sieht man eine Vielzahl von Fluchtgründen: Die katastrophale wirtschaftliche Lage spielt ebenso eine Rolle wie Gewalt, Unsicherheit, politische Instabilität und Verfolgung . Die Versorgungslage ist so schlecht, dass Hunger herrscht. Die Kindersterblichkeit steigt und lebenswichtige Medikamente fehlen. Mehr als die Hälfte der geflüchteten Venezolanerinnen und Venezolaner leidet unter Unterernährung . Insbesondere Frauen und Mädchen sind von (sexualisierter) Gewalt, sexueller Ausbeutung und Armutsprostitution bedroht. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) haben sich die meisten Venezolanerinnen und Venezolaner in Südamerika niedergelassen . Das benachbarte Kolumbien trägt dabei den größten Anteil. In der Grenzstadt Cúcuta kommen monatlich 50 000 Venezolanerinnen und Venezolaner an. Insgesamt befinden sich über 1 Million Venezolanerinnen und Venezolaner in Kolumbien. Ein großes Problem nach Angaben des Welternährungsprogramm (WFP) ist, dass die Geflüchteten meist nur wenige Tage in einem Auffanglager bleiben können, weil sie danach Platz für weitere Neuankömmlinge machen müssen. Viele seien danach obdachlos oder lebten in provisorischen Slums. Die aufnehmenden Gemeinden im kolumbianischen Grenzgebiet Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7506 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bestehen oftmals aus Angehörigen von Urvölkern, die selbst unter Armut leiden. Für viele Venezolanerinnen und Venezolaner ist Kolumbien deswegen nur eine Zwischenstation auf dem Weg nach Chile, Peru und Ecuador. An der kolumbianisch -ecuadorianischen Grenze hat sich die Situation immer weiter zugespitzt, sodass der Notstand ausgerufen wurde, um besser auf die Einwanderung von täglich bis zu 4 000 Venezolanerinnen und Venezolaner reagieren zu können. In Ecuador sollen sich 120 000 Venezolanerinnen und Venezolaner aufhalten und in Peru sogar 400 000. Nun verlangten jüngst die beiden Länder zur Einreise die Vorlage eines Passes. Wegen des Materialmangels, der horrenden Inflation und der bürokratischen Hürden ist es den Venezolanerinnen und Venezolaner aber kaum möglich, einen Pass zu beschaffen. Es ist abzusehen, dass diese Maßnahme die Zahl der unkontrollierten Grenzübertritte steigern und das Geschäft von Schlepperbanden befördern wird. Der jüngst veröffentlichte CARE- Bericht (www.care.de/aktuelle-meldung/meldung/News/detail/care-bericht-zumweltmaedchentag -die-13-gefaehrlichsten-fluechtlingskrisen-fuer-maedchen/) zum Weltmädchentag spricht allein von 343 000 venezolanischen Mädchen auf der Flucht. Die größte Bedrohung für sie sind Mädchenhandel und sexuelle Ausbeutung . Sie werden an den Grenzen von Banden oder bewaffneten Gruppen abgefangen und nach Ecuador, Kolumbien und andere Länder Südamerikas zur sexuellen Ausbeutung oder Kinderarbeit verkauft. Die meisten Staaten Südamerikas sind weder finanziell noch logistisch für die Aufnahme Hunderttausender Schutzsuchender ausgerüstet. Die Krise hat somit das Potenzial, einige Regionen des Kontinents zu destabilisieren. Gerade kleinere Länder sind mit der Situation überfordert, wie das Beispiel von Trinidad und Tobago zeigt. Das Land hat kein Asylrecht und sieht sich nicht imstande, Geflüchtete aufzunehmen. Im April schob der Karibikstaat trotz massiver Kritik der Vereinten Nationen dutzende Venezolanerinnen und Venezolaner ab. Venezolanerinnen und Venezolaner aus dem Osten des Landes nehmen den kürzeren Weg (circa 4 Tage Fußweg) in den Norden Brasiliens auf sich ohne zu wissen, dass sie sich in eine Sackgasse begeben. Der Bundesstaat Roraima ist vom Rest Brasiliens völlig isoliert, dazwischen liegen der Amazonas und der gesamte Amazonas-Urwald. In der Stadt Boa Vista campieren Tausende am Straßenrand, auf jeder Brachfläche und Verkehrsinsel. Nach einem mutmaßlich von Venezolanerinnen und Venezolanern durchgeführten Überfall auf ein Geschäft kam es im August zu Ausschreitungen. Eine Menschenmenge zündete die Habseligkeiten von Geflüchteten an und trieb etwa 1 000 Venezolanerinnen und Venezolaner über die Grenze. Seitdem berichteten venezolanische Geflüchtete , wiederholt von Brasilianerinnen und Brasilianern angefeindet zu werden. Die Lokalregierung Roraimas forderte mehrfach die Schließung der Grenze. Die Situation der Venezolanerinnen und Venezolaner auf der Suche nach Schutz verschlechtert sich zusehends; sie finden sich in ihren Ziel- und Transitländern meist in prekären Situationen wieder. Viele arbeiten schwarz und für Hungerlöhne . Frauen und Kinder sind besonders gefährdet, Opfer sexualisierter Gewalt und des Menschenhandels zu werden. Unterdessen weigert sich das autoritäre Regime von Präsident Nicolás Maduro, die humanitäre Krise im eigenen Land als solche anzuerkennen und Hilfe von außen zu akzeptieren; eine Verbesserung der Lage ist so nicht zu erwarten. Nicaragua wird derweil seit April 2018 durch gewaltsame Auseinandersetzungen erschüttert. Große Teile der Bevölkerung protestieren gegen die Regierung des Präsidenten Daniel Ortega und seiner Ehefrau und Vizepräsidentin Rosario Murillo. Die Regierung verfolgt Aufständische, Demonstrierende und deren Unterstützerinnen und Unterstützer. Nach Angaben von internationalen und nationalen Menschenrechtsorganisationen mordet, inhaftiert, foltert und terrorisiert der Staat die eigene Bevölkerung. Dabei sind über 500 Menschen zum größten Teil von der Polizei und paramilitärischen Gruppen erschossen und etwa 2 000 weitere mitunter schwer verletzt worden. Es kam zu einer Welle von Drucksache 19/7506 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7506 politisch motivierten Verhaftungen, so dass derzeit Hunderte von Oppositionellen , ohne Haftbefehl und ordnungsgemäßes Verfahren sowie unter systematischer Anwendung von Folter inhaftiert sind. Die Regierung verteufelt die Protestierenden als Terroristen und kriminalisiert sie mit einem eigens beschlossenen Antiterrorgesetz. Die Repression gegen die Zivilgesellschaft zeigt sich gegenüber Menschenrechtsorganisationen, Journalistinnen und Journalisten, Studierenden , NGOs, der Kirche und gegen das medizinische Personal, das es wagt, verwundete Oppositionelle zu behandeln. Während der Demonstrationen schloss die Regierung Medieneinrichtungen und zensierte Onlinemedien. Das politische System ist unter der Regierung Ortega zu einem Gewaltsystem pervertiert , das Menschenrechte systematisch verletzt und Andersdenkende mit Gewalt verfolgt. Die Polizei wird als bewaffneter Stoßtrupp gegen die Bevölkerung eingesetzt. Paramilitärs, Heckenschützen und gekaufte Schläger führen „Säuberungen“ im Staatsauftrag durch. Verwundeten wird die Notversorgung in Krankenhäusern verweigert, Maskierte durchkämmen Viertel und Häuser. Durch die Auswirkungen der aktuellen politischen Situation auf die wirtschaftliche Aktivität sind zudem viele Menschen in existentielle Not geraten. Der nationale Dialog wurde von der Regierung abgebrochen und die Kirche, die eine wichtige vermittelnde Rolle innehatte, wurde massiv unter Druck gesetzt. Sowohl die Vereinten Nationen als auch die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) rufen zur sofortigen Wiederaufnahme des Dialogs auf und fordern eine unabhängige Untersuchung der Tötungen und befürworten vorgezogene Neuwahlen. Zehntausende werden überwiegend ins Nachbarland Costa Rica ins Exil getrieben, wo täglich mehr als 200 Asylanträge eingehen. Seit Anfang April haben laut Interamerikanischer Kommission für Menschenrechte (IAKMR) über 13 000 Menschen aus Nicaragua im Nachbarland Costa Rica Asyl beantragt , weitere 27 000 warten noch auf einen Termin (www.oas.org/es/cidh/ prensa/comunicados/2018/233.asp). Die Behörden gehen davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Geflüchteten höher liegt, da viele über die grüne Grenze ins Land gelangen. Viele Nicaraguanerinnen und Nicaraguaner kommen zudem bei Verwandten oder Bekannten unter, die sich zuvor schon in Costa Rica befanden . Das vergleichsweise wohlhabende Nachbarland hat traditionell viele Nicaraguanerinnen und Nicaraguaner aufgenommen, vor dem Ausbruch der Krise betrug ihr Anteil rund 10 Prozent an der Gesamtbevölkerung von 3,8 Millionen Einwohnern. Der Zustrom nicaraguanischer Schutzsuchenden sorgt in Costa Rica für Spannungen, die vor allem in den sozialen Netzwerken durch das Verbreiten von Falschinformationen sichtbar werden. Am 19. August 2018 haben hunderte Menschen in Costa Rica teilweise mit Hakenkreuzen gegen Geflüchtete aus Nicaragua protestiert. In Zentralamerika sind die Menschen seit Jahren massiv von exzessiver Gewalt und abwesender Staatlichkeit betroffen. Die Länder des sogenannten Norddreiecks – Honduras, El Salvador und Guatemala – gehören zu den am stärksten von Gewalt betroffenen überhaupt. Mehrere und zum Teil verfeindete Verbrecherbanden kontrollieren ganze Städte und terrorisieren deren Bevölkerung. Diese sogenannten Maras betreiben Drogen- und Waffenhandel, Erpressungen und Entführungen. Die Gewalt im Norddreieck hat Hunderttausende in die Flucht nach oder über Mexiko in die Vereinigten Staaten getrieben. Mehrere tausend Menschen haben sich am 12. Oktober 2018 aus Honduras Richtung Norden aufgemacht, um in den USA Asyl zu beantragen. Menschen aus El Salvador und Guatemala, die ebenfalls vor Gewalt und elender Armut fliehen, schlossen sich der Karawane an. Nach Angaben der Vereinten Nationen und mexikanischer Behörden sind in den vergangenen Wochen im mexikanischen Bundesstaat Chiapas über 7 000 Geflüchtete angekommen, die in temporären Zentren versorgt werden. Mittlerweile befinden sich über 5 000 Menschen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7506 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7506 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode in einem temporären Lager in der mexikanischen Grenzstadt Tijuana. Darunter sind zahlreiche Frauen und Kinder, die auf ihrer Reise besonders angreifbar sind. US-Präsident Donald Trump erklärte den Flüchtlingszug zu einem „nationalen Notfall“ für die USA und behauptete, unter die Geflüchteten hätten sich „Kriminelle und unbekannte Personen aus dem Mittleren Osten“ gemischt. Trump kündigte derweil an, Guatemala, Honduras und El Salvador die finanzielle Unterstützung zu streichen, sollten deren Regierungen die Ausreise ihrer Bürgerinnen und Bürger nicht verhindern. Zuletzt kam es zu einer Konfrontation in Tijuana am Grenzübergang zu den Vereinigten Staaten. Dabei hat das amerikanische Militär mit Tränengas versucht, Migrantinnen und Migranten abzuwehren . Venezuela 1. Wie bewertet die Bundesregierung die humanitäre Notlage der Menschen in Venezuela? Die humanitäre Lage der Menschen in Venezuela ist besorgniserregend. Für Teile der Bevölkerung geht es seit Beginn der Krise um das wirtschaftliche und angesichts grassierender Unterernährung, der Ausbreitung ansteckender Krankheiten und dem weitgehenden Zusammenbruch des Gesundheitswesens auch um das physische Überleben. 2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zahl der geflüchteten Venezolanerinnen und Venezolaner, und wo sind diese befindlich (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Die „Regional Inter-Agency Coordination Platform“, unter deren Dach verschiedene Unterorganisationen der Vereinten Nationen ihre Arbeit koordinieren, weist folgende Zahlen aus (https://r4v.info, Stand: 14. Dezember 2018): Land Zahl der venezolanischen Flüchtlinge und Migranten Argentinien 130.000 Brasilien 88.900 Chile 108.000 Costa Rica 25.000 Dominikanische Republik 28.500 Ecuador 221.000 Guyana 36.400 Kolumbien 1.032.000 Mexiko 39.500 Panamá 94.000 Peru 506.000 Trinidad und Tobago 40.000 Drucksache 19/7506 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7506 3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Situation der geflüchteten Venezolanerinnen und Venezolaner in ihren Transit- und Aufnahmeländern (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? 4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Versorgung von venezolanischen Geflüchteten insbesondere in Hinblick auf Zugang zu Wasser, Lebensmitteln, medizinischer Versorgung und Notunterkünften? Die Fragen 3 und 4 werden zusammengefasst beantwortet. Die Lage der venezolanischen Flüchtlinge und Migranten in den Nachbarstaaten ist je nach nationalen und regionalen Bedingungen unterschiedlich. Auf der Internetseite https://r4v.info/ stellen die Vereinten Nationen regelmäßig aktualisierte Lageberichte zur Verfügung. 5. Was unternimmt die Bundesregierung, um zu einer Verbesserung der Lage der venezolanischen Geflüchteten beizutragen? Die Bundesregierung hat 2018 humanitäre Hilfsprojekte für venezolanische Flüchtlinge und Migranten in Höhe von 11,66 Mio. Euro gefördert. Für das Jahr 2019 sind aktuell Fördermittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro zugesagt. Auf Bitten der Regierungen Kolumbiens und Ecuadors unterstützt die Bundesregierung seit 2018 Aufnahmegemeinden von Flüchtlingen in diesen Partnerländern im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (Fördermittel in Höhe von 7 Mio. Euro). 6. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Frauen und Mädchen vor (sexualisierter) Gewalt, sexueller Ausbeutung und Armutsprostitution zu schützen? Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung hierzu? 7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen Menschenhandel an den Grenzen Venezuelas, dem vor allem Frauen und Kinder zum Opfer fallen? Die Fragen 6 und 7 werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung fördert verschiedene humanitäre Hilfsprojekte, die Schutzkomponenten enthalten, so zum Beispiel das regionale Programm des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), aber auch bilaterale Projekte deutscher humanitärer Hilfsorganisationen, wie dem Deutschen Caritasverband oder Plan International. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7506 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7506 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Kolumbien, Chile, Peru, Brasilien und Ecuador bei der Aufnahme von geflüchteten Venezolanerinnen und Venezolanern? Auf die nachstehende Tabelle wird verwiesen: Länder Projektträger Projekt Kolumbien, Peru, Brasilien , Ecuador UNHCR Förderung des regionalen humanitären Hilfsprogramms Kolumbien, Ecuador WFP Humanitäre Ernährungshilfe Kolumbien, Ecuador Deutscher Caritasverband Humanitäre Hilfe: Basisgesundheitsversorgung, Schutz und Ernährungssicherung Kolumbien IKRK Förderung des humanitären Länderprogrammes (Unterstützungs - und Schutzmaßnahmen) Kolumbien Malteser Hilfsdienst Humanitäre Hilfe Kolumbien Deutsches Rotes Kreuz Humanitäre Hilfe: Basisgesundheitsversorgung Kolumbien Plan International Humanitäre Hilfe: Basisgesundheitsversorgung, Schutz und Ernährungssicherung Kolumbien Johanniter-Unfallhilfe Humanitäre Hilfe: Basisgesundheitsversorgung, Trinkwasser, Ernährungssicherung, psychosoziale Betreuung Kolumbien, Ecuador GIZ Stärkung staatlicher und nicht-staatlicher Stellen, Beschäftigungsförderung. 9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass Kolumbien ohne zusätzliche internationale Hilfe die Versorgung der Geflüchteten und seinen fragilen Friedensprozess kaum wird bewältigen können? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass Kolumbien internationale Unterstützung bei der Aufnahme der Geflüchteten aus Venezuela benötigt. Die Migration aus Venezuela nach Kolumbien hat im zweiten Halbjahr 2018 weiter zugenommen . Die Zahl der in Kolumbien lebenden venezolanischen Staatsangehörigen wird mittlerweile seitens der Vereinten Nationen auf 1,032 Millionen beziffert (Stand: 14. Dezember 2018). Sie wird voraussichtlich im Laufe des Jahres weiter ansteigen. Kolumbien zeigt nach wie vor eine hohe Aufnahmebereitschaft, doch das kolumbianische Sozial- und Gesundheitssystem ist mit dem hohen Zustrom an venezolanischen Bedürftigen zunehmend überfordert. Ergänzende internationale Unterstützung ist nicht nur aufgrund der bestehenden humanitären Notlage erforderlich. Auch für die Zukunft des kolumbianischen Friedensprozesses ist internationale Hilfe wichtig, um bei der weiteren Umsetzung des Friedensvertrags von 2016 zu unterstützen und auch um zu verhindern, dass in den besonders betroffenen Grenzregionen die humanitäre Notlage der Flüchtlinge und Migranten durch illegale bewaffnete Akteure ausgenutzt wird. 10. Wie wirkt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Zuwanderung von venezolanischen Geflüchteten auf die politische und gesellschaftliche Stabilität in den Nachbarstaaten aus? Die Aufnahmebereitschaft der Nachbarstaaten Venezuelas ist weiterhin hoch, die Solidarität der dortigen Bevölkerung mit den Flüchtlingen und Migranten hält an. Dennoch entwickelt sich die Zuwanderung von venezolanischen Flüchtlingen und Migranten zunehmend zu einem Unsicherheitsfaktor für die Stabilität einiger Drucksache 19/7506 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7506 Nachbarstaaten. Nach einer ersten Welle mit vielen Flüchtlingen und Migranten aus der Ober- und Mittelschicht kommen mittlerweile auch mittellose Flüchtlinge und Migranten in die Nachbarländer, die zunehmend an die Grenzen ihrer Aufnahme - und Bewältigungskapazitäten stoßen. Mit der enorm zunehmenden Bevölkerungsdichte geht auch ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für die Verbreitung von ansteckenden Krankheiten einher, die sich aufgrund der Krise des Gesundheitssystems in den letzten Jahren in Venezuela wieder ausgebreitet haben. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der „Erklärung von Quito“ vom 4. September 2018 (www.cancilleria. gob.ec/declaracion-dequito -sobre-movilidad-humana-de-ciudadanos-venezolanos- en-la-region)? Die Nachbarstaaten betonen in der „Erklärung von Quito“ vom 4. September 2018 über die Versorgung der Flüchtlinge und Migranten mit Wasser und Lebensmitteln hinaus Rechte wie den Zugang der Flüchtlinge und Migranten zu Bildung , den jeweiligen Gesundheitssystemen sowie den Arbeitsmärkten. Auf Einladung des ecuadorianischen Außenministeriums fand am 22. und 23. November 2018 in Quito das „Zweite Internationale Technische Treffen zur Migration Venezolanischer Staatsbürger in Amerika“ statt. Die Vertreter der teilnehmenden Staaten einigten sich auf einen regionalen Aktionsplan zur Förderung der regionalen Kooperation und des Informationsaustauschs. Im März 2019 soll erneut in Quito eine Folgekonferenz stattfinden zur Evaluierung der Umsetzung des regionalen Aktionsplans. Die Nachbarstaaten Venezuelas treiben diesen multilateralen Koordinierungsprozess auf ecuadorianische Initiative engagiert voran und werden darin vor allem von den Vereinten Nationen unterstützt. Allerdings bedarf auch der Aktionsplan des Quito-Prozesses noch einer weiteren Konkretisierung. 12. Welche humanitären Hilfsprojekte zur Versorgung geflüchteter Venezolanerinnen und Venezolaner unterstützt die Bundesregierung in der Region? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Druck auf die Regierung von Nicolas Maduro insofern spürbar zu erhöhen, damit Hilfsorganisationen Zugang zu Venezuela ermöglicht wird? Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Europäischen Union dafür eingesetzt , gezielte Sanktionen gegenüber Venezuela zu beschließen. Im November 2017 beschloss die EU sektorale Sanktionen (Waffenembargo und Verbot der Lieferung von Gütern zur internen Repression) gegen Venezuela. Seit Januar 2018 verhängte die EU restriktive Maßnahmen (Einreisesperren und Einfrieren von Vermögen) gegen insgesamt 18 hochrangige Funktionäre aus der Regierung und dem Sicherheitsapparat. Die Sanktionen gegen Einzelpersonen sind so angelegt , dass sie der venezolanischen Wirtschaft und insbesondere der notleidenden Bevölkerung nicht schaden. Die EU stellt dabei auch explizit einen Zusammenhang zum Zugang humanitärer Hilfsorganisationen nach Venezuela her, etwa im Rahmen der Ratsschlussfolgerungen vom 28. Mai 2018: „Die EU ersucht die venezolanische Regierung, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Krise zu lindern.“ Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7506 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7506 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Initiative von Argentinien, Chile, Kolumbien, Paraguay, Peru und Kanada, auf Basis der durch die Vereinten Nationen festgestellten Menschenrechtsverletzungen vor dem Internationalen Strafgerichtshof Ermittlungen gegen die venezolanische Regierung zu beantragen? Die Bundesregierung begrüßt, dass die OAS-Staaten Argentinien, Chile, Kanada, Kolumbien, Peru und Paraguay Ende September 2018 die Situation in Venezuela mit dem Vorwurf von Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verwiesen haben. Damit wurden die von der Anklagebehörde des IStGH bereits eingeleiteten Vorermittlungen zur Lage in Venezuela weiter vorangebracht. 15. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Wirkung von EU-Sanktionen in Venezuela? Das Sanktionsregime der Europäischen Union gegenüber Venezuela ist Teil eines Gesamtpaktes von politischen und diplomatischen Maßnahmen. Es zielt auf eine Verhaltensänderung der Regierung Venezuelas. Die Wirkung des Gesamtpakets ist Gegenstand von regelmäßigen Überprüfungen in den entsprechenden Gremien der Europäischen Union und wird von der Bundesregierung aktiv begleitet. Die derzeit bestehenden restriktiven Maßnahmen gegen Venezuela wurden zuletzt im November 2018 überprüft und um zwölf Monate verlängert. 16. Erwartet die Bundesregierung aufgrund der Wahl Jair Bolsonaros zum neuen Staatspräsidenten Brasiliens einen faktisch steigenden Einfluss des brasilianischen Militärs in der Grenzregion Roraima? Wenn ja, in welcher Form? Am 10. Dezember 2018 ordnete der ehemalige Staatspräsident Michel Temer wegen der prekären Sicherheitslage und der schweren Finanzkrise im nördlichen Bundesstaat Roraima, die wegen rückständiger Gehaltszahlungen seit Oktober 2018 auch zu Streiks der öffentlichen Bediensteten führte, eine vorübergehende Bundesintervention bis zum 31. Dezember 2018 an. Temer bestellte den neu gewählten Gouverneur, Antônio Denarum, vor seinem regulären Amtsantritt am 1. Januar 2019 zum Leiter dieser Intervention und den Brigadegeneral Eduardo Pazuelle, der bis dahin die Koordinierung der humanitären Hilfsmaßnahmen für die venezolanischen Flüchtlinge und Migranten in Roraima leitete, zum interimistischen Landesfinanzminister. Die Bundesintervention endete am 31. Dezember 2018. Zur künftigen Rolle der brasilianischen Streitkräfte in Roraima liegen der Bundesregierung keine Informationen vor die. 17. Welche internationalen Hilfsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Kolumbien, Ecuador, Chile, Peru und Trinidad Tobago aktiv? 18. Welche dieser Hilfsorganisationen engagieren sich im Zusammenhang mit der akuten Flüchtlingskrise in Lateinamerika? Die Fragen 17 und 18 werden zusammengefasst beantwortet. In der Region ist eine Vielzahl von internationalen, nationalen und lokalen Hilfsorganisationen aktiv. So wurde der am 14. Dezember 2018 vorgestellte gemeinsame Hilfsplan des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) unter dem Drucksache 19/7506 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7506 Titel „Regional Refugee and Migrant Response Plan“ (RMRP) in Zusammenarbeit mit 96 Hilfsorganisationen erstellt (www.iom.int/sites/default/files/press_ release/file/rmrp_venezuela_2019_onlineversion_final.pdf). Die Bundesregierung fördert in Kolumbien und in anderen Staaten Lateinamerikas und der Karibik humanitäre Hilfsprojekte des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP), des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), des Deutschen Caritasverbands, von Malteser International, des Deutschen Roten Kreuzes, Plan International und der Johanniter-Unfallhilfe. 19. In welcher Weise und in welchem finanziellen Umfang unterstützt die Bundesregierung die Task Force „Regional Action Plan to Strengthen Response to Venezuelan Outflows“ der Internationalen Organisation für Migration (IOM)? Die Bundesregierung hat im Jahr 2018 den „Regional Action Plan to Strengthen Response to Venezuelan Outflows“ der Internationalen Organisation für Migration (IOM) nicht gefördert. Der größte Teil der Fördermittel der Bundesregierung (6,5 Mio. Euro) wurde für humanitäre Hilfsprogramme des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) zur Verfügung gestellt. Für 2019 haben UNHCR und IOM am 14. Dezember 2018 einen gemeinsamen regionalen Hilfsplan „Refugee and Migrant Response Plan“ (RMRP) vorgestellt. 20. Haben sich die Behörden aus Kolumbien, Ecuador, Chile, Peru und Trinidad Tobago mit der Bitte um humanitäre Hilfe an die Bundesregierung gewandt? Aus Chile, Peru sowie Trinidad und Tobago erfolgten keine Bitten um humanitäre Hilfe an die Bundesregierung. Die kolumbianische Regierung bat die Bundesregierung im Rahmen der deutschkolumbianischen Regierungsverhandlungen über entwicklungspolitische Zusammenarbeit vom 22. bis 23. November 2018 um weitere Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen der Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten aus Venezuela . Im Rahmen einer Geberkonferenz am 30. November 2018 in Quito stellte die ecuadorianische Regierung Aspekte ihres „Nationalen Plans für die Betreuung und den Schutz der Rechte im Kontext der steigenden venezolanischen Migrationsbewegung “ vor. An der Geberkonferenz nahmen zahlreiche Vertreter von Botschaften (auch die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland) und internationale Organisationen teil, um die Anliegen Ecuadors in Bezug auf die Aufnahme der Flüchtlinge und Migranten aus Venezuela entgegenzunehmen. 21. In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung den Ländern Kolumbien , Ecuador, Chile, Peru und Trinidad Tobago Mittel zur Verfügung gestellt (bitte nach Land aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat keinem der genannten Länder Mittel der humanitären Hilfe zur Verfügung gestellt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7506 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7506 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Welche Projekte im Rahmen von humanitärer Hilfe setzt die Bundesregierung aktuell gemeinsam mit internationalen Partnern in Lateinamerika um? Auf die nachstehende Tabelle wird verwiesen: Partner Projektschwerpunkt Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) Ernährungshilfe Deutscher Caritasverband Ernährungssicherung, Unterkunft, Basisgesundheitsversorgung und Schutz Malteser International Basisgesundheitsversorgung, Grundbedarfsdeckung Deutsches Rotes Kreuz Basisgesundheitsversorgung Plan International Basisgesundheitsversorgung, Schutz und Ernährungssicherung Johanniter-Unfallhilfe Basisgesundheitsversorgung, Trinkwasser, Ernährungssicherung, psychosoziale Betreuung 23. Welches sind derzeit die Prioritäten der Bundesregierung bei der humanitären Hilfe in Lateinamerika? Länder Priorität Kolumbien Linderung der humanitären Notlage für Binnenvertriebene und vom Konflikt betroffene Bevölkerung sowie humanitäre Versorgung hilfsbedürftiger Venezolaner und Venezolanerinnen Peru, Brasilien, Ecuador Humanitäre Versorgung hilfsbedürftiger Venezolaner und Venezolanerinnen Honduras, Guatemala, El Salvador Humanitäre Katastrophenvorsorge 24. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Engagement der Vereinten Nationen in Lateinamerika? Während der Mitgliedschaft Deutschlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (2019 – 2020) ist die Bundesregierung unmittelbar an der Ausgestaltung von Aktivitäten der Vereinten Nationen in Lateinamerika beteiligt. Dabei arbeitet die Bundesregierung eng mit den Ländern der Region zusammen. So stehen zum Beispiel Kolumbien und Haiti regelmäßig auf der Tagesordnung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Friedensmission MINUJUSTH (Mission der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Justiz in Haiti) beschäftigt sich im Schwerpunkt mit der Förderung von Rechtsstaatlichkeit, dem Aufbau nationaler Sicherheitskräfte sowie der Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte . Die Verifikationsmission der Vereinten Nationen in Kolumbien begleitet die Implementierung des Friedensprozess in Kolumbien. An beiden Missionen ist Deutschland finanziell und personell beteiligt. Darüber hinaus engagieren sich die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen , Fonds und Programme in Lateinamerika in den verschiedensten Themenbereichen , darunter auch für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte wie zum Beispiel dem Schutz vor Verschwindenlassen, der Stärkung der Rechte indigener Völker oder für die Förderung der Rechtsstaatlichkeit. Drucksache 19/7506 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7506 Auch der Unterstützung der Wirtschaftsentwicklung der Region durch die Vereinten Nationen kommt aus Sicht der Bundesregierung eine hohe Bedeutung zu. Die Länder Lateinamerikas kooperieren bilateral mit den Vereinten Nationen auf der Grundlage von Entwicklungsprogrammen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika und die Karibik (CEPAL), die für die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Länder der Region zuständig ist. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 25. Welche Projekte von UNHCR, UNICEF und des WFP in Lateinamerika werden mit deutschen Mitteln unterstützt? Auf die nachstehende Tabelle wird verwiesen: Partner Projektschwerpunkt Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) Förderung des regionalen Hilfsprogramms Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) Ernährungshilfe/Ernährungssicherung Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) ---- Nicaragua 26. Wie beurteilt die Bundesregierung die humanitäre Lage in Nicaragua? Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der politischen Lage in Nicaragua aufmerksam. In Nicaragua besteht wirtschaftlich eine Phase der Rezession. Wenngleich der Bundesregierung Berichte über steigende Zahlen zur Arbeitslosigkeit vorliegen, besteht derzeit keine humanitäre Krisenlage. 27. Welche Ergebnisse haben sich aus dem Gespräch vom 31. November 2018 des Staatsministers im Auswärtigen Amts Niels Annen mit dem Präsidenten Nicaraguas Daniel Ortega ergeben? Der Staatsminister des Auswärtigen Amts, Niels Annen, hat in seinen verschiedenen Gesprächen vor Ort und im Gespräch mit Präsident Ortega bei allen Seiten die Respektierung und Einhaltung der Menschenrechte angemahnt und insbesondere gegenüber der Regierung an die Verpflichtung zum Schutz der eigenen Bürgerinnen und Bürger erinnert. Die Gespräche ergaben unter anderem, dass es eine grundsätzliche Bereitschaft aller Seiten gibt, wieder miteinander ins Gespräch zu kommen. 28. Welchen konkreten Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um auf die Wiederaufnahme des Dialogs in Nicaragua hinzuwirken? Die Bundesregierung steht hierzu im Gespräch mit den Akteuren vor Ort und mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Parteien in Nicaragua bekunden trotz weiterhin bestehender Divergenzen den Wunsch, wieder miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Bundesregierung ist bereit, entsprechende Schritte zu fördern. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7506 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7506 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 29. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie die letzten nicht staatlich gelenkten Medien in Nicaragua? Zahlreiche Projekte der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern wurden in den vergangenen Jahren durch die Bundesregierung und durch die EU finanziell unterstützt, zum Teil auch unter Einschluss der zahlreichen bestehenden Städtepartnerschaften mit Nicaragua. Gemeinsam mit Frankreich wird seit 2012 ein jährlicher Menschenrechtspreis vergeben . Die deutsche Botschaft in Managua unterhält gute Kontakte zu allen relevanten Gruppen und Medien im Land. 30. Inwieweit ist die Bundesregierung bemüht darauf hinzuwirken, dass die Regierung Daniel Ortegas der UN-Menschenrechtskommission in Nicaragua die Wiederaufnahme ihrer Arbeit ermöglicht? Die Bundesregierung hat die nicaraguanische Regierung mehrfach dazu aufgefordert , der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen die Wiederaufnahme ihrer Arbeit in Nicaragua zu ermöglichen, zuletzt in einer gemeinsamen länderübergreifenden Erklärung („Joint Statement“) zu Nicaragua im 39. Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im September 2018. Darin wird die Regierung von Nicaragua aufgefordert, den Dialog mit regionalen und internationalen Menschenrechtmechanismen, einschließlich des Büros des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR), wieder aufzunehmen. 31. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zahl der inhaftierten Demonstrierenden und Oppositionellen und deren Zustand? Angaben der Regierung, der Medien und der Menschenrechtsvertreter zu den Zahlen der nicaraguanischen Inhaftierten schwanken zwischen über 340 bis hin zu 700. Die divergierenden Zahlenangaben verschiedener Quellen sind für die Bundesregierung nicht verifizierbar. Die Haftbedingungen werden in den regierungskritischen Medien als sehr hart geschildert. Es existieren Berichte von Medien und Menschenrechtsorganisationen über Folter, Einzelhaft, unzureichende medizinische Versorgung und schlechtes Essen. Die Plausibilität dieser Berichte wird von der nicaraguanischen Regierung in Zweifel gezogen. 32. Inwiefern zieht die Bundesregierung in Erwägung, auf Besuche internationaler Kommissionen in den Gefängnissen in Nicaragua hinzuwirken? Die Bundesregierung hat sowohl die Arbeit der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen als auch die Mission der unabhängigen Experten (GIEI) der Interamerikanischen Menschenrechtskommission finanziell gefördert. Die Verpflichtung der nicaraguanischen Regierung zur Einhaltung von Menschenrechten war Thema zahlreicher Gespräche mit der nicaraguanischen Regierung. 33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der geflüchteten Nicaraguanerinnen und Nicaraguaner in Costa Rica? Verlässliche Zahlen über die Gesamtzahl der Menschen, die Nicaragua verlassen, gibt es nicht. Ein Teil der Flüchtlinge und Migranten kommt ohne Registrierung bei Familienangehörigen mit Aufenthaltsrecht in Costa Rica unter. Nach Einschätzung der Bundesregierung bemüht sich die costa-ricanische Regierung in Bezug auf Unterkunft, Ernährung und medizinische Versorgung um eine ausreichende Versorgung der Flüchtlinge und Migranten. Drucksache 19/7506 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7506 34. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung nicaraguanische Geflüchtete in Costa Rica? Welche regionalen humanitären Hilfsprojekte unterstützt die Bundesregierung ? Derzeit unterstützt die Bundesregierung unter anderem nicaraguanische Flüchtlinge und Migranten über die Projektförderung einer zivilgesellschaftlichen Institution in Costa Rica mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Flüchtlingen und Migranten und den costa-ricanischen Behörden zu erleichtern sowie diesem Personenkreis eine noch bessere Wahrnehmung seiner Rechte in Costa Rica zu ermöglichen. 35. Wie thematisiert die Bundesregierung die Versorgung der Geflüchteten mit den zuständigen Behörden Costa Ricas? Die Bundesregierung steht hierzu regelmäßig und auf verschiedenen Ebenen in Kontakt mit der costa-ricanischen Regierung und dem Länderbüro der Internationalen Organisation für Migration. 36. Welche konkreten Projekte im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit werden in Nicaragua und Costa Rica durchgeführt? Die Projekte können der als Anlage 1 beigefügten tabellarischen Aufstellung entnommen werden. Zentralamerika 37. Wie schätzt die Bundesregierung die tiefgreifende soziale Ungleichheit, die weitreichende Gewalt und die politischen Konflikte in den zentralamerikanischen Staaten Honduras, Guatemala und El Salvador als Fluchtursache ein? Wirtschaftliche Perspektivlosigkeit für breite Bevölkerungsschichten, Jugendarbeitslosigkeit , unverändert tiefgreifende soziale Ungleichheit und extreme Armut , endemische Gewalt beziehungsweise Morde durch Jugendbanden und andere Akteure der Organisierten Kriminalität, häusliche Gewalt vor allem gegen Frauen, Straflosigkeit und Korruption sowie zunehmend auch die Folgen des Klimawandels sind nach Einschätzung der Bundesregierung mitursächlich für die Migration zahlreicher Einwohner der genannten Staaten, die bereits seit Jahren stattfindet. Von dieser Situation sind insbesondere städtische Randgebiete und ländliche Regionen betroffen. Kriminelle Jugendbanden sind einflussreich und kontrollieren Teilgebiete der Städte und Gemeinden. Zwangsrekrutierungen – insbesondere von Jugendlichen häufig in öffentlichen Schulen – ängstigen die Bevölkerung. All dies veranlasst Menschen zur Emigration und Flucht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7506 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7506 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 38. Welche humanitären Hilfsprojekte unterstützt die Bundesregierung in Zentralamerika (bitte nach Land aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Zusätzlich werden folgende Projekte unterstützt: Länder Projektträger Projekt Honduras, El Salvador Arbeiter-Samariter- Bund Humanitäre Katastrophenvorsorge El Salvador Deutscher Caritasverband Humanitäre Katastrophenvorsorge Peru Deutscher Caritasverband Humanitäre Katastrophenvorsorge Guatemala Diakonie Katastrophenhilfe Humanitäre Katastrophenvorsorge 39. Inwieweit ist die Bundesregierung bemüht darauf hinzuwirken, dass der Präsident Guatemalas, Jimmy Morales, dem Leiter der Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala (CICIG), Iván Velásquez, die Wiedereinreise nach Guatemala gewährt wird, damit seine Arbeit im Kampf gegen Korruption und Straflosigkeit fortgesetzt werden kann? Die seinerzeitige Ankündigung der guatemaltekischen Regierung, das Mandat der Internationalen Kommission gegen Korruption und Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) nicht verlängern zu wollen, hat die Bundesregierung mit Sorge und Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Sie hat öffentlich ihre Hoffnung geäußert, dass Guatemala diese Entscheidung noch einmal überdenkt. Im Dezember 2018 erschien in den wichtigsten Tageszeitungen Guatemalas ein Namensartikel von Dr. Bärbel Kofler zum Kampf gegen die Korruption in Zentralamerika. Darin thematisierte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt explizit auch die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft für die CICIG sowie die Notwendigkeit einer Verlängerung des Mandats. Die von der guatemaltekischen Regierung zwischenzeitlich am 7. Januar 2019 erfolgte vorzeitige Aufkündigung des Mandats von CICIG wird von der Bundesregierung missbilligt. Das Auswärtige Amt hat sich hierzu am 11. Januar 2019 in einer offiziellen Stellungnahme geäußert (www.auswaertiges-amt.de/de/ newsroom/korruptionsbekaempfung-guatemala/2176618). Nach Auffassung der Bundesregierung hat die Kommission in den zehn Jahren ihres Bestehens, zuletzt unter ihrem Leiter Iván Velásquez, einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Rechtsstaats in Guatemala geleistet und steht für ein Signal an die Bevölkerung der gesamten Region, dass gegen Korruption und Straflosigkeit wirksam vorgegangen werden kann. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung auch die ursprünglich für September 2018 terminierten entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen mit Guatemala bis auf weiteres ausgesetzt. 40. Inwiefern steht die Bundesregierung in bilateralem Austausch mit den Regierungen von Honduras, Guatemala und El Salvador? Mit den Regierungen der genannten Staaten besteht ein guter Austausch über alle Fragen von gemeinsamem Interesse. Drucksache 19/7506 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7506 41. Inwiefern steht die Bundesregierung in bilateralem Austausch mit der mexikanischen Regierung hinsichtlich der Fluchtbewegungen der Menschen aus Honduras, Guatemala und El Salvador? Die Bundesregierung führt einen regelmäßigen politischen Dialog mit der mexikanischen Regierung, der auch Flucht- und Migrationsthemen umfasst, zum Beispiel auch in der binationalen Kommission. Sie bringt sich ebenfalls in den Dialog der Europäischen Union mit Mexiko zu Flucht- und Migrationsthemen ein. 42. Wie beurteilt die Bundesregierung die Versorgung der Geflüchteten aus Honduras, Guatemala und El Salvador insbesondere in Hinblick auf Zugang zu Wasser, anderen Lebensmitteln und Medikamenten? Nach Einschätzung der Bundesregierung bemüht sich die mexikanische Regierung um eine Versorgung der Flüchtlinge und Migranten, insbesondere um ihre Unterkunft, Ernährung und medizinische Versorgung. Die neue Regierung unter Präsident López Obrador hat einen humaneren Umgang mit den Flüchtlingen und Migranten aus Zentralamerika angekündigt. Derzeit wird ein Großteil der humanitären Hilfe in Mexiko von kirchlichen, zivilgesellschaftlichen sowie Organisationen der Vereinten Nationen wie dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und dem Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) geleistet. 43. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung speziell über die Situation von Frauen und Kindern und anderer auf der Flucht? 44. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass Frauen und Kinder auf der Flucht besonders gefährdet sind? Die Fragen 43 und 44 werden zusammengefasst beantwortet. Flüchtlinge und Migranten sind besonders gefährdet, Opfer von gewalttätigen Übergriffen zu werden. Dies trifft in besonderer Weise für Frauen und Kinder auf ihrem Weg durch Mexiko zu. Es gibt vereinzelte Medienberichte über Vergewaltigungen und Menschenhandel rund um die sogenannten Karawanen, wovon vorwiegend Frauen und Kinder betroffen sind. Entlang der Routen sind auch Hilfsorganisationen aktiv. 45. Was unternimmt die Bundesregierung, um zu einer Verbesserung der Lage der Menschen aus Honduras, Guatemala und El Salvador auf der Flucht beizutragen ? Für das Regionalvorhaben „(Re-)lntegration von fluchtgefährdeten Kindern und Jugendlichen in Zentralamerika“ hat die Bundesregierung 4,5 Mio. Euro bereitgestellt . Dieses in Guatemala, Honduras und El Salvador durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführte Vorhaben stellt psychosoziale Betreuungsangebote für Migranten bereit und entwickelt flexible Ausbildungskomponenten für rückkehrende Migranten und migrationsgewillte Jugendliche. Darüber hinaus finanziert die Bundesregierung verschiedene durch private Träger durchgeführte Vorhaben zur Unterstützung von Migranten und zur Prävention von Migration in Zentralamerika und Mexiko. Das Thema „Flucht und Migration“ war auch Gegenstand der Regierungskonsultationen im September 2018 mit der zentralamerikanischen Regionalorganisation SICA (Zentralamerikanisches Integrationssystem). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7506 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7506 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Über die Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge reintegrieren “ unterstützt Deutschland Guatemala, Honduras und El Salvador mit dem Vorhaben „ALTERNATIVAS“ zur Integration und Reintegration von migrationsgewillten Jugendlichen. 46. Wie thematisiert die Bundesregierung die Versorgung der Geflüchteten mit den zuständigen mexikanischen Behörden? Auf die Antwort zu Frage 42 wird verwiesen. 47. Wie thematisiert die Bundesregierung die nach Einschätzung der Fragestellenden alarmistische Rhetorik der US-amerikanischen Regierung gegenüber der sogenannten Migrantenkarawane? Die Bundesregierung steht mit der US-amerikanischen Regierung in kontinuierlichem Austausch auf allen Ebenen. Dies schließt das Thema Migration mit ein. 48. Wie positioniert sich die Bundesregierung im Falle einer Konfrontation der US-amerikanischen Armee mit den Menschen aus Honduras, Guatemala und El Salvador auf der Flucht? Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 49. Inwiefern thematisiert die Bundesregierung den Einsatz von Tränengas gegen zentralamerikanische Migrantinnen und Migranten und deren Kinder gegenüber der US-amerikanischen Regierung? Auf die Antwort zu Frage 47 wird verwiesen. 50. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Bemühungen der Regierungen von Honduras, El Salvador und Guatemala, ihre Bürgerinnen und Bürger an deren Ausreise zu hindern? Der Bundesregierung ist bekannt, dass an einzelnen Grenzübergängen, etwa zwischen Guatemala und Honduras, temporäre Straßensperren errichtet wurden. Die meisten Grenzen in der Region sind allerdings kaum befestigt oder gesichert. Neben wenigen offiziellen Grenzübergängen gibt es zahllose Möglichkeiten des „grünen“ Grenzübertritts. Darüber hinaus gilt, dass Staatsangehörige von Honduras , El Salvador und Guatemala kein Visum für die jeweilige Ein- oder Durchreise benötigen. Die Regierungen haben wenig Handhabe, die Durch- oder Ausreise der eigenen oder der Staatsangehörigen der Nachbarstaaten zu beschränken. El Salvador ist bemüht, durch Projekte zur Gewaltprävention und -bekämpfung sowie durch Programme zur Schaffung von Arbeitsplätzen einen Beitrag zur Bekämpfung von Migrationsursachen zu leisten. 51. Wie bewertet die Bundesregierung die potenzielle Kürzung von US-amerikanischen Entwicklungsgeldern an Honduras, El Salvador und Guatemala? Die Entwicklungsgelder der Vereinigten Staaten sind zur Förderung von Sicherheit , des Demokratieaufbaus, des Schutzes der Menschenrechte sowie der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung vorgesehen und könnten Fluchtursachen wie Gewalt und Migrationsursachen wie Kriminalität, die schlechte wirtschaftliche Lage und Arbeitslosigkeit mindern. Eine potenzielle Kürzung sieht die Bundesregierung daher kritisch. Drucksache 19/7506 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7506 52. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden auf Basis von Expertenangaben, dass bis 2050 17 Millionen Menschen aus Lateinamerika aus klimabedingten Gründen innerhalb des Kontinents fliehen werden (www.tagesspiegel.de/politik/weckruf-der-weltbank-140- millionen-klimafluechtlinge-bis-2050/21091728.html)? Die im genannten Artikel zitierte Studie der Weltbank macht deutlich, dass es insgesamt an einer soliden Datengrundlage fehlt, um die Migrationskorridore und Migrationstrends in von Klimaveränderungen betroffenen Ländern detailliert vorherzusagen. Mögliche Wechselwirkungen mit anderen Mobilitätsmustern wie zum Beispiel saisonale und temporäre Binnenmigration sowie jegliche Migration aufgrund von Extremwetterereignissen greift die Studie nicht auf. Die Bundesregierung kann die Aussagekraft der Studie und die im Artikel genannten Zahlen vor dem Hintergrund dieser Einschränkungen nicht abschließend bewerten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass umweltbedingte Binnenmigrationsbewegungen bei nationalen Entwicklungsplanungen verstärkt berücksichtigt werden müssen, um Auswirkungen auf die Ärmsten in klimasensitiven Regionen und Sektoren sowie auf Infrastruktur und soziale Sicherungssysteme zu minimieren . 53. Wie will die Bundesregierung helfen, diesen Entwicklungen vorzubeugen, insbesondere hinsichtlich der Wasserknappheit und landwirtschaftlichen Problemen, die auch auf Rohstoffabbau für den internationalen Handel mit Europa zurückzuführen sind? Die Minderung der Folgen des Klimawandels und die Anpassung an diese spielen für die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung mit den Ländern Lateinamerikas eine übergeordnete Rolle und sind regelmäßig Gegenstand des entwicklungspolitischen Dialogs mit den Partnerländern. Sie sind auch für die Zusammenarbeit mit der Region insgesamt von zentraler Bedeutung. Eine vertiefte bilaterale Zusammenarbeit besteht im Bereich Wasser mit den Ländern Bolivien, Costa Rica, Ecuador, Kolumbien, Nicaragua und Peru. Im Bereich ländlicher Entwicklung besteht diese mit Kolumbien und Paraguay. 54. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Friedensprozesse und Maßnahmen der zivilen Krisenprävention in Lateinamerika (bitte nach Ländern auflisten ), und welche Planungen hat die Bundesregierung derzeit für einen Ausbau dieses Engagements? Die Bundesregierung fördert in Lateinamerika derzeit Programme im Bereich Frieden und Sicherheit in Höhe von 652 106 707 Euro. Dies beinhaltet Programme , die die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchführen, wie auch Programme deutscher nichtstaatlicher Organisationen, Kirchen und Politischer Stiftungen, die aus Mitteln des BMZ gefördert werden. Neben überregionalen Programmen liegt der Schwerpunkt in folgenden Ländern: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7506 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7506 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Höhe der Zusagen (nur Haushaltsmittelanteil) Argentinien 2.924.000 Euro Bolivien 5.539.675 Euro Brasilien 34.486.468 Euro Chile 196.000 Euro Costa Rica 420.000 Euro Dominikanische Republik 520.000 Euro Ecuador 1.783.970 Euro El Salvador 6.605.350 Euro Guatemala 25.520.308 Euro Haiti 38.839.840 Euro Honduras 21.026.674 Euro Kolumbien 155.069.390 Euro Kuba 750.000 Euro Mexiko 16.351.773 Euro Nicaragua 3.974.346 Euro Paraguay 1.873.025 Euro Peru 22.893.408 Euro Venezuela 1.216.000 Euro Beauftragte oder geförderte Programme der zivilen Krisenprävention und Friedensförderung der Bundesregierung haben eine breite Zielstellung und umfassen unter anderem Unterstützung von Friedensprozessen und Gewaltprävention, Schutz und Ausbildung von Menschenrechtsverteidigern, Stärkung der Zivilgesellschaft und Schutz marginalisierter Bevölkerungsteile, Unterstützung von Frauengruppen in ihren politischen Beteiligungsmöglichkeiten sowie gendersensible Konfliktarbeit, Sicherung von Landrechten, „Transitional Justice“ (Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen) sowie Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophenrisiken der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen. Bei der Gestaltung ihrer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Ländern Lateinamerikas bezieht die Bundesregierung Fragen von Frieden und ziviler Krisenprävention in die jeweiligen Regierungsgespräche mit ein. Die Bundesregierung unterstützt durch das Auswärtige Amt im Rahmen ihres weltweiten Engagements aus dem Haushaltstitel „Krisenprävention, Stabilisierung und Friedenskonsolidierung“ im Einzelplan 05 eine Vielzahl von Maßnahmen in Lateinamerika. Das Engagement wurde in den vergangenen Jahren deutlich erhöht; während 2017 Mittel in Höhe von 7,6 Mio. Euro für Lateinamerika aufgebracht wurden, betrug der Mittelansatz 2018 rund 15 Mio. Euro. Das Projektvolumen für das Jahr 2019 ist abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Mittel im neuen Haushaltsjahr, von den konkreten Bedarfen und Kontexten sowie der politischen Notwendigkeit. Drucksache 19/7506 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7506 Folgende Maßnahmen fördert das Auswärtige Amt 2018/2019 (Stand: 15. Januar 2019): Land Höhe der Zusagen Argentinien 101.250 Euro El Salvador 94.330 Euro Honduras 400.000 Euro Kolumbien 14.267.050 Euro Mexiko 3.710.890 Euro Nicaragua 878.310 Euro Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Friedensprozesse und Maßnahmen der zivilen Krisenprävention in Lateinamerika auch über das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze. Ein ziviler Experte wurde zur Mission der Organisation Amerikanischer Staaten sekundiert, die den Friedensprozess in Kolumbien unterstützt. Die Sekundierung einer deutschen Strafrechtsexpertin zur Mission der Organisation Amerikanischer Staaten zur Unterstützung des Kampfes gegen Korruption und Straflosigkeit in Honduras ist derzeit in Planung. 2018 entsandte die Bundesregierung darüber hinaus zwei Mitarbeiter als Kurzzeitwahlbeobachter zur Wahlbeobachtungsmission der Organisation Amerikanischer Staaten bei den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Brasilien. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7506 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. A n la ge z u F ra ge 36 N ic ar ag u a u n d Co st a R ic a sin d Lä nd er , i n de n en in ei ne m Sc hw er pu nk t b ila te ra l z u sa m m en ge ar be ite t w ird . D ar üb er hi na us p ro fit ie re n be id e L än de r v o n R eg io na lv or ha be n. a )N ic a ra gu a Pr o jek tn a m e D u rc hf üh ru n gs o rg a n isa tio n La u fz ei t (Ja hr e) Zu sa ge be tr a g (E ur o ) Fi n a n zi er u n gs - in st ru m en t Zi el Sc hw er pu nk t T ri n kw a ss er , W as se rm a n a ge m en t, A bw a ss er /A bf a lle n ts o rg u n g Tr in kw as se r- u n d A bw as se ren ts o rg u n g G ra n ad a K re di ta n st al t f ür W ie de ra u fb au 20 06 - 20 18 26 .5 25 .8 38 Zu sc hu ss (12 .0 25 .8 38 Eu ro ) D ar le he n (14 .5 00 .0 00 Eu ro ) Zi el ist , ei n e ko n tin u ie rli ch e, hy gi en isc h u n d ök o lo gi sc h or dn un gs ge m äß e u n d be tr ie bs - w irt sc ha ftl ic h ef fiz ie n te T rin kw as se rv er so rg un g u n d A bw as se re n ts o rg u n g im Pr o gr am m ge bi et zu ge w äh rle ist en . D as V o rh ab en s o ll au ch z u r R ea lis ie ru n g de s to u ris tis ch en Po te n zi al s be ist eu er n u n d so di e re gi o n al e w irt sc ha ftl ic he En tw ic kl u n g u n te rs tü tz en . Ef fiz ie n zv er be ss er u n g de r Tr in kw as se r- u n d Sa n itä rv er so rg u n g D eu ts ch e G es el lsc ha ft fü r In te rn at io n al e Zu sa m m en ar be it 20 15 - 20 23 6. 75 0. 00 0 En tfä llt b ei te ch n isc he r Zu sa m m en ar be it Zi el ist , da s W as se rr es so u rc en m an ag em en t u n d di e st äd tis ch e Tr in kw as se rv er so rg u n g so w ie d as A bw as se rm an ag em en t z u sa m m en m it de r Eu ro pä isc he n U n io n zu v er be ss er n . Sa n ie ru n g de s M an ag u a Se es K re di ta n st al t f ür W ie de ra u fb au 20 15 - 20 18 27 .9 50 .0 00 Zu sc hu ss (12 .7 80 .0 00 Eu ro ) D ar le he n (15 .1 70 .0 00 Eu ro ) Zi el ist , ei n en B ei tr ag zu r ök o lo gi sc h un d hy gi en isc h u n be de n kl ic he n s o w ie be tr ie bs w irt sc ha ftl ic h ef fiz ie n te n En ts o rg u n g de s ze n tr al ge sa m m el te n A bw as se rs in de n M an ag u a- Se e zu le ist en . D am it so ll zu r V er rin ge ru n g de r ge su n dh ei tli ch en G ef äh rd un g de r B ev öl ke ru n g M an ag u as du rc h na ch ha lti ge n S ch ut z de s Ök o sy st em s M an ag u a- Se e be ig et ra ge n w er de n . Drucksache 19/7506 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. A n la ge z u F ra ge 36 Fö rd er u n g de r Qu al itä ts - in fra st ru kt u r zu r U n te rs tü tz u n g de r V er br au ch s- u n d Qu al itä ts m es su n g v o n Tr in k- u n d A bw as se r Ph ys ik al isc h- Te ch n isc he B u n de sa n st al t 20 18 - 20 21 75 0. 00 0 En tfä llt b ei te ch n isc he r Zu sa m m en ar be it Zi el ist , zu r Zu v er lä ss ig ke it de r V er br au ch sm es su n ge n u n d Qu al itä ts an al ys en b ei Tr in k- u n d A bw as se r be iz u tr ag en . Sc hu tz de s M an ag u a- Se es en tla n g de s Sü du fe rs K re di ta n st al t f ür W ie de ra u fb au 20 19 - 20 22 18 .0 00 .0 00 D ar le he n Zi el is t, du rc h di e ök o lo gi sc h un d hy gi en isc h u n be de n kl ic he R ei n ig u n g u n d En ts o rg u n g de r ge sa m m el te n Sc hm u tz w äs se r d er St äd te M an ag u a, T ip ita pa u n d Ci u da d Sa n di n o e in en B ei tr ag zu r n ac hh al tig en V er be ss er u n g de s Ök o sy st em s M an ag u a- Se e zu le ist en . G es ta ltu n gs sp ie lr a u m St u di en - u n d Fa ch kr äf te fo n ds D eu ts ch e G es el lsc ha ft fü r In te rn at io n al e Zu sa m m en ar be it 19 95 - 20 18 5. 87 1. 65 4 En tfä llt b ei te ch n isc he r Zu sa m m en ar be it Ei n sa tz v o n In te gr ie rt en Fa ch kr äf te n an U n iv er sit ät en u n d Th in k Ta n ks . St u di en - u n d Fa ch kr äf te fo n ds K re di ta n st al t f ür W ie de ra u fb au 20 04 - 20 19 1. 00 0. 00 0 Zu sc hu ss Te ilf in an zi er u n g v o n C o n su lti n gl ei st u n ge n fü r d as Pr o jek t „ Sc hu tz de s M an ag u a- Se es e n tla n g de s Sü du fe rs “ . b) C os ta R ic a Pr o jek tn a m e D u rc hf üh ru n gs o rg a n isa tio n La u fz ei t (Ja hr e) Zu sa ge be tr a g (E ur o ) Fi n a n zi er u n gs - in st ru m en t Zi el Sc hw er pu nk t U m w el t Lä n dl ic he s Tr in kw as se r- u n d Sa n itä rp ro gr am m II (S A N EB A R II) K re di ta n st al t f ür W ie de ra u fb au 20 04 - 20 18 8. 70 0. 00 0 D ar le he n Zi el ist di e V er be ss er u n g de r lä nd lic he n Tr in kw as se r- u n d Ba sis sa n itä rv er so rg u n g in ze hn O rt sc ha fte n in d en P ro v in ze n L im ón , Pu n ta re n as u n d G u an ac as te so w ie im n ör dl ic he n G re n zg eb ie t z u N ic ar ag u a (P ro v in z A la jue la ). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/7506 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. A n la ge z u F ra ge 36 Fi n an zi el le r B ei tr ag zu m Fo n do d e Bi o di v er sid ad So st en ib le (F B S) K re di ta n st al t f ür W ie de ra u fb au 20 11 - 20 18 6. 00 0. 00 0 Zu sc hu ss Zi el ist es , du rc h de n F B S üb er n eu en tw ic ke lte A n re iz sy st em e la n gf ris tig Za hl u n ge n fü r U m w el tle ist u n ge n be re itz u st el le n . Zi el gr u pp e s in d W al db es itz er au ße rh al b be st eh en de r st aa tli ch er Sc hu tz ge bi et e. Im V o rd er gr u n d st eh en da be i M aß n ah m en im R ah m en de s R ED D +- Pr o ze ss es . 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Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333