Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7507 19. Wahlperiode 01.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Jochen Haug, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6662 – Mitwirkung der Bundesregierung an der Ausarbeitung des endgültigen Entwurfs des „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im September 2016 wurde die New Yorker „Declaration for Refugees und Migrants “ durch die Vereinten Nationen verabschiedet. In dieser Erklärung einigten sich die Mitgliedstaaten, einen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration auszuhandeln. Im Juli 2018 wurde der endgültige Entwurf des „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ von Regierungsvertretern auf zwischenstaatlicher Ebene gebilligt. Dieser Vertragsentwurf wurde auf Beamtenebene 18 Monate lang zwischenstaatlich verhandelt, wobei die Bundesrepublik Deutschland, im Speziellen das Auswärtige Amt, das Bundeskanzleramt , das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eine führende Rolle einnahmen. Zivilgesellschaftliche bzw. nichtstaatliche Organisationen konnten ihre Vorschläge beispielsweise auf einem BarCamp der Robert Bosch Stiftung und Bertelsmann Stiftung im März 2018 einbringen. Zudem hatte der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) eine Führungsposition im Beteiligungsprozess der Zivilgesellschaft eingenommen (www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/-Migration_-fair_ gestalten/FairCompacts_Dokumentation.pdf). Der „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017“ führt aus, dass Deutschland die Ausgestaltung der beiden Pakte (Anm.: Globaler Pakt für Migration und Globaler Pakt für Flüchtlinge) durch Textvorschläge aktiv mitgestaltet habe (s. 71). Die Bundesregierung betont, dass die Verpflichtungen des Globalen Migrationspaktes in Deutschland bereits erfüllt würden (www.welt.de/politik/deutschland/ article184292124/Angela-Merkel-Nationalstaaten-sollten-heute-bereit-sein- Souveraenitaet-abzugeben.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7507 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in der Vorbemerkung der Fragesteller enthaltene Aussage zur Dauer der Verhandlungen trifft nicht zu. Die zwischenstaatlichen Verhandlungen zum Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration erfolgten im Zeitraum 20. Februar bis 13. Juli 2018. Den Verhandlungen ging 2017 eine Reihe von Konsultationen voran, bei denen sich auch zivilgesellschaftliche Akteure umfangreich eingebracht haben. Auch während der Verhandlungsphase hatten nicht-staatliche Institutionen mehrfach Gelegenheit, ihre Vorstellungen einzubringen. 1. Welche Migrantenorganisationen bzw. Migrantenselbstorganisationen, Flüchtlingsinitiativen, Stiftungen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen haben mit der Bundesregierung in Bezug auf den Entwurf des Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration kommuniziert bzw. mit welchen hat die Bundesregierung Kontakt aufgenommen (bitte nach Behörde bzw. Bundesministerium, ihrem bzw. seinem Vertreter, konsultierter Organisation, Datum des Treffens und speziellem Anliegen bzw. Thema aufschlüsseln)? Im Zeitraum der Verhandlungen zum Text des Globalen Pakts für eine sichere, geordnete und reguläre Migration fanden unter anderem folgende Veranstaltungen zivilgesellschaftlicher Organisationen statt, an denen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung teilnahmen: Am 8. März 2018 nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Bundeskanzleramt/Arbeitsstab der Integrationsbeauftragten, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Auswärtige Amt (AA) auf Einladung der Bertelsmann Stiftung und der Robert Bosch Stiftung am „Zivilgesellschaftlichen Dialog mit der Bundesregierung“ teil. Die vollständige Teilnehmerliste ist einsehbar unter www.bosch-stiftung.de/sites/default/files/documents/2018-03/%23Fair Compacts%20Dokumentation.pdf). Am 16. März 2018 nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Bundeskanzleramt/Arbeitsstab der Integrationsbeauftragten, BMZ, AA) auf Einladung der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz an einem Fachgespräch mit Expertinnen und Experten aus Kirche, Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen teil. Informationen zur Veranstaltung sind auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz verfügbar (www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/fachgespraech-der-migrationskommissionder -deutschen-bischofskonferenz-zu-den-globalen-pakten/detail/). Vom 3. bis zum 5. Mai 2018 fand auf Einladung des Deutschen Instituts für Menschenrechte und des Auswärtigen Amts eine Konferenz der „Global Alliance of National Human Rights Institutions“ (GANHRI) zu Migration im Auswärtigen Amt statt. An der Konferenz nahmen Vertreterinnen und Vertreter nationaler Menschenrechtskommissionen als GANHRI-Mitglieder und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) teil. Am 16. Juli 2018 fand ein Workshop des Verbands Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V. (VENRO) zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration in Berlin statt, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Bundeskanzleramt /Arbeitsstab der Integrationsbeauftragten, BMZ, AA) teilnahmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7507 2. Welche Forschungsinstitute bzw. wissenschaftliche Organisationen hat die Bundesregierung zu Rate gezogen in Bezug zum Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration, bzw. welche haben sich an die Bundesregierung gewandt? Welche Expertisen durch wissenschaftliche Berater sind in die Vertragsverhandlungen der Bundesregierung eingeflossen (bitte nach Institut, Universität bzw. Organisation, Datum der Treffen bzw. der Expertise, Auflistung der Gutachten bzw. speziellen Themen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat in Bezug zu den Verhandlungen zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration keine spezifischen Beratungsleistungen wissenschaftlicher Institute in Anspruch genommen. 3. Mit welchen Vertretern der Wirtschaft ist die Bundesregierung in Bezug zu den Vertragsverhandlungen zum Entwurf des Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration zusammengekommen (bitte nach Firma bzw. Konzern bzw. Organisation, Vertreter und Datum des Treffens aufschlüsseln )? Die Bundesregierung hat sich in Bezug zu den Verhandlungen zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration nicht mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft getroffen. An den Konsultationen im Jahr 2017 im Rahmen der Vereinten Nationen nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände teil. 4. Welche Vorschläge für die zwischenstaatlichen Verhandlungen zum Migrationspakt wurden an den Botschafter bzw. stellvertretenden Botschafter Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York übergeben? a) Welche Vorschläge stammen aus den Bundesministerien? Die Fragen 4 und 4 a werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Textvorschläge wurden von den Ko-Fazilitatoren, den beiden Leitern der Ständigen Vertretung Mexikos und der Schweiz bei den Vereinten Nationen in New York, gemacht, die für die Erarbeitung des Globalen Pakts für eine sichere, geordnete und reguläre Migration verantwortlich waren. Die ressortabgestimmten Positionen zu diesen Vorschlägen wurden durch das Auswärtige Amt an die Ständige Vertretung in New York gegeben. Die Koordinierung der ressortabgestimmten Position der Bundesregierung erfolgte unter Federführung des Auswärtigen Amts. Beteiligt waren das Bundeskanzleramt , das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das BMAS, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das BMZ, das BMI, das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie das BMFSFJ. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7507 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Welche Vorschläge flossen ein, die ursprünglich von Migrantenorganisationen bzw. Migrantenselbstorganisationen, Flüchtlingsinitiativen, Stiftungen , Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen gemacht wurden? c) Welche Vorschläge flossen insbesondere aus den BarCamps der Robert Bosch Stiftung und Bertelsmann Stiftung vom März 2018 ein? d) Welche Vorschläge unterbreitete der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) (bitte nach Organisation, Verein, Verband, Stiftungen, Bundesministerium, Thema mit genauem Anliegen, Datum und Vertretern aufschlüsseln)? Die Fragen 4b bis 4d werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung wertete die Ergebnisse der in der Antwort zu Frage 1 genannten Veranstaltungen sowie die Positionspapiere der Zivilgesellschaft, die ihr zur Kenntnis gebracht wurden, aus und berücksichtigte diese in ihrer Positionierung zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration. Die Positionen des Verbands Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V. (VENRO) zum Globalen Pakt für eine sichere , geordnete und reguläre Migration sind auf der Webseite des Verbands online einsehbar (https://venro.org/start/). 5. Welche Anmerkungen bzw. Vorschläge zum Textentwurf bzw. für die Vertragsverhandlungen haben internationale Arbeitgeberorganisationen und Global Player, also international aufgestellte Konzerne, eingebracht, welche auf nationaler Ebene der Bundesverband Deutscher Arbeitgeber und deutsche Konzerne bzw. Firmen (bitte nach Organisation, Konzern bzw. Firma, Vertreter, Datum der Übermittlung bzw. Treffens mit den UN-Vertretern bzw. Vertretern der Bundesregierung und speziellem Anliegen aufschlüsseln )? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 6. Welche Punkte waren für die Bundesregierung bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen zum Migrationspakt von Priorität, für welche hat sie sich besonders eingesetzt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6343 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6370 verwiesen. 7. Welche Punkte bzw. Anliegen, für die sich die Bundesregierung beim Humanitären Weltgipfel (WHS) im Mai 2016 in Istanbul eingesetzt bzw. zu denen sie sich selbstverpflichtet hat, hat die Bundesregierung in die Vertragsverhandlungen zum Globalen Migrationspakt eingebracht? Der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration ist entgegen der Formulierung der Fragesteller kein „Vertrag“. Vertragsverhandlungen fanden nicht statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7507 Humanitäre Hilfe richtet sich nicht nach dem rechtlichen Status der Betroffenen, sondern nach ihrem humanitären Hilfebedarf. Insofern ist eine größere Zahl von Selbstverpflichtungen, die Deutschland beim Humanitären Weltgipfel eingegangen ist, auch für Migranten einschlägig. Dies ist in die deutsche Position für die Verhandlung zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration eingegangen. 8. Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die Rolle und Teilhabe unabhängiger nationaler Organisationen, also Nichtregierungsorganisationen , Wohlfahrtsverbände, Vereine etc., bei den Verhandlungen zum Globalen Migrationspakt und bei seiner späteren Umsetzung gestärkt werden? Die Verhandlungen zum Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration im Rahmen der Vereinten Nationen waren von Beginn an als zwischenstaatliche Verhandlungen konzipiert und wurden konsequent als solche durchgeführt . Zur Einbeziehung von Nichtregierungsorganisationen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Hat sich die Bundesregierung für einen regelmäßigen Evaluierungsmechanismus bzw. Follow-up und Review bei der Umsetzung des Globalen Migrationspakts stark gemacht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2945 verwiesen. 10. Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass der Status „Klimaflüchtlinge “ in das Vertragswerk einfließt, insbesondere Empfehlungen zum Umgang mit sogenannten Klimaflüchtlingen? Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration sieht einen „Status ‚Klimaflüchtling‘“ nicht vor. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2945 verwiesen. 11. Hat sich die Bundesregierung eingesetzt für die Verankerung eines positiven Narrativs über Migration, im Speziellen für das Narrativ, das Chancen und Vorteile der Migration in den Vordergrund stellt und diese als „Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung“ benennt (Final Draft des Global Compact for Save, Orderly and Regular Migration, S. 4, Punkt 8)? Inwieweit hat sich die Bundesregierung eingesetzt für den Passus, dass man Medien, die angeblich „Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung verbreiten“, die öffentlichen Mittel streichen , man „Medienschaffende für migrationsspezifische Themen und Terminologie “ schulen soll (Final Draft des Global Compact for Save, Orderly and Regular Migration, S. 26, Punkt 33 ff.)? Im Rahmen der Verhandlungen zum Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration bestand für die Bundesregierung keine Veranlassung, sich für die Verankerung spezieller Narrative einzusetzen. Zum zweiten Teil der Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6050 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7507 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Hat sich die Bundesregierung bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen zum Migrationspakt dafür stark gemacht, dass Rücküberweisungen in die Herkunftsländer künftig kostengünstiger, schneller und transparenter gestaltet werden sollen? Die Bundesregierung hat sich in die Verhandlungen zum Globalen Pakt für sichere , geordnete und reguläre Migration eingebracht. Die im Text des Globalen Paktes aufgenommenen Punkte, etwa zur Schaffung von Möglichkeiten für schnellere, sicherere und kostengünstigere Rücküberweisungen und Förderung der finanziellen Inklusion von regulären Migranten, fanden Unterstützung. 13. Hat sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum Globalen Migrationspakt für eine Ausweitung der UN-Resettlement-Programme eingesetzt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 und 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/2883 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5394 verwiesen. 14. Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass auch zwangsweise Rückführungen, Ausweisungen, Abschiebegewahrsam und Abschiebehaft in den zwischenstaatlichen Verhandlungen thematisiert und geregelt werden, und wenn ja, warum sind diese Punkte in das Vertragswerk nicht eingeflossen ? Die Bundesregierung unterstützt die Stärkung internationaler Zusammenarbeit im Bereich Rückkehr, Rückführung und Reintegration. Dies ist auch in den Globalen Pakt eingeflossen (vgl. Ziel 21, GCM). 15. Hat sich die Bundesregierung für den sogenannten Spurwechsel, also die Überführung eines illegalen bzw. irregulären in einen legalen bzw. regulären Aufenthaltsstatus von Migranten unter speziellen Bedingungen, stark gemacht ? Der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration bekräftigt als ein Leitprinzip „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“ (Absatz 15 c des Globalen Paktes). Innerhalb ihres Hoheitsbereichs können Staaten in nationaler Souveränität zwischen regulärem und irregulärem Migrationsstatus unterscheiden. 16. Unterstützte sie das Ziel „Straffreiheit der illegalen Migration“ in dem Pakt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum setzte sich in den Verhandlungen die Sichtweise durch, dass Staaten Sanktionierung und Bestrafung von illegalen Grenzübertritten vorzugsweise revidieren sollten? Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration beschreibt insgesamt 23 Ziele. Das von den Fragestellern als Zitat genannte zählt nicht dazu. Die in der Frage dargelegte Sichtweise, die sich im Rahmen der zwischenstaatlichen Verhandlungen durchgesetzt haben soll, kann von der Bundesregierung nicht nachvollzogen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7507 17. Welche Forderungen bzw. Vorschläge stellte der deutsche Vertreter bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen zum Migrationspakt hinsichtlich des nationalen Grenzregimes? Wurde das Recht auf Zurückweisung an den nationalen Grenzen gefordert? Welche Punkte wurden hinsichtlich der Verhinderung des illegalen Grenzübertritts diskutiert, und wie im Speziellen haben sich die unterzeichnenden Staaten auf das Verfahren geeinigt, wie man illegale Grenzübertritte in Zukunft verhindern will? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/2883 verwiesen. 18. Welche Forderungen hat der deutsche Vertreter bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen zum Migrationspakt eingebracht, um der Einwanderung in die Sozialsysteme vorzubeugen? a) Wenn ja, warum flossen diese nicht in das Vertragswerk ein? b) Warum stimmte die Bundesregierung dem Passus zu, dass Migranten „unabhängig vom Migrationsstatus“ „Grundleistungen“ zu gewähren seien? Die Fragen 18 bis 18b werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung teilt die Ansicht der Fragesteller nicht. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6788 und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/2883 verwiesen. 19. Welche Punkte bzw. Rechte, die „unabhängig vom Migrationsstatus“ gewährt werden sollen, hat der Vertreter Deutschlands bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen zum Migrationspakt eingebracht? Der Globale Pakt begründet keine neuen Rechte. Davon unberührt sind geltende völkerrechtliche Verpflichtungen, einschließlich der Menschenrechte, die für alle Migranten und Migrantinnen, ungeachtet ihres Migrationsstatus, gelten. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 20. Welche Vorschläge hat der deutsche Vertreter bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen zum Migrationspakt zur Familienzusammenführung unterbreitet ? Stammen von ihm insbesondere die Vorschläge, dass Migranten auf „allen Qualifikationsniveaus“ der Zugang zum Familiennachzug erleichtert werden soll? Von der Bundesregierung wurde kein solcher Vorschlag in die zwischenstaatlichen Verhandlungen zum Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration eingebracht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7507 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Welche Vorschläge der Bundesregierung sind schlussendlich in den Final Draft, also den endgültigen Vertragsentwurf des Migrationspaktes vom Juli 2018, eingeflossen? Welche Textvorschläge der Bundesregierung sind im Speziellen in das Vertragswerk übernommen worden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6370 verwiesen. 22. Welche Vorschläge der Bundesregierung wurden abgelehnt bzw. flossen nur unvollständig in das Vertragswerk ein (bitte nach Vorschlag, Grund der Ablehnung durch die zwischenstaatlichen Vertreter bzw. bei Unvollständigkeit des Eingangs in das Vertragswerk mit der ursprünglichen Intention bzw. dem ursprünglichen Textentwurf der Bundesregierung auflisten)? Die Bundesregierung legt Wert auf die Feststellung, dass es sich bei dem Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration nicht um ein „Vertragswerk “ handelt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6343 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6370 wird verwiesen. 23. Hat die Bundesregierung bei dem nationalen Grenzregime, dem Zugang zu Grundleistungen bzw. sozialstaatlichen Leistungen unabhängig vom Aufenthaltsstatus , dem Familiennachzug auch für Geringqualifizierte, dem Einbezug sogenannter Klimaflüchtlinge in die Empfehlungen des Globalen Migrationspaktes , der Verankerung eines positiven Narrativs hinsichtlich Migration , den zwangsweisen Rückführungen und dem Freiheitsentzug von Migranten mit irregulärem Aufenthaltsstatus als letztes Mittel des Rechtsstaats bzw. bei der im Pakt geforderten Straffreiheit für illegale Migranten Zugeständnisse gemacht bzw. ist sie Kompromisse eingegangen, damit für die Bundesregierung wichtige Verhandlungspositionen in den Globalen Migrationspakt einfließen konnten (bitte nach Verhandlungspunkten, die für die deutsche Bundesregierung wichtig waren, den zugehörigen Kompromissen und Zugeständnissen, die für die Durchsetzung dieser Punkte von der Bundesregierung eingegangen bzw. gemacht wurden, aufschlüsseln und erläutern )? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6370 verwiesen. 24. Warum erschien eine deutsche Übersetzung des Globalen Migrationspaktes erst im Oktober 2018, nachdem die UN die endgültige Fassung des Vertragswerks in englischer Sprache bereits im Juli 2018 veröffentlicht hatte? Nahm die Übersetzung der Deutsche Übersetzungsdienst (DÜD) vor (bitte die Gründe der Verzögerung auflisten)? Deutsch ist keine Amtssprache der Vereinten Nationen (VN). Die Verhandlungen im Rahmen der VN wurden hauptsächlich auf Englisch geführt. Die deutsche Übersetzung des Globalen Pakts wurde nach Abschluss der Verhandlungen vom Deutschen Übersetzungsdienst der VN in New York im Oktober fertiggestellt und von der Bundesregierung an den deutschen Bundestag geleitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7507 Die Bundesregierung sieht sich wiederholt zur Richtigstellung gehalten, dass der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration kein völkerrechtlicher Vertrag ist. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/2883 verwiesen . 25. Zählt die Bundesrepublik Deutschland zu den „Pilotländern“, offiziell oder inoffiziell, die bereits den Globalen Migrationspakt vor seiner Verabschiedung erfüllen, wie z. B. die Nichtzurückweisung von Migranten an den nationalen Grenzen, die Gewährung des Familiennachzugs unabhängig vom Qualifikationsniveau der Migranten („privilegierter Familiennachzug“) oder Gewährung sozialstaatlicher Leistungen unabhängig vom Migrationsstatus? Der Gebrauch des Wortes „Pilotländer“ im Zusammenhang mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration erschließt sich der Bundesregierung nicht. Im Globalen Pakt findet dieser Begriff keine Verwendung. Die Bundesregierung wiederholt, dass der Globale Pakt kein völkerrechtlicher Vertrag ist und daher auch nicht „verabschiedet“ wird. Seine Umsetzung ist freiwillig und steht im nationalen Ermessen. Die Fortschritte sollen dabei im Rahmen der Vereinten Nationen mittels eines von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen gemeinsam vereinbarten Ansatzes regelmäßig und freiwillig nachgehalten werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333