Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 31. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7515 19. Wahlperiode 04.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Claudia Müller, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/7069 – Einfluss der Normungsverfahren auf die Höhe der Baukosten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Baukosten unterliegen verschiedenen Einflussfaktoren wie Preissteigerungen für Bauleistungen, veränderten Qualitätsstandards, veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen oder anderen veränderten Anforderungen wie etwa Normen ab. Dennoch bieten die Zahlen von DESTATIS einen ersten Hinweis für die Preisentwicklung . Aktuell steigen die Baukosten sehr stark an. Für Wohngebäude stiegen sie 2017 im Vergleich zum Vorjahr um knapp 3 Prozent an (www. destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Preise/Baupreise/FlyerBaupreise Baukosten5612602177004.pdf?__blob=publicationFile), von Februar 2017 zum Februar 2018 sogar um 4 Prozent (www.destatis.de/DE/Publikationen/ Thematisch/Preise/Baupreise/BauwirtschaftPreise2170400183234.pdf?__blob= publicationFile). Die Baukostensenkungskommission hat eine allgemeine Teuerungsrate seit 1999 von bis zu 27,7 Prozent ermittelt. In bestimmten Kostengruppen ist sie sogar mehr als doppelt so hoch (www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_ PDF/Wohnungswirtschaft/buendnis_baukostensenkungskommission_bf.pdf). Der Bericht der Baukostensenkungskommission zu Normungsverfahren stellt das Prinzip und die Notwendigkeit der Normung nicht in Frage, weckt allerdings Zweifel an der Verhältnismäßigkeit: „Es wird vermutet, dass bei der Überarbeitung von Normen – in einzelnen Fällen – zu hohe Standards (Stand der Forschung anstatt Stand der Technik) festgeschrieben werden, die über das erforderliche Maß hinausgehen und das Bauen dadurch verteuern. Zwar ist ein Prinzip der Normung die Wirtschaftlichkeit, es besteht allerdings bei überarbeiteten Normen in mehreren Fällen die Kritik, dass dieses Prinzip vernachlässigt wird. Maßstab für die Normungsarbeit erscheint nicht mehr der anerkannte Stand der Technik, der sich in der Praxis auch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten bewährt habe, sondern es wird häufig auf den Stand der Forschung abgestellt , der gerade erst in die Praxis eingeführt wurde. Zu diesen Fragestellun- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7515 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gen ist umfangreiches juristisches Schrifttum entstanden, das in diesem Berichtskontext nicht aufgearbeitet werden konnte“ (S. 80–81 Endbericht Baukostensenkungskommission ). Wir fragen die Bundesregierung auch nach den Handlungsempfehlungen und Konsequenzen dieses Berichts. 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der baurelevanten DIN-Normen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren und Sachgruppen 1 000–11 000 in absoluten Zahlen aufschlüsseln)? Das deutsche Normenwerk umfasst zurzeit ca. 3 750 baurelevante Normen, die in den Normenausschüssen Bauwesen (NABau), Wasserwesen (NAW) und Heizund Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS) erarbeitet wurden. Diese Zahl beinhaltet nationale Normen und in das deutsche Normenwerk übernommene europäische und internationale Normen. Die Anzahl der baurelevanten Normen hat sich in den letzten 10 Jahren wie folgt verändert: Jahr 2008 2018 Differenz davon europäisch NABau 1910 2254 344 323 NAW 1005 1205 200 192 NHRS 237 295 58 57 2. Verfügt die Bundesregierung über internationale Vergleichszahlen in anderen Ländern Europas bezüglich der baurelevanten Normen? a) Wenn ja, welche (bitte nach absoluten Zahlen und Ländern aufschlüsseln )? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn ja, welche Stellen sind in diesen Ländern für Baunormen zuständig ? Die Fragen 2 bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Vergleichszahlen über Normen rein nationaler Herkunft anderer europäischer Länder vor. Anzumerken ist jedoch, dass die Mehrzahl der in den letzten Jahren neu veröffentlichten Normen Europäische Normen sind. Diese gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich , vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX: 52018XC0309(09). Europäische Normen werden in privatwirtschaftlich organisierten Europäischen Komitees für Normung erarbeitet (CEN und CENELEC). Sie müssen nach deren Regeln von den nationalen Normungsorganisationen unverändert als nationale Normen übernommen werden. Entgegenstehende nationale Normen sind zurückzuziehen , um Doppelnormung zu vermeiden und gleiche Regeln im EU-Binnenmarkt zu schaffen. Einige nationale Normen werden aufgrund von Regelungsdefiziten in den europäischen Normen in Teilen, z. B. als Verwendungs- oder Bemessungsnormen , beibehalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7515 3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Baukosten in Deutschland und in anderen EU-Ländern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren und nach Ländern aufschlüsseln)? Die jährliche Entwicklung der Baukosten in Deutschland und in anderen EU-Ländern ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. (Quelle: Eurostat 2019) Baukosten (oder Erzeugerpreise), neue Wohngebäude – jährliche Daten Index: 2015 = 100 Kostenindex des Baugewerbes – in Landeswährung Wohngebäude (ohne Gemeinschaftswohnungen) Unbereinigte Daten (d. h. weder saisonbereinigte noch kalenderbereinigte Daten) GEO/TIME 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Europäische Union 91,9 92,4 93,8 96,5 98,3 98,9 99,6 100,0 100,7 103,0 Euroraum (19 Länder) 92,7 92,6 94,3 97,4 99,0 99,3 99,6 100,0 100,6 102,7 Belgien 92,7 91,7 91,7 95,3 97,1 97,3 98,4 100,0 101,6 102,9 Bulgarien 91,1 97,9 96,6 97,2 96,6 98,0 98,7 100,0 100,8 103,3 Tschechien 96,2 95,9 97,0 98,7 99,2 98,8 100,0 100,0 100,3 103,0 Dänemark 88,9 88,6 89,6 92,8 95,2 96,6 98,1 100,0 101,6 102,4 Deutschland 89,5 89,8 91,9 95,2 97,1 97,8 98,7 100,0 101,3 104,5 Estland 97,9 89,6 87,3 90,3 94,2 98,9 99,1 100,0 99,6 100,8 Irland 109,5 98,8 99,3 97,1 98,1 98,9 99,5 100,0 100,7 102,4 Griechenland 104,6 104,2 106,0 107,2 107,1 105,6 102,4 100,0 98,4 98,5 Spanien 94,1 95,1 97,5 101,2 100,9 101,2 101,4 100,0 98,7 100,8 Frankreich 95,2 94,6 96,8 100,2 101,7 100,9 100,7 100,0 100,1 102,5 Kroatien 119,2 109,5 103,7 105,1 102,4 96,6 96,9 100,0 98,9 98,6 Italien 91,8 92,6 94,0 96,9 99,1 99,7 99,6 100,0 100,3 100,9 Zypern 98,3 99,1 102,3 105,8 106,8 102,5 100,5 100,0 99,2 99,3 Lettland 102,3 94,4 87,3 89,6 92,3 96,1 96,8 100,0 105,7 108,3 Litauen 104,3 89,2 84,9 88,1 90,8 94,9 97,9 100,0 102,2 106,5 Luxemburg 88,3 89,6 90,3 92,6 95,3 97,2 98,9 100,0 101,0 102,9 Ungarn 83,2 85,7 85,4 86,1 90,0 94,3 96,6 100,0 101,7 108,8 Malta 92,4 93,9 91,5 92,9 95,0 96,5 98,9 100,0 102,2 103,9 Niederlande 93,0 93,3 93,6 95,4 97,6 97,8 98,7 100,0 101,6 103,9 Österreich 88,2 88,7 91,5 93,6 95,7 97,4 98,5 100,0 100,6 104,1 Polen 101,6 101,8 101,7 102,9 103,2 101,6 100,6 100,0 99,8 100,6 Portugal 95,5 93,4 95,0 96,3 96,9 98,2 98,8 100,0 101,4 103,3 Rumänien 88,1 89,5 91,2 99,4 105,8 101,2 100,7 100,0 100,8 108,7 Slowenien 95,4 92,4 97,7 102,1 100,9 99,8 99,3 100,0 98,8 103,5 Slowakei 94,4 96,4 96,3 97,0 97,1 97,7 98,6 100,0 101,1 103,9 Finnland 92,2 91,2 92,2 95,2 97,6 98,5 99,5 100,0 100,5 100,8 Schweden 86,3 88,0 90,3 93,0 95,4 97,0 97,7 100,0 102,2 104,9 UK 88,7 91,1 91,9 93,1 95,3 97,6 100,2 100,0 101,1 104,1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7515 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie bewertet die Bundesregierung den Anstieg der DIN-Normen? Normen dienen der Schaffung einheitlicher technischen Grundlagen. Sie werden z. B. zur eindeutigen Beschreibung von Bauprodukten, für die Prüfung von Produktleistungsmerkmalen , für die Festlegung der Verwendungsregeln, zur Bauwerksbemessung u. v. m. verwendet. Ihre Anwendung ist grundsätzlich freiwillig , es sei denn, diese ist rechtlich z. B. durch Inbezugnahme im Landesbauordnungsrecht vorgeschrieben. In der Normungsarbeit muss der technische Wandel beachtet werden, wie im Baubereich z. B. das digitale Planen und Bauen. Ebenso muss sich die Normung bei Änderungen oder neu eingeführten regulativen Vorgaben anpassen. So waren etwa nach Erlass der Energieeinsparverordnung (EnEV) neue Normen zu erarbeiten . Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 5 verwiesen. 5. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen einem Anstieg der Baukosten und der DIN-Normen? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Standards und Normen können, ebenso wie gesetzliche Regelungen auch, im Baubereich zu Kostenfolgen führen. Es gibt eine größere Zahl von Ursachen für steigende Baukosten. Dies hat auch die Baukostensenkungskommission bereits festgestellt. Hier sind neben den stark steigenden Grunderwerbskosten, die nach vielen schwachen Jahren durch die starke Baukonjunktur verursachte Knappheit von Handwerker- und Bauleistungen sowie steigende Anforderungen des Gesetzgebers , aber auch der Nutzer zu nennen. Jüngst wurde im Auftrag des DIN e. V. ein Gutachten zur Kostenrelevanz durchgeführt , bei dem drei Normen genauer betrachtet wurden. Demnach ergab sich kein einheitliches Bild. Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung einer Folgekostenabschätzung für neue Baunormen vor. Dies wurde auf dem Wohngipfel gemeinsam mit den Ländern bekräftigt. Bund und Länder stimmen derzeit die Einrichtung einer unabhängigen Stelle zur Kostenbewertung von Baunormen nach dem Modell des Normenkontrollrates der Bundesregierung ab. Hiermit soll zukünftig eine belastbare Entscheidungsgrundlage und mehr Transparenz geschaffen werden. Ein Pilotprojekt der Bundesregierung zur Prüfung der Folgekosten von Baunormen wird noch im Jahr 2019 an den Start gehen. 6. Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung eine DIN-Norm erarbeitet, und was passiert mit einer ggf. bereits existierenden DIN-Norm im Falle einer Überarbeitung? DIN-Normen sind das Ergebnis nationaler, europäischer oder internationaler Normungsarbeit. Normungsvorhaben werden auf Antrag der Fachöffentlichkeit initiiert. Spätestens alle fünf Jahre werden DIN-Normen auf ihre Aktualität überprüft. Ihr Inhalt wird ggf. entweder überarbeitet oder die Norm wird zurückgezogen. Bei einer erfolgten Überarbeitung ersetzt die aktualisierte Version die Vorgängerversion , welche damit zurückgezogen wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7515 7. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Gültigkeit einer DIN-Norm bis zu ihrer Überarbeitung? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Im Baubereich sind Normen durchschnittlich ca. 10 Jahre Teil des deutschen Normenwerkes bevor eine Anpassung an den Stand der Technik durch Überarbeitung notwendig wird oder sie zurückgezogen werden. 8. Was kostet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zertifizierung durch das Deutsche Institut für Normung (DIN e. V.)? a) Sind die Kosten von unterschiedlicher Höhe (wenn ja, bitte nach Sachgruppen 1 000–11 000 einzeln aufschlüsseln)? b) Wenn keine Informationen darüber vorliegen, warum nicht? Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung nimmt das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) keine Zertifizierungen oder sonstige Konformitätsbewertungen vor. 9. Welche Rolle spielen DIN-Normen in der Musterbauordnung (MBO)? Die Musterbauordnung (MBO) selbst enthält keine Verweise auf DIN-Normen. Sie enthält aber in § 3 Vorgaben für allgemeine bauaufsichtliche Anforderungen, die durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden können (§ 85a MBO). Zu diesen Technischen Baubestimmungen gehören auch DIN-Normen. Normen konkretisieren die durch den Gesetzgeber vorgegebenen Schutzziele für Sicherheit, Umwelt und Gesundheit, zeigen Produktanforderungen wie Mengen, Maße und Mischungsverhältnisse auf und beschreiben einheitliche Prüfverfahren, um die Einhaltung von Mindestanforderungen sicherzustellen. Die Länderbauordnungen nehmen die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) in Bezug. Diese enthält die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und Regelungen für Bauprodukte. Innerhalb der MVV TB werden derzeit etwa 550 Normen in Bezug genommen. 10. Welche Mittel flossen in den letzten zehn Jahren aus dem Bundeshaushalt an den DIN e. V. (bitte nach Jahren und Höhe aufschlüsseln)? Jahr Mittel aus dem Bundeshaushalt an DIN e. V. 2009 10.138.326,93 € 2010 8.625.960,59 € 2011 7.585.971,31 € 2012 8.861.303,87 € 2013 7.742.993,52 € 2014 8.767.908,72 € 2015 7.273.781,87 € 2016 6.436.583,31 € 2017 6.274.569,59 € 2018 6.156.796,65 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7515 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wer sitzt nach Kenntnis der Bundesregierung im Präsidium des DIN e. V. (bitte nach Funktion und Institution aufschlüsseln)? Die Zusammensetzung des DIN-Präsidiums ist öffentlich einsehbar unter: www. din.de/de/din-und-seine-partner/din-e-v/organisation/praesidium. 12. Wer sitzt nach Kenntnis der Bundesregierung im Normenausschuss für Bauwesen des DIN e. V. (bitte nach Funktion und Institution aufschlüsseln)? Die Zusammensetzung der Normenausschüsse auf Basis der interessierten Kreise wird der Öffentlichkeit auf den Webseiten der DIN-Normenausschüsse bereitgestellt . Dies gilt auch für den Normenausschuss für Bauwesen des DIN (NABau), siehe: www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nabau. Neben den interessierten Kreisen ist auch ein Vertreter des Bundesbauministeriums Mitglied im NABau. Eine Veröffentlichung der personellen Zusammensetzung der Normungsgremien ist nach den Regularien des DIN e. V. nicht vorgesehen , u. a. um zu vermeiden, dass Versuche unternommen werden, Experten bei der Meinungsbildung unsachlich zu beeinflussen. Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten ist auch unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) nicht ohne weiteres möglich. 13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Einsparung durch eine DIN-Norm (vgl. www.din.de/de/ueber-normen-undstandards /nutzen-fuer-die-wirtschaft/kosteneinsparungen), und auf welcher wissenschaftlichen Basis werden diese Einsparungen errechnet? In einer Studie des DIN e. V. wurde der Nutzen der Normung gesamtwirtschaftlich zwischen 0,2 Prozent (Kanada) und 0,9 Prozent (Deutschland) der Wachstumsrate des Bruttoinlandsproduktes bewertet. In Deutschland wurde ein Wert von über 16 Mrd. Euro p. a. ermittelt. Im Übrigen wird auf Studien zum Nutzen der Normung auf der Homepage des DIN e. V. verwiesen, wie z. B. „Der gesamtwirtschaftliche Nutzen der Normung“. 14. Wer überprüft nach Kenntnis der Bundesregierung eine DIN-Norm auf Kosten -Nutzen-Effizienz, und auf welcher wissenschaftlichen Basis erfolgt dies? Die Normungsgremien sind angehalten sowohl bei der Erarbeitung, der Überprüfung und der Überarbeitung von Normen die wirtschaftlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Dies soll durch die ausgewogene Zusammensetzung der Gremien und die damit verbundene Einbringung unterschiedlicher Interessen sichergestellt werden. Im Rahmen einer bauaufsichtlichen Einführung von Normen, die im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt, sind u. a. die Bauwerkssicherheit, der Gesundheits- und Umweltschutz sowie Wirtschaftlichkeitsaspekte Gegenstand der dortigen Prüfung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7515 15. Sieht die Bundesregierung einen Interessenkonflikt darin, dass der DIN e. V. große Teile seiner Einnahmen durch den Verkauf von DIN-Normen und Normentwürfen verdient? a) Wenn ja, welchen, und warum? b) Wenn nein, warum nicht? Ein Teil (2018 ca. 46 Prozent) der Finanzierung der Normung erfolgt durch Erlöse aus dem Verkauf der Produkte und Dienstleistungen der DIN-Gruppe. Dies folgt dem Gedanken, dass die Kosten für die Erarbeitung von Normen auf die Anwender verteilt werden, die durch die Anwendung einen Nutzen aus Normen ziehen. Alle Erträge des Vereins dienen den gemeinnützigen Satzungszwecken. Die Verkaufspreise von DIN-Normen und DIN-Norm-Entwürfen werden vom DIN-Präsidium festgelegt. Die Bundesregierung und die Länder sind im Präsidium des DIN e. V. vertreten, welches die Grundsätze der Geschäfts- und Finanzpolitik festlegt und ihre Durchführung und Einhaltung kontrolliert. Die Länder verhandeln dem Vernehmen nach derzeit mit dem DIN e. V. über die Reduktion der Kosten bei der Bereitstellung von im Bauordnungsrecht eingeführten Normen. 16. Hält die Bundesregierung die Prüfverfahren des DIN e. V. für praxisnah? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet. Prüfnormen dienen der Sicherstellung der Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und der Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen. Mit diesen Prüfverfahren werden z. B. die wesentlichen Merkmale, über die ein Bauprodukt verfügen soll, geprüft, um bestimmte Bauwerksanforderungen wie Standsicherheit, Brandschutz , Schall- und Wärmeschutz sowie Anforderungen an den Umwelt- und Gesundheitsschutz erfüllen zu können. Prüfverfahren einer Norm werden in den Normungsgremien ermittelt und verabschiedet. Die entsprechenden Norm-Entwürfe werden im frei zugänglichen Norm-Entwurfs-Portal zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bereitgestellt. Auch dadurch wird die Praxistauglichkeit der Prüfverfahren angestrebt. 17. Stimmt die Bundesregierung mit der Selbsteinschätzung des DIN e. V. überein , dass es sich um eine erfolgreiche Public-Private-Partnership handelt, und wenn ja, gibt es regelmäßige Verständigungen über die Zielsetzungen und Prioritäten wie Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Bürokratieabbau, Einfachheit und Verständlichkeit, Kosteneffizienz etc. in der Normung, und falls nein, warum nicht? Normung und Standardisierung leisten einen wichtigen Beitrag zum Wachstum des Bruttoinlandsprodukts. Für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sind weltweit akzeptierte, einheitliche Normen und Standards von hoher Bedeutung. Sie sind die Voraussetzung für freie Marktzugänge, bieten Investitions - und Rechtssicherheit, erleichtern den globalen Handel und tragen zum Abbau von Handelshemmnissen bei. Auf Grundlage des Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland von 1975 koordiniert das DIN e. V. die Einbringung deutscher Interessen in die Standardisierungsarbeiten der europäischen und internationalen Normungsorganisationen. Bundesregierung und Länder sind im Präsidium von DIN e. V. vertreten, welches die Grundsätze der Geschäfts- und Finanzpolitik des DIN e. V. festlegt und ihre Durchführung und Einhaltung kontrolliert. Ein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7515 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Austausch zwischen Bundesregierung und Ländern mit DIN e. V. findet auf verschiedenen Ebenen regelmäßig statt. Die Bundesregierung sieht die Normung auch als Instrument zur Erreichung politischer Ziele, wie z. B. Klima-, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie hat sich bzgl. ihrer Zielsetzungen und Prioritäten aktiv eingebracht im Rahmen der Erarbeitung der Deutschen Normungsstrategie 2020 sowie der Normungsroadmap Bauwerke des DIN e. V. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 13 bis 16 verwiesen. 18. An welche Stelle oder Behörde müssen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Personen oder Unternehmen mit Beschwerden über den DIN e. V. oder einzelne Arbeitsweisen oder andere Aktivitäten des DIN e. V. wenden? Die nationalen, europäischen und internationalen Normungsregeln sind für die Öffentlichkeit zugänglich (www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/din-norm). In Deutschland sind die Verfahrensregeln in der DIN 820 festgelegt. Schieds- und Schlichtungsverfahren gehören zu den Instrumenten, um Streitigkeiten im Normungsverfahren auszuräumen. Sie werden bei Bedarf auf Antrag gemäß festgelegten Verfahrensweisen durchgeführt. Mit sonstigen Fragen und Anregungen kann man sich an den Beirat des jeweiligen Normenausschusses, die Leitung des DIN e. V. und das DIN-Präsidium wenden . 19. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Beschwerden über die Arbeitsweise, Stellenbesetzung oder Interessenkonflikte bei dem DIN e. V. innerhalb der letzten zehn Jahre? Die Bundesregierung ist im Präsidium des DIN e. V. vertreten und wirkt bei allen dort behandelten Angelegenheiten mit. Personalangelegenheiten sind vertraulich zu behandeln. Baukostensenkungskommission 20. Was versteht die Bundesregierung unter „kritische Auseinandersetzung sowohl mit bestehenden politischen Rahmensetzungen als auch mit den derzeit gegebenen Ablaufstrukturen von Normungsprozessen [ist] ist gebracht“ (S. 80 Endbericht Baukostensenkungskommission)? Die Bundesregierung hat sich bei der Erarbeitung der Normungsroadmap Bauwerke des DIN e. V. (www.din.de/blob/259744/12dfd58f7b0f476ba786996372 71f3b3/20180130-normungsroadmap-gebaeude-data.pdf) dafür eingesetzt, dass die Ablaufstrukturen von Normungsprozessen überprüft werden, mit dem Ziel einen höheren Grad von Transparenz und Beteiligung an der Normungsarbeit zu erreichen. Die Kontrolle der Umsetzung und die Steuerung obliegen dem DIN- Präsidium, in dem die Bundesregierung mit mehreren Personen vertreten ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7515 21. Welche Handlungskonsequenzen zieht die Bundesregierung aus: „Gleichwohl wird das Tempo, in dem einzelne Normen verändert werden, von der Praxis als zu hoch angesehen. In der Praxis sind große Anstrengungen zu unternehmen, um der Fortentwicklung der Normen zu folgen und diese anzuwenden “ (S. 80 Endbericht Baukostensenkungskommission)? Die Normen werden standardmäßig alle fünf Jahre auf ihre Aktualität hin überprüft . Größere Veränderungen finden allerdings in längeren Zeitabständen statt. Die interessierten Kreise und teilweise auch die öffentliche Hand sind gefordert, ihre Aktivitäten bei der Normungsarbeit zu erhöhen. Die Bundesregierung ist im Gegensatz zu den Ländern (Bauministerkonferenz) nicht für den Vollzug der Bauordnung zuständig und hat auch keinen Einfluss auf die von den Ländern vorgegebenen Technischen Baubestimmungen und deren Änderung. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 22. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Standards wieder praxisgerecht umgesetzt werden können (S. 81 Endbericht Baukostensenkungskommission )? Auf die Antwort zu den Fragen 5, 9 und 21 wird verwiesen. 23. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass auf „eine Anpassung sowohl der internen Arbeitsrichtlinien und Arbeitsstrukturen des DIN, als auch auf notwendige Änderungen in den nationalen und europäischen Standardisierungsgrundsätzen hingewirkt“ (S. 84 Endbericht Baukostensenkungskommission ) wird? Mehrere Bundesministerien und die Länder sind im Präsidium des DIN e. V. vertreten , welches die Grundsätze der Geschäfts- und Finanzpolitik des DIN e. V. festlegt und ihre Durchführung und Einhaltung kontrolliert. Weiterhin ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowohl im Finanzausschuss des DIN e. V., als auch in verschiedenen Lenkungsgremien aktiv. Vertreter der Bundesregierung und der Länder sind in Beiräten der Normenausschüsse bis hin zu einzelnen Arbeitsausschüssen aktiv. Ein Austausch zwischen den für Normung zuständigen Stellen des BMWi und der Länder mit DIN e. V. findet auf verschiedenen Ebenen regelmäßig statt. Das BMWi koordiniert darüber hinaus die nationalen und europäischen Normungsinteressen der Bundesressorts mit dem Kreis der Normungskoordinatoren und im Normungsausschuss der Europäischen Union. Die Bundesregierung unterstützt die novellierte Deutsche Normungsstrategie (www.din.de/de/din-und-seine-partner/din-e-v/deutsche-normungsstrategie). Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 17 verwiesen. 24. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen der Baukostensenkungskommission zu „3.3 Einfluss der Normungsverfahren auf die Höhe der Baukosten“? Auf die Antwort zu Frage 5 sowie die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10 (Ziffer 6) der Kleinen Anfrage der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/10956 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333