Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7516 19. Wahlperiode 04.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/7153 – Korruptionsvorfälle im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Sambia (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5677) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/5677 ist zu entnehmen, dass im Rahmen der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Sambia Mittelfehlverwendungen seitens der Bundesregierung festgestellt wurden. Die betroffenen Projekte und Vorhaben, das Ausmaß sowie die konkreten Umstände der Mittelfehlverwendungen wurden jedoch nicht ausgeführt. Die Republik Sambia erreicht auf dem Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International eine Punktzahl von 37 von 100 Punkten und kann damit nach Ansicht der Fragesteller als ein Land beschrieben werden, welches schwerwiegend von Korruption im privaten sowie im öffentlichen Sektor betroffen ist (www.transparency.org/country/ZMB). Im Rahmen einer externen Prüfung der GIZ (= Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) im Jahre 2017 stellten die Prüfer mangelhafte Systeme und Prozesse zur Mittelüberwachung fest (www.taz.de/!5547350/). Nach Ansicht der Fragesteller besteht hierdurch erhebliche Gefahr weiterer, potenzieller Mittelfehlverwendungen im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Sambia. 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten externen Prüfberichts? Die zitierte Aussage bezieht sich auf die Fragestellung, ob die GIZ bei der Mittelverwendung in den Vorhaben auch Wirtschaftlichkeitsaspekte berücksichtigt. Der Bericht stellt fest, dass einzelne Vorhaben noch nicht über ausreichende Systeme bzw. Prozesse verfügen, um dies durchgehend nachhalten zu können. Solche Abweichungen sind jedoch nicht gleichzusetzen mit Mittelfehlverwendungen oder Korruption. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7516 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Systeme und Prozesse werden seitens der Bundesregierung eingesetzt , um die Mittelverwendung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu überprüfen (bitte Verfahren der Prüfung anhand der einzelnen Prüfbzw . Verfahrensschritte vollständig darlegen)? Die Überprüfung der Mittelverwendung erfolgt nach den Verfahren, die dafür in der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) und den „Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit “ vorgesehenen sind. Einzelheiten dazu sind diesen öffentlich zugänglichen Dokumenten zu entnehmen. 3. Welche Systeme und Prozesse werden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der GIZ und der KfW (= Kreditanstalt für Wiederaufbau) eingesetzt, um die Mittelverwendung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu überprüfen (bitte Verfahren der Prüfung wie in Frage 2 darlegen)? Als gemeinnütziges Bundesunternehmen gelten für die GIZ höchste Standards beim Einsatz finanzieller Mittel. Die ordnungsgemäße Mittelverwendung wird innerhalb der GIZ durch ein umfassendes Kontrollsystem sichergestellt. Dazu zählen laufende Kontrollen durch das operative Management im Tagesgeschäft, jährliche interne Kontrollen der Projekte und GIZ-Büros sowie Prüfungen durch die Interne Revision. Darüber hinaus verfügt die GIZ über ein Compliance-Management - und Risikomanagement-System, um Korruptions- und Mittelfehlverwendungsrisiken frühzeitig zu erkennen und bei Bedarf angemessen zu reagieren. Auch in der KfW existiert ein umfassendes Kontrollsystem, um ordnungsgemäße Mittelverwendung sicherzustellen. So erfolgt vor jeder Finanzierungszusage eine Analyse des Projektträgers vor Ort, bei der dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit und interne Strukturen, insbesondere interne Kontrollmechanismen, analysiert werden. Auftragsvergaben, die der Projektträger aus Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit tätigt, müssen stets nach verbindlichen internationalen Standards durchgeführt werden. Auf Grundlage der Analyse des Projektträgers sieht die KfW vorhabenspezifische Maßnahmen vor, um Mittelfehlverwendungsrisiken zu minimieren (z. B. enge Begleitung aller Auftragsvergaben; Auszahlung nach Projektfortschritt ; Überwachung des Projektfortschritts z. B. durch einen Durchführungsconsultant ; regelmäßige, mindestens jährliche Mittelverwendungsprüfungen ; physische Fortschrittskontrollen vor Ort; Einsatz unabhängiger Wirtschaftsprüfer ). Die KfW prüft jährlich, ob die Maßnahmen zur Sicherung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung angemessen sind oder ob Anpassungen erforderlich sind. 4. Welche Systeme und Prozesse werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung von Vorhaben privater Träger im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt (falls bekannt, bitte Prüfsysteme und -prozesse unter Angabe des detaillierten Verfahrens und des jeweiligen Trägers darlegen)? Die Verwaltung der Fördermittel aus dem BMZ-Haushaltstitel „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger“ erfolgt seit 2016 durch Engagement Global (EG). EG überprüft im Auftrag des BMZ die korrekte Verwendung der Mittel durch das Einfordern regelmäßiger Finanz- und Sachberichte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7516 der privaten Träger sowohl während der Projektdurchführung (jährliche Zwischennachweise ) als auch nach Beendigung des Projekts (Verwendungsnachweise ) sowie durch weitere kursorische und vertiefte Prüfverfahren nach der Beendigung der Projekte. Grundlagen sind die Vorschriften von § 44 der Bundeshaushaltsordnung und die Förderrichtlinien des Titels „private Träger“. 5. In welchen Zeitabschnitten erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die „regelmäßige und enge“ Überprüfung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch die Durchführungsorganisationen, welche in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12 und 13 auf Bundestagsdrucksache 19/5677 angesprochen wurde? In der deutschen bilateralen technischen Zusammenarbeit mit Sambia erfolgt die genannte Überprüfung fortlaufend im Tagesgeschäft durch das Projektpersonal der GIZ. Auszahlungen an Finanzierungsempfänger erfolgen auf Basis monatlicher oder quartalsbezogener Bedarfe nach Überprüfung der vorangegangenen ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel. Die GIZ führt daneben angekündigte und unangekündigte Belegprüfungen bei den Empfängern durch. Darüber hinaus werden die Finanztransaktionen der Programme monatlich durch das GIZ-Landesbüro auf kaufmännische Richtigkeit überprüft. Einmal jährlich findet eine interne Kontrolle der Programmaktivitäten statt. Die GIZ führt zudem regelmäßig interne bzw. externe Revisionen der Programme und Landesbüros durch. In den Jahren 2017 bis 2018 wurde das Landesbüro der GIZ in Sambia durch die Finanzabteilung der GIZ geprüft. 2016 erfolgte die turnusmäßige Überprüfung durch die Revision. Dabei wurde die Ordnungsmäßigkeit festgestellt. Die nächste Revision findet in diesem Jahr statt. In der finanziellen Zusammenarbeit mit Sambia erfolgt die Überprüfung fortlaufend im Tagesgeschäft über internationale Berater, die von der KfW für die Projektimplementierung eingesetzt werden. Diese berichten an die KfW, falls Abweichungen vom vereinbarten Durchführungskonzept auftreten. Darüber hinaus erhält die KfW quartalsweise Fortschrittsberichte. Überdies führt die KfW mindestens jährlich Fortschrittskontrollen durch, die als Standard auch eine Mittelverwendungskontrolle beinhalten. In Abhängigkeit von den treuhänderischen Risiken werden für die Mittelverwendungsprüfung zusätzlich international akkreditierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Welche Beweggründe lagen seitens der Bundesregierung dafür vor, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Sambia bereits 2016 auf eine Projektfinanzierung umgestellt wurde, wie in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12 und 13 auf Bundestagsdrucksache 19/5677 ausgeführt wurde? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/5677 verwiesen . 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Geeignetheit der Systeme und Prozesse der geförderten privaten Träger zur Überprüfung der Mittelverwendung in Sambia? Die Bundesregierung hält die in der Antwort zu Frage 4 beschriebenen Überprüfungsverfahren für angemessen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7516 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Projekten und Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Sambia zu weiteren (gemeldeten) Verdachtsfällen von Mittelfehlverwendungen (wenn ja, bitte Umstände und betroffene Projekte sowie die Umstände der gegebenenfalls erfolgten Ausräumung angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im Zusammenhang mit Projekten und Vorhaben der bilateralen deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Sambia zu keinen weiteren Verdachtsfällen von Mittelfehlverwendungen. Verdachtsfälle von Mittelfehlverwendungen in gegenwärtig geförderten Projekten privater Träger in Sambia sind ebenfalls nicht bekannt. 9. Welche Projekte und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung fördert die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Sambia (wenn Projekte vorhanden, bitte Projekte nennen, und wenn nein, warum sind solche Projekte seitens der Bundesregierung nicht angedacht )? Die Förderung verantwortungsvoller Regierungsführung ist ein mit der sambischen Regierung vereinbarter Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Sambia. Anfang 2019 wurde ein Projekt zur Beratung der sambischen Regierung im öffentlichen Finanzmanagement mit dem Ziel der Steigerung der Transparenz ausgeweitet. Weiterhin läuft ein Vorhaben, das sambische zivilgesellschaftliche Organisationen darin unterstützt, Transparenz und Rechenschaft von staatlichen Institutionen einzufordern. Zudem wird die Förderung von Transparenz und Rechenschaft als Querschnittsthema in weitere Beratungsvorhaben integriert. 10. Auf welches Projekt wird in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/5667 Bezug genommen? Es wird auf das Projekt der finanziellen Zusammenarbeit „Programm ländliche Wasser- und Sanitärversorgung I (Korbfinanzierung)“ Bezug genommen, in dem bis 2015 noch Direktfinanzierungen an die sambische Regierung zur Umsetzung von ländlichen Wasser- und Sanitärversorgungsprojekten geleistet wurden. 11. Was ist der aktuelle Stand der Aufklärung bzw. Ermittlung der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/5667 angesprochenen Mittelfehlverwendung? a) Aufgrund welcher Umstände wird seitens der Bundesregierung von einer möglichen Mittelfehlverwendung ausgegangen (bitte vollständig darlegen , wie die mögliche Mittelfehlverwendung stattfand)? Der Berichtsentwurf eines internationalen Wirtschaftsprüfers zu dem in der Antwort zu Frage 10 genannten Projekt stellte Ende August 2018 fest, dass für einen Teil der Projektmittel keine Belege vorgelegt oder Kosten übernommen wurden, die zwar Aufgaben des Fachministeriums betrafen, aber nicht dem im Finanzierungsvertrag vereinbarten Projektziel zugeordnet werden konnten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5677 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7516 b) Um welche Summe handelt es sich hierbei? Die Gesamtsumme der nach derzeitigem Stand fehlverwendeten und nicht belegten Mittel in Höhe von 9 038 361 sambischen Kwacha (umgerechnet ca. 666 000 Euro) wurde durch Einzahlungen der sambischen Regierung inzwischen vollständig ausgeglichen. c) Wann ist mit einem Endergebnis des zuständigen Prüfers zu dem in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/5667 genannten Sachverhaltes zu rechnen? Die Endabnahme des Berichts durch das sambische Fachministerium steht noch aus. Im Übrigen wird auf die Antworten auf den Fragen 11a und 11b verwiesen. d) Gesetzt den Fall, eine Mittelfehlverwendung würde zweifelsfrei nachgewiesen werden, welche Maßnahmen würden seitens der Bundesregierung gegen den oder die Verantwortlichen ergriffen werden? Die sambische Regierung hat der Bundesregierung schriftlich versichert, dass sie für Mittelfehlverwendungen Verantwortliche disziplinarisch oder strafrechtlich zur Rechenschaft zieht. 12. Auf welches Projekt wird in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/5667 Bezug genommen? Es wird auf das „Programm zur Unterstützung der Sektorstrategie städtische Wasser - und Sanitärversorgung (Korbfinanzierung)“ der finanziellen Zusammenarbeit Bezug genommen, für das bis 2014 Direktfinanzierungen an die sambische Regierung zur Umsetzung von städtischen Wasser- und Sanitärversorgungsprojekten geleistet worden waren. a) Was waren die konkreten Umstände der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/5667 festgestellten Mittelfehlverwendung ? Die Belegfälschung wurde durch den von der KfW eingesetzten internationalen Berater festgestellt. b) Wie, wann, und durch welche Art von Prüfung wurde diese Belegfälschung festgestellt? Durch einen Abgleich des durch das Ministerium vorgelegten Kontoauszuges mit dem Kontoauszug der geschäftsführenden Bank stellte der internationale Berater Ende Oktober 2016 die Fälschung fest. c) Um welchen Geldbetrag wurde der Beleg verfälscht? Um welche konkrete Leistung ging es hierbei? Aus dem Projektkonto wurden sambische Eigenmittel in Höhe von 3,9 Mio. sambischen Kwacha (umgerechnet ca. 287 000 Euro) im Januar 2016 entnommen und Ende Oktober 2016 wieder zurückgezahlt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7516 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Weshalb ist kein Schaden für die Bundesrepublik Deutschland durch den genannten Sachverhalt entstanden? Es handelte sich ausschließlich um Eigenmittel der sambischen Regierung. Diese sambischen Mittel wurden noch vor Aufdeckung der Belegfälschung auf das gemeinsame Projektkonto zurückgezahlt. e) Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung gegen den oder die Verantwortlichen ergriffen? Falls ein Strafverfahren angestrengt wurde, wie fiel die Entscheidung des Gerichts nach Kenntnis der Bundesregierung aus? Die Bundesregierung hatte ein Disziplinarverfahren gegen den verantwortlichen Beamten eingefordert. Die sambische Regierung hat schriftlich versichert, dass ein solches Disziplinarverfahren gegen den Verantwortlichen eingeleitet worden ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333