Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 31. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7518 19. Wahlperiode 04.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Tobias Pflüger, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6728 – Flüge von Drohnen der Bundeswehr über den von Israel besetzten Gebieten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 2010 fliegt die Bundeswehr zur Abbildenden Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebietes (SAATEG) in Afghanistan die Drohne „Heron 1“. Die Aufklärung mit „hochsensiblen Sensoren“ erfolgt dabei in mehreren Kilometer Höhe. Hersteller des Systems aus Drohnen und Bodenstationen ist der israelische Rüstungskonzern Israel Aerospace Industries. Als Hauptauftragnehmer für die Bundeswehr fungiert über einen sogenannten Betreibervertrag der Rüstungskonzern Airbus DS Airborne Solutions (ADAS), der neben der Wartung und Logistik auch Reparaturen im Einsatzgebiet und Nachprüfflüge vornimmt. Die „Heron 1“ kann etwa 24 Stunden in der Luft bleiben, hat eine Einsatzreichweite von etwa 400 km und eine typische Einsatzhöhe von etwa 6 400 Metern (Bundestagsdrucksache 17/6904). Die Sensorausstattung besteht aus elektrooptischen und Infrarot-Sensoren (EO/IR), einem Synthetic Aperture Radar (SAR) sowie einem „Ground Moving Target Indicator“ (GMTI). Die Aufklärungsdaten können von der Drohne oder der Bodenstation auch an den Geoinformationsdienst der Bundeswehr geliefert werden. Schließlich verfügt die „Heron 1“ über einen Laserzielmarkierer, mit dem Ziele für Angriffe mit Raketen oder Lenkbomben festgelegt werden können. Seit 2016 werden drei „Heron 1“ zur luftgestützten Aufklärung von der Bundeswehr auch in Mali geflogen. Dort haben sie 5 555 Flugstunden absolviert (http://gleft.de/2tc). Die Drohnen werden im Einsatzgebiet von Bodenstationen gesteuert, dort werden auch die Aufklärungsdaten in Echtzeit verarbeitet. Die „Heron 1“ sollen eigentlich die Erstellung von Lagebildern für die UN-Mission MINUSMA besorgen. Die deutschen Soldatinnen und Soldaten beteiligen sich jedoch auch an der von Frankreich geführten Anti-Terror-Operation „Barkhane“ (http://gleft.de/2td), indem die französischen Truppen „bei Aufklärung und Transport unterstützt“ werden. Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat die Verträge zum Einsatz in Mali und Afghanistan mit Airbus am 19. Dezember 2017 verlängert („Heron fliegt weiter in Mali und Afghanistan “, Pressemitteilung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr vom 21. Dezember 2017). Für Mali wird der unterbrechungsfreie Weiterbetrieb durch eine Vertragsverlängerung in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7518 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Form eines Änderungsvertrages und für Afghanistan durch Auslösen der vertraglich vereinbarten Verlängerungsoption sichergestellt. Die Kosten für beide Verlängerungen belaufen sich auf insgesamt rund 68 Mio. Euro. Der gegenwärtige Vertrag läuft bis zum 28. Februar 2019. Dann könnte die Zusammenarbeit um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ursprünglich wurden die „Heron 1“ im Einsatzgebiet auch von Airbus gestartet und gelandet, mittlerweile soll dies nicht mehr der Fall sein (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu Frage 11). Die „Verantwortung im Falle einer Fehlfunktion“ liegt jedoch laut dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bei Airbus und „geht bei einer Höhe von 1 000 Fuß über Grund auf die Bundeswehr über“. Bis Ende 2017 verzeichneten die „Heron 1“ in Afghanistan über 35 000 Flugstunden. Mindestens drei Drohnen erlitten durch Unfälle Totalschäden. Für den Einsatzflugbetrieb und die Auswertung der Aufklärungsdaten aller „Heron 1“ ist das Taktische Luftwaffengeschwader 51 „Immelmann“ in Jagel verantwortlich. Dort steht auch einer von zwei Simulatoren. Die eigentliche Ausbildung der Pilotinnen und Piloten und der Nutzlastoperateurinnen und Nutzlastoperateure (Personal für die Sensorbedienung sowie Luftbildauswertung ) erfolgt auf dem Stützpunkt der israelischen Luftwaffe Ein Shemer. Der Standort liegt in unmittelbarer Nähe zu den von Israel besetzten Gebieten. Die Drohnen der Bundeswehr tragen das in Deutschland übliche Eiserne Kreuz und der Bundesflagge als Hoheitszeichen. Ein Besuch von Abgeordneten der Linksfraktion in Ein Shemer ergab die Vermutung, dass die deutschen „Heron 1“ mindestens bei Starts und Landungen die besetzten Gebiete überfliegen. Die Ausbildung deutscher Soldatinnen und Soldaten an den „Heron 1“ kann als versteckte Subventionierung für die bewaffnungsfähige Drohne „Heron TP“ betrachtet werden, deren Beschaffung das BMVg im Juni 2018 mit Airbus und der Regierung in Israel für bis zu 1,2 Mrd. Euro vereinbarte („Heron TP wird beschafft “, Pressemitteilung des BMVg vom 26. Juni 2018). Die im Jahr 2020 gelieferten Drohnen sollen die „Heron 1“ vollständig ersetzen. Auch das Personal zur Steuerung und Auswertung der „Heron TP“ soll sich aus dem Kontingent der „Heron 1“ rekrutieren. Schließlich wird auch der Simulator in Jagel für die „Heron TP“ umgebaut. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Antworten zu den Fragen 2, 2a, 3 bis 3b, 4b, 5c, 6, 7bis 7c, 8 bis 8b, 9, 10, 11 und 12 enthalten entweder Angaben zu Herstellern, Produkten und Kosten oder Kenndaten, Ausbildungsverfahrensweisen für Heron 1, Vorkommnisse bzw. Zwischenfälle sowie Angaben in Zusammenhang mit den israelischen Ausbildungsstandorten der Heron-Systeme und sind daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ einzustufen.* 1. Wie viele Flugstunden haben die „Heron 1“ der Bundeswehr in Afghanistan und Mali insgesamt mit Stand vom 30. November 2018 absolviert, und wie viele davon wurden von Airbus geflogen (bitte für die beiden Länder getrennt ausweisen)? Mit Stand vom 30. November 2018 wurden in Mali insgesamt rund 6 500 Stunden erflogen, davon rund 82 Stunden von der Firma Airbus DS Airborne Solutions * Das Bundesministerium der Verteidigung hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7518 GmbH (ADAS). In Afghanistan wurden insgesamt bis Ende November 2018 rund 40 000 Stunden erflogen, davon rund 511 Stunden durch die ADAS. 2. Welche Sensoren führen die Drohnen in Afghanistan und Mali mit (etwa elektrooptisch und Infrarot – EO/IR –, Synthetic Aperture Radar – SAR –, Elektronische Aufklärung – ELINT –, Fernmeldeaufklärung –COMINT –, Mobilfunkaufklärung – CELINT –, Ground Moving Target Indicator – GMTI –; bitte die Hersteller und Produkte nennen)? a) Welche Abdeckung erzielen die jeweiligen Sensoren, und wie verhält sich die Reichweite der Aufklärung zur Flughöhe? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . b) Welche Details kann die Bundesregierung zur Funktionsweise und Auflösung des GMTI mitteilen, und inwiefern kann dieser auch Signaturen eigener und feindlicher Fahrzeuge erkennen und verarbeiten? Beim System Heron 1 kommt kein Ground Moving Target Indicator zum Einsatz. c) Inwiefern können Aufklärungsdaten der „Heron 1“ auch direkt den Geoinformationsdienst der Bundeswehr geliefert werden, bzw. unter welchen Umständen muss dies über den Umweg der Bodenstation erfolgen? Die Weitergabe von Aufklärungsdaten an den Geoinformationsdienst der Bundeswehr erfolgt über die Bodenkontrollstation. d) Welche Details kann die Bundesregierung zur Funktionsweise des Laserzielmarkierers mitteilen, und inwiefern können damit Ziele für Angriffe mit Raketen oder Lenkbomben festgelegt werden? Beim System Heron 1 kommt kein Laserzielmarkierer zum Einsatz. 3. Welche Assistenzverfahren nutzen die „Heron 1“ hinsichtlich des sogenannten Taxiing sowie für Starts und Landungen, und welche dieser Tätigkeiten können dabei vollautomatisiert werden? a) Sofern die „Heron 1“ über ein System zum „Automatic Takeoff and Landing“ (ATOL) verfügen, um welches Produkt handelt es sich, und wer ist der Hersteller? b) Welche Zwischenfälle verzeichneten die „Heron 1“ bei der Nutzung des ATOL oder der Automatisierung anderer Betriebsabläufe wie Starts und Landungen? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . 4. Welche Assistenzverfahren zur Vermeidung von Kollisionen oder sonstigen Kollisionsvermeidungsfähigkeiten nutzen die „Heron 1“, und welche Abläufe können dabei automatisiert werden? Das System Heron 1 nutzt kein Assistenzverfahren zur Vermeidung von Kollisionen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7518 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Seit wann werden „Heron 1“ im Einsatzgebiet nicht mehr von Airbus gestartet oder gelandet, und welche Gründe kann die Bundesregierung hierfür mitteilen? Die Heron-1-Verträge sehen eine grundsätzliche Verantwortung des Auftragnehmers für Starts und Landungen vor. Diese Verantwortung geht bei einer Höhe von 1 000 Fuß über Grund auf die Bundeswehr über. Die Durchführung des Einsatzflugbetriebs erfolgt ausschließlich durch Personal der Bundeswehr. Der Auftraggeber behält sich jedoch zur Aufrechterhaltung des militärischen Flugscheins seiner Luftfahrzeugführer das Recht vor, dazu erforderliche Starts und Landungen selbst durchzuführen. Dieses wurde im Jahr 2010 im zweiten Änderungsvertrag für Afghanistan vertraglich geregelt und seitdem fortgeschrieben. b) Welche Unfälle oder schwerwiegenden Zwischenfälle verzeichneten die deutschen „Heron 1“ seit 2010 in Afghanistan und seit 2016 in Mali? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . 5. Wie viele Bundeswehrangehörige wurden bereits für die „Heron 1“ ausgebildet , und für wie viele weitere ist dies vorgesehen (bitte für Pilotinnen und Piloten sowie männliches und weibliches Personal für die Nutzlast – „TacOp/Nutzlastoperateur“ – ausweisen)? Bisher wurden 113 Luftfahrzeugführer und eine Luftfahrzeugführerin sowie 85 Nutzlastbediener und 4 Nutzlastbedienerinnen ausgebildet. Zur Regeneration des Personalpools ist beabsichtigt, bis zur Einstellung des Flugbetriebs des Systems Heron 1 jährlich bis zu 18 Luftfahrzeugführerinnen bzw. Luftfahrzeugführer sowie 18 Nutzlastbedienerinnen bzw. Nutzlastbediener auszubilden. a) Welche Verfahren, Prozeduren und Einsatzprofile beinhaltet die Ausbildung zur sicheren Handhabung der „Heron 1“ und der Durchführung der Aufklärungs- und Überwachungsaufgaben (Bundestagsdrucksache 19/3787, Antwort zu Frage 8)? Die Ausbildung für das System Heron 1 beinhaltet die sichere Handhabung des Luftfahrzeuges und der Sensorik. Dabei werden die für die Durchführung der Aufklärungs- und Überwachungsaufgabe erforderlichen Verfahren, Prozeduren und Einsatzprofile abgebildet. b) Wo werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Technikerinnen und Techniker von Airbus an den „Heron 1“ ausgebildet, und wie viele Pilotinnen oder Piloten haben diese Ausbildung bereits durchlaufen? Das technische Personal der ADAS wird bei der Firma Israel Aerospace Industries Ltd. (IAI) in Israel ausgebildet. Bisher haben 15 Luftfahrzeugführer des Auftragnehmers die Ausbildung durchlaufen. c) Wie viele Flugstunden wurden von den Bundeswehrangehörigen auf dem Simulator in Jagel und jenem in Ein Shemer absolviert? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7518 d) Welche Kosten entstehen, um den Simulator in Jagel für die Ausbildung an den Drohnen „Heron TP“ nachzurüsten? Eine Nach- oder Umrüstung des Simulators in Jagel ist nicht vorgesehen. 6. Seit wann nutzen die Bundeswehr sowie Airbus als Hauptauftragnehmer für das Leasing der „Heron 1“ den Luftwaffenstützpunkt Ein Shemer zur Ausbildung ? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . a) In welchen hoheitlichen Lufträumen über welchen Gebieten (Land und See) erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung die Flüge zur Ausbildung der Bundeswehrangehörigen (soweit möglich, bitte auch Koordinaten angeben)? b) In welchen hoheitlichen Lufträumen über welchen Gebieten (Land und See) erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung die Flüge zur Ausbildung von Angehörigen des Rüstungskonzerns Airbus? Die Fragen 6a und 6b werden im Zusammenhang beantwortet. Der Luftraum über Israel unterliegt einer vollständigen militärischen Kontrolle. Die Zuweisung der für die Ausbildung des Bundeswehr- bzw. Firmenpersonals genutzten Lufträume erfolgt jeweils bedarfsbezogen durch autorisiertes Personal der israelischen Amtsseite. 7. Wie kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Flüge zur Ausbildung der Bundeswehrangehörigen und von Airbus über den von Israel besetzten Gebieten erfolgen? a) Wie viele Meter liegt der Standort nach Kenntnis der Bundesregierung von den von Israel besetzten Gebieten entfernt? b) Wie stellt die israelische Luftwaffe nach Kenntnis der Bundesregierung sicher, dass Drohnen der Bundeswehr bei Starts und Landungen nicht die besetzten Gebiete überfliegen? c) Sofern dies nicht sichergestellt werden kann, in wie vielen Fällen wurden bei Starts und Landungen die besetzten Gebiete überflogen? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . d) In wie vielen Fällen wurden nicht nur bei Starts und Landungen, sondern auch während des Fluges die besetzten Gebiete berührt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7518 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche terrestrischen Anlagen zu Flügen außerhalb der Sichtweite (Beyond Visual Line Of Sight, BLOS) werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Flug- und Missionssteuerung in Ein Shemer genutzt, und inwiefern sind diese Bestandteil des Vertrages mit Airbus (bitte die Produkte und Hersteller nennen)? a) Welche Anlagen zur Satellitenkommunikation (Steuerung und Auswertung ) werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Flug- und Missionssteuerung in Ein Shemer (auch zu Trainingszwecken) genutzt, und inwiefern sind diese Bestandteil des Vertrages mit Airbus (bitte die Produkte und Hersteller nennen)? b) Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Bundeswehrtrainings in Ein Shemer auch die „Datenverteil- und Auswerteanlage“ der Firma M4Com genutzt (Bundestagsdrucksache 18/9857, Antwort zu Frage 16)? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . 9. Wie weit befindet sich der israelische Luftwaffenstützpunkt Tel Nof, wo nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller ab dem 27. Januar 2019 die Ausbildung der Bundeswehrangehörigen an der Drohne „Heron TP“ erfolgen soll, von den von Israel besetzten Gebieten entfernt? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . 10. Welche geschäftlichen Beziehungen unterhielt oder unterhält die Bundesregierung mit der Firma Israel Military Industries (IMI), die nunmehr von dem Rüstungskonzern Elbit übernommen wurde (http://gleft.de/2zB), und welche Produkte wurden dabei ggf. beschafft oder veräußert? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . 11. Welche Tests mit welchen Drohnen welcher Hersteller hat die Bundeswehr seit 2016 auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition ( WTD 91) in Meppen durchgeführt („Competence center WTD 91 of the German Army evaluates the Trinity UAV“, quantum-systems.com vom 12. November 2018)? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . a) Über welche Zeiträume erfolgten die Tests? Die Tests inklusive Auf- und Abbau der Systeme sowie Einweisung der Bediener dauerten jeweils zwischen ein und zwei Wochen. b) Welche Drohnen wurden dabei auf eine potentielle Bewaffnung geprüft? Keine der eingesetzten Drohnen wurde hinsichtlich einer möglichen Bewaffnung überprüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7518 12. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beschaffung der Unterwasserdrohne „SeaCat“ der Firma Atlas Elektronik entstanden, die das neue „Institut für den Schutz maritimer Infrastrukturen“ des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Bremerhaven als Technologieerprobungssystem beschafft hat (Bundestagsdrucksache 19/5815, Antwort auf die Schriftliche Frage 57 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm)? Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen . 13. Wann soll der Beschaffungsvertrag für das hochfliegende Drohnensystem „PEGASUS“ nach gegenwärtigem Stand geschlossen werden („German Triton programme on course for 2019 contract, renamed Pegasus“, janes.com vom 24. Oktober 2018), und wann soll nach jetziger Planung der Zulauf der ersten von insgesamt drei Drohnen erfolgen (Bundestagsdrucksache 19/2199)? Der Vertragsabschluss wird derzeit für das Jahr 2020 angestrebt. Der Zulauf des ersten Systems könnte dann ab dem Jahr 2026 erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333