Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7528 19. Wahlperiode 04.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petr Bystron, René Springer, Frank Pasemann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6659 – Deutschlands Führungsrolle bei den Verhandlungen zum Global Compact for Migration V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 10. und 11. Dezember 2018 werden rund 180 Staaten auf Einladung der Vereinten Nationen in Marrakesch zusammentreffen, um den „Global Compact for safe, orderly and regular Migration“ (im Folgenden: GCM) zu beschließen. Der GCM ist – wie auch das separate Abkommen „Global Compact on Refugees “ (im Folgenden: GCR) – auf Initiative der Vereinten Nationen mit der sogenannten New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten angestoßen worden. Die New Yorker Erklärung wurde am 19. September 2016 mit den Stimmen aller 193 Nationen der UNO anerkannt (www.un.org/depts/german/ migration/A.CONF.231.3.pdf; www.un.org/depts/german/migration/a73-12-part- II.pdf). Die Federführung bei den Verhandlungen des GCM hat für die Bundesrepublik Deutschland das Auswärtige Amt inne. Laut einem Positionspapier des Auswärtigen Amts von Dezember 2017 strebt die Bundesregierung mit dem GCM „ein politisch, nicht jedoch rechtlich verbindliches Abkommen an“ (www. bundestag.de/blob/557692/8d3c42d79eba902c13660271ba0a32f4/wd-2-052-18- pdf-data.pdf). Auf der Webseite des Auswärtigen Amts wird erklärt, dass sowohl das Auswärtige Amt als auch die Bundesregierung sich bemüht haben, „die Öffentlichkeit von Anfang an in die Aushandlungen des Globalen Paktes einzubinden“. Die Bundesregierung habe so „in jeder Phase des Erarbeitungsprozesses zum Globalen Pakt ihre Position für die Öffentlichkeit frei zugänglich online eingestellt (unter refugeesmigrants.un.org)“ (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/ internationale-organisationen/uno/globaler-migratiospakt/2157180). Ende November 2018 hat der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas explizit dem Eindruck widersprochen, die Bundesregierung habe zu spät über die Verhandlungen zum GCM informiert. Im Internet und in sozialen Medien sei sehr wohl über den Pakt informiert worden, so Bundesaußenminister Heiko Maas in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ (https://blog.ard-hauptstadtstudio. de/der-bericht-aus-berlin-am-25-11/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7528 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Während einer Rede Mitte September 2018 im Rahmen des Bali Democracy Forum erklärt Bundesaußenminister Heiko Maas, dass der GCM auch „das Ergebnis jahrelanger Diskussionen zwischen den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor, der Wissenschaft, den nationalen Parlamenten und zahlreichen unverzichtbaren anderen Akteuren“ gewesen sei (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-bali-democracy/2136748). Am 12. November 2018 veröffentlicht „DER TAGESSPIEGEL“ einen Artikel mit dem Titel „Auswärtiges Amt sperrt sich – Regierung verschweigt Zugeständnisse beim Migrationspakt“. Dort heißt es: „Die Bundesregierung will die von ihr eingegangenen Kompromisse beim umstrittenen UN-Migrationspakt nicht offenlegen. Auch zu ihren ursprünglichen Verhandlungspositionen verweigert sie Auskünfte.“ Auf eine Anfrage des „TAGESSPIEGELS“ zum Zustandekommen einer bestimmten, im finalen Entwurf des Abkommens enthaltenen Aussage teilte das Auswärtige Amt (AA) lediglich mit: „Zahlreiche Elemente , die im deutschen Interesse sind, konnten dabei umgesetzt werden, dafür gab es an anderer Stelle Zugeständnisse.“ Kritik an der Verschwiegenheitspraxis äußert der Präsident des Deutschen Journalisten -Verbands Frank Überall, der bemängelt, dass Journalisten durch sogenannte Verwendungsvorgaben des Auswärtigen Amts und die Praxis vertraulicher Hintergrundgespräche „sozusagen zum Teil des politischen Geschäfts werden “. Die Redakteure des „TAGESSPIEGELS“ stellten eine konkrete Anfrage an das Auswärtige Amt bezüglich des Zustandekommens einer bestimmten Formulierung in der abschließenden Textfassung des GCM. In dieser finalen Fassung heißt es: „Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt.“ In der Ursprungsfassung („Zero Draft“) war diese Aussage in abgeschwächter Form lediglich als eine Möglichkeit wiedergegeben worden („darstellen kann“; www.tagesspiegel.de/ politik/auswaertiges-amt-sperrt-sich-regierung-verschweigt-zugestaendnisse-beimmigrationspakt /23619872.html;www.un.org/depts/german/migration/A.CONF. 231.3.pdf, S. 3). Am 20. November 2018 veröffentlichte das Nachrichtenportal „n-tv.de“ einen Artikel mit dem Titel „Louise Arbour: Die Mutter des Migrationspaktes“. Louise Arbour ist UN-Sonderbeauftragte für Internationale Migration und erklärt in einem Interview mit der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ bezüglich des GCM: „Die Initiative ging von Europa nach der europäischen Krise 2015 aus. Europa wandte sich damals an die UN wegen der Migrationsströme, die chaotisch , ungeordnet, gefährlich waren.“ Im Artikel des Senders „n-tv“ heißt es über den Ausstieg vieler Länder aus dem Migrationspakt: „Es ist ein Momentum entstanden, das immer mehr Staaten ablehnen wollen. Die deutsche Geheimdiplomatie scheitert.“ Laut „n-tv“ soll diese Aussage ein „hochrangiger EU-Diplomat“ getätigt haben. Aus dem n-tv-Artikel geht des Weiteren hervor, dass „die Bundesregierung offenbar von Anfang an die Federführung hinter den Kulissen der Paktschließung“ innehatte. Es wird erklärt: „Unter dem Vorsitz Deutschlands und Marokkos trafen sich Diplomaten, Politiker und diverse Interessensgruppen 2017 und 2018 bei mehreren Veranstaltungen des „Global Forum on Migration and Development “ (GFMD). Das GFMD hat mit Hilfe des Außenministeriums das Marrakesch -Papier maßgeblich formuliert“ (www.n-tv.de/politik/politik_person_der_ woche/Die-Mutter-des-Migrationspaktes-article20730614.html). Aus dem Vorwort des ersten Jahresberichts des GFMD, das der Vorsitzende für Deutschland, Dr. Götz Schmidt-Bremme, und sein marokkanischer Amtskollege El Habib Nadir gemeinsam veröffentlicht haben, geht hervor, dass während des 10. Summit-Meetings des GFMD (28. bis 30. Juni 2017) rund 650 Teilnehmer im Auswärtigen Amt in Berlin empfangen wurden, darunter Vertreter aus Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7528 „internationalen Organisationen, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor“ (www.gfmd.org/files/documents/report_on_the_first_year_of_gfmd_2017- 2018_co-chairmanship.pdf). Laut den Ausführungen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im Bundeskanzleramt, Annette Widmann-Mauz, hat „unser Land […] langfristig immer von Einwanderung profitiert […].“ Weiter erklärt sie zum GCM: „Die Bundesregierung hat den Migrationspakt mit- und deutsche Interessen hineinverhandelt.“ Besonders weist sie darauf hin, dass der GCM „durch Fluchtursachenbekämpfung auch dazu beitragen [soll], dass Menschen sich gar nicht erst auf den Weg machen müssen.“ (Frankfurter Rundschau, 6. November 2018, S. 5; www.maz-online.de/Nachrichten/Politik/Integrationsbeauftragte- Widmann-Mauz-verteidigt-UN-Migrationspakt). Im Interview mit der „BILD“-Zeitung warnt der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, am 21. November 2018 vor den Folgen des Migrationspaktes (GCM) für das deutsche Rechtssystem. Wörtlich erklärte er: „Die Argumentation der Politik, dieser Pakt sei nicht rechtlich bindend, ist eine Halbwahrheit! Das sorgt mich.“ Weiter sagt er: „[…] Deutschland geht eine politische Verpflichtung ein und unterwirft sich einer regelmäßigen Kontrolle.“ Hanning fragt: „Warum wird ein politisch bindender Vertrag unterzeichnet, der deutschem Recht in Teilen entgegen steht?“ (www.bild.de/ bild-plus/politik/inland/politik-inland/august-hanning-kritisiert-halbwahrheitenbei -un-fluechtlingspakt-58547498,view=conversionToLogin.bild.html). Auf der Webseite des Global Forum on Migration and Development (GFMD) heißt es, man wolle den Gipfel in Marrakesch zum „Höhepunkt“ der „globalen Migrationsgemeinschaft“ machen, um „allgemeine Prinzipien und einklagbare Verpflichtungen“ (Orig: common principles and actionable commitments) im Bereich des „Management von Migration“ festzuschreiben (www.gfmd.org/ eleventh-gfmd-summit-meeting-registration-landing). In einem vom Auswärtigen Amt im August 2018 erstellten Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen wird wörtlich erklärt: „Auf Basis der New Yorker VN- Erklärung vom 19. September 2016 treibt die Bundesregierung zudem die Prozesse zur Erarbeitung eines Globalen Paktes für Flüchtlinge (Global Compact on Refugees, GCR) und eines Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration (Global Compact for Migration, GCM) politisch, inhaltlich, personell und finanziell voran und unterstreicht dadurch ihre internationale Gestalterrolle im Bereich Flucht und Migration.“ Weiter heißt es in dem Bericht der Bundesregierung, der Pakt sei von ihr zwar „rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert“ (www.auswaertiges-amt.de/blob/274850/be419af7324f4 21a7655b490a2e2ea18/vn-bericht16-17-data.pdf). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration kein völkerrechtlicher Vertrag ist, sondern ein rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6515 wird verwiesen. Darüber hinaus ist die in der Vorbemerkung der Fragesteller verwendete Übersetzung von „actionable committments“ aus Sicht der Bundesregierung unzutreffend. Die deutsche Übersetzung des Globalen Paktes ist online verfügbar unter: www.un.org/depts/german/migration/A.CONF. 231.3.pdf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7528 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wann und von wem wurde nach Kenntnis der Bundesregierung erstmals die Idee eines Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration entwickelt bzw. als politische Konzeption angestoßen? Die Bundesregierung verweist hierzu auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN) vom 21. April 2016 unter dem Titel „In safety and dignity : adressing large movements of refugees and migrants“, veröffentlicht als VN- Dokument A/70/59. Der VN-Generalsekretär hatte im Dezember 2015 von der Generalversammlung der VN den Auftrag zur Erstellung eines solchen Berichts erhalten. 2. Auf wessen Initiative fanden im September 2016 die Gespräche in New York statt, die mit der „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“ am 19. September 2016 ihren Abschluss fanden? Die Konferenz der Vereinten Nationen zum „Umgang mit Großen Bewegungen von Flüchtlingen und Migranten“ am 19. September 2016 in New York fand auf Initiative der Generalversammlung der VN statt. 3. Inwieweit hat die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten den Prozess der Ausarbeitung des Global Compact for Migration bzw. des Global Compact on Refugees angestoßen und beeinflusst? Die New Yorker Erklärung war Grundlage für die Erarbeitung des Globalen Pakts für eine sichere, geordnete und reguläre Migration. 4. Wie kam es dazu, dass Deutschland und Marokko im Global Forum on Migration and Development (GFMD) den Vorsitz erhielten? Die Modalitäten („Operating Modalities“) des Globalen Forums für Migration und Entwicklung sehen lediglich vor, dass an einer Vorsitztätigkeit interessierte Staaten ihr Interesse der Troika (vorausgehender Vorsitz, aktueller Vorsitz, nachfolgender Vorsitz) mitteilen. In der Praxis hat in der Vergangenheit dann die Steuerungsgruppe des Forums („steering group“) über den Vorsitz entschieden. Deutschland und Marokko haben gemeinsam ihr Interesse an einem zweijährigen Ko-Vorsitz bekundet. 5. Worin liegt konkret der Unterschied zwischen einem „politisch verbindlichen “ und einem „rechtlich verbindlichen“ Abkommen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6515 verwiesen. 6. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich aus politisch verbindlichen Abkommen auch rechtliche Verbindlichkeiten ergeben können bzw. politische Verbindlichkeiten früher oder später Gesetzesform erlangen können ? 7. Erwägt die Bundesregierung, die im GCM formulierten Verpflichtungen ganz oder teilweise in deutsches Recht zu übertragen? Die Fragen 6 und 7 werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6726 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7528 8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Vorschläge für eine Übernahme von sich aus dem GCM ergebenden Verpflichtungen in deutsches und europäisches Recht? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6726 wird verwiesen. 9. Wird die Bundesregierung einer Übertragung von sich aus dem GCM ergebenden Verpflichtungen in europäisches Recht aufgeschlossen gegenüberstehen und entsprechende Initiativen unterstützen? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragestellungen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6726 verwiesen. 10. Wann hat die Bundesregierung die deutsche Bevölkerung erstmals über die Verhandlungen zum GCM in den Medien informiert? Über die geplante Erarbeitung des Globalen Pakts für eine sichere, geordnete und reguläre Migration auf Grundlage der New Yorker Erklärung hat die Bundesregierung über Twitter bereits 2016 die Öffentlichkeit informiert (https://twitter. com/GermanyUN/status/810926413083803649). Im Rahmen der Verhandlungen zum Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit über zahlreiche Foren und Kanäle informiert und auf Möglichkeiten zur Mitwirkung und Einflussnahme hingewiesen. Die Verhandlungen konnten von der interessierten Öffentlichkeit vor Ort verfolgt werden. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6050. Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass interessierten Bürgerinnen und Bürger zu Themen, die im Rahmen der VN bearbeitet werden, ein umfassendes Informationsangebot besteht, etwa bei der Bundeszentrale für politische Bildung, der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen oder auch dem regionalen Informationsbüro der Vereinten Nationen für Westeuropa, mit einem deutschen Verbindungsbüro in Bonn (www.unric.org/de). 11. Wann war nach Kenntnis der Bundesregierung der finale Textentwurf zum GCM erstmals in deutscher Sprache verfügbar? Die deutsche Übersetzung des finalen Textentwurfs wurde am 11. Oktober 2018 veröffentlicht, vgl. www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf. 12. Wann hat Bundesaußenminister Heiko Maas erstmals die Verhandlungen zum GCM in einer öffentlichen Rede thematisiert? Außenminister Heiko Maas hat den Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration bei seiner Rede anlässlich der Eröffnung des Bali Democracy Forums am 14. September 2018 in Berlin thematisiert (vgl. www.auswaertigesamt .de/de/newsroom/maas-bali-democracy/2136748). 13. Wann haben die Bundesregierung und ihre Bundesministerien erstmals in den sozialen Medien über die Verhandlungen des GCM informiert (bitte entsprechende Links zu den Beiträgen angeben)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7528 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Hat die Bundesregierung in jeder Phase des Erarbeitungsprozesses zum Globalen Pakt ihre Position für die Öffentlichkeit frei zugänglich und in deutscher Sprache kommuniziert? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Informationen wurden auf der Webseite des Auswärtigen Amtes in deutscher Sprache veröffentlicht. Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit einer Reihe von Tweets der Ständigen Vertretung in New York (@GermanyUN) und der Leiterin der im Auswärtigen Amt zuständigen Abteilung (@GERMANYonUN) auf Deutsch und auf Englisch über den Verhandlungsstand informiert. 15. Inwiefern hat die Bundesregierung, wie sie selbst erklärt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), die Verhandlungen zum GCM und GCR „politisch, inhaltlich, personell und finanziell“ vorangetrieben (bitte für jeden Punkt konkret erläutern und personelle bzw. finanzielle Unterstützungsleistung mit zugehörigem Verwendungszweck aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 des Abgeordneten Udo Hemmelgarn auf Bundestagsdrucksache 19/6321 verwiesen. 16. Wer waren konkret die Akteure, die in die „jahrelangen Diskussionen zwischen den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor, der Wissenschaft, den nationalen Parlamenten und zahlreichen unverzichtbaren anderen Akteuren“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller ) eingebunden waren (bitte alle Beteiligten an den Diskussionen aus allen Sektoren vollständig aufschlüsseln)? Es wird auf die Vorbemerkung und Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6662 verwiesen. 17. Was waren die ursprünglichen Verhandlungspositionen und Interessen der Bundesrepublik Deutschland bei der Ausverhandlung des GCM, bzw. welche Interessen und Forderungen waren der Bundesregierung bei der Entwicklung des „Zero Draft“ besonders wichtig? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6343 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6370 wird verwiesen. 18. Konnten die ursprünglichen Verhandlungspositionen und Interessen Deutschlands umgesetzt werden (bitte ausführen, welche ja, welche nicht)? 19. Welche Kompromisse bzw. Zugeständnisse hat die Bundesregierung während der Dialog- und Beratungsphasen des GCM gemacht (bitte konkrete Kompromisse und Textstellen mit entsprechenden Formulierungen bzw. Anpassungen der Formulierung nennen)? Die Fragen 18 und 19 werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6343 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6370 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7528 20. Wie erklärt bzw. rechtfertigt die Bundesregierung die von Journalisten des „TAGESSPIEGELS“ bemängelten „Verwendungsvorgaben“ für Informationen bezüglich des GCM? 21. Sind Vorgaben für Journalisten hinsichtlich der Verwendung von Informationen aus Sicht der Bundesregierung mit der Pressefreiheit vereinbar? Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat sich bei ihren Zitiervorgaben an den Zitierregeln der Satzung der Bundespressekonferenz, § 16, orientiert, die sich die Bundespressekonferenz als Zusammenschluss deutscher Parlamentskorrespondenten gegeben hat. 22. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Anpassung der Formulierung auf Seite 3 des GCM (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), durch die die Vorteile der Migration als Tatsache („darstellt“), statt als Möglichkeit („darstellen kann“) postuliert werden? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausführungen der UN-Sonderbeauftragten für Internationale Migration Louise Arbour, laut deren Aussage die Initiative für den Entwurf des GCM von Europa nach der Krise 2015 ausging ? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen. 24. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass sich Europa damals wegen der Migrationsströme an die UN wandte bzw. die Initiative für den GCM von Europa ausging Wenn ja, welche Länder Europas haben diese Initiative konkret angeschoben und unterstützt? 25. Welches Ziel haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Initiatoren des GCM mit ihrer Anrufung der UN verfolgt? Die Fragen 24 und 25 werden zusammengefasst beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 26. Wie viele Nationen erwägen nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 25. November 2018) die Unterzeichnung des GCM, wie viele die Nichtunterzeichnung, wie viele sind noch unschlüssig? Der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration wurde im Rahmen der dafür vorgesehenen zwischenstaatlichen Konferenz in Marrakesch, Marokko, am 10. Dezember 2018 im Konsens angenommen. Am 19. Dezember 2018 wurde der Globale Pakt mit nur fünf Gegenstimmen (Israel, Polen, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika) durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen indossiert. Die Bundesregierung verweist auf ihre Vorbemerkung. Eine Unterzeichnung des GCM war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7528 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Hat die Bundesregierung die Beweggründe der ablehnenden Staaten für ihre Entscheidung erfragt oder sind ihr diese bekannt (wenn ja, bitte ausführen)? Wenn nein, warum sind ihr diese Gründe nicht bekannt? Die Bundesregierung gibt keine Auskunft über Beweggründe anderer Staaten. Diese sind in Form öffentlicher Statements oder Pressemitteilungen der ablehnenden Regierungen verfügbar. 28. Wie konnte aus Sicht der Bundesregierung ein Momentum entstehen, in dem immer mehr Staaten den Austritt aus dem Pakt befürworten? Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. Angesichts der am 19. Dezember 2018 vollzogenen Indossierung des Globalen Pakts mit nur fünf Gegenstimmen und zwölf Enthaltungen (Algerien, Australien, Bulgarien, Chile, Italien, Lettland, Libyen, Liechtenstein, Österreich, Rumänien, Schweiz, Singapur) bei 152 Zustimmungen ist die Auffassung der Fragesteller für die Bundesregierung nicht nachvollziehbar. 29. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Aussteigern aus dem Pakt, bzw. welche Folgen haben ihre Ausstiege aus dem GCM für die bilateralen und internationalen Beziehungen (bitte in Bezug auf alle Aussteiger einzeln nennen)? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Unterstützung und Umsetzung des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration einer regelbasierten internationalen Zusammenarbeit und Ordnung in Migrationsfragen dient. Sie bedauert daher, dass fünf Staaten (Israel, Polen, Tschechische Republik , Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika) in der Generalversammlung der Vereinten Nationen gegen die Annahme des Globalen Paktes gestimmt haben. 30. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Scheitern der deutschen „Geheimdiplomatie“ im Zusammenhang mit dem GCM gemeint (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung teilt die in der Frage zum Ausdruck kommende Auffassung nicht und kann anhand ihrer transparenten Öffentlichkeitsarbeit keine Grundlage für die in der Frage verwendete Begrifflichkeit erkennen. 31. Hat die Bundesregierung seit Anfang 2017 in irgendeiner Weise bei den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen um deren Unterzeichnung des GCM geworben ? 32. Hat die Bundesregierung in irgendeiner Weise bei den bereits aus dem GCM ausgestiegenen Nationen um deren Wiedereinstieg geworben bzw. auf eine Umstimmung hingearbeitet? Die Fragen 31 und 32 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat unter den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen für die Annahme des Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration geworben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7528 33. Hat die Bundesregierung die Entscheidungen diverser Länder, aus dem GCM auszusteigen, öffentlich kommentiert (wenn ja, bitte Fundstellen angeben )? Die Bundesregierung hat die Entscheidung Österreichs, sich aus dem Pakt zurückzuziehen , bei Pressekonferenzen und in der Regierungspressekonferenz öffentlich bedauert. 34. Wie steht die Bundesregierung zu den Aussagen des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, der mit Blick auf den Ausstieg Österreichs erklärte, das Land wäre nicht aus dem Pakt ausgestiegen, wenn die verantwortlichen Politiker „ihn gelesen hätten“ (www.krone.at/1807724)? Über die Feststellung hinaus, dass sich Österreich in der Generalversammlung der Vereinten Nationen der Stimme enthalten hat, beteiligt sich die Bundesregierung nicht an Spekulationen. 35. Wie steht die Bundesregierung zu den Aussagen des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, der mit Blick auf den Ausstieg Österreichs aus dem GCM erklärte, dass die EU „in außenpolitischen Fragen mit qualifizierter Mehrheit entscheiden“ müsse (www.youtube.com/watch?v= 148UTXSRoyQ)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6922 verwiesen. 36. Welche Diplomaten, Politiker und Interessensgruppen trafen sich konkret seit 2017 bei Treffen des Global Forum on Migration and Development (GFMD)? Das Globale Forum für Migration und Entwicklung ist gemäß seiner Modalitäten („Operating Modalities“) ein freiwilliger, zwischenstaatlicher, nicht rechtsverbindlicher und informeller Konsultationsprozess, offen für alle Mitglieds- und Beobachterstaaten der VN. Agenturen der VN und weitere internationale und regionale Entitäten können als Beobachter eingeladen werden. Zudem ist die Beteiligung der Zivilgesellschaft vorgesehen. Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Informationen darüber vor, welche Diplomaten, Politiker und Interessengruppen sich konkret auf den einzelnen Forumstreffen getroffen haben. Zu dem 10. Forumstreffen in Berlin im Juni 2017 wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen. 37. Welche Kosten haben alle Treffen, Konferenzen und Reisen im Zusammenhang mit den Verhandlungen zum GCM und GCR für die Bundesregierung verursacht (bitte einzelne Kostenstellen auflisten und Gesamtsumme angeben )? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 des Abgeordneten Udo Hemmelgarn auf Bundestagsdrucksache 19/6321 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7528 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 38. Wer waren die Teilnehmer des 10. Summit-Meetings des GFMD in Berlin am 28. bis 30. Juni 2017? Am 10. Forumstreffen des Globalen Forums für Migration und Entwicklung nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung sowie aus der Zivilgesellschaft , Wirtschaft, Wissenschaft, internationalen Organisationen und Vertretungen verschiedener Staaten in Berlin teil. 39. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im Bundeskanzleramt, Annette Widmann-Mauz, nach der „unser Land […] langfristig immer von Einwanderung profitiert“ habe? Die Bundesregierung stimmt der Aussage zu. 40. Welche Vorteile kann Migration aus Sicht der Bundesregierung im Allgemeinen und im Speziellen für Deutschland haben, bzw. wo zeigten sich diese Vorteile aus Sicht der Bundesregierung in der Vergangenheit? Sichere, geordnete und reguläre Migration kann sowohl für die Herkunfts- als auch für die Zielländer von Nutzen sein. So können zum Beispiel über Migration demographische Effekte abgemildert und Arbeitsmärkte besser zum Ausgleich gebracht werden. Ein Land, das Arbeitskräfte empfängt, weil Arbeitskräftemangel besteht, kann sein Bruttoinlandsprodukt durch Immigration und damit den Wohlstand der Bevölkerung insgesamt steigern. Durch Rücküberweisungen der Migranten in ihre Heimatländer wie auch durch Wissenstransfer bei zirkulärer Migration profitieren auch die Herkunftsländer im besonderen Maße. Rücküberweisungen und Wissenstransfers wirken sich positiv auf die Volkswirtschaften und damit auf die Entwicklung der Herkunftsländer der Migrantinnen und Migranten aus. Neben den ökonomischen sind auch gesellschaftliche Faktoren zu berücksichtigen, etwa die soziale und kulturelle Bereicherung durch integrierte Migrantinnen und Migranten. 41. Welche Nachteile kann Migration aus Sicht der Bundesregierung im Allgemeinen und im Speziellen für Deutschland haben, bzw. wo zeigten sich diese Nachteile aus Sicht der Bundesregierung in der Vergangenheit? Migration sollte sich an den Interessen und Bedarfen aller Beteiligten ausrichten, um für alle von Vorteil zu sein. Zum Interessensaugleich gehört auch die gelungene Integration. 42. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im Bundeskanzleramt, Annette Widmann-Mauz, nach der die Bundesregierung „den Migrationspakt mit- und deutsche Interessen hineinverhandelt“ hat? Die Bundesregierung stimmt der Aussage zu. 43. An welcher Stelle des Paktes wurden konkret „deutsche Interessen hineinverhandelt “? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6343 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6370 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7528 44. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Annette Widmann- Mauz, nach der der GCM „durch Fluchtursachenbekämpfung auch dazu beitragen [soll], dass Menschen sich gar nicht erst auf den Weg machen müssen “? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5394 verwiesen . 45. Warum kommt nach Kenntnis der Bundesregierung im deutschen Abschlussdokument des GCM kein einziges Mal das Wort „Fluchtursache“ vor, obwohl doch der GCM dezidiert die Aufgabe haben soll, Fluchtursachen zu bekämpfen? 46. Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Abschlussdokument des GCM in keiner Zeile auf die Interventionen und Angriffskriege der USA und der NATO im Nahen und Mittleren Osten (vor allem Afghanistan, Irak, Syrien, Libyen) eingegangen, die manche als zentrale Fluchtursachen ansehen ? 47. Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Abschlussdokument des GCM in keiner Zeile auf die Kürzungen des Etats des UNHCR-Flüchtlingsfonds seit 2014 hingewiesen, die manche als zusätzliche Fluchtursache ansehen? 48. Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Abschlussdokument des GCM in keiner Zeile auf die Bevölkerungsentwicklung in afrikanischen und anderen Entwicklungsländern eingegangen, die manche als zentrale Fluchtursache ansehen? Die Fragen 45 bis 48 werden zusammengefasst beantwortet. Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration widmet sich ausdrücklich der „Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen“ (Ziel 2). Das Thema Flucht hingegen ist nicht Gegenstand des Globalen Pakts für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, sondern des Globalen Pakts für Flüchtlinge. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5394 wird verwiesen. 49. Wie steht die Bundesregierung zu den Aussagen des ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, hinsichtlich seiner Kritik an den Behauptungen der deutschen Politik bezüglich der rechtlichen Verbindlichkeit des GCM? Die Bundesregierung teilt die in der Frage genannte Einschätzung nicht und verweist auf ihre Vorbemerkung. 50. Inwiefern unterwirft sich die Bundesregierung bei Unterzeichnung des GCM einer „politischen Verpflichtung“ und „regelmäßigen Kontrolle“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung teilt die in der Frage zum Ausdruck kommende Auffassung nicht. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5394 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7528 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 51. Steht der GCM als politisch bindender Vertrag dem deutschen Recht „in Teilen entgegen“, wie der ehemalige Präsident des BND August Hanning formuliert ? Die Bundesregierung teilt die in der Frage genannte Einschätzung nicht und verweist auf ihre Vorbemerkung. 52. Wie ist der ehemalige Präsident des BND August Hanning nach Auffassung der Bundesregierung zu dieser Einschätzung gelangt, und gibt es aus Sicht der Bundesregierung Argumente, die Hannings These stützen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 53. Wie werden die regelmäßigen Kontrollen über die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung gestaltet sein? 54. Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Webseite des GFMD im Zusammenhang mit dem GCM von „einklagbaren Verpflichtungen“ die Rede (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), obwohl der GCM als Ganzes doch keine rechtlichen Verbindlichkeiten entfalten soll? Zu den Fragen 53 und 54 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333