Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7529 19. Wahlperiode 04.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/6657 – Positionen der Bundesregierung zur Europäischen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einer Welt, in der Krisen zunehmen und die internationale Ordnung unter Beschuss gerät, sollte und könnte die Europäische Union (EU) noch eine viel stärkere Stimme für Frieden, Menschenrechte, menschliche Sicherheit und Entwicklungszusammenarbeit sein. Der Blick auf Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik in Europa ist zunehmend von der Erkenntnis geprägt, dass ein gemeinsames Europa mehr Souveränität bedeutet. Abgrenzung und Einigeln ins Nationale sind in einer globalisierten Welt dagegen keine Lösung. Vielmehr bietet ein demokratisches und vereintes Europa den notwendigen Rahmen, in dem die Bürgerinnen und Bürger die Fragen der Zukunft selbstbestimmt beantworten können. Angesichts der großen außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen haben sich die Mitgliedstaaten der EU aber leider viel zu oft uneinig und handlungsunfähig gezeigt. Dies zeigt sich in der Haltung zu Saudi-Arabien und seinem völkerrechtswidrig geführten Krieg im Jemen oder in Libyen, wo EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Kriegsparteien unterstützen. So kann Europa nur schwer Verantwortung in der Weltgemeinschaft und für Menschenrechte übernehmen . Dabei verfügt die Europäische Union nicht nur über wirtschaftliche Stärke, sondern über ein breites ziviles und diplomatisches Instrumentarium und arbeitet auch an ihren gemeinsamen militärischen Fähigkeiten. Die Staats- und Regierungschefs haben schon seit Längerem eine verstärkte Kooperation im militärischen Bereich versprochen. Die Bundesregierung beteiligt sich an militärischen Projekten im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) und unterstützt die Verankerung eines 13-Mrd.-Euro-Fonds für Rüstungsgüter im Haushalt der EU (Verteidigungsfonds). Es stellt sich aber die Frage, ob die geplanten und angekündigten Maßnahmen ausreichend und geeignet sind, das Engagement der EU in der internationalen Gemeinschaft als eine treibende Kraft für Frieden, Menschenrechte, menschliche Sicherheit und Entwicklungszusammenarbeit zu stärken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7529 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine handlungsfähige Europäische Union braucht eine kluge, breit geteilte außen - und sicherheitspolitische Strategie, die der Förderung des Friedens in Europa und in seiner Nachbarschaft dient und durch Dialog, Diplomatie und präventive Friedenspolitik zu mehr Sicherheit in der Welt und der Stärkung der drei Säulen der Schutzverantwortung (R2P) beiträgt. Zu oft stellen die Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten ihre widersprüchlichen, kurzfristigen nationalen Eigeninteressen über die gemeinsamen Interessen, von deren Beachtung sie am Ende selbst profitieren würden. Eine solche vertiefte sicherheitspolitische Zusammenarbeit in Europa braucht eine solide Planung, klar definierte Ziele und einen starken politischen Überbau sowie eine starke demokratische Kontrolle. Während diese wichtigen Aspekte nach Auffassung der fragestellenden Fraktion leider immer wieder vernachlässigt werden, gibt es aktuell einen primären Fokus auf die rein militärischen Maßnahmen. Diese Reduktion auf ein Thema birgt eine Reihe von Problemen und Risiken und verliert künftige Herausforderungen , wie die Auswirkungen des Klimawandels und damit weltweit zunehmendes Konfliktpotential aus dem Blick. So zeigen beispielsweise die Erfahrungen aus den Militäreinsätzen der letzten Jahrzehnte, dass Konflikte sich nicht mit militärischen Mitteln lösen lassen. Im besten Fall schaffen sie die Grundlage , um an einem Frieden arbeiten zu können, sie können aber Konflikte nicht abschließend befrieden. Eine kluge Außen- und Sicherheitspolitik nimmt deshalb vor allem nachhaltige, politische und zivile Antworten, die gezielt und effektiv die komplizierten Ursachen von Konflikten angehen, in den Blick. Dieser wichtige Bereich der zivilen Konfliktprävention und -bearbeitung wird dabei leider vernachlässigt. Dadurch wird das Primat des Zivilen geschwächt. Gleichzeitig fehlt ein effektives Fundament für eine militärische Zusammenarbeit , da die richtigen Rahmenbedingungen dafür fehlen. Zwar wurde, basierend auf der „Globalen Strategie“ der Europäischen Union von 2016, eine Reihe von Folgedokumenten entwickelt, die den Bereich der Sicherheits - und Verteidigungspolitik neu prägen und seit 2017 auch den zivilen Teil der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) erweitern sollten. Trotzdem entstand eine Dynamik, die vor allem eine verstärkte gemeinsame Rüstungsbeschaffung und -planung zum Ziel hat. Dies wird nicht zuletzt aus dem massiven Mittelzuwachs in den Vorschlägen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU deutlich. Im Vergleich zum laufenden Instrument für Stabilität und Frieden (IcSP) sind im Bereich der zivilen Krisenprävention zukünftig nur noch weniger als die Hälfte des bisherigen Budgets fest in diesem Bereich eingeplant. Zur gleichen Zeit werden die Mittel im militärischen Bereich deutlich erhöht. Außerdem wird unter dem Begriff Friedensfazilität (EU-Fonds zur Friedensförderung und Stärkung der internationalen Sicherheit) ein außerbudgetärer Fonds für militärische und polizeiliche Maßnahmen im Ausland geschaffen. Instrumente, die bisher rein für entwicklungspolitische Belange vorgesehen waren , werden im NDICI (Großinstrument für Nachbarschaft, Entwicklung, und internationale Kooperation) mit militärischen Instrumenten wie dem CBSD (Capacity Building in Support of Security and Development) oder dem 10-Prozent -Vorschlag der Europäischen Kommission für NDICI-Mittel für Migration vermengt. So besteht die Gefahr, dass sinnvolle entwicklungspolitische Ziele mit anderen Zielen konkurrieren. Statt tatsächliche Fluchtursachen anzugehen und zu mindern, droht die Vermischung entwicklungspolitischer und militärischer Instrumente und der Fokus auf Grenzmanagement die europäische Entwicklungszusammenarbeit darauf zu verengen, Menschen von der Flucht zurückzuhalten . Entwicklungspolitik ist ein eigenständiges Politikfeld, das auch sein eigenes Finanzierungsinstrument braucht. Das willkürliche Zusammenlegen aller außenpolitischen Instrumente droht Tür und Tor für eine Zweckentfremdung von Entwicklungsgeldern zu öffnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7529 Neu ist auch, dass sowohl mit nationalen als auch europäischen Mitteln der Europäische Verteidigungsfonds (EVF) geschaffen werden soll. Damit werden zusätzlich zu den nationalen Verteidigungsausgaben Finanzierungshilfen für die Rüstungsindustrie zur Erforschung und Entwicklung von Rüstungsgütern auf europäischer Ebene bereitgestellt, obwohl nach Artikel 41 Absatz 2 des EU- Vertrages (Vertrag von Lissabon) „Maßnahmen mit militärischen und verteidigungspolitischen Bezügen“ nicht aus dem EU-Haushalt der Union finanziert werden sollen. Darüber hinaus sieht der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission kein Verbot zur Entwicklung und Forschung letaler autonomer Waffensysteme (LAWS) vor. Im Bereich der wichtigen parlamentarischen Kontrolle erteilt sowohl der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission als auch die Bundesregierung einer stärkeren Einbeziehung der Parlamente eine Absage. Somit bleibt der Eindruck, dass die im Verteidigungsfonds veranschlagten 13 Mrd. Euro am Europaparlament vorbei für Rüstungsforschung und Entwicklung ausgegeben werden sollen. Die von der Europäischen Kommission angestrebten Synergieeffekte und Einsparungen im Rüstungsbereich lassen sich zudem nur realisieren, wenn Geld, das auf europäischer Ebene ausgegeben wird, national eingespart wird. Mit dem Verteidigungsfonds droht eine Subventionierung von Rüstungsunternehmen in Europa durch nationale Haushaltsmittel und Mittel der EU. Am Ende könnten die nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten nicht profitieren, und die angestrebte verbesserte europäische Kooperation bei Rüstungsprojekten könnte wie bereits oft in der Vergangenheit an nationalen Egoismen scheitern. Darüber hinaus muss eine verstärkte Zusammenarbeit im Rüstungsbereich durch gemeinsame Regeln für eine Rüstungsexportkontrolle und verbindliche Zielen zur Abrüstung ergänzt werden. Da viele Rüstungskonzerne bereits jetzt über Grenzen hinweg eng zusammenarbeiten, braucht es eine effektive, strenge und gemeinsame Rüstungsexportkontrolle in der EU, um die bestehenden Schlupflöcher für Waffenexporte zu schließen. Die acht Kriterien, die 2008 durch den Gemeinsamen Standpunkt des Rates als gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern festgelegt wurden, stellen nur einen Mindeststandard für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten dar. Da es jedoch keine standardisierten Überprüfungs- und Berichtserstattungssysteme auf EU- Ebene gibt, können die Mitgliedstaaten die Kriterien nach eigenem Ermessen interpretieren und anwenden. Ergebnis dessen ist eine unvollständige und unkoordinierte Auslegung der Kriterien nach nationalem Interesse der einzelnen Mitgliedstaaten . Eine Europäisierung darf aber keine Rüstungsexportkontrolle des kleinsten gemeinsamen Nenners sein, sondern muss klare Kontrollmechanismen , einklagbare strenge Regeln und Sanktionsmöglichkeiten beinhalten. Außerdem müssen die Rolle und die Kontrollmöglichkeiten des Europäischen Parlamentes in diesem und im ganzen Bereich der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik gestärkt werden. Zur Aufstellung im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) 1. Welche Zieldefinition hat die Bundesregierung zur GASP der Europäischen Union (EU), und wie möchte die Bundesregierung die anderen europäischen Mitgliedstaaten von dieser überzeugen? Der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union (EU) liegt die Überzeugung aller Mitgliedstaaten zugrunde, dass kein Mitgliedstaat allein in der Lage ist, die aktuellen außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen und die Interessen seiner Bürgerinnen und Bürger sowie die europäischen Grundsätze und Werte hinreichend zu Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7529 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode befördern. Die von der Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik , Federica Mogherini, im Juni 2016 vorgelegte Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, die vom Europäischen Rat in seinen Schlussfolgerungen am 28. Juni 2016 begrüßt wurde, nennt die wesentlichen derzeitigen Ziele der GASP (vgl. Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union/EU-Vertrag), die die Bundesregierung nachdrücklich unterstützt . Hierzu gehören insbesondere die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie des Territoriums der EU, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung, die Unterstützung der Widerstandsfähigkeit von Demokratien in der östlichen und südlichen Nachbarschaft der EU, die Bewältigung von gewaltsamen Konflikten und die Schaffung von dauerhaftem Frieden durch Umsetzung des integrierten Ansatzes der EU sowie der Einsatz für eine multilaterale, auf Regeln basierende Weltordnung auf der Grundlage des Völkerrechts mit den Vereinten Nationen (VN) im Zentrum, ergänzt durch auf Zusammenarbeit beruhende regionale Ordnungen. 2. Welche anderen konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit der Erklärung von Meseberg (www.bundesregierung.de/Content/DE/Presse mitteilungen/BPA/2018/06/2018-06-19-erklaerung-meseberg.html) ergriffen , um die EU-Entscheidungsfindung in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu beschleunigen und effizienter zu machen? Welche Maßnahmen sind hier geplant? Eine von der Bundesregierung mitinitiierte Freundesgruppe einiger Mitgliedstaaten erörtert derzeit eine Reihe möglicher Vorschläge zur Stärkung der EU-Geschlossenheit und der EU-Entscheidungs-prozesse in der GASP. Hierzu gehören unter anderem die Verbesserung der Arbeitsmethoden des Rats für Auswärtige Angelegenheiten und des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees, die Stärkung der Hohen Vertreterin und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) in Brüssel bzw. in den EU-Delegationen sowie die Nutzung der konstruktiven Enthaltung gemäß Artikel 31 Absatz 1 Unterabsatz 2 des EU-Vertrags und die Ausweitung der EU-Entscheidungsfindung per qualifizierter Mehrheit. Zur Stärkung einer europäischen Stimme in den VN hat die Bundesregierung die bereits enge Abstimmung außen- und sicherheitspolitischer Positionen mit den EU- Mitgliedstaaten und dem EAD in New York und Genf weiter intensiviert. Dies gilt auch für den Austausch zwischen bisherigen und derzeitigen Sicherheitsratsmitgliedern aus der EU und den übrigen EU-Mitgliedstaaten in New York. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7529 3. Welche konkreten Schritte erachtet die Bundesregierung als notwendig, damit die Strategische Partnerschaft VN-EU für Friedenseinsätze und Krisenbewältigung für 2019 bis 2021 (www.consilium.europa.eu/media/36432/st122 64-en18.pdf) erfolgreich umgesetzt werden kann und somit eine nachhaltige Vertiefung der Partnerschaft zwischen der EU und VN stattfindet? Welchen dieser konkreten Schritte wird die Bundesregierung auf EU-Ebene federführend umsetzen? a) Wie bewertet die Bundesregierung den personellen, finanziellen und politischen Beitrag, den die EU im Rahmen der Unterstützung in der Umsetzung von VN-Mandaten leistet (bitte einzeln nach personeller, finanzieller und politischer Unterstützung ausführen)? b) Sieht die Bundesregierung dabei die Notwendigkeit, den deutschen Beitrag im Sinne personeller, finanzieller oder politischer Unterstützung zu erhöhen (bitte einzeln nach personeller, finanzieller und politischer Unterstützung ausführen)? Wenn ja, welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung dahingehend ? Wenn nein, weshalb sieht die Bundesregierung dahingehend keine Notwendigkeit ? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Nach Artikel 21 Absatz 1 Satz 3 EU-Vertrag setzt die EU sich „insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen für multilaterale Lösungen bei gemeinsamen Problemen ein“. Die Bundesregierung unterstützt die Strategische Partnerschaft zwischen den VN und der Europäischen Union für Friedenseinsätze und Krisenbewältigung für 2019 bis 2021. Die von den Fragestellern zitierten Ratsschlussfolgerungen zur Bestätigung der Strategischen Partnerschaft zwischen der EU und den VN nennen eine Reihe konkreter Felder, in denen eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit angestrebt wird. Dazu gehören unter anderem die Bereiche „Frauen, Frieden, Sicherheit“ sowie die Zusammenarbeit zwischen Missionen der VN und Missionen bzw. Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) auf dem afrikanischen Kontinent. Die EU leistet vielerorts, insbesondere durch enge Vor-Ort-Abstimmung mit den VN-Missionen, einen wesentlichen Beitrag zu deren Mandatserfüllung. Der überwiegende Teil der zivilen und militärischen EU-Missionen und Operationen weist eine hohe Übereinstimmung in den politischen Zielsetzungen mit den VN-Missionen in den jeweiligen Ländern auf (z. B. EUTM Somalia, EUTM Mali, EUAM Irak, EULEX Kosovo), nimmt direkt auf VN-Mandate Bezug (EUNAVFOR Somalia Operation ATALANTA, EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) oder ist direkt durch den VN-Sicherheitsrat mandatiert (EUFOR ALTHEA). Der VN-Sicherheitsrat nimmt in einschlägigen Resolutionen direkten Bezug auf den Beitrag der EU und die Koordinierung zwischen den Missionen. Die Bundesregierung unterstützt eine weitere Intensivierung der Kooperation und begrüßt die Vertiefung der Strategischen Partnerschaft und des Austauschs zwischen den Krisenmanagementstrukturen des EAD und des VN-Sekretariates sowohl zu konkreten Ländersituationen als auch zu den oben genannten thematischen Feldern. Gemäß den Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ liegt der Fokus dabei auf effektiver operativer Zusammenarbeit, umfassender Krisenprävention und einer stärkeren Komplementarität von Instrumenten. Hierfür setzt sich die Bundesregierung auch auf EU-Ebene ein; die genannten Ratsschlussfolgerungen reflektieren dies. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7529 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie geht die Bundesregierung damit um, dass die Staaten der EU keine einheitliche Haltung beispielsweise a) zum Konflikt in Syrien, b) in den Beziehungen zu Saudi-Arabien, c) zum Krieg in Jemen, d) zum Krieg in Libyen, e) in den Beziehungen zu Russland, Die Fragen 4a bis 4e werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung stimmt sich fortlaufend in den zuständigen Gremien der Europäischen Union eng mit den anderen Mitgliedstaaten ab, um eine geschlossene EU-Position in Fragen der GASP zu erreichen. Darüber hinaus wirbt sie regelmäßig in bilateralen Gesprächen mit Mitgliedstaatenvertretern für eine einheitliche EU-Haltung. Die gemeinsame Position der Mitgliedstaaten zu einzelnen Fragen der GASP wird insbesondere in Ratsschlussfolgerungen festgehalten. Folgende Ratsschlussfolgerungen wurden im vergangenen Jahr zu den oben genannten Themen verabschiedet : Zu Syrien verabschiedete der Rat für Auswärtige Angelegenheiten Schlussfolgerungen am 16. April 2018. Zu Jemen verabschiedete der Rat Schlussfolgerungen am 25. Juni 2018; diese gemeinsame Haltung der Mitgliedstaaten hat die Hohe Vertreterin in ihrer Erklärung am 14. Dezember 2018 nach Abschluss der Gespräche zwischen den jemenitischen Konfliktparteien in Schweden unter der Ägide der Vereinten Nationen nochmals unterstrichen. Zu Libyen verabschiedete der Rat für Auswärtige Angelegenheiten am 10. Dezember 2018 Schlussfolgerungen . Die einheitliche Haltung der EU in den Beziehungen zur Russischen Föderation ruht auf fünf nicht formalisierten Säulen, die der Rat für Auswärtige Angelegenheiten zuletzt am 16. April 2018 in seiner Aussprache ausdrücklich bestätigt hat. Diese umfassen (1) die Umsetzung des Minsker Maßnahmenpakets; (2) die Stärkung der Östlichen Partnerschaft und ihrer Partner; (3) die Stärkung der Resilienz der EU; (4) das selektive Engagement mit Russland in Politikbereichen, die im Interesse der EU liegen; und (5) die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Kontakte . Die Bundesregierung setzt sich bei ihren EU-Partnern für diesen ausgewogenen Ansatz ein, der Prinzipientreue und Dialogangebote vereint. f) dem Vorhaben Nord Stream II, Nord Stream 2 ist ein privatwirtschaftliches Projekt. Es wird im Einklang mit geltendem Recht durchgeführt. Genehmigungen für den Bau waren bzw. sind in fünf Staaten – in Dänemark, Deutschland, Finnland, Schweden, und in der Russischen Föderation – erforderlich. Weitere Staaten, darunter sämtliche Ostseeanrainerstaaten , waren an den Verfahren beteiligt. Die Bundesregierung ist sich der Vorbehalte bewusst, die wegen möglicher politischer Auswirkungen bei einigen Mitgliedstaaten gegen das Vorhaben bestehen. Die Bundesregierung nimmt diese Vorbehalte ernst, und sie führt dazu Gespräche. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7529 g) und dem Atomwaffenverbotsvertrag der VN haben, und welchen Beitrag leistet sie dazu, dass es zu einer gemeinsamen Haltung in diesen Fragen kommt (bitte für jeden der Punkte einzeln erläutern )? Die Bunderegierung bemüht sich in den zuständigen Gremien der EU und in bilateralen Gesprächen um eine gemeinsame Haltung der EU zu Fragen der nuklearen Abrüstung. Durch diese Bemühungen gelang es, eine gemeinsame EU-Position zu nuklearen Fragenstellungen zu erarbeiten und im 1. Ausschuss der VN- Generalversammlung der Vereinten Nationen vorzutragen. 5. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung im Rahmen der GASP der EU, um in Syrien einen Friedensprozess voranzubringen? Im Sinne der im Rahmen der Ratsschlussfolgerungen zu Syrien vom 16. April 2018 konsentierten Linie stimmt sich die Bundesregierung in den verschiedenen Gremien der EU auf allen Ebenen eng mit den anderen EU-Mitgliedstaaten sowie mit anderen zentralen Akteuren im Konflikt in Syrien ab, um dort einen Friedensprozess voranzubringen. Grundsätzlich dient das gesamte Syrienengagement der Bundesregierung der Beförderung des Friedenprozesses unter Ägide der Vereinten Nationen gemäß der in der Antwort zu den Fragen 4a bis 4e genannten EU- Linie. 6. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung für den Aufbau einer „europäischen Verteidigungsunion“ (www.auswaertiges-amt.de/de/aussen politik/laender/usa-node/usa-strategie/2129754)? Die Arbeit der Bundesregierung zur Stärkung europäischer Verteidigungsstrukturen orientiert sich an den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags der Fraktionen CDU, CSU und SPD vom 14. März 2018: „Ausbau der europäischen Verteidigungsunion (EVU) mit PESCO, dem europäischen Verteidigungsfonds und weiteren Schritten auf dem Weg zur ‚Armee der Europäer‘“. Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit („Permanent Structured Cooperation “/PESCO) ist aus Sicht der Bundesregierung ein erster Schritt auf dem Weg zu einer EVU, der die Handlungsfähigkeit der EU im Bereich des Krisenmanagements nachhaltig erhöhen wird. Auf Grundlage der weiteren ambitionierten Umsetzung von PESCO und anderer EU-Verteidigungsinitiativen wie zum Beispiel der koordinierten jährlichen Überprüfung der Verteidigungsplanung („Coordinated Annual Review on Defence“/CARD) oder dem Europäischen Verteidigungsfonds , zu denen RfAB und ER Schlussfolgerungen verabschiedet haben, soll sich eine EVU entwickeln. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6922 verwiesen. 7. Inwiefern hält die Bundesregierung ein Weißbuch für die europäische Sicherheits - und Verteidigungspolitik für notwendig, um einer gemeinsamen europäischen strategischen Ausrichtung in der Sicherheits-, Verteidigungspolitik und in der Kooperation zwischen EU und NATO Ausdruck zu verleihen ? Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die perspektivische Entwicklung eines strategischen Konzepts auf europäischer Ebene im Rahmen der schrittweisen Einrichtung einer Europäischen Verteidigungsunion (EVU) sinnvoll sein kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7529 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Plant die Bundesregierung, sich innerhalb der EU für eine feministische Außenpolitik als ein Leitbild der GASP einzusetzen, und falls ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und Initiativen? Gleichstellung ist ein wichtiges Querschnittsthema, für das sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Außenpolitik engagiert einsetzt. Auch Analyse und Berücksichtigung der Belange und Interessen von Frauen und Mädchen bei entwicklungs -, friedens- und sicherheitspolitischen sowie humanitären Maßnahmen ist Teil des „Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020“. Die Bundesregierung stärkt und bewirbt die Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene. Auf EU-Ebene geschieht dies insbesondere durch die Mitarbeit an der „Informellen EU Task Force zu Frauen, Frieden und Sicherheit“, innerhalb der die Bundesregierung an Entscheidungen und Aktivitäten der EU zur Umsetzung von Resolution 1325 mitwirkt. In diesem Rahmen trug die Bundesregierung zur Ausarbeitung des „Umfassenden Ansatzes für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit durch die EU“ und seiner Umsetzungsstrategie bei, die gemeinsam mit den am 10. Dezember 2018 vom Rat für Auswärtige Angelegenheiten verabschiedeten Ratsschlussfolgerungen zu Frauen, Frieden und Sicherheit den Handlungsrahmen für die Hauptberaterin des Europäischen Auswärtigen Dienstes zu Gender und Frauen, Frieden und Sicherheit darstellen. Der EU-Ansatz betont die Notwendigkeit, eine Genderperspektive systematisch in alle Felder und Aktivitäten in den Bereichen Frieden und Sicherheit, und allgemein in alle EU-Außenbeziehungen einzubeziehen. Er unterstreicht die Bedeutung des Schutzes und der Unterstützung von Frauen und Mädchen, um allen Ländern einen nachhaltigen und dauerhaften Frieden und Sicherheit zu ermöglichen . Im Rahmen der GSVP wird der Umsetzung der Resolution 1325 ebenfalls große Bedeutung beigemessen. Dieser Ansatz wird bei der Planung und Ausführung von GSVP-Einsätzen berücksichtigt. Auch die Bundesregierung unterstützt dies generell, unter anderem durch die seit Februar 2018 laufende Sekundierung einer zivilen Expertin als „Gender and Human Rights Advisor“ in die Beratungsmission der EU in Irak (EUAM Iraq). Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1750 wird verwiesen . 9. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Bekämpfung des Klimawandels und der Verminderung von weltweiten Konfliktrisiken? Wenn ja, wie setzt sich die Bundesregierung in der GASP für die Umsetzung der Pariser Klimaziele zur Konflikt- und Krisenprävention ein, und wie ist das vereinbar mit dem absehbaren Nichterreichen der selbstgesetzten Klimaziele in Deutschland sowie der Opposition der Bundesregierung gegen ambitioniertere Klimaziele der EU? Aus Sicht der Bundesregierung birgt der Klimawandel sicherheitspolitische Risiken und wirkt besonders in bereits fragilen Regionen als Risikomultiplikator. Er kann bereits bestehende Konflikte verschärfen und generell das Konfliktrisiko erhöhen . Hierbei ist zu beachten, dass Konflikte so gut wie immer multikausal sind, der Klimawandel also einer von zahlreichen Faktoren ist, die Einfluss auf welt- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7529 weite Konfliktrisiken haben. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, klimawandelbedingte Sicherheitsrisiken auch bei der Gestaltung der GASP mit zu berücksichtigen und verankert diese u. a. in den vom Bundeskabinett 2017 beschlossenen Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen , Frieden fördern“ (www.auswaertiges-amt.de/blob/283636/d98437ca3b a49c0ec6a461570f56211f/leitlinien-krisenpraevention-konfliktbewaeltigungfriedensfoerderung -dl-data.pdf). Die Bundesregierung bekennt sich zu den national, europäisch und im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens vereinbarten Klimazielen 2020, 2030 und 2050 für alle Sektoren und arbeitet an ihrer Umsetzung. 10. Welche Rolle soll das Konzept der EU-Battlegroup (EUBG) im Rahmen des weiteren Aufbaus von Fähigkeiten zur schnellen militärischen Krisenreaktion der EU vor dem Hintergrund der aktuellen Veränderungen in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU einnehmen, und welche notwendigen Reformen in der Finanzierung und im Entscheidungsprozess sieht die Bundesregierung für die Erhöhung der Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft der EU-Battlegroups? Aus Sicht der Bundesregierung bleibt die Rolle des Konzeptes der EU-Battlegroups (EU BG) von 2014 zur schnellen militärischen Krisenreaktion unverändert . Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 23 und 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/9304 wird verwiesen. Die Finanzierung der gemeinsamen Kosten etwaiger Einsätze der EU BG erfolgt gemäß dem ATHENA-Beschluss vom 27. März 2015 (Beschluss (GASP) 2015/ 528 des Rates). Die darüber hinausgehende Gemeinschaftsfinanzierung der Kosten der strategischen Verlegung der EU BG wurde am 10. Dezember 2018 durch eine Ratserklärung erneut verlängert. Ziel ist es, die Gemeinschaftsfinanzierung für Einsätze der EU BG auszuweiten. Eine Umsetzung auf nationaler Ebene erfolgt im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanung. 11. Wie ist der aktuelle Stand zu den Vorschlägen der Bundesregierung, eine der Einheiten der EU-Battlegroups für Ausbildungs- und Beratungszwecke im Ausland einzusetzen (www.spiegel.de/politik/ausland/bundesregierung-willeu -kampftruppen-zu-beratern-machen-a-912267.html), und welche Schritte zur Umsetzung dieser Reform hat die Bundesregierung bis heute unternommen ? Es gibt keine entsprechenden Vorschläge. Das Aufgabenspektrum der EU BG ergibt sich unverändert aus den Artikeln 42 und 43 des Vertrages über die Europäische Union. 12. Was unternimmt die Bundesregierung im Europäischen Rat, damit das Einstimmigkeitsprinzip im Bereich der GSVP zugunsten eines qualifizierten Mehrheitsentscheids der Mitgliedstaaten aufgehoben wird, und welche Erfolgsaussichten sieht die Bundesregierung dafür? Die Bundesregierung hat sich öffentlich mehrfach dafür ausgesprochen, verstärkt dort auf Einstimmigkeit zu verzichten, wo die Verträge dies möglich machen, damit die EU in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik langfristig handlungsfähiger wird. Die Debatte über die Nutzung der im Vertrag über die Europäische Union hierfür bereits vorgesehenen Mechanismen hat nach Vorlage der Vorschläge der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7529 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung an den Europäischen Rat, das Europäische Parlament und den Rat vom 12. September 2018 begonnen. Die Bundesregierung ist hierzu im Austausch mit anderen Mitgliedstaaten. Der Bereich der GSVP ist dabei einer von mehreren Teilbereichen der GASP, in denen die Möglichkeit der Ausweitung von qualifizierten Mehrheitsentscheidungen diskutiert wird. Politisches Ziel bleibt jedoch grundsätzlich ein Konsens aller Mitgliedstaaten in außenpolitischen Fragen. 13. Welche Stärken und welche Fähigkeitslücken sieht die Bundesregierung in Bezug auf militärische Einsätze innerhalb der GSVP der EU, und welche konkreten Fähigkeitslücken möchte die Bundesregierung mit deutschem Engagement schließen? Mit Blick auf die militärischen Stärken und Fähigkeitslücken wird auf den dem Deutschen Bundestag vorliegenden Fortschrittsbericht zum Ausbau der militärischen Fähigkeiten der EU im Zeitraum von November 2016 bis Juni 2018 (Ratsdok.-Nr. 11114/18, das Dokument liegt dem Bundestag auf Englisch vor) verwiesen. 14. Welche Stärken und welche Fähigkeitslücken sieht die Bundesregierung in Bezug auf zivile Einsätze innerhalb der GSVP der EU, und welche konkreten Fähigkeitslücken möchte die Bundesregierung mit deutschem Engagement schließen? Mit Blick auf die zivilen Stärken und Fähigkeitslücken wird auf die Ratsschlussfolgerungen vom 19. November 2018 verwiesen, mit denen der Rat den Pakt für eine Weiterentwicklung der zivilen GSVP beschlossen hat, insbesondere in Bezug auf Reaktionsfähigkeit und Personalausstattung ziviler GSVP-Missionen. 15. Wie ist der Sachstand bezüglich des „Trial Run“ von CARD (Coordinated Annual Review on Defence), das dazu gedacht ist, die Koordination im Sicherheits - und Verteidigungsbereich der Mitgliedstaaten untereinander zu fördern? Welche Ansätze auf dem Weg zu einem vollständigen CARD wurden seitens der Bundesregierung getestet, angewendet und validiert, und inwieweit wurde sich hierzu mit anderen Mitgliedstaaten auf welcher Ebene ausgetauscht ? Der Bericht über den Probelauf des „Coordinated Annual Review on Defence“ (CARD) wurde im November 2018 im Lenkungsausschuss der Europäischen Verteidigungsagentur („European Defence Agency“/EDA) im Format der Verteidigungsminister vorgestellt. Bei diesem Lenkungsausschuss wurde empfohlen, ab Herbst 2019 den ersten Durchlauf des CARD durchzuführen. Die Entscheidung zur Durchführung wurde durch den Rat der Europäischen Union am 19. November 2018 getroffen. Die Inhalte und die Methodik des CARD werden auf mehreren Workshops unter Leitung der Europäischen Verteidigungsagentur mit Beteiligung aller EU-Mitgliedstaaten weiterentwickelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7529 16. Teilt die Bundesregierung die Kritik, dass die Zusammenlegung von ehemals zwölf Budgetlinien zum NDICI Vorschub leisten könnte, dass zunehmend außen- und sicherheitspolitischen Interessen die Vergabe der Entwicklungsgelder beeinflussen? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene zukünftige Zusammenführung von aktuell eigenständigen Außenfinanzierungsinstrumenten in einem umfassenden Instrument „Neighbourhood , Development and International Cooperation Instrument“ (NDICI). Durch stärkere Synergien, Flexibilität, Vereinfachung, Kohärenz und strategischere Planung können die Ziele des EU-Außenhandelns potentiell besser erreicht werden. Die Förderung nachhaltiger Entwicklung und die Beseitigung der Armut stellen zentrale Ziele des vorgeschlagenen Großinstrumentes dar. 17. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) die meisten Gelder nicht etwa in die Länder gehen, aus denen die meisten Asylbewerber kommen, sondern in die Länder gehen, die die Geflüchteten durchreisen, sichergestellt werden, dass der entwicklungspolitische Fokus der Armutsbekämpfung beim NDICI nicht verloren geht und nicht zunehmend Länder in den Fokus genommen werden, die migrationspolitisch von Interesse sind, aber nicht etwa zu den „bedürftigsten“ Ländern (LDC) gehören? Die Unterstützung der am wenigsten entwickelten Staaten („least developed countries“/LDCs) ist eine der politischen Prioritäten des vorgeschlagenen NDICI. Durch eine Kombination aus fester Mittelbindung für geografische Prioritäten einerseits und prozentualen horizontalen Ausgabenzielen andererseits soll ein zielgerichteter und kohärenter Einsatz der für NDICI vorgesehenen Mittel sichergestellt werden. Der Vorschlag der Kommission sieht zum Beispiel 20 Prozent für das horizontale Ausgabenziel menschliche Entwicklung und gleichzeitig eine Zweckbindung der Mittel für Staaten des sub-saharischen Afrikas vor. Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass die vorgeschlagene Zweckbindung dieser Mittel für Sub-Sahara Afrika erhalten bleibt. Darüber hinaus werden die für NDICI vorgesehenen Mittel zu einem Großteil anrechenbar sein auf die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit („Official Development Assistance“/ODA) und sollen bei dem Mittelzuweisungsverfahren prioritär für die Länder mit dem größten Unterstützungsbedarf , unter anderem den LDCs, eingesetzt werden und somit zur Erfüllung des 2015 verabschiedeten Ziels der EU beitragen, bis zum Ende der Laufzeit der Agenda 2030 kollektiv eine ODA-Quote von 0,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die Unterstützung der LDCs zu erreichen. 18. Wie hoch waren die ODA-Mittel (Official Development Assistance) im Bereich des OECD-DAC-Förderschlüssels 152 Krisenprävention und Konfliktlösung , Frieden und Sicherheit in den Jahren 2012 bis 2017 (OECD DAC = Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; bitte jährlich für die insgesamte Höhe sowie auch nach den sechs Unterbereichen und den dortigen Einzelprojekten aufführen )? Es wird auf die deutsche ODA-Meldung an den Entwicklungsausschuss der OECD („Development Assistance Committee“/DAC) verwiesen. Diese Daten werden von allen Gebern nach den Regelungen des DAC gemeldet und bieten so Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7529 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode über alle Ressort- und Ländergrenzen hinweg eine einheitliche Basis zur Darstellung der ODA-Leistungen (hier: Auszahlungen). Die ODA-Daten liegen bis zum Jahr 2017 vor (https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=CRS1). 19. Wie viele und welche bilateral oder von der EU gemeldeten ODA-Vorhaben im Förderschlüsselbereich 152 Krisenprävention und Konfliktlösung, Frieden und Sicherheit wurden in den Jahren 2012 bis 2017 mit welcher Begründung als nicht oder nur teilweise anrechenbar abgelehnt (bitte nach Art des Vorhabens, Grund der Ablehnung und beteiligten Gebern auflisten)? Diese Informationen werden von der Bundesregierung nicht gesondert erhoben. 20. Wie hat sich die deutsche und europäische Finanzierung von Ausrüstungsund Ausbildungshilfe für Armeen afrikanischer Staaten in den Jahren 2012 bis 2017 entwickelt (bitte nach Höhe der Förderung, Quellen der Gelder und Vorhaben auflisten)? Die Bundesregierung unterstützt mit dem Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte den Aufbau der Sicherheitsarchitektur in ausgewählten Ländern Afrikas. Im Sinne der Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung vom Mai 2014 sollen ausgesuchte Partner befähigt werden, einen Beitrag zu Frieden und Sicherheit in Afrika leisten zu können. Es sollen insbesondere die Fähigkeiten für Teilnahmen an Friedenseinsätzen der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union und ihrer Regionalorganisationen und -mechanismen in Afrika geschaffen und verbessert werden. Die Programminhalte werden in Vierjahresprogrammen ausgeplant. Jahr Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (in Mio. Euro) 2012 3,0 2013 6,516 2014 7,697 2015 5,364 2016 10,045 2017 14,64 Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung über ihren Beitrag zum Europäischen Entwicklungsfonds die Afrikanische Friedensfazilität („African Peace Facility “/APF), die eines der Hauptumsetzungsinstrumente der Gemeinsamen Strategie von EU und Afrika im Bereich Frieden und Sicherheit ist. Die APF leistet einen Finanzierungsbeitrag für afrikanisch geführte Friedensmissionen und den regionalen Kapazitätsaufbau. Der 11. Europäische Entwicklungsfonds hat ein Gesamtvolumen von 30,506 Mrd. Euro. Deutschland ist daran mit einem Finanzierungsbeitrag von rund 20,6 Prozent beteiligt. Die jährlichen Förderungen sowie die Vorhaben sind in den jeweiligen Jahresberichten aufgelistet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7529 Jahr Quelle 2012 www.africa-eu-partnership.org//sites/default/files/documents/ 2013.07.04_final_version_apf_annual_report_2012-en.pdf 2013 www.africa-eu-partnership.org/en/stay-informed/publications/ african-peace-facility-annual-report-2013 2014 www.africa-eu-partnership.org/en/stay-informed/publications/ african-peace-facility-annual-report-2014 2015 www.africa-eu-partnership.org/en/stay-informed/publications/ african-peace-facility-annual-report-2015 2016 www.africa-eu-partnership.org/en/stay-informed/publications/ african-peace-facility-annual-report-2016 2017 www.africa-eu-partnership.org/en/stay-informed/news/africanpeace -facility-annual-report-2017 21. Wie bewertet die Bundesregierung die Wiederauflage der auswärtigen Investitionsfazilität EFSD (Europäischer Fonds für nachhaltige Entwicklung), welche sich u. a. aus der geographischen Säule des NDICI und der Vorbeitrittshilfe alimentiert und Die Bundesregierung sieht die Auflage eines Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung mit globaler Reichweite („European Fund for Sustainable Development “/EFSD+) grundsätzlich positiv. Der EFSD+ bündelt diverse Hebelungsbzw . Garantieaußeninstrumente. Durch die Bündelung von öffentlichem und privatem Kapital sollen durch maximale Garantien in Höhe von 60 Mrd. Euro potentiell Investitionen in Höhe von etwa 500 Mrd. Euro gefördert werden. Der Vorschlag setzt Akzente zur Weiterentwicklung der bestehenden Architektur und kann einen wichtigen Beitrag zur stärkeren Mobilisierung von Investitionen in Partnerländern leisten. Das Instrument steht damit grundsätzlich im Einklang mit den Zielen der Bundesregierung. Seine Ausgestaltung im Einzelnen ist jedoch Gegenstand der Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR), die noch andauern. a) welche Bilanz zieht die Bundesregierung bislang zum EFSD? Die Bundesregierung zieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine grundsätzlich positive Bilanz: Innerhalb kurzer Zeit wurden vielfältige und innovative Projektund Programmvorschläge entwickelt und ausgewählt, die zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und zur Bekämpfung von Migrationsursachen in Subsahara -Afrika und in der Nachbarschaftsregion beitragen. Der vorhandene Bedarf an derartiger Unterstützung zeigt sich in der hohen Resonanz, die die deutlich überzeichnete EFSD-Garantie gefunden hat. Durch diese neue Garantie wird insbesondere durch Risikoteilung eine breitere Beteiligung des Privatsektors an Investitionen möglich. Eine solche Einbindung privater Mittel ist zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele wichtig. Darüber hinaus eröffnet die offene Architektur des EFSD auch neuen Akteuren aus kleineren Mitgliedstaaten die Möglichkeit, sich an der Umsetzung der Mittel zu beteiligen. Die gemeinsame Antragstellung verschiedenster Entwicklungsbanken führt zu einem verstärkten Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie zur besseren Koordinierung der Mittelvergabe verschiedener Geber. Letztlich trägt die Zusammenarbeit der europäischen Institutionen bei der Umsetzung zu einer guten Sichtbarkeit der EU bei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7529 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie stellt sich dabei sicher, dass die diese Fazilität den Interessen der ärmsten Länder (LDC) gerecht wird? Die Finanz- und Garantieinstrumente des EFSD+ sollen durch Förderung von Investitionen und Einbindung des Privatsektors zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele beitragen und eine nachhaltige und inklusive wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Partnerländern fördern. Die prioritären Bereiche der EFSD+-Maßnahmen, die im Rahmen der Garantie für Außenmaßnahmen unterstützt werden können, sind im Vorschlag der Kommission für ein NDICI in Anhang V dargelegt und werden derzeit beraten. Nach dem Vorschlag der Kommission soll dabei den Ländern besondere Aufmerksamkeit gelten, die von einer fragilen Situation oder einem Konflikt betroffen sind, die am wenigsten entwickelt sind oder die zur Gruppe der hochverschuldeten armen Länder gehören. Entsprechende Bestimmungen finden sich bereits in der EFSD-Verordnung. c) Welche Voraussetzungen müssen nach Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, um Fonds außerhalb des EU-Haushalts aufzulegen? Fonds außerhalb des EU-Haushalts sollten nur in begründeten Einzelfällen aufgelegt werden, wenn ansonsten keine adäquaten Mittel und Instrumente im EU- Haushalt zur Verfügung stehen und so ein klarer Mehrwert durch den Fonds geschaffen wird. Dabei ist stets sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ausreichende Mitspracherechte haben. Die zu erfüllenden Voraussetzungen zum Beispiel für EU-Treuhandfonds sind in Artikel 187 der EU-Haushaltsordnung festgelegt . d) Wie kann und soll die parlamentarische Kontrolle des EFSD erfolgen? Die Verordnung für ein NDICI, dem möglichen Basisrechtsakt des EFSD+, wird gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden. Das Europäische Parlament ist an der strategischen Steuerung des EFSD bisher im Rahmen seiner Teilnahme am Strategic Board involviert. Darüber hinaus übt es Parlamentarische Kontrolle im Rahmen der jährlichen Berichtspflichten der Europäischen Kommission und des Europäischen Rechnungshofes aus. Den Parlamenten der Mitgliedstaaten ist der Verordnungsentwurf zur Einrichtung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung, der EFSD-Garantie und des EFSD-Garantiefonds zugeleitet worden. Der Bundestag ist dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) entsprechend über den Gesetzgebungsprozess unterrichtet worden. Die weitere Unterrichtung erfolgt ebenfalls gemäß den Vorschriften des EUZBBG. e) Welche Voraussetzungen müssen für eine Neuauflage und Ausweitung der EFSD erfolgt sein, und gehört dazu aus Sicht der Bundesregierung auch, zunächst erfolgreiche Vorhaben und deren Evaluierungen abzuwarten ? Angesichts des Ziels der Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele unterstützt die Bundesregierung wie oben beschrieben grundsätzlich die Fortentwicklung des EFSD unter dem neuen MFR. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7529 Die Fortentwicklung des EFSD ab 2021 ist Bestandteil der Verhandlungen zum nächsten MFR, die derzeit andauern. Da eine erste umfassende Evaluierung des EFSD für Dezember 2019 erwartet wird, werden die Ergebnisse der Evaluierung in die Ausgestaltung von EFSD+ einfließen. Darüber hinaus wird die Europäische Kommission die Umsetzung des EFSD eng begleiten und darüber jährlich an das Europäische Parlament und den Rat berichten. Erkenntnisse daraus werden ebenfalls für EFSD+ berücksichtigt werden. 22. Wie bewertet die Bundesregierung, dass für zivile Krisenprävention im Verordnungsvorschlag des NDICI nur noch 1 Mrd. Euro fest eingeplant sind und damit 1,3 Mrd. Euro weniger als im noch laufenden IcSP, und wie möchte die Bundesregierung garantieren, dass Mittel aus dem flexiblen Krisentopf „Rapid Response“ zusätzlich für zivile Krisenprävention verwendet werden, damit am Ende der Haushaltsperiode 2021 bis 2027 faktisch keine Kürzung der Mittel für zivile Krisenprävention stattfindet? a) Hat oder wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Bereich der zivilen Krisenprävention im Europäischen Haushalt mehr Mittel in der thematischen Säule für Stabilität und Frieden fest eingeplant werden? Wenn ja, mit welchen Erfolgen? Wenn nein, warum nicht? b) In welchen zusätzlichen Instrumenten und in welcher Höhe sind nach Kenntnissen der Bundesregierung weitere Mittel für die zivile Krisenprävention veranschlagt, und wie möchte die Bundesregierung garantieren, dass daraus zivile Krisenprävention finanziert wird? c) Wie stellt die Bundesregierung in dem Zusammenhang sicher, dass auch zukünftig zivilgesellschaftliche Akteure in gleichem Umfang in der Umsetzung beteiligt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Vergleich zum laufenden IcSP nur noch 1 Mrd. Euro im NDICI für zivile Krisenprävention fest eingeplant sind und es in den vergangenen Jahren 273 Projekte in 70 Ländern gab, welche überproportional mit zivilgesellschaftlichen Akteuren umgesetzt werden? Die Frage 22 bis 22c werden gemeinsam beantwortet. Der Verordnungsentwurf des NDICI sieht für den Bereich „Stabilität und Frieden “ zukünftig auch eine dreigeteilte Finanzierung vor: Aus einem eigenen thematischen Programm des Instruments mit dem Titel „Stabilität und Frieden“ sollen Krisenprävention und Friedensförderung sowie Maßnahmen mit Bezug auf transregionale Bedrohungen und Risiken finanziert werden (thematische Säule). Aus einem regional fokussierten Programm (geografische Säule) des Instruments sollen Partnerländer und Regionen etwa im Bereich Sicherheitssektorreformen oder Grenzmanagement unterstützt werden. Mittel für das Engagement zu Krisenreaktion und Konfliktprävention bei neu aufkommenden Krisen sollen aus einem neuen Programm für Krisenreaktion des Instruments bereitgestellt werden (derzeit Artikel 3 der IcSP-VO). Betreffende Aspekte sollen ein Kernelement der Krisenreaktionssäule des NDICI werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7529 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Des Weiteren soll durch das NDICI ein Polster für neue Herausforderungen und Prioritäten geschaffen werden. Dieses kann laut dem Vorschlag der Europäischen Kommission potentiell alle Säulen des NDICI unter anderem zur Bewältigung neuer Bedarfe oder neuer Herausforderungen aufstocken. Dies betrifft auch den Bereich Stabilität und Frieden. Das neue Instrument NDICI soll auch durch diese Struktur zur Schaffung von Synergien, Flexibilität, Kohärenz und Vereinfachung des EU-Außenhandelns beitragen. Die Bundesregierung begrüßt diese Zielsetzung. 23. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission , 25 Prozent der NDICI-Mittel für die Erreichung von Klimazielen und 10 Prozent für Migration auszugeben, und für wie verbindlich hält die Bundesregierung diese Zielvorgaben im Kommissionsvorschlag vor dem Hintergrund, dass diese Zielvorgaben keine eigene Budgetlinie haben? Die Europäische Kommission schlägt unter anderem Ausgabenziele zur Bekämpfung des Klimawandels (25 Prozent) und zur Bekämpfung der Ursachen irregulärer Migration und Vertreibung (zehn Prozent) vor. Beide Ausgabenziele sind Querschnittsziele, die über alle Ausgabenbereiche des vorgeschlagenen Instruments hinweg umgesetzt werden können. Eine eigene Budgetlinie ist für diese Ziele deshalb nicht vorgesehen und aus Sicht der Bundesregierung für Querschnittsziele auch nicht erforderlich. Im Rahmen des NDICI sollte die EU künftig einen noch stärkeren Beitrag leisten, die Entwicklungsländer bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris zu unterstützen. Das von der EU ausgegebene Ziel von 25 Prozent für Klimafinanzierung wird für das NDICI von der Bundesregierung als zu wenig ambitioniert bewertet. Die Bundesregierung setzt sich für ein Ausgabenziel der EU für Klima durch das NDICI im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen von 40 Prozent ein, ergänzt durch ein zehn-Prozent-Ausgabenziel zur Förderung von Biodiversität. 24. Wie definiert die Bundesregierung die im Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission erwähnte „irreguläre Migration“ (https://eur-lex.europa. eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52018PC0460&from=EN), und wie setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über den NDICI für eine begriffliche und thematische Trennung von Flucht und „irregulärer Migration“ ein? Für die Bundesregierung stellen die Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration sowie eine verbesserte Steuerung von Flucht- und Migrationsbewegungen in Zusammenarbeit mit Drittstaaten wichtige Querschnittsziele dar. Im Vorschlag der Europäischen Kommission sollen über das NDICI Maßnahmen zu den Themen Flucht und irreguläre Migration unter anderem über eine geografische und thematische Säule sowie eine Säule für Krisenreaktion finanziert werden können. Konkretisiert werden die förderfähigen Maßnahmen auch im Verordnungsentwurf . Die Bundesregierung begrüßt das Ziel, die EU durch eine Abdeckung der verschiedenen Aspekte von Flucht und irreguläre Migration in die Lage zu versetzen , kohärenter nachhaltige Lösungen in Kooperation mit Partnerländern und auf globaler Ebene zu fördern und flexibler auf zukünftige Herausforderungen reagieren zu können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7529 25. Wie definiert die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission genannte Aufgabe „Tackle the Root Causes of Irregular Migration“ (https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/budget-may2018 -neighbourhood-development-cooperation_en.pdf), und wie bewertet sie die fehlende Trennung innerhalb der „Cross Cutting Priorities“ im NDICI zwischen Geldern für Fluchtursachenbekämpfung und Geldern zur Migrationskontrolle ? Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission für ein NDICI beinhaltet als Teil der Interventionsbereiche für das Programm „Globale Herausforderungen “ auch die Themen „Migration, Flucht und Vertreibung“. Die Bundesregierung unterstützt die darin verfolgten Ziele, darunter die Gewährleistung einer kontinuierlichen Führungsrolle der EU bei der Gestaltung der globalen Agenda für den Umgang mit allen Aspekten von Migration, Flucht und Vertreibung, die Unterstützung globaler und regionenübergreifender Politikdialoge , die Unterstützung bei der Umsetzung von internationalen und EU-Verpflichtungen und die Verbesserung der globalen Faktengrundlage, auch hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Migration und Entwicklung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 26. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission , die bisher eigenständige Entwicklungszusammenarbeit im MFR der EU mit anderen Instrumenten in einem neuem Fonds zu bündeln? Wie soll verhindert werden, dass die klassische Entwicklungszusammenarbeit so in der Summe gekürzt wird? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 27. Wie wird die Bundesregierung bei den anstehenden EU-Finanzverhandlungen die finanzielle Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten in Zeiten zunehmender Bedrohung von zivilgesellschaftlichem Engagement in dem Maße sicherstellen, wie es das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) bislang gewährleistet? Der Verordnungsentwurf für das NDICI hebt die Bedeutung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und guter Regierungsführung als wichtige Ziele des NDICI hervor. Die Bundesregierung setzt sich für eine Fortführung der Förderung von Menschenrechten und Demokratie insbesondere in schwierigen Kontexten und in Zeiten von zunehmenden Einschränkungen der zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräume ein. Angesichts der aktuell und auch mittelfristig zu erwartenden schwierigen Bedingungen für den Menschenrechtsschutz, setzt die Bundesregierung sich dafür ein, dass die Ziele des aktuellen Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte („European Instrument for Democracy and Human Rights“/EIDHR) auch im NDICI erreicht werden. Hierzu zählt, dass wichtige Sonderregeln des EIDHR auf das NDICI übertragen werden. So begrüßt die Bundesregierung, dass in den thematischen Programmen „Menschenrechte und Demokratie“ und „Zivilgesellschaft“ im NDICI weiterhin die Möglichkeit bestehen soll, auch unabhängig von der Zustimmung der Regierungen und anderer Behörden der betreffenden Drittländer Unterstützung zu leisten. Wie bereits in der Verordnung zum EIDHR vorgesehen, müssen flexible Finanzierungsmechanismen für eine schnelle und effektive Unterstützung der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7529 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in schwierigen Kontexten erhalten und gestärkt werden. Dadurch soll auch gewährleistet werden, dass auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die nicht offiziell registriert sind, erreicht werden können. 28. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer noch zu erfüllenden Zielmarke in den „Headline Goals“ zur Bereitstellung von Polizistinnen und Polizisten für europäische Missionen, diese mit deutschen Polizistinnen und Polizisten zu schließen, um ein Funktionieren der zivilen GSVP-Missionen zu gewährleisten? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4352 wird verwiesen . 29. Wie stellt sich die Bundesregierung eine bessere Abstimmung und den Informationsaustausch zwischen zivilen GSVP-Missionen und Einsätzen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) vor (siehe dazu Bundestagsdrucksache 19/4352, Antwort zu Frage 6), und befürwortet die Bundesregierung eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Frontex und zivilen GSVP-Missionen zur Sicherung von Außengrenzen der Europäischen Union? Nach Auffassung der Bundesregierung gilt es vorrangig, den engen, inter-institutionellen Austausch zwischen dem EAD, der die zivilen GSVP-Missionen plant und führt, und der Europäischen Grenz- und Küstenwache (Frontex) auszubauen, um den Nexus zwischen innerer und äußerer Sicherheit der EU zu berücksichtigen . GSVP-Missionen unterliegen den Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union, insbesondere erfolgen sie nach Artikel 42 Absatz 1 Satz 3 des Vertrags „außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen.“ 30. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Einschätzungen des European External Action Service (EEAS) in Punkt 38 und 39 (Ratsdokument 11807/18), dass die Innenministerinnen und Innenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine fehlende Bereitschaft zeigen, die zivile GSVP mit Fachkräften zu unterstützen? Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Personallücke zu füllen? Der Bundesregierung ist eine fehlende Bereitschaft einiger Innenministerinnen und Innenminister der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der zivilen GSVP mit Fachkräften nicht bekannt. Im Inland wie im Ausland ist der Bedarf an Polizistinnen und Polizisten andauernd hoch, daher besteht die Herausforderung fort, den Bedarf an deutschen Polizistinnen und Polizisten in Einsätzen der zivilen GSVP mit dem hohen Bedarf im Inland und bei Frontex in Einklang zu bringen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4352 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7529 31. Hält die Bundesregierung die Anzahl an Dienstposten von 40 Personen im militärischen Hauptquartier der Europäischen Union in Brüssel für ausreichend , und wie viel Personal entsendet die Bundesregierung aktuell in dieses Hauptquartier (bitte nach Dienstgrad und Aufgabengebiet auflisten)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass unter dem „militärischen Hauptquartier der Europäischen Union in Brüssel“ die militärische Planungs- und Führungsfähigkeit („Military Planning and Conduct Capability“/MPCC) zu verstehen ist, die mit Beschluss des Rates 2017/971 eingerichtet worden ist. Die Anzahl von 40 Dienstposten in MPCC wird vor dem Hintergrund des gültigen Auftrags in der aktuellen Struktur als ausreichend angesehen. Derzeit sind vier, ab 1. April 2019 fünf voraussichtlich deutsche Stabsoffiziere in MPCC in den Bereichen Logistik, Sanität, Führungsunterstützung, Operationen und Informations-/Wissensmanagement eingesetzt. 32. Erfüllt die Bundesregierung mit ihrer Entsendung von Personal in das militärische Hauptquartier in Brüssel die zugesagten personellen Anforderungen ? Für den Bereich des EU Militärstabes („European Union Military Staff“/EUMS) und MPCC gibt es keine der Europäischen Union gegenüber zugesagte personelle Anforderung. Ein Personalschlüssel, der etwaige personelle Zielwerte der Mitgliedstaaten umfasst, besteht nicht. Zur Einrichtung eines außerbudgetären EU-Fonds zur Friedensförderung und Stärkung der internationalen Sicherheit (Friedensfazilität) 33. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Einrichtung eines außerbudgetären EU-Fonds zur Friedensförderung und Stärkung der internationalen Sicherheit (Friedensfazilität), und in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf (bitte einzeln spezifizieren)? Unterstützt die Bundesregierung eine stärkere solidarische Finanzierung der GSVP-Finanzierung durch alle Mitgliedstaaten der EU? Die Hohe Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, hat mit Unterstützung der Europäischen Kommission ein neues, außerbudgetäres Finanzierungsinstrument einer Europäischen Friedensfazilität vorgeschlagen . Damit soll vor dem Hintergrund immer größerer Herausforderungen die wachsende Verantwortung der EU in einem globalen Umfeld gestärkt werden. Der Vorschlag für eine Europäische Friedensfazilität sieht hierfür ein umfassendes und flexibles Instrument zur Friedensförderung und Stärkung der internationalen Sicherheit vor. Die Bundesregierung begrüßt die angestrebte Harmonisierung der Finanzierung verschiedener Aufgaben im militärischen und sicherheitspolitischen Bereich der GASP. Eine künftige Europäische Friedensfazilität kann aus Sicht der Bundesregierung die Handlungsfähigkeit der EU in der GASP und insbesondere in der GSVP wesentlich stärken. Aus Sicht der Bundesregierung muss bei einer künftigen Europäischen Friedensfazilität als Instrument der GASP jedoch insbesondere die Entscheidungsprärogative des Rates gewährleistet bleiben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7529 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 34. Soll und darf nach Auffassung der Bundesregierung die Mitbestimmung oder Kontrolle der europäischen Friedensfazilität durch das Europäische Parlament stattfinden, und wenn ja, wie stellt sich die Bundesregierung eine solche Mitbestimmung oder Kontrolle vor, und setzt sie sich aktiv dafür ein (bitte die Mitbestimmungsmöglichkeiten und Kontrollmöglichkeiten einzeln erläutern)? Nach Einschätzung der Bundesregierung wird das Europäische Parlament auch bei einer künftigen Europäischen Friedensfazilität Mitbestimmungs- und Kontrollrechte ausüben können. So kann das Europäische Parlament etwa über Anfragen an den Rat oder die Europäische Kommission die korrekte Umsetzung von EU-Recht sicherstellen. Darüber hinaus kann die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik das Europäische Parlament anhören und über relevante Entwicklungen unterrichten, sofern sie das Zustandekommen und die Umsetzung einer künftigen Europäischen Friedensfazilität als einen der wichtigsten Aspekte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ansieht. 35. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Förderung von Frauen in der Friedensfazilität der Europäischen Union zu garantieren, und wie sehen die einzelnen Schritte dazu aus? 36. Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ in der Europäische Friedensfazilität verankert wird, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung dahingehend schon unternommen? Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet. Bei den Verhandlungen zu einer künftigen Europäischen Friedensfazilität wie auch bei der späteren Umsetzung einer solchen lässt sich die Bundesregierung von den in der Antwort zu Frage 8 genannten Grundsätzen des „Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020“ leiten. Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Zur Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) und Rüstungsforschung auf europäischer Ebene 37. Welche grundsätzlichen Überlegungen und Kriterien liegen der jeweiligen deutschen Beteiligung an den einzelnen PESCO-Projekten zugrunde (bitte einzeln nach aktuellen und geplanten Projekten aufführen)? Deutschland beteiligt sich derzeit an 14 der 34 PESCO-Projekte, sieben aus der ersten Vorschlagsrunde, die am 6. März 2018 beschlossen wurden, und sieben aus der zweiten Runde, die am 19. November 2018 beschlossen wurden. Dabei hat Deutschland bei insgesamt sechs Projekten die Funktion des Projektkoordinators übernommen. Ausschlaggebend für eine deutsche Beteiligung ist jeweils der nationale Fähigkeitsbedarf. Dieser orientiert sich unter anderem an den eingegangenen internationalen Verpflichtungen und insofern auch an den Bedarfen von NATO und EU. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/7529 Die PESCO-Projekt sind einsehbar unter folgendem https://pesco.europa.eu/ (englischsprachig). PESCO-Projekte der ersten Runde, an denen Deutschland beteiligt ist: Europäisches Sanitätskommando: Schaffung eines Elements zur gemeinsamen Koordination – später ggf. auch Führung – sanitätsdienstlicher Fähigkeiten, Dienste und Kräfte in Europa. Europäische gesicherte software-definierte Funktechnik („European Secure Software defined Radio“/ESSOR): Angestrebte Weiterentwicklung der Fähigkeiten im Bereich der sicheren Kommunikationstechnologien zur weiteren Verbesserung der Interoperabilität der Streitkräfte der EU Mitgliedstaaten. Netz von Logistik-Drehkreuzen in Europa und zur Unterstützung von Operationen : Verbindung von bestehenden logistischen Strukturen, Prozessen und logistischer Planung durch Vereinheitlichen von Führung und Verfahren und dabei Aufbau eines Netzwerks von Logistikdrehscheiben in Europa. Militärische Mobilität: Verbesserung und Vereinfachung der Verfahren beim grenzüberschreitenden Verkehr von Streitkräften in Europa mit Mehrwert für EU und NATO. Kompetenzzentrum für Ausbildungsmissionen der Europäischen Union („European Union Training Mission Competence Center“/EU TMCC): Aufstellung eines Elements zur Koordination der Ausbildung und zum Informations- und Wissensmanagement für EU-Trainingsmissionen für effizientere Bereitstellung von qualifiziertem Personal. Strategisches Kommando- und Kontrollsystem für GSVP-Operationen und -Missionen: Verbesserte Führung und verbesserter Informationsaustausch auf strategischer und operativer Ebene in GSVP Missionen und Operationen. Kernelement für EUFOR-Krisenreaktionsoperationen („EUFOR Crisis Response Operation Core“/EUFOR CROC): Beitrag zur Verbesserung des EU-Krisenmanagements. PESCO-Projekte der zweiten Runde, an denen Deutschland beteiligt ist: Integrierte Unbemannte Bodensysteme („Unmanned Ground Systems“/UGS): Unbemannte bodengebundene Systeme mit flexiblen Ausrüstungs-/Einsatzoptionen als Bestandteil des künftigen deutschen Fähigkeitsportfolios. Europäisches ferngesteuertes Flugsystem für mittlere Flughöhen und große Flugdauer – Europäisches MALE RPAS (Eurodrone): Entwicklung von Kooperation (en) in den Bereichen Betrieb und Nutzung für die nächste Generation von MALE RPAS, für Effizienzgewinne und nachhaltige Synergien jenseits der Entwicklung der neuen Plattform. Europäische Kampfhubschrauber TIGER Mark III: Hierbei handelt es sich um eine bereits laufende Rüstungskooperation der TIGER-Hauptnutzernationen. Deutschland ist aufgrund der nationalen Fähigkeitsziele neben Frankreich und Spanien einer der drei Partner. Elektronische Kampfführung – Fähigkeits- und Interoperabilitätsprogramm für künftige JISR („Joint Intelligence, Surveillance and Reconnaissance“-)Zusammenarbeit im Bereich Passiv-Radar-Überwachungssysteme („Passive Surveillance System“/PSS). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7529 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Co-Basing: Aufbau eines Netzwerks aus bestehenden Basen/Stützpunkten in nationalen Territorien, insbesondere außerhalb Europas, die im Rahmen von Missionen und Operationen für eine Nutzung durch Partner von den jeweiligen teilnehmenden Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden. „GeoMETOC Support Coordination Element“: Entwicklung einer Architektur EU-eigener GeoMETOC (Geo-meteorologischer und ozeanografischer)-Fähigkeiten , auf Basis vertiefter Kooperation zwischen den europäischen Geodiensten . EU-Funknavigationslösung: Stärkung der europäischen Autonomie gegenüber der GPS-Nutzung. 38. Mit welchen potentiellen Kooperationspartnern hat sich die Bundesregierung im Vorfeld einer neuen Runde gemeinsamer PESCO-Projekte auf dem Weg zu einer finalisierten Liste im November 2018 abgesprochen? Die Bundesregierung strebt eine offene Kooperationskultur im Rahmen von PESCO an. In dieser Hinsicht wurden im Vorfeld Gespräche mit einer Vielzahl der 25 PESCO-Mitgliedstaaten geführt. 39. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus anderen Beschaffungsprojekten , die mit anderen Mitgliedstaaten der EU entwickelt wurden (z. B. A 400 M), und wie will sie sicherstellen, dass sich die zahlreichen Fehler und Probleme nicht im Rahmen der PESCO wiederholen? Aufbauend auf den Erfahrungen aus vergangenen multinationalen Großprojekten sind für Deutschland vier grundsätzliche Prinzipien für das Zustandekommen von Rüstungskooperationen im internationalen Rahmen handlungsleitend: 1) Die Gewährleistung standardisierten Materials und eines möglichst einheitlichen Designs zur wirksamen Reduzierung von Lebenszykluskosten sowie zur Steigerung der Interoperabilität. 2) Die Festlegung eines koordinierenden und/oder projektleitenden Staates, der sicherstellt, dass die Planung und Realisierung eines Vorhabens nicht durch individuelle nationale Partikularinteressen gefährdet wird. 3) Ein arbeitsteiliger Ansatz zwischen den beteiligten Staaten, der sich nicht an sachfremden Erwägungen, sondern ausschließlich an der industriellen und technologischen Erfahrung und den Fähigkeiten der jeweiligen Partner orientiert . 4) Eine umfassende Betrachtung des bi- und multilateralen Kooperationsumfeldes , die auch Felder der Zusammenarbeit jenseits des eigentlichen Rüstungsvorhabens in Betracht zieht. 40. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit anderen Mitgliedstaaten der EU im Rahmen von PESCO entwickelte Rüstungsgüter nicht die deutschen Richtlinien zur Rüstungsexportkontrolle unterlaufen werden? Bei ihren Entscheidungen im Rahmen der Exportkontrollpolitik steht die Bundesregierung zu ihren Bündnisverpflichtungen und zu ihrer Verantwortung für die europäische und internationale Sicherheit. Nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern hat sich der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in NATO- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/7529 Länder, EU-Mitgliedstaaten und NATO-gleichgestellte Länder an den Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Bündnisses und der Europäischen Union zu orientieren. Kooperationen sollen im bündnis- und/ oder europapolitischen Interesse liegen. Bei Koproduktionen mit diesen Ländern, die Gegenstand von Regierungs-vereinbarungen sind, werden diese rüstungsexportpolitischen Grundsätze so weit wie möglich verwirklicht. Dabei wird die Bundesregierung unter Beachtung ihres besonderen Interesses an Kooperationsfähigkeit auf Einwirkmöglichkeiten bei Exportvorhaben von Kooperationspartnern nicht verzichten. Der Gemeinsame Standpunkt des Rats der Europäischen Union zu gemeinsamen Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern ist elementarer Bestandteil der deutschen Rüstungsexportpolitik . 41. Wie will die Bundesregierung garantieren, dass mögliche mit Drittstaaten im Rahmen von PESCO entwickelte Rüstungsgüter nicht die deutsche Rüstungsexportkontrolle unterlaufen, wenn dafür bisher keine gemeinsamen Standards vorgesehen sind? Bei ihren Entscheidungen im Rahmen der Ausübung der Exportkontrollpolitik steht die Bundesregierung zu ihren Bündnisverpflichtungen und zu ihrer Verantwortung für die europäische und internationale Sicherheit. Nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern behält sich die Bundesregierung in jedem Fall zur Durchsetzung ihrer rüstungsexportpolitischen Grundsätze vor, bestimmten Exportvorhaben des Kooperationspartners im Konsultationswege entgegenzutreten. Deshalb ist bei allen neu abzuschließenden Kooperationsvereinbarungen für den Fall des Exports durch das Partnerland grundsätzlich ein solches Konsultationsverfahren anzustreben, das der Bundesregierung die Möglichkeit gibt, Einwendungen wirksam geltend zu machen. Die Bundesregierung wird hierbei sorgfältig zwischen dem Kooperationsinteresse und dem Grundsatz einer restriktiven Rüstungsexportpolitik unter Berücksichtigung des Menschenrechtskriteriums abwägen. 42. Sieht die Bundesregierung, angesichts der verstärkten europäischen Kooperation der Rüstungsindustrie, die Notwendigkeit, den Gemeinsamen Standpunkt der EU für den Export von Militärgütern zu überarbeiten und zusätzlich verbindlich und einklagbar zu machen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates zur Überprüfung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP über Waffenexporte und zur Umsetzung des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) (Dok-Nr.: 10900/15) wird die Umsetzung des „Gemeinsamen Standpunkts des Rats der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ sowie die Erfüllung seiner Ziele derzeit in der Ratsarbeitsgruppe COARM überprüft. Hierbei sollen Anpassungen an die tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen seit Verabschiedung des Gemeinsamen Standpunkts vorgenommen werden. Die Bundesregierung ist an der Überprüfung beteiligt. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Juristischen Dienstes des Europäischen Auswärtigen Dienstes, dass der genannte Gemeinsame Standpunkt für die Mitgliedstaaten verbindlich ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7529 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 43. Sieht die Bundesregierung angesichts des Mordes an Jamal Kashoggi und dem Krieg im Jemen nicht die dringende Notwendigkeit, die Widersprüche zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich von Waffenexporten nach Saudi- Arabien und in die Golf-Staaten zu überwinden, und welche Schritte in Richtung auf Sanktionen gedenkt sie zu veranlassen? Unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung einer Kontrollbehörde innerhalb der EU, die für die Einhaltung des Gemeinsamen Standpunkts der EU für den Export von Militärgütern zuständig ist? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung erteilt derzeit keine neuen Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien. Darüber hinaus wirkt die Bundesregierung auf die Inhaber von gültigen Einzelgenehmigungen ein mit dem Ergebnis, dass aktuell grundsätzlich keine Ausfuhren von Rüstungsgütern von Deutschland nach Saudi-Arabien stattfinden. Dabei wird die Bundesregierung sich mit ihren internationalen und vor allem mit ihren europäischen Partnern eng abstimmen. Die Bundesregierung strebt dabei eine gemeinsame europäische Linie an. Da gemäß Artikel 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unter anderem der Handel mit „Munition, Waffen und Kriegsmaterial“ in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt und die Fortsetzung der Arbeit an erhöhter Kooperation und Konvergenz auf dem Gebiet der Rüstungsexporte im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Aufgabe der Ratsarbeitsgruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“ (COARM) ist, hält die Bundesregierung die Einrichtung einer EU-Behörde zur Kontrolle der Einhaltung des Gemeinsamen Standpunkts vom 8. Dezember 2008 nicht für unterstützenswert. In enger Abstimmung mit ihren europäischen und internationalen Partnern hat die Bundesregierung im November 2018 Einreisesperren für den Schengen-Raum gegen bislang 18 saudi-arabische Staatsangehörige erlassen, die in Verbindung mit dem Mord an Jamal Khashoggi gebracht werden. 44. Stimmt die Bundesregierung der Position des Europäischen Parlamentes zu autonomen Waffensystemen zu (www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do? type=MOTION&reference=B8-2018-0361&format=XML&language=DE), und wie setzt sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene und innerhalb der EU dafür ein, autonome Waffensysteme, wie im Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments definiert (2018/2752(RSP)), zu ächten? Wenn nein, aus welchen Gründen stimmt sie der Position zu autonomen Waffen im Entschließungsantrag nicht zu? Entsprechend der Vorgaben des Koalitionsvertrags setzt sich die Bundesregierung für eine weltweite Ächtung letaler autonomer Waffensysteme (LAWS) ein, bei denen die Entscheidungsgewalt über Leben und Tod dem Menschen entzogen ist. Zur Erreichung dieses Ziels bringt sich die Bundesregierung aktiv in die Beratungen im Rahmen der Konvention der Vereinten Nationen über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) ein. Eine internationale Ächtung entsprechender Waffensysteme ist allerdings aufgrund der sehr unterschiedlichen Positionierungen der Vertragsstaaten in den CCW-Beratungen nicht in greifbarer Nähe. Die Bundesregierung arbeitet an Vorschlägen, die geeignet sind, die unterschiedlichen Positionen der Vertragsstaaten stärker zusammenzuführen, wie die Verabschiedung einer politischen Erklärung, die das Prinzip wirksamer menschlicher Kontrolle über alle künftigen Waffensysteme festschreibt. Darauf aufbauend soll eine Einigung über Transparenzmaßnahmen und einen Verhaltenskodex erzielt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/7529 Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung weiterhin für eine gemeinsame Position der EU-Mitgliedstaaten ein. 45. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, autonome Waffensysteme, die der Verfügung des Menschen entzogen sind (Koalitionsvertrag, S.149), geächtet und damit nicht mit Mitteln des Verteidigungsfonds gefördert werden? Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Grad an Autonomie in Waffensystemen, der der Verfügung des Menschen entzogen ist und damit auf den erwähnten Passus des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD Anwendung findet? Oberste Leitlinie beim Einsatz von Kriegswaffen sind die Vorgaben des internationalen Rechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts, das unter anderem den Einsatz von Waffen in Fällen verbietet, in denen nicht zwischen Kämpfern und Zivilisten unterschieden werden kann oder in denen gegen das Gebot zur Verhinderung übermäßiger Leiden verstoßen wird. In diesem Zusammenhang muss insbesondere sichergestellt sein, dass bei Entscheidungen über Leben und Tod immer der Mensch die letzte Verantwortung trägt. Hierauf stellen die entsprechenden EU-Entscheidungen ab: Gemäß der in den Ratsgremien konsentierten und am 19. November 2018 vom Rat für Auswärtige Angelegenheiten verabschiedeten Fassung des diesbezüglichen Verordnungsvorschlags werden zur Förderung durch den Europäischen Verteidigungsfonds nur Projekte in Bezug auf Waffengattungen zulässig sein, die in voller Übereinstimmung mit den Vorgaben des internationalen Rechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts, einsetzbar sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen. 46. Wenn, wie in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/2884 von der Bundesregierung festgehalten, „ein organisatorischer Rahmen für den Austausch zwischen PESCO und NATO“ nicht festgelegt ist, wie stellt sich die Bundesregierung das organisatorische Verhältnis zwischen PESCO und dem Framework Nations Concept (FNC) der NATO vor, um doppelte Mechanismen zu vermeiden? Die Umsetzung des „Framework Nations Concept“ (FNC) liegt im Verantwortungsbereich der jeweils koordinierenden Rahmennation. Hierzu wird auf Ziffer 67 der Abschlusserklärung des NATO-Gipfels 2014 von Wales verwiesen (www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_112964.htm). Die Bundesregierung stellt in der FNC-Gruppe, in der Deutschland als Rahmennation fungiert, sicher, dass deren Aktivitäten kohärent mit den PESCO-Projekten in deutscher Koordinierungsverantwortung sind. Ein formales institutionelles Verhältnis zwischen den beiden Handlungsrahmen PESCO und FNC besteht nicht. Komplementarität mit der NATO gehört zu den Grundsätzen der PESCO. Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit der Strukturanpassung der Abteilung Planung zum 1. Oktober 2017 auf die gestiegenen Anforderungen reagiert und zwei neue aufbauorganisatorische Elemente geschaffen, die fachlich zuständig sind für die Multinationale Verteidigungsplanung in NATO, EU und VN bzw. für die bi- und multinationale Fähigkeitskooperation. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7529 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ablauforganisatorisch wurden zudem nationale und multinationale Steuerungsgremien eingerichtet, die die ministerielle Projektsteuerung in enger Zusammenarbeit mit dem nachgeordneten Bereich und den freiwillig daran teilnehmenden Vertretern aus den an FNC oder PESCO beteiligten Nationen durchführen. 47. Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Position, dass ein europäisches Programm für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen außerhalb des zivilen Forschungsrahmenprogramms Horizont Europas anzusiedeln sei (siehe Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/2648), und wie positioniert sie sich zu den Empfehlungen des europäischen Legal Service, den Verteidigungsfonds und Horizont Europa stärker zu verknüpfen (siehe beispielsweise Ratsdokument 12066/18 „Preparation of the Competitiveness Council of 27-28 September 2018“)? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2648 ausgeführt, dass ein kohärentes Programm, das die Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen umfasst, nach damaligem Stand möglichst außerhalb von „Horizont Europa“ etabliert werden solle. Inzwischen hat der Rat sowohl eine Partielle Allgemeine Ausrichtung im Hinblick auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds in der Fassung der Partiellen Allgemeinen Ausrichtung (Ratsdokument 14094/1/18 REV1 vom 15. November 2018) als auch eine Partielle Allgemeine Ausrichtung im Hinblick auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse (Ratsdokument 15102/18 vom 3. Dezember 2018) angenommen. Die Bundesregierung hat beiden Partiellen Allgemeinen Ausrichtungen zugestimmt. In der Partiellen Allgemeinen Ausrichtung zu dem Vorschlag für eine Verordnung zu „Horizont Europa“ ist unter anderem vorgesehen, dass die Durchführung des Programms Horizont Europa auf der Grundlage des Spezifischen Programms im Bereich der Verteidigungsforschung nach Maßgabe der Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds durchgeführt wird (Artikel 1 Absatz 3 lit. b), sowie dass die Verordnung zu „Horizont Europa“ grundsätzlich nicht für das Spezifische Programm im Bereich der Verteidigungsforschung gelten soll (Artikel 3 Absatz 2). Dies bewirkt eine Trennung zwischen der Förderung von ziviler Forschung und Verteidigungsforschung, die nach Auffassung der Ratspräsidentschaft mit den rechtlichen Vorschriften des Lissabon-Vertrags vereinbar ist. Die Bundesregierung teilt den im Fortschrittsbericht der Ratspräsidentschaft zu beiden vorerwähnten Verordnungsvorschlägen (Ratsdokument 12066/18 vom 14. September 2018) referierten Hinweis des Juristischen Dienstes des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/7529 Zur Aufstellung im Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) und des European Defence Industrial Development Programme (EDIDP) 48. Wie bewertet die Bundesregierung den, nach Auffassung der fragestellenden Fraktion, politischen Widerspruch, dass die beiden Säulen (Windows) des „European Defence Industrial Development Programme“ (EDIDP) zur Förderung des Wettbewerbs bzw. der Innovation in der Sicherheitsindustrie der Union auf Grundlage des Artikel 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in erster Linie nur der Förderung der Industrie und nicht der Verteidigungspolitik dienen dürfen, während der übergeordnete „Coordination Board“ des Fonds explizit das entgegengesetzte Ziel verfolgt , die strategische Autonomie der EU in der Verteidigungspolitik zu stärken ? Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds in der Fassung der Partiellen Allgemeinen Ausrichtung (Ratsdokument 14094/1/18 REV1 vom 15. November 2018) sieht nicht die Schaffung eines übergeordneten Koordinierungsausschusses („Coordination Board“) vor. Darüber hinaus bringen Erwägungsgrund 3 und Artikel 3 Absatz 1 des Vorschlags in der genannten Fassung zum Ausdruck, dass das allgemeine Ziel des Europäischen Verteidigungsfonds darin besteht, mittels näher bezeichneter Methoden die globale Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Innovationsfähigkeit der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung in der gesamten Union zu steigern, und damit einen Beitrag zur strategischen Autonomie der Union und ihrer Handlungsfreiheit zu leisten. Die Förderung der (Verteidigungs-)Industrie und – als positiver Nebeneffekt hiervon – das Leisten eines Beitrags zur strategischen Autonomie der Union und ihrer Handlungsfreiheit sind hiernach nicht entgegengesetzte Ziele. 49. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass diese politische Konstruktion für den Fall, dass eine doppelte Rechtsgrundlage für den „European Defence Fonds“ nach geltender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zulässig ist, diese Rechtsprechung des EuGH umgeht bzw. politisch aushebelt? Die Bundesregierung nimmt zu hypothetischen Fragestellungen grundsätzlich nicht Stellung. 50. Von welchen Zeitspannen geht die Bundesregierung aus, bis erste, im Rahmen des EVF abgesprochene und produzierte Prototypen von Rüstungsgütern fertiggestellt sind? Der Europäische Verteidigungsfonds sieht die Entwicklung von Prototypen als eine Förderungsmöglichkeit unter mehreren vor. Eine Abschätzung, wann abgesprochene und produzierte Prototypen fertiggestellt sind, ist erst nach den industrieseitigen Reaktionen auf erste Ausschreibungen im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds durch die Europäische Kommission möglich, die frühestens 2021 erfolgen können. 51. Ist der Bundesregierung bekannt, welche bisher existierenden EU-Budgetlinien reduziert oder eingestellt werden sollen, um Geld für den EU-Verteidigungsfonds für die Zeiträume 2019/2020 sowie ab 2021 freizugeben (bitte spezifizieren)? Ab 2021 tritt der nächste Mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR) in Kraft. Die Europäische Kommission schlägt für jedes Instrument eine spezifische Finanzausstattung vor. Für den Europäischen Verteidigungsfonds hat sie für die Jahre Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7529 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2021 bis 2027 ein Budget in Höhe von 13 Mrd. Euro vorgeschlagen. Die tatsächliche Mittelausstattung des Europäischen Verteidigungsfonds im nächsten MFR wird vom Ergebnis der Verhandlungen abhängen. Für das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich („European Defence Industrial Development Programme“/EDIDP) als Vorläufer des Europäischen Verteidigungsfonds sind für 2019 bis 2020 500 Mio. Euro vorgesehen. Finanziert werden soll der EDIDP mit 200 Mio. Euro aus Spielräumen unterhalb der Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens sowie mit Umschichtungen von der „Connecting Europe Facility“ (116,1 Mio. Euro), vom „European Geostationary Navigation Overlay Service“ (3,9 Mio Euro), vom Satellitenprogramm Galileo (104,1 Mio. Euro), vom Erdbeobachtungsprogramm Copernicus der EU (12 Mio. Euro) und vom Forschungsreaktorprogramm ITER (63,9 Mio. Euro). 52. Auf welche Weise und in welchem Umfang soll die geplante Interventionsinitiative auf Vorschlag des französischen Präsidenten Emmanuel Macron aus dem Verteidigungsfonds finanziert werden, wie von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angekündigt (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 1. Juni 2018, „Existenzfragen für Europa“)? 53. Wie ist die Haltung der anderen europäischen Mitgliedstaaten zur geplanten Interventionsinitiative von Präsident Emmanuel Macron und zum Vorschlag von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, diese aus dem Verteidigungsfonds zu finanzieren (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 1. Juni 2018, „Existenzfragen für Europa“)? Die Fragen 52 und 53 werden gemeinsam beantwortet: Die Europäische Interventionsinitiative („European Intervention Initiative“/EI2) ist gemäß der politischen Absichtserklärung („Letter of Intent“) vom 25. Juni 2018 als ein flexibles, nicht-bindendes Forum ohne Einrichtung stehender Strukturen und ohne feste Einmeldung von Truppen vorgesehen. Eine Finanzierung von EI2 aus dem Europäischen Verteidigungsfonds ist nicht vorgesehen. 54. Welche Maßnahmen sieht der EU-Verteidigungsfonds nach Kenntnis der Bundesregierung für die Bekämpfung von Korruption und zur Steigerung der Transparenz vor? Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Verteidigungsfonds unterliegen im Hinblick auf Korruptionsprävention und Transparenz den jeweils einschlägigen europäischen und nationalen Rechtsnormen. Hierzu gehören auch die Vorschriften der Haushaltsordnung der Europäischen Union, die in Artikel 61 die Vermeidung von Interessenkonflikten regelt. 55. Wenn die von der EU-Kommission angestoßenen Maßnahmen im Bereich Verteidigung „mehr Wettbewerb“ zum Ziel haben, wie will die Bundesregierung als Unterstützerin dieser Maßnahmen verhindern, dass es aufgrund von mehr Wettbewerb auch mehr Produkte gibt, für die es innerhalb von Europa nicht ausreichend Abnehmer gibt, sich somit der Exportdruck in Drittstaaten noch weiter erhöht und dies zu einem Anstieg europäischer Rüstungsexporte in Drittstaaten führt? Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass eine Steigerung von Wettbewerb zu innovativeren, aber nicht unbedingt zu mehr Produkten führen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/7529 56. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die viernationale Entwicklung und Beschaffung einer europäischen Kampfdrohne (European MALE RPAS) in Teilen über den Verteidigungsfonds finanzieren zu lassen? Es gibt seitens der Bundesregierung die Überlegung, das Projekt „European MALE RPAS“ aus dem Verteidigungsfonds anteilig fördern zu lassen. 57. Wenn innerhalb des EVF, wie aus der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage „Entscheidungs- und Kontrollverfahren im Europäischen Verteidigungsfonds“ auf Bundestagsdrucksache 19/4327 ersichtlich wird, auch die Förderung von Systemen möglich wird, die Konzepte für die nukleare Teilhabe, nukleare Abschreckung und dazugehörige Trägersysteme beinhalten, wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass im Rahmen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU Forschungsmittel für solche Systeme nicht als förderungswürdig gelten werden? Der Entwurf für den nächsten MFR der EU sieht hinsichtlich des Europäischen Verteidigungsfonds lediglich eine Gesamtsumme für zu fördernde Maßnahmen vor. Eine Unterteilung in zu fördernde Systeme oder Kategorien ist auf dieser Ebene nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333