Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7531 19. Wahlperiode 04.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Waldemar Herdt, Dr. Roland Hartwig und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/6762 – Zum Globalen Flüchtlingspakt der Vereinten Nationen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat angekündigt, den Globalen Flüchtlingspakt (engl. Global Compact on Refugees, kurz GCR) der Vereinten Nationen mitzutragen (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gemeinsam-fuer-besseren-schutz-derschutzlosen -1551722). Ziel des Paktes ist u. a. eine gerechte Verteilung von Flüchtlingen. Um dies zu bewerkstelligen, schlägt der GCR im Punkt III.B.3.2 als „Lösung“ sogenannte Resettlement-Programme (dt. Umsiedlungsprogramm ) vor. Der Bestand an Neuansiedlungsmöglichkeiten solle erweitert werden , d. h. die Aufnahme von Flüchtlingen aus Staaten, die bereits viele Flüchtlinge aufgenommen haben (www.welt.de/politik/deutschland/article1841585 60/UN-Abkommen-Teil-zwei-Migrationspakt-Ueber-den-Fluechtlingspaktspricht -bisher-niemand.html). Im GCR werden die Fluchtursachen kaum angesprochen. Auf die demographische Entwicklung in Afrika wird beispielsweise nicht eingegangen. Bis 2050 wird sich der Bevölkerung dort von derzeit rund 1 Milliarde auf 2 Milliarden verdoppeln (www.welt.de/politik/ausland/article131157709/2050-muss-Afrika -zwei-Milliarden-ernaehren.html). Neuansiedlungen werden daran nichts ändern, sondern destabilisieren nach Auffassung der Fragesteller die Aufnahmeländer . Anstatt dies zu berücksichtigen, wird im GCR hingegen die Förderung der Akzeptanz von Umsiedlungsprogrammen hervorgehoben: „Die Notwendigkeit , ein positives Klima für Neuansiedlungen zu fördern und die dafür nötigen Kapazitäten zu stärken sowie den Bestand an Neuansiedlungsmöglichkeiten zu erweitern, kann nicht genug betont werden“ (S. 21 des GCR). Zudem sollen Staaten „um Beiträge gebeten werden, um mit Unterstützung der relevanten Interessenträger Neuansiedlungsprogramme einzurichten oder auszuweiten, zu vergrößern und zu verbessern“ (ebd.). Vor diesem Hintergrund muss nach Auffassung der Fragesteller der letzte Satz des GCR als unverhohlene Drohung interpretiert werden: „Gemeinsam können wir Ergebnisse erzielen, die das Leben von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften grundlegend ändern werden “ (S. 24). Die Bundesregierung hat sich u. a. in ihrem „Bericht über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2014 bis 2017“ zum Flüchtlingspakt wohlwollend geäußert und dabei ihre Rolle bei der Ausarbeitung des Dokumentes hervorgehoben: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7531 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode „Der Globale Flüchtlingspakt zielt auf eine gerechtere internationale Verantwortungsteilung in großen Flüchtlingssituationen ab. Die Bundesregierung unterstützte den Konsultationsprozess politisch, konzeptionell, personell und finanziell und unterstrich dadurch ihre internationale Gestalterrolle im Umgang mit Situationen von Flucht und Vertreibung. […] Als großes Aufnahmeland und gleichzeitig bedeutendes Geberland hatte Deutschland eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung des GCR. Deutschland brachte sich als einer der engagiertesten Mitgliedstaaten in den Prozess ein; unter anderem durch konkrete Vorschläge zu Mechanismen für eine gerechtere Verantwortungsteilung“ (Bundestagsdrucksache 19/5720, S. 27 f.). Zudem gab die Bundesregierung an, dass Deutschland die meisten Anforderungen des Paktes bereits erfüllt bzw. übererfüllt (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gemeinsam-fuer-besseren-schutzder -schutzlosen-1551722). Der Pakt enthält nach Auffassung der Fragesteller durchaus berechtigte Anliegen . Zum Beispiel wird die mögliche „Repatriierung“, d. h. die (freiwillige) Rückkehr von Flüchtlingen in ihr Herkunftsland, als Lösungsvorschlag explizit aufgeführt. Hier soll mit den Herkunftsländern zukünftig enger zusammengearbeitet werden (S. 20 des GCR). Dazu bedarf es allerdings keines globalen Paktes sondern des politischen Willens, sowohl im Herkunfts- als auch im Zielland der Flüchtlinge. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Globale Pakt für Flüchtlinge („Global Compact for Refugees“ – GCR) wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) am 17. Dezember 2018 bestätigt. Die entsprechende Resolution wurde mit 181 Ja-Stimmen bei zwei Nein-Stimmen (Ungarn, USA) und drei Enthaltungen (Dominikanische Republik , Eritrea, Libyen) angenommen. 1. Kann sich die Bundesregierung grundsätzlich vorstellen, sich an den vorgeschlagenen Resettlement-Programmen der Vereinten Nationen zu beteiligen (bitte begründen)? 2. Plant die Bundesregierung derzeit, sich an den vorgeschlagenen Resettlement -Programmen zu beteiligen? Falls ja, wie viele sogenannte Flüchtlinge möchte die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode in Deutschland ansiedeln (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Deutschland nimmt seit dem Jahr 2012 unter Beteiligung des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) schutzbedürftige Personen im Wege eines fortlaufenden nationalen Resettlement-Programms auf (vgl. auch Antwort zu Frage 3). In den Jahren 2018/2019 beteiligt sich Deutschland mit insgesamt 10 200 angekündigten Resettlement- und humanitären Aufnahmen am Resettlement-Programm der Europäischen Union (EU). Über daran anschließende weitere Aufnahmen im Laufe der aktuellen Legislaturperiode wird noch entschieden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7531 3. Wie viele Flüchtlinge hat die Bundesregierung in den letzten acht Jahren im Zuge von Resettlement-Programmen der Vereinten Nationen aufgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Im Rahmen des seit 2012 fortlaufenden deutschen Resettlement-Programmes wurden unter Beteiligung des UNHCR insgesamt 3 277 Personen in Deutschland aufgenommen. 2012 307 2013 279 2014 280 2015 511 2016 1.239 2017 278 2018 383 Darüber hinaus hat Deutschland schutzbedürftige Personen im Rahmen sonstiger humanitärer Aufnahmeprogramme, beispielsweise aus der Türkei, aufgenommen . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stephan Brandner auf Bundestagsdrucksache 19/6212 verwiesen . 4. Wie viele Angehörige der Flüchtlinge in Frage 3 konnten mit Hilfe des Familiennachzuges nach Deutschland einreisen? Die Resettlement-Programme des Bundes zielen darauf ab, alle Mitglieder der Kernfamilie, also Ehepartner und minderjährige ledige Kinder, gemeinsam aufzunehmen . Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, sind die gesetzlichen Regelungen zum Familiennachzug einschlägig. Familiennachzugsfälle zu Resettlement -Flüchtlingen werden statistisch nicht gesondert erfasst. 5. Wie viele Flüchtlinge haben andere EU-Mitgliedstaaten in den letzten acht Jahren im Zuge von Resettlement-Programmen nach Kenntnis der Bundesregierung aufgenommen (bitte nach EU-Staat und Anzahl der Resettlement- Flüchtlinge aufschlüsseln)? Informationen zu den Aufnahmezahlen anderer Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Resettlement-Programme sind einsehbar unter: https://ec.europa.eu/homeaffairs /sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european-agenda-migration/ 20180314_annex-5-progress-report-european-agenda-migration_en.pdf. 6. Wie hoch waren die Fördermittel, welche die Bundesrepublik Deutschland von den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union für die Umsiedlung von Flüchtlingen nach Deutschland in den letzten acht Jahren erhalten hat (www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/deutschland-zehntausendfluechtlinge -eu-resettlement-100.html)? Aufnahmen, die im Rahmen der EU-Resettlement-Programme erfolgen, werden mit EU-Fördermitteln bis zu 10 000 Euro pro Person gefördert. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5879 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7531 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Resettlement -Programme in den letzten acht Jahren entstanden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die im Bundeshaushalt für Resettlement vorgesehenen und verausgabten Kosten sind dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das jeweilige Haushaltsjahr zu entnehmen. 8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die Integration (u. a. Spracherwerb; Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt) von Resettlement -Flüchtlingen in den letzten acht Jahren vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Erkenntnisse vor. 9. Welchen Inhalten des GCR steht die Bundesregierung kritisch gegenüber? Die Bundesregierung steht den Inhalten des GCR positiv gegenüber. Der GCR steht für den Willen und das Bestreben der internationalen Gemeinschaft, die Zusammenarbeit und die Solidarität mit Flüchtlingen und den betroffenen Aufnahmeländern zu stärken. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2945, insbesondere auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 13, sowie auf die Informationen unter dem Titel „Der Globale Pakt für Flüchtlinge: Verantwortung tragen, Lasten teilen“ auf der Webseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/ migration/globaler-fluechtlingspakt/2161816) verwiesen. 10. Welche Anforderungen des GCR hat Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen bislang noch nicht erfüllt? Der GCR richtet keine spezifischen Anforderungen an die VN-Mitgliedstaaten, sondern zeigt konkrete Wege und Handlungsmöglichkeiten auf, um die Ziele des GCR zu erreichen: 1. den Druck auf Aufnahmeländer mindern; 2. die Eigenständigkeit der Flüchtlinge erhöhen; 3. den Zugang zu Drittstaatenlösungen erweitern ; und 4. in den Herkunftsländern Bedingungen für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde fördern. VN-Mitgliedstaaten können Beiträge selbst bestimmen. Im Interesse des internationalen Flüchtlingsschutzes hat Deutschland bereits Maßnahmen ergriffen, mit denen schon jetzt alle wesentlichen Ziele des GCR erfüllt werden. 11. Wird die Bundesregierung nach der möglichen Annahme des GCR ihrer politischen Verpflichtung nachkommen und mit der syrischen Regierung enger zusammenarbeiten, um die freiwillige Repatriierung von Flüchtlingen voranzutreiben ? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/5393 verwiesen. 12. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass der GCR Erwartungen bei Flüchtlingen weckt, die höchstwahrscheinlich nicht erfüllt werden ? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7531 13. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass der „Globale Pakt in seiner Art völlig unpolitisch“ (S. 2 des GCR) sei? Nach Auffassung der Bundesregierung stellt die genannte Formulierung auf S. 2 des GCR klar, dass der GCR ausschließlich den Zielen des internationalen Flüchtlingsschutzes verpflichtet ist, nicht aber für anderweitige politische Ziele instrumentalisiert werden soll. 14. Welche zivilgesellschaftlichen Akteure (z. B. Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften , Nichtregierungsorganisationen) waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Konzeption des GCR in welchem Umfang beteiligt? Vertreter der Zivilgesellschaft und Flüchtlinge selbst nahmen an allen Konsultationsrunden teil und hatten Gelegenheit, sich einzubringen. So wurden die Stellungnahmen des „International Council of Voluntary Agencies“ (ICVA), einem globalen Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen nach jeder Konsultationsrunde veröffentlicht (www.icvanetwork.org/global-compact-refugees-gcr). Darüber hinaus hält der UNHCR jährliche Konsultationen mit Nichtregierungsorganisationen ab, die im Juni 2017 den GCR thematisierten (www.unhcr.org/2017- annual-consultations-with-ngos.html). 15. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, in Deutschland dazu beitragen, ein „positives Klima für Neuansiedlungen zu fördern und die dafür nötigen Kapazitäten zu stärken sowie den Bestand an Neuansiedlungsmöglichkeiten zu erweitern“ (S. 21 des GCR)? Das Ziel der betreffenden Textstelle auf S. 21 des GCR ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, durch die international mehr VN-Mitgliedstaaten zur Erweiterung von Resettlement-Möglichkeiten bewegt werden sollen. Der Ansatz des GCR, Mitgliedstaaten zu verstärktem Engagement für Flüchtlinge zu ermutigen , wird von der Bundesregierung als Teil einer kohärenten Asyl- und Migrationspolitik ausdrücklich unterstützt. Deutschland ermöglicht im Rahmen des EU-Resettlement-Programms 2018/2019 insgesamt 10 200 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen im Wege des Resettlement und humanitärer Aufnahmen einen sicheren und legalen Weg nach Deutschland. Damit träg Deutschland zu einem positiven Klima bei. Deutschland arbeitet auch in internationalen Foren mit, um die internationale Zusammenarbeit im Bereich Resettlement zu stärken. Im Jahr 2018 hatte Deutschland den Vorsitz der „Annual Tripartite Consultations on Resettlement“ (ATCR), der weltweit größten Resettlement-Konferenz, inne. Deutschland hat damit auch im internationalen Kontext Impulse für die Fortentwicklung dieses Themas gesetzt. 16. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die in Frage 14 erwähnte Stärkung der nötigen Kapazitäten über die kommende Dekade, falls die bisherigen Kapazitäten nicht ausreichen sollten? Durch den GCR entstehen keine Zahlungspflichten. Freiwillige Beiträge an Organisationen der Vereinten Nationen bleiben davon unberührt. Mit ihrer Förderung des UNHCR, einschließlich eines freiwilligen nicht zweckgebundenen Beitrags , unterstützt die Bundesregierung den UNHCR bei der umfassenden Wahrnehmung seines Mandats im internationalen Flüchtlingsschutz. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7531 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wie hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit über den Flüchtlingspakt und dessen Entwicklung in den letzten Jahren informiert? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann auf Bundestagsdrucksache 19/6511, Seite 43 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333