Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 31. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7535 19. Wahlperiode 05.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6800 – Sicherheitskooperation zwischen Deutschland und Ägypten angesichts der Menschenrechtslage in Ägypten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 30. Oktober 2018 traf der ägyptische Staatspräsident Abdelfattah Al-Sisi im Bundeskanzleramt auf Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Während dieses Treffens sollte es auch um die weitere Zusammenarbeit zwischen Ägypten und Deutschland gehen. Präsident Al-Sisi besuchte außerdem die Konferenz „Compact with Africa“, deren Fokus auf der wirtschaftlichen Entwicklung diverser afrikanischer Länder, darunter auch Ägypten, liegt. In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Präsident Al-Sisi betonte die Bundeskanzlerin darüber hinaus, dass man in den Bereichen Kultur, Bildung und Wirtschaft durch vielfältige gemeinsame Programme bereits einige Erfolge habe erzielen können. Vor diesem Hintergrund bleibt jedoch nach wie vor fraglich, inwiefern die Bundesregierung bereit ist, Konsequenzen für die enge bilaterale Zusammenarbeit aus innenpolitischen Entwicklungen, konkret Entwicklungen im Hinblick auf die Menschenrechtssituation, zu ziehen. Dass die zwischen Deutschland und Ägypten bestehende Sicherheitskooperation aus dem Jahr 2016 dahingehende Folgen haben könnte, dass aus Maßnahmen und Schulungen erworbenes Wissen im eigenen Land zu menschenrechtlich unzulässigen Zwecken gegen die eigene Bevölkerung verwendet werden könnte, kann nicht ausgeschlossen werden . Für Menschenrechtler, LGBTIQ-Menschen und regierungskritische Journalisten spitzt sich die Lage in Ägypten derweil zu. Nach übereinstimmenden Einschätzungen mehrerer Menschenrechtsorganisationen hat sich die Lage der Presse- und Meinungsfreiheit sowie der Menschenrechte seit den Präsidentschaftswahlen im März 2018 noch weiter verschärft. Aus dem Jahresbericht 2017/2018 zur Lage der Menschenrechte von Amnesty International geht hervor , dass es in ägyptischen Haftanstalten weiterhin zu systematischen Folterungen und anderen Misshandlungen durch die Behörden kommt (www.amnesty. de/jahresbericht/2018/aegypten#section-1720788). Auch komme es verstärkt zu Massenprozessen, in denen Regierungskritiker unter anderem im Zusammenhang mit Protestaktionen zu langen Gefängnisstrafen verurteilt würden. In einem der größten Massenverfahren in Ägypten seit 2011 wurden erst im Sep- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7535 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tember 2018 von insgesamt 739 Angeklagten allein 75 Menschen zu Tode verurteilt . Das Gerichtsverfahren wird als höchst politisiert angesehen, da es sich bei den Angeklagten vor allem um Anhänger der in Ägypten als Terrororganisation eingestuften und 2013 entmachteten Muslimbruderschaft handelt. Geständnisse in vielen dieser Fälle seien unter Folter erpresst worden. Angesichts dieser sich verschärfenden Menschenrechtslage drängt sich eine kritische Betrachtung der bestehenden Sicherheitskooperation auf. 1. Inwiefern und in welchen Bereichen befürwortet die Bundesregierung eine Fortführung der Sicherheitskooperation mit Ägypten? Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung? Die Arabische Republik Ägypten (Ägypten) ist ein wichtiger Partner und hat einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Stabilität in der Region. Nicht zuletzt zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist Ägypten von großer strategischer Bedeutung. Nur im Rahmen von bilateralen Kooperationen ist es der Bundesregierung möglich , die ägyptische Regierung regelmäßig zur Achtung der Menschenrechte aufzurufen und auf die Einhaltung internationaler Standards hinzuwirken. Die Bundesregierung befürwortet daher eine Fortführung der Partnerschaft zu Ägypten, zu der auch eine Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich gehört. 2. Welche und wie viele Maßnahmen im Rahmen der Sicherheitskooperation zwischen Deutschland und Ägypten waren für 2018 geplant, und wie viele fanden tatsächlich statt (bitte mit Nennung des Kooperationspartners in Ägypten und Themen bzw. Titel der Maßnahmen angeben)? Für den zivilen Sicherheitssektor wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Für den Bereich der Militärischen Sicherheitskooperation: Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Bundesregierung ist hier jedoch nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass im Hinblick auf das Staatswohl eine Beantwortung von Teilen dieser Frage nicht in offener Form erfolgen kann. Die Informationen sind bei einer Veröffentlichung dazu geeignet , für die Interessen sowohl ausländischer als auch deutscher Streitkräfteeinrichtungen und -angehöriger nachteilig zu sein. Die Veröffentlichung dieser Informationen berührt das Sicherheitsinteresse Ägyptens, deren Bekanntwerden könnte zu einer Beeinträchtigung der bilateralen Beziehungen führen. Die entsprechenden Informationen können daher auch unter Abwägung der Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts nur mit der Einstufung als „VS – Nur für den Dienstgebrauch – Nur Deutschen zur Kenntnis“ übermittelt werden.* * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch – Nur Deutschen zur Kenntnis“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7535 3. Welche und wie viele Maßnahmen im Rahmen der Sicherheitskooperation zwischen Deutschland und Ägypten sind für 2019 geplant (bitte mit Nennung des Kooperationspartners in Ägypten und Themen bzw. Titel der Maßnahmen angeben)? Die Planung der polizeilichen Aufbauhilfe 2019 befindet sich derzeit noch im Abstimmungs- und Genehmigungsprozess. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt für Maßnahmen des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei noch keine verbindliche Auskunft erfolgen. Für den Bereich der Militärischen Sicherheitskooperation: Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Bundesregierung ist hier jedoch nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass im Hinblick auf das Staatswohl eine Beantwortung von Teilen dieser Frage nicht in offener Form erfolgen kann. Die Informationen sind bei einer Veröffentlichung dazu geeignet , für die Interessen sowohl ausländischer als auch deutscher Streitkräfteeinrichtungen und -angehöriger nachteilig zu sein. Die Veröffentlichung dieser Informationen berührt das Sicherheitsinteresse Ägyptens, deren Bekanntwerden könnte zu einer Beeinträchtigung der bilateralen Beziehungen führen. Die entsprechenden Informationen können daher auch unter Abwägung der Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts nur mit der Einstufung als „VS – Nur für den Dienstgebrauch – Nur Deutschen zur Kenntnis“ übermittelt werden.* 4. Wurden in bisher durchgeführten Maßnahmen der Sicherheitskooperation Menschenrechtsinhalte vermittelt? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Das übergeordnete Ziel (grenz-)polizeilicher Ausbildungs- und Ausstattungshilfen (PAH) in den Kooperationsländern ist die Förderung des Aufbaus rechtsstaatlicher Strukturen, die Unterstützung bei der Schaffung demokratischer Rahmenbedingungen und die Achtung der Menschenrechte. Die Vermittlung dieser Themen ist daher stets Teil der Ausbildungsmaßnahmen. Im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe wurden konkrete Menschenrechtsinhalte in Einzelfällen vermittelt. So sind im Lehrplan der Generalstabsausbildung Inhalte des Humanitären Völkerrechts abgebildet. Während eines Delegationsbesuches zum Thema Innere Führung wurde intensiv über die deutsche Wehrdisziplinarordnung gesprochen. Darüber hinaus geht mit jedem längeren Aufenthalt ägyptischer Streitkräfteangehöriger im Rahmen der Militärischen Ausbildungshilfe das Erleben des deutschen Ansatzes von Rechtsstaatlichkeit und Umsetzung der Menschenrechte aus einer militärischen und zivilen Perspektive einher. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch – Nur Deutschen zur Kenntnis“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7535 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung bisher durchgeführter Maßnahmen der Sicherheitskooperation hinsichtlich der Menschenrechtslage? Aus Sicht der Bundesregierung verfügen die von deutschen Institutionen durchgeführten Maßnahmen der Sicherheitskooperation sowie die dabei vermittelten Ansätze von Rechtsstaatlichkeit und die Prinzipien der Einhaltung der Menschenrechte über das Potential, bei (Führungs-)Kräften aus dem militärischen sowie dem zivilen Sicherheitssektor der Arabischen Republik Ägypten langfristig nachzuwirken und sich dabei positiv auf die Menschenrechtslage auszuwirken. 6. Sind im mit Ägypten bilateral geschlossenen Migrationsabkommen von 2017 bereits Maßnahmen mit ägyptischen Sicherheits- und Grenzschutzbehörden erfolgt (bitte chronologisch mit Nennung des Kooperationspartners in Ägypten und Themen bzw. Titel der Maßnahmen auflisten)? Im Rahmen des migrationspolitischen Dialogs mit Ägypten wurden bis zum 31. Dezember 2018 folgende Maßnahmen von der Bundespolizei durchgeführt: Maßnahme (chronologische Auflistung) Kooperationspartner Übergabe 25 Stereomikroskope EGY Grenzpolizei Übergabe 25 Dokumentenlesegeräte EGY Grenzpolizei Vorstellung der Aufgaben Grenzpolizei und Luftsicherheit der BPOL in DEU EGY Grenzschutz- und Luftsicherheitsbehörden Vorstellung der maritimen Aufgaben der Bundespolizei (BPOL- See) EGY Grenzschutz- und Luftsicherheitsbehörden Übergabe 50 Dokumentenlesegeräte EGY Grenzpolizei Vorstellung der Aufgaben Grenzpolizei und Luftsicherheit der BPOL in DEU EGY Grenzschutz- und Luftsicherheitsbehörden Vorstellung der Aufgaben Grenzpolizei und Luftsicherheit der BPOL in DEU EGY Grenzschutz- und Luftsicherheitsbehörden Übergabe 40 Dokumentenlesegeräte EGY Grenzpolizei Im Übrigen wird bezüglich der durchgeführten Maßnahmen auf die Antworten der Bundesregierung auf die Quartalsanfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei - und Zolleinsätzen im Ausland verwiesen, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/5521. 7. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass im Rahmen der Sicherheitskooperation durchgeführte Maßnahmen und Schulungen nicht dazu führen, dass durch ägyptische Sicherheitsbehörden Erlerntes zur Verletzung von Menschenrechten eingesetzt wird? Eine nachwirkende Kontrolle, wie durch Deutschland vermittelte fachliche Ausbildungsinhalte in den folgenden Jahrzehnten angewendet werden, ist weder vorgesehen noch möglich. Unter Berücksichtigung der jeweiligen (politischen) Situation im Empfängerstaat werden Inhalte von durchgeführten Maßnahmen und Schulungen im Rahmen der Sicherheitskooperation im Vorfeld entsprechend angepasst. Maßnahmen werden durch qualifizierte Beamte oder Soldaten durchgeführt, die umfassend ausgebildet wurden und dem Schutz von Menschenrechten verpflichtet sind. Es wird stets das Ziel verfolgt, erlernte Inhalte und Kompetenzen in einem positiven Kontext zur Anwendung zu bringen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7535 8. Wie fließen Erkenntnisse zur menschenrechtlichen Lage in Ägypten in die Planung und Durchführung weiterer Maßnahmen der Sicherheitskooperation ein? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Wie bewertet die Bundesregierung die von der ägyptischen Regierung angekündigte Reform des umstrittenen NGO-Gesetzes? Der laufende Prozess der Überprüfung und Überarbeitung des Gesetzes zur Arbeit der Nichtregierungsorganisationen lässt zu diesem Zeitpunkt noch keine abschließende Bewertung zu. 10. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Verhandlungen des Ende Mai 2019 auslaufenden Statusabkommens zwischen der ägyptischen Regierung und politischen Stiftungen? Das Zusatzprotokoll zum Kulturabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten trat am 30. August 2017 in Kraft. Es gilt für eine Dauer von zwei Jahren und wird automatisch um jeweils zwei Jahre verlängert, sofern nicht eine der Vertragsparteien das Protokoll kündigt. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtslage in Ägypten? Die Bundesregierung äußert sich regelmäßig in internationalen Gremien und im EU-Rahmen über die Menschenrechtslage in Ägypten, so zuletzt in einer Erklärung im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im September 2018 und in einer öffentlichen Erklärung der Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Dr. Bärbel Kofler, am 10. September 2018, anlässlich von Todesurteilen in einem Massenprozess (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/ kofler-todesstrafe-aegypten/2134968). Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Menschenrechtslage in Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/2020 verwiesen. Die in diesen Quellen vorgenommenen Bewertungen sind weiterhin gültig. 12. Auf welche Weise beobachtet die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Ägypten, und auf welche Quellen stützt sich die Bundesregierung? Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Menschenrechtslage in Ägypten aufmerksam, z. B. durch die Beobachtung menschenrechtlich relevanter Gerichtsverfahren, durch den Kontakt zum Nationalen Menschenrechtsrat, aber auch durch intensiven Austausch mit nicht-staatlichen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern in Ägypten sowie mit internationalen Menschenrechtsorganisationen . 13. Inwiefern kooperieren die Behörden in Ägypten vor Ort, wenn die Bundesregierung versucht, Informationen über die Menschenrechtslage zu erhalten? Information und Austausch zu Menschenrechtsfragen sind fester Bestandteil des politischen Dialogs der Bundesregierung mit Ägypten. Die Kooperation der Behörden ist einzelfallabhängig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7535 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie bewertet die Bundesregierung in Ägypten durchgeführte Massenprozesse zur Verurteilung vieler Menschen gleichzeitig? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 15. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Häufigkeit von Massenprozessen zu reduzieren? Die Bundesregierung thematisiert menschenrechtliche Fragestellungen wie die Häufigkeit von Massenprozessen im politischen Dialog mit Ägypten sowie im Rahmen des Assoziierungsrates EU-Ägypten. 16. Besteht zwischen Deutschland und Ägypten eine justizielle Kooperation? Wenn ja, in welcher Form? Der Auslieferungsverkehr und der sonstige Rechtshilfeverkehr zwischen Deutschland und Ägypten erfolgen auf vertragloser Grundlage. Auslieferungs- und Rechtshilfeersuchen werden auf dem diplomatischen Geschäftsweg übermittelt. Ägypten ist Mitglied der Interpol. Ersuchen um Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft können über Interpol gestellt werden. Über Einzelfälle der Vollstreckungshilfe war in den vergangen Jahren nicht zu entscheiden. Die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ) unterstützt mit institutionellen Zuwendungsmitteln des BMJV Ägypten seit 2011 bei der Entwicklung rechtsstaatlicher und demokratischer Verfassungsstrukturen. Wegen der schwierigen innenpolitischen Rahmenbedingungen und der problematischen rechtsstaatlichen Entwicklungen in Ägypten wurde die Zusammenarbeit 2015 zunächst ausgesetzt und findet seither nur sporadisch statt. 17. Sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung Inhaftierte in Ägypten Folter oder anderer Misshandlungen ausgesetzt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation Inhaftierter in Ägypten? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Menschenrechtslage in Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/2020 wird verwiesen. 18. Ist aus Sicht der Bundesregierung in Ägypten ein rechtsstaatliches Strafverfahren gewährleistet? Insbesondere politisch sensible Verfahren (z. B. Massenprozesse gegen Angehörige der verbotenen Muslimbruderschaft) bieten immer wieder Anlass zu berechtigten Zweifeln an richterlicher Unabhängigkeit und der Wahrung rechtsstaatlicher Verfahren. Zugleich bleibt die Justiz eine wichtige sowie traditionell starke und selbstbewusste Institution. Sie hat sich bisweilen, insbesondere durch Entscheidungen des Kassationsgerichtshofs, als Korrektiv erwiesen. 19. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung in Ägypten politische Gefangene, die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ohne Haftgrund inhaftiert sind? Nichtregierungsorganisationen haben wiederholt Fälle erzwungenen Verschwindens durch die Sicherheitskräfte in Ägypten dokumentiert. Hinzu kommen zahlreiche Fälle, in denen die gesetzlich maximal zulässige Untersuchungshaft von zwei Jahren überschritten wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7535 20. Sind nach Ansicht der Bundesregierung Minderheiten in Ägypten angemessen geschützt und am politischen Prozess beteiligt, konkret LGBTIQ-Menschen , ethnische und religiöse Minderheiten? Zum Schutz und der politischen Beteiligung von LGBTIQ-Personen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 28 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Menschenrechtslage in Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/2020. Zum Schutz und der politischen Beteiligung ethnischer Minderheiten verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 34 derselben Bundestagsdrucksache. Staatspräsident Al Sisi betont regelmäßig die Wichtigkeit des friedlichen religiösen Miteinanders und die gesellschaftliche Rolle der christlichen Minderheit (so z. B. zuletzt bei der Eröffnung der koptischen Kathedrale in der neuen administrativen Hauptstadt zum koptischen Weihnachtsfest Anfang Januar 2019). Die ägyptische Regierung bemüht sich demonstrativ um besseren Schutz für Christen. Der koptische Papst Tawadros II. äußerte sich Anfang 2018 zufrieden mit der Sicherheitslage der Kopten. Wenngleich Christen im öffentlichen Dienst unterrepräsentiert sind, sind sie im gesellschaftlichen und politischen Leben präsent und beteiligt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 29 und 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Menschenrechtslage in Ägypten auf Bundestagsdrucksache 19/2020 verwiesen . 21. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Situation der Opposition in Ägypten? Einschlägige Berichte und Hinweise über die Einschränkung persönlicher Freiheitsrechte sowie der Versammlungs- und Meinungsfreiheit nimmt die Bundesregierung sehr ernst. Sie bringt gegenüber der ägyptischen Regierung regelmäßig ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass politische Vielfalt und eine aktive Opposition für die gute Entwicklung und Stabilität Ägyptens von großer Bedeutung sind. 22. Qualifiziert sich Ägypten mit Blick auf die innenpolitische und menschenrechtliche Entwicklung nach Ansicht der Bundesregierung für die angekündigte Reformpartnerschaft im Rahmen des Compact with Africa? Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? Die Kandidaten für eine Reformpartnerschaft werden aus dem Kreis der Compact -Länder anhand entwicklungspolitischer Kriterien ausgewählt. Hierzu werden u. a. objektive und international anerkannte Kriterien, wie z. B. der Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International, der Doing Business Index der Weltbank oder der Bertelsmann Transformationsindex, herangezogen. Anhand dieser Kriterien wird Ägypten derzeit keine Reformpartnerschaft angeboten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7535 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Verhandlungen zum geplanten Abkommen von Europol zum Datenaustausch mit Ägypten unter Berücksichtigung der dortigen Menschenrechtslage? Nach der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 11. Dezember 2018 (KOM(2018) 845 endgültig) fand am 3. Dezember 2018 eine Sitzung zwischen der EU und Vertretern aus Ägypten zur Erörterung der möglichen zukünftigen Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden dieser Länder und Europol , auch über Arbeitsvereinbarungen und mögliche Abkommen zum Austausch personenbezogener Daten, statt. Ein darüber hinausgehender Stand der Verhandlungen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333