Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 4. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7540 19. Wahlperiode 05.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7129 – Unbesetzte Stellen bei bundesdeutschen Geheimdiensten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und beim Bundesnachrichtendienst (BND) sind laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIE- GEL“, der auf internen Unterlagen des Bundesrechnungshofs basiert, hunderte Stellen nicht besetzt. Laut dem Bericht sind bereits jetzt beim BfV, dessen Mitarbeiterzahl bis 2021 auf rund 6 000 fast verdoppelt werden soll, mehr als 1 000 Planstellen unbesetzt. Insbesondere fehle es an Interessentinnen und Interessenten mit Fremdsprachenkenntnissen und Bewerbungen aus dem Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Das BfV setzt laut „DER SPIEGEL“ auf externe Headhunter zur Rekrutierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Beim BND sollen laut dem „SPIEGEL“-Bericht 970 Stellen unbesetzt sein. Ein Grund dafür sei, dass weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als erwartet bereit seien, vom bisherigen Standort Pullach nach München in die neue BND- Zentrale in Berlin umzuziehen (www.spiegel.de/karriere/bundesnachrichtendienstesuchen -tausende-mitarbeiter-a-1242543.html). Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind der Auffassung, dass Geheimdienste demokratisch nicht kontrollierbare Fremdkörper in einem demokratischen Rechtsstaat darstellen, und sehen deshalb in den derzeit unbesetzten Planstellen beim BND und BfV die Chance, die dafür im Bundeshaushalt eingestellten Mittel zu streichen und diese stattdessen beispielsweise für Verbesserungen im sozialpolitischen Bereich zu verwenden. 1. Inwieweit kann die Bundesregierung einen Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ bestätigen, wonach beim BfV und beim BND hunderte Planstellen aufgrund von Personalmangel unbesetzt sind (www.spiegel. de/karriere/bundesnachrichtendienste-suchen-tausende-mitarbeiter-a-12425 43.html)? Die Bundesregierung kann den Artikel des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL vom 8. Dezember 2018 zum Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht bestätigen . Das BfV ist eine nationale Sicherheitsbehörde mit hohem Ansehen. Es nimmt eine starke Position in der deutschen Sicherheitsarchitektur ein und steht Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7540 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wegen der weltweit gestiegenen Gefahrenlage im Fokus der Öffentlichkeit. Daher ist das BfV in den Augen vieler Menschen auch als Arbeitgeber eine interessante Bundesbehörde. Das Interesse an den Karrieremöglichkeiten, die das BfV bietet, ist stets hoch. a) Wie viele Planstellen in welchen Bereichen bzw. Abteilungen für Bewerberinnen und Bewerber mit welchen Qualifikationsanforderungen sind beim BND seit wann unbesetzt? Es ist zutreffend, dass beim Bundesnachrichtendienst (BND) nicht alle Planstellen besetzt sind. Die Maßnahmen zur Personalgewinnung wurden in den vergangenen Jahren bereits deutlich verstärkt. Der BND bewirtschaftet die in seinem geheim zu haltenden Wirtschaftsplan ausgewiesenen Planstellen in Form der sogenannten haushaltsrechtlichen „Topfwirtschaft “. Infolge dessen erfolgt auf der Ebene des Wirtschaftsplans keine feste Verknüpfung zwischen einem konkret-funktionellen Amt (Abteilung und Qualifikationsanforderungen ) und einer bestimmten Planstelle. In qualitativer Betrachtung kann allerdings festgestellt werden, dass insbesondere Mangel an Mitarbeitern (m/w) mit Abschlüssen/besonderen Fähigkeiten in den sog. MINT-Fächern besteht. Der BND ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage zu unbesetzten Planstellen im BND in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte zu unbesetzten Planstellen im BND sind aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig . Die erbetenen Auskünfte zu Personalzahlen betreffen wesentliche Strukturelemente des BND. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung, Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden des BND ziehen. Eine Offenlegung der entsprechenden Informationen würde die Aufgabenerfüllung des BND beeinträchtigen , was wiederum die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen könnte. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* b) Wie viele Planstellen in welchen Bereichen bzw. Abteilungen für Bewerberinnen und Bewerber mit welchen Qualifikationsanforderungen sind beim BfV seit wann unbesetzt? Die Anzahl der (Plan-)Stellen des BfV ist ebenfalls Bestandteil des geheim eingestuften Wirtschaftsplans des BfV – hierunter fallen somit auch die noch besetzbaren (Plan-)Stellen. Die Veröffentlichung dieser Zahlen ließe im Übrigen Rückschlüsse auf die operative Einsatzfähigkeit des BfV zu. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7540 2. Welche konkreten Gründe sieht die Bundesregierung für den laut „DER SPIEGEL“ derzeit bestehenden Personalmangel beim BND und dem BfV? Inwieweit treffen diese Gründe sowohl für den BND als auch das BfV zu? Inwieweit gibt es Unterschiede, und warum? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Inwieweit haben die Landesämter für Verfassungsschutz nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Probleme, offene Planstellen zu besetzen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Wie viele Bewerbungen auf wie viele offene Stellen gab es beim BND und BfV im Jahr 2018? Im Jahr 2018 sind im BfV knapp 16 000 Bewerbungen eingegangen. Die Höhe der eingegangenen Bewerbungen beim BND lag bei deutlich über 10 000. 5. Inwieweit gab es bei den Bewerberinnen und Bewerbern auf freie Stellen beim BND und BfV im Jahr 2018 Probleme mit der erforderlichen Qualifikation (bitte angeben, worin die fehlende Qualifikation lag)? Das BfV erhält zahlreiche qualifizierte Bewerbungen. Mit steigenden und besonderen Anforderungen sinkt jedoch die Zahl der entsprechend geeigneten Bewerber /-innen. Hinzu kommt, dass sich Bewerber/innen im BfV einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterziehen müssen, die wiederum besondere Anforderungen an die Eignung stellt. Auch die Mehrheit der eingehenden Bewerbungen beim BND zeigt ein geeignetes Qualifikationsprofil auf, was für die Attraktivität des BND als Arbeitgeber spricht. Gleichwohl ist auch hier im Bereich der MINT-Kräfte das Bewerbungsaufkommen geringer. 6. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass BND und BfV in den Augen der für die Mitarbeitergewinnung anvisierten Zielgruppen möglicherweise keine attraktiven Arbeitgeber sind, und falls ja, woran liegt nach Kenntnis der Bundesregierung diese mangelnde Attraktivität begründet, und was gedenkt die Bundesregierung, gegebenenfalls dagegen zu unternehmen? Das BfV wurde 2018 zum zweiten Mal in Folge mit dem Arbeitgebersiegel „MINT Minded Company“ ausgezeichnet. Die Prämierung ist das Ergebnis einer Befragung von Studierenden und Auszubildenden und Teil der Initiative „MINT Zukunft schaffen“. Außerdem hat der Juve Verlag für juristische Information GmbH das BfV mit dem Titel „Top Arbeitgeber NRW“ ausgezeichnet. Damit zählt das BfV nach den Kriterien des Verlages zu den fünf herausragenden Arbeitgebern für Juristen und Juristinnen. Auch der BND ist aus Sicht der Bewerberinnen und Bewerber ein attraktiver Arbeitgeber . Dies zeigt sich z. B. auf Kontaktmessen oder in Bewerbungsgesprächen . Darüber hinaus wurde die Attraktivität des BND wiederholt durch das Arbeitgeberranking der Firma Trendence bestätigt. Der BND schaffte es dabei zuletzt im Jahr 2018 als einer der wenigen öffentlichen Arbeitgeber unter die Top 100 (Platz 54) der beliebtesten Arbeitgeber für Young Professionals. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7540 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Mit welchen Mitteln, auf welche Weise, über welche Kanäle und in welchen Milieus haben der BND und das BfV bislang versucht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die unbesetzten Stellen zu finden? Das BfV nutzt alle üblichen Marketinginstrumente zur Bewerbung der Arbeitgebermarke BfV und der Stellenanzeigen. Dazu gehören Online-, Print- und Außenwerbung sowie der Besuch von für die Zielgruppen relevante Messen und Veranstaltungen . Auch für den BND steht als Gewinnungsmaßnahme die Schaltung externer Stellenanzeigen im Vordergrund, begleitet von umfangreichen Online- wie Offline-Personalmarketingmaßnahmen. Die Erhöhung der Reichweite des Personalmarketings gelingt durch Nutzung aller relevanten Marketing-Kanäle (z. B. Jobbörsen, Printmedien, Vorträge an Hochschulen). Dazu kommen IT-Sondermarketingmaßnahmen , wie sog. IT Forensic Challenges bzw. Reverse Engineering Challenges. Außerdem gab es 2018 einen Relaunch der BND-Website. Nach Milieus wird nicht unterschieden. 8. Inwieweit plant die Bundesregierung die Aufnahme oder Weiterführung öffentlicher Werbe- bzw. Imagekampagnen analog zu entsprechenden Kampagnen der Bundeswehr, um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den BND und das BfV zu gewinnen (bitte ggf. konkrete Ausgestaltung und Budget der Kampagnen nach Jahren differenziert angeben)? Beide Behörden beabsichtigen, die bisherigen Marketingaktivitäten weiter fort zuführen. Werbe- bzw. Imagekampagnen, die denen der Bundeswehr entsprechen , sind derzeit nicht geplant. 9. Inwieweit trifft die Information des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu, wonach weniger BND-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als erwartet bereit seien, von München-Pullach nach Berlin umzuziehen? a) Um welche Größenordnung handelt es sich dabei? Die Erwartungen bezüglich der Anzahl umzugsbereiter Mitarbeiter haben sich weitgehend bestätigt. Der Umzug erfolgte unter Berücksichtigung der sozialen Belange der vom Umzug Betroffenen. b) Wie ist gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung die geringere Attraktivität des Standortes Berlin gegenüber dem Standort Pullach zu erklären ? Nach langjährigen Erfahrungen des BND am Standort Berlin wird der BND auch bzw. insbesondere am Standort Berlin als höchst attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen . c) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegebenenfalls, um die Attraktivität des BND-Standortes Berlin zu verbessern? Nach unserer Erfahrung ist der BND am Standort Berlin ein attraktiver Arbeitgeber (siehe Antwort zu Frage 9b). Gleichwohl ist der BND bestrebt seine Attraktivität in einem Prozess der kontinuierlichen Modernisierung weiter zu erhöhen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7540 10. Inwiefern trifft die Meldung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ zu, wonach das BfV externe Headhunter engagieren will, um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen (www.spiegel.de/karriere/bundesnachrichtendienstesuchen -tausende-mitarbeiter-a-1242543.html)? a) Welche Headhunter von welchen Firmen werden nach welchen Kriterien engagiert? b) Auf welche Weise, nach welchen Kriterien und in welchen Milieus sollen die Headhunter tätig werden? c) Warum verspricht sich die Bundesregierung von dieser Form der Personalgewinnung mehr Erfolge als durch die bisherige konventionelle Rekrutierung ? d) Ist es vorgesehen, auch für die Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den BND auf die Dienste von Headhuntern zurückzugreifen , und falls nicht, warum nicht? Die Fragen 10 bis 10d werden gemeinsam beantwortet. Das BfV beabsichtigt derzeit keinen Einsatz von externen Headhuntern. Auch der BND greift aus Sicherheitsgründen nicht auf die Dienste von „Headhuntern“ zurück . 11. Inwieweit ist der Bundesregierung Kritik aus Behördenkreisen bekannt, wonach bei der Umstrukturierung und dem personellen Ausbau des Verfassungsschutzes die Themen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus zu kurz kommen (www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/bundesamt-fuerverfassungsschutz -stellenzuwachs-umstrukturierung-hans-georg-maassen)? a) Wenn ja, um welche Behörden handelt es sich dabei, und bei welcher Gelegenheit und in welcher Form wurde diese Kritik geäußert? b) Welche Argumente führt die Bundesregierung gegebenenfalls gegen diese Kritik an? Im BMI ist keine Kritik aus Behördenkreisen an der Umstrukturierung und an den Plänen zum personellen Ausbau im Sinne der Fragestellung bekannt. c) Inwieweit gedenkt die Bundesregierung, den noch unter dem ehemaligen Präsidenten des BfV, Dr. Hans-Georg Maaßen, geplanten Aus- und Umbau der Abteilungen für Spionageabwehr, Geheim- und Sabotageschutz sowie für Islamismus und islamistischen Terrorismus zu überarbeiten? d) Inwieweit gedenkt die Bundesregierung, die noch unter dem ehemaligen Präsidenten des BfV, Dr. Hans-Georg Maaßen, geplante personelle Anhebung der Stellenzahl beim BfV bis 2021 zu überarbeiten? Der während der Amtszeit von Dr. Hans-Georg Maaßen konzipierten und umgesetzten Organisationsänderungen wurden unter fachlichen und organisatorischen Aspekten im BMI abgestimmt und durch das BMI gebilligt. Der Wechsel in der Amtsleitung bietet weder Grund noch Anlass zu einer diesbezüglichen Überarbeitung . Über eine Veränderung der (Plan-)Stellenzahl entscheidet der Deutsche Bundestag. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333