Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 31. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7541 19. Wahlperiode 05.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7142 – Die „Anastasia“-Szene in Deutschland und ihre extrem rechten Hintergründe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 28. November 2018 berichtete der „Bayerische Rundfunk“ über extrem rechte Propaganda in der zunächst in Russland aufgekommenen „Anastasia“- Bewegung und deren Verbindungen zur Reichsbürgerszene. Neben ökologischer Landwirtschaft verbreiten Anhänger eine völkisch-rassistische und geschichtsrevisionistische Ideologie. Bei Vorträgen würde davon gesprochen, dass die Bundesrepublik Deutschland von den Alliierten besetzt sei und als Staat nicht existiere. Im Jahr 2017 fand in Thüringen ein „Anastasia“-Festival statt. Videoaufnahmen zeigen, wie dort über die sogenannte Telegonie referiert wurde, einer noch radikaleren Rassenlehre als jene der Nationalsozialisten. Frank L., ein Protagonist der Szene, soll bei einem Vortrag Adolf Hitler gehuldigt und NS-Ideologie verbreitet haben: „Kümmert euch um eure Frau, zeugt Kinder, schafft euch einen Garten an, fertig. Das ist doch was der Führer auch gesagt hat. Blut und Boden. Kraft durch Freude“. Außerdem gab er Zuhörenden Empfehlungen zum Auftreten in der Öffentlichkeit, um die Anschlussfähigkeit der Szene in der Bevölkerung zu erhöhen. Beobachter sehen dadurch seit Längerem die Gefahr des Einsickerns der Propaganda in Kreise ökologischer Landwirtschaft (vgl. www.br.de/mediathek/video/die-story-braune-ideologie-hintergruener -fassade-av:5bf5e04bbf85ef001c4bcaa4, https://oya-online.de/article/read/ 2777-anastasia_die_macht_eines_phantoms.html). Die von Frank L. betriebene Website „Urahnenerbe Germania“ ist zudem mit stilisierten Hakenkreuzen bebildert (vgl. www.urahnenerbe.de). In den sogenannten Anastasia-Bänden wird verschwörungstheoretische und antisemitische Hetze betrieben. Demnach würden die Menschen von Juden beherrscht. Außerdem heißt es, dass das „jüdische Volk vor den Menschen Schuld hat“, denn Pogrome und Vergasungen gäbe es schon länger als ein Jahrtausend (vgl. Anastasia, Band 6, 2011, S. 174; www. antifainfoblatt.de/artikel/die-anastasia-bewegung). Gegenwärtig soll es in Deutschland zwölf Familienlandsitze von Szeneangehörigen geben. Ein zentrales völkisches Siedlungsprojekt von „Anastasia“-Anhängern ist die „Landolfswiese“ in Grabow bei Blumenthal (Brandenburg), das in der Vergangenheit auch von rechtsextremen Gruppen genutzt wurde (vgl. https://oya-online.de/article/read/2777-Anastasia_die_macht_eines_phantoms. html, www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/III/III_00184/imfname_70895 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7541 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2.pdf). Außerdem versuchen „Anastasia“-Anhänger mutmaßlich Waldorfschulen zu infiltrieren oder eigene zu eröffnen (vgl. www.sektenwatch.de/drupal/ sites/default/files/files/Poehlmann.pdf). Im Jahr 2016 warb das deutsche „Netzwerk Familienlandsitz-Siedlung“ für ein „Anastasia“-Lesertreffen in Wien. Ein Programmpunkt in der Einladung war das aus Russland kommende „Systema“-Kampfsporttraining. Journalistinnen und Journalisten deckten in der Vergangenheit mutmaßliche Verbindungen von „Systema“-Kampfsportschulen in Westeuropa zum russischen Geheimdienst auf. Die Vermutung: Russlands Regierung versuche u. a. in der Schweiz, Österreich und Deutschland Elitekämpfer auszubilden und paramilitärische Strukturen aufzubauen (vgl. www.familienlandsitz-siedlung.de/treffen/events/anastasialesertreffen -wien.html, www.blick.ch/news/politik/putins-untergrund-trupperussische -separatisten-bilden-kaempfer-in-der-schweiz-aus-id15048252.html; www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/994246_Putin-und-die- Staatsverweigerer.html). Außerdem wird von Medien und staatlichen Stellen in Österreich und der Schweiz bereits vor einer rasanten Ausbreitung der sogenannten Lais-Schulen gewarnt, die sich u. a. an der von Experten als sektiererisch eingestuften „Schetinin “-Schule in Russland orientieren (vgl. www.wienerzeitung.at/nachrichten/ oesterreich/politik/898784_Gruene-Schule-brauner-Anstrich.html, www.woz. ch/-73a3, www.tagesanzeiger.ch/leben/gesellschaft/Mehr-braun-als-gruen/story/ 27748129). Die schweizerische „Fachstelle für Sektenfragen“ in Zürich verortet die „Anastasia“-Bewegung im „rechtsesoterischen Spektrum“ (vgl. www. infosekta.ch/media/pdf/Anastasia-Bewegung_10112016_.pdf) und die österreichische „Bundesstelle für Sektenfragen“ stellte 2017 fest, dass die Szene „in hohem Maße anknüpfungsfähig für diverse alternative Milieus und Bewegungen “ sei, speziell für die biologisch-nachhaltig orientierte „Permakultur“-Bewegung “ (vgl. www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/III/III_00184/imfname_ 708952.pdf). 1. Wie bewertet die Bundesregierung die politische bzw. ideologische Ausrichtung der „Anastasia“-Szene vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung aufgeführten Aussagen von deren Anhängern sowie Medienberichten und Expertengutachten? a) Stuft die Bundesregierung die „Anastasia“-Szene als rechtsextrem ein? b) Stuft die Bundesregierung die „Anastasia“-Szene als Sekte ein? 2. Sind der Bundesregierung Verbindungen zwischen „Anastasia“- und der rechtsextremen Szene bekannt, und wenn ja, welche? 3. Inwieweit sind der Bundesregierung rechtsextreme Tendenzen einzelner Strömungen, Gruppierungen und Anhänger der „Anastasia“-Szene bekannt? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Inwieweit sind einzelne Gruppierungen und Anhänger, die der „Anastasia“- Szene zuzurechnen sind, Beobachtungsobjekte des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – eines Landesamtes für Verfassungsschutz? a) Welche Landesämter für Verfassungsschutz beobachten nach Kenntnis der Bundesregierung Gruppierungen und Anhänger der „Anastasia“-Szene? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7541 b) Welche Gruppierungen und Anhänger der „Anastasia“-Szene werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Verfassungsschutzberichten der Länder als rechtsextrem oder rechtsextrem beeinflusst aufgeführt (auch Verdachtsfälle)? c) Gab es bezüglich der „Anastasia“-Szene Konsultationen zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und einzelnen Landesämtern für Verfassungsschutz ? Wenn ja, wann, und mit welchen Landesämtern? Und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Die „Anastasia-Bewegung“ ist derzeit kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Es liegen daher zu keiner der aufgeführten Fragen Erkenntnisse vor. 5. Wie oft, aus welchem Anlass, und mit welchem Ergebnis hat sich das Bundesverwaltungsamt als Dokumentations- und Informationsstelle für die Bundesregierung zum Bereich „So genannte Sekten und Psychogruppen“ seit 2012 mit der „Anastasia“-Szene befasst? Im Rahmen der Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamts (BVA) wurden die bisherigen Erkenntnisse zur Gruppierung ausschließlich aus einschlägiger Fachliteratur so wie aus allgemein zugänglichem Filmmaterial gewonnen. Eine Befassung mit dem Thema erfolgte lediglich zum Aufbau und für die Pflege einer Dokumentation zum Themenbereich. Darüber hinausgehende Anlässe zur Beschäftigung mit der Gruppierung waren nicht gegeben. Bisher wurde das BVA weder von Aussteigern kontaktiert, noch sind Anfragen eingegangen. 6. Welche Gruppierungen, die der „Anastasia“-Szene zuzuordnen sind, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Gruppierung , Ort, Bundesland auflisten)? 7. Über wie viele Mitglieder bzw. Anhänger verfügen Gruppierungen der „Anastasia“-Szene nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Gruppierung, Ort, Bundesland auflisten)? 8. Über wie viele Immobilien verfügen Anhänger bzw. Gruppierungen der „Anastasia“-Szene nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Ort, Bundesland, Beginn und Art des Besitz- bzw. Nutzungsverhältnisses auflisten)? 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen „Anastasia“- Anhängern bzw. -Gruppierungen zu folgenden extrem rechten und weiteren Strömungen, Parteien, Netzwerken und Gruppierungen, und wenn ja, welcher Art sind diese (bspw. Doppelzugehörigkeit, Auftritte bei bzw. Teilnahme an Veranstaltungen, Verfügung, Nutzung von Räumlichkeiten) a) Reichsbürger und/oder Selbstverwalter b) Völkische und/oder germanische Siedler c) Evangelikale bzw. religiöse Fundamentalisten d) „Sturmvogel – deutscher Jugendbund“ e) „Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff)“ f) „Freibund – Bund Heimattreuer Jugend“ g) „Russlanddeutsche Wölfe“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7541 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode h) „Nachtwölfe“ i) „Gedächtnisstätte e. V.“ (Guthmannshausen, Thüringen) j) „Nordadler“ k) „Europäische Aktion“ l) „Identitäre Bewegung“ m) „Ein Prozent“ n) „Pegida“ o) „NPD“ und „JN“ p) Partei „Der Dritte Weg“ q) Partei „Die Rechte“ r) Partei „Die Einheit“? 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen von „Anastasia“-Anhängern bzw. -Gruppierungen zu anderen als in der Frage 9a bis 9l genannten extrem rechten und weiteren Strömungen, Parteien, Organisationen , Vereinen, Gruppierungen oder Bewegungen, und wenn ja, welcher Art sind diese (beispielsweise Doppelzugehörigkeit, Auftritte bei bzw. Teilnahme an Veranstaltungen, Verfügung/Nutzung von Räumlichkeiten)? 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen von „Anastasia“-Anhängern bzw. -Gruppierungen zu anderen als in der Frage 9a bis 9l genannten extrem rechten Strömungen, Parteien, Organisationen, Vereinen , Gruppierungen oder Bewegungen im Ausland, und wenn ja, welcher Art sind diese (bspw. Doppelzugehörigkeit, Auftritte bei bzw. Teilnahme an Veranstaltungen, Verfügung, Nutzung von Räumlichkeiten)? 12. Welche Veranstaltungen mit Bezügen zur „Anastasia“-Szene oder mit Auftritten von deren Anhängern bzw. Gruppierungen sind der Bundesregierung seit 2012 in Deutschland bekannt (beispielsweise Treffen, Vorträge, öffentliche bzw. nicht öffentliche Veranstaltungen) (bitte einzeln nach Datum, Ort, Aktivität, Gruppierung etc. aufschlüsseln)? 13. An welchen extrem rechten Veranstaltungen (Demonstrationen, Kundgebungen , Vorträge, Treffen) haben „Anastasia“-Anhänger bzw. -Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 teilgenommen (bitte einzeln nach Datum, Ort, Veranstalter, Titel, Teilnehmeranzahl aufschlüsseln)? 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Kampfsporttrainings von „Anastasia“-Anhängern bzw. -Gruppierungen? 15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen von „Anastasia“-Anhängern bzw. -Gruppierungen zu in- und ausländischen „Systema“-Kampfsportgruppen? 16. Welche vorwiegend deutschsprachigen Websites, Facebook-Seiten bzw. -Gruppen, Twitter-Accounts, Internet-Chats mit Bezügen zur „Anastasia“- Szene oder von -Anhängern bzw. -Gruppierungen sind der Bundesregierung bekannt? 17. Welche vorwiegend deutschsprachigen Zeitschriften mit Bezügen zur „Anastasia“-Szene oder herausgegeben von -Anhängern bzw. -Gruppierungen sind der Bundesregierung bekannt? 18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen von Anhängern bzw. Gruppierungen der „Anastasia“-Szene zu (mutmaßlichen) rechtsterroristischen Einzelpersonen und Gruppierungen im In- und Ausland? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7541 19. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 bei Anhängern bzw. Gruppierungen der „Anastasia“-Szene Waffen beschlagnahmt (bitte nach Datum, Ort, Anzahl und Bezeichnungen der Waffen aufschlüsseln)? 20. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Anhänger bzw. Gruppierungen der „Anastasia“-Szene im Besitz von Schusswaffen, und wenn ja, wie viele Personen , und über welche Waffen verfügen diese insgesamt? 21. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 bei Anhängern bzw. Gruppierungen der „Anastasia“-Szene Sprengstoff beschlagnahmt (bitte nach Datum, Ort, Menge und Bezeichnungen des Sprengstoffs aufschlüsseln )? 22. Bei wie vielen und welchen rechtsextrem motivierten Straftaten (beispielsweise Volksverhetzung) in Deutschland haben Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 Bezüge zur „Anastasia“-Szene festgestellt (bitte einzeln nach Datum, Ort und Ermittlungsanlass aufschlüsseln )? 23. Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) seit 2012 mit der „Anastasia“-Szene befasst, und wenn ja, wie oft, und zu welchen Zeitpunkten (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 24. Falls sich das GETZ-R bisher nicht mit der „Anastasia“-Szene befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung? Die Fragen 6 bis 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus /-terrorismus (GETZ-R) hat sich im Betrachtungszeitraum vom 18. Januar 2017 bis 18. Januar 2019 nicht mit der Anastasia-Szene befasst. 25. In wie vielen und welchen Fällen seit 2002 richteten sich Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft gegen Personen, die „Anastasia“-Anhänger sind bzw. waren oder Kontakte zu Einzelpersonen und Gruppierungen der „Anastasia“-Szene im In- und Ausland hatten bzw. haben (bitte einzeln nach Jahr des Ermittlungsbeginns und -anlasses aufschlüsseln)? Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat in dem genannten Zeitraum keine Ermittlungen wegen Betätigungen für die sog. Anastasia-Bewegung geführt. Im Übrigen verfügt der GBA über keine statistische Erfassung, ob „Personen Anastasia-Anhänger sind bzw. waren oder Kontakte zu Einzelpersonen und Gruppierungen der Anastasia-Szene im In- und Ausland hatten bzw. haben “. 26. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Sicherheitsbehörden seit 2012 Informationen über Anhänger, Gruppierungen bzw. Veranstaltungen der „Anastasia“-Szene an ausländische Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden übermittelt? a) Wenn ja, in welchen Jahren, und wie oft wurden diesbezügliche Informationen an welche ausländischen Stellen übermittelt? b) Wurden diesbezüglich seit 2013 Amtshilfeersuchen von ausländischen an deutsche Sicherheitsbehörden gestellt? Die Fragen 26 bis 26b werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7541 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung hat seit dem Jahr 2012 keine Informationen über Anhänger /Gruppierungen/Veranstaltungen der „Anastasia“-Szene an ausländische Sicherheits - und Strafverfolgungsbehörden übermittelt. 27. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Sicherheitsbehörden seit 2013 Informationen über Anhänger, Gruppierungen bzw. Veranstaltungen der „Anastasia“-Szene von ausländischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden erhalten? a) Wenn ja, in welchen Jahren, und wie oft wurden diesbezügliche Informationen an welche bundesdeutschen Stellen übermittelt? b) Wurden diesbezüglich seit 2012 Amtshilfeersuchen von deutschen an ausländische Sicherheitsbehörden gestellt? Die Bundesregierung hat seit dem Jahr 2012 keine Informationen über Anhänger /Gruppierungen/Veranstaltungen der „Anastasia“-Szene von ausländische Sicherheits - und Strafverfolgungsbehörden erhalten. 28. Sind der Bundesregierung Bestrebungen von Anhängern bzw. Gruppierungen der „Anastasia“-Szene bekannt, in Deutschland Waldorfschulen und andere freie Schulen zu unterwandern, Einfluss auf diese auszuüben oder sogenannte Lais-Schulen zu gründen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt (bitte erläutern)? 29. Sind der Bundesregierung Strategien von Anhängern bzw. Gruppierungen der „Anastasia“-Szene bekannt, gezielt ihre politische bzw. ideologische Ausrichtung zu verschweigen, um ihre Anschlussfähigkeit zu erhöhen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt (bitte erläutern )? Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 30. Wurden von Seiten der Bundesregierung Präventionsmaßnahmen ergriffen, um eine mögliche Propaganda und Einflussnahme durch Anhänger bzw. Gruppierungen der „Anastasia“-Szene vorzubeugen, und wenn ja, von welcher Stelle des Bundes? a) Existieren Weiterbildungsangebote zu politisch bzw. ideologischen Hintergründen und möglichen Tarn- bzw. Einflussstrategien? b) Existieren Handreichungen zum Thema (beispielsweise für Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Politikerinnen und Politiker, Polizistinnen und Polizisten)? Seitens der Bundesregierung wurden keinen entsprechenden Maßnahmen ergriffen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333