Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/755 19. Wahlperiode 14.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/563 – „Ku-Klux-Klan“-Strukturen und -Aktivitäten in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der „Ku-Klux-Klan“ (KKK) ist einer der ältesten rassistischen Bewegungen der Welt. In Deutschland entstanden erste Ableger Anfang der 1980er Jahre. Dahinter stand ein Netzwerk aus deutschen und US-amerikanischen Rassisten und Neonazis, zu dem auch Aktivisten der „Wiking-Jugend“ und NPD gehörten (vgl. Der Rechte Rand, Nr. 159, S. 14). 1992 ermittelte die Generalbundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen 35 KKK-Anhänger in Deutschland, allerdings ohne Ergebnis (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10688). Bei den Ermittlungen wurde Carsten Szczepanski als mutmaßlicher KKK-Rädelsführer festgenommen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10082, Der Rechte Rand, Nr. 159, S. 16). Er galt Anfang der 1990er Jahre als einer der gefährlichsten Neonazis und war in Deutschland am Aufbau des „Blood&Honour“-Netzwerks beteiligt. 1995 verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt/Oder wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft, nachdem er am 9. Mai 1992 in Wendisch-Rietz (Brandenburg) den nigerianischen Lehrer Steve E. gemeinsam mit anderen Neonazis unter „Ku-Klux-Klan“- Rufen zusammenschlug. Und am 29. August 1992 erschlug Norman Z., ebenfalls KKK-Anhänger, in Berlin den Wohnungslosen Günter Schwannecke (vgl. www.opferfonds-cura.de/zahlen-und-fakten/erinnerungen/august/guenterschwannecke ). Szczepanski wurde im Gefängnis vom brandenburgischen Landesamt für Verfassungsschutz angeworben, das er als V-Mann „Piatto“ über die flüchtigen Terroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) informierte . Weitere V-Personen in deutschen KKK-Kreisen waren Achim S. (Deckname „Radler“) und Thomas R. (Deckname „Corelli“), die sich im NSU-Umfeld bewegten. Von 1990 bis 2000 haben die Bundesbehörden Straftaten mit KKK-Bezügen nicht systematisch erfasst, zwischen 2001 und 2016 registrierte das Bundeskriminalamt 68 solcher Straftaten (vgl. Der Rechte Rand, Nr. 150, S. 18/36/40, Nr. 159, S. 12 ff.; Bundestagsdrucksachen 18/10082 und 17/10688). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/755 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele KKK-Gruppierungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie viele Mitglieder haben diese (bitte einzeln nach Name der Gruppierung, Sitz/Bundesland, Mitgliederzahl, Anzahl der Führungspersonen und Gründungsdatum aufschlüsseln)? In der Bundesrepublik Deutschland existieren derzeit vier „Ku Klux Klan“-Gruppierungen . Dabei handelt es sich um die „Militant Knights of the Ku Klux Klan – Realm of Germany“ (MK-KKK), die „United Northern and Southern Knights of the Ku Klux Klan – Realm of Germany“ (UNSK-KKK), die „European White Knights of the Burning Cross“ (EWKotBC) und die „Teutonischen Ritter des Ku Klux Klan in Deutschland – Distrikt Nordrhein-Westfalen“. Die Gruppierungen verfügen jeweils über eine sehr geringe Mitgliederzahl. 2. Welche vorwiegend deutschsprachigen Websites, Facebook-Seiten/-Gruppen , Twitter-Accounts mit KKK-Bezug oder von -Sympathisanten/-Mitgliedern /-Gruppen sind der Bundesregierung bekannt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 20. Oktober 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/10082 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus Informationen über zwei geschlossene Facebook-Gruppen vor, deren Benennung auf eine Nähe zum „Ku Klux Klan“ schließen lässt. 3. Welche Aktivitäten mit KKK-Bezug oder von -Sympathisanten/-Mitgliedern /-Gruppen sind der Bundesregierung seit 2008 in Deutschland bekannt (bspw. Treffen, nicht-/öffentliche Veranstaltungen, Schießübungen) (bitte einzeln nach Datum, Ort, Aktivität, Gruppierung etc. aufschlüsseln)? 4. In wie vielen und welchen Fällen kam es seit 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verbrennung von Holzkreuzen mit oder ohne KKK-Bezug durch extrem rechte bzw. neonazistische Einzelpersonen/Gruppierungen (bitte einzeln erläutern und aufschlüsseln nach Datum, Ort, Beteiligten)? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung sind seit dem Jahr 2008 folgende Ereignisse bekannt: Im Februar 2011 veranstalteten die EWKotBC in Nordostdeutschland eine sogenannte „Kreuzerleuchtung“. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 20. Oktober 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/10082 verwiesen. Im Jahr 2016 und im Jahr 2017 soll es in Thüringen im Rahmen von rechtsextremistischen Veranstaltungen ohne „Ku Klux Klan“-Bezug zur Verbrennungen von Holzkreuzen gekommen sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/755 5. Bei wie vielen und welchen Straftaten in Deutschland haben Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2016 KKK-Bezüge festgestellt (bitte einzeln nach Datum, Ort und Ermittlungsanlass aufschlüsseln)? Im Jahr 2016 wurden fünf und im Jahr 2017 sechs Straftaten mit Bezügen zum „Ku Klux Klan“ im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität“ erfasst. Hierbei handelt es sich im Schwerpunkt um Straftaten gemäß § 86a des Strafgesetzbuches (StGB) – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – und § 241 StGB – Bedrohung –. 6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte und Verbindungen zwischen KKK-Sympathisanten/-Mitgliedern/-Gruppen und anderen extrem rechten bzw. neonazistischen Einzelpersonen/Gruppierungen/Rechtsrockbands /Parteien/Vereinen/Bewegungen im In- und Ausland (bspw. „Blood& Honour“, „Combat 18“, „Reichsbürger“, „Selbstverwalter“, „Prepper“, „völkische Siedler“, christliche Fundamentalisten etc.)? Wenn ja, welche (bitte einzeln aufschlüsseln und erläutern)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 20. Oktober 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/10082 wird verwiesen. Im Übrigen sind der Bundesregierung keine Verbindungen von deutschen „Ku Klux Klan“-Gruppierungen zu den in der Fragestellung genannten Strukturen bekannt. 7. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung KKK-Sympathisanten/-Mitglieder auch in anderen extrem rechten bzw. neonazistischen Gruppierungen/ Rechtsrockbands/Parteien/Vereinen/Bewegungen aktiv oder führen Doppelmitgliedschaften (bitte einzeln aufschlüsseln und erläutern)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 13. September 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/10688 wird verwiesen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor zu Besuchen des ehemaligen KKK-Führers David Duke und anderer ausländischer KKK-Führungspersonen /-Sympathisanten/-Mitglieder/-Organisationen seit 2016 in Deutschland (bitte einzeln nach Jahr, Ausgangsland der Reise und Besuchsanlass aufschlüsseln )? 9. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 Besuche von deutschen KKK-Sympathisanten/-Mitgliedern/-Organisationen bei Einzelpersonen und Gruppierungen des KKK im Ausland (bitte einzeln nach Jahr, Reiseziel und Besuchsanlass aufschlüsseln)? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/755 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. In wie vielen und welchen Fällen seit 2001 richteten sich Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft gegen Personen, die KKK-Sympathisanten/ -Mitglieder sind bzw. waren oder Kontakte zu Einzelpersonen und Gruppierungen des KKK im In- und Ausland hatten bzw. haben (bitte einzeln nach Jahr des Ermittlungsbeginns und -anlasses aufschlüsseln)? Im Zeitraum zwischen den Jahren 2001 und 2016 hat der Generalbundesanwalt keine Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Straftaten aufgrund oder in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft beim „Ku-Klux-Klan“, der Unterstützung oder der Werbung für Mitglieder oder Unterstützer dieser Organisation geführt. Es bestehen Erkenntnisse darüber, dass im NSU-Komplex zumindest ein Beschuldigter losen Kontakt zu einem Mitglied des „Ku-Klux-Klan“ hatte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333