Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/756 19. Wahlperiode 14.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/564 – Geplantes Europol-Abkommen zum Datentausch mit Ägypten zur Bekämpfung „terroristischer Bedrohungen und migrationsbezogener Herausforderungen“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 20. Dezember 2017 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein Abkommen der Polizeiagentur Europol zum Datentausch mit der Regierung Ägyptens vorgelegt (Quelle hier und wenn nicht anders angegeben: COM(2017) 809 final). Mit der am 1. Mai 2017 in Kraft getretenen Europol-Verordnung 2016/794 ist nicht mehr die Agentur, sondern die Kommission für die Verhandlung derartiger Verträge mit Drittstaaten zuständig. Europol kann mit den Ländern Arbeitsabkommen oder administrative Abkommen schließen, die aber nicht für den Informationsaustausch grundlegend sind. Zu den Gründen für ein solches Abkommen nennt die Kommission die Europol-Strategien 2016 – 2020 und 2017 – 2020, die wegen „terroristischer Bedrohungen und migrationsbezogener Herausforderungen“ in der Mittelmeerregion und speziell in Nordafrika eine Priorität für ausgeweitete Partnerschaften beschreiben. Europol hat mit keinem der nordafrikanischen Länder ein entsprechendes Abkommen geschlossen, Ägypten gehört der Kommission zufolge wegen der Instabilität in Libyen zu den Prioritäten in der Region. Außer der „Begünstigung irregulärer Migration“ („facilitation of irregular migration“) soll Europol mit Behörden aus Ägypten auch gegen Menschenhandel („trafficking in human beings“) vorgehen. Die Europäische Union und Ägypten wollen auch zur Terrorismusbekämpfung insbesondere in den Bereichen Radikalisierungsprävention, Strafverfolgung und juristische Kooperation, Grenzkontrollen, Luftfahrt und Flughafensicherheit enger zusammenarbeiten. Beide Partner sind Mitglied im Global Counterterrorism Forum (GCTF) und in der Global Coalition against Daesh. Die Anti- Menschenschmuggel-Gesetzgebung habe die ägyptische Regierung der Kommission zufolge mit ihrer Unterstützung umgesetzt, im März 2017 sei ein detaillierter Arbeitsplan gefolgt. Die Zahl in Ägypten ankommender Migrantinnen und Migranten habe sich seitdem drastisch reduziert. Ägyptische Behörden suchen auch Möglichkeiten zur Kooperation mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex. Im Oktober 2016 fand ein erstes Treffen der Grenzagentur und ägyptischen Behörden zum „Informationsaustausch “ statt (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu Frage 8). Weitere Treffen sind der Bundesregierung bis zum Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/756 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Oktober 2017 nicht bekannt geworden (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort der Bundesregierung zu Frage 17). Die Europäische Union plant zudem die Entsendung eines Verbindungsbeamten für den Bereich Migration („European Migration Liaison Officers“) nach Kairo, der dort als „Schnittstelle zwischen nationalen und regionalen Behörden, internationalen Organisationen und EU-Agenturen im Bereich Migration“ fungieren soll (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu Frage 10). Der Kommission zufolge haben auch die lange verzögerten Verhandlungen der Europäischen Union mit Ägypten über eine Migrationspartnerschaft im Dezember 2017 begonnen. Gespräche hierzu erfolgen unter anderem im Unterausschuss „Migration, Soziale Angelegenheiten und Gesundheit“ im Rahmen des Assoziierungsprozesses der Europäischen Union und Ägyptens (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort der Bundesregierung zu Frage 16). 1. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann und wo der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Abkommen der Polizeiagentur Europol zum Datentausch mit der Regierung Ägyptens von den Parteien beraten wird (Quelle hier und wenn nicht anders angegeben: COM(2017) 809 final)? Die Empfehlung der Europäischen Kommission für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Ägypten über den Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und den zuständigen ägyptischen Behörden zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus wird seit Januar 2018 auf Ebene der Referenten für Justiz und Inneres in Brüssel beraten. Weitere Beratungen sind für Februar 2018 in der Ratsarbeitsgruppe „Law Enforcement Working Party“ in Brüssel vorgesehen. 2. Welche Arbeitsabkommen, administrativen Abkommen oder ähnlichen Übereinkommen hat Europol nach Kenntnis der Bundesregierung bereits mit Ägypten geschlossen? Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen zwischen Europol und Ägypten keine Arbeitsabkommen, administrativen Abkommen oder ähnliche Abkommen. 3. Teilt die Bundesregierung die Begründung der Europäischen Kommission für das Abkommen, wonach Ägypten wegen der Instabilität in Libyen zu den Prioritäten in der Region gehöre? Auch aus Sicht der Bundesregierung ist Ägypten für die Stabilität der Region von großer Bedeutung. 4. In welchen Bereichen sollten die Europäische Union und Ägypten aus Sicht der Bundesregierung, insbesondere in den Bereichen Radikalisierungsprävention , Strafverfolgung und juristische Kooperation, Grenzkontrollen, Luftfahrt und Flughafensicherheit, enger zusammenarbeiten? Im Bereich der Luftfahrt und Flughafensicherheit sollte die Europäische Union vor allem beim Aufbau der Luftsicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen, insbesondere in den Bereichen der Fluggast- und Gepäckkontrollen sowie der technischen Ausstattung unterstützen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/756 5. Was ist der Bundesregierung über den Beitrag der EU-Kommission bei der Umsetzung der ägyptischen Anti-Menschenschmuggel-Gesetzgebung bekannt ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Was ist der Bundesregierung nach Beantwortung der Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/272 über den konkreten Stand der Verhandlungen über Arbeitsabkommen zwischen der EU-Grenzagentur und Tunesien, Marokko, Libyen und Ägypten bekannt, und wann soll nach derzeitigem Stand der Abschluss erfolgen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/272 vom 14. Dezember 2017 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 7. Welche weiteren Planungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Ausbau der Kooperation ägyptischer Behörden mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu Frage 8)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11098 vom 3. Februar 2017 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 8. Was ist der Bundesregierung über den Fahrplan der Verhandlungen der Europäischen Union mit Ägypten über eine Migrationspartnerschaft, die im Dezember 2017 begonnen haben, bekannt (bitte auch die einzelnen Kapitel darlegen )? a) Wer nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung auf beiden Seiten an den Verhandlungen teil? b) Wann wird sich der Unterausschuss „Migration, Soziale Angelegenheiten und Gesundheit“ im Rahmen des Assoziierungsprozesses der Europäischen Union und Ägyptens nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Verhandlungen über eine Migrationspartnerschaft befassen? Die Fragen 8, 8a und 8b werden gemeinsam beantwortet. Wie in den „Terms of Reference“ des Migrationsdialogs zwischen der Europäischen Union und Ägypten festgeschrieben, sollen in dessen Rahmen mindestens einmal pro Jahr Treffen auf hoher Beamtenebene stattfinden. Nach Kenntnis der Bundesregierung steht noch kein Termin für eine nächste Sitzung fest. Verantwortlich für die Koordinierung sind der Europäische Auswärtige Dienst und das ägyptische Außenministerium, die relevanten Behörden und Agenturen beider Seiten sollen bei den Verhandlungen einbezogen werden. Treffen auf technischer Ebene zu bestimmten Themen sollen nach Bedarf angesetzt werden. Die Treffen im Rahmen des Migrationsdialogs werden mit den Treffen des Unterausschusses „Migration, Soziale Angelegenheiten und Gesundheit“ koordiniert . Nach Kenntnis der Bundesregierung ist hier ein nächster Termin in den kommenden Monaten vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/756 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Auf welche Weise wollen die Europäische Union und Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Sicherheitszusammenarbeit zur Bekämpfung von „Terrorismus und gewalttätigem Extremismus“ sowie „Islamophobie und Fremdenfeindlichkeit“ verbessern (http://gleft.de/233), und welche Maßnahmen werden hierzu erörtert? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Europäische Union regelmäßig im Gespräch mit der ägyptischen Regierung bezüglich Fragen der Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich. Als Themen der Zusammenarbeit wurden u. a. Fragen der Radikalisierungsprävention, justizielle Zusammenarbeit, Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden sowie Zusammenarbeit im Grenzschutz identifiziert. Über das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) erhält Ägypten Unterstützung beim Kapazitätenaufbau der Sicherheitsbehörden. Die Europäische Union und Ägypten arbeiten zudem als Ko-Vorsitze der Arbeitsgruppe Horn von Afrika im Global Counterterrorism Forum (GCTF) zusammen. Zu der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Ägypten zu den Themen „Islamophobie und Fremdenfeindlichkeit“ liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. Durch wen wurden alle Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe in Ägypten vor der Durchführung „sehr sorgfältig geprüft“ und zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt abgestimmt, woraufhin es heißt, dass die Prüfungen jeweils ergaben, dass keine Einwände bestehen (Bundestagsdrucksache 19/272, Antwort der Bundesregierung zu Frage 11)? Die Prüfung erfolgt, abhängig von der jeweiligen Maßnahme, durch das Bundeskriminalamt bzw. die Bundespolizei sowie das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt. 11. Inwiefern hat sich der Ausbau des Informationsaustausches mit Ägypten nach Abschluss des Abkommens vom Juli 2016 „über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich“ (Bundestagsdrucksache 18/11508) aus Sicht der Bundesregierung (auch im Hinblick auf die Wahrung rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze) bewährt? Das Abkommen ist erst zum 30. Juli 2017 in Kraft getreten. Insbesondere aufgrund des kurzen Betrachtungszeitraums kann noch keine Bewertung vorgenommen werden. 12. Welche Maßnahmen des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und der Bundespolizeiakademie sind für 2018 in Ägypten bzw. mit ägyptischen Behörden geplant (bitte jeweils das Datum bzw. Quartal und die Begünstigten nennen)? Im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe ist für das Jahr 2018 ein Expertenaustausch zwischen Dozenten der Hochschule des Bundes – Fachbereich Kriminalpolizei und der ägyptischen Polizeiakademie geplant. Ein Termin hierfür steht bislang nicht fest. Die bundespolizeilichen Maßnahmenplanungen in Ägypten bzw. zugunsten ägyptischer (Grenz-) Polizeibehörden befinden sich in der Abstimmung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/756 13. Inwiefern haben die Gespräche der Bundesregierung mit der ägyptischen Regierung zur Konkretisierung von Maßnahmen der am 27. August 2017 unterzeichneten politischen Vereinbarung zur deutsch-ägyptischen Zusammenarbeit im Migrationsbereich mittlerweile stattgefunden (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort der Bundesregierung zu Frage 8, bitte etwaige Einzelmaßnahmen so detailliert wie möglich darstellen)? Nach Unterzeichnung der politischen Vereinbarung zur deutsch-ägyptischen Zusammenarbeit im Migrationsbereich hat bislang ein erstes Auftakttreffen zur Umsetzung der Vereinbarung am 17. Januar 2018 in Kairo stattgefunden. Über konkrete Einzelmaßnahmen ist dabei noch nicht entschieden worden. 14. Sofern die weiteren Gespräche noch nicht erfolgten, welchen Grund kann die Bundesregierung hierzu mitteilen? Die Gespräche haben mit dem in der Antwort zu Frage 13 genannten Auftakttreffen begonnen und sollen demnächst fortgeführt werden. 15. Welche Aufklärungskampagnen „im Migrationsbereich“ in Zusammenarbeit mit dem UNHCR und dem ägyptischen NCCPIM sind von der Bundesregierung geplant, „um vor den Gefahren irregulärer Migration zu warnen“, und wer führt diese durch (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort der Bundesregierung zu Frage 8)? Gespräche mit UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) und dem ägyptischen NCCPIM (National Coordinating Committee for Preventing and Combating Illegal migration) zu Kommunikationsmaßnahmen in Ägypten laufen derzeit. Konkrete Maßnahmen sind aktuell noch nicht geplant. 16. Wann und wo in Brüssel soll die „aus terminlichen Gründen“ verschobene Sahel-Konferenz im ersten Quartal 2018 stattfinden (Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf die Bundestagsdrucksache 19/245? Die Sahel-Konferenz findet am 23. Februar 2018 in Brüssel statt. 17. Welche über die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/272 hinausgehenden Details zum Ausbau eines „nationalen elektronischen Grenzüberwachungssystems“ entlang der Grenze zu Libyen in einem zweiten Teilstück, das das Bundesministerium der Verteidigung „gemeinsam mit unserem amerikanischen Partner“ unterstützt, kann die Bundesregierung mitteilen? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind noch keine konkreteren Details bekannt, die über die Beantwortung im Rahmen der Bundestagsdrucksache 19/272 (Frage 3) bzw. der folgenden Antworten hinausgehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/756 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie hoch ist der zweistellige Millionenbetrag, den die Bundesregierung hierzu beisteuert? Der deutsche Beitrag zu diesem Projekt beträgt insgesamt 18 Mio. Euro. b) Welche Ergebnisse zeitigte die „weitere Ausplanung“ in Abstimmung zwischen Behörden aus Deutschland, Tunesien und den USA, und wer nahm daran teil? Eine erste Koordinierungsbesprechung in Tunesien fand Mitte Dezember 2017 unter Teilnahme von Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung statt. Im ersten Halbjahr 2018 sind weitere Besprechungen vorgesehen, aber noch nicht terminiert. Der Bau des durch Deutschland finanzierten Projektanteils ist für 2018 vorgesehen. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern sich die Öffnung des palästinensisch-ägyptischen Grenzübergangs in Rafah und die Wiederaufnahme der EU-Mission EUBAM Rafah durch die Ankündigung der US-Regierung zur Verlegung ihrer Botschaft nach Jerusalem verzögern (Bundestagsdrucksache 19/347, „Trump erkennt Jerusalem als Hauptstadt Israels an“, zeit.de vom 6. Dezember 2017)? Der Bundesregierung ist kein direkter Zusammenhang zwischen diesen Ereignissen bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Öffnung des palästinensisch-ägyptischen Grenzübergangs in Rafah“ auf Bundestagsdrucksache 19/347 verwiesen. 19. Welche Vorschläge der Europäischen Kommission wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Vorhaben des Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika „Enhancing the Response to Migration Challenges in Egypt“ bei der eingereichten Liste abgedeckt (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort der Bundesregierung zu Frage 15)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13688 wird verwiesen. 20. Mit welchen ägyptischen Sicherheitsbehörden besteht von Seiten des Bundesnachrichtendienstes „ein Informationsaustausch“ (Bundestagsdrucksache 18/13688, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6)? Die Beantwortung der Frage 20 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) besonders schutzwürdig . Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage . Eine Veröffentlichung von solchen Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Insofern Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/756 könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS- Grad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nr. 4 VSA als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333