Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 23. Januar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7567 19. Wahlperiode 07.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katharina Dröge, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/3166 – Ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien in der öffentlichen Beschaffung als Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung weltweit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bekennen sich die Regierungsparteien zu einer konsequenten Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Hierbei wird das öffentliche Beschaffungswesen hervorgehoben. Schließlich kann die öffentliche Hand durch die Stärkung von Nachhaltigkeitsaspekten ihre Vorbildfunktion wahrnehmen (www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1# page=156). Die öffentliche Beschaffung nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien kann einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung weltweit leisten. Die Agenda 2030 von New York hat vor diesem Hintergrund einen Aufbruch mit klaren Zielen versprochen – und zwar für alle Länder, unabhängig von ihrem Entwicklungsstatus: Hunger und Armut weltweit abzubauen , Wohlstand gerechter zu verteilen und so zu wirtschaften, dass unsere Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Im Gegensatz zu den Millennium Development Goals (MDGs) richten sich die nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) der Agenda 2030 nicht nur an die Länder des Globalen Südens, sondern an alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen . Entwicklungspolitik ist im Sinne der SDGs Gesamtregierungshandeln: Alle Politikfelder stehen in der Verantwortung, ihren Beitrag zu einer global nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Gerade beim Themenfeld nachhaltiger Konsum und Produktion stehen insbesondere die Industriestaaten in der Pflicht, Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Denn Verstöße gegen Umwelt- und Sozialstandards sowie die Menschenrechte in den Produktions- und Abbauländern im Globalen Süden verhindern eine nachhaltige Entwicklung. Die Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 orientiert sich auch deshalb an der Agenda 2030 und den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Das Nachhaltigkeitsziel 12 für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster schreibt die Stärkung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung als eigenes Unterziel (12.7) fest (https:// sustainabledevelopment.un.org/sdg12) und spiegelt sich daher mit konkreten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aktivitäten der Bundesregierung in der Nachhaltigkeitsstrategie wider (www. bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/Bestellservice/Deutsche_ Nachhaltigkeitsstrategie_Neuauflage_2016.pdf?__blob=publicationFile&v= 23, S. 171/172). Schätzungen zufolge kauft die öffentliche Hand jährlich Waren und Güter in einem Wert zwischen 280 Mrd. Euro und 350 Mrd. Euro im Jahr ein (www. nachhaltige-beschaffung.info/DE/Allgemeines/allgemeines_node.html;jsessionid= 98ACC6A7DB8248AFFB7F1BAF26717392.1_cid325). Dementsprechend kann und sollte öffentliche Beschaffung auch als Hebel für die Steigerung des Angebots nachhaltiger Produkte wirken. Das Richtlinienpaket der Europäischen Union aus dem Jahr 2014 hat den Mitgliedstaaten große Spielräume eröffnet, soziale, ökologische und menschenrechtliche Kriterien in der Vergabe zu stärken. Die Bundesregierung hat in ihrer Novelle des Vergabegesetzes im Jahr 2016 diese Spielräume nach Ansicht der Fragesteller leider nicht ausreichend genutzt. So hat sie Kinderarbeit und Menschenhandel nicht als Ausschlusskriterien definiert und auch bei den Zuschlagskriterien eine Stärkung von umweltbezogenen oder sozialen Aspekten nicht ausreichend umgesetzt. Anstelle von „Soll“-Formulierungen wurden „Kann“-Formulierungen verwendet. Kritisch ist auch, dass die Lebenszykluskostenberechnung nicht explizit genannt und als Teil des Preis-Leistungs-Verhältnisses definiert wurden. Gerade deshalb ist es wichtig, zu evaluieren, welchen Effekt die von der Bundesregierung gewählte Novelle des Vergabegesetzes hinsichtlich der Stärkung ökologischer, sozialer und menschenrechtlicher Kriterien hat. Hierbei geht es insbesondere um die Regelungen des § 97 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), wonach soziale und umweltbezogene Aspekte zu Grundsätzen der Vergabe gemacht wurden sowie die Regelungen des § 127 Absatz 1 GWB, wonach der Zuschlag zwar (weiterhin) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird, allerdings neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative , umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden können. Trotz der Reform werden die Möglichkeiten, solche strategischen Aspekte bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen noch viel zu wenig genutzt. Dies stellt auch die EU-Kommission in ihrer Mitteilung COM(2017) 572 final (https://ec. europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2017/DE/COM-2017-572-F1-DE-MAIN- PART-1.PDF#page=5) für die gesamte EU fest. So fungiert in über der Hälfte der Ausschreibungen immer noch der niedrigste Preis als einziges Vergabekriterium . Dabei sind die öffentlichen Käufer nach den Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe völlig frei auch ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien anzuwenden, so die EU-Kommission. Dieser Feststellung der EU-Kommission kommt besondere Bedeutung zu angesichts der staatlichen Verantwortung für den Schutz von Menschenrechten im Kontext Wirtschaft, zu der sich die Bundesregierung im NAP bekennt (www. auswaertiges-amt.de/blob/297434/8d6ab29982767d5a31d2e85464461565/napwirtschaft -menschenrechte-data.pdf#page=7). Der öffentlichen Hand fällt nicht nur eine Vorbild- und Vorreiterrolle zu, der sie gerecht werden kann, wenn sie ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien in ihrer Beschaffung berücksichtigt , sondern sie leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung weltweit. 1. Auf welche Weise erfasst die Bundesregierung in welchem Volumen die Bundesministerien und die Bundesanstalten jährlich Güter beschaffen? Bis zum Aufbau einer bundesweiten Vergabestatistik nach den §§ 1 bis 7 der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) richtet sich die aktuelle statistische Erfassung des Beschaffungsvolumens nach der Übergangsvorschrift des § 8 VergStatVO. Dieser führt im Wesentlichen die Statistikvorschriften der bis März Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7567 2016 geltenden Vergabeverordnung (VgV), alte Fassung, fort. Danach übermitteln die Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für vergebene Aufträge, die der VgV unterliegen, jährlich eine Aufstellung der jeweils im Vorjahr vergebenen Aufträge, getrennt nach öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs - und Bauaufträgen. Die Aufstellung muss Angaben zur Zahl und zum Wert der vergebenen Aufträge enthalten und soll soweit möglich nach Art der Vergabeverfahren , nach Art der beschafften Leistung und nach der Staatsangehörigkeit des Zuschlagsempfängers aufgeschlüsselt werden. Oberste und obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen müssen darüber hinaus auch den geschätzten Gesamtwert der Aufträge unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB übermitteln. Ähnliche Daten werden auch zu vergebenen Aufträgen erfasst, die der VgV für die Bereiche Sicherheit und Verteidigung unterliegen. Die Angaben der Auftraggeber veröffentlich das BMWi regelmäßig auf der Webseite des Ministeriums, aktuell abrufbar unter www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Textsammlungen/Wirtschaft/eu-statistik.html. 2. Ist es zutreffend, dass der Bundesregierung keine valide Datenbasis zur öffentlichen Beschaffung vorliegt wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/1634 angegeben? a) Wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung hierfür Abhilfe zu schaffen ? b) Wenn ja, bis wann beabsichtigt die Bundesregierung hierfür Abhilfe zu schaffen? Die Fragen 2 bis 2b werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges zusammengefasst beantwortet. Die in Frage 1 beschriebene Statistik nach § 8 der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) erfasst nur ein überschaubares Set an Daten, z. B. die Anzahl der Verfahren, den Auftragswert, das jeweilige Vergabeverfahren sowie die Staatsangehörigkeit des Zuschlagsempfängers. Die Daten der meldepflichtigen Stellen werden darüber hinaus in der Regel in aggregierter Form und nicht in Form von Einzeldatensätzen pro durchgeführtem Vergabeverfahren übermittelt, so dass die vorhandene Datengrundlage keine späteren Auswertungen anhand spezifischer Filterkriterien zulässt. Solche Daten und Möglichkeiten zur Auswertung anhand bestimmter Kriterien sind aber erforderlich, z. B. um die volkswirtschaftliche Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen besser einschätzen zu können. Zudem bestehen Monitoringpflichten gegenüber der EU-Kommission , die nur auf der Grundlage genauerer Daten erfüllt werden können. Im Rahmen der Vergaberechtsreform von 2016 wurde mit der VergStatVO erstmals die Grundlage für den Aufbau einer allgemeinen bundesweiten Vergabestatistik geschaffen, in deren Rahmen eine Einzeldatensatz-Erfassung für jedes durchgeführte Vergabeverfahren vorgesehen ist. Die Verordnung verpflichtet alle Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen oberhalb der EU-Schwellenwerte − und eingeschränkt auch unterhalb der EU-Schwellenwerte − zu übermitteln . Zurzeit wird geprüft, ob und inwieweit auch Kriterien der Nachhaltigkeit im Rahmen der Vergabestatistik nach der VergStatVO erfasst werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Derzeit werden auf EU-Ebene die Kriterien der EU-Vergabebekanntmachungsformulare überarbeitet. Hier bringt sich die Bundesregierung proaktiv mit ein, um auch dort Nachhaltigkeitskriterien systematisch zu verankern. Die Erweiterungen auf EU-Ebene könnten daraufhin auch in die Vergabestatistik übernommen werden . Die Vergabedaten sollen vollelektronisch und soweit wie möglich automatisch erfasst und analysiert werden. Bei der Datenübermittlung werden die Auftraggeber und Beschaffungsstellen auf eine bedienungsfreundliche und nutzerorientierte IT-Lösung zurückgreifen können (zum Beispiel über die von Auftraggebern eingesetzten Vergabemanagementsysteme oder elektronischen Vergabeplattformen ). Der Aufbau der komplexen IT-Architektur, die beim Statistischen Bundesamt erfolgen soll, die Konzeption der Datenübertragungswege sowie die Programmierung der erforderlichen Schnittstellen soll voraussichtlich im Jahr 2019 abgeschlossen sein. Soweit erforderliche Testläufe positiv verlaufen, könnte danach mit der Erfassung von Vergabedaten begonnen werden. 3. In welchem Volumen beschaffen nach Kenntnis der Bundesregierung Bund, Länder und Kommunen insgesamt jährlich Güter (bitte für die Jahre 2012 bis 2017 nach Bundes-, Landes- und Kommunalebene auflisten)? Jahr Bund Länder (inkl. Kommunen) Gesamt Lieferleistungen Gesamt (Liefer-, Bau- und Dienstleistungen) Lieferleistungen Gesamt (Liefer-, Bau- und Dienstleistungen) Lieferleistungen Gesamt (Liefer-, Bau- und Dienstleistungen) 2012 3.295.209.000 7.101.664.000 2.671.946.000 18.768.433.000 5.900.222.000 25.870.097.000 2013 3.216.892.000 6.744.425.000 3.134.164.000 16.940.630.000 6.351.056.000 23.685.055.000 2014 3.093.093.000 6.392.331.000 4.833.034.000 16.518.868.000 7.926.127.000 22.911.199.000 2015 4.412.136.000 8.790.615.000 8.919.576.000 20.669.839.000 13.331.712.000 29.460.454.000 2016 2.690.638.000 7.140.097.000 5.060.311.000 21.722.590.000 7.750.949.000 28.942.903.000 Volumen nach Gesamtwert der erfassten öffentlichen Aufträge in Euro. Hinweise: Zur derzeitigen Datenerhebung siehe die Antwort zu Frage 2. Die Daten auf Landes- und Kommunalebene werden gemeinsam erhoben. Eine Aufteilung nach Landes- und Kommunalebene ist daher nicht möglich. Die Daten für den Bund beinhalten auch Vergaben unterhalb der Schwellenwerte; die Daten für die Länder (inkl. Kommunalebene) enthalten keine Vergaben unterhalb der Schwellenwerte. Statistische Daten für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7567 a) In welchem Volumen beschaffen die Bundesministerien und die Bundesanstalten jährlich Güter (bitte nach Bundesministerium und jede Bundesanstalt einzeln auflisten; bitte für die Jahre 2012 bis 2017 auflisten)? Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Lieferleistungen Gesamt (Liefer-, Bau- und Dienstleistungen ) Lieferleistungen Gesamt (Liefer-, Bau- und Dienstleistungen ) Lieferleistungen Gesamt (Liefer-, Bau- und Dienstleistungen ) Lieferleistungen Gesamt (Liefer-, Bau- und Dienstleistungen ) Lieferleistungen Gesamt (Liefer-, Bau- und Dienstleistungen ) BK 858.000 5.869.000 873.000 6.870.000 1.298.000 7.157.000 1.822.000 12.225.000 3.074.000 12.401.000 AA 26.859.000 75.666.000 27.502.000 89.530.000 21.210.000 86.953.000 24.532.000 131.192.000 17.930.140 154.962.000 BMI 66.999.000 118.854.100 109.691.000 185.985.000 125.690.000 154.147.000 452.337.000 643.821.000 182.676.000 271.864.000 BMJV 13.998.000 86.004.000 13.763.000 46.084.000 14.313.000 62.737.000 21.282.000 111.179.000 10.489.000 33.775.000 BMF 403.231.000 627.234.000 197.681.000 841.550.000 273.279.000 646.448.000 752.126.000 1.553.939.000 347.351.000 577.351.000 BMEL 75.292.000 140.081.000 65.371.000 121.997.000 72.861.000 126.637.000 60.862.000 178.799.000 153.309.000 238.466.000 BMWi 111.176.000 192.190.000 108.311.000 204.102.000 71.383.000 109.937.000 47.915.000 140.652.000 56.354.000 210.746.000 BMVg 1.855.865.000 2.198.765.000 1.986.928.000 2.349.743.000 1.771.055.000 2.081.750.000 2.475.703.000 3.509.138.000 1.146.220.000 2.635.454.000 BMFSFJ 2.932.000 25.846.000 2.318.000 25.198.000 1.738.000 16.760.000 2.469.000 34.688.000 2.437.000 15.725.000 BMAS 86.662.000 284.625.000 171.958.000 438.630.000 35.367.000 226.587.000 195.200.000 409.947.000 204.984.000 536.433.000 BMG 23.107.000 85.799.000 54.793.000 79.010.000 22.713.000 98.384.000 31.130.000 104.758.000 29.702.000 109.840.000 BMVBS/ BMVI 133.254.000 1.715.673.000 96.751.000 1.305.797.000 109.119.000 1.130.988.000 113.637.000 589.943.000 73.810.000 736.958.000 BMUB/B MU 10.589.000 272.792.000 16.971.000 79.933.000 21.727.000 635.721.000 23.920.000 784.338.000 28.846.000 865.139.000 BMBF 483.786.000 1.266.407.000 363.289.000 970.142.000 509.722.000 930.851.000 493.865.000 708.187.000 430.034.000 725.430.000 BMZ 600.000 5.478.000 692.000 2.732.000 1.266.000 2.885.000 2.678.000 5.652.000 2.830.000 12.876.000 Volumen nach Gesamtwert der erfassten öffentlichen Aufträge in Euro. Hinweise: Zur derzeitigen Datenerhebung siehe die Antwort zu Frage 2. Die Daten der Bundesministerien enthalten auch die Daten der Behörden im jeweiligen Geschäftsbereich (im Geschäftsbereich des BMAS mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit). Sie enthalten auch oberschwellige Vergaben nach der Vergabeordnung Sicherheit und Verteidigung (VSVgV) und Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte . Die Beschaffungen der Bundesanstalten werden nicht separat erfasst. b) Wie groß ist der Anteil am Gesamtvolumen, zu dem jeweils die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA), die Generalzolldirektion – Referat RF3 sowie das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) zentral beschaffen (bitte für BAM, BeschA, Generalzolldirektion – Referat RF3 sowie BAAINBw einzeln auflisten; bitte für die Jahre 2012 bis 2017 auflisten)? Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren (BeschA) sowie die Generalzolldirektion – Referat DI.B.3 (GZD) sind die vier zentralen Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung, die Rahmenvereinbarungen über Standardprodukte im Kaufhaus des Bundes (KdB) einstellen. In u.s. Tabelle ist das Gesamtvergabevolumen dieser zentralen Beschaffungsstellen angegeben. Dieses umfasst neben den Rahmenvereinbarungen für das KdB auch Abrufe aus Rahmenvereinbarungen und Einzelvergaben, die diese Beschaffungsstellen entweder als zentrale Vergabestelle ihrer Ressorts oder als Dienstleister für andere Behörden , Einrichtungen und Zuwendungsempfänger des Bundes durchgeführt haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtvergabevolumen der vier zentralen Beschaffungsstellen (brutto in Euro): BAM BAAINBw BeschA GZD 2012 39.214.000 3.182.600.000 894.700.000 297.663.000 2013 36.429.000 3.180.400.000 1.135.000.000 157.039.000 2014 22.996.000 2.067.400.000 1.097.000.000 304.817.000 2015 33.525.000 3.552.100.000 871.000.000 267.515.000 2016 27.544.000 3.814.200.000 1.944.000.000 247.491.000 2017 35.766.000 4.970.400.000 1.979.000.000 465.211.000 Hinweis: das Gesamtvergabevolumen von BAAINBw und BeschA übersteigt das Vergabevolumen der jeweiligen Ressorts BMVg und BMI weil diese zentralen Beschaffungsstellen in großem Umfang auch für andere Ressorts Vergabeverfahren durchführen. c) Wie hoch war das Volumen der Rahmenverträge, welche die Zentralen Beschaffungsstellen im Kaufhaus des Bundes in den Jahren 2012 bis 2017 zur Verfügung stellen? Rahmenvereinbarungen werden auf Grundlage von Bedarfsabfragen geschlossen, wobei die im Vertrag definierten Abrufvolumina auf Bedarfsschätzungen beruhen . Das Volumen der tatsächlichen Abrufe kann unter dem vertraglich vereinbarten Volumen liegen oder dieses in begrenztem Maß übersteigen. Die Frage wird vor diesem Hintergrund dahingehend ausgelegt, dass nach dem Volumen der tatsächlich vorgenommenen Abrufe aus Rahmenvereinbarungen des Kaufhauses des Bundes (KdB) gefragt wird. Abrufe aus Rahmenvereinbarungen des KdB können elektronisch oder analog vorgenommen werden. Zentral erfasst werden nur die elektronischen Abrufe. Für die Jahre 2012 bis 2017 sind elektronisch über das Portal des KdB folgende Umsätze (brutto in Mio. Euro) erzielt worden: 2012 142 Mio. Euro 2013 173 Mio. Euro 2014 159 Mio. Euro 2015 181 Mio. Euro 2016 218 Mio. Euro 2017 246 Mio. Euro d) Wie wird sichergestellt, dass in den Rahmenverträgen soziale, ökologische und menschenrechtliche Kriterien gefordert werden? Durch regelmäßige Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den zentralen Beschaffungsstellen wird darauf hin gearbeitet, dass diese die rechtlich verbindlichen Vorgaben sowie die freiwilligen Möglichkeiten zur Forderung von sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Kriterien im Vergabeverfahren kennen und anwenden. Die Schulungen und Anweisungen, geeignete Nachhaltigkeitskriterien zu beachten, gelten im Grundsatz für alle Vergabeverfahren (Erstellung neuer, sowie Erneuerung bestehender Rahmenvereinbarungen), und nur in konkreten Einzelfällen gibt es begründete Ausnahmen. Das „Ob“ und „Wie“ der Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien wird einzelfallbezogen in den jeweiligen Vergabeverfahren festgelegt. Schließlich bietet die Kompetenzstelle für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7567 Nachhaltige Beschaffung (KNB) allen zentralen Beschaffungsstellen individuelle , niederschwellige Beratung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu konkreten Fragen im Vergabeverfahren. e) Zu welchem Anteil beschaffen die Bundesministerien und die Bundesanstalten – inklusive der zentralen Beschaffung – nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien (bitte in Prozent und Gesamtvolumen sowie nach Bundesministerien und Bundesanstalten auflisten)? Alle Bundesressorts und sonstige Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung sind insbesondere auf der Grundlage des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung dazu verpflichtet, ökologische, soziale und innovative Nachhaltigkeitskriterien vorzugeben: Maßnahme 6 des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit vom 30. März 2015 in der Änderungsfassung vom 24. April 2017 enthält konkrete Regelungen zur Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung. Diese umfassen u. a. Anforderungen an bestimmte Produktgruppen (z. B. Papier, Textilien , Fahrzeuge) und ein jährliches Monitoring (www.bundesregierung.de/bregde /themen/nachhaltigkeitspolitik/berichte-und-reden/massnahmenprogrammnachhaltigkeit -der-bundesregierung-427896). Eine belastbare Feststellung des Anteils der Beschaffung nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien ist mangels umfassender statistischer Erfassung jedoch nicht möglich. Mit der bundesweiten Vergabestatistik (vgl. Frage 2) soll perspektivisch jedoch auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien statistisch erfasst und ausgewertet werden. 4. Wie hoch ist das jährliche Beschaffungsvolumen der Generalzolldirektion und das der Bw Bekleidungsmanagement GmbH? Das Beschaffungsvolumen der Bundeswehr Bekleidungsmanagement GmbH (BwBM) bestimmt sich maßgeblich nach den Inhalten des zwischen dem Bund und der BwBM vereinbarten Leistungsvertrages. Dieser enthält jährlich unterschiedliche Finanzvolumina. Im Jahr 2017 wurden durch die BwBM Beschaffungen im Gesamtwert von rund 186 Mio. Euro beauftragt. Für das Beschaffungsvolumen der Generalzolldirektion wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. a) Inwieweit werden soziale, ökologische und menschenrechtliche Kriterien in der Vergabepraxis bei diesen beiden Stellen gefordert und kontrolliert? Die BwBM stellt soziale, ökologische und menschenrechtliche Kriterien in der Vergabepraxis durch die Verwendung ihres unternehmenseigenen Code of Conduct und die technischen Lieferbedingungen des Bundes sicher. Diese werden Bestandteil der Verträge der BwBM mit ihren Auftragnehmern. Der Code of Conduct der BwBM definiert die Anforderungen und Grundsätze an ihre Auftragnehmer bezüglich deren Verantwortung für Mensch und Umwelt. Die Regelungen orientieren sich insbesondere an den einschlägigen Konventionen und Menschenrechtserklärungen der Vereinten Nationen (VN) sowie den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Einhaltung der Inhalte des Code of Conduct entlang der Lieferkette sind bestmöglich zu fördern. Lehnt ein Bieter der BwBM die Vereinbarung des Code of Conduct ab, ist sein Angebot Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode auszuschließen. Eine Kontrolle der Einhaltung des Code of Conduct erfolgt durch Lieferantenaudits. Die Einhaltung dieser vereinbarten Bestimmungen ist hierbei durch ein Zertifikat oder durch Prüfberichte nachzuweisen. Bei der Generalzolldirektion wird im Hinblick auf die wachsende Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit vorgegeben, dass über die bisherigen rechtlichen Vorgaben hinaus bei allen zentralen und dezentralen Beschaffungsmaßnahmen zu prüfen ist, ob Nachhaltigkeitsaspekte im Vergabeverfahren berücksichtigt werden können. Außerdem wird bei zentralen Beschaffungsmaßnahmen momentan die Vergabemanagementsoftware um die Aufnahme eines Bearbeitungsschrittes Nachhaltigkeit erweitert und geprüft, inwiefern sonstige Kontrollmechanismen – auch zur Dokumentation – eingerichtet werden können. Im Bereich der dezentralen Beschaffungsmaßnahmen wird im „Merkblatt für die Auftragsvergabe im Rahmen der dezentralen Beschaffung“ sowie im Vergabevermerk der Bearbeitungsschritt Nachhaltigkeit aufgenommen. b) Welche Nachweise müssen Bieter für diese Kriterien erbringen? Generalzolldirektion: Nach dem Vergaberecht kann der öffentliche Auftraggeber im Rahmen von Vergabeverfahren als Nachweis für Nachhaltigkeitskriterien Eigenerklärungen verlangen, in denen der Bieter die Erfüllung von Anforderungen bestätigt. Darüber hinaus kann der öffentliche Auftraggeber als Beleg dafür, dass eine Lieferoder Dienstleistung bestimmten geforderten Merkmalen (z. B. soziale, umweltbezogene oder innovative) entspricht, die Vorlage von Bescheinigungen, insbesondere Testberichten oder Zertifizierungen einer Konformitätsbewertungsstelle oder die Vorlage von Gütezeichen, also Dokumente, Zeugnisse oder Bescheinigungen , mit denen bestätigt wird, dass u. a. eine bestimmte Ware bestimmte Anforderungen erfüllt, einfordern. Im Übrigen ist vergaberechtlich geregelt, dass es bei der Verwendung von Gütezeichen, auch bekannt als „Siegel“, „Label“ oder „Zertifikate“, im Ermessen der öffentlichen Auftraggeber liegt, ob sie von Bietern die Vorlage von bestimmten Gütezeichen verlangen oder nur allgemein auf Gütezeichen als bevorzugten Nachweis bestehen wollen. Gütezeichen eignen sich besonders für die Arbeit mit Nachhaltigkeitskriterien, da sie besonders häufig im Hinblick auf umweltbezogene und soziale Standards verwendet werden. Öffentliche Auftraggeber finden Hilfe zur Identifizierung, Bewertung und zum Vergleich geeigneter Gütezeichen u. a. in der Online Datenbank „Kompass Nachhaltigkeit “. Neben den Vorgaben im Vergaberecht wurden auch im „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung (Beschluss vom 30. März 2015 – Änderungsfassung vom 24. April 2017) u. a. hinsichtlich der Verwendung von Gütezeichen (z. B. „Blauer Engel“) Festlegungen getroffen, die von der Zentralen Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung beachtet werden. BwBM: Der Code of Conduct wird für die Ausführung des Auftrages verpflichtend vereinbart . Zudem müssen Bieter in ihrem Angebot das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Unterschrift bestätigen, wonach sie weder gegen einschlägige Vorschriften des Strafgesetzbuchs (zum Beispiel: Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft sowie Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung ) noch gegen sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7567 haben. Die Einhaltung humanökologischer Forderungen ist durch Zertifikate oder Prüfberichte gemäß den Regelungen der technischen Lieferbedingungen nachzuweisen . 5. Welche Unternehmen sind die fünf wichtigsten Auftragnehmer beziehungsweise Lieferanten der Bw Bekleidungsmanagement GmbH? Nachfolgend die fünf Auftragnehmer/Lieferanten mit dem größten Auftragsvolumen für das Jahr 2017 aufgeführt: • Mehler Vario System GmbH, • L. Meindl GmbH, • Haix Schuhe, • Hexonia GmbH, • Wattana GmbH. 6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Bw Bekleidungsmanagement GmbH die im NAP aufgeführten menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten umsetzt? Grundsätzlich ist die BwBM als öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) an die Grundsätze der Vergabe und die hierin enthaltenen sozialen und umweltbezogenen Vorgaben gebunden . Die Vergaben der BwBM unterliegen nach den leistungsvertraglichen Regelungen der begleitenden Vergaberechtskontrolle des Auftraggebers. Auf die Antwort zu Frage 4a wird verwiesen. Die BwBM selbst ist im Rahmen verschiedener Arbeitsgruppen, insbesondere einer durch das Umweltbundesamt gesteuerten Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Leitfadens für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung sowie im Rahmen von Workshops beteiligt und wirkt in diesen Prozessen mit. Die Verbesserung der Menschenrechtssituation entlang der Wertschöpfungs- und Lieferkette , wie durch den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) gefordert, steht bei der Erstellung dieses Leitfadens im Fokus. Dieser Leitfaden wird derzeit unter Ressortbeteiligung abgestimmt. Daraufhin wird dieser zur Beachtung bei der Beschaffung marktgängiger Textilgüter an die BwBM weitergegeben . Weiterhin wird ein einheitlicher Code of Conduct unter Federführung des BMZ erarbeitet, der u. a. die Anforderungen des NAP auch allgemein im Rahmen der öffentlichen Beschaffung berücksichtigt. Der unternehmenseigene Code of Conduct der BwBM steht in seinem Regelungsgehalt diesem in Erarbeitung befindlichen Code of Conduct nicht nach und dient diesem als eine der Grundlagen. 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber zu welchem Anteil am gesamten Beschaffungsvolumen die anderen EU-Staaten nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien beschaffen (bitte nach Gesamtvolumen , Prozentsatz und Mitgliedstaat auflisten)? Die Bundesregierung hat keine spezifische Kenntnis darüber, wie hoch das Beschaffungsvolumen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist. Damit ist auch der Anteil der Beschaffung nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien nicht feststellbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In einer Studie über die strategische Nutzung der Vergabe öffentlicher Aufträge für die Förderung umweltgerechter, sozialer und innovationsorientierter Politikansätze aus dem Jahr 2016 (abrufbar unter: https://ec.europa.eu/docsroom/ documents/17261) hat die Europäische Kommission auf Basis einer Auswertung der im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten öffentlichen Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte insgesamt zehn Mitgliedstaaten (Frankreich, Lettland, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden , Slowakei, Spanien und das Vereinigte Königreich) hinsichtlich ihrer Erfahrungen bei der Implementierung nachhaltiger Beschaffungskriterien untersucht. Danach wurden in 14 Prozent der Verfahren ökologische, in 10 Prozent der Verfahren soziale und in 1 Prozent der Verfahren innovative Kriterien mit einbezogen (25 Prozent/17 Prozent/7 Prozent bezogen auf den Auftragswert der Aufträge). Die Ergebnisse der Studie und der einzelnen Länderreporte beziehen sich jedoch nur auf den Oberschwellenbereich und enthalten keine Aussagen über den – sowohl zahlenmäßig als auch volumenmäßig – deutlich überwiegenden Teil der Unterschwellenvergaben. 8. Auf welche Weise überprüft die Bundesregierung, welche Produkte, in welchem Umfang nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien beschafft werden? Die Bundesregierung hat sich zu bestimmten Produktgruppen im Rahmen des „Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit“ für alle Ressorts verbindliche Ziele gesetzt , deren Erreichen jährlich durch ein Monitoring geprüft wird. Der Monitoringbericht wird auf www.bundesregierung.de veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Beschaffungsstellen selbst dafür verantwortlich zu prüfen , ob und in welchem Umfang ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien im Vergabeverfahren beachtet wurden. 9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass für alle öffentlichen Auftragsvergaben – auch unterhalb der EU-Schwellenwerte – und Beschaffungsstellen aussagekräftige Daten über die Berücksichtigung ökologischer, sozialer und menschenrechtlicher Kriterien – unabhängig davon, ob sie in den Leistungsmerkmalen , den Ausführungsbedingungen oder in den Zuschlagskriterien verankert sind – erfasst und dokumentiert werden? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3e verwiesen . Mit der bundesweiten Vergabestatistik nach der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) soll perspektivisch auch die Vorgabe von Nachhaltigkeitskriterien statistisch erfasst und ausgewertet werden. Mit der Aktualisierung vom 7. November 2018 hat die Bundesregierung zwei neue Indikatoren zum Bereich nachhaltige öffentliche Beschaffung in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen (Anteil Papier mit dem Blauen Engel am Gesamtpapierverbrauch der unmittelbaren Bundesverwaltung; CO2-Emissionen und gefahrenen Kilometer der öffentlichen Hand). Diese Indikatoren sind als Schlüsselindikatoren zu verstehen und stehen stellvertretend für die Veränderungen in Richtung einer nachhaltigen Beschaffung. Sie sollen zukünftig noch ergänzt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7567 10. Welche Behörden beziehungsweise welche Referate oder Abteilungen führen jeweils die Beschaffung für die Bundesministerien und die Bundesanstalten durch (bitte nach Abteilungen bzw. Referaten sowie Bundesministerien und Bundesanstalten auflisten)? Die Beschaffung innerhalb der Bundesregierung wird in der Regel dezentral durchgeführt, d. h. auf Referatsebene. Es gibt jedoch auch sog. zentrale Beschaffungsstellen , die auf der Basis von Hausanordnungen, Aufgabenübertragungserlassen und Dienstleistungsvereinbarungen zentral Beschaffungen durchführen. zentrale Beschaffungsstelle Zentraler Einkauf für: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und Geschäftsbereichsbehörden die gesamte Bundesverwaltung in Bezug auf Rahmenvereinbarungen für das KdB für bestimmte Produktgruppen und Einzelvergaben nach Vereinbarung Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) die gesamte Bundesverwaltung in Bezug auf Rahmenvereinbarungen für das KdB für bestimmte Produktgruppen und Einzelvergaben nach Vereinbarung Generalzolldirektion(GZD) – Referat DI.B.3 Bundesministerium für Finanzen und Geschäftsbereichsbehörden die gesamte Bundesverwaltung in Bezug auf Rahmenvereinbarungen für das KdB für bestimmte Produktgruppen und Einzelvergaben nach Vereinbarung Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) Bundesministerium der Verteidigung und Geschäftsbereichsbehörden die gesamte Bundesverwaltung in Bezug auf Rahmenvereinbarungen für das KdB für bestimmte Produktgruppen und Einzelvergaben nach Vereinbarung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) Referat DL II 5 Bundesministerium der Verteidigung und Geschäftsbereichsbehörden Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BaPersBw) – Referate I 4.2 und II 2.4 Bundesministerium der Verteidigung und Geschäftsbereichsbehörden Bundessprachenamt – Referat ZA 3.4 Bundesministerium der Verteidigung und Geschäftsbereichsbehörden Verpflegungsamt der Bundeswehr (VpflABw) – Fachgebiet BV Bundesministerium der Verteidigung und Geschäftsbereichsbehörden Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) – Referat 123 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Geschäftsbereichsbehörden Andere Ressorts nach Vereinbarung Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Alle Bundeshochbaumaßnahmen soweit sie nicht im Wege der Organleihe durch die Bauverwaltungen der Länder ausgeführt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um wie im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (www.auswaertiges-amt.de/blob/297434/8d6ab299827 67d5a31d2e85464461565/nap-wirtschaft-menschenrechte-data.pdf#page=18) ankündigt zu überprüfen, inwiefern verbindliche Mindestanforderungen im Bereich Menschenrechte im Vergaberecht festgeschrieben werden können? 12. Welches Ressort erarbeitet den im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte avisierten Stufenplan zur verbindlichen Festschreibung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Vergaberecht? a) Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung des NAP unternommen, um diesen Stufenplan zur verbindlichen Festschreibung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Vergaberecht zu erarbeiten? b) Bis wann wird die Bundesregierung einen solchen Stufenplan vorlegen? c) Wird der Stufenplan, zum Beispiel in Form einer Verwaltungsvorschrift, verbindlich gesetzt werden? Die Fragen 11 und 12 bis 12c werden ihres Sachzusammenhangs wegen gemeinsam beantwortet. Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hat die Bundesregierung angekündigt zu prüfen, inwiefern in einer zukünftigen Überarbeitung verbindliche Mindestanforderungen im Bereich Menschenrechte im Vergaberecht festgeschrieben werden können, die von teilnehmenden Unternehmen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten einfordern. Sie wird einen Stufenplan erarbeiten , wie dieses Ziel erreicht werden kann. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Vergabeordnung (VgV) und in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird ausdrücklich beschrieben , dass und auf welche Weise sozialen Kriterien in allen konzeptionellen Stufen des Vergabeverfahrens (Leistungsbeschreibung, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien , Ausführungsbedingungen) vorgegeben werden können. Nach den Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien müssen die Kriterien allerdings nach Maßgabe der Artikel 58, 67 sowie der Erwägungsgründe 97, 98, 99 und 104 der RL 2014/24/EU sowie der §§ 122, 127 GWB einen Bezug zum Auftragsgegenstand aufweisen, damit sie vergaberechtlich zulässig vorgegeben werden können. Eine allgemeine Grenze besteht dann, wenn sich die Kriterien auf die allgemeine Unternehmenspolitik beziehen, da es sich dann nicht um Faktoren handelt, die den konkreten Prozess der Herstellung oder Bereitstellung der beauftragten Bauleistungen , Lieferungen oder Dienstleistungen charakterisiert. Daher ist es nach dem derzeit geltenden EU-Vergaberecht „öffentlichen Auftraggebern nicht gestattet , von Bietern eine bestimmte Politik der sozialen oder ökologischen Verantwortung zu verlangen.“ (Erwägungsgrund 97 der RL 2014/24/EU; vgl. auch Erwägungsgrund 104 der RL 2014/24/EU). Die Vorgabe von Sorgfaltspflichten muss sich dementsprechend auf den konkreten Auftragsgegenstand beziehen und darf nicht auf die allgemeine, gesamte Geschäftstätigkeit und Unternehmenspolitik abzielen. Die rechtliche Würdigung des Sachstandes erfolgt zurzeit im Interministeriellen Ausschuss Wirtschaft und Menschenrechte (IMA Wirtschaft und Menschenrechte ), der unter dem Vorsitz des Auswärtigen Amts tagt. Das für das Vergaberecht federführende BMWi wird zu einer Ressortbesprechung einladen, um die Positionierung der Bundesregierung zum NAP-Prüfauftrag und zum Stufenplan vorzubereiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7567 13. Bis wann liegt der „Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung“ vor? Der Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung wurde juristisch geprüft. Das Gutachten, eine vergaberechtskonforme Leitfadenbearbeitung und ein Stufenplanentwurf liegen vor. Eine Ressortabstimmung des Leitfadens wird derzeit durchgeführt und soll Ende 2018 abgeschlossen sein. Erste Dialogformate mit Beschaffungsverantwortlichen und standardsetzende Organisationen (z. B. Fairtrade, Fair Wear Foundation, Global Organic Textile Standard (GOTS) etc.) wurden bereits umgesetzt. 14. Wird der „Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung “ verbindlich gesetzt werden, zum Beispiel in Form einer Verwaltungsvorschrift ? Sollte ersichtlich werden, dass das Ziel aus dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit bis 2020 50 Prozent der Textilien auf Bundesebene nachhaltig zu beschaffen mit Hilfe des freiwilligen Leitfadens nicht erreicht werden kann, so wird die Bundesregierung die bisherigen Umsetzungsschritte und Herausforderungen zur Zielerreichung evaluieren. Im Rahmen dieser Prüfung würden weitere Handlungsoptionen erörtert werden, gegebenenfalls auch die Einführung einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) für Textilien. 15. Welche konkreten Maßnahmen haben die Bundesministerien, die Bundesanstalten , die Zentralen Beschaffungsstellen und das Kaufhaus des Bundes ergriffen , um die Spielräume des neuen Vergaberechtes zur Beschaffung nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien effektiv zu nutzen (bitte nach Maßnahmen und Institutionen auflisten)? Die Bundesministerien, die Bundesanstalten und die Zentralen Beschaffungsstellen haben eine Vielzahl an konkreten Maßnahmen ergriffen, um die Spielräume des neuen Vergaberechtes zur Beschaffung nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien effektiv zu nutzen: Erlass einer Hausanordnung für das Ministerium und Geschäftsbereich, in der u. a. die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und Beachtung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit verbindlich vorgeschrieben sind und nach der die Nichtberücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten unter Angabe von Gründen im Vergabevermerk zu dokumentieren ist (BMI/BMVI). Einrichtung eines Strategiereferats in der Zentralstelle für IT-Beschaffung, das die Erreichung von konstitutiven Zielen (u. a. ökologische, soziale und menschenrechtliche Ziele), durch die Konzeption und Umsetzung der IT-Beschaffungsstrategie besonders fördert (BeschA). Bildung von Normstrategien, aus denen sich ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien ableiten lassen (BeschA). Erlass einer internen Dienstanweisung, die u. a. neben den Vorgaben der Hausanordnung des BMI auch dazu verpflichtet, die Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei der IT-Beschaffung (ILO-Erklärung) anzuwenden (BeschA). Das Auswärtige Amt hat in einem Runderlass und mit einer Musterverfügung für dezentrale Beschaffungen im In- und Ausland festgelegt, dass im Rahmen von Beschaffungen und Vergaben Kriterien der nachhaltigen Beschaffung Berücksichtigung finden sollen. Durch zusätzliche Leitfäden und Merkblätter wird zu einzelnen Aspekten der nachhaltigen Beschaffung informiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Einrichtung eines Kompetenzteams für nachhaltige Beschaffung bei der zentralen Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung (BMF). Anpassung der BMEL-Vergabeordnung (auch für den Geschäftsbereich) die vorsieht, dass Produkte aus nachhaltiger Produktion grundsätzlich bevorzugt auszuschreiben sind (Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte). Die Bedarfsträger haben die Vorgaben des Rates für nachhaltige Entwicklung sowie den Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen im Geschäftsbereich des BMEL zu beachten (BMEL). Analoge Anpassung der hausinternen Regelung der zentralen Vergabestelle des BMEL, Referat 123 in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (ZV-BMEL). Überarbeitung des operativen Vorbereitungsprozesses der ZV-BMEL im Hinblick auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten. Nunmehr sind die Vergabesachbearbeiter/innen angehalten, Fachbereiche bei der Erstellung der Vergabeunterlagen gezielt auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten hinzuweisen. Dadurch soll eine größere Sensibilisierung der Fachbereiche im Hinblick auf die Einhaltung von Nachhaltigkeit in den Vergabeverfahren erzielt werden (ZV-BMEL). Weitere Förderung des bereits seit 2010 bestehenden Projekts „Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf“ beim Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR), um innerhalb der vergaberechtlich möglichen und zu berücksichtigenden Umweltaspekte die Materialeigenschaft „nachwachsender Rohstoff“ zu stärken. Dazu gehören weiterhin das Messestandmodell „Das nachwachsende Büro“ (www.das-nachwachsende-buero.de/) sowie die mehr als 3 000 Produkte umfassende „nachwachsende Produktwelt“ (www.dienachwachsende -produktwelt.de/). Dort werden Produkte und Hersteller für verschiedene öffentliche und private Anwendungsfelder sowie die entsprechenden Gütezeichen gelistet (BMEL). Ermittlung der Bedarfe der öffentlichen Hand und Recherche zu möglichen Substituten aus nachwachsenden Rohstoffen, um Bedarfsträgern und Einkäufern entsprechende biobasierte Produkte über Fachveranstaltungen und Produktschauen bekannt zu machen, Produktlücken zu erfassen und Zukunftsmärkte zu erkennen (BMEL). Konzeption und Durchführung von Leuchtturm-Vergabeverfahren mit anspruchsvollen Anforderungen an die Nachhaltigkeit der jeweiligen, wie beispielsweise in der IT-Vergabe. Berücksichtigung von sozialen Kriterien in der Pilotausschreibung „Nachhaltige IT“ für Computer und Monitore im Jahr 2016 mit einem Volumen von 1,8 Mio. Euro. Hierbei wurden bei Produkten mit hohen technischen Anforderungen Qualität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit bei der Anschaffung verbunden (BMZ). Erarbeitung des Konzepts „KIimaneutrales BMZ 2020“, damit das BMZ im Jahr 2020 als erstes Bundesministerium klimaneutral wird. Dies umfasst zahlreiche Maßnahmen die auf die Vermeidung und Reduzierung von Treibhausgasemissionen abzielen: die Modernisierung der Gebäude, die Einführung von Energiemanagements, sowie Maßnahmenpakete zur nachhaltigeren Ausgestaltung der Mobilität (Dienstreisen, Fuhrpark und Anreise der Beschäftigten) und Beschaffung (Lebenszyklusemissionen) des Ministeriums (BMZ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7567 Die EMAS-Umweltleitlinien des BMZ geben vor, dass bei allen Beschaffungen bevorzugt die in Herstellung, Gebrauch und Entsorgung die nachhaltigsten Waren und Dienstleistungen beschafft werden sollen. Dabei sollen, wo immer möglich, Umwelt-, Sozial- und innovative Aspekte berücksichtigt werden (BMZ). Fortschreibung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen in 2. Aktualisierter Auflage 2016 und verbindliche Einführung für den Bundeshochbau (BMI). Implementierung einer konzernweit geltenden Nachhaltigkeitsrichtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). „Beauftragter für Nachhaltigkeit im Ressort“ wurde in allen Ressorts eingerichtet . 16. Welche ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien legen die Bundesministerien, die Bundesanstalten, die Zentralen Beschaffungsstellen und das Kaufhaus des Bundes bei Beschaffungsverfahren für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte beim Auftragsgegenstand, bei der Leistungsbeschreibung , bei den Ausschlusskriterien und der Eignungsprüfung sowie der Auftragsausführung an? Die Bundesministerien, die Bundesanstalten und die Zentralen Beschaffungsstellen fordern die gleichen Kriterien bei Beschaffungsverfahren für Aufträge oberund unterhalb der EU-Schwellenwerte. Es werden produkt- und einzelfallbezogen folgende Nachhaltigkeitskriterien gefordert: 1) Ökologische Kriterien: Umweltverträglichkeit Umweltmanagementsysteme Geringe Emissionen Geräuschentwicklung Energieeffizienz Kraftstoffverbrauch Klimaneutraler Versand Lebenszykluskosten „Cradle to Cradle“ Holzwerkstoffe aus legaler und nachhaltiger Waldwirtschaft Bio-Siegel für Lebensmittel Verwendung von Recyclingpapier Erfüllung speziell erarbeiteter Leistungsbeschreibungen, welche sich in vielen Punkten an den Empfehlungen bzw. dem Kriterienkatalog der Umweltstandards des Umweltzeichens „Blauer Engel“ orientieren (z. B. LB – Nr. 8305 – 001 Gewebe aus Wolle, Baumwolle, – Bast-, Chemiefasern und Mischungen dieser Faser sowie für daraus gefertigte Bekleidungs-, Wäsche - und Ausrüstungsstücke“) Recyclingfähigkeit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorgabe von Materialeigenschaften (bestimmte Stoffe werden ausgeschlossen ) Geringer Anteil verbauter toxischer Substanzen Auswechselbarkeit von Verschleißteilen Reparaturfähigkeit z. B. von Dienst- und Einsatzbekleidung Einsatz von hochwertigen Materialien und Forderung einer qualitativ hochwertigen Verarbeitung, um eine optimale Lebensdauer z. B. von Textilien und Bekleidungsteilen zu sichern Splittung von multifunktionalen Bekleidungssystemen, um bei Nachbestellung eine Einzelbeschaffung von Bekleidungsteilen zu ermöglichen 2) Soziale Kriterien: Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz Genderkriterien („Ausgewogenes Geschlechterverhältnis des einzusetzenden Teams“) bei der Ausschreibung von Dienstleistungen Barrierefreiheit (BITV 2.0) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, z. B. §§ 123, 124 GWB, § 150a GewO 17. Welche ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien legen die Bundesministerien, die Bundesanstalten, die Zentralen Beschaffungsstellen und das Kaufhaus des Bundes bei Beschaffungsverfahren für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte beim Auftragsgegenstand, bei der Leistungsbeschreibung , bei den Ausschlusskriterien und der Eignungsprüfung sowie der Auftragsausführung an? Die Bundesministerien, die Bundesanstalten und die Zentralen Beschaffungsstellen fordern die gleichen Kriterien bei Beschaffungsverfahren für Aufträge oberund unterhalb der EU-Schwellenwerte. Es wird darum auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. Wie gewichten die Bundesministerien, die Bundesanstalten, die Zentralen Beschaffungsstellen und das Kaufhaus des Bundes ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien bei den Zuschlagskriterien bei Beschaffungsverfahren für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte? Vor Einleitung eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 BHO durchzuführen. Im Fall der Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien innerhalb der Bundesverwaltung werden Nachhaltigkeitskriterien bei der Zuschlagserteilung entweder als zwingend einzuhaltendes Leistungskriterium oder als zu gewichtendes Zuschlagskriterium gefordert. Soll die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien zwingend sichergestellt werden und sind diese Kriterien am Markt grundsätzlich erfüllbar, so bietet es sich an, diese Kriterien bereits in die Beschreibung der zu beschaffenden Leistung aufzunehmen (Leistungsbeschreibung). Wird dann eine Liefer-, Dienst- oder Bauleistung angeboten, die das geforderte Kriterium nicht erfüllt, kann das Angebot nicht bezuschlagt werden. Bei der Vergabe von Postdienstleistungen durch BeschA ist z. B. der klimaneutrale Versand ein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7567 zwingend einzuhaltendes Leistungskriterium. Im Textilbereich werden grundsätzlich die speziell erarbeiten Leistungsbeschreibungen angewendet, welche sich in vielen Punkten an den Empfehlungen bzw. dem Kriterienkatalog der Umweltstandards des Umweltzeichens „Blauer Engel“ orientieren. Bieter, deren angebotene Leistungen diese Anforderungen nicht erfüllen, können den Zuschlag nicht erhalten. Gleichwohl kann der Auftraggeber Nachhaltigkeitskriterien auch als skalierbare Zuschlagskriterien vorgeben, anhand derer (je nach Erfüllungsgrad) das wirtschaftlichste Angebot identifiziert wird. Hierzu muss das Nachhaltigkeitskriterium gewichtbar sein. Die Möglichkeit der Gewichtung von Nachhaltigkeitskriterien richtet sich nach den Besonderheiten der Leistung, des Kriteriums und des betreffenden Marktes und ist daher nur sehr einzelfallbezogen beurteilbar. Eine Herausforderung liegt in manchen Marktsegmenten darin, Angebote zu erhalten, die überhaupt bestimmte Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Hier kann die Vorgabe von Nachhaltigkeitskriterien als Zuschlagskriterien sinnvoll sein (anstatt ihre zwingende Erfüllung bereits in der Leistungsbeschreibung zu fordern). Beispielsweise wurde im Rahmen einer Ausschreibung vorgegeben, dass bei der Zuschlagsentscheidung umso mehr Punkte vergeben wurden, je mehr einzelne Umweltstandards aus einem vorgegebenen Katalog eine angebotene Leistung erfüllte . Das Kriterium „Nachhaltigkeit der Leistung“ hatte eine Gewichtung von insgesamt 30 Prozent an der Zuschlagentscheidung. 19. Wie gewichten die Bundesministerien, die Bundesanstalten, die Zentralen Beschaffungsstellen und das Kaufhaus des Bundes ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien bei den Zuschlagskriterien bei Beschaffungsverfahren für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 20. Welche Möglichkeiten der Nachweisführung (zum Beispiel Siegel oder Gütezeichen ), dass ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien eingehalten werden, akzeptieren die Bundesministerien, die Bundesanstalten, die Zentralen Beschaffungsstellen und das Kaufhaus des Bundes (bitte nach Produktgruppen spezifizieren)? Der Nachweis zur Einhaltung der ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien kann sowohl durch die Erbringung von Eigenerklärungen als auch durch Gütezeichen, Label oder Zertifikate (z. B. „TCO certified“, „Blauer Engel“, „FSC“, EMAS, ISO 14001:2004) erfolgen. Es wird auch der Nachweis der Kriterienerfüllung der jeweiligen Siegel, Label oder Zertifikate gestattet. Eine Listung im Sinne einer Spezifikation nach Produktgruppen ist nicht sinnvoll möglich . Der Nachweis mittels Gütezeichen ist an die gesetzlichen Vorgaben des § 34 Absatz 2 Vergabeverordnung (VgV) für die Oberschwelle sowie des § 24 Absatz 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Unterschwelle gebunden. Für die Vergabe von Bauaufträgen im Unterschwellenbereich gibt es keine vergleichbare Regelung. Die Plattform „Kompass Nachhaltigkeit“ (www.kompassnachhaltigkeit .de) ermöglicht eine Suche nach denjenigen Gütezeichen welche die Anforderungen des § 24 Absatz 2 UVgO sowie des § 34 Absatz 2 Nummer 2 bis 5 VgV erfüllen. Hierbei werden auch Empfehlungen der Bundesregierung zur Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien für einzelne Produktgruppen aufgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Welche Voraussetzungen müssen diese Möglichkeiten der Nachweisführung (zum Beispiel Siegel oder Gütezeichen) erfüllen? Siegel oder Gütezeichen müssen hinsichtlich ihrer Nachweisführung den Vorgaben des § 34 Absatz 2 VgV für die Oberschwelle und § 24 Absatz 2 UVgO für die Unterschwelle genügen. Für die Vergabe von Bauaufträgen im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte ist eine Nachweisführung durch Siegel oder Gütezeichen nicht vorgesehen. 22. Welche Möglichkeiten der Nachweisführung, dass ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien eingehalten werden, akzeptieren die Bundesministerien , die Bundesanstalten, die Zentralen Beschaffungsstellen und das Kaufhaus des Bundes für Produktgruppen, für die noch keine unabhängigen Nachweise (zum Beispiel Siegel oder Gütezeichen) für die Einhaltung ökologischer , sozialer und menschenrechtlicher Kriterien verfügbar sind? Folgende Formen des Nachweises sind derzeit zugelassen: Eigenerklärungen der Bieter Auszug aus Gewerbezentralregister Auditberichte 23. Gibt es Produktgruppen, und wenn ja, welche (bitte auflisten), für die die Bundesverwaltung , beispielsweise in Form von Erlassen wie dem Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten (www.verwaltungsvorschriftenim -internet.de/bsvwvbund_22122010_NII4421040.htm) die hundertprozentige Beschaffung nach ökologischen, sozialen oder menschenrechtlichen Kriterien vorgegeben hat (bitte je Produktgruppe die anerkannten Siegel oder Gütezeichen nennen)? Ökologische, soziale oder menschenrechtliche Kriterien werden bei der Beschaffung durch die Bundesregierung produkt- und einzelfallbezogen berücksichtigt. Die gesamte Bundesverwaltung ist an folgende Vorschriften gebunden: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff) Richtlinie zur Beschaffung Sauberer Fahrzeuge der EU-Kommission Aufstellungsrundschreiben des BMF und die darin festgelegten Beschaffungsgrundsätze für Dienstkraftfahrzeuge Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit zur Beschaffung von Papier, Fahrzeugen und Textilien Leitfaden Nachhaltiges Bauen (Bundesbauverwaltung). Es ist für die Bundesverwaltung nicht allgemein verbindlich vorgegeben, die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen im Vergabeverfahren zu fordern. Für das BeschA und damit auch für die Zentralstelle für IT Beschaffung (ZIB) im BeschA, die seit 2017 für die Ausschreibung von IT-Rahmenvereinbarungen für die gesamte Bundesverwaltung zuständig ist, ist die Anwendung der durch das BeschA verhandelten Mustererklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei der IT-Beschaffung (ILO-Erklärung) verpflichtend anzuwenden. Darüber hinaus existieren keine Vorgaben, jedoch in einzelnen Ressorts interne Empfehlungen für die nachhaltige Beschaffung bestimmter Produktgruppen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7567 24. Beabsichtigt die Bundesregierung, nach dem Vorbild des Gemeinsamen Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten Vorgaben für Nachhaltigkeitszertifizierungen weiterer Produktgruppen für die eigene Beschaffung zu beschließen ? Falls ja, welche Zertifizierungen sind für welche Produktbereiche und -gruppen vorgesehen? Falls nein, warum will die Bundesregierung die Möglichkeit von Erlassen oder Vorgaben für weitere Produktgruppen nicht wahrnehmen? Die Bundesregierung erachtet Allgemeine Verwaltungsvorschriften (AVV) mit Vorgaben für eine nachhaltige Beschaffung von bestimmten Produktgruppen grundsätzlich als taugliches Mittel, die nachhaltige Beschaffung zu fördern und schließt nicht aus, weitere AVV zu beschließen. Im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung ist vorgesehen, dass die Bundesregierung Vorgaben zur Verwendung von Torfersatzstoffen in den Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge im Garten- und Landschaftsbau umsetzen wird. Diese Vorgabe wird zurzeit erarbeitet. 25. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um Informationen zu ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien für Produktgruppen zu erarbeiten, zu denen noch keine unabhängigen Nachweise für die Einhaltung ökologischer, sozialer und menschenrechtlicher Kriterien verfügbar sind, und welche Akteure bezieht sie dabei ein? Die Bundesregierung verfolgt zur Erarbeitung ökologischer, sozialer und menschenrechtlicher Kriterien für Produktgruppen, für die noch keine unabhängigen Nachweise verfügbar sind, verschiedene Maßnahmen. Sie setzt sich für die Entwicklung entsprechender Nachweise und Kriterien ein und entwickelt neue Nachweisformen , Das Umweltbundesamt entwickelt ökologische Kriterien für die umweltfreundliche Beschaffung. Dies erfolgt in der Regel basierend auf den Kriterien für den Blauen Engel derselben Produktgruppe. Die Kriterien des Blauen Engels werden mit Hilfe von unabhängigen Expertenanhörung, d. h. der Einbindung der interessierten Kreise, erarbeitet, diskutiert und sodann von der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) eingesetzten Jury „Umweltzeichen“ verabschiedet. Für ökologische Kriterien werden in der Regel Prüfberichte als Nachweis der Einhaltung gefordert; teils ist eine Herstellererklärung ausreichend. Für die Herleitung von Kriterien (und damit auch zur Umweltwirkung von bestimmten Produkten) wird der gesamte Lebenszyklus eines Produktes betrachtet. Das Gütezeichen „Blauer Engel“ steht für ca. 120 Produktgruppen zur Verfügung und kann durch die Beschafferinnen und Beschaffer genutzt werden. In seltenen Fällen werden ausschließlich Leitlinien erarbeitet (z. B. Leitfaden zur nachhaltigen Organisation von Veranstaltungen), an denen sich Beschafferinnen und Beschaffer orientieren können; auch dabei werden zahlreiche Expertinnen und Experten beteiligt. Das BMZ entwickelt ein staatliches Meta-Siegel für Textilprodukte („Grüner Knopf“), welches auch in der öffentlichen Beschaffung Berücksichtigung finden soll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mit dem vom BMEL geförderten Forum Nachhaltiges Palmöl wird u. a. die Verbesserung der Nachhaltigkeitszertifizierung angestrebt. Durch die Fördermaßnahme „Umsetzung der Ernährungssicherungskriterien im Rahmen von Biomasse-Nachhaltigkeitsstandards“ setzen die Deutsche Welthungerhilfe, der World Wide Fund For Nature (WWF) und das Zentrum für Entwicklungsforschung an der Universität Bonn (ZEF) das Ziel „Ernährungssicherheit erreichen “ um. Dabei stehen insbesondere Kaffee, Baumwolle, Zuckerrohr und Kakao im Fokus. Des Weiteren werden Monitoringmaßnahmen unterstützt, wie z. B. im Projekt „Entwicklung des ,GRAS‘-Prototypen (GRAS: Global Risk Assesment Services) zur Unterstützung einer umweltschonenden Ressourcennutzung für eine nachhaltige Bioökonomie“ oder mit dem nationalen Bioökonomiemonitoring . „Gras“ ist ein Tool, das dem Zertifizierer hilft, Flächennutzungsänderungen zu bewerten und mit dem Bioökonomiemonitoring wird ein Schwerpunkt auf die Nachhaltigkeitsbewertung gelegt. Im Rahmen des vom BMZ geförderten Kooperationsprojekts „Kompass Nachhaltigkeit “ (www.Kompass-Nachhaltigkeit.de) der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) entwickelt die Bundesregierung Möglichkeiten dazu, welche alternativen, beziehungsweise anderen Formen als Gütezeichen zum Nachweis sozialer und umweltbezogener Aspekte in den verschiedenen Stufen des Vergabeverfahrens bei der öffentlichen Beschaffung eingesetzt werden können. Die anschließende Darstellung der Ergebnisse auf dem Webportal „Kompass Nachhaltigkeit“ soll Beschaffungsverantwortliche dabei unterstützen , zum einen in Fällen eventuell fehlender Gütezeichen dennoch soziale und umweltbezogene Aspekte bei der Ausschreibung zu berücksichtigen und Möglichkeiten zum Nachweis darüber aufzuzeigen und zum anderen generell die Möglichkeiten zum Nachweis sozialer und umweltbezogener Aspekte breiter darzustellen. Die Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung (KNB) im BeschA hat eine Mustererklärung für Bieter zur Einbindung sozialer Nachhaltigkeitskriterien, d. h. zur Einhaltung grundlegender Menschenrechte bei der IT-Produktion, mit dem IT-Branchenverband BITKOM e. V. erarbeitet, die regelmäßig aktualisiert wird. Die Bundesregierung fördert die Entwicklung von Leitfäden und Hilfestellungen für Beschaffende: Im Auftrag des Staatssekretärssauschusses für Nachhaltige Entwicklung hat die Expertengruppe Standard der Allianz für nachhaltige Beschaffung über das Umweltbundesamt (UBA), die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, das Öko-Institut und das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) unter Einbezug der Bundesregierung einen Leitfaden für eine nachhaltige Textilbeschaffung der Bundesverwaltung erarbeitet. Der Leitfaden soll soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien für einzelne Textilprodukte definieren, und wird im Rahmen des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit entwickelt. Neben produktspezifischen Kriterien und Nachweisformen berücksichtigt der Leitfaden in der aktuellen Fassung unter anderem auch den Ansatz der sektorspezifischen Due Diligence Leitlinien der OECD für verantwortungsvolles Unternehmenshandeln in der Bekleidungsund Schuhindustrie (OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/7567 Der Projektträger des BMEL, die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR), hat über das Projekt „Nachwachsende Rohstoffe im Einkauf“ bereits Leitfäden für verschiedene öffentliche Handlungsfelder und entsprechende Produktgruppen herausgegeben. Einbezogen sind das Umweltbundesamt (UBA), das Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), das Öko- Institut, Zertifikategeber sowie Anbieter/Hersteller. Die Bundesregierung fördert den Austausch unter Beschaffenden und berät Beschaffende im Einzelfall dazu, wie Informationen zur Einhaltung ökologischer, sozialer und menschenrechtlicher Kriterien bezogen werden können: Die KNB unterstützt Beschafferinnen und Beschaffer im Einzelfall bei der Recherche zu konkreten Nachweismöglichkeiten und der Auswahl des tauglichen Nachweises. Im Rahmen des Schulungs- und Beratungsangebots wird bei der jeweiligen Produktgruppe auf die jeweiligen Besonderheiten eingegangen, und bei Bedarf werden spezielle Beratungsangebote erarbeitet. Zusätzlich werden auf der Webplattform www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Home/home_ node.html Informationen und Praxisbeispiele zu unterschiedlichen Produktgruppen öffentlich zugänglich gemacht. Die KNB bezieht dafür unterschiedlichste Stakeholder, insbesondere mit Fachkenntnissen ausgestattete NGOs und Verbände, in ihre Arbeit ein. Die Allianz für Nachhaltige Beschaffung beschäftigt sich in verschiedenen Arbeitsgruppen mit der Erarbeitung von spezifischen sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Kriterien für unterschiedliche Produktgruppen und hat sich zum Ziel gesetzt, einen bundesländerübergreifenden Austausch zu gewährleisten (siehe auch Frage 28). Die Arbeitsgruppen bestehen aus Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen mit überwiegend starkem Praxisbezug. Die Arbeitsgruppen beziehen weitere Stakeholder themenbezogen in ihre Arbeit ein und lassen sich zudem zu den jeweiligen Themen im Bereich nachhaltiger Beschaffung beraten. Die SKEW unterstützt im Auftrag des BMZ Kommunen, soziale und menschenrechtliche sowie faire Kriterien bei Beschaffungen zu berücksichtigen. Dies erfolgt bspw. über die rechtliche Beratung für konkrete Ausschreibungen, als auch über Vor-Ort-Beratung. 26. Welche Kriterien müssen Eigenerklärungen erfüllen, damit das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern diese zulässt? Eine Eigenerklärung wird dann als zulässig erachtet, wenn sie den jeweils geforderten Erklärungsgehalt aufweist und klar dem abgabeverpflichteten Unternehmen zugerechnet werden kann. Welche Kriterien konkret gefordert werden hängt sehr stark von der entsprechenden Leistung ab und kann pauschal nicht beantwortet werden. 27. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Verstöße gegen menschen - und arbeitsrechtliche Standards in der globalen Lieferkette in das bundesweite Wettbewerbsregister aufzunehmen? In das bundesweite Wettbewerbsregister werden bereits nach dem geltenden Wettbewerbsregistergesetz bestimmte Verstöße gegen menschen- und arbeitsrechtliche Standards aufgenommen, sobald das Bundesregister die Arbeit aufgenommen hat. Verstöße gegen menschenrechtliche Standards werden nach dem Wettbewerbsregistergesetz dann aufgenommen, wenn der Registerbehörde durch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Strafverfolgungsbehörden und zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berufene Behörden rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen, Strafbefehle und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen nach § 30 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu den Straftaten Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit , Ausbeutung der Arbeitskraft sowie Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung (§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5 und den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs) gemeldet werden. Von diesen Tatbeständen werden auch gegen Kinder gerichtete Straftaten wie Kinderarbeit erfasst. Zum anderen werden Verstöße gegen arbeitsrechtliche Standards in das Wettbewerbsregister eingetragen , wenn rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen und Strafbefehle sowie rechtskräftige Bußgeldentscheidungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz , dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dem Mindestlohngesetz oder dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergangen sind, sofern auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt oder eine Geldbuße von wenigstens 2500 Euro festgesetzt worden ist. Eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße, die nach ausländischem Strafrecht erfolgt ist, steht gemäß § 123 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße nach deutschem Strafrecht im Sinne von § 123 Absatz 1 GWB gleich. Daher sind auch im Ausland von deutschen oder ausländischen Unternehmen begangene Straftaten und Verstöße in der globalen Lieferkette, die von einer zur Mitteilung verpflichteten Behörde übermittelt wurden, in das deutsche Wettbewerbsregister einzutragen. Es ist allerdings rechtlich nicht möglich, die Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten zu verpflichten, in ihren Staaten ergangene Strafurteile oder festgesetzte Geldbußen an das deutsche Wettbewerbsregister zu melden. 28. Wann legt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Bericht über die Arbeit und insbesondere über Ziele und Zielerreichung der „Allianz für nachhaltige Beschaffung“ für die Jahre 2015, 2016 und 2017 vor? Seit 2010 arbeiten Bund, Länder und Kommunen in der „Allianz für nachhaltige Beschaffung“ als informellem Bündnis und Austauschgremium zusammen. Die Allianz soll dazu beitragen, den Anteil nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen beim Einkauf der öffentlichen Hand zu erhöhen. Die Allianz hat insbesondere in der Phase, in der die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) noch im Aufbau befindlich war, den systematischen Erfahrungsaustausch der wichtigsten öffentlichen Beschaffer auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit befördert. Sie soll zur stärkeren Verwendung einheitlicher nationaler und internationaler Nachhaltigkeitsstandards auf allen drei Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – beitragen . Auch vor dem Hintergrund der laufenden Arbeiten in den Expertengruppen und der umfangreichen Reformen des Vergaberechts − gerade im Hinblick auf die Stärkung der nachhaltigen Beschaffung − besteht kein Bedarf, Jahresberichte zur Allianz für Nachhaltige Beschaffung für die Jahre 2015, 2016 und 2017 vorzulegen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/7567 29. Wann und in welchem Rahmen legt das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern einen Bericht über die Arbeit „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern für die Jahre 2015, 2016 und 2017 vor, insbesondere zu den Zielen der Kompetenzstelle und dem Erreichen der Ziele wie sie im Jahresbericht 2014 der „Allianz für nachhaltige Beschaffung“ (www.nachhaltigebeschaffung .info/SharedDocs/DokumenteNB/Bericht_AllianzNB_2014.pdf?__ blob=publicationFile&v=5#page=44) formuliert sind? Die Einrichtung der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) als zentrale Beratungs- und Informationsstelle der Bundesregierung basiert auf dem Beschluss des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit im Jahr 2010 durch den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung. Über die Maßnahmen der KNB wird im Rahmen des jährlichen Monitoringberichts zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit Bericht erstattet. Der Monitoringbericht ist auf der Seite der Bundesregierung (www.bundesregierung.de/resource/blob/72488/1142096/ cba9d29cdb4b67c2c3b6249ffa884ea1/monitoringbericht-data.pdf?download=1) öffentlich verfügbar und abrufbar. Verschiedene weitere politische Programme, wie z. B. der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), aber auch der Klimaschutzplan 2050 erweitern die Aufgaben der KNB. Diese politischen Programme werden jeweils einer weiteren, eigenen Umsetzungskontrolle unterzogen, in deren Rahmen die KNB über die von ihr zu verantwortenden Maßnahmen Bericht erstattet. 30. Inwieweit hat die Bundesregierung die Empfehlungen des Evaluierungsberichts zum Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung aus dem Jahr 2016 (siehe www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/evaluierungkompetenzzentrums -innovative-beschaffung.pdf?__blob=publicationFile&v=3) umgesetzt? Die Empfehlungen des Evaluierungsberichts zum Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO) aus dem Jahr 2016 werden im Rahmen der laufenden Arbeit des KOINNO und der laufenden Vertragsbeziehung weitgehend umgesetzt . So wurden z. B. die als gut evaluierten Beratungsdienstleistungen des KOINNO intensiv ausgebaut. Die als gut bewerteten regionalen Veranstaltungsformate werden im Gegensatz zu den als schlecht bewerteten Fachgruppentagungen weiterhin von dem KOINNO angeboten. Die Preisverleihung zum Wettbewerb „Innovation schafft Vorsprung“ wurde beibehalten . Das Preisgeld wurde gemäß den Empfehlungen der Evaluation in einen Gutschein für Beratungsleistungen für die Verbesserung der Beschaffungsprozesse umgewandelt. Die Website des KOINNO wurde im ersten Quartal 2018 umfassend überarbeitet und ansprechender gestaltet. Hierzu zählt auch die optische Überarbeitung der Praxisbeispiele. Die auf der Website befindliche Toolbox und das ab Oktober 2018 verfügbare E-Learning runden das digitale Angebot ab. Des Weiteren empfahl das Gutachten, ein Zertifizierungsprogramm für öffentliche Beschaffungsstellen einzuführen. Hierzu läuft zurzeit ein Pilotprojekt beim KOINNO. Abhängig von den dort erzielten Ergebnissen wird die Bundesregierung ein Rollout prüfen. Weitere Empfehlungen der Evaluation werden geprüft und ggf. für die weitere Arbeit angepasst und aufgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 31. Welche Fördermittel zur Beschaffung nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien vergibt die Bundesregierung (bitte nach Programmen , Finanzvolumen und Zielgruppen auflisten)? Die Frage wird dahingehend ausgelegt, dass nach Programmen gefragt ist, durch die konkret und zielgerichtet die Beschaffung nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien gefördert werden soll, entweder indem Bedarfsträger und/oder Beschaffer zu den Möglichkeiten informiert werden (produktoffen ) oder dadurch, dass der Einkauf von konkreten Produkten/Dienstleistungen, die ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien erfüllen, gefördert wird (produktbezogen). Folgende Programme fördern konkret Beschaffungen nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien: Programm: „Aktionsplans zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe“ Finanzvolumen: Rd. 2 551 800 Euro Zielgruppe: Behördenleitungen, Bedarfsträger und Einkaufsverantwortliche des Geschäftsbereichs des BMEL sowie anderer Ressorts und Bundesbehörden Beschreibung: Auf Grundlage des „Aktionsplans zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe“ hat das BMEL bereits 2010 beim Projektträger FNR ein Projekt zur Förderung der öffentlichen Beschaffung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen installiert. Dafür wurden bis zum vorläufigen Projektende (6/2020) rd. 2 551 800 Euro eingesetzt. In der ersten Projektphase (2010 bis 2014) wurden modellhaft vorrangig Kommunen angesprochen und über die Möglichkeiten einer Berücksichtigung umweltfreundlicher biobasierter Produktalternativen informiert. Im Anschluss wurde die Zielgruppenstellung in Richtung Behördenleitungen, Bedarfsträger und Einkaufsverantwortliche des Geschäftsbereichs des BMEL sowie anderer Ressorts und Bundesbehörden modifiziert. In der aktuellen Projektphase 7/2017 bis 6/2020 werden als Zielgruppen vorrangig Behördenleitungen, Bedarfsträger und Einkäufer innerhalb der Bundesbeschaffung angesprochen. Programm: „Nachwachsende Rohstoffe“ Finanzvolumen: Rd. 1 303 300 Euro Zielgruppe: Der öffentliche Sektor sowie Anbieter biobasierter Produkte Beschreibung: Über das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ bei der FNR rd. 1 303 300 Euro Finanzmittel direkt für thematisch ergänzende Projekte zur Förderung einer ökologischen biobasierten Beschaffung bereitgestellt. Zielgruppen sind hier sowohl der öffentliche Sektor als auch Anbieter biobasierter Produkte. Programm: „Fairer Handel und Faire Beschaffung“ Finanzvolumen: 860 000 Euro (2017) Zielgruppe: Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen Beschreibung: Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) fördert aus Mitteln des BMZ Maßnahmen in Kommunen sowie Unterstützungsangebote verschiedener Akteure mit der Zielgruppe Kommunen zum Thema Beschaffung nach sozialen und menschenrechtlichen Kriterien , sofern diese Auswirkungen auf Länder des Globalen Südens haben. Gefördert werden u. a. das Netzwerk Faire Beschaffung, die Fachtagungen im Rahmen von „Deutschland Fairgleicht“, das Serviceangebot der Rechtsberatung, das Gütezeichenportal „Kompass Nachhaltigkeit“ und der Wettbewerb zur Hauptstadt des Fairen Handels. Außerdem fördert die SKEW Schulungsprojekte für Kommunen. 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/7567 Programm: Forschungsprojekt „Municipalities Promoting and Shaping Sustainable Value Creation (MUPASS) – Public Procurement for Fair and Sustainable Production“ des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik Finanzvolumen: 525 115 Euro (2017 – 2019) Zielgruppe: Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen Beschreibung: Das Forschungsprojekt MUPASS des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE) setzt sich unter anderem mit der Frage auseinander, wie Nachweispflichten in Ländern in Europa, Lateinamerika und Subsahara-Afrika erbracht und geprüft werden können, um hieraus auch neue Anregungen für den deutschen Kontext abzuleiten. Programm: Förderprogramm „Erneuerbar Mobil“ Finanzvolumen: Jährlich bis zu 31,5 Mio. Euro (zzgl. einmalig 30 Mio. im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“) Zielgruppe: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung Beschreibung: Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität Feldversuche in ausgewählten Fahrzeugsegmenten und Anwendungsbereichen Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge Unterstützung der Markteinführung mit ökologischen Standards Ressourcenverfügbarkeit und Recycling Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“: Anschaffung von Elektrofahrzeugen durch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbes. leichte Nutzfahrzeuge, Taxis, Carsharing-Fahrzeuge) Programm: Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr Finanzvolumen: 92 Mio. Euro Zielgruppe: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der öffentlichen Hand (Verkehrsbetriebe) Beschreibung: Förderung der Anschaffung von Elektrobussen und Plug-In-Hybridbussen im ÖPNV Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Programm: Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) Finanzvolumen: Im Haushaltsjahr 2018 wurden für die Förderung nach der Kommunalrichtlinie insgesamt Ausgaben in Höhe von 105,4 Mio. Euro bereitgestellt. Die Höhe und Aufteilung der tatsächlich in Anspruch genommenen Mittel kann erst nach Abschluss des Haushaltsjahres festgestellt werden. Im Haushaltsjahr 2017 wurden für die unten genannten investiven Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie insgesamt 40 Mio. Euro verausgabt. Zielgruppe: Kommunen und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind, kommunale Unternehmen, sowie Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus, Stiftungen, gemeinnützige Einrichtungen, kulturelle Einrichtungen, Werkstätten für Behinderte und Sportvereine. Beschreibung: Die Kommunalrichtlinie bietet ein umfassendes Angebot an Fördermöglichkeiten, darunter Förderung für LED-Außen- und Straßenbeleuchtung sowie bei LED-Lichtsignalanlagen; LED-Innenund –Hallenbeleuchtung; raumlufttechnische Anlagen; nachhaltige Mobilität (z. B. die Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen, die Einrichtung von Wegweisungssystemen für die Alltagsmobilität, die Ergänzung vorhandener Wegenetze sowie Bau neuer Wege für den Radverkehr, die Errichtung von Radabstellanlagen an Verknüpfungspunkten mit öffentlichen Einrichtungen); stillgelegte Siedlungsabfalldeponien; Rechenzentren; Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten. Programm: Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte-und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie ) Finanzvolumen: Im Haushaltsjahr 2018 wurden für die Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie bisher Ausgaben in Höhe von 24 Mio. Euro bereitgestellt. Im Haushaltsjahr 2017 wurden insgesamt 12,8 Mio. Euro verausgabt. Zielgruppe: Gemeinnützige Organisationen, Wirtschaft, Kommunen: Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht . Beschreibung: Mit der Kälte-Klima-Richtlinie werden die Neuerrichtung, die Vollsanierung und die Teilsanierung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/7567 Programm: Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel (Mini-KWK-Richtlinie) Finanzvolumen: Im Haushaltsjahr 2018 wurden für die Förderung nach der Mini-KWK-Richtlinie Ausgaben in Höhe von 3 Mio. Euro bereitgestellt. Im Haushaltsjahr 2017 wurden insgesamt 3,7 Mio. Euro verausgabt. Zielgruppe: Private Haushalte, Gemeinnützige Organisationen, Wirtschaft, Kommunen: Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen sowie Energiedienstleistungsunternehmen (nach der Definition des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen vom 4. November 2010), Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten sowie Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Investoren. Beschreibung: Die Mini-KWK-Richtlinie gewährt eine Basisförderung sowie Bonusförderungen für „Wärmeeffizienz “ und „Stromeffizienz“ für besonders effiziente und strommarktkompatible Mini-KWK-Anlagen. Programm: Im Rahmen der Mobilitäts- und Kraftstoffinfrastruktur stehen zur Marktaktivierung alternativer Kraftstoffe Haushaltsmittel für die Aus- und Umrüstung von bundeseigenen Schiffen mit LNG-Technik zur Verfügung. Durch den Einsatz des alternativen Kraftstoffes wird ein Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz geleistet. Finanzvolumen: Fördervolumen 7 Mio. EUR (in 2015/2016 ausgezahlt) Zielgruppe: Neubau des Bundesschiffes ATAIR (Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiff) Programm: Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (BMVI) Finanzvolumen: 500 Mio. Euro Zielgruppe: Städte und Gemeinden, die von einer Grenzwertüberschreitung der Stickstoffdioxid- Werte gemäß § 3 Absatz 2 der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) betroffen sind Kommunale Unternehmen, Zweckverbände, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft mindestens einer antragsberechtigten Stadt oder Gemeinde stehen . Beschreibung: Förderziel und Zuwendungszweck der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme “ sind in Punkt 1 der Richtlinie festgelegt. Demnach hat die Richtlinie die Einhaltung der nach § 3 Absatz 2 39. BImSchV festgelegten Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte durch Förderung von Vorhaben im Bereich der Digitalisierung des Verkehrssystems, die kurz- bis mittelfristig zur Emissionsreduzierung der Luftschadstoffe beitragen. Es werden Maßnahmen gefördert, die einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion von Stickoxid (NOx)-Belastung leisten. Von Bedeutung sind dabei der Beitrag des Vorhabens bzw. der beabsichtigten Maßnahmen zur NOx-Minderung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Programm: Förderprogramm des Nationalen Innovationsprogramms für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) auf der Grundlage der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung vom 18.10.2017 und der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation vom 26.09.2016. Finanzvolumen: Die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie wird mit jährlich rund 86 Mio. Euro gefördert . Zielgruppe: Im Bereich der Marktaktivierung sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, antragsberechtigt. Die Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation richtet sich vor allem an Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Beschreibung: Umgesetzt werden die Förderrichtlinien durch regelmäßige Aufrufe zur Einreichung von Anträgen, die – wie auch die Förderrichtlinien – auf der Internetseite des BMVI sowie bei den Projektträgern veröffentlicht werden. Programm: Förderrichtlinie Elektromobilität vom 05.12.2018 sowie Sofortprogramm „Saubere Luft“ im Zeitraum von 2017 – 2020. Finanzvolumen: Jährlich rund 33,7 Mio. Euro sowie im Rahmen des Sofortprogramms zusätzlich insgesamt 175 Mio. Euro Zielgruppe: Unterstützt insbesondere Kommunen bei der Beschaffung von E-Fahrzeugen und der dafür benötigten Ladeinfrastruktur, der Erarbeitung kommunaler Elektromobilitätskonzepte als auch der Förderung von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Das Sofortprogramm fördert die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafür erforderlichen Ladeinfrastruktur in den von zu hohen Stickstoffbelastungen betroffenen Kommunen auf Grundlage der Förderrichtlinie Elektromobilität. Beschreibung: Umgesetzt wird die Förderrichtlinie durch regelmäßige Aufrufe zur Einreichung von Anträgen , die – wie auch die Förderrichtlinie – auf der Internetseite des BMVI sowie bei den Projektträgern veröffentlicht werden. Programm: Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland vom 13.02.2017, aktualisiert am 28.06.2017. Finanzvolumen: In den Jahren 2017 – 2020 werden insgesamt 300 Mio. Euro bereitgestellt. Zielgruppe: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Beschreibung: Das BMVI fördert als Teil des am 18.05.2016 durch das Kabinett beschlossenen Marktanreizpakets für die Elektromobilität den Aufbau eines Netzes an Ladeinfrastruktur (LIS) für Elektrofahrzeuge. Ziel ist die Förderung von mind. 15 000 öffentlich zugänglichen Ladestationen , davon 10 000 Normalladestationen und 5 000 Schnellladestationen. Umgesetzt wird die Förderrichtlinie durch regelmäßige Aufrufe zur Einreichung von Anträgen , die – wie auch die Förderrichtlinie – auf der Internetseite des BMVI sowie bei den Projektträgern veröffentlicht werden.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/7567 Programm: Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten vom 02. Oktober 2018: Finanzvolumen: Noch nicht entschieden Zielgruppe: Kommunen, Handwerks- und Lieferbetriebe Beschreibung: Die Bundesregierung erarbeitet derzeit als weitere Förderbausteine drei Förderrichtlinien für die Hardware-Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen (mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse) sowie von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen (2,8 t bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse), die mit einem Selbstzündungsmotor (Diesel) angetrieben werden. Die Veröffentlichung soll noch in 2018 erfolgen, ab 2019 sollen Förderungen – abhängig von der Unternehmensgröße – von 40 % bis 60 %, nach erfolgter Notifizierung durch die Europäische Kommission von bis 80 % möglich sein. Aufgrund des täglichen Einsatzes dieser Fahrzeuge in nicht unerheblichem Umfang ergibt sich ein erhebliches Emissionsreduktionspotenzial, das ausgeschöpft werden soll. 32. Welche Kooperationsmaßnahmen bestehen zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bereich Beschaffung nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien (bitte nach Art und Finanzvolumen auflisten)? Bund, Länder und Kommunen regeln ihre Beschaffungstätigkeit in eigener Verantwortung und richten sich dabei nach den jeweils für sie geltenden vergaberechtlichen Regelungen und Vorschriften. Dessen ungeachtet unterstützt die Bundesregierung Institutionen und Portale auf allen drei Ebenen – Bund, Ländern und Kommunen – und fördert die Kompetenzbildung der Vergabestellen und den Wissenstransfer zu den Möglichkeiten der nachhaltigen Beschaffung: Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) ermöglicht öffentlichen Auftraggebern von Bund, Länder und Kommunen persönliche oder telefonische Beratung, Übermittlung von Informationsmaterialien sowie Schulungen zur nachhaltigen Beschaffung. Im Fokus der KNB steht auch der informelle Austausch mit den Ländern. Die KNB hält auf ihrer Webseite Unterseiten bereit, die von den Ländern eigenständig bearbeitet und ergänzt werden können. Für den Inhalt haben die Länder die redaktionelle Verantwortung. Darüber hinaus veranstaltet die KNB jährlich ein Ländertreffen im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren (BeschA) (zuletzt gemeinsam mit Vertretern des Landes NRW). Das Treffen umfasst ebenfalls einen informellen Austausch zum Thema der nachhaltigen Beschaffung. Der Kompass Nachhaltigkeit ermöglicht u. a. einen Praxisüberblick zu kommunalen Nachhaltigkeitsbeispielen im Beschaffungsprozess und unterstützt so öffentliche Beschaffer bei der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergabeprozess . Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) beteiligte sich 2017 im Auftrag des BMZ an einem Kooperationsprojekt zur Schulung und Vernetzung kommunaler Beschafferinnen und Beschaffer mit dem Land Rheinland- Pfalz (Volumen ca.141 000 Euro). Mittelbar bestand eine Zusammenarbeit in Thüringen, Saarland, Berlin und in Sachsen zum Thema faire Beschaffung. Hier wurden 2017 insgesamt 279 435 Euro aufgewendet, seitens Saarland und Berlin kamen in Summe 20 150 Euro aus Landesmitteln. Als zusätzliches Kooperationsprojekt kann die IT-Fachkonferenz genannt werden, die 2017 in Mainz realisiert wurde (SKEW-Anteil 34 672 Euro, Länder RLP, Saarland, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hessen: 3.852 Euro). Darüber hinaus gab es Projekte zivilgesellschaftlicher Träger, die von der SKEW und dem jeweils betroffenen Bundesland finanziert wurden. Eine weitere inhaltliche Kooperation für die SKEW besteht im Rahmen der Arbeit der Expertengruppe Standards der Allianz für Nachhaltige Beschaffung, an der auch die SKEW beteiligt ist. Ferner steht die SKEW zur Gestaltung ihrer Arbeit und Angebote, für die die kommunale Beschaffung nach sozialen und menschenrechtlichen Kriterien eines von mehreren Themen ist, mit wichtigen Stakeholdern der Kommunalen Entwicklungspolitik in stetigem Austausch und erstellt ihre Strategien und Programme gemeinsam mit den Gremien des Programmbeirats und der Programmkommission. Beide Gremien umfassen u. a. Vertreterinnen und Vertreter von Bundesministerien, den Ländern und den Kommunen. Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 25 und 31 verwiesen . Neben der Beteiligung an den in Frage 25 genannten Gremien, haben Kommunen durch die Nutzung von Maßnahmen, durch die Mitwirkung an deren Erarbeitung sowie auch ihre Rückmeldungen zu bestehenden Maßnahmen einen großen Einfluss auf die Gestaltung der Angebote. Dies ist auch beim „Kompass Nachhaltigkeit“ der Fall, der die Rückmeldungen seiner Zielgruppe – der öffentlichen Beschaffungspraxis auf kommunaler sowie Bundes- und Länderebene – in die weitere Entwicklung des Angebots einbindet. In der Allianz für Nachhaltige Beschaffung (vgl. Frage 28) wurde im Jahr 2017 die Arbeit in den Expertengruppen „Standards“ und „Ressourceneffizienz“ unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) fortgesetzt. Die Expertengruppe „Standards“ hat im Rahmen der Allianz die Entwicklung des Stufenplans Textilbeschaffung vorangetrieben. Grundlage ist das im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung formulierte Ziel, bis 2020 möglichst 50 Prozent der Textilien (ausgenommen Sondertextilien) der Bundesverwaltung nachhaltig zu beschaffen. Im Rahmen der Expertengruppe „Ressourceneffizienz “ befasst sich die Allianz mit der Beschaffung nachhaltiger und vor allem energieeffizienter IT-Geräte. Mit Blick auf die zentrale IT-Beschaffung der Bundesverwaltung wurde durch das Teilprojekt 5 (Beschaffungsbündelung) der IT-Konsolidierung eine initiale IT-Beschaffungsstrategie erarbeitet, bei der auch alle wesentlichen für Nachhaltigkeit zuständigen Stellen eingebunden wurden und nach der sowohl umweltbezogene als auch soziale Kriterien berücksichtigt werden sollen. Die Beschaffungsstrategie wird diesbezüglich kontinuierlich aktualisiert. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterhält über den Projektträger Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) vielfältige Kooperationen, die in einem aktiven Informationsaustausch sowie der engen Zusammenarbeit bestehen. Zum Netzwerk der FNR gehören im Wesentlichen : Allianz für Nachhaltige Beschaffung und die dazu gehörende Expertengruppe „Standards“, Städtetag, Landkreistag, Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB), BeschA, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/7567 BMWi mit dem Projekt zur innovativen Beschaffung KOINNO, GIZ mit dem Kompass Nachhaltigkeit sowie Institutionen/Verbände wie das Verwaltungs- und Beschaffernetzwerk (VuBN) oder der Bundesdeutsche Arbeitskreis für umweltbewusstes Management (B.A.U.M.) Netzwerk nachhaltig wirtschaftender Unternehmen. Zudem gibt es mit dem Gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten von 2010 eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift, die für alle Beschaffungsstellen des Bundes gilt. Generell orientieren sich die Länder und Kommunen an den Standards des Erlasses, haben aber ihre eigenen Regelungen . Engen Austausch zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Beschaffungserlasses gab es in der Vergangenheit vor allem mit der Senatsverwaltung Berlin, die sich stark am Beschaffungserlass des Bundes orientiert, aber auch eigene Modelle bzgl. Nachhaltigkeitsnachweisen entwickelt hat, an denen sich später wiederum der Bund orientiert hat (s. Gemeinsamer Leitfaden als ergänzende Handlungsanleitung zum Beschaffungserlass von Holzprodukten von 2017). 33. Wie evaluiert die Bundesregierung die Beratungsarbeit der „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ im Bereich Beschaffung nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien, und welche Ergebnisse und Wirkungen hat diese bislang erzielt? Die regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse der Beratungsarbeit der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) im Bereich Beschaffung nach sozialen und menschenrechtlichen Kriterien erfolgt durch Indikatoren und Ziele, die in Zuwendungsanträgen enthalten sind. Die Programmzielindikatoren beziehen sich immer auf Qualität, Quantität und Intensität. Veranstaltungen werden durch die Teilnehmenden zusätzlich über standardisierte Evaluierungsbögen beurteilt. Bei den Veranstaltungen in 2017 beschrieben durchschnittlich 87 Prozent der Teilnehmenden einen Kompetenzerwerb (Qualität). Zudem nahmen 2017 an zentralen Angeboten (Wettbewerb Hauptstadt des Fairen Handels, Netzwerk Faire Beschaffung und Kompass Nachhaltigkeit) insgesamt 147 Kommunen teil (Quantität). Von den 147 Kommunen nutzten 60 Kommunen (41 Prozent) in 2017 auch weitere Angebote der SKEW, um ihre Aktivitäten zu steigern (Intensität). 34. Sind der Bundesregierung kritische Rückmeldungen von Kommunen oder Kommunalverbänden zur Beratungsarbeit „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ bekannt, wenn ja, welche? Die kommunalen Spitzenverbände und Kommunen begrüßen die Angebote der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW); sie beteiligen sich über ihre Mitgliedschaft im Programmbeirat der SKEW aktiv an der Entwicklung der Angebote der SKEW. In beiden Gremien sind Kommunen ebenfalls direkt vertreten. Zudem fließen die Rückmeldungen der Kommunen aus SKEW-Veranstaltungen oder Beratungsgesprächen zu Anwendungsfällen von Regeln oder zur Gestaltungen der Angebote insgesamt in die Arbeit der SKEW ein. Wiederkehrende Themen sind die Gestaltung der Antragstellung, Verausgabungsfristen, der Eigenanteil der Kommunen bei einzelnen Förderinstrumenten sowie der Umgang mit Risiken bei einer Projektpartnerschaft mit einer Kommune in einem Entwicklungsland . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 35. Wie sind die Angebote „Kompass Nachhaltigkeit“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern sowie das „Netzwerk für faire Beschaffung“ der „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ nach Kenntnis der Bundesregierung vernetzt? Die Einrichtung der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) als zentrale Beratungs- und Informationsstelle der Bundesregierung basiert auf dem Beschluss des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit im Jahr 2010 durch den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung. Die KNB richtet sich direkt an Vergabestellen und Beschaffende, wie auch an die für nachhaltige Beschaffung zuständigen Leitungsebenen beim Bund, den Ländern und Kommunen. Konkret werden Beschaffende unterstützt durch Beratung per Telefon und E- Mail, durch Informationen auf der zentralen Webplattform als Eingangsportal zum Thema nachhaltige Beschaffung in Deutschland (Startschuss durch Bundeskanzlerin Merkel in 2013), themenspezifischen Schulungen, eigene Veranstaltungen etc. Der Kompass Nachhaltigkeit ist ein vom BMZ gefördertes Kooperationsprojekt der GIZ und der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW). Die SKEW verantwortet im Auftrag des BMZ den Seitenteil „Kommunaler Kompass“ und die interaktive Karte der Praxisbeispiele, die anderen Elemente stehen unter Verantwortung der GIZ. Beide Partner sind im engen und regelmäßigen Austausch zur Betreuung und Weiterentwicklung des Angebots. Über die enge Zusammenarbeit dieser Projektpartner hinaus sind die drei Stellen untereinander informell vernetzt. Sie verweisen über die jeweiligen Websites wie auch in Veranstaltungen auf die Angebote der jeweils anderen Stellen und ergänzen sich gegenseitig. Jährlich findet ein Austauschtermin zwischen SKEW, GIZ und KNB statt. 36. Welche Überlegungen gibt es bei der Bundesregierung und den einzelnen Bundesministerien, Ausschreibungs- und Beschaffungskriterien so anzupassen , dass offene Standards (Formate, Schnittstellen und freie und offene Software) bevorzugt werden und der Einsatz von offenen und diskriminierungsfreien Standards in Behörden und bei der Behördenkommunikation vorangetrieben wird? Grundsätzlich wird der Einsatz von freier und quelloffener Software gemäß der geltenden Vorgaben geprüft. Hierbei handelt es sich um einen laufenden Prozess. Entscheidend für die Auswahl und den Einsatz von Open-Source-Software sind jedoch auch weitergehende Kriterien wie gewünschte Funktionalitäten, IT-Sicherheit , Interoperabilität, Usability, Realisierungs-, Ausbildungs- sowie Pflegeaufwand . Vor diesem Hintergrund wird in Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit der Einsatz auch von Open-Source-Software vorgesehen. Die Koordination und Abstimmung in Bezug auf IT-Architektur und IT-Standardisierung im Bund-/Länder-Kontext, zwischen den einzelnen Ressorts sowie zur EU-Ebene nimmt zudem bei der zentralen IT-Steuerung des Bundes eine wichtige Stellung ein. Ein erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, Deutschlands digitale Handlungsfähigkeit und Souveränität dauerhaft sicherzustellen. Das heißt, ungewollte Abhängigkeiten sind zu vermeiden oder wenigstens zu reduzieren. Die Bundesregierung strebt dabei grundsätzlich eine möglichst standardisierte und damit einheitliche Softwareproduktlandschaft an. Die Verwendung von offenen, nicht proprietären Standards und Formaten ist hierbei eine wichtige Forderung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/7567 37. Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um sicherzustellen , dass Beschaffung nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien, besonders deren konkrete Umsetzung fester sowie wesentlicher Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter wird, insbesondere in den Vergabestellen des Bundes? Die Bundesregierung ist sich der besonderen Bedeutung einer substantiierten Aus- und Fortbildung zu Beschaffung nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewusst und fördert diese auf vielfältige Weise. Die nachhaltige Beschaffung, die ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien umfasst, wurde deshalb bereits 2015 als fester Bestandteil in das Curriculum der Laufbahnausbildung des gehobenen nichttechnischen Dienstes an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) aufgenommen. Auch in den Laufbahnausbildungen des Auswärtigen Amts und bei der Bundeswehrverwaltung werden Aspekte der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung gelehrt. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die Implementierung von Aspekten nachhaltiger Beschaffung in den Curricula der Verwaltungshochschulen der Länder, indem die Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung (KNB) Lehrkräfte bei der Konzeption von Veranstaltungen unterstützt oder selbst Vorlesungen hält. Für Fortbildungen zum Thema nachhaltige Beschaffung ist die KNB zentrale Kontaktstelle. Die KNB bietet Fortbildungen zum Thema nachhaltige Beschaffung im Allgemeinen und zu bestimmten Produktgruppen mit besonderen Problemstellungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen an, die stark nachgefragt werden (Vgl. auch Antwort zu den Fragen 44 und 45). Auf kommunaler Ebene schult außerdem die „Servicestelle Kommunen in der einen Welt“ (SKEW) im Auftrag des BMZ Beschaffungsverantwortliche , wie soziale und menschenrechtliche Kriterien für eine sozialgerechte Beschaffung zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus führt die KNB jährlich Schulungen zu aktuellen Aspekten der nachhaltigen Beschaffung für die gemäß Maßnahmen 6 des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung gemeldeten Ansprechpersonen für nachhaltige Beschaffung in den Behörden und Einrichtungen des Bundes durch. Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung bietet bereits seit 2010 die Veranstaltung „Aufbauseminar: Nachhaltigkeits-/Innovationsaspekte im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens“ erfolgreich an. Darin werden insbesondere Kenntnisse der rechtlichen Verankerung von Nachhaltigkeits- und Innovationsaspekten sowie die wichtigsten Kriterien einer nachhaltigen und innovativen Vergabe vermittelt . Daneben wird auch die vertragsrechtliche Einbindung der Nachhaltigkeit in der Vergabe ausführlich besprochen. Darüber hinaus werden auch in den Grundseminaren zum Vergaberecht auf die wichtigen Aspekte zu Beschaffung nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien eingegangen und die Teilnehmenden sensibilisiert. Auch die Fortbildungen des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Generalzolldirektion zum Thema Beschaffung umfassen Fragen der nachhaltigen Beschaffung . Viele Behörden organisieren darüber hinaus eigene, hausinterne Fortbildungen zu diesem Thema. Die KNB bietet unter www.nachhaltige-beschaffung.info, das ab 2019 durch ein e-learning-tool zu Nachhaltiger Beschaffung ergänzt werden soll, umfangreiches Informationsmaterial an, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich ständig und flexibel fortbilden können. Zudem stellt das Umweltbundesamt unter www. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode beschaffung-info.de umfangreiches Informationsmaterial zu umweltfreundlicher Beschaffung, u. a. Schulungsskripte für Beschafferinnen und Beschaffer sowie Empfehlungen zur umweltfreundlichen Beschaffung von einzelnen Produktgruppen zur Verfügung. Im Rahmen der Personalentwicklung wird bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zentralen Vergabestellen auch darauf hingewirkt, dass diese Fortbildungen zu Beschaffung nach ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien besuchen. So besteht im BeschA eine hausinterne Weisung, nach der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema nachhaltige Beschaffung von der KNB geschult werden müssen. Auch die Zentrale Vergabestelle des BMEL hält ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu an, sich zu diesem Thema fortzubilden . Im BMVg ist gemäß Zentraler Dienstvorschrift für den gesamten Geschäftsbereich des BMVg sicherzustellen, dass für das Thema Nachhaltige Beschaffung der Schulungsbedarf des zivilen und militärischen Personals bedarfsorientiert gedeckt wird. In der Zentralen Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch vorgesehene Fortbildungsveranstaltungen beim Bildungs- und Wissenschaftszentrum geschult sowie hinsichtlich der in Kürze vorgesehenen Aufnahme eines Bearbeitungsschrittes Nachhaltigkeit in die Vergabemanagementsoftware zum Thema Nachhaltigkeit im Rahmen einer ausführlichen Anleitung unterwiesen werden. Daneben wird auch auf das Schulungsangebot der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung zurückgegriffen. 38. Welche konkreten Vorgaben macht die Bundesregierung, damit die unterschiedlichen Beschaffungsvorgaben einzelner Ressorts und Behörden künftig vergleichbarer sind? Jedes Bundesressort und jede Behörde im Geschäftsbereich eines Bundesressorts führt die Bedarfsdeckung und damit auch die notwendigen Vergabeverfahren in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung durch. Gleiches gilt für die Beschaffungsaktivitäten der Länder und Kommunen. Mit Blick auf die zu beschaffenden Leistungsgegenstände unterstützt die Bundesregierung zahlreiche Projekte und Initiativen, die öffentliche Auftraggeber durch Leitfäden und Musterausschreibungen dabei unterstützen, bei ihren eigenen Vergabeverfahren nachhaltige Kriterien vorzugeben. Zudem kommt den zentralen Beschaffungsaktivitäten der Bundesregierung eine immer größere Bedeutung zu. So wurde im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Inneren eine Zentralstelle für IT-Beschaffung gegründet, in der die Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen für Hardware, Software und IT-Dienstleistungen gebündelt wird. Mit dieser Zentralisierung werden die Beschaffungsvorgaben für diese Produkte und Produktgruppen automatisch harmonisiert und damit vergleichbar. 39. Welche Kontrollmechanismen zur Beschaffung sind bei den Bundesbehörden installiert, und welche unabhängigen Überprüfungen der Beschaffungen finden ggf. durch welche Instanzen statt? In Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte besteht die Möglichkeit zu Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (Primärrechtsschutz nach § 155 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Gegen Entscheidungen der Vergabekammern kann sofortige Beschwerde (§ 171 Absatz 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/7567 Satz 1 GWB) vor dem zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden. Die Vergabekammern des Bundes sind beim Bundeskartellamt eingerichtet. Will ein Oberlandesgericht von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs abweichen, so legt es die Sache dem Bundesgerichtshof vor. Im Unterschwellenbereich steht der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten auf Schadensersatz (Sekundärrechtsschutz) zur Verfügung. Artikel 114 Absatz 2 des Grundgesetzes i. V. m. § 43 Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder i. V. m. § 88 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung i. V. m. § 3 Absatz 1 der Prüfungsordnung des Bundesrechnungshofes ermächtigen den Bundesrechnungshof, u. a. Vergaben und Beschaffungen des Bundes auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung zu überprüfen. Die Jahresprüfberichte sind öffentlich einsehbar unter www.bundesrechnungshof.de/de/ veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2017/bemerkungen- 2017-downloads. Darüber hinaus umfasst die Rechtsaufsicht – etwa über nachgeordnete Behörden – auch die Einhaltung des Vergaberechts. Werden zudem Ansprechpersonen für Korruptionsprävention (Korruptionsbeauftragten ) Tatsachen bekannt, die den Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen , unterrichten sie die Dienststellenleitung und machen in diesem Zusammenhang Vorschläge zu internen Ermittlungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden. Die Dienststellenleitung veranlasst die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Schritte, Nummer 5.2 der Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung (BVwKorrPRL). 40. Welche grundsätzlichen allgemeinen Vorgaben wie z. B. die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gelten für die Beschaffung aller Bundesressorts und ihrer nachgeordneten Behörden? Für die Beschaffung aller Bundesressorts und ihrer nachgeordneten Behörden gelten die allgemein verbindlichen Gesetze und Verwaltungsvorschriften. Besonders hervorzuheben sind folgende Vorschriften: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff) Aufstellungsrundschreiben und Haushaltsführungsrundschreiben des BMF mit den darin festgelegten Beschaffungsgrundsätzen für Dienstkraftfahrzeuge Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten Vorgaben des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit Es ist nicht allgemein verbindlich vorgegeben, die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen im Vergabeverfahren zu fordern. Im BeschA ist jedoch die Anwendung der Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei der IT-Beschaffung (ILO-Erklärung ) im Bereich IT verpflichtend anzuwenden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 41. Welche über verpflichtende Vorgaben hinausgehende freiwillige Anreize sozialer , ökologischer oder menschenrechtlicher Art setzt die Bundesregierung , um eine faire und nachhaltige Beschaffung auszuweiten? Die Frage wird dahingehend verstanden, dass danach gefragt ist, welche freiwilligen Anreize, nach sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Kriterien zu beschaffen, gesetzt werden. Neben den verpflichtenden Vorgaben zur nachhaltigen Beschaffung schafft die Bundesregierung freiwillige Anreize, nach sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Kriterien zu beschaffen, indem sie Beschaffer kostenlos schult, berät und positive Praxisbeispiele kommuniziert. Dies erfolgt insbesondere durch die zu diesem Zweck gegründete Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung, die sich durch ihr niederschwelliges Unterstützungsangebot auszeichnet, aber auch durch Informationen des Umweltbundesamtes über www.beschaffunginfo .de. Darüber hinaus unterstützt die SKEW im Auftrag des BMZ Kommunen, soziale und menschenrechtliche sowie faire Kriterien bei Beschaffungen zu berücksichtigen . Dies erfolgt bspw. über die rechtliche Beratung für konkrete Ausschreibungen , Vor-Ort-Beratung, die bundesweite Kampagne „Deutschland Fairgleicht“, den biennalen Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels“, Qualifizierungsangebote oder das bundesweite Netzwerk Faire Beschaffung. 42. Inwiefern sieht sich die Bundesregierung als Vorreiter nachhaltiger Beschaffung , und wo, und mit welchen Zielen plant sie in welcher Form konkret weitere Verbesserungen im Bereich nachhaltiger ökologischer, sozialer und menschenrechtlicher Beschaffung zu erzielen und ihre selbst gesteckten Ziele zu erreichen? Die Bundesregierung ist sich ihrer besonderen Verantwortung und Vorbildfunktion im Bereich öffentlicher Beschaffungen bewusst. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat 2010 ein sog. Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit beschlossen, das 2015 weiterentwickelt wurde. Es gilt für alle Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung und umfasst insgesamt elf Maßnahmen, wobei Maßnahme 6 Anforderungen zur weiteren Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung enthält. Das Maßnahmenprogramm der Bundesregierung ist unter www.bundesregierung. de/Content/DE/_Anlagen/2015/03/2015-03-30-massnahmenprogramm-nachhaltigkeit. pdf?__blob=publicationFile&v=3 veröffentlicht. Wesentliche Ziele für die nachhaltige öffentliche Beschaffung beziehen sich u. a. auf die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten, die Nutzung von Umweltzeichen , die Steigerung des Anteils von Recyclingpapier mit dem Blauem Engel bis 2020 auf 95 Prozent, die Verbesserung der Energieeffizienz des Fuhrparks, die Steigerung des Anteils nachhaltig beschaffter Textilien auf Bundesebene bis 2020 auf 50 Prozent (ausgenommen Sondertextilien) und den Ausbau des Bezugs von Ökostrom. Der Gesamtstrombedarf für die zivilen Dienstliegenschaften des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird derzeit zu rund 80 Prozent mit Ökostrom (aus 100 Prozent erneuerbaren Energien) gedeckt. Das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit wird einem jährlichen Monitoring unterzogen. Der Monitoringbericht 2017 ist unter (www.bundesregierung.de/ Content/DE/_Anlagen/Nachhaltigkeit/Konsultationspapier/monitoringbericht. html?nn=507896) veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/7567 Das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit wird alle vier Jahre überprüft und weiterentwickelt . Auch um die im Maßnahmenprogramm gesetzten Ziele zu erreichen, wurde im Jahr 2012 die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) errichtet. Sie unterstützt öffentliche Auftraggeber bei der Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit bei Beschaffungsvorhaben durch Information, Schulung und Beratung der Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen, sowie bei der Erstellung von Beschaffungsleitfäden, Informationsbroschüren und Newslettern sowie dem Betreiben einer Informationsplattform. Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) hat die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, um ihrer staatlichen Schutzpflicht, auch mit Blick auf internationale Liefer- und Wertschöpfungsketten, nachzukommen und sicherzustellen, dass mit öffentlichen Mitteln keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder begünstigt werden. Konkret hat die Bundesregierung beschlossen zu prüfen, inwiefern in einer zukünftigen Überarbeitung des Vergaberechts Mindestanforderungen im Bereich Menschenrechte im Vergaberecht festgeschrieben werden können und dazu einen Stufenplan zu erarbeiten . Insoweit wird auch auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 verwiesen. Außerdem soll die Expertise der KNB zu Menschenrechtsfragen und zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien weiter genutzt werden, um im Rahmen von Schulungen die Kenntnisse von Beschaffern auszubauen. Da auch die Datengrundlage zur Erfassung des Anteils der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung ein wichtiges Anliegen für die Bundesregierung ist, setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene proaktiv dafür ein, dass Nachhaltigkeitskriterien systematisch verpflichtend in den EU Vergabebekanntmachungen (so genannte TED Formulare) verankert werden. Dadurch kann gewährleistet werden, dass auch auf nationaler Ebene in Zukunft über die Vergabestatistik valide Aussagen zum nachhaltigen Beschaffungsanteil getroffen werden können. Dieses Anliegen flankiert das Bestreben der Bundesregierung die nachhaltige öffentliche Beschaffung auch als Beitrag zur Erreichung der Deutschen Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie geltend zu machen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, hat die Bundesregierung erste Indikatoren für nachhaltig beschaffte Produkte aufgenommen. Im Übrigen wird auf die Aktivitäten der Bundesregierung verwiesen, die in den vorangegangen Antworten, insbesondere zu den Fragen 15 (Nutzung der Spielräume des Vergaberechts), 25 (Erarbeitung von Kriterien), 31 (Fördermittel) und 37 (Aus- und Fortbildung) beschrieben sind und allesamt die Erreichung der Ziele fördern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 43. Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um die Expertise der „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern zu Menschenrechtsfragen (unter anderem ILO-Kernarbeitsnormen in Beschaffungsverfahren) und zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien zu nutzen, wie sie dies im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (www.auswaertiges-amt.de/blob/297434/8d6ab29982767d5a31d2e8 5464461565/nap-wirtschaft-menschenrechte-data.pdf#page=18) ankündigt? Im Rahmen des bestehenden Schulungsangebotes der Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung (KNB) werden menschenrechtliche Aspekte, insbesondere die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, bereits erörtert. Das Schulungsangebot ist modular aufgebaut und wird den Wünschen und Bedürfnissen der zu schulenden Stelle angepasst. In dieses Angebot wird ein weiteres Modul „Menschenrechte in der öffentlichen Beschaffung“ eingefügt, welches aktuell entwickelt wird. Darüber hinaus wird ein gesondertes eintägiges Schulungsangebot zu Menschenrechtsfragen in der öffentlichen Beschaffung entwickelt. Bei konkreten Einzelanfragen besteht zudem die Möglichkeit, die individuelle Beratung der KNB in Anspruch zu nehmen oder themenspezifische Workshops zu veranstalten. 44. Wie viele Schulungen zu ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien im Beschaffungsverfahren hat die „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern in den Jahren 2010 bis 2017 durchgeführt? Nach Einrichtung der KNB im Mai 2012 wurde das Schulungskonzept erarbeitet und genehmigt. Nach Genehmigung im Dezember 2013 wurde am 6. Mai 2014 mit den Schulungen begonnen. Daher können für die Fragen 44 und 45 nur Angaben ab dem Jahr 2014 aufgezeigt werden. Zwischen Mai 2014 und Dezember 2017 wurden insgesamt 68 Schulungen für Bund, Länder und Kommunen durchgeführt. Hinzu kommen bisher fünf interne Schulungen im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA), an denen 87 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilgenommen haben. Auch 2018 wurde eine hohe Anzahl von Schulungen bereits durchgeführt, weitere sind geplant . Bis April 2019 sind für alle Bereiche Schulungen fest terminiert. Die Schulungen der KNB sind modular aufgebaut. Die Module sind unterteilt in solche, die stets Bestandteil der Schulungen sind (Modul 0: Grundlagen zur nachhaltigen Beschaffung), in Module, die gewählt werden sollen (Modul A: Umsetzung von nachhaltigen Beschaffungen und Modul B: rechtlicher Rahmen der nachhaltigen Beschaffung) und sogenannte Schwerpunktmodule. Inhalte der Schwerpunktmodule sind einzelne Prozesse – wie beispielsweise Lebenszykluskostenbetrachtung – oder Produkte/Produktgruppen – wie beispielsweise Holz/ Holzprodukte. Die Modulauswahl obliegt der Stelle, die die Schulung beantragt hat. In allen Modulen, insbesondere den Schwerpunktmodulen, wird stets auf ökologische, ökonomische und soziale Aspekte eingegangen. 45. Welche Zielgruppen haben an diesen Schulungen teilgenommen? Wie viele Personen haben insgesamt an den Schulungen teilgenommen (bitte für die Jahre 2010 bis 2017 auflisten)? Von Seiten der KNB wird stets empfohlen, dass Teilnehmende aus allen Ebenen der Verwaltung (Bürosachbearbeitung bis Abteilungsleitung) sowie aus den verschiedenen Aufgabenbereichen (Bedarfsträger, Beschaffende, Haushälter) an der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/7567 Veranstaltung teilnehmen. Diesem Wunsch wird auf kommunaler Ebene oftmals entsprochen. Auf der Ebene der Länderverwaltung und auf der Bundesebene wird dies seltener berücksichtigt. Zwischen Mai 2014 und Ende 2017 haben insgesamt 1 206 Personen an den Schulungen der KNB (inkl. der internen Schulungen für Mitarbeiter des Beschaffungsamts des BMI) teilgenommen. Die jährliche Betrachtung ergibt das folgende Bild: Jahr Anzahl der Teilnehmenden 2014: 151 2015: 375 2016: 280 2017: 400 In Bezug auf die Herkunft der Teilnehmer teilt sich die Gesamtanzahl wie folgt auf: Verwaltungsebene Anzahl der Teilnehmenden Bundesverwaltung: 390 Landesverwaltung: 353 Kommunalverwaltung: 463 46. Wie viele Schulungen und Netzwerktreffen zu ökologischen, sozialen und menschenrechtlichen Kriterien im Beschaffungsverfahren hat das „Netzwerk für faire Beschaffung“ bei der „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2017 durchgeführt? Das bundesweite Netzwerk Faire Beschaffung besteht bei der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) seit 2007 und findet meist jährlich statt (2010 zwei Treffen). Schulungen finden unabhängig vom Netzwerk auf Anfrage einzelner Kommunen bzw. gemeinsam für benachbarte Kommunen statt. Diese Schulungen werden seit 2015 vereinzelt angeboten. In den Jahren 2013 und 2014 fanden in einem regionalen Projekt der SKEW zudem Schulungen in Rheinland- Pfalz statt. In den Jahren 2010 – 2017 haben insgesamt neun Netzwerktreffen stattgefunden. Zwischen 2015 und 2017 haben sieben Schulungen durch die SKEW stattgefunden . Im regional auf Rheinland-Pfalz beschränkten Projekt haben 2013 – 2014 insgesamt zehn Schulungen stattgefunden. Darüber hinaus fördert die SKEW Projekte im Rahmen von Kooperations- und Weiterleitungsverträgen, die teilweise auch lokale, regionale oder bundesweite Schulungsangebote beinhalten. Auf die Antwort zu Frage 47 wird hingewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7567 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 47. Welcher Personenkreis hat an diesen Schulungen und Netzwerktreffen teilgenommen ? Wie viele Personen haben insgesamt an den Schulungen und Netzwerktreffen teilgenommen (bitte für die Jahre 2007 bis 2017 auflisten)? Der Personenkreis der seit 2015 durchgeführten bundesweiten Schulungen der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) beschränkt sich auf Mitarbeitende aus Kommunalverwaltungen sowie der Kommunalpolitik. Die Netzwerktreffen der SKEW richten sich an ein breiteres Publikum: Neben Personen aus Kommunalverwaltungen, die den Schwerpunkt bilden, nehmen beratende und unterstützende zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Institutionen und Organisationen , in geringem Umfang auch öffentliche Beschaffungsverantwortliche auf Bundes- und Länderebene sowie von Universitäten teil. An den Treffen des Netzwerks Faire Beschaffung haben insgesamt 392 Personen teilgenommen (2007 – 2017) an den bundesweiten Schulungen 85 Personen (2015 bis 2017). Im Projekt in Rheinland-Pfalz (2013 – 2014) nahmen insgesamt 160 Personen teil. Die Anzahl und Teilnehmenden der Veranstaltungen pro Jahr wird nachfolgend in zwei Tabellen dargestellt. Netzwerktreffen Teilnehmende Jahr Anzahl Netzwerktreffen Rheinland-Pfalz 2007 1 29 2008 1 32 2009 1 24 2010 2 52 2011 1 30 2012 1 31 2013 1 44 46 (4 Termine) 2014 1 27 114 (6 Termine) 2015 1 32 2016 1 43 2017 1 48 Summen: 12 392 160 (10 Termine) SKEW-Schulungen bundesweit Jahr Anzahl Teilnehmende 2015 2 27 2016 3 43 2017 1 15 Summe 6 85 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333