Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 12. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/757 19. Wahlperiode 14.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Hess und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/568 – Linksextremistische Straftaten in Deutschland im Oktober 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die gewalttätigen Ausschreitungen in Leipzig und anderen Städten sowie während des G20-Gipfels in Hamburg haben nach Auffassung der Fragesteller einmal mehr gezeigt, wie gefährlich der bundesweit vernetzte Linksextremismus ist. Im Oktober 2017 setzten sich die linksextremistischen Straftaten gegen Bürger und Beamte fort. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die im Folgenden aufgeführten Zahlen stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise erheblich) verändern. Nach den Grundsätzen des Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität “ bilden politisch motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund eine Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität. Nachfolgend werden alle politisch links motivierten Straftaten einschließlich derer mit extremistischem Hintergrund dargestellt. „Vermeintlich rechte Bürger“ sowie „Bürger mit Migrationshintergrund“ sind kein Erfassungskriterium des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK). Vor diesem Hintergrund werden im Sinne der Fragestellung diejenigen linksextremistischen Straftaten aus dem Bereich der PMK dargestellt, die dem Themenfeld „gegen rechts“ zugeordnet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/757 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche linksextremistischen Straftaten gegen vermeintlich „rechte“ Bürger, gegen weitere Bürger, gegen Bürger mit Migrationshintergrund sowie gegen Ausländer sind der Bundesregierung im Oktober 2017 bekannt geworden (bitte nach dem Phänomenbereich „politisch-motivierte Kriminalität – links (PMK-links) nach Deliktsbereichen, wie Verstöße gegen das Versammlungsrecht , Fälle von Landfriedensbruch und schwerem Landfriedensbruch, Brandstiftungen, Körperverletzungen, Gewaltdelikten, Nötigung und Bedrohung , versuchte Tötungsdelikte, Tötungsdelikte, Sachbeschädigung, Widerstand gegen (Vollstreckungs-)Beamte, Anschläge, Beleidigungen, sog. Propaganda und Staatsschutzdelikten usw. sowie nach Bundesländern und Straftaten aufschlüsseln)? Für den Monat Oktober 2017 wurden bislang insgesamt 209 Straftaten gemeldet, die dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität-links“ (PMK-links) zugeordnet wurden. Darunter waren 24 Gewalttaten. Verteilung der Politisch motivierten Kriminalität-links: Bundesland Gewalttaten Sonstige Straftaten BB 1 6 BE 7 33 BW 3 17 BY 1 34 HB 0 3 HE 1 7 HH 0 5 MV 0 8 NI 5 21 NW 0 5 RP 0 7 SH 0 8 SL 0 0 SN 3 14 ST 3 12 TH 0 5 Summe 24 185 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/757 Verteilung Politisch motivierte Kriminalität-links mit der Zuordnung zum Themenfeld „gegen rechts“: Bundesland Gewalttaten Sonstige Straftaten BB 1 2 BE 0 10 BW 0 9 BY 0 13 HB 0 0 HE 1 3 HH 0 2 MV 0 4 NI 3 8 NW 0 0 RP 0 5 SH 0 4 SL 0 0 SN 2 10 ST 1 6 TH 0 5 Summe 8 81 2. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen linksextremistischer und deutschfeindlicher Übergriffe sowie sonstiger Staatsschutzdelikte, wie linksextremistisch motivierter Sachbeschädigung, Überfälle, Ausschreitungen usw. im Oktober 2017 festgenommen (bitte nach Bundesländern und Straftaten auflisten)? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen der in Frage 2 genannten Delikte im Oktober 2017 eingeleitet? 4. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung unter den in den Fragen 2 und 3 erfragten Fällen Untersuchungshaft angeordnet (bitte nach Bundesländern und Straftaten auflisten)? 5. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen eingestellt (bitte nach Bundesländern und Straftaten auflisten)? Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . „Deutschfeindliche Übergriffe“ werden nicht erfasst. Zu den für den Monat Oktober 2017 bislang erfassten 209 politisch links motivierten Straftaten wurden gesamt 65 Tatverdächtige, davon 53 männlich, ermittelt . Elf Tatverdächtige wurden vorläufig festgenommen, sieben davon männlich. Es wurde ein Haftbefehl erlassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/757 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verteilung der ermittelten Tatverdächtigen und vorläufig festgenommenen Personen im Bereich Politisch motivierte Kriminalität-links: Bundesland Tatverdächtige vorläufige Festnahmen Haftbefehle BB 3 0 0 BE 15 5 0 BW 5 0 0 BY 15 5 0 HB 1 0 0 HE 6 0 0 HH 0 0 0 MV 1 0 0 NI 8 0 0 NW 1 0 0 RP 2 0 0 SH 0 0 0 SL 0 0 0 SN 4 1 1 ST 4 0 0 TH 0 0 0 Summe 65 11 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/757 Verteilung der ermittelten Tatverdächtigen und vorläufig festgenommenen Personen im Bereich Politisch motivierte Kriminalität-links mit der Zuordnung zum Themenfeld „gegen rechts“: Bundesland Tatverdächtige vorläufige Festnahmen Haftbefehle BB 2 0 0 BE 4 3 0 BW 0 0 0 BY 5 0 0 HB 0 0 0 HE 2 0 0 HH 0 0 0 MV 1 0 0 NI 3 0 0 NW 0 0 0 RP 2 0 0 SH 0 0 0 SL 0 0 0 SN 3 0 0 ST 1 0 0 TH 0 0 0 Summe 23 3 0 Zu Ermittlungsverfahren der Länder wegen der unter 2 genannten Delikte liegen keine Erkenntnisse vor. Im Bereich der Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof wurde wegen der unter 2 genannten Delikte im Oktober 2017 kein Ermittlungsverfahren eingeleitet und auch kein Ermittlungsverfahren eingestellt. 6. Wie viele Linksextremisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Oktober 2017 wegen Anschlägen, Übergriffen, Verstößen gegen das Versammlungsrecht , sonstigen „Staatschutzdelikten“ usw. zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern und Straftaten auflisten)? Im Bereich der Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof wurden im Oktober 2017 keine Linksextremisten wegen Anschlägen , Übergriffen, Verstößen gegen das Versammlungsrecht, sonstigen „Staatschutzdelikten “ usw. verurteilt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/757 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch linksextreme und linksterroristische Anschläge bzw. Übergriffe, nach Bundesländern aufgeschlüsselt, im Monat Oktober 2017 a) leicht verletzt, b) schwer verletzt, c) getötet? Im Oktober 2017 wurde insgesamt eine Person infolge einer Straftat, die dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-links zuzuordnen ist, verletzt. Eine weitergehende Differenzierung hinsichtlich des Verletzungsgrades ist den Angaben des kriminalpolizeilichen Sondermeldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ nicht zu entnehmen. Es wurde kein Todesopfer linker Gewalt gemeldet . Bundesland Anzahl der verletzten Personen „PMK – L“* Anzahl der verletzten Personen „PMK – L“; Themenfeld „gegen rechts“ BB 0 0 BE 0 0 BW 0 0 BY 0 0 HB 0 0 HE 0 0 HH 0 0 MV 0 0 NI 1 1 NW 0 0 RP 0 0 SH 0 0 SL 0 0 SN 0 0 ST 0 0 TH 0 0 Summe 1 1 * PMK-L: Politisch motivierte Kriminalität-links Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/757 8. Aus welchen Straftaten setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die sonstigen Straftaten im Bereich PMK-links zusammen, und wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im Oktober 2017? Unter der Rubrik „sonstige Straftaten“ sind in den obigen Aufstellungen jeweils alle strafbaren Taten zusammengefasst aufgeführt mit Ausnahme derjenigen, die entsprechend dem „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ als Gewaltdelikte einzustufen sind. Eine weitere Differenzierung dieser sonstigen Straftaten nach einzelnen Straftatbeständen wäre im Hinblick auf die Vielzahl der denkbaren Straftatbestände sowie vor dem Hintergrund der Vorläufigkeit der hier dargestellten Zahlen und des Umfangs der infolge von Nachmeldungen ohnehin zu erwartenden Änderungen mit einem unangemessenen Verwaltungsaufwand verbunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333