Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 5. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7570 19. Wahlperiode 07.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/7182 – Gefährdung der Bundesrepublik Deutschland durch die Muslimbruderschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 13. Dezember 2018 berichtete „FOCUS Online“, dass die Muslimbruderschaft (MB) laut Verfassungsschutz einen islamischen Gottesstaat in Deutschland errichten will (www.focus.de/politik/deutschland/auch-zentralrat-im-visierder -extremisten-verfassungsschuetzer-muslimbrueder-wollen-deutschland-inislamischen -gottesstaat-verwandeln_id_10049144.html). Im Rahmen einer Gefährdungsanalyse stufen die Sicherheitsbehörden mittelfristig die Gefahr der hiesigen Ableger für die Demokratie höher ein als die durch die Terrororganisationen „Al Kaida“ oder den „Islamischen Staat“. Die Gründe dafür seien unter anderem, dass die Führungsfiguren der Bewegung über einen hohen Bildungsgrad verfügen und großzügig durch Geldgeber von der arabischen Halbinsel unterstützt werden. Die Staatsschützer haben zudem Sorge hinsichtlich des großen Einflusses der erzkonservativen Islamströmung auf den Zentralrat der Muslime, der sich als Vertreter von 4,4 Millionen Muslimen in Deutschland sieht. Die zunehmende Einflussnahme der MB in Deutschland spiegelt sich nach Ansicht der Fragesteller auch im Staatsbesuch des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan wider, der zuletzt mit dem „R4bia“-Gruß der MB seinen Anhängern bei seinem letzten Besuch in Deutschland zugewunken hat. Diese Geste wurde sodann laut „FOCUS Online“ von zahlreichen Erdoğan-Anhängern an der Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld auch wiederholt. Nach „FOCUS Online“ steige gerade in Nordrhein-Westfalen der Zuspruch zu Organisationen oder Moscheen, die den ursprünglich aus Ägypten stammenden Muslimbrüdern zugerechnet werden. Ähnliche Berichte lassen sich auch dem Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) entnehmen (www.welt.de/politik/deutschland/article161804 136/Muslimbruderschaft-breitet-sich-in-Sachsen-weiter-aus.html). Die „Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V.“ (IGD) mit Hauptsitz in Köln agiere dabei als Zentralstelle der MB, so „FOCUS Online“ mit Bezugnahme auf die Sicherheitsbehörden. Die MB-Filialen würden in Deutschland nach Einschätzung des BfV über ein umfangreiches Schul- und Fortbildungsprogramm für muslimische und religiös interessierte Personen aller Altersgruppen verfügen. IGD-Einrichtungen oder kooperierende Gemeinden mit zahlreichen Koranschulen würden dazuzählen. Zu diesem Bestand gehörten auch das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7570 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode „Europäische Institut für Humanwissenschaften e. V.“ (EIHW) und der „Deutsche Bund für den Edlen Koran e. V.“ (DBEK), die gezielt Jugendliche und junge Erwachsene ansprechen würden. Nach den Analytikern des Inlandsgeheimdienstes erreichen die Agitatoren der IGD und ihrer Partner über Predigten, Vorträge und Schulungsangebote zehntausende Muslime, um ihr ultrakonservativ geprägtes Koranverständnis zu verbreiten. Nach Einschätzung der Behörden betrage der engere Kreis der Anhänger 1 000 Personen bundesweit – Tendenz stetig steigend. Etwa 50 islamische Zentren würden mit der Kölner Zentrale zusammenarbeiten. Allein 14 Moscheevereine der 109 radikalen Gebetshäuser an Rhein und Ruhr zählten nach Ansicht der NRW-Staatsschützer zum Umfeld der Muslimbrüder. Manche religiöse Stätten fungieren gleichermaßen als Anlaufstationen für andere islamistische Extremisten: Etwa die „Al- Muhajirin-Moschee“ in Bonn. In Köln gilt die „Abu-Bakr-Moschee“ in der Südstadt als Hotspot der Muslimbrüder (www.focus.de/politik/deutschland/auchzentralrat -im-visier-der-extremisten-verfassungsschuetzer-muslimbrueder-wollendeutschland -in-islamischen-gottesstaat-verwandeln_id_10049144.html). Nach Ansicht der Fragesteller besteht die besondere Gefahr unter anderem darin , dass die Anhänger der Muslimbruderschaft in der Öffentlichkeit kaum in Erscheinung treten, jedoch im Rahmen der MB-Netzwerke auf lange Sicht versuchen , die freiheitliche demokratische Grundordnung zu unterlaufen (siehe dazu auch www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/extremismus/islamismus undsonstigerextremismus/islamistische_organisationen_und_bestrebungen/ muslimbruderschaft_mb/die-muslimbruderschaft-54221.html). Ebenso besteht nach Ansicht der Fragesteller die Gefahr einer zunehmenden Rivalität zwischen unterschiedlichen islamischen Gruppierungen (siehe dazu schon www. faz.net/aktuell/politik/ausland/muslimbrueder-islamistische-konkurrenten-117 95625.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g 1. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt , dass die Antwort auf die Frage 15 und 16 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil der Antwort der Bundesregierung erfolgen kann. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist in diesem konkreten Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen . Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde Informationen zur Erkenntnislage und Aufklärungsaktivitäten des Bundesnachrichtendienstes sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Daher werden die Informationen, entsprechend eingestuft, dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. 1 2. Für einen Teil der Antwort zu Frage 16 ist die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „Geheim“ in diesem konkreten Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. 1 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7570 Ein zur Veröffentlichung bestimmter Antwortteil auf die Frage 16 würde Informationen zur Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. In der Antwort sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Würden durch die Veröffentlichung dieser Informationen in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen . Daher werden die Informationen, entsprechend eingestuft, dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.2 1. Kann die Bundesregierung die bei „FOCUS Online“ geschilderte Einschätzung der Sicherheitsbehörden zur Gefährdungslage bzw. Einflussreichweite der Muslimbruderschaft in Deutschland bestätigen und gegebenenfalls ergänzen ? Die Muslimbruderschaft (MB) gehört zu den ältesten und einflussreichsten islamistischen Bewegungen. Ziel der MB ist die Errichtung eines gesellschaftlichen Systems auf Grundlage von Koran und Sunna. In Deutschland ist die „Deutsche Muslimische Gemeinschaft“ (DMG, ehemals „Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V.“, IGD) die wichtigste und zentrale Organisation für Anhänger und Sympathisanten der MB. Hierzulande versucht sich die DMG als Ansprechpartner in Politik und Gesellschaft zu positionieren und zu etablieren. Bekenntnisse zur MB sowie verfassungsfeindliche Äußerungen werden bei öffentlichen Auftritten vermieden. In Europa agieren Anhänger der MB gewaltfrei und versuchen die Durchsetzung ihrer Ziele mittels Da’wa (Missionierungsarbeit) zu erreichen . 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Haltung dieser Muslimbrüder zum Grundgesetz? In der Öffentlichkeit bekennen sich die DMG sowie ihr nahestehende Organisationen zum Grundgesetz und zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Allerdings sind die Ziele der MB nicht mit dieser vereinbar. 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Anzahl an Muslimbrüdern in Deutschland (Stichtag 31. Dezember 2018)? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geht für das Jahr 2018 von 1 040 Anhängern der MB in Deutschland aus. 2 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7570 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche Einrichtungen, Vereine und Moscheen werden nach Kenntnis der Bundesregierung der Muslimbruderschaft in Deutschland zugerechnet oder stehen ihr zumindest nahe (bitte differenziert pro Bundesland darstellen)? Die Beobachtung von extremistischen Bestrebungen durch die Verfassungsschutzbehörden bezieht sich neben Einzelpersonen auch auf institutionalisierte Personenzusammenschlüsse wie beispielsweise Moscheen oder ähnliche Einrichtungen . In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auch Moscheevereine , die nicht primär dem extremistischen Spektrum zugerechnet werden, von Extremisten besucht werden können. Erschwerend hinzu kommt die Tatsache, dass Vereine kein offizielles Bekenntnis zur MB abgeben. Eine präzise zahlenmäßige Erfassung von beobachteten MB-nahen Moscheevereinen oder ähnlicher Einrichtungen ist somit und insbesondere auch wegen der Dynamik und Volatilität der islamistischen Szene nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder hingewiesen. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausbildungs- und Lehrkapazitäten dieser Einrichtungen? Das MB-nahe „Islamische Zentrum München“ (IZM) unterrichtet aktuell 120 Schüler im Alter zwischen sechs und 20 Jahren. Zu den als MB-nah geltenden Organisationen zählt ebenfalls das „Europäische Institut für Humanwissenschaften“ (EIHW). Hier werden regelmäßig Seminare für Erwachsene durchgeführt. Informationen zu Teilnehmerzahlen liegen nicht vor. 6. Welche Einrichtungen der Muslimbruderschaft oder dieser nahestehenden Einrichtungen in Deutschland wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit öffentlichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt 2016, 2017 und 2018 gefördert oder unterhalten (bitte nach Name, Art, jährlicher Fördermittelhöhe aufschlüsseln sowie die Titel im Bundeshaushaltsplan benennen)? Auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Volker Beck auf Bundestagsdrucksache 18/10923 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor. 7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob über die Haushalte der Bundesländer die Muslimbrüder oder ihnen nahestehende Organisationen in Deutschland finanziell direkt oder indirekt unterstützt werden (bitte nach Bundesländern und jährlicher Höhe seit 2015 aufschlüsseln)? 8. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über andere Staaten, die die Muslimbrüder in Deutschland finanziell unterstützen (bitte nach Staaten und jährlicher Höhe seit 2015 aufschlüsseln)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7570 9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, über welche Strukturen diese Finanzierungen durch andere Staaten abgewickelt werden? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus? 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Anzahl der in den Moscheen in Deutschland predigenden Muslimbrüder oder diesen nahestehenden Prediger? 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Predigern oder Betreuern in deutschen Gefängnissen, die der Muslimbruderschaft angehören , ihr nahestehen oder Kontakt zu ihr halten? 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Anzahl von Muslimbrüdern , die einen islamischen Religionsunterricht in Deutschland abhalten? Die Fragen 9 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Ist der „Deutsche Bund für den Edlen Koran e. V.“ unter Beobachtung des Verfassungsschutzes? Wenn ja, warum? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Der „Deutsche Bund für den edlen Koran“ (DBEK) ist kein Beobachtungsobjekt des Bundeamtes für Verfassungsschutz, da bisher keine extremistischen Äußerungen bzw. Handlungen dieser Organisation festgestellt werden konnten. 14. Ist das „Europäische Institut für Humanwissenschaften e. V.“ in Frankfurt unter Beobachtung des Verfassungsschutzes? Wenn ja, warum? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Das „Europäische Institut für Humanwissenschaften e. V.“ (EIHW) ist kein Beobachtungsobjekt des Bundeamtes für Verfassungsschutz, da bisher keine extremistischen Äußerungen bzw. Handlungen dieser Organisation festgestellt werden konnten. 15. Steht der „Europäische Rat für Fatwa und Forschung“ oder ein etwaiger deutscher Ableger unter Beobachtung der Nachrichtendienste? Wenn ja, warum? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Der Europäische Rat für Fatwa und Forschung (ECFR) ist keine deutsche Organisation und nicht in Deutschland aktiv. Der Fatwarat Deutschland, der als ein Ableger des ECFR gilt, ist kein Beobachtungsobjekt des Bundeamtes für Verfassungsschutz , da bisher keine extremistischen Äußerungen bzw. Handlungen dieser Organisation festgestellt werden konnten. Im Übrigen wird auf die Ziffer 1 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7570 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Verbindungen zwischen der Muslimbruderschaft und Auslandsgeheimdiensten, was insbesondere auch Kenntnisse über eine Steuerung oder Kooperation mit der Türkei umfasst? Auf die Ziffer 1 und 2 der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Bereitschaft ultrakonservativer islamischer Strömungen wie Salafisten, Wahhabiten und Muslimbrüder , in Deutschland Auseinandersetzungen bezüglich unterschiedlicher Glaubensaspekte untereinander auch gewaltsam auszutragen? Es liegen Erkenntnisse vor, wonach es in Einzelfällen zu Gewalt zwischen Personen aus dem salafistischen Spektrum und Personen aus anderen islamistischen Beobachtungsobjekten gekommen ist. Es liegen auch Erkenntnisse zu Einzelfällen vor, in denen es zu Auseinandersetzungen unter Salafisten gekommen ist. Grundsätzlich agieren Anhänger der Muslimbruderschaft in Deutschland gewaltfrei . Sie versuchen ihr Islamverständnis mittels Da’wa-Arbeit zu verbreiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333