Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7579 19. Wahlperiode 07.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7301 – NS-Raubkunst in Bundesbesitz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie aus einem Artikel des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ vom 10. Januar 2019 (www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/raubkunst-bundesregierung-besitzt- 2500-in-verdacht-stehende-werke-a-1247338.html) hervorgeht, besitzt die Bundesrepublik Deutschland eine beachtliche Sammlung an Kunstwerken, in der sich auch heute noch zahllose NS-Raubkunstverdachtsfälle zu befinden scheinen . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Der Bund ist Eigentümer eines umfangreichen Bestandes von Kunstgegenständen unterschiedlicher Herkunft, der auf die einzelnen Ressorts (Bundesministerien) und den Deutschen Bundestag aufgeteilt ist. Jedes Ressort verwaltet seinen Anteil an diesem Bestand eigenverantwortlich. Einen Teilbestand des Kunstbestandes des Bundes machen Kunstwerke aus ehemaligem Reichsbesitz aus, darunter der sogenannte Restbestand CCP (Central Collecting Point der Alliierten in München), der sich heute anteilig im Ressortvermögen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und im Ressortvermögen des Auswärtigen Amts (AA) befindet. Im Hinblick auf die Kunstwerke aus ehemaligem Reichsbesitz folgt die Bundesrepublik Deutschland der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände vom 14. Dezember 1999 zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz, mit der die in der Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 niedergelegten Prinzipien, in Deutschland umgesetzt werden. Die Bundesrepublik Deutschland prüft seit dem Jahr 2000 fortlaufend anhand neuer Quellenlagen die Provenienz aller in ihrem Eigentum befindlichen Kunstwerke aus Reichsbesitz, bei denen der Verdacht eines NS-verfolgungsbedingten Entzuges bisher nicht ausgeschlossen werden konnte. Im Mittelpunkt der Recherchen nach der Herkunft der Werke steht die Klärung der Eigentumsverhältnisse Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7579 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zwischen 1933 und 1945. Sollte in Zukunft ein NS-verfolgungsbedingter Entzug festgestellt werden, wird die Bundesregierung eine faire und gerechte Lösung im Sinne der Washingtoner Erklärung verwirklichen. Für Kunstwerke aus dem Bundesbesitz bedeutet dies stets die Restitution an den berechtigten Alteigentümer bzw. an dessen Rechtsnachfolger. 1. Wie viele Werke umfasst der Kunstbesitz der Bundesregierung? Zum Zwecke einer effizienten Verwaltung und Nutzung des Kunstbestandes des Bundes sind alle Objekte zentral in der Kunstdatenbank Bund erfasst, die beim Bundesverwaltungsamt (BVA) geführt wird. Über den Informationsverbund Berlin -Bonn (IVBB) und das Intranet haben alle beteiligten Einrichtungen und Behörden Zugang zu dieser Datenbank. Anhand der Meldungen der einzelnen Ressorts an die Kunstverwaltung des Bundes beim BVA ergibt sich ein Gesamtbestand von 48 319 Kunstobjekten im Bundeseigentum (Stand: 24. Januar 2019). 2. Welche Bundesbehörden besitzen bzw. stellen Teile dieser Sammlung aus (bitte detailliert auflisten)? Der Kunstbestand des Bundes ist wie folgt auf die Bundesbehörden aufgeteilt (Stand: 24. Januar 2019): Auswärtiges Amt 8.030 Bundesministerium der Finanzen 22.537 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 779 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1.409 Bundesministerium für Bildung und Forschung 1.151 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 135 Bundesministerium für Gesundheit 76 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 2.025 Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 2.886 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 971 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 440 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 982 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 667 Bundesministerium der Verteidigung 3.834 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 67 Bundespräsidialamt 978 Bundeskanzleramt 969 Bundesverfassungsgericht 41 Bundesrat 341 Bundesrechnungshof 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7579 3. Wo sind die nicht ausgestellten Werke aus diesem Kunstbesitz gelagert? 4. Sind diese Kunstwerke allesamt fachgerecht gelagert und gesichert (Beleuchtung , Raumklima, Hängung etc.)? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das BMF hat am 2. September 2003 mit der „Richtlinie für die Verwaltung des bundeseigenen Kunstbesitzes“ (Richtlinie von 2003) Regelungen zur Erfassung, Behandlung und Verwendung der Kunstgegenstände erlassen, um eine einheitliche Vermögensverwaltung daran zu gewährleisten (www.verwaltungsvorschriftenim -internet.de/bsvwvbund_02092003_VIC1 VV4115203.htm). Entsprechend dieser Richtlinie von 2003 werden die Kunstgegenstände, die nicht für Ausstattungszwecke im eigenen Geschäftsbereich verwendet werden, im Kunstdepot des BVA und in der Zentrale des AA bzw. Berliner Fachspeditionen gesichert und fachgerecht gelagert. 5. Ist garantiert, dass die öffentlich ausgestellten Kunstwerke fachgerecht behandelt werden (Beleuchtung, Raumklima, Hängung etc.)? Eine Vielzahl der Kunstwerke des Bundes befindet sich als unentgeltliche Dauerleihgabe in mehr als 200 deutschen Museen. Die Museen sind vertraglich verpflichtet , die Leihgaben des Bundes fachgerecht zu behandeln. Über regelmäßige Zustandsberichte wird dies kontrolliert. 6. Wie viele Werke aus dem Kunstbesitz der Bundesregierung stehen in dem Verdacht, im Dritten Reich unrechtmäßig entzogen worden zu sein (bitte Aufschlüsselung nach Bundesministerien bzw. Bundesbehörden)? 7. Wie viele Werke dieses Kunstbesitzes stehen in dem Verdacht, im Dritten Reich jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern entzogen worden zu sein (bitte nach Bundesministerien bzw. Bundesbehörden aufschlüsseln)? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es ist zu unterscheiden zwischen Kunstwerken mit ungeklärter Provenienz und Kunstwerken, hinsichtlich derer ein konkreter Raubkunstverdacht besteht: Für den Teil des Kunstbestandes des Bundes aus Reichsbesitz, dessen Provenienz zwischen 1933 und 1945 bislang anhand der zur Verfügung stehenden Quellen nicht abschließend geklärt werden konnte, kann zunächst die Möglichkeit, dass die Kunstwerke NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden, nicht bestätigt, aber auch nicht ausgeschlossen werden; ein konkreter Raubkunstverdacht besteht in all diesen Fällen jedoch nicht. Unter konkretem Raubkunstverdacht stehen die Werke im Einzelfall erst dann, wenn für den fraglichen Zeitraum ermittelt werden kann, dass sie einer Person gehörten, die Verfolgungsmaßnahmen der Nationalsozialisten ausgesetzt war. In diesen Fällen muss die weitere Prüfung unter anderem ergeben, dass der Eigentumsverlust auf diese Verfolgungsmaßnahmen zurückzuführen ist. Für 2 783 Werke aus dem Kunstbestand des Bundes aus Reichsbesitz konnte bislang die Provenienz nicht abschließend geklärt werden; hier werden kontinuierlich weitere Recherchen anhand neuer Quellen durchgeführt. Für keines dieser Werke besteht zum jetzigen Zeitpunkt ein konkreter Raubkunstverdacht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7579 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um diesen Kunstbesitz auf etwaige NS-Raubkunstverdachtsfälle zu untersuchen? 9. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Provenienzen der bereits als NS-Raubkunstverdachtsfälle identifizierten Kunstwerke zu untersuchen? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Provenienzergebnisse zu den Kunstwerken aus Reichsbesitz werden fortlaufend entsprechend neuer Quellenlagen überarbeitet und aktualisiert. Von herausragender Bedeutung für die Provenienzforschung des Restbestand CCP ist der Archivbestand B323 im Bundesarchiv, der die Korrespondenz der Nationalsozialisten mit Kunsthändlern bzgl. der Erwerbungen für das NS-Regime enthält. Darüber hinaus werden die Bestände von Landesarchiven, insbesondere die des Landesarchivs Berlin, sowie Wirtschafts- und Kunsthandelsarchive ausgewertet. Zudem werden systematisch folgende Verlustdatenbanken und digitalisierte Archivunterlagen zum verfolgungsbedingten Entzug von Kulturgütern im Nationalsozialismus sowie historische Auktionskataloge geprüft: LostArt Datenbank, Deutschland (www.lostart.de), The Central Registry of Information on Looted Cultural Property 1933 – 1945, Object Database, Großbritannien (www.lootedart.com), Cultural Plunder by the Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg, Database of Art Objects at the Jeu de Paume (www.errproject.org), Répértoire des biens spoliés, Frankreich (www.culture.gouv.fr/documentation/ mnr/MnR-rbs.htm), The Getty Research Institute, German Sales Catalogs, 1930 – 1945, USA (http:// piprod.getty.edu/starweb/pi/servlet.starweb?path=pi/pi.web), Universität Heidelberg, Auktionskataloge – digital, Deutschland (http://artsales. uni-hd.de), Galerie Heinemann online, Deutschland (http://heinemann.gnm.de/de/recherche. html), Lootedart, Polen (http://lootedart.gov.pl/en), NARA, Holocaust-Era Assets, USA (www.fold3.com). Daraus sich ergebende Hinweise werden durch Archivanfragen oder Recherchen in weiteren Datenbanken geprüft. 10. Wie viele Personen sind damit beauftragt, etwaige NS-Raubkunstverdachtsfälle innerhalb dieses Kunstbesitzes zu identifizieren und zu untersuchen? Mit der Provenienzforschung an und Restitution aus diesem Kunstbesitz sind 2,8 Stellen beauftragt (Stand: 24. Januar 2019). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7579 11. Sind die Stellen dieser Personen zeitlich befristet? Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der Washingtoner Erklärung bereitgestellt, um diesen Kunstbesitz auf NS- Raubkunstverdachtsfälle zu überprüfen (bitte nach Bundesministerien bzw. Bundesbehörden aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat finanzielle Mittel für die oben genannten unbefristeten Stellen aufgewendet: BMF 1,75 unbefristete Stellenanteile AA 1,05 unbefristete Stellenanteile Darüber hinaus wurden zusätzliche Mittel für externe Provenienzforscherinnen und Provenienzforscher aufgewendet (Honorare und Reisekosten), um den Kunstbestand aus Reichsbesitz hinsichtlich eines NS-verfolgungsbedingten Vermögensverlustes , unter Nutzung aller zugänglicher archivarischer Quellen, zu untersuchen . BMF 540.000 Euro AA 284.000 Euro 12. Welche finanziellen Mittel gedenkt die Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren für die Erforschung dieses Kunstbesitzes zur Verfügung zu stellen (bitte nach Bundesministerien bzw. Bundesbehörden aufschlüsseln)? Der Selbstverpflichtung der Bundesregierung nach den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung entsprechend wird die Bundesregierung auch zukünftig die erforderlichen Mittel bereitstellen, um die Provenienzen weiter zu klären und faire und gerechte Lösungen herbeizuführen. Derzeit ist im AA eine externe Ausschreibung für die Erforschung von 100 Werken aus ehemaligem Reichsbesitz in Vorbereitung. 13. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Unterzeichnung der Washingtoner Erklärung unternommen, um die rechtmäßigen Eigentümer (bzw. deren Erben) der unter Raubkunstverdacht stehenden Kunstwerke , die sich derzeit im Kunstbesitz des Bundes befinden, ausfindig zu machen? 14. Plant die Bundesregierung, ihr Engagement, mögliche rechtmäßige Eigentümer (bzw. deren Erben) von unter Raubkunstverdacht stehenden Kunstwerken ausfindig zu machen, zu verstärken? Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus? Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In allen Fällen, in denen im Rahmen der Provenienzforschung des Bundes ein NS-verfolgungsbedingter Verlust und der Name des früheren, in der Regel jüdischen Eigentümers ermittelt wird (Raubkunstverdachtsfälle), veröffentlicht die Bundesregierung diese Information unverzüglich in der Provenienzdatenbank des Bundes, die auf der Website des Bundesverwaltungsamtes online gestellt ist (www.bva.bund.de, Pfad: Bürger, Provenienzforschung des Bundes) und in der Lost Art-Datenbank (www.lostart.de). Über Archive im In- und Ausland, wie z. B. das Rückerstattungsarchiv in Berlin, wird nach möglichen Restitutionsansprüchen auf der Grundlage des Nachnamens recherchiert, um so gegebenenfalls Hinweise zum Wohnort der Eigentümer nach 1945 zu erhalten und auf dieser Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7579 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Grundlage weitere Recherchen durchführen zu können. In allen Fällen, in denen im Zuge der Provenienzforschung ein ehemaliger Eigentümer eines NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kunstwerkes ausfindig gemacht werden konnte, wurden mögliche Anspruchsberechtigte kontaktiert. Insbesondere über die Veröffentlichung in der Provenienzdatenbank des Bundes erhält die Bundesregierung darüber hinaus nicht nur Hinweise zu den Familien von anderen Institutionen und Wissenschaftlern, die sich ebenfalls mit Provenienzforschung beschäftigen, sondern auch unmittelbar von Familienmitgliedern und Erben. 15. Wie viele Werke aus diesem Kunstbesitz hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der Washingtoner Erklärung an jüdische Opfer bzw. deren Erben aus diesem Kunstbesitz zurückgegeben? 16. In wie vielen Fällen steht die Bundesregierung in Verhandlungen mit jüdischen Opfern oder deren Erben über die Rückgabe von NS-Raubkunstverdachtsfällen aus diesem Kunstbesitz? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aus dem Kunstbestand des Bundes aus Reichsbesitz konnte bislang für insgesamt 559 Werke die Provenienz abschließend geklärt werden. Davon konnte für 65 Werke ein verfolgungsbedingter Vermögensverlust festgestellt werden (Fälle identifizierter Raubkunst). 57 von diesen 65 Werken wurden an die Rechtsnachfolger der ehemaligen Eigentümer restituiert. Bei fünf Werken steht die Bundesregierung derzeit in Rückgabeverhandlungen, bei weiteren drei Werken sind die berechtigten Rechtsnachfolger des ehemaligen Voreigentümers noch zu ermitteln . Diese acht Werke hält der Bund bis zu ihrer Rückgabe derzeit noch in seinem Besitz. Für 494 Werke hat die Provenienzforschung ergeben, dass sie nicht NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden. Es handelt sich bei diesen Werken aus dem Restbestand CCP demzufolge nicht um Raubkunst. 17. Wie viele NS-Raubkunstverdachtsfälle dieses Kunstbesitzes werden öffentlich ausgestellt (bitte nach Institutionen aufschlüsseln)? 20. Wie viele NS-Raubkunstverdachtsfälle dieses Kunstbesitzes sind an Dritte verliehen (bitte nach Institutionen aufschlüsseln)? Die Fragen 17 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aus dem Kunstbestand des Bundes aus Reichsbesitz sind 2 143 Werke an Museen verliehen, für die die Eigentumsverhältnisse zwischen 1933 und 1945 aufgrund nicht ausreichender Quellenlage bislang nicht abschließend geklärt werden konnte. Keines dieser Werke steht aktuell unter konkretem Raubkunstverdacht (Stand: 24. Januar 2019). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7579 18. Wie viele NS-Raubkunstverdachtsfälle dieses Kunstbesitzes werden in Depots aufbewahrt (bitte nach Institutionen aufschlüsseln)? In den Depots des BVA und des AA befinden sich insgesamt 229 Werke aus ehemaligem Reichsbesitz. Aktuell besteht bei keinem dieser Werke ein konkreter Raubkunstverdacht. 19. Wie viele NS-Raubkunstverdachtsfälle dieses Kunstbesitzes befinden sich als Ausstellungsgegenstände in Bundesbehörden (bitte nach Institutionen aufschlüsseln)? Es befindet sich kein Werk mit konkretem Raubkunstverdacht als Ausstellungsgegenstand in Bundesbehörden. 21. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung bzw. das entsprechende Bundesministerium einer Anrufung der „beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter“ zugestimmt? 22. In wie vielen Fällen hat sich die Bundesregierung bzw. das entsprechende Bundesministerium einer Anrufung der „beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter“ verweigert? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Den Kunstbesitz der Bundesrepublik betreffend, wurde die Bundesregierung bislang in vier Fällen um Zustimmung zur Anrufung der Beratenden Kommission gebeten. In allen vier Fällen wurde die Zustimmung erteilt. In zwei der vier Fälle hat die Beratende Kommission in den Jahren 2005 und 2009 eine Empfehlung ausgesprochen. 23. Wie viele Werke dieses Kunstbesitzes sind in öffentlich einsehbaren Datenbanken aufgelistet (bitte detailliert auflisten, um welche Datenbanken es sich hier handelt)? Um betroffene Personen bei der Suche nach deren verlorenen Kulturgütern zu unterstützen, wurden zunächst alle Kunstwerke aus Reichsbesitz, die sich heute noch in Bundesbesitz befinden und deren Provenienzen weiterhin ungeklärt sind, in der heute vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste betreuten Online-Datenbank www.lostart.de unter der Rubrik „Fund“ veröffentlicht. Mit der Realisierung der auf der Internetseite des BVA veröffentlichten Provenienzdatenbank -Bund im Jahr 2007 folgte ein weiterer Schritt, das Bemühen um Transparenz und einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser Kunstsammlung zu unterstreichen. In dieser bundeseigenen Datenbank sind alle bisherigen Ergebnisse der systematischen Untersuchung des BVA zu den Gemälden, Grafiken , Skulpturen und kunstgewerblichen bzw. archäologischen Objekten abrufbar . Alle neuen Erkenntnisse werden sukzessive in die Provenienzdatenbank- Bund eingearbeitet. Sie können über die Sortierfunktion „Datum absteigend“ recherchiert werden. Die Kunstwerke sind darüber hinaus nach Künstler, Objektart, Freitextsuche und der Münchener Nummer des CCP recherchierbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333