Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7580 19. Wahlperiode 07.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7282 – Finanztransaktionssteuer nach französischem Vorbild, Teil I (EUZBBG) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „Süddeutsche Zeitung“ (Online) berichtete am 2. Dezember 2018 (www. sueddeutsche.de/wirtschaft/finanztransaktionssteuer-eu-olaf-scholz-1.4235483), Deutschland und Frankreich hätten ein gemeinsames Positionspapier zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) im Gebiet der Verstärkten Zusammenarbeit (VZ) vorgelegt. Dieses Positionspapier habe der „Süddeutschen Zeitung“ zu diesem Zeitpunkt auch vorgelegen. Als Vorbild diene das bereits in Frankreich erprobte Modell. Dort würden sämtliche Transaktionen von im Inland emittierten Aktien besteuert, und zwar von Unternehmen, deren Marktkapitalisierung bei mehr als 1 Mrd. Euro liege. Die Einnahmen der Steuer könnten „ein Beitrag zu einem Euro-Zonen-Budget“ sein, soll es laut der „Süddeutschen Zeitung“ in dem Papier heißen. Das Blatt berichtet weiter, ginge es nach Berlin und Paris, solle dieses Extra-Budget Teil des EU-Gesamthaushalts sein, dem alle Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Um Länder, die ein Euro-Zonen-Budget kritisch sehen, davon zu überzeugen, solle es einen besonderen Anreiz geben: Die Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer könnten mit den Beiträgen in den EU-Haushalt verrechnet werden . Wer sich also beteilige, müsse weniger in die Gemeinschaftskasse zahlen. Am Rande von ECOFIN (= Rat für Wirtschaft und Finanzen) und Eurogruppe am 3./4. Dezember 2018 fand ein informelles Ministertreffen der an der VZ beteiligten Mitgliedstaaten zur FTT statt. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das deutsch-französische Positionspapier zur Einführung einer FTT „Common position paper on the introduction of an EU-wide financial transaction tax (FTT)“ an den Deutschen Bundestag. Dieses Schreiben wurde als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Das Positionspapier wurde am 12. Dezember 2018 den Mitgliedern des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages elektronisch zugesandt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Deutsch-französische Einigung auf eine Finanztransaktionssteuer nach französischem Vorbild“ auf Bundestagsdrucksache 19/4167 teilte die Bundesregierung u. a. mit: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7580 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Verständigung im deutsch-französischen Fahrplan von Meseberg im Hinblick auf die FTT sei ohne vorbereitenden Austausch von Dokumenten erfolgt. In Zusammenarbeit mit Frankreich würden derzeit mögliche Ausgestaltungen einer Finanztransaktionssteuer nach dem französischen Vorbild erarbeitet . Die Ergebnisse würden nach Abschluss der Arbeiten auf europäischer Ebene vorgestellt werden. Unter Verweis auf diese Begründung würden die meisten der technischen Fragen der Fragesteller, aber auch die bis dahin auf Arbeitsebene kontrovers diskutierten offenen Punkte, nicht oder ausweichend beantwortet. Daher werden die Fragen nunmehr erneut vorgebracht. Eine dezidierte Übersicht zu der Entwicklung der Beratungen bis zum Beginn des Jahres 2018 kann der Bundestagsdrucksache 19/3848 entnommen werden. Dies gilt entsprechend zur Funktionsweise der nationalen französischen FTT. 1. Erfolgte die Verständigung der Finanzminister aus Deutschland und Frankreich auf das deutsch-französische Positionspapier zur FTT („Common position paper...“) wie beim deutsch-französischen Fahrplan erneut ohne vorherigen Austausch von Dokumenten zwischen Frankreich und Deutschland (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4167)? 2. Wenn nein, hält die Bundesregierung einen solchen Austausch von Dokumenten zwischen Deutschland und Frankreich zur FTT für EUZBBG-relevant (EUZBBG = Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union)? 3. Welche (Arbeits-)Dokumente wurden zwischen Deutschland und Frankreich im Vorfeld des informellen Ministertreffens, das am Rande von Eurogruppe /ECOFIN am 3./4. Dezember 2018 stattfand, auf Arbeits- und/oder Leitungsebene zur Vorbereitung einer deutsch-französischen Position zur FTT ausgetauscht, beraten o. Ä.? a) Wenn dies zutrifft, wann hat das BMF einen ersten eigenen Entwurf für ein deutsch-französisches Positionspapier auf Arbeits- und/oder Leitungsebene an Frankreich verschickt (bitte inkl. Tag und Uhrzeit)? b) Wann hat das BMF Frankreich auf dessen Entwurf für ein gemeinsames deutsch-französisches Positionspapier geantwortet (bitte inkl. Tag und Uhrzeit angeben)? 4. Erfolgte die Verständigung der Finanzminister aus Deutschland und Frankreich auf das deutsch-französische Positionspapier wie beim deutsch-französischen Fahrplan im Hinblick auf die Finanztransaktionssteuer erneut ausschließlich auf Minister- und/oder Staatssekretärsebene (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4167)? a) Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt haben Deutschland und/oder Frankreich ggf. auf Arbeitsebene einen Entwurf des gemeinsamen deutsch-französischen Positionspapiers zur FTT an den österreichischen Vorsitz mit der Bitte übersandt, dieses an die an der VZ beteiligten Mitgliedstaaten zu verteilen (bitte inklusive Tag und Uhrzeit angeben)? b) Zu welchem Zeitpunkt haben Deutschland und/oder Frankreich ggf. auf Arbeitsebene einen Entwurf des gemeinsamen deutsch-französischen Positionspapiers zur FTT an die weiteren an der VZ beteiligten Mitgliedstaaten übersandt (bitte inkl. Tag und Uhrzeit angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7580 5. Hat die Bundesregierung das deutsch-französische Positionspapier zur FTT bereits vor dem 11. Dezember 2018 an den Deutschen Bundestag übermittelt ? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt (bitte inkl. Tag und Uhrzeit angeben)? 6. Wie beurteilt die Bundesregierung – für den Fall, dass die Übermittlung des deutsch-französischen Positionspapiers zur FTT an den Deutschen Bundestag erst nach Abschluss des informellen Ministertreffens zur FTT am Rande von Eurogruppe/ECOFIN am 3./4. Dezember 2018 erfolgt ist – dies vor dem Hintergrund der Aussage des Urteils des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 (Az.: 2 BvE 4/1), Rz. 107, wonach die Unterrichtung als in Artikel 23 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes verankertes Recht des Deutschen Bundestages auf Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union so erfolgen muss, dass das Parlament nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle gerät? Die Fragen 1 bis 6 werden zusammen beantwortet. Die Verständigung der Finanzminister aus Deutschland und Frankreich auf das deutsch-französische Positionspapier erfolgte im Januar 2019. Die Bundesregierung beachtet das Recht des Deutschen Bundestages auf Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union und unterrichtet diesen zum frühestmöglichen Zeitpunkt entsprechend den Vorgaben des Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG). Das Bundesverfassungsgericht führt in seinem Urteil vom 19. Juni 2012 (Az.: 2 BvE 4/11) aus, dass die Unterrichtung des Bundestages in erster Linie eine frühzeitige und effektive Einflussnahme auf die Willensbildung der Bundesregierung eröffnen muss. Nur auf einer ausreichenden Informationsgrundlage ist der Bundestag in der Lage, den europäischen Integrationsprozess zu begleiten und zu beeinflussen , kann er das Für und Wider einer Angelegenheit diskutieren und Stellungnahmen erarbeiten. Die Unterrichtung muss so erfolgen, dass das Parlament nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle gerät (vgl. Rz.: 107). Das Bundesverfassungsgericht führt auch aus, dass Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 GG bei Vorgängen, die sich noch in einem sehr frühen, wenig konkreten Verfahrensstadium befinden, eine kursorische, auf die wesentlichen Eckpunkte beschränkte Unterrichtung erlaubt, die den Bundestag in die Lage versetzt, nähere Informationen nachzufordern (Rz.: 121). In dem beim Ministertreffen auf Schloss Meseberg zwischen den Finanzministern vereinbarten deutsch-französischen Fahrplan für das Euro-Währungsgebiet vom 19. Juni 2018 ist festgehalten, dass Deutschland und Frankreich der Auffassung sind, dass die FTT ein geeignetes Instrument für die zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors darstellt. Wörtlich heißt es weiter: „Unser Ziel ist es, die Verhandlungen auf EU-Ebene zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Wir wollen mit unseren europäischen Partnern Gespräche führen, um den Prozess zügig voranzutreiben und abzuschließen. Die in Frankreich bestehende Finanztransaktionsteuer , die vornehmlich auf die Besteuerung von Transaktionen mit im Inland emittierten Aktien abzielt, sollte dabei als Vorbild dienen. Sie führte weder zu Verlagerung in andere Finanzprodukte noch zu Verwerfungen auf den Finanzmärkten .“ Eine Unterrichtung des Deutschen Bundestages über die Ergebnisse des Deutsch- Französischen Finanzminister-Treffens auf Schloss Meseberg am 19. Juni 2018 erfolgte durch das Bundesministerium der Finanzen am 20. Juni 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7580 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mit den Ausführungen im Fahrplan von Meseberg wurde der Deutsche Bundestag über diese politische Initiative informiert. Die oben zitierten Aussagen finden sich unter der Überschrift Eurozonen-Haushalt wieder. Damit wurde dem Deutschen Bundestag die Wahrnehmung seiner Mitwirkungsrechte ermöglicht. Mit einem gemeinsamen Positionspapier von Deutschland und Frankreich vom 10. Januar 2019 wurde dieses Ergebnis des Finanzministerfahrplans von Meseberg umgesetzt . Es wurde am 11. Januar 2019 auf Arbeitsebene zwischen den VZ-Staaten diskutiert und am 18. Januar 2019 an den Finanzausschuss abgesandt. Bei den Arbeiten zum deutsch-französischen Positionspapier handelte es sich um einen Vorgang, der sich in einem wenig konkreten Verfahrensstadium befand, so dass die kursorische, auf Eckpunkte beschränkte Unterrichtung den rechtlichen Anforderungen genügte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333