Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7587 19. Wahlperiode 07.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Liebich, Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6746 – Feministische Außenpolitik als Perspektive für Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine erfolgreiche Außenpolitik definiert sich dadurch, dass sie zur Beseitigung bzw. Minimierung von Ungleichheiten beiträgt und sich für eine friedliche, gerechte und sichere Einrichtung der Welt stark macht. Das bedeutet, dass gute Außenpolitik auch immer soziale Ungerechtigkeit im Blick haben und die Perspektiven von Minderheiten mitdenken muss. Sie muss den Fokus setzen auf das Entstehen der Ursachen von sozialer Ungleichheit und wie diese Ursachen effektiv bekämpft werden können. Frauen machen mehr als 50 Prozent der Weltbevölkerung aus und sind doch in vielen Teilen der Welt von politischen Entscheidungsfunktionen ausgeschlossen. Dieses Demokratiedefizit hat auch weitreichende ökonomische und sicherheitspolitische Auswirkungen. Frauen und Trans-Personen sind häufiger als Männer Opfer von Gender-based Violence. Die Opfer häuslicher Gewalt sind überproportional weiblich. In Krisengebieten , die in Folge von Gewalt und Not übermäßig von Armut betroffen sind, steigen gesellschaftlich sämtliche Formen von Gewalt an. Die ersten Ziele von fundamentalistischer Gewalt, wie sie in Krisengebieten verbreitet ist, sind oftmals die Selbstbestimmung und Grundrechte der weiblichen Bevölkerung. Exemplarisch ist der Krieg im Jemen zu nennen. Über 92 Prozent der Opfer im Jemenkrieg sind Zivilistinnen und Zivilisten, derzeit benötigen über 22 Millionen Menschen humanitäre Hilfe. Die Betroffenen dieses Krieges sind also überproportional viele Nichtkombattanten, darunter ebenfalls überproportional viele Frauen, deren Lebensumstände durch die Krisenhaftigkeit massiv in Mitleidenschaft gezogen werden. Das belegt auch der Global Gender Gap Report, bei dem Jemen weltweit am schlechtesten abschneidet (www3.weforum.org/docs/WEF_ GGGR_2017.pdf). Die Bundesrepublik Deutschland trägt mittelbar Verantwortung an diesem Leid. Konträr zu den Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurden nach Zusammentreten der Bundesregierung weiterhin Rüstungsgüter an Beteiligte an diesem blutigen Krieg geliefert, die aktiv zur Tötung genutzt werden. Eine feministische Außenpolitik begreift Frauen als handelnde Akteurinnen, nicht ausschließlich als Opfer. Wie in allen Lebensbereichen können und sollten auch bei Konflikttransformation, Krisenprävention und -bewältigung Frauen als Akteurinnen wahrgenommen und einbezogen werden. Die Beteiligung von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7587 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Frauen an Friedensvereinbarungen trägt beispielsweise dazu bei, dass diese im Durchschnitt 15 Jahre länger eingehalten werden (www.ipinst.org/wp-content/ uploads/2015/06/IPI-E-pub-Reimagining-Peacemaking.pdf). Bei der Implementation von Mechaniken, die Frauen eine stärkere Partizipation ermöglichen, ging Schweden voran: Im Jahr 2015 trat dort die erste selbsternannte „feministische“ Regierung zusammen. „In everything we do, we use our foreign policy tools to promote gender equality“, summiert Margot Wallström, schwedische Außenministerin, diese politische Ausrichtung (www.youtube. com/watch?v=Gl2WPxOBBJ8, Minute 05). Die schwedische Regierung veröffentlichte ferner ein Handbuch, welches die Leitlinien der Politik umreißt (www.government.se/4a4752/contentassets/fc115607a4ad4bca913cd8d11c233 9dc/handbook_swedens-feminist-foreign-policy.pdf). Hierbei werden drei Schwerpunkte gelegt: Rechte, Repräsentation und Ressourcen . Eine Stärkung von Frauenrechten weltweit, eine bessere Repräsentation von Frauen in allen politischen Bereichen, vom Parlamentsbetrieb über Friedensverhandlungen und die Stärkung von Organisationen, die sich dem Kampf für Frauenrechte verschrieben haben, bilden den Kern der feministischen Außenpolitik . Eine Politik mit dem Fokus auf Frauen und Frieden findet sich auch auf der Weltbühne wieder. Essentielle Haltelinien für politische Gestaltung mit dieser Schwerpunktlegung wurden in der UN-Agenda 1325 festgehalten. Diese Agenda mit dem Titel „Frauen, Frieden und Sicherheit“ wurde von Schweden also zum leitenden Prinzip seiner Sicherheitsratspolitik erhoben. Das bedeutet, dass Frauen mehr in politische Prozesse involviert und dass Maßnahmen zur Prävention von Gender-based Violence getroffen werden müssen. Es bedeutet auch, dass in der nationalen Gesetzgebung von allen Ländern eine intensivierte Beachtung von Frauenrechten unabdingbar ist und dass insbesondere bei humanitären Katastrophen das Augenmerk auf spezifische Bedürfnisse von Frauen gelegt werden sollen. In den vergangenen Jahren, in denen die feministische Regierung Schwedens im UN-Sicherheitsrat aktiv war, kam ein Umschwung im Denken und Handeln zustande, der zu zahlreichen Best-Practice-Beispielen führte. Dazu zählt das Ausbilden von Hebammen, bessere Repräsentation von Frauen in Parlamenten verschiedener Länder, systematische Erhöhung der Fördermittel und Budgetzuweisungen für ausgewählte Organisationen, die sich für Frauenrechte einsetzen etc. (www.regeringen.se/4ab455/contentassets/038184feaa9f479bab5f463189d 754b1/sveriges-feministiska-utrikespolitik---exempel-pa-tre-ars-genomforande.pdf, www.government.se/articles/2018/03/examples-of-what-swedens-feminist-foreign -policy-has-contributed-to/). Mittlerweile ist Kanada diesem Ansatz gefolgt (http://international.gc.ca/worldmonde /issues_development-enjeux_developpement/priorities-priorites/policypolitique .aspx?lang=eng). Nachdem die kanadische Außenministerin Chrystia Freeland via Twitter die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien kritisierte und die Freilassung gefangener Aktivistinnen forderte, reagierte das Land mit Strafaktionen . Bei einem kürzlichen Besuch in Deutschland bat Ministerin Freeland den Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas um Solidaritätsbekundungen. Diese blieben aus (www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-menschenrechte-kanadabittet -um-deutsche-hilfe/22958516.html). In der jüngst erfolgreichen Kandidatur für einen Sitz im UN-Sicherheitsrat bezog sich die Bundesregierung jedoch, konträr zur Praxis, zumindest in der Theorie positiv auf die Leitlinien der UN-Agenda 1325 und erhob sie zu einem Grundwert („Die Geschlechtergleichstellung und Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen, gesellschaftliche Inklusion sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gehören zu den Grundwerten, für die sich Deutschland weltweit tagtäglich einsetzt. […] Deutschland versteht die Umsetzung der Resolution 1325 als eine Querschnittsaufgabe. Die beteiligten Ressorts – sechs an Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7587 der Zahl – machen sich die Verwirklichung ihrer Ziele zur täglichen Aufgabe“, https://new-york-un.diplo.de/un-de/service/02-Themen-Schwerpunkte-Ziele). In einer Rede des Bundesaußenministers Heiko Maas bei der Veranstaltung „Women, Peace and Security – Focal Points Network“ im April 2018 bekräftigte auch dieser, die Agenda 1325 wäre ein Kernpunkt deutscher Außenpolitik, an dem seit 18 Jahren, also seit Verabschiedung der Agenda, gearbeitet würde (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-rede-frauen-frieden-sicherheit/ 1894654). 1. Welche konkreten Pläne gibt es seitens der Bundesregierung, mit der Einnahme des Sitzes im UN-Sicherheitsrat die Ziele der UN-Agenda 1325 voranzutreiben und auf die Ratifizierung von Konventionen zur Stärkung von Frauen hinzuwirken (bitte nach Projekt, Beteiligten, Zeitraum und Zielsetzung aufschlüsseln)? Die Förderung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ ist eines der Schwerpunktthemen der Bundesregierung während der Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat . Die Bundesregierung wird in den Jahren 2019/2020 auf die weitere Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ durch den Sicherheitsrat hinarbeiten und sich für deren Fortentwicklung einsetzen. Deutschland hat den Ko-Vorsitz der informellen Expertengruppe des Sicherheitsrats zu diesem Thema von Schweden übernommen und setzt sich für ein verbessertes Mainstreaming, also der Berücksichtigung der Agenda als Querschnittmaterie in allen relevanten Dokumenten, etwa bei Krisenbefassungen und Mandatsverlängerungen, ein. Zudem wird die Bundesregierung die Teilhabe von Frauen an politischen Prozessen sowie an Friedens- und Mediationsprozessen während der Zeit im Sicherheitsrat , insbesondere bei regionalen und länderspezifischen Befassungen, verstärkt zur Sprache bringen. Um die Beteiligung von Frauen bei den Beratungen des Sicherheitsrats zu erhöhen, wird die Bundesregierung unter anderem die verstärkte Teilnahme von Berichterstatterinnen aus der Zivilgesellschaft vorantreiben . Gemeinsam mit Großbritannien und Peru organisierte die Bundesregierung am 24. Januar 2019 bereits eine informelle Sitzung des Sicherheitsrats zu nationalen 1325-Aktionsplänen im Nahen und Mittleren Osten, an der auch Vertreterinnen der Zivilgesellschaft als Sprecherinnen teilnahmen. Im April 2019 wird die Bundesregierung im Rahmen der deutschen Präsidentschaft des Sicherheitsrats die jährliche offene Sicherheitsratsdebatte zu sexualisierter Gewalt in Konflikten organisieren . In der Vorbereitung des bevorstehenden zwanzigjährigen Jubiläums der Sicherheitsratsresolution 1325 im Jahr 2020 will die Bundesregierung als Mitglied im Sicherheitsrat eine führende Position einnehmen. Die Bundesregierung setzt sich auch weiterhin für die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau („Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women“, CEDAW) ein. 2. Welche Anstrengungen beabsichtigt die Bundesregierung, um die Rolle von Frauen in Friedensprozessen weltweit voranzutreiben? Die von der Bundesregierung angestrebten Ziele zur Umsetzung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit sind im „Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020“1 festgeschrieben. 1 www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/menschenrechte/05-frauen/frauen-konfliktpraevention-node Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7587 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auch die Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“2 beziehen sich auf diesen Aktionsplan und bekräftigen ihn. Einer der fünf Schwerpunkte des Aktionsplans befasst sich mit der Rolle von Frauen in allen Phasen von Konflikten. Demzufolge wird die Bundesregierung die Mitwirkung von Frauen in allen Phasen und auf allen Ebenen der Krisenprävention, der Konfliktbewältigung , der Stabilisierung, der Friedensförderung und des Wiederaufbaus ausbauen und ihre Führungsrolle stärken. Dabei setzt sich die Bundesregierung zum Ziel, sich verstärkt für die gleichberechtigte und aktive Mitwirkung von Frauen an Krisen- und Gewaltprävention, Friedensförderung, Konfliktbewältigungs- und Verhandlungsprozessen, Stabilisierung , Analyse und Bekämpfung von Fluchtursachen sowie Konfliktnachsorge und Wiederaufbau sowie bei Abrüstungsfragen und Extremismusprävention zu engagieren, insbesondere durch Maßnahmen zur Information, Aus- und Weiterbildung von Frauen und Mädchen sowie ihre frühzeitige Einbindung auf allen Ebenen. Exemplarisch sei hier auf die Förderung des „African Women Leaders‘ Network“ verwiesen, mit dem die Bundesregierung die Vernetzung und Stärkung von weiblichen herausragenden Persönlichkeiten in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen fördert, darunter auch gezielt im Bereich Friedensförderung. Erklärtes Ziel des Projektes von UN Women und der Afrikanischen Union ist es, Frauen in allen Bereichen der Transformation Afrikas zu stärken, besonders in Friedensprozessen . Ebenfalls fördert die Bundesregierung das Projekt „Enhancing Women’s Leadership for Sustainable Peace in Fragile Contexts in the MENA Region“ für eine stärkere Beteiligung und die Übernahme von Führungsrollen durch Frauen in Friedens- und Übergangsprozessen in der MENA-Region. Die Bundesregierung fördert außerdem die Einbindung von Frauen im VN-geführten Friedensprozess für Syrien über das GIZ-Programm „Syria Peace Process Support Initiative“. Mit dem Projekt „Aktive Teilhabe von Frauen im Wiederaufbau- und Friedensprozess im Irak“ (Laufzeit Dezember 2018 bis November 2021) sollen Kapazitäten staatlicher und nichtstaatlicher Akteure gestärkt werden zur besseren Teilhabe von Frauen an Wiederaufbau- und Friedensprozessen. 3. Wie beurteilt die Bundesregierung das vom schwedischen Außenministerium herausgebrachte Handbuch zu einer schwedischen feministischen Außenpolitik ? Der Bundesregierung ist das Handbuch zu Schwedens feministischer Außenpolitik bekannt. Die Bundesregierung kommentiert außenpolitische Richtlinien anderer Staaten grundsätzlich nicht. 4. Plant die Bundesregierung ähnlich dem schwedischen Leitfaden feministischer Außenpolitik, ein eigenes Handbuch zu veröffentlichen? Die Veröffentlichung eines dem schwedischen Leitfaden feministischer Außenpolitik ähnlichen Handbuchs plant die Bundesregierung nicht. 2 www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/krisenpraevention/-/217444 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7587 5. Wie viele Referentinnen und Referenten arbeiten derzeit konkret an der Umsetzung der UN-Agenda 1325? Hält die Bundesregierung diese Anzahl für ausreichend? 6. Wie setzt sich die „Interministerielle Arbeitsgruppe zur Umsetzung von VNSR-Resolution 1325“ zusammen? Wie viele Referentinnen und Referenten arbeiten ihr zu? Die Fragen 5 und 6 werden zusammengefasst beantwortet. Die Maßnahmen, die im „Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit“ vorgesehen sind, werden von den Ressorts der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit umgesetzt. Diese besteht aus dem Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), sowie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). In den Ressorts wird die Umsetzung des „Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit“ als ein Querschnittsthema behandelt, mit dem jeweils verschiedene Arbeitseinheiten anteilig befasst sind. Eine Aufschlüsselung der Personalstellen ist daher nicht möglich. Derzeit ist die personelle Ausstattung zur Behandlung des Themas aus Sicht der Bundesregierung ausreichend. 7. Welche Bestrebungen gibt es, ein Referat im Auswärtigen Amt einzurichten, dessen Kernkompetenz das Hinwirken auf ein Alignment deutscher Außenpolitik mit den Werten der UN-Agenda 1325 anstrebt? Sind hierfür Einrichtungen von Stellen geplant? Im Auswärtigen Amt gibt es ein Referat, das sich auch mit dem Mainstreaming, also der querschnittmäßigen Berücksichtigung bei relevanten Themen, von Menschenrechtsfragen , inklusive Genderfragen, sowie Frauen, Frieden, Sicherheit, befasst. Änderungen an den bestehenden Zuständigkeiten sind derzeit nicht geplant . Die Personalausstattung erfolgt bedarfsgerecht im Rahmen verfügbarer Ressourcen. 8. Welche Projekte im Bereich der Rechtsstaatförderung unterstützt die Regierung , die einen Bezug zur UN-Resolution 1325 herstellen? Die Bundesregierung setzt auch im Bereich der Rechtsstaatsförderung einen geschlechtersensiblen Ansatz um. Bundesregierung, Durchführungsorganisationen und Projektpartner achten insbesondere darauf, dass bei Verfassungsreformen oder dem Zugang zur Justiz Frauen gleichberechtigt berücksichtigt und ihre besonderen Bedürfnisse und Rechte in Konfliktsituationen respektiert werden. Ausbildungsprogramme für Sicherheitsakteure und die Justiz orientieren sich an internationalen Standards und sensibilisieren konkret zum Thema sexualisierte Gewalt . Frauen sind für die Rechtsstaatsförderung wichtige Akteurinnen. Daher fördert die Bundesregierung rechtsstaatliche Reformprozesse mit zivilgesellschaftlicher Einbindung und dem Fokus auf Frauengruppen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7587 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Unterstützung und Stärkung von Frauen im Rahmen der Rechtsstaatsförderung ist ein Querschnittsthema, weshalb eine Projektliste mit Bezug zur Resolution 1325 nicht erstellt werden kann. Exemplarisch werden einige von der Bundesregierung geförderte Projekte vorgestellt: Träger Thema Land Laufzeit AGHS Legal Aid Cell Ausbildung von lokalen Rechtsberaterinnen in Menschenrechts- und Genderfragen Pakistan 2018/2019 Max-Planck-Stiftung Verbesserung der Rechtsberatung von Binnenflüchtlingen , Fokus auf Rechte und Bedürfnisse geflüchteter Frauen und Mädchen Ukraine 2018/2019 Syrian Justice and Accountability Center (SJAC) Systematische Dokumentation von Fällen sexueller Gewalt, u. a. als Grundlage für strafrechtliche Verfahren sowie Entschädigungen und Gesetzesreformen Syrien 2018 Commission for International Justice and Accountability (CIJA) Überprüfung und Überarbeitung einer Dokumentenund Namensdatenbank zur verbesserten Unterstützung des „International, Impartial and Independent Mechanism“ (IIIM) der VN zur Strafverfolgung von Personen, die sich schwerer Verbrechen unter internationalem Recht in Syrien schuldig gemacht haben Syrien 2018 Amica e. V. Straflosigkeit in Bosnien-Herzegowina beenden: Schutz und Perspektiven für Überlebende von sexualisierter Kriegsgewalt Bosnien-Herzegowina 2018-2020 Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH) Förderung des Zugangs von Frauen zum Rechtssystem und juristische Ahndung von sexualisierter Gewalt Liberia 2014-2020 Auch das Deutsche Polizeiberaterteam („German Police Project Team“, GPPT) in Afghanistan berät die afghanischen Sicherheitsbehörden in Bezug auf Maßnahmen im Bereich Gender und unterstützt bei der Entwicklung einer zentralen Aus- und Fortbildungsstätte für weibliche Polizeibeamte („Female College“) in Kabul. Unter anderem werden Fortbildungen und Workshops zur Rolle von Frauen in der Polizei durchgeführt. Zudem werden Konzepte für den Einstellungs - und Ausbildungsprozess erstellt. Das GPPT begleitet außerdem den Umsetzungsprozess zur Steigerung des Frauenanteils und zur Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen in der afghanischen Polizei. 9. Welche Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Parlamenten anderer Länder unternimmt die Bundesregierung? Wie plant sie, den Sitz im Sicherheitsrat der UN zu nutzen, um auf die angemessene Repräsentation von Frauen? Die Bundesregierung fördert die Teilhabe von Frauen an politischen, gesellschaftlichen und Friedensprozessen. Sie unterstützt gezielt den Aufbau von Frauennetzwerken , die auch der Förderung von Frauen in der Politik dienen. Damit setzt sie einen wichtigen Schritt zur Erhöhung des Frauenanteils in Parlamenten. Zudem setzt sie sich für inklusive Friedensprozesse ein, in denen Frauen als Po- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7587 litikerinnen, aber auch als Vertreterinnen der Zivilgesellschaft in die Verhandlungen von Friedensabkommen eingebunden sind. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 10. Welche konkreten Projekte unterstützt die Bundesregierung im Ausland, die auf Prävention sexualisierter Gewalt abzielen? Folgende Projekte zur Prävention sexualisierter Gewalt unterstützte die Bundesregierung im Ausland im Jahr 2018: Träger Thema Land Laufzeit Intern. Commission of Jurists ICJ Fortbildung von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern zu VN-Mechanismen und Frauenrechten International; Teilnehmende aus Tunesien , Ägypten, Libanon 2018 Afrique Justice Kampagne zur Verbesserung der Rechtslage von Witwen in der Region „Ouest“ Kamerun 2018 FESPAD (Fundación de Estudios para la Aplicación del Derecho) Unterstützung von inhaftierten Frauen aus Gründen der Kriminalisierung von Abtreibungen El Salavador 2018 Comunicación, Cultura y Sociedad Ltda. Verhinderung von Gewalt gegen Frauen/Aufnahme des Materials in den Schullehrplan Chile 2018 Women’s Affairs Center (WAC) Opfer geschlechterspezifischer Gewalt im Gazastreifen Palästina 2018 Legal Assistance Center Bessere rechtliche Umsetzung von Frauen- und Kinderrechten Namibia 2018 HOFNA Hope for the Needy Association Cameroon Training und Radiobeiträge zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt Kamerun 2018 Polis 180 e. V. “Women, Peace and Security: A Chance for Geor-gia’s and Ukraine’s Protracted Conflicts?” Ukraine, Georgien 2018 Förderverein Friedensfestival e. V. Canaan-Conference II – deutsch-israelisch-palästinensische Frauenkonferenz in Berlin Israel, Palästina 2018 Interchange e. V. Aufbau eines selbstverwalteten Jugendcafés für Mädchen Tunesien 2018/19 Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung diverse Projekte, die zur Prävention sexualisierter Gewalt beitragen. In der Region Kurdistan-Irak fördert sie ein Projekt der Organisation „medica mondiale“, das in Unterkünften für Geflüchtete und aufnehmenden Gemeinden lokale Strukturen zur Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie zur Beratung von Betroffenen stärkt und erweitert. Im Südsudan fördert die Bundesregierung ein Vorhaben, das sich für die Beendigung von geschlechtsspezifischer Gewalt einsetzt (Laufzeit 2018 bis 2020). Gemeindemitglieder , Gesundheitsdienstleistende und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden beispielsweise in der Prävention sexualisierter Gewalt geschult. Im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes unterstützt die Bundesregierung in Nepal ein Projekt zur psychosozialen Beratung von Opfern sexualisierter Gewalt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7587 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Deutsche Polizeiberaterteam (GPPT) in Afghanistan berät zudem bei der Einrichtung von „Gender Focal Points“ (Frauenhäuser, Anlaufstellen für Beratung und Kooperation, Hilfetelefon). 11. An welche Länder, die nach dem Global Gender Gap Report des World Economic Forum unter dem globalen Durchschnitt liegen, genehmigte die Bundesregierung 2017 Waffenexporte? Für die Beantwortung der Frage wird auf den Rüstungsexportbericht 20173 der Bundesregierung verwiesen. 12. Wie begründet die Bundesregierung diese Exportgenehmigungen aus ethischer Perspektive und im Hinblick auf die UN-Agenda 1325 und die Bekräftigungen , man setze sich für Frieden, Frauen und Sicherheit ein? 13. Wie bewertet die Bundesregierung Rüstungsexportgenehmigungen allgemein in Anbetracht der Tatsache, dass Frauen insbesondere in Krisengebieten überdurchschnittlich häufig von sexualisierter Gewalt betroffen sind und dass die Bundesregierung nicht sicherstellen kann, dass gelieferte Waffen in den Händen der Empfänger verbleiben? 14. Plant die Bundesregierung, Rüstungsexportgenehmigungen für Länder, die Frauenrechte grob missachten, fortan nicht mehr auszustellen? Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 12 bis 14 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel. Der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland wird besonderes Gewicht beigemessen. Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen, fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt. 15. Wie begründet die Bundesregierung die mangelnde Solidarität mit Kanada nach den Attacken Saudi-Arabiens im Kontext einer progressiven, auf Frauen, Frieden und Sicherheit ausgerichteten Außenpolitik? Kanada ist ein enger Partner der Bundesregierung, mit dem sie viele gemeinsame Werte und Interessen teilt. Im Rahmen der deutsch-kanadischen Zusammenarbeit gestaltet die Bundesregierung ein breites Feld internationaler Themen und arbei- 3 www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/ruestungsexportbericht-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=11 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7587 tet in internationalen Organisationen eng mit Kanada zusammen. Dies gilt auch für die Bereiche Frauen, Frieden und Sicherheit. Auch zu Saudi-Arabien steht die Bundesregierung mit Kanada im kontinuierlichen Austausch. 16. Verfügt die Bundesrepublik Deutschland über Botschaften im Ausland, die nicht barrierefrei gebaut sind? Die deutschen Auslandsvertretungen, die mehrheitlich lange vor Inkrafttreten baulicher Vorschriften zur Barrierefreiheit errichtet wurden, sind überwiegend nicht barrierefrei. Bei Neubaumaßnahmen und Generalsanierungen ist der Grundsatz der Barrierefreiheit im Anforderungsprofil enthalten und wird im Rahmen des Möglichen umgesetzt. Die Herstellung der Barrierefreiheit ist ein Teilaspekt des insgesamt hohen Sanierungs - und Investitionsbedarfs an den deutschen Auslandsvertretungen. 17. Verfügt die Bundesrepublik Deutschland über Botschaften im Ausland, die über einen Raum zur Kinderbetreuung verfügen, sodass diese auch Menschen mit Kindern zugänglich sind? Deutsche Auslandsvertretungen verfügen über keine explizit zur Kinderbetreuung ausgewiesenen Räume. Diese sind in den mit dem Bundesministerium der Finanzen vorabgestimmten Standard-Raumbedarfsplänen für deutsche Auslandsvertretungen nicht vorgesehen. 18. Wie hoch ist die Quote von Frauen in Führungspositionen im Auswärtigen Amt? Die Quote von Frauen in Führungspositionen im Auswärtigen Amt in Berlin beträgt aktuell 32,94 Prozent (ab der Ebene Referatsleitung). Die Quote von Frauen als Leiterinnen einer Auslandsvertretung beträgt 15,6 Prozent. Die Quote von Frauen in Führungspositionen im Auswärtigen Dienst (ab Referatsleitung in der Zentrale und Leitung von Auslandsvertretungen) beträgt 24,27 Prozent. 19. Wie hoch ist die Quote von Frauen in Führungspositionen im Bundesnachrichtendienst ? Die Quote von Frauen in Führungspositionen im Bundesnachrichtendienst beträgt 17 Prozent. 20. Wie hoch ist die Quote von Frauen im operativen Bereich des Bundesnachrichtendienstes ? Die Quote von Frauen im operativen Bereich im Bundesnachrichtendienst beträgt 18 Prozent. 21. Wenn der Bundesregierung Daten zur Beantwortung dieser Fragen fehlen, beabsichtigt sie, diese in Zukunft besser zu erfassen? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu den Fragen 18 bis 20 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333