Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7605 19. Wahlperiode 11.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Höhn, Christine Buchholz, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/6697 – Bundeswehr: Einsatzbereitschaft im Jahr 2017 gelieferter Großgeräte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2017 sind der Bundeswehr vier Eurofighter, sieben Unterstützungshubschrauber (UH) Tiger, sieben NATO-Helicopter (NH) 90, acht Airbus A400M und 71 Schützenpanzer PUMA von der Industrie zugeliefert worden. Von diesem Zulauf sind lediglich ein Eurofighter, zwei UH Tiger, vier NH90, vier A400M und 27 PUMA einsatzbereit (Stand: 25. Oktober 2018). Die durchschnittliche Einsatzbereitschaft dieser zugelieferten Großgeräte liegt mit 40 Prozent unter der Quote des Gesamtbestandes. Aus einer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5955 geht hervor, dass die Bundesregierung mit einer Gesamtsumme von 32,1 Milliarden Euro plant, um alle derzeit laufenden Beschaffungsvorhaben abzuschließen . Aufgrund der dargestellten Situation ergeben sich für die Fragestellerinnen und Fragesteller folgende Fragen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die materielle Einsatzbereitschaft von Einzelsystemen in einem bestimmten Zeitraum kann aufgrund notwendiger technischer Maßnahmen Schwankungen unterliegen und lässt daher nur bedingt einen Rückschluss auf die Einsatzbereitschaft der Gesamtflotte zu. Moderne Waffensysteme sind technisch hoch komplex, unterliegen einer hohen Beanspruchung und einem fordernden Wartungsplan im Rahmen der vorbeugenden Materialerhaltung. Aus Gründen der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und aus Sicherheitsgründen werden Waffensysteme im Betrieb auch bei relativ geringfügigen Schäden der Instandsetzung zugeführt und als nicht einsatzbereit eingestuft. Der einzelne technische Ausfall von Geräten am Waffensystem begründet regelmäßig keinen Mangel auf Seiten des Herstellers bzw. keinen Wartungsmangel. Die Kosten dieser Maßnahmen zählen zum Betrieb und werden im Rahmen der üblichen Verfahren durch den Betreiber Bundeswehr getragen und aus dem Kapitel 1406 Materialerhaltung der Bundeswehr bestritten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7605 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Was sind die Gründe dafür, dass drei der vier im Jahr 2017 gelieferten Eurofighter nicht einsatzbereit sind (Stand: 25. Oktober 2018)? Zu dem in der Anfrage genannten Stichtag 25. Oktober 2018 war eines dieser vier Luftfahrzeuge (Lfz) einsatzbereit, die drei anderen befanden sich zur Behebung von Störungen bei der Instandsetzung im Verband. 2. Welche Gründe gehen in diesem konkreten Fall auf Fehler seitens der Industrie und welche Gründe auf Fehler seitens Bundeswehr zurück? Keiner. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 3. Welche Kosten fallen an, um die Einsatzbereitschaft aller im Jahr 2017 gelieferten Eurofighter herzustellen, und wer trägt sie? Das Material war mit Zulauf einsatzbereit. Zur Materialerhaltung im laufenden Betrieb der Nutzungsphase wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Was sind die Gründe dafür, dass fünf der sieben im Jahr 2017 gelieferten UH Tiger nicht einsatzbereit sind (Stand: 25. Oktober 2018)? Drei Lfz befanden sich in der Durchführung planbarer Inspektionsmaßnahmen im Rahmen der vorgeschriebenen, vorbeugenden Materialerhaltung. An zwei Lfz wurden technische Störungen behoben. 5. Welche Gründe gehen in diesem konkreten Fall auf Fehler seitens der Industrie und welche Gründe auf Fehler seitens der Bundeswehr zurück? Keiner. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 6. Welche Kosten fallen an, um die Einsatzbereitschaft aller im Jahr 2017 gelieferten UH Tiger herzustellen, und wer trägt sie? Das Material war mit Zulauf einsatzbereit. Zur Materialerhaltung im laufenden Betrieb der Nutzungsphase wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Was sind die Gründe dafür, dass drei der sieben im Jahr 2017 gelieferten NH90 nicht einsatzbereit sind (Stand: 25. Oktober 2018)? Ein Lfz befand sich in der Durchführung planbarer Inspektionsmaßnahmen im Rahmen der vorgeschriebenen, vorbeugenden Materialerhaltung. An einem Lfz wurde durch die Truppe eine Technische Anweisung umgesetzt. Ein Lfz wurde im Rahmen der luftfahrzeugtechnischen Ausbildung eingesetzt. 8. Welche Gründe gehen in diesem konkreten Fall auf Fehler seitens der Industrie und welche Gründe auf Fehler seitens Bundeswehr zurück? Keiner. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7605 9. Welche Kosten fallen an, um die Einsatzbereitschaft aller im Jahr 2017 gelieferten NH90 herzustellen, und wer trägt sie? Das Material war mit Zulauf einsatzbereit. Zur Materialerhaltung im laufenden Betrieb der Nutzungsphase wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Was sind die Gründe dafür, dass vier der acht im Jahr 2017 gelieferten A400M nicht einsatzbereit sind (Stand: 25. Oktober 2018)? Zwei Lfz befanden sich in der Durchführung planbarer Inspektionsmaßnahmen im Rahmen der vorgeschriebenen, vorbeugenden Materialerhaltung. An zwei Lfz wurden technische Störungen behoben. In einem Fall ist die Ursache eine konstruktive Schwachstelle, zu deren Behebung der Hersteller eine technische Änderung erarbeitet. Es handelte sich um die Überwachung der Abzapfluftanlage. 11. Welche Gründe gehen in diesem konkreten Fall auf Fehler seitens der Industrie und welche Gründe auf Fehler seitens der Bundeswehr zurück? Die oben genannte konstruktive Schwachstelle ist durch den Hersteller zu verantworten . 12. Welche Kosten fallen an, um die Einsatzbereitschaft aller im Jahr 2017 gelieferten A400M herzustellen, und wer trägt sie? Das Material war mit Zulauf einsatzbereit. Der abgeschlossene Vertrag enthält Gewährleistungsregelungen. Mängel, die im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, werden im Rahmen der Gewährleistung auf Kosten der Industrie abgestellt. Für den in der Antwort zu Frage 10 genannten Fall, Überwachung Abzapfluftanlage, greift die Gewährleistung. Zur Materialerhaltung im laufenden Betrieb der Nutzungsphase wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Was sind die Gründe dafür, dass 44 der 71 im Jahr 2017 gelieferten PUMA nicht einsatzbereit sind (Stand: 25. Oktober 2018)? Die technischen Ausfälle beim Schützenpanzer (SPz) PUMA sind im Wesentlichen auf eine noch nicht zufriedenstellende Stabilität des Gesamtsystems zurückzuführen . 14. Welche Gründe gehen in diesem konkreten Fall auf Fehler seitens der Industrie und welche Gründe auf Fehler seitens der Bundeswehr zurück? Mängel, z. B. im Bereich der Software, die im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, sind durch den Hersteller zu verantworten. 15. Welche Kosten fallen an, um die Einsatzbereitschaft aller im Jahr 2017 gelieferten PUMA herzustellen, und wer trägt sie? Der abgeschlossene Vertrag enthält Gewährleistungsregelungen. Mängel, die im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, werden im Rahmen der Gewährleistung auf Kosten der Industrie abgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7605 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Gibt es eine Art bundeswehreigenen TÜV, der vor der Abnahme prüft, ob das von der Industrie gelieferte Material funktionsfähig und einsatzbereit ist? Mit dem beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (BAAINBw) angesiedelten Zentrum für technisches Qualitätsmanagement (ZtQ) verfügt die Bundeswehr über eine spezialisierte Prüforganisation, die die auftragnehmerseitigen Qualitäts- und Funktionsprüfungen durch jeweils eigene Prüfungen dort ergänzt oder begleitet, wo dies aufgrund identifizierter, etwa technologischer oder sicherheitsrelevanter Risiken erforderlich ist. Hierbei werden meist stichprobenartig industrielle Herstellungs- und Instandhaltungsprozesse, etwa die Funktion des auftragnehmerseitigen Qualitätsmanagementsystems sowie ausgewählte Produktbauteile auf ihre Vertragskonformität – beispielsweise anhand der Einhaltung von Leistungsbeschreibungen, technischer Lieferbedingungen oder Vorgaben technischer Zeichnungen – überwacht. Die amtlichen Prüfungen entlassen den Auftragnehmer nicht aus seiner eigenen Verantwortung für die Qualität , Funktion und Sicherheit seiner Produkte. Sie sind vielmehr Voraussetzung für eine spätere Abnahme der Leistung durch den öffentlichen Auftraggeber oder eine mögliche Zurückweisung der Leistung. 17. Muss von der Industrie geliefertes Material einsatzbereit sein, um abgenommen zu werden? Ja. 18. In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurde Material aus dem Zulauf 2017 der Kat.-A-Projekte nicht abgenommen? In keinem Fall. 19. Wie viele der 59 nicht einsatzbereiten Systeme (Stand: 25. Oktober 2018) waren bereits bei ihrer Abnahme durch die Bundeswehr nicht einsatzbereit? Keine. 20. Aus welchen Gründen wurde nicht einsatzbereites Material dennoch abgenommen ? Auf die Antworten zu den Fragen 17, 23 und 24 wird verwiesen. 21. Wie war die materielle Einsatzbereitschaft des Zulaufs 2017 zum Stichtag 31. Dezember 2017 (bitte nach Eurofighter, Tiger, NH90, A400M und PUMA aufschlüsseln)? Eine qualifizierte Aussage zur materiellen Einsatzbereitschaft ist nur auf Basis der bewerteten und eingeordneten Rohdaten eines längeren Betrachtungszeitraumes möglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf den im Frühjahr 2019 erscheinenden Bericht zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7605 22. Wie viele Systeme des Zulaufs 2017 waren zum Zeitpunkt der Abnahme nicht flugtüchtig (bitte nach Eurofighter, Tiger, NH90 und A400M aufschlüsseln )? Keine. Der Abnahmeprozess für neu auszuliefernde Lfz sieht zwingend die Durchführung eines Abnahmefluges vor. 23. Lassen es die Verträge zu den Beschaffungsvorhaben Eurofighter, UH Tiger, NH90, A400M und PUMA zu, dass nicht einsatzbereites Material geliefert, abgenommen und die Einsatzbereitschaft erst bei der Bundeswehr hergestellt wird? Nein. 24. Lassen es die Verträge zu den Beschaffungsvorhaben Eurofighter, UH Tiger, NH90, A400M und PUMA zu, dass die Hersteller haften, wenn verspätet geliefert oder das Gerät nicht einsatzbereit ist? Der Auftragnehmer haftet im Falle der verspäteten Lieferung, wenn er diese Verspätung nach vertraglicher Maßgabe zu vertreten hat. Nicht einsatzbereites Gerät wird nicht übernommen. 25. Kann das Bundesministerium der Verteidigung die Korrektheit des Kommentars des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e. V. vom 1. November 2018 bestätigen: „Jedes Gerät, das die Industrie nach dem Herstellungsprozess an die Bundeswehr abgibt, wurde von dieser abgenommen und erfüllt damit die vertraglich vereinbarten Leistungsparameter“? Ein Kommentar einer anderen Institution wird von der Bundesregierung nicht kommentiert. 26. Warum war bislang die Einsatzbereitschaft des Zulaufs des jeweiligen Berichtsjahres weder Gegenstand des Berichts zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme noch des Rüstungsberichts? Die materielle Einsatzbereitschaft eines Waffensystems wird im Bericht zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr für die Gesamtflotte des Waffensystems betrachtet. Darin sind auch die im jeweiligen Berichtszeitraum zugelaufenen Exemplare des Waffensystems inhärent eingeschlossen , ohne den Status dieser Exemplare im Bericht gesondert auszuweisen. Der Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zu Rüstungsangelegenheiten (Rüstungsbericht) beschreibt generell den Rüstungsbereich und dessen Entwicklung und konkret den Stand ausgewählter Rüstungsprojekte mit Blick auf deren Beschaffung bzw. Nutzung. Es handelt sich daher gerade nicht um Informationen zur Einsatzbereitschaft. 27. In welchem Bericht wird die Bundesregierung künftig über die Einsatzbereitschaft des Zulaufs berichten? Die Bundesregierung beabsichtigt zukünftig im Rahmen der regelmäßigen Berichte zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr über den Zulauf neuer Hauptwaffensysteme zu berichten. Der Bericht für das Jahr 2018 befindet sich derzeit in der Erstellung und wird dem Verteidigungs- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7605 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im Frühjahr 2019 zur Verfügung gestellt. Zur besseren Einordnung ist beabsichtigt, das Berichtsformat zukünftig auf einen halbjährigen Bericht umzustellen. 28. Bei wie vielen der laufenden Beschaffungsprojekte und mit welchem Auftragsvolumen waren externe Dritte beim Ausschreibungsverfahren bzw. bei der Vertragsausgestaltung mit den Herstellern beteiligt? Zur Unterstützung bei der Erledigung der Aufgaben der Bundeswehr zur Beschaffung von Ausrüstung und Material können auf vertraglicher Grundlage und unter Beachtung des Vergaberechts grundsätzlich Leistungen privatwirtschaftlicher Unternehmen oder wissenschaftlicher Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Verträge, die seitens der Bundeswehr für die Beschaffung von Ausrüstung und Material abgeschlossen werden, erfolgt keine übergreifende statistische Erfassung. Es ist angewiesen, künftig Beratungs- und Unterstützungsleistungen zentral zu erfassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333