Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7610 19. Wahlperiode 11.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Markus Herbrand, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7327 – Pan European Pension Product V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Entwicklung eines Pan European Pension Product (PEPP) möchte die Europäische Kommission eine länderübergreifende Maßnahme zur Schaffung einer privaten Altersversorgung entwickeln. Dabei soll PEPP als Label für Altersvorsorgeprodukte dienen. Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sollen diese Produkte auch bei einem Wohnortwechsel innerhalb der EU über die nationalen Grenzen hinaus mitnehmen und weiterhin besparen können. Die Fragesteller begrüßen die Idee dieser Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion ausdrücklich. Es fehlt in Europa und vor allem in Deutschland an ausgeprägten Kapitalmarktstrukturen. Insbesondere private Haushalte legen ihr Vermögen zu wenig am Kapitalmarkt an und lassen so in Zeiten niedrigster Zinsen ein erhebliches Sparpotential liegen. Dies trägt maßgeblich zur Vermögensungleichheit bei. Gleichzeitig ist die gesetzliche Rente in Deutschland, nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Reformen, aus Sicht der Fragesteller nicht nachhaltig aufgestellt. Mit der Idee des PEPP-Frameworks stärkt die EU-Kommission, im Gegensatz zur Bundesregierung, sinnvollerweise die dritte Säule der Altersvorsorge . Eine stärkere Beteiligung der privaten Haushalte am Kapitalmarkt hilft jedoch nicht nur den privaten Haushalten beim Aufbau einer Altersvorsorge, es fördert gleichzeitig die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen, die sich am Kapitalmarkt refinanzieren, allen voran kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). In Deutschland kann die Förderung der Kapitalmarktunion die Abhängigkeit von KMUs vom Bankkredit verringern. Außerdem erhöhen die Maßnahmen die private Risikoteilung über Ländergrenzen hinweg und sorgen damit für eine Erhöhung der Finanzstabilität und Stärkung der Integration. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7610 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Ziele und geplanten Maßnahmen des PEPP? 2. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Reform? 3. Welche Position vertritt die Bundesregierung im aktuellen Trilogprozess zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und den verschiedenen nationalen Regierungen? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Die Europäische Kommission hat im Sommer 2017 einen Vorschlag zur Einführung eines europaweiten Produkts der privaten Altersvorsorge (Pan-European Pension Product, PEPP) vorgelegt. Der Verordnungsentwurf sieht vor, das PEPP als freiwilliges und komplementäres grenzüberschreitendes Produkt zu den auf nationaler Ebene bereits bestehenden Produkten der privaten Altersvorsorge zu etablieren. Die Bundesregierung hat in den bisherigen Verhandlungen den Vorschlag der Europäischen Kommission als Baustein der Kapitalmarktunion und als Bestandteil der Investitionsoffensive für Europa grundsätzlich unterstützt. Sie hat sich in den Trilogverhandlungen insbesondere dafür eingesetzt, dass etwaige Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen Anbietern von PEPP vermieden werden und das PEPP in die bestehende Aufsichtsstruktur integriert werden kann. Im Dezember 2018 hat es eine vorläufige politische Einigung gegeben. Diese stellt aus Sicht der Bundesregierung einen akzeptablen Kompromiss zwischen den Vorstellungen des Rats und des Europäischen Parlaments (EP) dar. 4. Wie sehen die konkreten nächsten Schritte im Gesetzgebungsprozess aus? Wie ist der genaue Zeitplan? Nachdem es im Dezember 2018 eine vorläufige politische Einigung zwischen dem Rat und dem EP gegeben hat, muss dieser Einigung sowohl vom Rat als auch vom EP endgültig zugestimmt werden. Ein endgültiger Rechtstext liegt noch nicht vor. Die Ratspräsidentschaft strebt einen Abschluss noch innerhalb dieser Legislaturperiode des EP an. Die PEPP-Verordnung wird einen Übergangszeitraum für die Anwendung der Vorschriften enthalten, der es allen Marktteilnehmern erlaubt, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. 5. Wie plant die Bundesregierung das PEPP-Framework in den nationalen Rahmen der Altersvorsorge zu integrieren (rechtlich, steuerlich, sozialpolitisch)? 6. Wie steht die Bundesregierung zu steuerlichen Problematiken, die im Rahmen des PEPP-Frameworks aufkommen (z. B. die Mitnahme von steuerlichen Vorteilen bei einem Umzug ins Ausland)? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Deutschland verfügt über einen differenzierten Markt an privaten Altersvorsorgeprodukten . PEPP als freiwilliges privates Altersvorsorgeprodukt wird die bestehenden Altersvorsorgemöglichkeiten insbesondere für Menschen, die innerhalb der EU ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt wechseln, ergänzen. Das PEPP wird über das Rechtsinstrument einer europaweiten Verordnung festgelegt . Damit gelten die Vorschriften direkt und es bedarf anders als bei Richtlinien keines nationalen Umsetzungsaktes. Inwieweit möglicherweise ergänzend Anpassungsbedarf im nationalen Recht besteht, ist im Lichte des endgültigen Rechtstextes zu bewerten, der bislang noch nicht vorliegt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7610 Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge fällt in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten, deren Sozialsysteme sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Die Verordnung wird dementsprechend keine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zu einer produktspezifischen steuerlichen Förderung von PEPP enthalten . Den Anbietern steht es frei, bei der Entwicklung von PEPP-Produkten etwaigen nationalen Kriterien für die steuerliche Förderung von Altersvorsorgeprodukten in den jeweiligen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen. Künftige PEPP- Produkte können in Deutschland steuerlich gefördert werden, wenn sie denselben Vorgaben genügen, wie die bestehenden in Deutschland steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukte. 7. Plant die Bundesregierung ihrerseits eine Stärkung der privaten Altersvorsorge in dieser Legislaturperiode? Wenn ja, welche Maßnahmen sind zurzeit in der Diskussion? Die Bundesregierung hält am Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung fest und will in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten. Sie erhält derzeit u. a. von Anbietergruppen wie auch aus dem Bereich der Verbraucherschützer die unterschiedlichsten Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Riester-Förderung bzw. von Riester-Produkten. Diese werden sorgfältig geprüft. Dann wird die Bundesregierung ihr weiteres Vorgehen festlegen. 8. Plant die Bundesregierung ihrerseits eine Stärkung der Aktienkultur in Deutschland? Wenn ja, welche Maßnahmen sind zurzeit in der Diskussion? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Verbraucher ihr Anlageverhalten eigenverantwortlich bestimmen sollen. Grundsätzlich obliegt die Entscheidung darüber, welche Formen der Geldanlage bevorzugt werden, jedem einzelnen Verbraucher . Aktien können beim privaten Vermögensaufbau eine wichtige Rolle spielen. Die Bundesregierung hat durch Einführung des Standardisierten Informationsblattes für Aktien am organisierten Markt zum 1. Juli 2018 eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Produktinformationen in Bezug auf Aktienanlagen vorgenommen, welche auch der Förderung der Anlage in Aktien dient. Zudem führt das Bundesministerium der Finanzen bei Verbänden aktuell eine Konsultation im Hinblick auf eventuellen Änderungsbedarf bezüglich der überarbeiteten EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) durch. Soweit sich hieraus Überarbeitungsbedarf u. a. im Hinblick auf Wertpapierdienstleistungen im Zusammenhang mit Aktienanlagen ergeben sollte, soll dieser gegenüber der Europäischen Kommission adressiert werden. Darüber hinaus bereitet die Bundesregierung derzeit die Umsetzung der zweiten EU Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie (EU) 2017/828) vor; dazu hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 11. Oktober 2018 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) veröffentlicht. Ziel der Richtlinie und des ARUG II ist unter anderem die Stärkung der Aktionärsrechte und die Erleichterung ihrer Ausübung zur Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre und der Transparenz zwischen Gesellschaften und Anlegern. Des Weiteren werden dadurch auch zusätzliche Transparenzpflichten für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter eingeführt, was insbesondere auch Pensionsfonds sowie Lebensversicherer und Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge umfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333