Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7613 19. Wahlperiode 11.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7325 – Kloster Seeon und echte soziale Gerechtigkeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die CSU-Landesgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat auf ihrer 43. Klausurtagung in Kloster Seeon vom 3. bis 5. Januar 2019 unter anderem den Beschluss gefasst „Für echte soziale Gerechtigkeit – Leistungsträger stärken , Arbeit belohnen, Arbeitssuchende unterstützen“ (www.csu-landesgruppe. de/sites/default/files/2019-01/%23seeon19_Beschluss_SozialeGerechtigkeit_0. pdf). Aus Sicht der Fragesteller wird darin zu Recht festgestellt, dass die Menschen aus der Mitte der Gesellschaft den andauernden Erfolg Deutschlands ermöglichen und deshalb nicht zur „vergessenen Mitte“ werden dürfen. Die CSU im Bundestag möchte daher die Bürgerinnen und Bürger unter anderem steuerlich entlasten. Geplant ist die Einführung einer Steuerbremse, wonach jedes Jahr Maßnahmen geprüft und ergriffen werden sollen, um die steuerliche Belastung der Menschen nicht weiter ansteigen zu lassen; den Solidaritätszuschlag „schnell und endgültig abzuschaffen“. Gefordert wird (1) den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Teilabbau des Solidaritätszuschlags „schnellstmöglichst“ umzusetzen und (2) die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages mit einem verbindlichen Fahrplan und mit einem verbindlichen Enddatum zu verbinden, wann der Zuschlag für alle und vollständig abgeschafft wird; eine „Steuererklärung mit einem Klick“, wonach die Steuerbehörden künftig den Steuerzahlern die jährliche Steuererklärung „komplett“ vorausgefüllt zur Verfügung stellen, die die Bürger nur noch auf Richtigkeit und Vollständigkeit kontrollieren sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7613 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hat sich die Steuerquote seit 2005 bis heute entwickelt (bitte Jahresangaben anführen)? Die Steuerquote – als Definition des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, Kasseneinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt – hat sich seit 2005 wie folgt entwickelt: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Steuerquote in Prozent 19,6 20,4 21,4 21,9 21,3 20,6 21,2 21,8 21,9 Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 Steuerquote in Prozent 21,9 22,1 22,3 22,4 22,8* * Schätzung: Ergebnisse des Arbeitskreis Steuerschätzungen 25. Oktober 2018 Quelle: BMF, Arbeitskreis „Steuerschätzungen“. 2. Welche Höhe der Steuerquote hält die Bundesregierung für erstrebenswert, bzw. welche Höhe der Steuerquote würde die Bundesregierung für zu hoch bewerten? Die Entwicklung der Steuerbelastung muss im Blick behalten werden. Ein konkretes Ziel für eine Steuerquote ist nicht definiert. 3. Welchen Platz hat Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung im OECD-Vergleich „Taxing Wages“ bei der Steuer- und Abgabenlast von Arbeitnehmern (alleinstehend, ohne Kinder) seit 2005 eingenommen (bitte Jahresangaben anführen)? Deutschland hat beim OECD-Vergleich „Taxing Wages“ seit 2005 folgenden Platz belegt, beginnend mit der höchsten Steuer- und Abgabenlast: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Platz 2 2 3 3 3 3 3 3 2 Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 Platz 3 3 2 2 n. a. Average Tax Wage, Alleinstehend, ohne Kinder, 100 Prozent des Durchschnittsverdiensts Quelle: OECD, Taxing Wages, verschiedene Jahrgänge, 2018 noch nicht veröffentlicht. 4. Wird die Bundesregierung der oben genannten Forderung nach einer „Steuerbremse “ nachkommen? Und wenn ja, in welcher Weise soll diese ausgestaltet werden? Für diese Legislaturperiode verfolgt die Bundesregierung bereits das Ziel, die Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger nicht zu erhöhen. Vielmehr setzt die Bundesregierung auf wachstumsfreundliche Steuer- und Abgabensenkungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7613 5. Wird die Bundesregierung der oben genannten Forderung nachkommen und „schnellstmöglich“ in einen zumindest Teilabbau des Solidaritätszuschlages eintreten? 6. Wenn ja, wie wird die Bundesregierung den Begriff „schnellstmöglich“ auslegen , bzw. zu wann ist seitens der Bundesregierung nunmehr mit einem zumindest Teilabbau des Solidaritätszuschlages zu rechnen? 7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der CSU-Landesgruppe, dass das Gesetz zur Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages bereits mit einem Zeitplan und einem Enddatum für den Abbau des Zuschlages für alle Zuschlagspflichtigen zu verbinden ist? Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet. Der Koalitionsvertrag sieht für diese Legislaturperiode vor, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags mit einem deutlichen ersten Schritt ab 2021 zu beginnen. Ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung des Vorhabens liegt noch nicht vor. 8. Wird die Bundesregierung der oben genannten Forderung nach einer „Steuererklärung mit einem Klick“ für eine „komplette“ Steuererklärung noch in dieser Legislaturperiode nachkommen? Das Bundesministerium der Finanzen verfolgt in dieser Legislaturperiode das Ziel, das Angebot an die Bürgerinnen und Bürger für eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung weiter auszubauen. Der sogenannte Belegabruf („Vorausgefüllte Steuererklärung“) soll sukzessive um weitere für die Steuererklärung relevante Informationen erweitert werden. Mit dem Belegabruf können die Informationen, die Dritte für den Steuerpflichtigen an die Steuerverwaltung übermittelt haben, angezeigt und auch automatisch in die entsprechenden Felder der Einkommensteuererklärung übernommen werden. Zur Frage einer „kompletten“ Steuerklärung mit einem Klick wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 9. Wie viele natürliche Personen waren im Zeitraum von 2014 bis heute in Deutschland steuerpflichtig? 10. Wie viele Personen davon haben im Zeitraum von 2014 bis heute das Lohnsteuerverfahren durchlaufen? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Die aktuelle amtliche Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes betrifft den Veranlagungszeitraum 2014. Dort sind rund 55,81 Millionen unbeschränkt steuerpflichtige Personen erfasst, wovon rund 39,35 Millionen Personen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben und damit grundsätzlich dem Lohnsteuerverfahren unterlagen. Darüber hinaus gab es rund 0,33 Millionen beschränkt steuerpflichtige Personen; von diesen bezogen rund 5 000 Personen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7613 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie viele Steuerpflichtige haben sich im Zeitraum von 2014 bis heute für den bestehenden Service einer vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) angemeldet ? 12. Wie viele Arbeitnehmer haben sich im Zeitraum von 2014 bis heute für den bestehenden Service einer VaSt angemeldet? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Für die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) – d. h. den Abruf und die automatische Übernahme der der Steuerverwaltung zur einer steuerlichen Identifikationsnummer bereits bekannten Daten in die entsprechenden Felder der elektronischen Einkommensteuererklärung – waren zum 1. Januar 2019 knapp 9,5 Millionen steuerliche Identifikationsnummern angemeldet. Die Entwicklung der bei VaSt angemeldeten steuerlichen Identifikationsnummer seit 2014 ergibt sich aus folgender Tabelle. Eine Anmeldung kann durch den Steuerbürger selbst oder durch einen Vertreter, z. B. Steuerberatungen oder Lohnsteuerhilfevereine, erfolgen . Eine Aufgliederung nach Arbeitnehmern ist nicht möglich. Stichtag (jeweils zum 1. Januar des Jahres) 2015 2016 2017 2018 2019 Angemeldete steuerliche Identifikationsnummern (in Millionen) 1,2 3,1 4,8 6,7 9,5 13. Welche Bestandteile der Steuererklärung können seitens der Steuerverwaltung vorausgefüllt angeboten werden? Folgende bei der Steuerverwaltung gespeicherten Bescheinigungen werden durch die vorausgefüllte Steuererklärung bereitgestellt: vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Vorsorgeaufwendungen (z. B. Riester- oder Rürup-Verträge), Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) und Beiträge der Vermögensbildungsbescheinigung (VWL/VL). 14. Welche Bestandteile müssten aus Sicht der Bundesregierung hinzutreten, um eine im Sinne der CSU-Landesgruppe „komplett“ vorausgefüllte Steuererklärung anzubieten? Eine „komplett" vorausgefüllte Steuererklärung erfordert, dass Dritte der Steuerverwaltung elektronisch unter Angabe der Identifikationsnummer all diejenigen steuerlich relevanten Informationen übermitteln, die den Steuerpflichtigen in seinem Einzelfall betreffen. Ob dieses Ziel zukünftig auch tatsächlich für einen überwiegenden Teil der Steuerfälle erreicht werden kann, hängt maßgeblich auch von der weiteren Ausgestaltung des Steuerrechts ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7613 15. Welche Verbesserungsvorschläge wurden im Hinblick auf die Kritik, die Anmeldung zu dem Service VaSt vor einer ersten Nutzung sei zu aufwändig, an die Bundesregierung herangetragen, und welche Vorschläge hat die Bundesregierung umgesetzt? Ein nennenswerter Kritikpunkt der Nutzer war das relativ aufwändige, sicherheitstechnisch aber notwendige Beantragen eines Abrufcodes bei Nutzung einer Zertifikatsdatei und eines Freischaltcodes für Dritte, z. B. den Ehepartner, die Ehepartnerin oder durch Steuerberatungen sowie Lohnsteuerhilfevereine. Hierzu wurden bzw. werden folgende Maßnahmen umgesetzt: Die früher erst nach der Registrierung – d. h. nach der Zertifikatsdateiausgabe – mögliche Beantragung eines Abrufcodes wurde in den normalen Registrierungsprozess integriert, so dass die Nutzer nach der erstmaligen Registrierung bei MeinELSTER auch bereits einen Abrufcode in den Händen halten. Für Steuerberater und Steuerberaterinnen wurde die Vollmachtsdatenbank umgesetzt . Die Beantragung eines Freischaltcodes für Mandanten ist nicht mehr notwendig, da jetzt elektronischen Vollmachten über ELSTER vorgelegt werden können. Für Lohnsteuerhilfevereine wird derzeit eine Vollmachtsdatenbank umgesetzt. Die Beantragung eines Freischaltcodes für Mitglieder wird dann ebenfalls nicht mehr notwendig sein, da dann auch Lohnsteuerhilfevereine elektronische Vollmachten über ELSTER vorlegen können. 16. Welche IT-Projekte der Bundesregierung bereiten jetzt eine höhere Digitalisierung des Prozesses der Abgabe der Steuererklärung vor? a) Mit welcher Priorität sind diese IT-Projekte jeweils eingestuft? b) Bis wann laufen die einzelnen IT-Projekte? c) Wie lautet der jeweilige Projektstand (beispielsweise „im Plan“, „Verzögerung “ usw.) Eine Digitalisierung des materiellen Steuerrechts erfordert nicht nur eine Überprüfung der Digitaltauglichkeit der einzelnen gesetzlichen Tatbestände. Kernelement ist dabei, dass die Steuerverwaltung die steuerlich relevante Information nicht vom Steuerpflichtigen abfragt, sondern von Dritten für den Steuerpflichtigen übermittelt bekommt. Sind die dafür erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den einzelnen Steuertatbestand geschaffen, dann können dafür auch die technischen Fachkonzepte entwickelt und umgesetzt werden. Unabhängig davon sind nachfolgend wichtige IT-Maßnahmen genannt, deren Umsetzung für die nächsten Jahre prioritär geplant ist, um die Digitalisierung weiter voran zu treiben: Bereich Produktinhalt Sog. eEingänge Änderung der Adresse und Bankverbindung Anträge Lohnsteuerermäßigungsantrag Antrag auf Fristverlängerung (mit Anhänge) Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen (mit Anhänge) Belege Nachreichung von digitalen Belegen (nach Aufforderung durch die Finanzverwaltung) Bescheid Elektronischer Steuerbescheid Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333