Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 5. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7616 19. Wahlperiode 11.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Frank Sitta, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6947 – Der externe Sachverstand der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung holt sich umfassend externen Sachverstand ein, indem sie diverse Experten- und Sachverständigengremien einsetzt. Die Bundeskanzlerin hat den Digitalrat, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, das Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat den Beirat für Raumentwicklung. Das berühmteste Expertengremium der Bundesregierung ist vermutlich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, besser bekannt als die fünf Wirtschaftsweisen. In dieser Legislaturperiode bemüht sich die Bundesregierung besonders beim Themenkomplex Digitalisierung, externen Sachverstand in unterschiedlich organisierten und besetzten Gremien zu bündeln und an sich zu binden. Die Fraktion der FDP hat die Bundesregierung hierzu unter gewissen Aspekten bereits in der Kleinen Anfrage zur Digitalstrategie der Bundesregierung befragt (Bundestagsdrucksache 19/3771, Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4096). Eine Binsenweisheit ist, dass sich die Digitalisierung nicht von alleine gestaltet, jedenfalls nicht von alleine so, dass Deutschland in allen Bereichen zur Digitalisierungsavantgarde aufschließt. Die Nachricht vom 28. November 2018, dass die Cebit, die über lange Zeit weltweit größte und wichtigste Messe für Informationstechnik , eingestellt wird, muss uns Warnung und Ansporn sein. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sind zwingend auf Sachverstand angewiesen, auch auf externen Sachverstand. Das gilt neben der Digitalisierung auch für andere Megathemen in der komplexer werdenden Welt wie Globalisierung, Demografie, Migration, Klimawandel, Rohstoffkapazitäten, der Verschiebung geopolitischer Machtverhältnisse bis hin zu einer immer höheren Regulierungsdichte für Wirtschaft und Verbraucheralltag. Damit einher geht fast zwingend, dass „die Politik“, vor allem Politik, die der menschlichen Gestaltungskraft Raum lassen will, zwangsläufig immer den Entwicklungen hinterherläuft, statt ihr wirklich vorweg zu denken. Bestenfalls wissen Exekutive und Legislative um dieses Grundverhältnis und halten gerade Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7616 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode deshalb Freiräume offen, damit Unternehmensumsätze, Beschäftigung, Freiheit und Wohlstand für alle von unten wachsen können. Investition in die Fachkompetenz ist daher auch für die politische Führung des Landes ein Muss. Die Fraktion der FDP begrüßt es grundsätzlich, wenn sich die Bundesregierung um externen Sachverstand in Form von Expertengremien und Sachverständigenräten bemüht und deren Wissen in die Politik einfließt. Gleichwohl stellen sich angesichts der damit einhergehenden Kosten für den Steuerzahler auch berechtigte Fragen nach der Konsistenz der Aktivitäten der Bundesregierung. Die Einberufung eines noch so prominent besetzten Expertengremiums darf nicht zum Ersatz für politisches Handeln verkommen. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist nicht das Abbinden der Bemühung um externen Sachverstand, sondern eine transparente Darstellung des Einsatzes der vom Steuerbürger aufgebrachten Mittel und deren Ergebnisse. 1. Welche Expertengremien, die ganz oder teilweise mit Sachverständigen besetzt sind, die nicht ohnehin schon als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bundesministerien oder nachgeordneten Bundesbehörden arbeiten und hauptberuflich als Hochschullehrer oder Berater oder hauptoder ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen Gremiums im Namen von Verbänden oder Kammern, Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten (im Folgenden: Expertengremien), unterhält das Bundesministerium oder die ihm nachgeordneten Bundesbehörden derzeit? 6. Wie lautet der jeweilige Auftrag an das Expertengremium bzw. die Expertengremien ? 9. Wie viele und namentlich welche Sachverständige (bitte mit Referenz bzw. beruflicher Tätigkeit angeben, soweit sich daraus die Expertise für das jeweilige Gremium ableiten lässt) sind in den jeweiligen Expertengremien tätig ? Die Fragen 1, 6 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Expertengremium (Frage 1) Auftrag (Frage 6) Sachverständige (Name, Institution) (Frage 9) Beirat beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Beratung des KBA zur Erteilung von Typgenehmigungen/ Kontrollverfahren/Marktüberwachung ; Darstellung von Entscheidungen des KBA/Verbraucherfragen zu Diesel-Fahrzeugen veröffentlicht unter www.kba.de/DE/Beirat/mitglieder_inhalt. html Wissenschaftlicher Beirat der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) Beratung der Leitung der BfG in der Forschungsausrichtung und bei der Qualitätssicherung der Forschungsarbeiten veröffentlicht unter www.bafg.de/DE/01_Leistungen/02_F_ E/Beirat/beirat_node.html Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7616 Expertengremium (Frage 1) Auftrag (Frage 6) Sachverständige (Name, Institution) (Frage 9) Wissenschaftlicher Beirat der Bundes-republik Deutschland für das internationale hydrologische Programm der UNE- SCO und das Hydrology and Water Resource Programm der WMO Beratung des deutschen Nationalkomitees für das internationale hydrologische Programm der UNESCO Universität Frankfurt; Universität Stuttgart; Universität Hannover; Universität Bonn; Universität Kiel; Universität Münster; RWTH Aachen; Universität Bochum Wissenschaftlicher Beirat der Bundes-anstalt für Wasserbau (BAW) Beratung der BAW in allen grundsätzlichen Forschungsangelegenheiten , insb. bzgl. der langfristigen Ausrichtung ihrer Forschungsstrategie veröffentlicht unter www.baw.de/content/publikationen/ www-dokumente-oeffentlich/0/Wiss Beirat20180417.pdf Nationale Plattform Zukunft der Mobilität Handlungsempfehlungen zur Gestaltung der Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und bezahlbare Mobilität (Klimaschutz, alternative Antriebe und Kraftstoffe, Digitalisierung, Sicherung des Mobilitäts- und Produktionsstandortes Deutschland, Infrastruktur und Netze sowie Standardisierung ) veröffentlicht unter www.plattformzukunft -mobilitaet.de/die-npm/ Beirat Unbemannte Luftfahrt (UAV-Beirat) Bratung und Vernetzung zu innovativen Anwendungen der unbemannten Luftfahrt und individuellen Luftmobilität Airbus; Airbus Helicopters; Bitkom e. V.; Bauhaus-Universität Weimar; bavAIRia e. V.; CURPAS e. V.; Bundesverband Copter Piloten (BVCP); Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI); Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e. V. (BDL); Bundesverband für unbemannte Systeme – BUVUS e. V.; BVZD – Branchenverband Zivile Drohnen e. V.; Microdrones; Dedrone GmbH; Deutsche Bahn AG; Deutsche Lufthansa AG; Deutsche Post DHL Group; Deutsche Telekom; Deutscher Aeroclub ; Deutscher Hubschrauber Verband (DHV); Deutscher Modellfliegerverband; Deutscher Verband der Spielwarenindustrie e. V.; dji Corporate; Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) e. V.; Dronemasters GmbH; Frank Fuchs Consulting; Frankfurt University of Applied Sciences; Fraunhofer IML Dortmund; Globe UAV GmbH; Intel Deutschland GmbH; Julius Kühn-Institut; pixXmedia e.K. DIGITAL AGENTUR; Quadratis GmbH; Quantum- Systems GmbH; Rohde & Schwarz; ROTAIR.de; RWTH Aachen; servicedrone .de GmbH; Siemens AG; SpaceTec Partners; Technische Universität Berlin; Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7616 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Expertengremium (Frage 1) Auftrag (Frage 6) Sachverständige (Name, Institution) (Frage 9) Technische Universität München; TÜV Rheinland; UAV DACH e. V.; Universität Paderborn; CMS Hasche Sigle; Vereinigung Cockpit; Westnetz GmbH; Wingcopter ; Yuneec Europe GmbH; GLVI Gesellschaft für Luftverkehrsinformatik mbH; doks. innovation GmbH; RKM – Rotor- Konzept Multikoptermanufaktur GmbH; Embry-Riddle Aeronautical University- Worldwide; Vodafone; Telefónica Gefahrgut-Verkehrs-Beirat Beratung des BMVI bzgl. sicherer Beförderung gefährlicher Güter , insb. Durchführung des GGBefG veröffentlicht unter www.bmvi.de/Shared Docs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/ Gefahrgut/go-gvb.pdf?__blob=publication- File (im Rahmen der Geschäftsordnung des Gefahrgut-Verkehrs-Beirats) Ständiger Ausschuss Gefahrgutbeförderung (AGGB) des Beirats Gefahrgut-Verkehrs- Beirat Beratung des BMVI hinsichtl. der strategischen Ausrichtung der Gefahrgutpolitik der Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter (inkl. Empfehlungen zu Beratungen der internationalen regelsetzenden Gremien) veröffentlicht unter www.bmvi.de/Shared Docs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/ Gefahrgut/go-gvb.pdf?__blob=publication- File (im Rahmen der Geschäftsordnung des Gefahrgut-Verkehrs-Beirats) Fliegerärztlicher Ausschuss Beratung der medizinischen Sachverständigen im Luftfahrt- Bundesamt und Durchführung der Zweitüberprüfung von Entscheidungen über die Tauglichkeit von Luftfahrern Fliegerärztliche Untersuchungsstelle, Ettlingen ; Aeromedical Center Köln, Düsseldorf ; Fliegerärztliche Untersuchungsstelle, Hamburg; Aeromedical Center Germany, Filderstadt; FLYMED Aeromedical Center, Frankfurt/Main Beirat für Radverkehr Beratung des BMVI bei Umsetzung und Weiterentwicklung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 (NRVP) Deutsches Institut für Urbanistik; Deutscher Tourismusverband; Verbund Service und Fahrrad e. V.; Mobilität & Verkehr- Strategie & Planung; Region Hannover; Zweirad-Industrie-Verband e. V.; Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Unfallforschung der Versicherer ; Bergische Universität Wuppertal, Öffentliche Verkehrssysteme und Mobilitätsmanagement ; Universität Erlangen-Nürnberg , Sportwissenschaften; Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V.; Naturschutz Bund Deutschland; ADAC Grenzwertkommission Beratung des BMVI über die Auswirkungen der Einnahme berauschender Mittel im Straßenverkehr Institut für Rechtsmedizin Freiburg; Institut für Rechtsmedizin Düsseldorf; Institut für Rechtsmedizin München; Institut für Rechtsmedizin Magdeburg; Bundesanstalt für Straßenwesen; FTC München; Institut für Rechtsmedizin Jena; FTC München; Institut für Rechtsmedizin Freiburg; Institut für Rechtsmedizin Frankfurt/Main Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7616 Expertengremium (Frage 1) Auftrag (Frage 6) Sachverständige (Name, Institution) (Frage 9) Expertengremium für die gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr Fachliche Bewertung der Prognoseentwürfe ADAC; ADV; Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e. V.; BDL; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V.; Bundesverband Großhandel, Außenhandel , Dienstleistungen e. V.; Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V.; Bundesverband Materialwirtschaft , Einkauf und Logistik e. V.; Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e. V.; Deutsche Bahn AG; Deutscher Speditions - und Logistikverband e. V.; Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e. V.; Kombiverkehr Deutsche Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbH & Co KG; Mineralölwirtschaftsverband e. V.; Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e. V.; VDA; Verband der Bahnindustrie in Deutschland e. V.; Verband Deutscher Reeder e. V.; Verband deutscher Verkehrsunternehmen ; Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. Routeing-Forum Erarbeitung einer deutschen Position für internationale und europäische Verhandlungen Lotsenbrüderschaft; Verband Deutscher Reeder (VDR) Ladungs-Forum Erarbeitung einer deutschen Position für internationale und europäische Verhandlungen VDR; DNV GL; Wirtschaftsvereinigung Stahl Beirat der BASt Beratung der Leitung der BASt in grundsätzlichen Angelegenheiten und Unterstützung bei Erfüllung ihrer Aufgaben (insb. die strategische Planung und die Qualitätssicherung ) Veröffentlicht unter www.bast.de/BASt_2017/DE/BASt/ Organisation/Beirat/beirat_node.html Fachbeirat Verkehrsinfrastruktur der BASt Beratung der Leitung der BASt in grundsätzlichen wissenschaftlichen Angelegenheiten und Unterstützung bei Erfüllung ihrer Aufgaben (insb. die strategische Forschungsplanung und die Qualitätssicherung ) veröffentlicht unter www.bast.de/BASt_2017/DE/BASt/ Organisation/Beirat/beirat_node.html Fachbeirat Verkehrssicherheit der BASt Wissenschaftlicher Beirat beim BMVI Unabhängiges Gremium und wählt seine Themen selbst aus, insb. Zukunftsthemen, die den Verkehrsbereich verändern könnten , aber auch aktuelle Themen aus den einzelnen Verkehrsbereichen veröffentlicht unter www.bmvi.de/Shared Docs/DE/Artikel/G/wissenschaftlicherbeirat -bmvi.html Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7616 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Expertengremium (Frage 1) Auftrag (Frage 6) Sachverständige (Name, Institution) (Frage 9) Runder Tisch „Automatisiertes Fahren“ Abstimmung einer nationalen Position zu zentralen Fragen des automatisierten und vernetzten Fahrens mit allen beteiligten Akteuren Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2215 verwiesen. ADAC; Audi AG; Berufsgenossenschaft Verkehr; Bundesverband Informationswirtschaft , Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM); Bayerische Motoren Werke AG (BMW); Bundesverband Digitale Wirtschaft e. V. (BVDW); Daimler AG; Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV); DEKRA; DLR; Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR); FKA Aachen; FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH; Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV); HUK-Coburg; Fraunhofer- Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO); Institut für Regelungstechnik (IFR) TU Braunschweig; Institut für Kraftfahrzeuge (IKA) RWTH Aachen; Karlsruher Institut für Technologie (KIT); Mobil Hessen; Opel Automobile GmbH; Partnerschaften Deutschland; TU München; TÜV Rheinland Consulting; Universität Würzburg ; Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (VBW); VDA; VDI/VDE Innovation + Technik GmbH; Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e. V. (VDIK); Verband der TÜV e. V. (VdTÜV); Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV); Volkswagen AG; Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV); Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 21 und 23 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2215 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7616 Expertengremium (Frage 1) Auftrag (Frage 6) Sachverständige (Name, Institution) (Frage 9) Intelligente Verkehrssysteme- Beirat (IVS-Beirat) Umsetzungskontrolle des IVS- Maßnahmenplans sowie dessen Überprüfung und Überarbeitung Open Traffic Systems City Association (OCA); ADAC; Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV); Siemens; ITS Germany; Telematics Pro e. V.; Landesinitiative Mobilität Niedersachsen (ITS NDS); Mobil im Rheinland; Deutscher Städtetag; MRK GmbH; Westdeutscher Rundfunk (WDR); TÜV e. V.; Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungsverein e. V. (Dekra); Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH; Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM); Mobil Hessen; Connected GmbH; TSE Consult; VDA; Volkswagen AG; Media Broadcast; Bundesverband Informationswirtschaft , Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom); Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) Beirat „Blaues Band Deutschland “ (gemeinsam mit dem BMU) Begleitung und Beratung bei der strategischen Ausrichtung des Umsetzungsprozesses ADAC; BUND; Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB); Deutscher Ruderverband ; DTV; NABU; WWF Deutschland Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik (FKT) Erarbeitung von Vorschlägen für neue bzw. zur Ergänzung oder Änderung nationaler und internationaler Regelwerke für die Genehmigung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie allgemeine Anforderungen aus der periodisch technischen Überwachung als Schnittstelle zu den internationalen Regelwerken; Bewertung und Stellungnahmen zu Vorschlägen internationaler Gremien zu internationalen Regelwerken ; Stellungnahmen und Bewertung zu innovativen Fahrzeugtechnologien hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Verkehrssicherheit, Umweltschutz und/oder Energieeinsatz ; Entwurf von Anforderungskatalogen auf nationaler Ebene Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol); TÜV Nord; TÜV Süd; TÜV Rheinland; TÜV Hessen; TÜV Thüringen; DEKRA; Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ); Société Générale de Surveillance SA (SGS); Verband der Technischen Überwachungsvereine e. V. (VdTÜV); Verein Deutscher Maschinenund Anlagenbauer e. V. (VDMA); VDA; Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e. V. (VdIK); Zweirad-Industrie- Verband e. V. (ZIV); Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG); Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik e. V. (BGL); Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (BG Verkehr); Zentrale Militärkraftstelle der Bundeswehr (ZMK der Bundeswehr) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7616 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Expertengremium (Frage 1) Auftrag (Frage 6) Sachverständige (Name, Institution) (Frage 9) Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt Fortlaufende Verfolgung der Entwicklungen im Bereich der medizinischen Ausstattung; Ermitteln und Feststellen des Stands der medizinischen Erkenntnisse ; Empfehlungen zur Einrichtung der medizinischen Räumlichkeiten vergleiche § 108 Absatz 3 Seearbeitsgesetz Wissenschaftlicher Beirat des DWD Beratung des Vorstandes in wichtigen Angelegenheiten der Forschung ; Förderung der Kontakte mit Universitäten und Unterstützung der Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen sowie der Einbindung in nationale und internationale Forschungsprogramme Goethe-Universität Frankfurt; Universität Potsdam; Universität zu Köln; Alfred-Wegener -Institut Bremerhaven; Eidgenössische Technische Hochschule Zürich; Laboratoire de Météorologie Dynamique, Institut Pierre Simon Laplace; Universität Innsbruck ; Max Planck Institut für Meteorologie ; GEOMAR – Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel; Leipziger Institut für Meteorologie Zukunftsbündnis Schiene Entwicklung von Vorschlägen zur Umsetzung der bahnpolitischen Ziele des Koalitionsvertrags . Vorbereitung des Masterplans Schienenverkehr und des Schienenpakts. Allianz pro Schiene e. V.; ALSTOM Deutschland; Arbeitskreis Bahnpolitik; Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehr e. V. (BAG-SPNV); Bundesverband für Güterverkehr Logistik und Entsorgung e. V. (BGL); Bombardier; Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.; Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB); Deutscher Bahnkunden Verband e. V. (DBV); Deutsche Bahn AG; Deutsches Verkehrsforum; Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V. (DSLV); Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG); Fahrgastverband PRO BAHN e. V.; FlixTrain; Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer; Hauptverband der Deutschen Bauindustrie; IG Metall; mofair e. V.; Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e. V. (NEE); Siemens AG; Ökologischer Verkehrsclub Deutschland (VCD); Verband der Bahnindustrie e. V. (VDB); Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV); Verband der Güterwagenhalter in Deutschland e. V. (VPI); Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.; Zentralverband Elektrotechnikund Elektronikindustrie (ZVEI) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7616 2. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Einzelaspekten der Digitalisierung oder der Digitalisierung grundsätzlich befassen, und wenn ja, welche? Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität, der Beirat Unbemannte Luftfahrt (UAV-Beirat), der Wissenschaftliche Beirat beim BMVI, der Runde Tisch „Automatisiertes Fahren“, der Intelligente Verkehrssysteme-Beirat (IVS-Beirat) und der Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik (FKT) befassen sich ihrem Auftrag nach mit Aspekten der Digitalisierung. 3. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Fragen des Verbraucherschutzes befassen, und wenn ja, welche? Der Beirat beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), der Beirat Unbemannte Luftfahrt (UAV-Beirat), das Routeing-Forum, das Ladungs-Forum, der Wissenschaftliche Beirat beim BMVI, der Runde Tisch „Automatisiertes Fahren“ und der Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik (FKT) befassen sich ihrem Auftrag nach mit Fragen des Verbraucherschutzes. 4. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen befassen, und wenn ja, welche? Der Beirat Unbemannte Luftfahrt (UAV-Beirat), der Wissenschaftliche Beirat beim BMVI und der Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik (FKT) befassen sich ihrem Auftrag nach mit den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen . 5. Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Expertengremium bzw. sind die Expertengremien einberufen worden? Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesrepublik Deutschland für das internationale hydrologische Programm der UNESCO und das Hydrology and Water Resource Programm der WMO wurde durch Erlass des Auswärtigen Amts eingerichtet . Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität wurde durch Beschluss des Bundeskabinetts vom 19. September 2018 eingesetzt. Sowohl der Gefahrgut-Verkehrs-Beirat als auch der Ständige Ausschuss Gefahrgutbeförderung (AGGB) des Gefahrgut-Verkehrs-Beirats wurden auf Grundlage des § 7b GGBefG eingerichtet. Der Fliegerärztliche Ausschuss wurde auf Grundlage der §§ 34, 21 Absatz 4 der Verordnung über Luftfahrtpersonal einberufen. Der Beirat für Radverkehr wurde durch den Beschluss des Bundeskabinetts vom 5. September 2012 eingesetzt. Der Beirat „Blaues Band Deutschland“ (gemeinsam mit dem BMU) wurde durch Beschluss des Bundeskabinetts vom 1. Februar 2017 eingesetzt. Der Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt wurde durch das Seearbeitsgesetz (§ 108 Absatz 1 SeeArbG) und der Wissenschaftliche Beirat des DWD wurde auf Grundlage des § 9 DWDG eingerichtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7616 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Auf welche Zeitdauer sind diese Expertengremien berufen? Der Wissenschaftliche Beirat der BfG, der Wissenschaftliche Beirat der Bundesrepublik Deutschland für das internationale hydrologische Programm der UNE- SCO und das Hydrology and Water Resource Programm der WMO; der Wissenschaftliche Beirat der BAW; der UAV-Beirat; der Gefahrgut-Verkehrs-Beirat; der AGGB des Gefahrgut-Verkehrs-Beirats; der Fliegerärztliche Ausschuss; die Grenzwertkommission; das Expertengremium für die gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr; das Routeing-Forum; das Ladungs- Forum, der Beirat der BASt, der Fachbeirat Verkehrsinfrastruktur der BASt, der Fachbeirat Verkehrssicherheit der BASt, der Wissenschaftliche Beirat beim BMVI; der Runde Tisch „Automatisiertes Fahren“; der FKT; der Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt; der Wissenschaftliche Beirat des DWD, die Nationale Plattform „Zukunft der Mobilität“ sind auf unbestimmte Zeit berufen. Der Beirat beim KBA ist auf fünf Jahre, der Beirat für Radverkehr bis 31. Dezember 2020; der IVS-Beirat bis zum Jahr 2020 und der Beirat „Blaues Band Deutschland“ für die Dauer der Umsetzung des Bundesprogramms berufen. 8. Plant das Bundesministerium in dieser Amtsperiode die Einrichtung zusätzlicher Expertengremien, und wenn ja, welche, und mit welchen Aufgaben? Geplant ist die Einrichtung einer „Innovationskommission“. Deren Aufgabe wird es sein, die Umsetzung des Innovationsprogramms Logistik 2030 zu begleiten und relevante Entwicklungen, die die Logistik der Zukunft maßgeblich beeinflussen werden, zu identifizieren. 10. Nach welchen Kriterien sind die Sachverständigen jeweils ausgewählt und berufen worden? Maßgeblich für die Berufung von Sachverständigen ist deren fachliche Kompetenz . 11. Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen der Verbraucher gewährleistet? 12. Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen gewährleistet? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die fachliche und personelle Beteiligung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch kleiner und mittelständischer Unternehmen ist vom jeweiligen Arbeitsauftrag des Expertengremiums abhängig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7616 13. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit Aspekten der Digitalisierung (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? 14. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit Aspekten des Verbraucherschutzes (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? 15. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit für kleine und mittelständische Unternehmen relevanten Themen (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Politikfelder Digitalisierung, Verbraucherschutz und kleine mittelständische Unternehmen (KMU) sind Querschnittsthemen, die alle Fachabteilungen des BMVI und die nachgeordneten Behörden betreffen. Eine Zahl der mit diesen Aspekten bzw. Themen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lässt sich daher nicht bestimmen. 16. Findet eine Evaluation der Arbeit des Expertengremiums bzw. der Expertengremien statt, und wenn ja, in welcher Form und welchen zeitlichen Intervallen ab wann? 17. Wie bemisst das Bundesministerium den Erfolg oder Nutzen seiner Expertengremien ? Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Nutzen der Expertengremien wird regelmäßig und einzelfallabhängig geprüft . 18. Macht das Bundesministerium die jeweiligen Beiträge der Expertengremien öffentlich, und falls ja, wo? Die Beiträge der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ werden unter www.plattform-zukunft-mobilitaet.de und die des Wissenschaftlichen Beirats beim BMVI unter www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/wissenschaftlicherbeirat -gutachten.html?nn=12830 durch das BMVI veröffentlicht. Auf Basis der Arbeit des IVS-Beirats erfolgt die gemäß IVS-Richtlinie 2010/40/EU geforderte Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission. Der vom Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt festgestellte „Stand der medizinischen Erkenntnisse“ wird im Verkehrsblatt oder im Bundesanzeiger durch das BMVI veröffentlicht. Zum Teil werden die Berichte auf anderen Internetseiten veröffentlicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7616 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Hält das Bundesministerium es zum Nachweis der Nützlichkeit oder aus anderen Gründen für sinnvoll, für Referentenentwürfe aus dem eigenen Haus einen „legislativen Fußabdruck“ bezüglich der Beiträge ihrer eigenen Expertengremien einzuführen? Expertengremien wirken je nach Auftrag und Mandat in der Regel nicht unmittelbar auf den Gesetzgebungsprozess ein. 20. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bundesministerium, ob es die Empfehlungen seiner Expertengremien aufgreift? Alle Erkenntnisse der Expertengremien fließen in die Arbeit des BMVI ein. 21. Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Arbeit der an das Bundesministerium und die nachgeordneten Bundesbehörden angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant? 22. Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Öffentlichkeitsarbeit der an das Bundesministerium und die nachgeordneten Bundesbehörden angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wurden für folgende Expertengremien Haushaltsmittel im Bundeshaushalt 2019 berücksichtigt: Betrag in T Euro Nationale Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) 2600 Fliegerärztlicher Ausschuss 1,5 Beirat für Radverkehr 9 Beirat der BASt 3 Fachbeirat Verkehrsinfrastruktur der BASt 3 Fachbeirat Verkehrssicherheit der BASt 3 Wissenschaftlicher Beirat beim BMVI 60 Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt 10 Beträge für die Öffentlichkeitsarbeit wurden im Bundeshaushalt 2019 nicht separat ausgewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333