Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 6. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7618 19. Wahlperiode 11.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7351 – Administrativer Kostenaufwand der Länder bei der Verwendung von Regionalisierungsmitteln V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem 1993 in Kraft getretenen „Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs“, kurz „Regionalisierungsgesetz“, wurde die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Deutschland neu geregelt . Das Gesetz definiert Verkehrsleistungen im ÖPNV als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und übertrug den Ländern mit Wirkung zum 1. Januar 1996 die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Es war damit eines der drei Hauptelemente der Bahnreform in Deutschland. Während der Fernverkehr auf der Schiene seitdem eigenwirtschaftlich organisiert werden muss, wird der SPNV zu einem erheblichen Anteil durch die vom Bund an die Länder verteilten sogenannten Regionalisierungsmittel finanziert. Die Mittel wurden seit ihrer Einführung regelmäßig angepasst und lagen im Jahr 2016 bei 8,2 Mrd. Euro. Im „Bericht der Bundesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2016“ (Bundestagsdrucksache 19/3395) macht die Bundesregierung auf der Grundlage von durch die Länder bereitgestellten Daten vielfältige Angaben zur Verwendung dieser Mittel. So wird aufgeschlüsselt, welche Anteile jeweils in die Bereiche Leistungsbestellung, Fahrzeuginvestitionen , ÖPNV-spezifische Ausgaben, Infrastrukturinvestitionen und in den Managementaufwand geflossen sind. Aus der in Anlage 2 beigefügten Gesamtübersicht über die Verwendungsnachweise der Länder geht außerdem hervor, dass sich die für den Managementaufwand eingesetzten Mittel zwischen den Ländern in erheblichem Maße unterscheiden. Diese Aufwendungen reichen von rund 1,1 Mio. und 2,1 Mio. Euro im Saarland und in Thüringen bis 26,7 Mio. Euro in Hessen. Im Sinne einer effizienten Verwendung von Bundesmitteln durch die Länder stellt sich daher die Frage, welche Faktoren für diese Unterschiede ursächlich sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7618 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch ist der Anteil des Managementaufwandes an den zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmitteln in den einzelnen Ländern? Es wird auf die „Gesamtübersicht über die Verwendungsnachweise 2016 der Länder “ im Bericht der Bundesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2016 auf Bundestagsdrucksache 19/3395, S. 21 ff. verwiesen. 2. Welche Faktoren sind nach Auffassung der Bundesregierung ursächlich für diese Unterschiede? Wie im Bericht der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3395 beschrieben , wurde zu dem als Anlage 3 zum Regionalisierungsgesetz festgelegten Verwendungsnachweis in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Leitfaden entwickelt , um zu einer einheitlichen Handhabung der Verwendungsnachweise zu kommen und damit die Auswertbarkeit der Angaben der Länder zu verbessern. Bei der Auswertung der Nachweise für 2016 hat sich gezeigt, dass Präzisierungen notwendig sind, bspw. ist für den Begriff des Managementaufwandes eine Systematik zu entwickeln (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3395, S. 5). Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass die Länder nur die Verwendung der Regionalisierungsmittel nachweisen. Die von den Ländern insgesamt für den ÖPNV eingesetzten Mittel werden nicht erfasst. Die Unterschiede in den Angaben der Länder können dementsprechend nicht eindeutig auf einzelne Gründe zurückgeführt werden. 3. Hat die Aufgabenwahrnehmung durch mehrere Verkehrsverbünde in den einzelnen Ländern nach Auffassung der Bundesregierung Einfluss auf die Höhe der Managementkosten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Inwiefern nimmt die Flächengröße der Verkehrsverbünde Einfluss auf die Höhe der Managementkosten? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Welche Verkehrsleistung im SPNV wird durch die Aufgabenträger bzw. Verkehrsverbünde jeweils verwaltet? Im Verwendungsnachweis haben die Länder Angaben zu den Zugkilometerleistungen für das jeweilige Land zu erbringen. Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV (https://bag-spnv.de/mitglieder) können die von den einzelnen Aufgabenträgern bestellten Zugkilometerleistungen eingesehen werden. 6. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Möglichkeiten, den Anteil der Managementkosten an den Regionalisierungsmitteln zu reduzieren, und wenn ja, welche? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Maßnahmen der Länder zur Senkung der Managementkosten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7618 8. Inwiefern kann eine effizientere Verwaltung Kostenpotenziale nutzen – zum Beispiel durch die Digitalisierung, das Automatisieren von Verfahren sowie der damit einhergehenden Vereinfachung des Reportings – und damit zur Senkung der Managementkosten beitragen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 9. Wie will die Bundesregierung die im Bericht (Bundestagsdrucksache 19/3395) angesprochenen Probleme hinsichtlich der Vergleichbarkeit der erfassten Daten (Standardisierbarkeit der Angaben, eindeutige und vergleichbare Daten der Länder) lösen? Die Bundesregierung plant, gemeinsam mit den Ländern diese Themen in einer Arbeitsgruppe zu erörtern und ein gemeinsames Verständnis herzustellen. Ziel ist es, den bereits erstellten Leitfaden weiterzuentwickeln, damit die Vergleichbarkeit der Daten stetig verbessert wird. 10. Wie hat sich der Anteil der Managementkosten an den Regionalisierungsmitteln seit deren Einführung 1996 entwickelt (bitte, sofern möglich, nach Jahren aufschlüsseln)? Die Länder weisen dem Bund seit 2008 die Verwendung der Regionalisierungsmittel nach, seit 2016 erstmals in gesetzlich festgelegter und umfangreicher Form. Die Transparenznachweise für den Zeitraum 2008 bis 2012 wurden im Rahmen des Gutachtens „Ermittlung und Hochrechnung des Finanzmittelbedarfs für die Revision des Regionalisierungsgesetzes“ im Jahr 2014 ausgewertet und einen Managementaufwand für den ÖPNV/SPNV von ca. 2 Prozent der ausgezahlten Regionalisierungsmittel festgestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333