Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7621 19. Wahlperiode 11.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7358 – Fortführung der EU-Militärmission EUNAVFOR MED im Mittelmeer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Rat der Europäischen Union hat das Mandat der am 22. Juni 2015 gestarteten Militärmission EUNAVFOR MED nur bis zum 31. März 2019 verlängert (Pressemitteilung des Rates vom 21. Dezember 2018). Vorausgegangen waren Auseinandersetzungen um die Ausschiffung von Personen, die am Rande der eigentlichen Aufgabenerfüllung bei Rettungseinsätzen an Bord genommen werden . Italiens Innenminister Matteo Salvini hatte gefordert, die Pflicht zur Ausschiffung in Italien auf alle an EUNAVFOR MED teilnehmenden Länder zu erweitern („Salvini will Hafensperre für Marineschiffe mit Migranten“, www.handelsblatt .de vom 9. Juli 2018). Dieses Modell wird in der neuen Frontex-Mission „Themis“ angewendet und war nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller der Grund dafür, die ursprüngliche Frontex-Mission „Triton“ einzustellen . Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat jedoch hinsichtlich EUNAVFOR MED auf keine Lösung zur Ausschiffung geeinigt. Die geplante Mandatsverlängerung bis zum 30. Juni 2020 steht deshalb weiter aus. Als wesentlicher Auftrag von EUNAVFOR MED gilt die „Bekämpfung krimineller Schleusernetzwerke“ (Bundestagsdrucksache 19/2381). Aus Sicht der der Fragestellerinnen und Fragesteller ist dies jedoch zweitrangig. Tatsächlich soll die Militärmission durch das Sammeln von Informationen und durch Patrouillen auf und über der Hohen See die „Aufdeckung und Beobachtung von Migrationsnetzwerken “ unterstützen. Das Ziel ist, das libysche Militär zu befähigen die Abfahrten von Geflüchteten in die Europäische Union zu verhindern. In Rahmen von EUNAVFOR MED wird deshalb die sogenannte libysche „Küstenwache “ (vgl. zum Begriff der „Küstenwache“ Bundestagsdrucksache 18/8659, Antwort auf die Schriftliche Frage 13) und Marine in der maritimen Überwachung und damit zusammenhängenden Aspekten ausgebildet. Die Militärmission kooperiert hierzu mit weiteren libyschen Behörden und tauscht auch Informationen aus. Hierfür ist die libysche „Küstenwache“ an das von Italien eingerichtete Kommunikationssystem SMART angeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7621 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargelegten Sachverhalte. Die Beantwortung der Fragen 10a, 10b sowie 12 bis 12c und Teile der Frage 8 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind besonders schutzbedürftig, da eine Offenlegung für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und separat übermittelt.* 1. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg von EUNAVFOR MED, und welche Teile des Mandates haben sich als nicht durchführbar erwiesen? Die Bundesregierung bewertet die Umsetzung der Aufträge der militärischen Operation zusammen mit den EU-Partnern anhand der im EU-Mandat gesetzten Aufgaben im Rahmen der politischen und strategischen Steuerung in Brüssel. Die militärische Operation der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP) EUNAVFOR MED Operation SOPHIA hat seit Beginn der Operation im Juni 2015 einen positiven Beitrag zur Schleuserbekämpfung im südlichen zentralen Mittelmeer und zur Stabilisierung Libyens geleistet. Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4092 sowie zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1345 sowie ergänzend auf den Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUNAVFOR MED Operation SOPHIA“ auf Bundestagsdrucksache 19/2381 wird verwiesen. Alle im Bundestagsmandat (Bundestagsdrucksache 19/2381) aufgeführten Aufträge können bei entsprechender Beauftragung durch das Operationshauptquartier der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA durchgeführt werden. 2. Wie viele mutmaßliche Schleuser wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von EUNAVFOR MED festgestellt, und wie viele dieser Verdachtsfälle wurden im Rahmen von Gerichtsverfahren bestätigt? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jürgen Trittin auf Bundestagsdrucksache 19/4317 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse vor. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7621 3. Aus welchen Gründen wurde das Mandat der Militärmission EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung nur bis zum 31. März 2019 verlängert ? a) Welche Forderungen hat die italienische Regierung hierzu erhoben, und wie wurden diese diskutiert? b) Wie hat sich die Bundesregierung hierzu im Rat positioniert? c) Welche Vorschläge für eine vorläufige oder endgültige Ausschiffungsvereinbarung wurden im Rahmen der Diskussionen erhoben, und welche stehen weiterhin zur Diskussion? Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet. Da eine von Italien geforderte neue Ausschiffungsregelung bisher nicht gefunden werden konnte, wurde EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zunächst nur um drei Monate bis zum 31. März 2019 verlängert. Auf das Schreiben vom 21. Dezember 2018 von Staatsminister Roth und Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Tauber an die Vorsitzenden und Obleute des Auswärtigen Ausschusses sowie des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages sowie auf die Erwägungsgründe des Beschlusses des Rats der Europäischen Union 2018/2055/GASP wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 8 bis 8b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6235 verwiesen. 4. Was ist der Bundesregierung über das Mandatsgebiet und die Teilnehmenden der Frontex-Mission „Themis“ bekannt (bitte die zu überwachende Zone vor europäischen Küsten in Kilometern angeben)? Der Bundesregierung liegt der aktuelle Operationsplan der European Border and Coast Guard Agency (FRONTEX) der Joint Operation „THEMIS“ inklusive der zu überwachenden Seegebiete sowie eine Übersicht der teilnehmenden Nationen vor. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5307 wird verwiesen. 5. Was ist der Bundesregierung über die Ausschiffungsvereinbarung in „Themis“ bekannt, und inwiefern soll diese als Modell für EUNAVFOR MED fungieren? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 bis 13b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5307 sowie die Antwort zu den Fragen 3 bis 3c wird verwiesen. 6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele Wasserfahrzeuge in Seenot im Jahr 2018 durch die Aufklärungstätigkeiten von EUNAVFOR MED selbst festgestellt und die Koordinaten des Vorfalls daraufhin einer Seenotrettungsleitstelle gemeldet wurden? Gemäß Auskunft des Operationshauptquartiers der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA in Rom wurden im Jahr 2018 insgesamt 86 Wasserfahrzeuge im Sinne der Fragestellung festgestellt und weitergemeldet. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7621 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob und zu welchem Zweck die italienische Marine mit Schiffen im Hafen von Tripolis vor Anker liegt und inwiefern diese Schiffe auch bei der Durchführung des Mandates von EUNAVFOR MED behilflich sind? Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/3047 sowie zu Frage 14b der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1118 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele Patrouillenschiffe welcher Schiffsklassen (etwa „Bigliani“, „Carrubia“) die italienische Regierung dem libyschen Militär oder der Seepolizei überlässt, und inwiefern Italien auch die Instandhaltung übernimmt? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die italienische Regierung der libyschen Küstenwache und libyschen Küstenpolizei bilateral und im Rahmen des EUTF- Projekts zur „Unterstützung des Integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen“ Patrouillenboote geliefert und übernimmt dabei auch Instandsetzungsaufgaben . Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5b auf Bundestagsdrucksache 19/253, zu den Fragen 2 bis 2d auf Bundestagsdrucksache 19/519 sowie zu Frage 18 der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3047 wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Inwiefern gehört die Errichtung einer libyschen Seenotrettungsleitstelle bzw. die Umsetzung von Projekten des Nothilfe-Treuhandfonds der EU nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Zielen von EUNAVFOR MED, und welchen Beitrag leistet die Militärmission hierzu? Nach Artikel 2a des Beschlusses des Rates der Europäischen Union 2015/778/ GASP vom 18. Mai 2015, zuletzt geändert mit 2018/2055/GASP vom 21. Dezember 2018, hat EUNAVFOR MED Operation SOPHIA den Auftrag, die libysche Küstenwache beim Aufbau ihrer Fähigkeiten zu unterstützen. In diesem Rahmen unterstützt die Operation das EUTF-Projekt zur „Unterstützung des Integrierten Grenz- und Migrationsmanagements“. 10. Welche Absprachen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der libyschen „Küstenwache“ zur Übermittlung von Lageberichten an das Hauptquartier von EUNAVFOR MED? Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/519 sowie zu den Fragen 3 und 4b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/3047 wird verwiesen. a) Wie häufig sollen diese erfolgen, und inwiefern wird dies von der „Küstenwache “ wie vereinbart umgesetzt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7621 b) Über welche Kommunikationskanäle erfolgen diese Berichte? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 11. Inwiefern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung auch Pläne, die libyschen seegehenden Militäreinheiten mit Trackern auszustatten, um deren Standorte durch EUNAVFOR MED zu geolokalisieren? a) Wo sollen diese Daten zusammengeführt werden, wer hat darauf Zugriff, und welche zivilen Behörde werden außerdem über diese unterrichtet? b) Inwiefern sollen EUNAVFOR MED oder italienische Behörden hierzu auch technische Unterstützung leisten, etwa durch die Bereitstellung von Internetkapazitäten oder Mobiltelefonen? Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde noch keine Einigung zwischen der Operationsführung und der libyschen Küstenwache hinsichtlich der möglichen Umsetzung erzielt. Weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern nach einer Pilotphase im Frühjahr 2018 abermals italienische Drohnen des Typs „Predator “ in EUNAVFOR MED eingesetzt wurden, wann fanden diese Flüge statt, und um wie viele Flugstunden handelte es sich (Bundestagsdrucksache 19/489, Antwort zu Frage 15; Bundestagsdrucksache 19/888, Antwort zu Frage 15)? a) Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz der Drohnen zur Beobachtung der libyschen Küstenwache, und worin besteht deren herausragende Bedeutung, die eine Verlängerung der Pilotphase rechtfertigt? b) Welche herausragenden Ergebnisse konnten durch die Flüge erzielt werden ? c) Inwiefern sollen auch im Jahr 2019 Drohnen in EUNAVFOR MED eingesetzt werden? Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet. Der Einsatz des Unmanned Aerial Vehicle (UAV) „Predator“ und die Bewertung des Einsatzes obliegt dem Operationshauptquartier der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA in Rom. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 13. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der Informationsaustausch zwischen Militärmission EUNAVFOR MED und der NATO- Operation „SEA GUARDIAN” sowie der italienischen Operation „MARE SICURO” ausgebaut worden ist? Der Informationsaustausch zwischen EUNAVFOR MED Operation SOPHIA und der NATO Operation SEA GUARDIAN ist seit der Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung auf taktischer und operativer Ebene etabliert und unterliegt einem ständigen Optimierungsprozess. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13153 wird verwiesen. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der italienischen Operation „Mare Sicuro“ und EUNAVFOR MED Operation SOPHIA existiert nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7621 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der „NATO Strategic Direction South Hub“ (www.thesouthernhub.org) in Neapel in den Informationsaustausch im Rahmen von EUNAVFOR MED integriert ist bzw. integriert werden soll? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 15. Welches Zwischenfazit zieht die Bundesregierung aus der Einrichtung einer „Kriminalitätsinformationszelle” im Rahmen der Militärmission EUNAVFOR MED (Bundestagsdrucksache 19/353)? Die Bundesregierung schließt sich grundsätzlich der positiven Bewertung des Europäischen Auswärtigen Dienstes, EUROPOL und FRONTEX an. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7210 wird verwiesen. 16. Welche weiteren Teilnehmenden sind der Bundesregierung zum italienischen „First European Observatory on Migrant Smuggling and Human Trafficking“ bekannt (http://gleft.de/2Cw), und auf welche Weise bringt sich die Bundesregierung dort ein? a) Was ist der Bundesregierung über Planungen bekannt, die Arbeit des „First European Observatory“ auszuweiten oder den Informationsaustausch mit den Agenturen Europol und Frontex zu intensivieren? b) Inwiefern arbeitet das „First European Observatory“ auch mit libyschen Behörden zusammen? c) Auf welche Weise arbeitet EUNAVFOR MED nach Kenntnis der Bundesregierung mit der italienischen Anti-Mafia-Behörde (Direzione Nazionale Antimafia, Antiterrorismo) zusammen? Die Fragen 16 bis 16c werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1118 wird verwiesen. Weitergehende Informationen liegen der Bunderegierung nicht vor. 17. Welche Treffen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 zwischen der libyschen „Küstenwache“ und EUNAVFOR MED stattgefunden , wo erfolgten diese, und an welchen dieser Treffen nahmen deutsche Behörden teil? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben periodisch Treffen in Tripolis, Tunis und Rom zwischen Vertretern der libyschen Küstenwache und Marine sowie Personal des Operationshauptquartiers der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA in Rom stattgefunden. Eine Teilnahme von deutschen Behörden ist nicht erfolgt. Eine weitergehende Übersicht im Sinne der Fragestellung liegt der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7621 18. Was ist der Bundesregierung über das Funktionieren des „Monitoring and Advising“-Mechanismus zur Überwachung der Ausbildungserfolge der libyschen „Küstenwache“ im Jahr 2018 bekannt, und welche Defizite haben sich in diesem Zeitraum ergeben? Welche Berichte erfolgten im Rahmen des Mechanismus, und welche stehen noch aus? Nach Kenntnis der Bundesregierung führte EUNAVFOR MED Operation SOPHIA im Rahmen des „Monitoring and Advising“-Mechanismus an Land bis Ende Mai 2018 mehrere eintägige Dienstreisen nach Tripolis durch. Aufgrund von Umsetzungsschwierigkeiten wurden diese Dienstreisen bis November 2018 ausgesetzt. In diesem Zeitraum erfolgte die Umsetzung des Mechanismus überwiegend als „Remote Monitoring.“ Der Bundesregierung liegt ein eingestufter Monitoringbericht vor. Ein anschließender Bericht verzögert sich aufgrund der oben genannten Umsetzungsschwierigkeiten . 19. Welche Treffen des Mechanismus zur Lageerfassung und Konfliktlösung im Mittelmeer „SHADE MED“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 stattgefunden, und, sofern diese auch in Deutschland durchgeführt wurden, wer hat diese ausgerichtet, und wer war eingeladen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18 bis 18c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4092 wird verwiesen . 20. Inwiefern gehört die Zusammenarbeit mit Verbänden der Schiffsindustrie bzw. mit Reedereien zu den Zielen von EUNAVFOR MED, und welchen Beitrag leistet die Militärmission hierzu? Bezüglich der Ziele von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA wird auf das Bundestagsmandat (Bundestagsdrucksache 19/2381 vom 30. Mai 2018) sowie den Beschluss des Rats der Europäischen Union 2015/778/GASP vom 18. Mai 2015 und der Folgebeschlüsse bis einschließlich 2018/2055/GASP vom 21. Dezember 2018 verwiesen. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke auf Bundestagsdrucksache 18/8523 sowie auf die Antwort zur Frage 19 verwiesen. Der Verband Deutscher Reeder steht in einem regelmäßigen, direkten, aber informellen Austausch mit den Leitungsebenen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA. Daneben ist der Verband Deutscher Reeder ständiges Mitglied in der so genannten SHADE MED Intersessional Working Group, welche zweimal jährlich tagt und in der Lageberichte und Informationen zwischen der Schifffahrt und EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ausgetauscht werden. Die Reedereien selbst haben nach Kenntnissen der Bundesregierung keine direkte Kommunikation mit EUNAVFOR MED Operation SOPHIA. 21. Welche Mechanismen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Informationsaustausch zwischen EUNAVFOR MED und den zuständigen Stellen der Vereinten Nationen hinsichtlich des Schmuggels von Öl? Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren keine Mechanismen im Sinne der Fragestellung, sondern verschiedene Ansprechstellen bei den Vereinten Nationen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7621 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Was ist der Bundesregierung über aktuelle Planungen zu Maßnahmen mit der libyschen „Küstenwache“ im Rahmen des dritten Ausbildungspakets bekannt , und welche Lehrgänge sind für 2019 anvisiert? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13067 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333