Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7629 19. Wahlperiode 11.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7189 – Aufnahme von Mitgliedern der „Weißhelme“ aus Syrien in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Hunderte Mitglieder der in Syrien aktiven privaten Organisation „Weißhelme“ und deren Familien sind im Juli 2018 mithilfe eines israelischen Spezialkommandos aus umkämpften Gebieten in Syrien nach Jordanien gebracht worden (www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-400-weisshelme-sitzen-noch-immer-imkriegsgebiet -fest-a-1220117.html). Deutschland hatte sich bereit erklärt, Evakuierte binnen drei Monaten aufzunehmen, ohne dass diese einen Asylantrag würden stellen müssen (www.tagesspiegel.de/politik/krieg-in-syrien-hunderteweisshelme -aus-syrien-ueber-israel-gerettet/22830422.html). Rechtlich ist dies nach Auskunft der Bundesregierung zur „Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik möglich“ (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4487). Die Personen, die nach Deutschland kommen sollen, werden bzw. wurden laut Bundesregierung sicherheitsüberprüft (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4487; www.spiegel.de/politik/ausland/ syrien-weisshelme-in-deutschland-gelandet-a-1233957.html). Inzwischen scheinen die Sicherheitsüberprüfungen abgeschlossen, und laut Presseberichten wurden drei Männer und 14 Frauen und Kinder aufgenommen (www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-weisshelme-in-deutschland-gelandet-a- 1233957.html). Diese Zahlen stehen den ursprünglichen Angaben des Auswärtigen Amtes entgegen , denen zufolge acht der evakuierten „Weißhelme“ und ihre Familien in Deutschland aufgenommen werden sollten (www.auswaertiges-amt.de/de/ aussenpolitik/laender/syrien-node/weisshelme-evakuierung/2121324). Im Sommer war zunächst von 800 nach Jordanien evakuierten „Weißhelmen“ die Rede (www.welt.de/politik/article179762738/Buergerkrieg-Israel-rettetsyrische -Weisshelme-Deutschland-nimmt-50-auf.html). In späteren Meldungen des Auswärtigen Amtes wird die Zahl von 442 evakuierten „Weißhelmen“ angegeben (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/syrien-node/ weisshelme-evakuierung/2121324). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7629 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung hat die „Weißhelme“ finanziell bereits bis 2015 mit mindestens 7 Mio. Euro (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/160923-weisshelme/ 283680) und für den Zeitraum von 2016 bis 2017 mit 12 Mio. Euro unterstützt (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/2946). Aufgrund des dargestellten Sachverhalts, ergeben sich für die Fragestellerinnen und Fragesteller folgende Fragen. 1. Wie viele Mitglieder der „Weißhelme“, und wie viele Familienangehörige wurden nach Jordanien evakuiert (bitte einzeln nach Mitglied und Verwandtschaftsverhältnis auflisten)? Am 21./22. Juli 2018 wurden 98 Mitglieder der „Weißhelme“ und 324 Familienangehörige nach Jordanien evakuiert. Zum Schutz der betroffenen Personen kann die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskünfte zu weiteren Details erteilen. 2. Wie viele aktive Mitglieder der „Weißhelme“ wurden in Deutschland aufgenommen ? Es wurden drei „Weißhelme“ in Deutschland aufgenommen. 3. Wie viele Familienangehörige der „Weißhelme“-Mitglieder hat die Bundesregierung aufgenommen, und in welchem Verwandtschaftsverhältnis stehen die Personen zueinander (bitte einzeln auflisten)? Die „Weißhelme“ wurden gemeinsam mit ihren Ehefrauen und Kindern aufgenommen (jeweils eine Ehefrau und insgesamt elf Kinder). 4. Nach welchen konkreten Kriterien erfolgte die Auswahl derjenigen „Weißhelme “, die in Deutschland aufgenommen wurden? Die „Weißhelme“ wurden nach vorhandenem Bezug zu Deutschland und individuellem Grad der Gefährdung ausgewählt. a) Woran bemisst sich der „individuellen Grad der Gefährdung“ der aufgenommenen „Weißhelme“ (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4487)? Erfahrungen aus Aleppo, Ghouta und Homs haben gezeigt, dass Mitglieder der syrischen Zivilschutz-Organisation und ihre Angehörigen nach der Einnahme eines Gebietes durch das syrische Regime akut gefährdet sind bzw. mit Repressalien durch das syrische Regime und dessen Verbündete zu rechnen haben. Zum Schutz der betroffenen Personen kann die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskünfte zu weiteren Details der individuellen Gefährdung einzelner „Weißhelme “ geben. b) Wurde bei den aufgenommenen „Weißhelmen“ ein „vorhandener Bezug zu Deutschland berücksichtigt“, und wenn ja, inwiefern (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4487)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4487 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7629 5. Wurden alle von der Bundesregierung geplanten Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt, wenn ja, wie viele, wenn nein, warum nicht? Alle geplanten Sicherheitsüberprüfungen haben stattgefunden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 21 der Abgeordneten Heike Hänsel auf Bundestagsdrucksache 19/5815 verwiesen. 6. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden waren an den Sicherheitsüberprüfungen beteiligt (bitte einzeln auflisten)? Die Beantwortung der Frage 6 kann aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil der Antwort der Bundesregierung erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist in diesem konkreten Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zu Tätigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Daher werden die Informationen, entsprechend eingestuft, dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* 7. Wie viele in Deutschland aufzunehmende „Weißhelme“ und ihre Familienangehörige wurden insgesamt Sicherheitsüberprüft (bitte einzeln auflisten aufgeschlüsselt nach Verwandtschaftsverhältnis zueinander)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. a) Wie viele der sicherheitsüberprüften Personen bestanden die Sicherheitsüberprüfung ? Es wurden Sicherheitsüberprüfungen von drei „Weißhelmen“ und ihren Ehefrauen durchgeführt, bei denen keine Anhaltspunkte dafür gefunden wurden, dass von ihnen eine Gefahr für die innere Sicherheit Deutschlands ausgehen könnte. b) Wie viele der sicherheitsüberprüften Personen, die die Sicherheitsüberprüfung bestanden haben, wurden in Deutschland aufgenommen? Wenn nicht alle aufgenommen wurden, warum nicht? Diese Personen wurden in Deutschland aufgenommen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7629 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie viele der sicherheitsüberprüften Personen bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden die Sicherheitsüberprüfung nicht, und warum nicht? Bei einer Veröffentlichung dieser Informationen besteht das Risiko einer Grundrechtsverletzung der betroffenen Personen. Nach gründlicher Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses und des Grundrechtsschutzes Dritter in diesem Fall veröffentlicht die Bundesregierung diese Angaben daher nicht. 8. Konnte durch die „Sicherheitsüberprüfung“ der „Weißhelme“ von Seiten der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass die in Deutschland aufgenommenen „Weißhelme“ Verbindungen zu Terrororganisationen haben, aktive oder ehemalige Mitglieder extremistischer Gruppen sind oder mit diesen sympathisieren? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 22 und 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4487 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Markus Frohnmaier auf Bundestagsdrucksache 19/6321 wird verwiesen. 9. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich unter den in Deutschland aufgenommenen „Weißhelmen“ oder ihren Angehörigen islamistische Kämpfer und Extremisten befinden, und wenn ja, wie? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Wurden die aufgenommenen „Weißhelme“ von Seiten der Bundesregierung auf eine Beteiligung an möglichen Menschenrechtsverletzungen hin überprüft ? Wenn ja, wie erfolgte diese Überprüfung? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 22 und 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4487 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Markus Frohnmaier auf Bundestagsdrucksache 19/6321 wird verwiesen. 11. Liegen der Bundesregierung und/oder ihr nachgeordneten Behörden Kenntnisse von Strafbeständen durch Mitglieder der sicherheitsüberprüften „Weißhelme“ vor, und wenn ja, wurde eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet , wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 12. Wo befinden sich die anderen evakuierten, nicht von der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen „Weißhelme“ zurzeit? Zum Schutz der betroffenen Personen kann die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskünfte hierzu erteilen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7629 a) Wenn sie bereits von anderen Staaten aufgenommen wurden, von welchen (bitte einzeln nach Staat und Anzahl der aufgenommenen „Weißhelme “ und ihrer Familien auflisten)? b) Wenn sie sich noch in Jordanien befinden, wie erklärt sich die Bundesregierung die zeitliche Verzögerung entgegen der Planungen im Juli? Die Fragen 12a und 12b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 13. Hat die Bundesregierung die Organisation „Weißhelme“ in Syrien im Jahr 2018 finanziell unterstützt, wenn ja, in welcher Höhe, und wie konkret, wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Die Bundesregierung hat die „Weißhelme“ im Jahr 2018 im Rahmen einer Projektförderung mit 5,1 Mio. Euro unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333