Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 29. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/763 19. Wahlperiode 15.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/419 – Arbeitsbedingungen und die Situation von abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft im Globalen Süden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Noch immer hungern auf der Welt 815 Millionen Menschen. Sogar über 2 Milliarden Menschen sind mangelernährt. Drei von vier dieser Hungernden leben auf dem Land (http://de.wfp.org/hunger/hunger-statistik). Auch deshalb hat das Thema Hungerbekämpfung und Ernährungssicherung in der letzten Legislaturperiode große Aufmerksamkeit durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten. Am prominentesten steht hierfür die vom Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller einberufene Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ (SEWOH). Der Fokus der SE- WOH liegt auf Kleinbauern und Kleinbäuerinnen. Sie sind jedoch bei weitem nicht die Einzigen, die von Hunger und Mangelernährung betroffen sind. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ging 2007 in ihrer sehr allgemeinen Schätzung von ca. 1,1 Milliarden in der Landwirtschaft arbeitenden Menschen aus, von denen 300 bis 500 Millionen lohnabhängig Beschäftigte seien (vgl. www.rosalux.de/publikation/id/37698/die-verdammten-dieser-erde/). Hierunter fallen beispielsweise sogenannte Landlose oder auch Plantagenarbeiter/-innen. Aber auch Kleinbauern/-bäuerinnen können zeitweise (z. B. saisonal oder kurzfristig ) auf bezahlte Jobs angewiesen sein. Sie können dabei sowohl im informellen bäuerlichen Sektor eine Beschäftigung ausüben (z. B. auf der Farm des Nachbarn) als auch auf Plantagen und Großfarmen arbeiten. Besonders dramatisch ist die Situation für rund 3,5 Millionen Landarbeiter/-innen, die laut der ILO sogar unter sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen leiden (www.ilo.org/ wcmsp5/groups/public/---ed_norm/---declaration/documents/publication/ wcms_243391.pdf). Zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (im Besonderen die SDG 1, 2, 3, 6, 8 und 10) muss deshalb nach Ansicht der Fragesteller die Verbesserung der Situation der Landarbeiter/-innen und Plantagenarbeiter/-innen eine zentrale Rolle spielen. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es daher, die Strategien der Bundesregierung im Umgang mit den Gruppen abhängig Beschäftigter in der Landwirtschaft zu erfragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/763 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Als Hauptursache von Hunger identifiziert das BMZ Armut (www.bmz.de/ de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/ Materialie274_ernaehrung.pdf). Darauf antwortet das BMZ mit dem Ziel der Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten in und außerhalb der Landwirtschaft (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_ flyer/infobroschueren/Materialie274_ernaehrung.pdf; S. 21). Ganz konkret wird deshalb beispielsweise im Rahmen von SEWOH-Projekten, aber auch bei anderen vom BMZ geförderten Public-Privat-Partnerships, häufig die Schaffung von Jobs als Ziel zur Hungerbekämpfung angegeben (vgl. www.bmz. de/de/mediathek/publikationen/reihen/infobroschueren_flyer/infobroschueren/ Materialie274_ernaehrung.pdf; S. 17). Jedoch zeigen Zahlen des Instituts Südwind e. V., dass nicht jede Arbeit gut und menschenwürdig ist. Denn global müssen mehr als 830 Millionen Männer und Frauen mit weniger als 2 US-Dollar am Tag auskommen, 1,5 Milliarden Menschen arbeiten in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und jeden Tag sterben 6 400 Menschen bei Arbeitsunfällen (https://suedwind-institut.de/files/Suedwind/Publikationen/2017/2017-37 Prozent20 FS Prozent20Mission Prozent20gescheitert Prozent20Die Prozent20Internationale Prozent20Arbeitsorganisati-on Prozent20und Prozent20ihr Prozent20Einsatz Prozent20fuer Prozent20menschenwuerdige Prozent20Arbeit.pdf). Ein Problem kann darin bestehen, dass Mindestlöhne zwar auf nationalstaatlicher Ebene festgeschrieben sein können, das Mindestlohnniveau jedoch nachweislich zu niedrig für eine Existenzsicherung sein kann (www.fian.de/fileadmin/ user_upload/dokumente/shop/loehne/2014-4_FS_Loehne_final_screen.pdf). Hinzukommt, dass Mindestlöhne im Agrarsektor jedoch vielfach signifikant unter Mindestlohngrenzen in anderen Sektoren liegen (beispielsweise in Indien und Südafrika). Im Textilsektor hat die Bundesregierung sich bereits an Diskussionen zu „existenzsichernden Löhnen“ (living wages) beteiligt (www.bmz. de/de/mediathek/publikationen/themen/umwelt/textilbuendnis_zumThema.pdf; S. 19). Daher interessiert es die Fragesteller, ob die Bundesregierung geklärt hat, welche Formen der Beschäftigung sie im Bereich der Landwirtschaft fördern und wie sie gute und nachhaltige Jobs bei von ihr finanzierten Projekten garantieren möchte. Exemplarisch bezieht sich diese Kleine Anfrage auf zwei konkrete Fallbeispiele . Einerseits geht es um die Investition des AATIF-Fonds (Africa Agriculture and Trade Investment Fund) in das Unternehmen Chobe Agrivision, bei der bis zu 1 000 Arbeitsplätze entstehen sollen. Zur Bewertung des Investments ist der sogenannte Rapid Appraisal wichtig, dessen Veröffentlichung in der Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13451 von der Bundesregierung angekündigt wird. Dieser Bericht ist bisher noch nicht veröffentlicht. Das zweite Beispiel nimmt das vom BMZ ausgegebene Ziel, 140 Arbeitsplätze im Rahmen des Grünen Innovationszentrums in Sambia zu schaffen (GIZ-Länderpaket Sambia), unter die Lupe, um herauszufinden, inwiefern bei solchen Zielsetzungen nach Art und Qualität der Beschäftigung differenziert wird. Als weitere Strategie zur Armuts- und Hungerbekämpfung erfährt derzeit der Ansatz der sozialen Sicherung zunehmende Aufmerksamkeit durch das BMZ (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier 410_09_2017.pdf). So möchte das BMZ durch Grundsicherung Armut reduzieren und vorbeugen sowie Hunger überwinden. Zweitens soll soziale Absicherung im Krankheitsfall Verarmung vermeiden und Gesundheit fördern und drittens soll durch Versicherungen für neue Herausforderungen (wie z. B. Klimawandel ) vorgesorgt werden. In dem entwicklungspolitischen Konzept des BMZ „Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft“ von 2013 werden Gewerkschaften zwar zu den „wichtigsten Kooperationspartner[n]“ zur Erreichung der aufgeführten Ziele genannt (www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/archiv/reihen/ strategiepapiere/Strategiepapier327_03_2013.pdf; S. 14). Die Themen Arbeitsbedingungen bzw. Arbeitsverhältnisse sowie soziale Sicherung im Rahmen von Arbeitsverhältnissen werden nach Wahrnehmung der Fragesteller durch das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/763 BMZ jedoch nur am Rande und nicht in Bezug auf Landwirtschaft angesprochen . So erwähnt das BMZ zwar, dass Arbeiterinnen und Arbeiter „in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern [...] unter prekären Arbeitsbedingungen und ohne Absicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten beschäftigt “ (ebenda, S. 9) sind. Als Beispiel für eine BMZ-Initiative wird jedoch lediglich das Textilbündnis genannt. Beispiele aus dem Bereich Landwirtschaft werden nicht erwähnt. 1. Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Menschen derzeit weltweit als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft tätig sind? Wenn ja, wie viele sind es, und worauf basieren die Zahlen oder Schätzungen der Bundesregierung? Die Bekämpfung von Hunger und Mangelernährung ist ein Schwerpunkt der Entwicklungspolitik der Bundesregierung. Ziel ist es, das Recht auf Nahrung zu verwirklichen und inklusives, nachhaltiges Wachstum und Wertschöpfung in und außerhalb der Landwirtschaft im ländlichen Raum zu fördern. In Umsetzung der Agenda 2030 kommt dabei der Förderung von Beschäftigung hohe Bedeutung zu. Der Bundesregierung liegen über die genannten Quellen der International Labour Organization (ILO) hinaus keine detaillierten Angaben zur Anzahl der weltweit abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft vor. Nach Davis u. a. (2017)1 liegt jedoch der Anteil der Lohneinkommen (durch abhängige Beschäftigung) in der Landwirtschaft in bestimmten Ländern in Afrika im Durchschnitt nur bei nur 6 Prozent (außerhalb der Landwirtschaft bei 8 Prozent), in Asien sind es 11 Prozent (außerhalb der Landwirtschaft 25 Prozent) und in Lateinamerika 16 Prozent (außerhalb der Landwirtschaft 23 Prozent). 2. Inwiefern nimmt die Bundesregierung eine Analyse dazu vor, welche sozialen Gruppen im ländlichen Raum von Hunger und Mangelernährung sowie von Armut besonders betroffen sind? Zur Planung entwicklungspolitischer Maßnahmen der Bundesregierung zur Beseitigung von Hunger und Mangelernährung sowie Auswahl der Zielgruppe ist die Analyse relevanter Ursachen, Einflussfaktoren sowie der sozialen und ökonomischen Situation der Betroffenen zentral. Die Bundesregierung stützt sich dabei auf bestehende standardisierte internationale und nationale Datenquellen (z. B. SMART Erhebungen, Demographic Health Survey (DHS) und National Household Survey (NHS)) in den Partnerländern. Ergänzend werden in relevanten Vorhaben bedarfsgerecht eigene Erhebungen in den Interventionsregionen durchgeführt . 1 Davis, B., Di Giuseppe, S., and Zezza, A. 2017. „Are African Households (not) Leaving Agriculture? Patterns of Households’ Income Source in Rural Sub-Saharan Africa.“ Food Policy 67:153-174. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/763 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass Menschen, die als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten , von Hunger, Mangelernährung und Armut besonders betroffen sind? Die abhängig Beschäftigten im ländlichen Raum sind nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund der Vielfalt von Beschäftigungssituationen und anderer Faktoren wie Alter, Geschlecht usw. keine für sich abgrenzbare Gruppe. Unterschiedliche Bevölkerungsgruppen im ländlichen Raum sind von Hunger, Mangelernährung und Armut betroffen. Hinsichtlich Mangelernährung haben junge Frauen, Schwangere, stillende Mütter und Kleinkinder eine besondere Relevanz. b) Inwiefern liegen der Bundesregierung hierzu Informationen zu Beschäftigten im informellen als auch im formellen Sektor vor? Differenzierte globale Daten zum informellen Sektor in der Landwirtschaft liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE) „sind in Subsahara Afrika 84% der Erwerbsbevölkerung in informellen Arbeitsverhältnissen ohne regelmäßige vertraglich regulierte Lohnzahlungen beschäftigt, in der Regel in der Landwirtschaft oder in Kleinstunternehmen , die oft nicht regelmäßig produzieren. Nur 8 Pozent arbeiten im formell organisierten Privatsektor ...“ (Tilman Altenburg, DIE 2017 www.die-gdi.de/ uploads/media/DP_23.2017.pdf). Beschäftigung allein bezogen auf den ländlichen Raum dürfte demnach nahe oder über 90 Prozent informell sein. 3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen der Forschung der letzten Jahre, dass prekäre Formen der Lohnarbeit eine von mehreren zentralen Faktoren der sozialen Überlebensstrategien (Livelihoods) vieler Haushalte im ländlichen Raum weltweit sind (vgl. Ian Scoones 2015: Sustainable Livelihoods and Rural Development. Fernwood Publ.)? Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass dementsprechend eine konsistente entwicklungspolitische Strategie der Hungerbekämpfung auch die Sicherung von Arbeitsrechten in den Blick nehmen muss? Arme ländliche Haushalte sehen sich vielfältigen Herausforderungen gegenüber, denen sie mit diversifizierten Überlebensstrategien begegnen. Die Annahme – nach Definition der ILO – prekärer Formen der Lohnarbeit kann dabei eine individuelle Haushaltsentscheidung sein, ist aber auch Ausdruck mangelnder Alternativen . Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten in und außerhalb der Landwirtschaft zu fördern. Sie orientiert sich hier an den nationalen Standards der Partnerländer und an internationalen Standards (ILO), die für die relevanten Arbeitsverhältnisse anwendbar sind. 4. Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob abhängig Beschäftige in der Landwirtschaft von Arbeitsrechtsverletzungen und Arbeitsunfällen überproportional betroffen sind? Es liegen der Bundesregierung dazu keine detaillierten Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/763 a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Gewerkschaften , die diese Gruppen vertreten, von Bedrohung und Kriminalisierung im Besonderen betroffen sind (vgl. u. a. www.iuf.org/w/sites/default/files/ 2014 Prozent20Harvesting Prozent20Hunger.pdf)? Die Bundesregierung stellt sich entschieden gegen jegliche Formen der Bedrohung und Kriminalisierung von legitimen Interessensvertretern, nicht nur von Gewerkschaften . Die Bundesregierung setzt sich insbesondere in den Gremien der ILO für die Umsetzung der internationalen Arbeitsstandards, u. a. der Rechte von Gewerkschaften, ein. Gewerkschaften sind für die Bundesregierung wichtige Gesprächs - und Kooperationspartner (siehe Antwort zu Frage 13b). b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft politisch marginalisiert sind (www. rosalux.de/publikation/id/37698/die-verdammten-dieser-erde/)? Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um die politische Marginalisierung abhängig Beschäftigter in der Landwirtschaft zu bekämpfen ? Die Bundesregierung setzt sich gegen jegliche wirtschaftliche, soziale und politische Marginalisierung von Bevölkerungsgruppen und für ihre soziale und ökonomische Stärkung ein. Mit inklusiven und partizipativen Dialog-, Planungs- und Implementierungsmethoden auf der politischen sowie auf der operativen Ebene will die Bundesregierung mit den Partnerregierungen und den betroffenen Bevölkerungsgruppen eine Verbesserung ihrer Situation erreichen. 5. Welche Strategien sind nach Überzeugung der Bundesregierung notwendig, um das Recht auf menschenwürdige Arbeit und eng damit verbundene grundlegende Rechte, wie etwa das Recht auf Wasser, auf angemessene Ernährung und das Recht auf Wohnen für abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft , speziell am Arbeitsplatz durchzusetzen, vor dem Hintergrund, dass die Unterkunft auf Großfarmen und Plantagen vielfach nicht vom Arbeitsplatz getrennt ist (vgl. z. B. www.misereor.de/fileadmin/publikationen/ studie-harvesting-hunger-2014.pdf)? Das Menschenrechtskonzept der Bundesregierung (2011) sowie der „Leitfaden zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien, einschl . Gender“ bilden bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen technischen und finanziellen Zusammenarbeit (2013) die verbindliche , entwicklungspolitische Vorgabe des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für die Gestaltung der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Die Bundesregierung berät in der bilateralen Zusammenarbeit Kooperationsländer dabei, ihre Pflichten zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung der Menschenrechte, u. a. des Rechts auf Wasser, Nahrung und angemessene Unterkunft, auf nationaler Ebene umzusetzen . Die Bundesregierung fördert generell die Umsetzung von sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsstandards. In Vorhaben der ländlichen Entwicklung berät die Bundesregierung die Partnerregierungen in Richtung einer Einhaltung von Mindeststandards (siehe Antwort zu Frage 17: ILO-Kernarbeitsnormen). Auch in Partnerschaften mit der Wirtschaft ist die Einhaltung von Standards ein Kriterium der Zusammenarbeit (siehe Antwort zu Frage 7: Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte – NAP). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/763 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung engagiert sich außerdem für eine bessere Verankerung der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen in privaten Nachhaltigkeitsstandards und Zertifizierungssystemen. Beispielhaft ist hier die Inkorporierung von Ernährungssicherung/Recht auf Nahrung in derartige Systeme zu nennen . Dazu fördert die Bundesregierung über den Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) derzeit ein Vorhaben, das darauf abzielt bestehende Zertifizierungssysteme durch einen Food Security Standard (FSS) so zu ergänzen, dass die Einhaltung des Menschenrechts auf angemessene Ernährung auf lokaler Ebene bei der Produktion nachwachsender Rohstoffe überprüft und sichergestellt werden kann. 6. Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung das Konzept existenzsichernder Löhne (living wages) zur Durchsetzung von Arbeitsrechten und zu der Bekämpfung von Hunger und Armut im ländlichen Raum, insbesondere vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung erwähnten Tatsache, dass staatlich festgeschriebene Mindestlöhne zu niedrig für die Existenzsicherung sein können oder im Agrarsektor signifikant unter Mindestlöhnen in anderen Sektoren liegen können? Wie geht die Bundesregierung hiermit um? Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich das Ziel, existenzsichernde Einkommen zu erreichen. Die Berechnungsgrundlagen für „living wages“ und anderer Formen globaler und nationaler „poverty lines“ wie die „Purchasing Power Parity“ sind sehr komplex. Die Diskussion hinsichtlich ihrer Eignung zur Erfassung guter Beschäftigung im ländlichen Raum ist noch nicht abgeschlossen. Vorhaben der deutschen EZ zielen daher darauf ab, die Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten signifikant gegenüber der Ausgangssituation zu verbessern (siehe Antwort zu Frage 10: Ethical Tea Partnership in Malawi). 7. Welche Mittel und Instrumente erachtet die Bundesregierung als notwendig, um effektiv Menschenrechtsverletzungen und Arbeitsrechtsverletzungen in der Produktion von Agrarrohstoffen durch Unternehmen mit Sitz in Deutschland , deren Tochtergesellschaften oder deren Zulieferfirmen und Lieferketten zu verhindern? Die Bundesregierung erachtet die Einhaltung internationaler und nationaler Instrumente und Standards zu staatlichen Schutzpflichten und unternehmerischen Sorgfaltspflichten als notwendig und effektiv. Hierzu zählen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen (VN) für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die ILO-MNE-Deklaration (MNE – Multinational Enterprises and Social Policy). Die OECD-Leitsätze stellen einen wichtigen Orientierungsmaßstab für unternehmerisches Verhalten bei grenzüberschreitenden Handels- und Investitionsaktivitäten dar. Ziel ist es, dass die Unternehmen einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Zielländer, insbesondere in Entwicklungsländern, leisten. Die OECD-Leitsätze formulieren wichtige Handlungsanleitungen in unterschiedlichen Themenbereichen, u. a. auch im Hinblick auf Menschenrechte sowie Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern. Im Falle eines potenziellen Verstoßes gegen die OECD-Leitsätze kann jede Person oder Organisation eine Beschwerde bei der zuständigen Nationalen Kontaktstelle OECD-Leitsätze (NKS) einreichen. Auch Deutschland hat eine NKS eingerichtet und diese zuletzt erheblich gestärkt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/763 Zur Konkretisierung der OECD-Leitsätze speziell im Agrarsektor hat die OECD gemeinsam mit der FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations – Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) 2016 einen Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten verabschiedet. Die Bundesregierung hat die Arbeit am Leitfaden begleitet und unterstützt. Die FAO-OECD Guidance for Responsible Agricultural Supply Chains konkretisiert u. a. die von den OECD-Leitsätzen vorgegebenen Sorgfaltspflichten für Lieferketten im Bereich des Agrarsektors und gibt Unternehmen Empfehlungen zur Einhaltung der „ risikobasierten Sorgfalt“. Sie richtet sich an Unternehmen und soll ihnen dabei helfen, ihre Unternehmensverantwortung wahrzunehmen und bereits existierende Standards einzuhalten im Hinblick auf Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Gesundheit, eine gesicherte und ausgewogene Ernährung, Landrechte, Umwelt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen , gute Unternehmensführung, Tierwohl sowie Technologie und Innovation . Mit dem NAP formuliert die Bundesregierung Maßnahmen und Erwartungen zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Neben Maßnahmen zur Stärkung der staatlichen Schutzpflicht in diesem Bereich ist im NAP die Erwartung festgeschrieben, dass Unternehmen die Elemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in Unternehmensprozesse einführen. Der NAP gibt den Unternehmen hierfür Orientierungen. Ab 2018 wird in jährlichen Erhebungen bei Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern die Einhaltung der Sorgfaltspflicht überprüft. Bis 2020 sollen mindestens 50 Prozent der in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten menschenrechtliche Sorgfalt , gemäß der im NAP beschriebenen Elemente, in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Die Bundesregierung behält sich vor, sofern keine ausreichende Umsetzung erfolgt ist, weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen zu prüfen. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot für Unternehmen als flankierende Maßnahmen bei der Implementierung der menschenrechtlichen Sorgfaltsflicht wird stetig ausgebaut. Im Rahmen des NAP wird die Bundesregierung das vorhandene entwicklungspolitische Instrumentarium zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft auf die Anforderungen der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hin überprüfen , die Situation besonders marginalisierter Personen und Gruppen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte zu stärken und sicherzustellen, dass die Vorgaben der VN-Leitprinzipien von den entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen angewendet werden. Ein besonderes Anliegen der deutschen Entwicklungspolitik ist die Förderung partizipativer nationaler Prozesse in Partnerländern , beispielsweise Nationale Aktionspläne für Wirtschaft und Menschenrechte, die vorherige Konsultierung indigener Völker (Free Prior Informed Consent – FPIC) gemäß ILO-Konvention 169 und Multi-Stakeholder-Dialoge im Vorfeld von Wirtschaftsvorhaben mit menschenrechtlichen Risiken, wie z. B. das Bündnis für nachhaltige Textilien. Darüber hinaus findet eine Zusammenarbeit mit abhilfeleistenden Institutionen und Strukturen (Justiz, Nationale Menschenrechtsinstitution etc.) statt. 8. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um gegen sklavenähnliche Arbeitsbedingungen der Landarbeiterinnen und Landarbeiter vorzugehen? Kinder, jugendliche und erwachsene Landarbeiterinnen und Landarbeiter können von sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen in ländlichen Gebieten betroffen sein. In einem Programm zur Bekämpfung der Kinderarbeit (International Programme on the Elimination of Child Labour – IPEC) unterstützt die Bundesregierung in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/763 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kooperation mit der ILO weltweit Projekte zur Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit, bestehend aus Maßnahmen zur Verringerung der Armut, zur Förderung der Bildung und zur Stärkung und Umsetzung der Menschenrechte . Hier gilt es, verbesserte Bildungs- und Ausbildungschancen der Betroffenen und mehr Beschäftigung (im Sinne von menschenwürdiger Arbeit, „decent work“) für Jugendliche oberhalb der relevanten Altersgrenzen zu schaffen. Zu internationalen und nationalen Instrumenten und Standards, auch gegen Sklaverei und Zwangsarbeit, siehe auch Antworten zu den Fragen 7 und 17. 9. Welche von der Bundesregierung (z. B. BMZ oder BMAS) finanzierten Projekte haben abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft im Globalen Süden als Zielgruppe? Welche Ziele sind mit diesen Projekten verbunden (bitte Projekte und Programme auflisten)? Die Bundesregierung finanziert in einem Umfang von 5 Mio. Euro (Förderlaufzeit : 2016 bis 2018) den globalen Präventionsfonds bei der Internationalen Arbeitsorganisation zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in globalen Lieferketten, dessen Länderprojekte in Äthiopien, Tunesien, Madagaskar, Myanmar und Laos auch abhängige Beschäftigte in der Landwirtschaft zur Zielgruppe haben (Zuständigkeit : Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BMAS). In Programmen der technischen und finanziellen EZ der Bundesregierung im Landwirtschaftssektor steht die Förderung einer inklusiven, nachhaltigen Produktion und Wertschöpfung im Mittelpunkt. Abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft , aber auch Kleinbäuerinnen und -bauern, sind ein Teil der Zielgruppe dieser Vorhaben (siehe Auflistung der Programme der technischen und finanziellen Zusammenarbeit des BMZ in Anlagen 1.1, 1.2 sowie der Projekte des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL – in Anlage 1.3).* 10. Inwiefern differenziert die Bundesregierung bei SEWOH-Projekten oder bei von ihr finanzierten öffentlich-privaten Partnerschaften im Bereich Landwirtschaft , bei denen die Schaffung von Jobs als Ziel angegeben ist, welche Formen der Beschäftigung geschaffen werden sollen (z. B. saisonale Arbeitsplätze , Festanstellungen, Bezahlung über oder unter Mindestlohn etc.)? Im Sinne der Agenda 2030 setzt sich die Bundesregierung weltweit für produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit ein. Projekte der formellen Beschäftigungsförderung können sowohl quantitative (mehr Beschäftigung) als auch qualitative (gute/bessere Beschäftigung) Beschäftigungswirkungen zum Ziel haben. Unter qualitative Aspekte fallen je nach Projektkontext und -zielsetzung Dauer (saisonal/Festanstellung) und Umfang (Teilzeit/Vollzeit) der Beschäftigung , Höhe des Einkommens und Arbeitsbedingungen. Im Bereich der weit überwiegenden informellen Beschäftigung im ländlichen Raum kommt es vor allem darauf an, die extrem hohe Unterbeschäftigung (versteckte Arbeitslosigkeit ) zu reduzieren. Quantitative Beschäftigungseffekte werden hier z. B. über steigende Produktivität und/oder Einkommen sowie durch zusätzliche Beschäftigung in der Landwirtschaft und den ihr vor- und nachgelagerten Sektoren erfasst. * Von einer Drucklegung der Anlagen wurde abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/763 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/763 a) Ist es der Bundesregierung hierbei wichtig, dass es sich um gute und nachhaltige Jobs handelt? Und wenn ja, was sind für die Bundesregierung gute und nachhaltige Jobs? Ja, Nachhaltigkeit ist ein Grundanliegen für alle von der Bundesregierung geförderten Projekte und Programme, auch bei der Schaffung von Jobs. Siehe auch Einleitung der Antwort zu Frage 10. b) An welchen definierten Standards für gute und nachhaltige Beschäftigung bzw. nachhaltige Jobs in der Landwirtschaft orientiert sich die Bundesregierung hierbei? Wo sind diese Kriterien festgehalten? Der BMZ-Referenzrahmen für Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungssektor beschreibt die Richtlinien für alle vom BMZ unterstützten Projekte im Agrar- und Ernährungsbereich, die in Form von (integrierten) Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft durchgeführt werden. Die darin genannten Kriterien stellen eine Ergänzung zu international vereinbarten Standards (sowie den Regeln und Vorschriften der deutschen Durchführungsorganisationen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH – GIZ, DEG- Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH und sequa gGmbH) dar. Sämtliche einschlägigen Regeln und Vorschriften dieser Durchführungsorganisationen sind für alle innerhalb dieses Referenzrahmens durchgeführten Projekte bindend. Weitere Informationen hierzu finden sich im Handbuch (GIZ 2016: „Produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle“). Siehe auch Antwort zu Frage 10 für die Grünen Innovationszentren. c) Inwiefern sind die ILO-Kernarbeitsnormen hierbei für die Bundesregierung zentral? Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist für die Bundesregierung ein zentraler Bestandteil. Gemäß des BMZ-Referenzrahmens für Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungssektor wird die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen in den Projekten unterstützt und vollumfänglich sichergestellt (einschließlich Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen, Abschaffung von Zwangsarbeit, Bekämpfung und Abschaffung von Kinderarbeit und Beseitigung der Diskriminierung am Arbeitsplatz). 11. Inwiefern sammelt die Bundesregierung bei der Umsetzung bzw. Evaluation der Projekte differenzierte Erkenntnisse darüber, welche Formen der Beschäftigung (z. B. saisonale Arbeitsplätze, Festanstellungen, Bezahlung über oder unter Mindestlohn etc.) geschaffen wurden? a) Nach welchen Kriterien wird hierbei differenziert? Differenzierte Erkenntnisse darüber, welche der genannten Formen der Beschäftigung im ländlichen Raum geschaffen werden, sammelt die Bundesregierung nicht übergreifend, sondern gezielt im Rahmen relevanter Vorhaben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/763 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Inwiefern sind diese Informationen öffentlich einsehbar? Es sind keine Informationen vorhanden. c) Für welche SEWOH-Projekte oder öffentlich-private Partnerschaften liegen solche aufgeschlüsselten Zahlen bereits vor (bitte auflisten)? Aufgeschlüsselte Zahlen sind nicht vorhanden. 12. Inwiefern sammelt die Bundesregierung Informationen darüber, ob im Rahmen der von ihr finanzierten Projekte im Bereich Landwirtschaft im Globalen Süden ein Übergang von selbständigen Kleinbauern/Kleinbäuerinnen zu abhängig Beschäftigten stattfindet? Im Rahmen der von der Bundesregierung unterstützten Vorhaben werden diesbezügliche Informationen nicht erhoben. a) Inwiefern befürwortet das BMZ diesen Übergang? Die Programme der Bundesregierung im ländlichen Raum sind im Sinne der Agenda 2030 auf Förderung inklusiver und nachhaltiger Entwicklung ausgerichtet . Damit sollen sich die Wahlmöglichkeiten der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung erhöhen. Die Entscheidung über verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten liegt bei den Haushalten selbst und muss unter den jeweiligen Bedingungen betrachtet werden. b) Welche Chancen und Risiken sind damit nach Meinung des BMZ verbunden ? Eine Abwägung der Chancen und Risiken ist sehr kontextspezifisch und kann daher durch die Bundesregierung nicht allgemein beantwortet werden. c) Wie versucht das BMZ, diese Risiken zu minimieren? Die Bundesregierung versucht die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern durch Stärkung ihrer sozialen und ökonomischen Kapazitäten und die Schaffung von Einkommens - und Beschäftigungsalternativen zu befähigen, eigenverantwortliche und bewusste sozioökonomische Entscheidungen zu treffen. 13. Wen sieht die Bundesregierung als Vertretung der Interessen von abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft an? Die Interessen von abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft können von zahlreichen formellen und informellen Vertretern auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene artikuliert werden. Der Bundesregierung ist dabei besonders wichtig , dass diese Vertretungen partizipativ und von den jeweiligen Mitgliedern der Interessensgruppen demokratisch legitimiert sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/763 a) Inwiefern fördert die Bundesregierung gezielt Gruppen, die die Interessen abhängig Beschäftigter in der Landwirtschaft vertreten? Welche sind das, und wie sieht deren Förderung aus (bitte auflisten)? Die Bundesregierung fördert im Rahmen der EZ in der Landwirtschaft verschiedene Formen von Zusammenschlüssen (z. B. Verbände, Genossenschaften, Erzeugergemeinschaften usw.), um die Interessen abhängig Beschäftigter gegenüber staatlichen Stellen und wirtschaftlichen Akteuren zu stärken. Angesichts der geringen Zahl formal Beschäftigter in der Landwirtschaft sind dies in der Mehrzahl Bauern- und Produzentenorganisationen, die die Interessen ihrer Mitglieder und Anhänger vertreten. Sie werden z. B. durch Weiterbildungen (technische, betriebswirtschaftliche, organisatorisch-administrative Inhalte), durch die Einrichtung von Dialogforen mit anderen Akteuren oder durch finanzielle Unterstützung gefördert. b) Inwiefern zählen Gewerkschaften hier nach wie vor für die Bundesregierung zu den wichtigsten Kooperationspartnern (www.bmz.de/de/ mediathek/publikationen/archiv/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier 327_03_2013.pdf; S. 14)? Gewerkschaften sind wichtige Gesprächs- und Kooperationspartner. c) Bei welchen SEWOH-Projekten oder öffentlich-privaten Partnerschaften (z. B. durch die KfW oder die GIZ) im Bereich Landwirtschaft hat das BMZ solche Interessensvertretungen abhängig Beschäftigter in der Landwirtschaft bei der Projektplanung konsultiert bzw. mit diesen kooperiert (bitte auflisten)? Die Förderung von Organisationen der Zielgruppen im ländlichen Raum ist ein zentrales Thema bei der Planung und Umsetzung in den Vorhaben der Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung der deutschen EZ (siehe Auflistung der Projekte und Programme in Anlagen 1.1, 1.2 und 1.3). 14. Welche (beispielsweise zu den BMZ-Initiativen im Textilsektor vergleichbaren ) Programme oder Projekte finanziert die Bundesregierung, die das Thema Arbeitsrechtsverletzungen oder Arbeitsunfälle von abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft zum Thema haben (bitte auflisten)? Die Bundesregierung hat 1992 das Internationale Programm zur Beseitigung der Kinderarbeit (IPEC) der ILO als einziger Geber gestartet. 15. Inwiefern erachtet die Bundesregierung das Thema Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbedingungen abhängig Beschäftigter in der Landwirtschaft bei ihrem Ansatz zu sozialer Sicherung im ländlichen Raum für wichtig? Welche konkreten Projekte oder Programme wurden im Bereich Landwirtschaft hierzu bereits gestartet bzw. durchgeführt oder sind in der Planung (bitte auflisten)? Die Schaffung und Verbesserung von Arbeitsverhältnissen und Arbeitsbedingungen ist ein wichtiges entwicklungspolitisches Ziel der Bundesregierung. Maßnahmen der „Sozialen Sicherung“ können hierzu einen zentralen Beitrag leisten. Im Von einer Drucklegung der Anlagen wurde abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/763 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/763 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sinne des universellen Ansatzes „Niemanden zurücklassen“/„Leave no one behind “ ist die soziale Absicherung von allen Menschen ein globales Ziel, zu dem die Bundesregierung durch ihre Entwicklungspolitik beiträgt – aktuell in der bilateralen EZ mit Maßnahmen im Umfang von mehr als 250 Mio. Euro. 16. Inwiefern spielt das Thema Arbeitsrechte und Arbeitsbeziehungen in der SEWOH-Begleitforschung eine Rolle? Welche Forschungsarbeiten zur Situation abhängig Beschäftigter in der Landwirtschaft wurden durch die Bundesregierung in Auftrag gegeben (bitte auflisten)? Das Thema Einkommen und Beschäftigung, und damit auch Arbeitsbeziehungen, spielt in nahezu allen Forschungsvorhaben eine Rolle, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Die SEWOH-Begleitforschung zu „Ländlichem Strukturwandel in Afrika“ hat sich übergeordnet mit Szenarien der Veränderung ländlicher Räume befasst und kommt, wie auch die in Frage 3 zitierte Studie, zu dem Schluss, dass Überlebensstrategien im Strukturwandel durch verschiedenste Strategien diversifiziert werden (Erschließung verschiedenster, auch temporärer und multilokaler Einkommensmöglichkeiten). 17. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung über multilaterale Akteure (z. B. den Verwaltungsrat der ILO, den Sitz im UN-Komitee für Ernährungssicherheit CFS, in der FAO, bei der Weltbank), zur Durchsetzung der Rechte von abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft? Die ILO ist für die Bundesregierung ein wichtiger strategischer Partner, um die soziale Dimension der Nachhaltigkeit entlang globaler Wertschöpfungsketten (Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kernarbeitsnormen) zu adressieren. Dies gilt insbesondere für die Stärkung der Arbeits- und Sozialstandards entlang globaler Lieferketten sowie bei der Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit. Zudem stellen die ILO-Konventionen – allen voran die Kernarbeitsnormen – einen international akzeptierten Referenzrahmen dar. Auch die OECD stellt in diesem Zusammenhang mit den OECD-Leitsätzen sowie dem OECD/FAO-Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten wichtige Instrumente zur Verfügung (vgl. Antwort zu Frage 7). Deutschland unterstützt die FAO bei der schrittweisen Verwirklichung des Rechts auf Nahrung. So wurden im November 2004 die „Freiwilligen Leitlinien zur Unterstützung der schrittweisen Verwirklichung des Rechts auf Nahrung im Kontext nationaler Ernährungssicherung“ beschlossen, deren Entwicklung und Anwendung von der Bundesregierung politisch und finanziell maßgeblich unterstützt wurde und wird. Darauf aufbauend bringt sich Deutschland insbesondere im Ausschuss für Welternährungssicherung der Vereinten Nationen (CFS) ein, der mit seiner Arbeit die Umsetzung der Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung befördert. So wurde die Erarbeitung und Verabschiedung der Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern (VGGT) 2012 durch die Bundesregierung politisch und finanziell gefördert. Darauf aufbauend wurden im Oktober 2014 durch maßgebliche Unterstützung Deutschlands die Prinzipien für verantwortliche Investitionen in Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme (RAI-Prinzipien) im CFS verabschiedet . Zur Anwendung dieser Normen unterstützt die Bundesregierung die Erstellung von Handreichungen (Technical Guidelines) in Zusammenarbeit mit der FAO. Es wurden zudem bereits eine Reihe von Vorhaben der EZ initiiert, um Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/763 sowohl Entwicklungsländer bei der Umsetzung von Landnutzungsrechten marginalisierter Gruppen zu unterstützen, zivilgesellschaftliche Akteure zu stärken und auch Unternehmen, beispielsweise Agrarinvestoren, für die Umsetzung dieser Leitlinien zu sensibilisieren. Dafür wurde auch eine deutsche Übersetzung durch die Bundesregierung veröffentlicht. 18. Inwiefern spielen Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen von abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft im Globalen Süden eine Rolle beim von der G20-Entwicklungsarbeitsgruppe einberufenen „Social Protection Inter- Agency Cooperation Board“? Das Social Protection Inter-Agency Cooperation Board (SPIAC-B) dient der Geberkoordination und Abstimmung bzw. Kooperation von internationalen Prozessen , wie der Umsetzung der Agenda 2030 im Bereich „Soziale Sicherung“, ohne sich dabei thematisch einzugrenzen. Im Rahmen der gegenseitigen Information über Aktivitäten der Mitglieder wurde u. a. von FAO und von UNICEF auch über die Wirkungen von Maßnahmen der „Sozialen Sicherung“ auf landwirtschaftliche Beschäftigung(sbedingungen) berichtet (siehe u. a. hierzu Erläuterungen zu Frage 20). Des Weiteren werden regelmäßig Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten thematisiert (inklusive derer abhängig Beschäftigter in der Landwirtschaft ). So wird in diesem Jahr das u. a. von der deutschen EZ mitentwickelte Joint Statement on Disability and Social Protection zu Möglichkeiten der Absicherung und Berücksichtigung bzw. Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorgestellt und diskutiert. 19. Welche Rolle spielt der Agrarsektor in der Universal Social Protection Initiative der Weltbank und der ILO, an der die Bundesregierung sich beteiligt (www.ilo.org/global/topics/social-security/WCMS_378991/lang--en/index. htm)? Der Agrarsektor ist in dem von der Partnerschaft genutzten Verständnis von universeller sozialer Absicherung (Universal Social Protection – USP) konzeptionell mit abgedeckt. Dies geschieht implizit durch die für universelle soziale Sicherung notwendige komplementäre Verknüpfung von Programmen für verschiedene Zielgruppen (inkl. ländliche und landwirtschaftlich tätige Bevölkerung) sowie explizit durch Beschäftigungsprogramme im landwirtschaftlichen Sektor. Im Rahmen der ersten Aktivität der Partnerschaft, einer Sammlung von Beispielen vielversprechender Ansätze auf dem Weg zu universeller sozialer Absicherung in Partnerländern, ist von der FAO ein „Country Brief“ zur wirtschaftlichen und produktiven Wirkungen von Geldleistungen in Ländern Subsahara-Afrikas erarbeitet worden (siehe: www.social-protection.org/gimi/gess/RessourcePDF. action?ressource.ressourceId=53945). 20. Inwiefern spielen Arbeitsrechte und Arbeitsbedingungen von abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft im Globalen Süden eine Rolle bei der Social Protection Systems Initiative der EU? Die EU Social Protection System-Initiative (EU SPS) hat zum Ziel, die Partnerländer bei der Entwicklung von nachhaltigen und integrativen Systemen der sozialen Sicherung zu unterstützen, um Vulnerabilität und Ungleichheit durch universellen Zugang zu sozialer Sicherung für alle während des gesamten Lebens- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/763 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zyklus zu verringern. Besonderes Augenmerk wird auf die am stärksten gefährdetsten und benachteiligsten Menschen wie Kinder, Frauen, Minderheiten, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen gerichtet. Die ländliche Bevölkerung steht bei Maßnahmen der sozialen Sicherung im Fokus. Die Aktivitäten im Rahmen der EU SPS Initiative konzentrieren sich generell auf den informellen Sektor. 21. Wann wurde bzw. wird das Rapid Appraisal zu Chobe fertiggestellt, und wann wird dieses auf der Homepage von AATIF erscheinen (vgl. Ankündigung in der Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/13451)? Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Wirkungsstudie („Rapid Appraisal“) ist bereits im AATIF-Jahresbericht 2016/17 enthalten und kann dort eingesehen werden (www.aatif.lu/annual-reports.html; dort Seite 16 f./Seite 40 f.;). Der detaillierte Bericht wird im zweiten Quartal 2018 auf der Internetseite des AATIF erscheinen. 22. Inwiefern differenzierte AATIF nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Zielvorgabe der zu schaffenden Jobs bei Chobe Agrivision (Bundestagsdrucksache 18/13451, Antwort zu den Fragen 10, 11 und 14), welche Formen der Beschäftigung geschaffen werden sollten (z. B. saisonale Arbeitsplätze, Festanstellungen, Bezahlung über oder unter Mindestlohn etc.)? Inwiefern ist eine solche Differenzierung bei der Zielsetzung für die Bundesregierung wichtig? Der AATIF differenziert bei den geschaffenen Arbeitsplätzen zwischen saisonaler Arbeit (Arbeiter, die üblicherweise für wenige Monate unter Vertrag genommen werden) und zeitlich befristeten Festanstellungen („fixed term employments “). Sowohl saisonale Arbeitskräfte als auch befristete Festangestellte erhalten mindestens den Mindestlohn. Neben der Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze sowie dem Gehalt, sind auch weitere qualitative Faktoren zur Bewertung der geschaffenen Arbeitsplätze relevant. Aus diesem Grund analysiert der AATIF auch die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Angestellten, z. B. zusätzliche Leistungen, wie Mittagsspeisungen, Trainings oder Krankenversicherung. Die Bundesregierung hält diese Differenzierung für sinnvoll. 23. Inwiefern sammelt die Bundesregierung bei der Umsetzung bzw. Evaluation der Finanzierung von Chobe differenzierte Erkenntnisse darüber, welche Formen der Beschäftigung (z. B. saisonale Arbeitsplätze, Festanstellungen, Bezahlung über oder unter Mindestlohn etc.) geschaffen wurden (wenn ja, für Chobe bitte differenziert auflisten)? Alle AATIF-Investitionen werden mittels Wirkungsstudien (Rapid Appraisal) durch externe Stellen im Auftrag des AATIF evaluiert. Zur Fertigstellung einer solchen Studie wird mindestens eine Baseline erhoben, sowie, bei Abschluss des Investments (ca. 4 bis 5 Jahre später), eine Endline. Diese Wirkungsstudien werden von der AATIF Technical Assistance Facility finanziert und durchgeführt. Für Informationen zur Differenzierung zwischen Arbeitsformen bei Chobe wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Für eine Quantifizierung der geschaffenen Arbeitsplätze wird auf Bundestagsdrucksache 18/13451 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/763 24. Entsprechen die bei Chobe geschaffenen Jobs (vgl. die Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/13451) den Ansprüchen der Bundesregierung ? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die in Bundestagsdrucksache 18/13451 genannten Daten spiegeln bereits die erreichten Zahlen wider (differenziert nach den oben genannten Kriterien). Die Bundesregierung bedauert, dass im Fall von Chobe Investments das zuvor anvisierte Ziel von 1 000 Beschäftigten nicht vollständig realisiert werden konnte. Künftige Prüfungen werden einen noch stärkeren Fokus auf diese Thematik legen . Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Zielsetzung der AATIF-Investitionen nicht allein auf Beschäftigungsförderung gerichtet ist – auch andere Ziele wie z. B. Ernährungssicherung sind relevant. Auch haben sich im Fall Chobe Investment die Lebensbedingungen der Mitarbeitenden zum Positiven verändert, in dem der Zugang zu sauberem Trinkwasser, die ärztliche Versorgung und die Ausstattung der örtlichen Schule verbessert wurden. 25. Inwiefern wurden bei der Erstellung des Indikators 2 im GIZ Länderpaket Sambia für die Schaffung von 140 zusätzlichen Arbeitsplätzen weitere konkrete Zielvorgaben für diese Arbeitsplätze gemacht, neben der Tatsache, dass 20 Prozent der Arbeitsplätze auf Jugendliche und 35 Prozent auf Frauen entfallen sollen (GIZ Länderpaket Sambia; S. 8)? a) Welche weiteren konkreteren Kriterien sind das? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. b) Welche Kriterien werden oder wurden bei der Evaluation der geschaffenen Arbeitsplätze im Rahmen des Grünen Zentrums Sambia erfasst? Im aktuell gültigen Auftrag für das Länderpaket Sambia (22. September 2016) lautet die Zielvorgabe, 250 zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen, davon 50 (20 Prozent) für Jugendliche und 88 (35 Prozent) für Frauen. c) Bei welchen der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Unternehmen konkret wird die Schaffung von Arbeitsplätzen erwartet, mit denen die Zielerreichung angestrebt wird? Das Länderpaket Sambia fördert die Wertschöpfungsketten Milch, Erdnuss und Soja. Bisher sind Arbeitsplätze in der Verarbeitung der Erdnüsse zu Erdnussbutter und -snacks, in den von Kooperativen betriebenen Milchkühlungszentren, in der Milchverarbeitung sowie in kleinen Agroshops entstanden. Hinzu kommen Beschäftigungsmöglichkeiten in der landwirtschaftlichen Beratung, in der Verarbeitung , im Transport und in der Lagerverwaltung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/763 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Inwiefern wurden bei der Konzeption des Grünen Zentrums in Sambia die Interessensvertretungen abhängig Beschäftigter einbezogen bzw. konsultiert ? Falls diese nicht konsultiert oder einbezogen wurden, warum nicht? Während der Konzeption des Grünen Innovationszentrums Sambia wurde Kontakt zu mehreren Interessensvertretungen abhängiger Beschäftigter oder Kleinbäuerinnen und -bauern aufgebaut. Diese wurden zu Stakeholder Workshops eingeladen und in Einzelterminen befragt. Die Informationen flossen in die Gesamtkonzeption des Vorhabens ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/763 Anlage 1.1 GIZ Portfolio: Beschäftigungsbezüge in ländlichen Entwicklungsvorhaben Vorhaben mit LE-Kennung 1 und 2, die einen direkten Bezug zur landwirtschaftichen Entwicklung bzw. ländlichen Beschäftigungsförderung aufweisen * NA = nicht aufteilbar (überregionale Vorhaben) #Nummer Land Projektbezeichnung 1 AFRIKA NA* Förderung der afrikanischen Reis-Wertschöpfungskette 2 AFRIKA NA* Nachhaltige kleinbäuerliche Kakao- und Nahrungswirtschaft West- und Zentralafrika 3 AFRIKA NA* CAADP Berufsbildungsvorhaben für Frauen 4 AFRIKA NA* Förderung der Baumwollwirtschaft in Subsahara Afrika 5 AFRIKA NA* Förderung der afrikanischen Cashew-Wertschöpfungskette III 6 Afrikanische Union Förderung der beruflichen Qualifizierung in der Landwirt-schaft über NEPAD/CAADP 7 Afrikanische Union Förderung der beruflichen Qualifizierung in der Landwirt-schaft über NEPAD-CAADP II 8 Afghanistan Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigungsför-derung 9 Äthiopien Entwicklung von Kapazitäten zur Stärkung der Dürreresilienz der (agro-) pastoralen Bevölkerung im Tiefland Äthiopien 10 Äthiopien Programm Nachhaltige Landbewirtschaftung 11 Äthiopien Partizipative Waldbewirtschaftung (PFM) in oder angrenzend an Flächen des Sustainable Land Management Programms in Äthiopien 12 Äthiopien Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktivität durch Inno-vation (inkl. Mechanisierung) 13 Äthiopien Verbesserung der Ernährungssicherung und des Katastrophenrisikomanagments zur Stärkung der Resilienz in Afar/Äthiopien 14 Äthiopien Kapazitätsaufbau im Bildungswesen 15 Äthiopien Qualifizierung und Beschäftigungsperspektiven für Flüchtlinge und aufnehmende Bevölkerung in der Somali Region und Addis Abeba 16 Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Ghana, Indien, Kamerun, Kenia, Malawi, Mali, Mosambik, Nigeria, Sambia, Togo, Tunesien Grüne Innovationszentren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft 17 Benin Förderung der Landwirtschaft 18 Burkina Faso Erosionsschutz, Rückgewinnung und Inwertsetzung degra-dierter Flächen 19 Burkina Faso Programm landwirtschaftliche Entwicklung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/763 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode #Nummer Land Projektbezeichnung 20 Côte d'Ivoire Professionalisierung von Kakaoproduzentinnen und -produzenten und ihrer Organisationen in nachhaltiger Kakaoproduktion 21 Côte d'Ivoire Anpassung an den Klimawandel und Erhöhung der Resilienz der Bevölkerung in Moyan Cavally und Bas Sassandra 22 Côte d'Ivoire Entwicklung der Natur- und Wirtschaftsräume Tai und Comoé 23 Ghana Programm zur Förderung marktorientierter Landwirtschaft 24 Guatemala Bildung für das Leben und die Beschäftigung 25 IGAD Berufsbildung und Ernährungssicherheit im Ostsudan für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinden 26 Indien Umweltwirkungen und Anpassung an den Klimawandel durch das Mahatma Gandhi-Beschäftigungsprogramm 27 Kambodscha Regionale Wirtschaftsentwicklung III 28 Kamerun Unterstützung der ländlichen Entwicklung 29 Kaukasus NA* Schwerpunktprogramm Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Komponente Wirtschaftförderung 30 Kaukasus NA* Schwerpunktprogr. Nachh. Wirtschaftsentwicklung: Komponente Privatwirtschaftsentwicklung u. Berufsbildung im Südkaukasus 31 Kenia Ernährungssicherheit durch verbesserte landwirtschaftliche Produktivität im Westen Kenias 32 Kenia Anpassung an den Klimawandel im Nord-Osten Kenias 33 Kenia Unterstützung für Flüchtlinge, insbesondere Rückkehrwil-lige, und aufnehmende Gemeinden in Kenia 34 Kirigistan Biodiversitätserhalt und Armutsreduktion durch kommunale Bewirtschaftung von Walnuss-Wäldern und Weiden in Südkirgistan 35 Kirigistan Programm zur Förderung nachhaltiger Wirtschaftsentwick-lung 36 Kirigistan Förderung der Beschäftigung und beruflichen Qualifizierung 37 Laos Berufliche Bildung Laos (VELA) 38 Madagaskar Verbesserung der Resilienz der ländlichen Bevölkerung im Süden Madagaskars 39 Malawi Mehr Beschäftigung und Einkommen im ländlichen Raum 40 Mali Unterstützung des nationalen Programms zur Kleinbewässe-rung (PASSIP) 41 Marokko Beschäftigungsförderung im ländlichen Abwassermanage-ment und in der Sanitärversorgung 42 Marokko Nachhaltiger Tourismus zur Beschäftigungsförderung und Einkommensförderung im ländlichen Raum 43 Marokko Förderung von Kleinst-, Kleinen und Mittelständischen Un-ternehmen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/763 #Nummer Land Projektbezeichnung 44 Marokko Mobile Ausbildungszentren für die ländliche Bevölkerung in Marokko 45 Mauretanien Beschäftigungsförderung und berufliche Eingliederung im ländlichen Raum 46 Moldau Nachhaltigkeitssicherung und Upscaling des Projekts Moder-nisierung der Landwirtschaft 47 Moldau Programm der Nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung - Modul Strukturreform Berufsbildung 48 Namibia Förderung der Beruflichen Bildung 49 Namibia Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel in Nord-Namibia 50 Namibia Förderung der Beruflichen Bildung 51 Niger Ländliche Entwicklung und produktive Landwirtschaft 52 Niger Programm ländliche Entwicklung und produktive Landwirtschaft - Förderung der produktiven Landwirtschaft (PROMAP) 53 Niger Ernährungssicherung vulnerabler Bevölkerungsgruppen in der Region Tillabéri 54 Niger Unterstützung des Dispositif National zur Prävention und zum Management von Ernährungskrisen 55 Nigeria Förderung bedarfsgerechter beruflicher Qualifizierung in Ni-geria 56 Nigeria Breitenwirksame Wachstums- und Beschäftigungsförderung, Phase III 57 Senegal Erfolgreich im Senegal 58 Sierra Leone Employment Promotion Programme 59 Simbabwe Förderung der Ernährungssicherung und Landwirtschaft in Simbabwe (AISP IV) 60 Somalia Förderung der Lebensgrundlagen durch verbesserte Tierhal-tung und Landwirtschaft in der Region Saaxil in Somalia 61 Südsudan Ernährungssicherung und Entwicklung landwirtschaftlicher Märkte im Südsudan 62 Tadschikistan Lokale Wirtschaftsförderung in ausgewählten Hochgebirgs-regionen 63 Timor-Leste Friedensentwicklung durch Verbesserung von Beschäftigungsfähigkeit und Einkommensmögl. marginalisierter Bevölk .gruppen 64 Timor-Leste Beschäftigungsförderung für marginalisierte Gruppen 65 Togo Ländliche Entwicklung einschließlich Landwirtschaft 66 Togo Förderung der Jugendbeschäftigung und der beruflichen Bil-dung 67 Togo Ländliche Entwicklung einschließlich Landwirtschaft III Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/763 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode #Nummer Land Projektbezeichnung 68 Tschad Ernährungssicherung, Friedensförderung und Katastrophenri-sikomanagement zur Erhöhung der Resilienz im Tschad 69 Tunesien Teilhabe der ländlichen Bevölkerung am Management von Wasser und Boden am Oberstrom des Nebhana-Staudamms 70 Tunesien Förderung von nachhaltiger Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung 71 Tunesien Initiative landwirtschaftliche Wertschöpfungsketten 72 Tunesien Offener Regionalfonds Qualifizierung und Beschäftigung II im Maghreb 73 Tunesien Förderung wirtschaftlichen Empowerments von Frauen im ländlichen Raum 74 Tunesien Stärkung der Aus- und Weiterbildungskapazitäten für die Entwicklung des tunesischen Solarmarkts 75 Uganda Stärkung ländlicher Entwicklung in Norduganda 76 Uganda Programm Agrarfinanzierung und Ländliches Finanzwesen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/763 Anlage 1.2 KfW - Portfolio: Finanzielle Zusammenarbeit, Projekte in der Landwirtschaft, laufendes Portfolio Abkürzungen KKMU Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen KMU Kleine und mittlere Unternehmen Vorhaben im Schwerpunkt Sicherung der Ernährung, Landwirtschaft, Fischerei (CRS 31): Nummer Land Vorhaben 1 Niger Basin Authority Kleinbäuerliche Bewässerungslandwirtschaft in Niger 2 Niger Basin Authority Klimawandel, Ressourcenmanagement, Ernährungssicherung - Guinea 3 Afrika, nicht aufteilbar - über-regionale Vorhaben Outgrower Fund 4 Afrika, nicht aufteilbar - über-regionale Vorhaben Dürreversicherung für Afrika (African Risk Capacity) 5 Afrika, nicht aufteilbar - über-regionale Vorhaben Unterstützung der Plattform für landwirtschaftliches Risikomanagement in Afrika (PARM) 6 Ägypten Stauwehr und Wasserkraftwerk Assiut 7 Alle Entwicklungsländer Förderung der ländlichen Entwicklung in Armutsregionen (IFAD) 8 Armenien Integriertes Wasserressourcenmanagement Akhouryan Fluss 9 Äthiopien Programm Nachhaltige Landbewirtschaftung 10 Äthiopien Stärkung der Dürreresilienz der pastoralen und agro-pastoralen Bevölkerung in der Afar - Region 11 Äthiopien Erhalt von Boden-und Wasserressourcen zur Stärkung der Dürreresilienz und Erhöhung der Ernährungssicherheit 12 Benin Förderung der Landwirtschaft - Investitionsfonds 13 Bolivien Nationales Bewässerungsprogramm (SIRIC ) 14 Bolivien Bewässerungsprogramm Wasser und Klimawandel 15 Burkina Faso Kleinbewässerung im Großraum West 16 Burkina Faso Nachhaltige Agrarwirtschaftsförderung 17 Burkina Faso Kleinbewässerung im Großraum West 18 Burkina Faso Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktivität durch boden - und wasserkonservierende Maßnahmen 19 China Nachhaltige Waldbewirtschaftung Hunan 20 China Aufforstung und Umweltschutz Xining 21 Central African Forest Com-mission Förderung zertifizierter Waldbewirtschaftung 22 Cote d'Ivoire Programm Agrarwirtschaft 23 Fondo Indigena Integriertes Umweltmanagement mit indigenen Völkern in Zentralamerika 24 Ghana Fonds zur Förderung der marktorientierten Landwirtschaft 25 Ghana Ländliche Finanzdienstleistungen 26 Guatemala Anpassung an den Klimawandel in der Trockenzone Guatemalas 27 Indien NABARD Umbrella Programm 28 Indien Programm Klimaanpassung im Himalaya - Community based Sustainable Forests Management 29 Indien Wassereinzugsgebiete - Programm in Gujarat 30 Indien Klimaanpassung und Bodenrehabilitierung in Wassereinzugsgebieten in Indien Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/763 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nummer Land Vorhaben 31 Indonesien Forstprogramm 32 Jordanien Anpassung an den Klimawandel 33 Kamerun Forstsektorkorbfinanzierung 34 Kamerun Forstsektorkorbfinanzierung (Klimaschutz - REDD) 35 Kenia Privatsektorförderung in der Landwirtschaft-Bewässerung Lower Nzoia 36 Kenia Kleinbewässerung Mount Kenya 37 Kenia Agrarfinanzierung Kenia 38 Madagaskar Erosionsschutzprogramm 39 Madagaskar Küsten- und Meeresschutz 40 Mali Unterstützung des Nationalen Programms zur nachhaltigen Kleinbewässerungslandwirtschaft 41 Marokko Effiziente Bewässerung in Zerrar 42 Marokko Kleine und mittlere Bewässerungsperimeter 43 Mauretanien Fischereiüberwachung 44 Namibia Infrastrukturvorhaben in Verbindung mit einer Landreform 45 Niger Programm ländliche Entwicklung/produktive Landwirtschaft 46 Tadschikistan Klimaanpassung durch nachhaltigen Waldbau in wichtigen Einzugsgebieten in Tadschikistan zur Sicherung der Wasserversorgung und Schutz der lokalen Bevölkerung vor Katastrophen 47 Togo Landwirtschaft 48 Togo Ländliche Entwicklung und Landwirtschaft 49 Tunesien Modernisierung vom Bewässerungsperimetern im Medjerdatal 50 Tunesien Verbesserung des Wasserressourcenmanagements (PISEAU) 51 Tunesien Betriebsfonds für ländliche Wasserinfrastruktur 52 Vietnam Programm integrierter Küsten- und Mangrovenwaldschutz zur Anpassung an den Klimawandel 53 Vietnam Förderung von nachhaltiger Waldwirtschaft und Biodiversität zur Minderung von Treibhausgasen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/763 Finanzielle Zusammenarbeit, Projekte zur Förderung der ländlichen Finanzierung und der Agrarfinanzierung (CRS Code 24), laufendes Portfolio Hinweis: Hierbei handelt es sich um Projekte zur Förderung der ländlichen sowie der Agrarfinanzierung. Die Auswahl der Vorhaben erfolgte dabei anhand der Kennung "Ländliche Entwicklung". Es wurden Vorhaben berücksichtigt, die mit den Kennungen LE1 (d.h. ländliche Entwicklung ist ein wichtiges Nebenziel der FZ-Maßnahme) und LE2 (ländliche Entwicklung ist ein Hauptziel der FZ-Maßnahmen) eingestuft wurden. In Vorhaben zur Förderung der Kreditvergabe im ländlichen Raum entfällt ein Teil der Finanzierung auf landwirtschaftliche Betriebe (Kleinbauern , KKMUs,) und fällt damit in den Bereich der Agrarfinanzierung. Im Rahmen dieser Vorhaben werden jedoch auch Kredite an nicht-landwirtschaftliche Betriebe und Privathaushalte vergeben. Nummer Land Vorhaben 1 Afghanistan Aufbau einer Mikrofinanzbank, KMU-Kreditlinie 2 Afrika, nicht aufteilbar - über-regionale Vorhaben African Agriculture and Trade Investment Fund (AATIF) 3 Afrika, nicht aufteilbar - über-regionale Vorhaben Weiterentwicklung der Mikrofinanzinitiative für Sub-Sahara Afrika (MIFSSA) 4 Afrika, nicht aufteilbar - über-regionale Vorhaben Fazilität zur Finanzierung landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten (AgDeVCo) 5 Afrika, nicht aufteilbar - über-regionale Vorhaben Fazilität zur Finanzierung landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten (LAFCO) 6 Alle Entwicklungsländer Fairtrade Access Fund 7 Alle Entwicklungsländer Länderübergreifende Micro Finance Institution - Refinanzierungsfazilität zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen 8 Alle Entwicklungsländer Fairtrade Access Fund 9 Armenien Programm zur Unterstützung des Landwirtschaftssektors 10 Aserbaidschan Aserbaidschan Ländliches Kreditwesen (EFSE) 11 Asien, nicht aufteilbar - über-regionale Vorhaben Asia Debt Fund (MIFA) 12 Asien, nicht aufteilbar - über-regionale Vorhaben Social Entrepreneurship Asien 13 Asien, nicht aufteilbar - über-regionale Vorhaben Erweiterung MIFA Asia Debt Fund 14 Banque Ouest Africaine de Développement Treuhandbeteiligung an der BOAD (DEG) 15 Banque Ouest Africaine de Développement Übertragung der DEG-Treuhandbeteiligung an der BOAD auf die KfW 16 Benin Ländliche Finanzierung Benin 17 Bolivien Länderübergreifende Micro Finance Institution - Refinanzierungsfazilität zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen 18 Bosnien-Herzegowina Entwicklung Mikrofinanzsektor 19 Georgien Programm Agrarfinanzierung (Treuhandbeteiligung) 20 Ghana Mikrofinanzierung 21 Honduras KKMU-Finanzsektorförderung 22 Indien Neue Ansätze KKMU-Finanzierung (SIDBI) 23 Indien Förderung von Mikrofinanzierung und Kleinunternehmen (SIDBI) 24 Indien Invest India Micropension Scheme (IIMPS) 25 Indien Programm Privatsektorförderung - Treuhandbeteiligung Innovative Landwirtschaft 26 Kaukasus, nicht aufteilbar Klimaversicherungsfonds (Kaukasus Fenster) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/763 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nummer Land Vorhaben 27 Kenia Länderübergreifende Micro Finance Institution - Refinanzierungsfazilität zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen 28 Kirgisistan Schwerpunktprogramm Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Komponente Ländliches Finanzwesen 29 Kirgisistan Ländliches Mikrofinanzwesen 30 Kirgisistan Finanzsektorprogramm 31 Kirgisistan Länderübergreifende Micro Finance Institution - Refinanzierungsfazilität zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen in Kirgisistan (Treuhandbeteil.) 32 Kongo, Dem. Re. Sektorprogramm Mikrofinanz 33 Kosovo Finanzsystementwicklung 34 Kosovo Finanzdienstleistungen zur Beschäftigungsförderung im Landwirtschaftssektor 35 Laos Mikrofinanzdienstleistungen im ländlichen Raum 36 Mittel- und Osteuropa/Südost-europa, nicht aufteilbar Europäischer Fonds für Südosteuropa 37 Mosambik Einlagensicherungsfonds 38 Mosambik Agrarfinanzierung 39 Mosambik Deepening Fund 40 Myanmar Nachhaltige Finanzierung von KMU 41 Namibia Aufbau von Finanzinstitutionen 42 Nepal Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im ländlichen Raum 43 Nigeria Nigerianisches Programm zur Agrarfinanzierung 44 Peru Ländliches Finanzwesen Peru 45 Peru Verbesserung der Kreditrisikobewertung im ländlichen Raum 46 Ruanda Programm Wirtschafts - und Beschäftigungsförderung - Förderung Mikrofinanzsektor 47 Ruanda Challenge Fund 48 Ruanda Finanzsektorentwicklung: Förderung wachstums- und exportorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Ruanda 49 Serbien Finanzsystemenentwicklung im ländlichen Raum 50 Serbien Europäischer Fonds für Südosteuropa (EFSE) 51 Staatengemeinschaft Asiens; Regionale Förderung von Finanzsystementwicklung für Beschäftigte und Einkommen CMLV (Cambodia, Myanmar, Laos, Vietnam ) - Staaten 52 Südosteuropa Innovativer Unternehmens-Fonds (ENIF) 53 Tadschikistan Schwerpunktprogramm Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Komponente Aufbau einer Mikrofinanzbank-Kreditlinie 54 Tadschikistan Finanzsektorprogramm 55 Uganda Programm Entwicklung der Agrarfinanzierung 56 Ukraine Förderung von Klein- und Mittelunternehmen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/763 Anlage 1.3 BMEL Bilaterales Kooperationsprogramm: Kooperationsprojekte mit abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft i.d.Zielgruppen Nummer Land Projektbezeichnung 1 Marokko Deutsch-Marokkanisches Exzellenzzentrum für Landwirtschaft - II. Phase 2 Sambia Deutsch-Sambisches Agrartrainings- und Wissenszentrum 3 China Deutsch-Chinesisches Kooperationsprojekt zur Weiterentwicklung der Tierzucht in China 4 China Deutsch-Chinesischer Ackerbau und Landtechnik Demonstrationspark (DCALDP) 5 Kasachstan Deutsches Agrarzentrum DAZ in Kasachstan 6 Ukraine Aufbau eines deutsch-ukrainischen Agrardemonstrations- und Fortbildungszentrums (ADFZ) 7 Ukraine Deutsch-Ukrainische Zusammenarbeit im Bereich Ökolandbau Weitere BMEL Projekte Nummer Land Projektbezeichnung 1 Afrika, Asien und Lateinamerika Umsetzung der Ernährungssicherungskriterien im Rahmen von Biomasse-Nachhaltigkeitsstandards Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333