Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7657 19. Wahlperiode 08.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7284 – Finanztransaktionssteuer nach französischem Vorbild, Teil III (Aufkommensschätzungen) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die „Süddeutsche.de“ berichtete am 2. Dezember 2018 (www.sueddeutsche.de/ wirtschaft/finanztransaktionssteuer-eu-olaf-scholz-1.4235483), Deutschland und Frankreich hätten ein gemeinsames Positionspapier zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT) im Gebiet der Verstärkten Zusammenarbeit (VZ) vorgelegt. Dieses Positionspapier habe der „Süddeutschen Zeitung“ zu diesem Zeitpunkt auch vorgelegen. Als Vorbild diene das bereits in Frankreich erprobte Modell. Dort würden sämtliche Transaktionen von im Inland emittierten Aktien besteuert. Und zwar von Unternehmen, deren Marktkapitalisierung bei mehr als einer Mrd. Euro liege. Die Einnahmen der Steuer könnten „ein Beitrag zu einem Euro-Zonen-Budget“ sein, soll es laut der „Süddeutschen Zeitung“ in dem Papier heißen. Das Blatt berichtet weiter, ginge es nach Berlin und Paris, solle dieses Extrabudget Teil des EU-Gesamthaushalts sein, dem alle Mitgliedstaaten zustimmen müssen. Um Länder, die ein Eurozonenbudget kritisch sehen, davon zu überzeugen, solle es einen besonderen Anreiz geben: Die Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer könnten mit den Beiträgen in den EU-Haushalt verrechnet werden. Wer sich also beteilige, müsse weniger in die Gemeinschaftskasse zahlen. Am Rande von ECOFIN (= Economic and Financial Minister) und Eurogruppe am 3. und 4. Dezember 2018 fand ein informelles Ministertreffen der an der VZ beteiligten Mitgliedstaaten zur FTT statt. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 übermittelte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das deutsch-französische Positionspapier zur Einführung einer FTT „Common position paper on the introduction of an EU-wide financial transaction tax (FTT)“ an den Deutschen Bundestag. Dieses Schreiben wurde als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Das Positionspapier wurde am 12. Dezember 2018 den Mitgliedern des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages elektronisch zugesandt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7657 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Deutsch-französische Einigung auf eine Finanztransaktionssteuer nach französischem Vorbild“ (Bundestagsdrucksache 19/4167) teilte die Bundesregierung u. a. mit: „In Zusammenarbeit mit Frankreich würden derzeit mögliche Ausgestaltungen einer Finanztransaktionssteuer nach dem französischen Vorbild erarbeitet . Die Ergebnisse würden nach Abschluss der Arbeiten auf europäischer Ebene vorgestellt werden. Unter Verweis auf diese Begründung würden die meisten der technischen Fragen der Fragesteller, aber auch die bis dahin auf Arbeitsebene kontrovers diskutierten offenen Punkte, nicht oder ausweichend beantwortet. Daher werden die Fragen nunmehr erneut vorgebracht.“ „Die zitierten Zahlen stammen nach Angabe der Fragesteller aus einem Papier , das in den Beratungen auf Arbeitsebene vorgelegt wurde und dem Deutschen Bundestag im Rahmen der Informationspflichten der Bundesregierung nach EUZBBG übersandt wurde. Die Bundesregierung macht sich die darin enthaltenen Berechnungen nicht zu eigen. In den Gesprächen von Experten auf Arbeitsebene ist es auch zu keiner Festlegung im Hinblick auf Einnahmeerwartungen oder die Auswirkungen der in der Frage dargestellten politischen Entscheidungen gekommen.“ „Die Bundesregierung hat in Bezug auf die Einnahmeerwartungen für Deutschland eine eigene Studie in Auftrag gegeben, die öffentlich verfügbar ist (www.copenhageneconomics.com/dyn/resources/Publication/publication PDF/4/264/0/Eine%20Europ%C3%A4ische%20Finanztrans-aktionsteuer.%20 Einnahmen%20sowie%20Auswirkungen%20auf%20das%20deutsche%20BIP% 20(German).pdf).“ „Die Bundesregierung hat in Bezug auf die Einnahmeerwartungen für Deutschland eine eigene Studie in Auftrag gegeben, die öffentlich verfügbar ist (s. Antwort zu Frage 20). Berechnungen zu den Einnahmeerwartungen anderer Mitgliedstaaten nimmt die Bundesregierung nicht vor.“ Eine dezidierte Übersicht zu der Entwicklung der Beratungen bis zum Beginn des Jahres 2018 kann der Bundestagsdrucksache 19/3848 entnommen werden. Dies gilt entsprechend zur Funktionsweise der nationalen französischen FTT. 1. Hält die Bundesregierung die Studie von Copenhagen Economics aus dem Jahr 2014, der noch die Annahme einer weitestmöglichen Bemessungsgrundlage entsprechend des Richtlinienentwurfs der Europäischen Kommission vom 14. Februar 2013 zugrunde lag, zur Abschätzung etwaiger Aufkommenserwartungen aus einer FTT nach französischem Vorbild (Aktientransaktionssteuer ) besser geeignet, als die aktuellere Analyse der Europäischen Kommission „Revised revenue estimations for the FTT (May 2018)“ (EU-Dok 198/2018)? 2. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Analyse der Europäischen Kommission (EU-Dok 198/2018) sehr stark segregiert nach einzelnen Finanzinstrumenten und deren jeweiligen Ausprägungen das Transaktionsvolumen sowie die geschätzten Einnahmen daraus darstellt? 3. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es die Analyse der Europäischen Kommission (EU-Dok 198/2018) ermöglicht, die Wirkung von Steuerbefreiungen bzw. von Bereichsausnahmen von der Besteuerung abzuschätzen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7657 4. Ist die Bundesregierung der Ansicht, eine eigene, besser geeignete Darstellung zur Analyse für eine solche umfassende Aufkommensschätzung erstellen zu können? Und wenn ja, hat die Bundesregierung eine solche, für alle an der VZ beteiligten Mitgliedstaaten greifende Aufkommensanalyse bereits erstellt? Bzw. zu wann wird die Bundesregierung solche vornehmen? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung tritt dafür ein, die Verhandlungen zur Einführung einer FTT auf europäischer Ebene erfolgreich zu Ende zu bringen. Diesem Ziel dient der von den Finanzministern Deutschlands und Frankreichs erarbeitete neue Vorschlag . Im Rahmen der politischen Neuausrichtung werden auch Projektionen einer möglichen Einnahmenhöhe betrachtet. Bisher liegt der Bundesregierung jedoch noch keine, den aktuellen Vorschlag betreffende Aufkommensschätzung für die an der VZ beteiligten Staaten vor. Die Bundesregierung selbst wird eine solche Schätzung nicht vornehmen. 5. Aus welchen Gründen stuft die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission erarbeitete, dezidierte Analyse zu den revidierten Einkommenserwartungen auf Basis der seit 2013 erfolgten Verhandlungen unter den an der VZ beteiligten Mitgliedstaaten, die zu einer Reduktion der ursprünglichen Einnahmeerwartungen führen, weiterhin als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ein? Die Gründe ergeben sich aus § 4 Absatz 1 i. V. m. Absatz 2 Nummer 4 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG). Die Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist die niedrigste von vier Geheimhaltungsstufen. Sie ist vorzunehmen, wenn die Kenntnis der Verschlusssache durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Die Einstufung als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ wurde von der Bundesregierung als notwendig angesehen. Das Veröffentlichungsrecht steht dem Urheber zu. Dieser hat das Papier nicht selbst veröffentlicht, sondern nur an die Mitgliedsstaaten der VZ verteilt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7657 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass bei einer FTT auf Basis der Beschlusslage der informellen Ministerverständigungen der an der VZ beteiligten Mitgliedstaaten zum Stand Februar 2018 (Core Engine und bis dahin weitgehend konsenstierte Befreiungen bzw. Bereichsausnahmen ) Einnahmen – von rund 15,992 Mrd. Euro für die zehn an der VZ beteiligten Mitgliedstaaten bzw. – von rund 5,109 Mrd. Euro für Deutschland zu erwarten gewesen wären? a) Und wenn nein, aus welchen Gründen teilt die Bundesregierung diese Ansicht nicht? b) Und wenn nein, zu welchen Ergebnissen kommt die Bundesregierung? Bindende Beschlüsse im Zusammenhang mit der Verstärkten Zusammenarbeit sind vom Rat zu treffen. Insofern kann mit der in der Frage angesprochenen „Beschlusslage “ allein ein Stand informeller Gespräche im Februar 2018 gemeint sein. Aus Sicht der Bundesregierung lässt dieser Stand keine verlässliche Schätzung zu einem möglichen Aufkommen in Deutschland oder in allen Mitgliedstaaten der Verstärkten Zusammenarbeit zu. Dazu fehlen insbesondere hinreichend konkrete Festlegungen zum Steuersatz und zur Bemessungsgrundlage bei Derivaten . Aus diesem Grund kann die Bundesregierung die von den Fragestellern genannten Zahlen nicht überprüfen. 7. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass bei einer FTT auf Basis des deutsch-französischen Positionspapiers (reine Aktientransaktionssteuer ) Einnahmen – von rund 4,402 Mrd. Euro für die zehn an der VZ beteiligten Mitgliedstaaten bzw. – von rund 1,406 Mrd. Euro für Deutschland zu erwarten wären? a) Und wenn nein, aus welchen Gründen teilt die Bundesregierung diese Ansicht nicht? b) Und wenn nein, zu welchen Ergebnissen kommt die Bundesregierung? Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller, dass bei einer FTT nach französischem Vorbild nach vorläufiger grober Schätzung für Deutschland ein Aufkommen in einer Größenordnung von rund 1 1/2 Mrd. Euro generiert werden könnte. 8. Inwiefern greift der zu den Verhandlungen über den Kommissionsvorschlag für eine FTT-Richtlinie von der Bundesregierung vorgetragene Hinweis nicht mehr, aktualisierte Aufkommensschätzungen ließen sich bislang nicht durchführen, da die Bemessungsgrundlage noch nicht endgültig festgelegt und daher nicht zu bestimmen sei, im Hinblick auf das konkretisierte, deutsch-französische Positionspapier für eine FTT nach französischen Vorbild nicht mehr? Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 sowie 7 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7657 a) Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der kleineren Mitgliedstaaten (insbesondere Österreich und Slowenien), bei einer zu stark begrenzten Bemessungsgrundlage zu geringe Einnahmen generieren zu können, sodass sich für diese der Aufbau einer neuen Steuerverwaltung nicht mehr rechnen könne? Die Bundesregierung nimmt diese Befürchtungen ernst. b) Haben Deutschland und Frankreich den anderen Mitgliedstaaten zu ihrem deutsch-französischen Positionspapier bereits konkrete, aktualisierte Aufkommensschätzungen vorgestellt, die auch das Aufkommen für die an der VZ beteiligten Mitgliedstaaten, insbesondere für die kleineren Mitgliedstaaten , gesondert ausweisen? Und wenn ja, wie lautet diese im Detail? Nein. c) Wenn nein, aus welchen Gründen nimmt die Bundesregierung an, mit einem Impuls, der für die kleineren Mitgliedstaaten ein nachteiliges Besteuerungsprinzip vorsieht, jene Mitgliedstaaten ohne jede Aufkommensschätzung für diese Mitgliedstaaten von dem Impuls bzw. Positionspapier überzeugen zu können? Die Bundesregierung verweist an dieser Stelle auf die Übersendung vom 18. Januar 2019 an den Finanzausschuss zur Erfüllung der Unterrichtungspflicht nach EUZBBG. Die Übersendung wurde als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . 9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mit dem Impuls bzw. Positionspapier einer auf Aktientransaktionen begrenzten FTT der letzte, innerhalb der Core Engine ungelöste Streitpunkt der Behandlung der Altersvorsorge und damit der Stillstand in den Verhandlungen besser gelöst werden kann? Die Bundesregierung tritt dafür ein, die Verhandlungen zur Einführung einer FTT auf europäischer Ebene erfolgreich zu Ende zu bringen. Diesem Ziel dient der von den Finanzministern Deutschlands und Frankreichs erarbeitete neue Vorschlag . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333