Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 7. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7659 19. Wahlperiode 11.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Annalena Baerbock, Katja Dörner, weiterer Angeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/7318 – Vorstellung des Bundesprogramms Fachkräfteoffensive (BMFSFJ) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 18. Dezember 2018 stellte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) öffentlich seine Konzeption des geplanten Bundesprogramms ‚Fachkräfteoffensive‘ vor. Das Bundesministerium plant dabei nach eigenen Angaben mit einen Mitteleinsatz von insgesamt 300 Mio. Euro bis 2022. Dies ist insofern überraschend, als das die bisher bewilligten oder in der Finanzplanung der Bundesregierung berücksichtigten Finanzmittel deutlich übersteigt. Dieser zusätzliche bundesseitige Finanzbedarf wurde in den kurz zuvor beendeten Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages nicht erwähnt. Auch ist bislang nicht dargelegt, welche Erkenntnisgewinne das Bundesmodellprogramm erbringen soll, in welchem Verhältnis es zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung liegt und worin eine etwaige Anschubfunktion des Programms läge. Nach derzeitigem Stand sind im Einzelplan 17 für das Jahr 2019 40 Mio. Euro eingestellt und mit einer Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 20 Mio. Euro für das Jahr 2020 versehen. Für 2020 hat die Bundesregierung weiterhin 60 Mio. Euro für diesen Titel eingeplant. 1. Ist es richtig, dass bisher 60 Mio. Euro für das Bundesprogramm inklusive Verpflichtungsermächtigungen vom Deutschen Bundestag bewilligt worden sind, weitere 40 Mio. Euro mittelfristig von der Bundesregierung eingeplant sind und damit noch 200 Mio. Euro weder bewilligt noch in der mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung vorgesehen sind? Derzeit sind an verfügbaren Haushaltsmitteln und Verpflichtungsermächtigungen 60 Mio. Euro für die Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher in den Jahren 2019 und 2020 im Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorhanden (Kapitel 1710 Titel 684 02). Das BMFSFJ plant eine Aufstockung des Bundesprogramms auf insgesamt 300 Mio. Euro und eine Laufzeit bis 2023. Dieser Bedarf wurde gegenüber dem Bundesfinanzministerium angemeldet. Das regierungsinterne Verfahren zur Haushaltsaufstellung schließt mit dem Kabinettbeschluss voraussichtlich am 26. Juni 2019 ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7659 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Ist die Planung mit insgesamt 300 Mio. Euro bereits mit dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmt? Wenn nein, wann soll der Abstimmungsprozess über die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossen sein? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Ist in den Planungen der Bundesregierung vorgesehen, für eine künftige Ausfinanzierung des Bundesprogramms Fachkräfteoffensive auch Mittel aus dem Titel Qualifizierungsoffensive (1702 68402) umzuwidmen, und wenn ja, in welcher Höhe? Im Haushaltsjahr 2019 sind die Titel der Qualifizierungsoffensive und der Fachkräfteoffensive bis zu einer Höhe von 10 Mio. Euro gegenseitig deckungsfähig. Ob das BMFSFJ von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, hängt vom Verlauf des Haushaltsjahres 2019 ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen . 4. Unterstellt, es bliebe bei diesem Titel bei dem bisher bewilligten Finanzierungsumfang , könnte das Bundesprogramm dennoch in der angekündigten Form – wenn auch mit geringeren Fallzahlen – durchgeführt werden (Bezugspunkt der Frage ist die Darstellung des Bundesprogramms durch das BMFSFJ vom 18. Dezember 2018 unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/fachkraefteoffensivefuer -erzieherinnen-und-erzieher-vorgestellt/131402)? Würde das BMFSFJ auch in diesem Falle das Bundesprogramm umsetzen? Das BMFSFJ wird im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen entsprechend Mittel für die geplante Fachkräfteoffensive einsetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Sollte das Bundesprogramm im geplanten Umfang von 300 Mio. Euro realisiert werden, mit welchen Einsparungen rechnet die Bundesregierung an anderen Stellen, vor allem bei BAföG und der Berufsausbildungsbeihilfe (bitte einzeln nach diesen und ggf. weiteren Leistungsbereichen aufschlüsseln)? Aussagen darüber, ob Fachschülerinnen und Fachschüler, deren Vergütung das geplante Bundesprogramm ab dem Ausbildungsjahr 2019 fördern würde, möglicherweise einen Anspruch auf BAföG haben würden und wie sich dies auf die Ausgaben für das BaföG auswirken würde, können nicht getroffen werden. Förderungen mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sind bei schulischen Ausbildungen im Allgemeinen und ohne spezielle Sonderregelung nicht vorgesehen. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist eine Förderung über BAB für eine Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher somit nicht möglich, so dass hier keine Einsparungen zu erwarten sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7659 6. Bezieht sich die genannte Zahl von 5 000 – laut BMFSFJ sollen 5 000 Ausbildungen „ab dem Ausbildungsjahr 2019“ gefördert werden („Praxisintegrierte vergütete Ausbildung“) – auf den gesamten Zeitraum 2019 bis 2022 mit einer Förderdauer von drei Ausbildungsjahren, beginnend mit dem Ausbildungsjahr 2019/2020? Beinhaltet das Bundesprogramm für diesen Programmbereich die Erforderlichkeit einer Kofinanzierung von anderer Stelle, und wenn ja, wie hoch muss diese dann ausfallen? Mit dem geplanten Bundesprogramm könnten Träger für zwei Ausbildungsjahrgänge (ab 2019/2020 und ab 2020/2021) mit einem Zuschuss für die Schaffung von zusätzlichen vergüteten praxisintegrierten Ausbildungsplätzen zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher in Kinderbetreuungseinrichtungen für die Gesamtdauer der Ausbildung (3 Jahre) gefördert werden . Die Förderung soll degressiv erfolgen. Es sind daher Eigenanteile des Trägers für die Ausbildungsvergütung sowie ggf. für Verwaltungsausgaben bei der Umsetzung zu leisten. 7. Wie viele Weiterbildungen und Freistellungen sind für den Programmbereich „Praxisanleitung“ geplant? Welchen Umfang sollen die Maßnahmen jeweils zeitlich und finanziell haben ? Wie viele der Gesamtmittel des Bundesprogramms sind für diesen Bereich vorgesehen? Beinhaltet das Bundesprogramm für diesen Programmbereich die Erforderlichkeit einer Kofinanzierung von anderer Stelle, und wenn ja, wie hoch muss diese dann ausfallen? Das geplante Bundesprogramm ist für die Förderung von rund 2 500 Erzieher/ -innen mit Qualifizierungen zu Anleitungsfachkräften kalkuliert, rund 2 500 Fachschülerinnen und Fachschüler könnten von der Praxisanleitung und professioneller Begleitung profitieren. Im Rahmen dieser Kalkulation könnten Qualifizierungen zur Praxisanleitung mit einem Betrag von bis zu 1 000 Euro (pro Person) bezuschusst werden. Die geplante Förderung der notwendigen zeitlichen Freistellung während der Förderlaufzeit des geplanten Bundesprogramms betrüge durchschnittlich zwei Anleitungsstunden pro Woche. Eine Kofinanzierung ist vorgesehen, sofern die Ausgaben die Qualifizierungskosten übersteigen. Im Übrigen ist das Interessenbekundungsverfahren abzuwarten. 8. Für den Bereich „Perspektiven mit Aufstiegsbonus“ sind besondere Vergütungszuschüsse vorgesehen, in welcher Höhe, und für welche Fallkonstellationen sind Zuschüsse angedacht? Mit welcher Fallzahl rechnet die Bundesregierung, und was werden die Gesamtkosten in diesem Programmbereich sein? Ist eine Kofinanzierung erforderlich? Was passiert nach Auslaufen des Bundesprogramms bei Fachkräften, die aus diesem Zuschüsse erhalten haben? Mit dem Aufstiegsbonus könnten Träger rund 2 500 pädagogische Fachkräfte fördern , die nach einer Weiterbildung in einer besonderen Tätigkeit eingesetzt und dafür besser bezahlt werden. Im Rahmen dieser Kalkulation soll der Aufstiegsbonus eine Besserbezahlung durch Höhergruppierung oder Zulage in Höhe der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7659 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Differenz zum bisherigen Gehalt in Höhe von bis zu 300 Euro monatlich je Fachkraft finanzieren. Eine Kofinanzierung ist erforderlich, sofern der Differenzbetrag mehr als 300 Euro beträgt. 9. Wie viele zusätzliche Fachkräfte erhofft die Bundesregierung durch dieses Bundesprogramm gewinnen zu können? Um welche Größenordnung vermindert sich der von der Bundesregierung in diesem Feld identifizierte Fachkräftebedarf von 191 000 Fachkräften bis 2025 (vgl. neue prognos-Studie; mittelbar abzurufen unter www.bmfsfj.de/ bmfsfj/fachkraefteoffensive-fuer-erzieherinnen-und-erzieher-vorgestellt/ 131402)? Inwieweit mit dem Bundesprogramm die in der zitierten Studie vorausgeschätzte Anzahl der bis 2025 benötigten Fachkräfte vermindert wird, kann vor dem Hintergrund , dass die Inanspruchnahme des Programms abzuwarten ist, nicht beziffert werden. Die Wirkung der im Rahmen des Bundesprogrammes geplanten Maßnahmen wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Das Bundesprogramm soll einen Impuls dazu geben, die Ausbildungsbedingungen und die Ausbildungskapazitäten hin zu einer praxisintegrierten und vergüteten Ausbildung zu steigern. 10. Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die von prognos ermittelte Fachkräftelücke auf die Betreuung nach unterschiedlichen Altersgruppen (0 bis 3, 3 bis 6, unter 10 Jahre) verteilt? Die Quantifizierung der Fachkräftelücke nach Altersgruppen ist auf Basis des Studienansatzes, der sich am Ansatz von Vorgängerstudien des DJI bzw. der TU Dortmund orientiert (s. die Ausführungen auf Seite 2 der Studie), nicht möglich . Ursächlich hierfür ist, dass die Statistik, die der Prognose der Neuzugänge zugrunde liegt, keine Auskunft über die Verteilung der Neuzugänge auf die Altersgruppen der betreuten Kinder gibt. 11. Teilt die Bundesregierung die Erwartung, ab 2021 werde – wie auch in besagter Studie als Annahme enthalten – nach dem angekündigten Rechtsanspruch auf Betreuung für Schulkinder die Betreuungsquote der Schulkinder bis 10 Jahren bzw. für die Grundschulzeit bei 73 Prozent liegen? Die o. g. Studie zeigt, ausgehend vom Jahr 2017, die Veränderungen des Fachkräftebedarfs in der Frühen Bildung. Hierfür wurden vorhandene Daten fortgeschrieben , aktuelle Daten ermittelt und Annahmen zur Entwicklung des Fachkräftebedarfs und -potenzials präzisiert. Den Berechnungen des zukünftigen Personalbedarfs für die Betreuung von Grundschulkindern wurden die Befragungsergebnisse der aktuellen Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des DJI zugrunde gelegt, wonach auf Bundesebene 73 Prozent der Eltern eines Grundschulkindes angaben, einen Betreuungsplatz für ihr Grundschulkind zu benötigen. Die o. g. Studie trifft aus Sicht des BMFSFJ insoweit Annahmen für die Berechnungen des Fachkräftebedarfs ; sie liefert wichtige Hinweise für zukünftige Entwicklungen und ist somit eine wichtige Planungsgrundlage. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7659 12. Hat sich die Bundesregierung auf ein Konzept zur Realisierung dieses Koalitionsvorhabens verständigt, und wenn ja, wie sehen die Eckpunkte dazu aus? Wenn nein, bis wann soll das erfolgen? Die Umsetzung des im Koalitionsvertrag angekündigten Ganztagsanspruchs ist Gegenstand von laufenden Beratungen. 13. Inwieweit führt die Bundesregierung konkrete Gespräche mit den Bundesländern , wie der hohe Fachkräftebedarf im gesamten Feld der Kindertagesbetreuung erfüllt werden kann? Sind hier konkrete Vereinbarungen vorgesehen, und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? Das Thema Fachkräftebedarf im gesamten Feld der Kindertagesbetreuung inkl. Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern ist keine Bundesaufgabe und liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat 2017 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Fachkräftegewinnung Erzieherinnen und Erzieher“ beschlossen. Diese hat unter Einbeziehung des Bundesfamilienministeriums , des Bundesarbeitsministeriums sowie der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz Handlungsempfehlungen erarbeitet, um das Berufsfeld aufzuwerten, die Arbeitsbedingungen attraktiver zu gestalten und mehr Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung zu gewinnen. Auf der JFMK-Sitzung im Mai 2018 wurden die Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarf bis 2025 beschlossen und eine temporäre Arbeitsgruppe Fachkräfteoffensive beauftragt, welche die Arbeit der Arbeitsgruppe „Fachkräftegewinnung Erzieherinnen und Erzieher“ seit Dezember 2018 fortsetzt. 14. Plant die Bundesregierung – da die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey verschiedentlich die Bedeutung des Lohnniveaus im Bereich der Kindertagesbetreuung herausgestellt hat, gerade auch im Hinblick auf die Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte – konkrete Initiativen, die zu einer verbesserten Entlohnung führen sollen und somit das Berufsfeld interessanter für Nachwuchskräfte zu machen? Die Verhandlung der Entgelte der Erzieherinnen und Erzieher ist Aufgabe der Tarifpartner. Die zuletzt im April 2018 von den Tarifpartnern vereinbarten Entgeltsteigerungen für die Sozial- und Erziehungsberufe sind ein wichtiger Schritt. Die Bundesregierung hat es sich im Koalitionsvertrag zum Auftrag gemacht „die Sozial- und Pflegeberufe attraktiver zu machen und mehr junge Menschen für dieses Berufsbild zu gewinnen, um Fachkräfte zu sichern“. Die Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher setzt Impulse, damit die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher durch mehr vergütete Ausbildungsplätze attraktiver wird und sich die Weiterqualifikationen und die Übernahme besonderer Aufgaben für deutlich mehr Fachkräfte auszahlen. Die Fachkräfteoffensive bedarf einer breiten Diskussion und der Einbindung von allen relevanten Akteuren – Ländern, Kommunen, Gewerkschaften, Träger etc. und muss nachhaltig umgesetzt werden. Das BMFSFJ wird diesen Dialogprozess begleiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7659 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das kürzlich verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung unter anderem vorsieht, dass die vom Bund mittelbar zur Verfügung gestellten Finanzmittel auch „zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung“ eingesetzt werden können, ein parallel laufendes Bundesprogramm mit der gleichen Zielsetzung? Ist der Bundesregierung bekannt, ob es den Bundesländern an Erkenntnissen oder Erfahrungen bezüglich der Gewinnung zusätzlicher Erzieherinnen und Erzieher fehlt, sodass dieses Bundesmodellprogramm erforderlich ist? Gemäß § 2 Satz 3 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) sind Maßnahmen gemäß § 2 Satz 1 Nummern 1 bis 4 von vorrangiger Bedeutung. Hierzu gehören auch Maßnahmen, die sich unmittelbar auf die Situation der Fachkräfte in den Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege auswirken (insbesondere § 2 Satz 1 Nummern 2, 3 und 4), darunter auch die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung. Die im Rahmen des KiQuTG zur Verfügung gestellten Mittel dienen folglich dazu, entsprechende Maßnahmen der Länder zu unterstützen. Das Bundesprogramm hingegen hat das Ziel, bundesweite Impulse für eine praxisintegrierte und vergütete Ausbildung zu setzen. 16. Kann die Bundesregierung sagen, welche Bundesländer im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung in die Fachkräftegewinnung und -sicherung investieren wollen, und wie viele Finanzmittel sie hierfür einsetzen wollen? Wie weit sind die Vertragsverhandlungen zwischen Bund und Ländern fortgeschritten , und wann wird die Bundesregierung die Vertragsentwürfe offenlegen ? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Gemäß Artikel 5 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung tritt die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in Kraft, sobald in allen Ländern Verträge nach § 4 KiQuTG abgeschlossen wurden. Die länderspezifischen Vertragsbestandteile werden in den nächsten Monaten in bilateralen Vertragsgesprächen ausgehandelt. Die ersten Vertragsverhandlungen beginnen im Februar 2019. Das BMFSFJ und die Länder sind bemüht, die Verhandlungen zügig zu führen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333