Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 7. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7665 19. Wahlperiode 12.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7335 – Zukünftiger Umgang des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit Politikerkontakten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss über bislang vertraulich gehaltene Treffen seines früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit Politikerinnen und Politikern der Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ Rechenschaft ablegen. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Behörde nach einer Klage der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ zur Offenlegung dieser Kontakte verpflichtet (Az.: 6 L 1932/18). Mit dem Gerichtsbeschluss könnte die bislang gepflegte Praxis vertraulicher Treffen von BfV-Präsidenten mit Politikerinnen und Politikern ein Ende haben. Es sei einem Verfassungsschutzpräsidenten prinzipiell „verwehrt, den pauschalen Ausschlussgrund der Vertraulichkeitsvereinbarung aus eigener Kompetenz zu schaffen“, heißt es in dem Urteil. Geheime Angelegenheiten dürften ausschließlich vor der dafür zuständigen Parlamentarischen Kontrollkommission des Deutschen Bundestages erörtert werden. Dies bedeute im Umkehrschluss , dass sonstige Gespräche von Verfassungsschutzmitarbeiterinnen und Verfassungsschutzmitarbeitern im parlamentarischen Raum auf Presseanfrage zukünftig öffentlich erklärt werden müssen, heißt es in dem Urteil. „Vertraulichkeitsvereinbarungen in der hier praktizierten Form widersprechen erkennbar diesem Grundsatz“ (www.tagesspiegel.de/politik/gerichtsurteil-verfassungsschutzmuss -ueber-maassens-afd-kontakte-auskunft-geben/23717010.html). 1. Wie viele und welche Treffen des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, mit welchen Politikerinnen und Politikern der „Alternative für Deutschland (AfD)“ haben wann, wo, zu welchem Anlass, und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten stattgefunden , und von welcher Seite ging jeweils der Wunsch nach einem Gespräch aus (bitte einzeln auflisten und ausführen)? Seitdem Jahr 2015 haben fünf Treffen des früheren Präsidenten des Bundeamts für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, mit Politikerinnen und Politikern der AfD stattgefunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7665 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mit Blick darauf, dass regelmäßig gegenüber den politischen Gesprächspartnern Vertraulichkeit zugesagt wird, können zu einzelnen Terminen und Inhalten keine Aussagen getroffen werden. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage 30 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/3762 verwiesen. 2. Wie viele und welche Treffen des früheren Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, mit welchen Politikerinnen und Politikern der „Alternative für Deutschland (AfD)“ haben wann, wo, zu welchem Anlass, und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten stattgefunden, und von welcher Seite ging jeweils der Wunsch nach einem Gespräch aus (bitte einzeln auflisten und ausführen)? Thomas Haldenwang hat sich weder in seiner Funktion als Vizepräsident noch als Präsident des BfV mit Politikerinnen und Politikern der „Alternative für Deutschland (AfD)“ getroffen. 3. Planen die Bundesregierung bzw. das BfV, beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 6 L 1932/18) zur Offenlegung von Politikerkontakten durch das BfV einzulegen, oder haben sie dies bereits getan? Das BfV hat Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 6 L 1932/18) eingelegt. 4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 6 L 1932/18) zur Offenlegung von Politikerkontakten durch das BfV bezüglich des zukünftigen Umgangs des BfV mit Politikerkontakten? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Mit Blick auf das laufende Beschwerdeverfahren gegen den fragegegenständlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 6 L 1932/18) soll zunächst der Ausgang abgewartet werden, bevor etwaige Schlussfolgerungen zum Umgang des BfV mit Politikerkontakten gezogen werden können. 5. Inwieweit sieht die Bundesregierung das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 6 L 1932/18) zur Offenlegung von Politikerkontakten durch das BfV auch als verbindlich für den Umgang der Spitzen anderer Sicherheitsbehörden des Bundes wie Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD) und Bundeskriminalamt (BKA) mit Politikerkontakten und deren Offenlegung gegenüber der Presse an? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333