Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7668 19. Wahlperiode 12.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7360 – Pläne zur Schaffung eines Eurozonen-Budgets V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die deutsche und die französische Regierung haben in der Meseberg-Erklärung (Juni 2018) die Notwendigkeit einer „echten makroökonomischen Stabilisierungsfunktion in der Eurozone“ sowie eines ambitionierten Eurozonen-Haushalts betont. Hierfür sollten zusätzliche finanzielle Mittel parallel zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU und unter Berücksichtigung der nationalen konjunkturellen Lage mobilisiert werden. Wenngleich ein Eurozonen-Haushalt die Strukturprobleme der Eurozone nicht beheben kann, erkennt die Bundesregierung mit der Erklärung von Meseberg die Notwendigkeit von Stabilisierungsmechanismen in der Eurozone an. Die Erklärung des Euro-Gipfels vom 14. Dezember 2018 sieht eine deutlich reduzierte Version eines „Haushaltsinstruments“ für die Eurozone vor. Es soll im EU-Budget bzw. dem Mehrjährigen Finanzrahmen der EU verankert werden und somit keine zusätzlichen fiskalischen Impulse auslösen. Das Volumen ist nicht spezifiziert, soll aber deutlich geringer ausfallen als das anfänglich von Frankreich anvisierte Budget über mehrere Prozentpunkte des BIPs. Der französische Finanzminister Bruno Le Maire bezeichnete dabei ein Volumen von bis zu 25 Mrd. Euro und somit etwa 0,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIPs) der Eurozone als eine gute Ausgangslage (www.handelsblatt.com/politik/ international/waehrungsunion-euro-zonen-budget-scholz-zeigt-le-maire-diegrenzen -auf/23650458.html). Die einheitliche Wechselkurs-, Geld- sowie Zinspolitik für alle Eurozonen-Länder bei Beschränkung der Fiskalpolitik durch Mechanismen wie europäisches Semester bzw. Fiskalpakt, hat Staaten, deren Währung der Euro ist, in ihrer Möglichkeit wirtschaftliche Schocks abzufedern, maßgeblich eingeschränkt. Das Verbot der monetären Staatsfinanzierung bzw. die politischen Beschränkungen der Europäischen Zentralbank in ihrer Rolle als Kreditgeber der letzten Instanz sowie die national verfassten Märkte für Staatsanleihen, bei weitgehender Liberalisierung des Kapitalverkehrs in der Eurozone, erschweren es diesen Staaten zusätzlich, sich bei hohen Schuldenständen zu niedrigen Zinssätzen auf den Kapitalmärkten zu refinanzieren. Dies führt dazu, dass ihre Staatsleihen im Vergleich zu anderen bedeutenden Währungsräumen einem Insolvenzrisiko unterliegen und erschwert eine Stabilisierung der öffentlichen Schuldenquote. Die Beispiele Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7668 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Spaniens und Irlands zeigen, dass auch eine EU-konforme Haushaltspolitik nicht vor der Finanzkrise geschützt hat. Unter diesen Voraussetzungen wird die Notwendigkeit einer fiskalischen Kapazität deutlich, die bei asymmetrischen Schocks stabilisierend wirkt (www.delorsinstitut.de/publikationen/alle-publikationen/ ein-haushalt-fuer-die-eurozone-was-soll-das/). 1. Hat die Bundesregierung ihre Meinung zur in der Erklärung von Meseberg genannten Notwendigkeit einer echten makroökonomischen Stabilisierungsfunktion in der Eurozone geändert, oder wie begründet die Bundesregierung die Beschränkung der Funktionen des Haushaltsinstruments auf Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz in der Gipfelerklärung vom 14. Dezember 2018? Bei der Erklärung von Meseberg handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland. Die Gipfelerklärung vom 14. Dezember 2018 ist dagegen eine Erklärung der 27 teilnehmenden Staaten. Daraus resultieren Abweichungen . Die zitierte Aussage ist zudem nicht in der deutsch-französischen Erklärung von Meseberg enthalten. Sie ist Teil des Fahrplans der Finanzminister in Vorbereitung der Erklärung von Meseberg. a) Schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit der Euroländer als ausreichend ein, unter den jetzigen institutionellen Rahmenbedingungen der Eurozone asymmetrische Schocks mithilfe nationaler Maßnahmen auszugleichen , und welche Instrumente bzw. Handlungsoptionen sieht die Bundesregierung für diese Aufgabe vor? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, im Rahmen der Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion auch die gemeinsamen Instrumente zum Umgang mit Schocks weiter zu verbessern. Hierzu wird unter anderem an der effektiveren Ausgestaltung der vorsorglichen Instrumente des ESM gearbeitet. Die Hauptverantwortung liegt jedoch auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Diese müssen die notwendigen fiskalischen Spielräume schaffen, um auf negative Entwicklungen reagieren zu können. Hierauf sind die gemeinsamen Fiskalregeln ausgerichtet . b) Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg von Programmen zur Förderung privater Investitionen wie z. B. dem Juncker-Plan (InvestEU ab 2021) im Hinblick auf die spürbare Verringerung der Investitionslücke in der EU? Die Bundesregierung sieht den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (den sogenannten Juncker-Plan, EFSI) insgesamt als wirksames Instrument zur Finanzierung von Investitionsprojekten an, die andernfalls nicht hätten durchgeführt werden können. Dies wurde zuletzt vom Europäischen Rechnungshof (ERH) in seinem am 29. Januar 2019 veröffentlichten Sonderbericht bestätigt. Sie teilt aber die Einschätzung des ERH, dass die Additionalität der geförderten Projekte weiter zu verbessern ist. Das heißt, Projekte sollen nur dann mit EFSI-Mitteln finanziert werden, wenn eine adäquate Finanzierung anderweitig nicht sichergestellt werden kann. Dies war ein Schwerpunkt der deutschen Verhandlungsführung zur Ausgestaltung von EFSI und ist es bei der künftigen Ausrichtung von „InvestEU“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7668 c) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, weitere Investitionsvehikel auf Ebene der Eurozone zu schaffen? Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die EU finanziell zu stärken, damit sie ihre Aufgaben besser wahrnehmen kann. Sie befürwortet spezifische Haushaltsmittel für wirtschaftliche Stabilisierung und soziale Konvergenz und für die Unterstützung von Strukturreformen in der Eurozone, die Ausgangspunkt für einen künftigen Investivhaushalt für die Eurozone sein können. Unter anderem in der Erklärung von Meseberg hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich für einen Haushalt für die Eurozone ausgesprochen, der der Wettbewerbsfähigkeit und der Annäherung dient, was etwa durch Investitionen in Innovationen und Humankapital erreicht wird. Aus ihm könnten neue Investitionen finanziert werden und er könnte nationale Ausgaben ersetzen. d) Welche Position hat die Bundesregierung auf dem Euro-Gipfel und in den einschlägigen Ratsformationen bezüglich der Stabilisierungsfunktion für das Eurozonen-Budget vertreten, und wie hat sie diesbezüglich abgestimmt bzw. ihre Position verdeutlicht? Hat sie diese unterstützt oder abgelehnt, und mit welcher Begründung? e) Wenn die Bundesregierung eine Stabilisierungsfunktion für das Eurozonen -Budget abgelehnt hat, wie begründet die Bundesregierung den Wechsel in ihrer Position von einer deutlichen Unterstützung hin zu einer Ablehnung der Stabilisierungsfunktion des Haushaltsinstruments für die Eurozone beim Euro-Gipfel am 14. Dezember 2018? Die Fragen 1d und 1e werden zusammen beantwortet. Bezüglich der Vorschläge für eine Stabilisierungsfunktion gibt es keine abschließende Position innerhalb der Bundesregierung. Entsprechend der Erklärung von Meseberg hat sich die Bundesregierung für ein Mandat des Gipfels zur Arbeit an einem Eurozonenbudget eingesetzt. Hierzu hatte die Bundesregierung im Vorfeld gemeinsam mit Frankreich ein Positionspapier zu den rechtlichen und institutionellen Optionen für ein solches Instrument eingespeist (liegt dem Deutschen Bundestag vor). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7668 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie begründet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen dem aus der Erklärung vom 14. Dezember 2018 hervorgehenden Plan der Einbettung des Haushaltsinstruments für die Eurozone in das EU-Budget und dem in der Erklärung von Meseberg unterstützen Vorhaben, den Eurozonen-Haushalt parallel zum EU-Budget zu verhandeln und zu beschließen? a) Hat die Bundesregierung diesbezüglich ihre Position geändert oder sind die Mehrheiten auf dem Euro-Gipfel vom 14. Dezember 2018 gegen den Willen der Bundesregierung entstanden? Wie hat die Bundesregierung während des Gipfels zur Frage der Platzierung des Haushaltsinstruments für die Eurozone abgestimmt, bzw. welche Verhandlungsposition hat die Bundesregierung eingenommen, und mit welcher Begründung? Stimmte die Position mit der Erklärung von Meseberg überein? Und wenn nicht, aus welchen Gründen? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet. Das Ergebnis des Gipfels ist aus Sicht der Bundesregierung im vollen Einklang mit dem in der Erklärung von Meseberg formulierten Ziel, dass bei den Entscheidungen über die Finanzierung des Eurozonenbudgets die Verhandlungen über den kommenden mehrjährigen Finanzrahmen berücksichtigt werden müssen. Hierfür hatte sich die Bundesregierung auch in Vorbereitung des Gipfels eingesetzt. b) Welche Gelder kämen nach Ansicht der Bundesregierung für das Haushaltsinstrument in Frage, und würden diese in Konkurrenz zu Geldern aus anderen Programmen stehen? Wenn nicht, sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die begrenzten Ressourcen des EU-Budgets und der notwendigen Kompensation für die Beitragszahlungen Großbritanniens nach dem Brexit die Notwendigkeit für höhere Beitragszahlungen an die EU? Würden diese durch die Platzierung im EU-Budget für alle EU-Mitgliedsländer anfallen? c) Welche Finanzierungsquellen für das Haushaltsinstrument würden, im Falle, dass die Gelder nicht mit Mitteln des EU-Haushalts konkurrieren, für die Bundesregierung noch in Frage kommen? Die Fragen 2b und 2c werden zusammen beantwortet. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung ist hierzu noch nicht abgeschlossen . Neben dem EU-Haushalt selbst hat die Bundesregierung im gemeinsamen Positionspapier mit Frankreich im November die Option sogenannter externer zweckgebundener Einnahmen genannt, die gegebenenfalls auch Mittel aus Steuereinnahmen beinhalten könnten. Wie in Meseberg und auch durch den Eurogipfel im Dezember 2018 festgehalten, muss über die Finanzausstattung im Gesamtkontext des kommenden mehrjährigen Finanzrahmens entschieden werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7668 d) Wie steht die Bundesregierung heute zu der in der Erklärung von Meseberg genannten Möglichkeit, die Beiträge eines Eurozonen-Haushaltsinstruments an die konjunkturelle Situation der Mitgliedsländer anzupassen, und wie ließe sich das mit der Einbettung in den Mehrjährigen Finanzrahmen vereinbaren? Aus welchen Gründen ist diese konjunkturelle Variante, nach Kenntnis der Bundesregierung, fallen gelassen worden, und wie war die Position der Bundesregierung in den Verhandlungen vom 14. Dezember 2018 dazu? e) Wie steht die Bundesregierung heute zu der in der Erklärung von Meseberg genannten Möglichkeit, temporäre Freistellungen von Beiträgen von Euroländern, die von schweren Schocks betroffen sind, zeitweise durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus zu decken? Aus welchen Gründen ist diese temporäre Beitragsfreistellung, nach Kenntnis der Bundesregierung, fallen gelassen worden, und wie war die Position der Bundesregierung in den Verhandlungen vom 14. Dezember 2018 dazu? Die Fragen 2d und 2e werden zusammen beantwortet. Die Möglichkeit der temporären Freistellung von Beiträgen der Euroländer zu einem Eurozonenbudget durch den ESM war nicht Teil der Erklärung von Meseberg . Dies war lediglich als Option im Fahrplan der Finanzminister enthalten. In den aktuellen Verhandlungen spielt der Ansatz keine Rolle. Er wird von der Bundesregierung derzeit nicht weiter verfolgt. Der Eurogipfel im Dezember 2018 hat die Eurogruppe beauftragt, Eckpunkte für ein Instrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit auszuarbeiten. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zur weiteren Konkretisierung hierzu dauert an. 3. Auf welches jährliche Volumen sollte sich ein Eurozonen-Budget nach Ansicht der Bundesregierung belaufen bzw. schließt sich die Bundesregierung der Aussage des französischen Finanzministers Bruno Le Maire an, dass 20 bis 25 Mrd. Euro einen „guten Ausgangspunkt“ für ein Haushaltsinstrument für die Eurozone darstellen? Entsprechend der Verständigung des Gipfels im Dezember 2018 soll über das Volumen erst im Zusammenhang mit dem kommenden mehrjährigen Finanzrahmen befunden werden. Die Bundesregierung hat sich noch nicht bezüglich angestrebter Volumina positioniert. 4. Welche Mitgliedstaaten haben auf dem Euro-Gipfel vom 14. Dezember 2018 für ein Mandat zur Erarbeitung eines Haushaltsinstruments, und welche haben , mit welcher Begründung, gegen das Mandat gestimmt bzw. Position ergriffen? Wie, und mit welcher Begründung hat die Bundesregierung abgestimmt bzw. Position ergriffen? Die abschließende Erklärung des Euro-Gipfels vom 14. Dezember 2018 wurde in einem inklusiven Format (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) beraten und somit von den Staats- und Regierungschefs der EU-27 einstimmig angenommen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7668 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welche nächsten Schritte bzw. Vorhaben hat die Bundesregierung geplant, um das Projekt eines Haushaltsinstruments für die Eurozone im Jahr 2019 voranzutreiben? a) Welche möglichen Stabilisierungsinstrumente werden auf europäischer Ebene und/oder bilateraler, z. B. deutsch-französischer Ebene, zusätzlich diskutiert? Welche darunter priorisiert bzw. favorisiert die Bundesregierung aus welchen Gründen? b) Gibt es bereits geplante Treffen in den nächsten Monaten auf Arbeitsund /oder Minister- bzw. Regierungsebene zum Haushaltsinstrument für die Eurozone? Die Fragen 5 bis 5b werden zusammen beantwortet. Die Eurogruppe hat sich am 21. Januar 2019 auf einen Arbeitsplan zur Umsetzung der Beschlüsse des Gipfels verständigt (liegt dem Deutschen Bundestag vor). Es ist davon auszugehen, dass sich sowohl die Eurogruppe als auch die Eurogruppen -Arbeitsgruppe (EAG) in den kommenden Monaten regelmäßig mit Fragen der Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion befassen werden . Eine Diskussion zum Eurozonenbudget ist bereits für die Eurogruppe am 11. Februar 2019 geplant. Das Thema dürfte auch ein Standardpunkt im Rahmen bilateraler Gespräche sowohl auf politischer als auch auf Arbeitsebene werden. Stabilisierungsinstrumente sollen laut dem Arbeitsplan der Eurogruppe auf technischer Ebene weiter diskutiert werden. Welche Optionen dabei zur Diskussion gebracht werden, bleibt abzuwarten. 6. Unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben aus der Erklärung von Meseberg weiterhin, einen europäischen Fonds zur Stabilisierung nationaler Arbeitslosenversicherungen zu errichten? Es gibt keine abschließende Position der Bundesregierung zu dem vom Bundesfinanzminister vorgeschlagenen europäischen Fonds zur Stabilisierung nationaler Arbeitslosenversicherungen. Die Erklärung von Meseberg enthält diesbezüglich lediglich einen Prüfauftrag. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333