Deutscher Bundestag Drucksache 19. Wahlperiode der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7201 – Bargeldkontrolle und Geldwäsche bei Zoll und Bundesbank Vorbemerkung der Fragesteller Bargeldbeträge über 10 000 Euro müssen bei der Ein- bzw. Ausreise aus der EU deklariert werden (§ 12a des Zollverwaltungsgesetzes – ZollVG – i. V. m. Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005). Zur Durchsetzung der Bargeldmeldepflicht verfügt der Zoll über umfangreiche Kontrollmöglichkeiten und kann überdies unter anderem bei Hinweisen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Bargeldbestände fünf Tage – oder nach gerichtlicher Entscheidung bis zu drei Monate – festhalten, um deren Herkunft oder Verwendungszweck aufzuklären. Laut der Europäischen Polizeibehörde Europol spielt Bargeld weiterhin im Rahmen von Geldwäsche eine wichtige Rolle (www.europol.europa. eu/publications-documents/why-cash-still-king-strategic-report-use-of-cashcriminal-groups-facilitator-for-money-laundering). Die Bargeld-Emissionen der Bundesbank steigen seit Jahren kontinuierlich und fließen zu mehr als zwei Dritteln ins Ausland (www.bundesbank.de/resource/blob/723244/b952fee724a 73116977222867a27e58f/mL/2018-03-monatsbericht-data.pdf). Nach der Jahresstatistik 2017 des Zolls (www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2018-04-17-Jahresstatistik2017.html, S. 11) wurden bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehrs im Jahr 2015 8,5 Mio. Euro vorläufig sichergestellt, im Jahr 2016 8,2 Mio. Euro und im Jahr 2017 8,1 Mio. Euro. 1. In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen in Euro erfolgte seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anmeldung von Barmitteln bei der Ein- oder Ausreise, und welche Staatsangehörigkeit besaßen die Anmeldenden bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte (bitte die zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten benennen und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? Die Anzahl der Anmeldungen und die Volumina der angemeldeten Barmittel können für die Jahre 2010 bis 2017 der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für das Jahr 2018 liegen noch keine zusammengefassten aufbereiteten Daten Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 13.02.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort 19/7708 Drucksache 19/7708 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Anzahl Barmittelanmeldungen Summe aus Barmittelanmeldungen (in Mrd. €) 2010 19.081 41,2 2011 27.548 59,9 2012 34.267 55,8 2013 34.048 54,5 2014 29.073 49,7 2015 28.553 46,1 2016 25.688 42,5 2017 24.529 47,0 Die Staatsangehörigkeit der Anmeldenden können für die Jahre 2013 bis 2017 der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für die Jahre 2010 bis 2012 liegen keine Daten vor. Für das Jahr 2018 liegen noch keine Daten vor. 2013 2014 2015 2016 2017 1. deutsch deutsch deutsch deutsch deutsch 2. russisch türkisch türkisch türkisch türkisch 3. türkisch russisch schweizerisch schweizerisch schweizerisch 4. aserbaidschanisch aserbaidschanisch russisch iranisch iranisch 5. nigerianisch schweizerisch iranisch russisch russisch 6. schweizerisch nigerianisch aserbaidschanisch italienisch italienisch 7. libysch libysch nigerianisch chinesisch chinesisch 8. georgisch ägyptisch ägyptisch ägyptisch ägyptisch 9. iranisch iranisch chinesisch jordanisch libysch 10. chinesisch chinesisch jordanisch libanesisch ukrainisch 2. In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen in Euro wurden seit 2010 Zahlungsmittel im Rahmen der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehrs nach Kenntnis der Bundesregierung vorläufig sichergestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Zahl der Fälle und das Volumen von Sicherstellungen nach dem Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Der Betrag für das Jahr 2013 (573 Mio. Euro) enthält einen Vorgang, bei dem ein Scheck in Höhe von 500 Mio. Euro sichergestellt wurde. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. vor. Die Summen der Barmittelanmeldungen resultieren zu über 90 Prozent aus Anmeldungen für gewerbliche Bargeldtransporte (z. B. Bankenverkehr, Werttransporte für Discounter). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/7708 –3– Anzahl der vorläufigen Sicherstellungen Höhe der vorläufigen Sicherstellungen (in Mio. €) 2010 229 38,3 2011 187 14,4 2012 156 9,3 2013 123 573,0 2014 93 6,5 2015 173 8,5 2016 149 8,2 2017 158 8,1 2018 182 8,4 a) Wie vielen dieser Fälle mit welchem Volumen in Euro lagen in diesem Zeitraum bei der Sicherstellung Sachverhalte zugrunde, bei denen vom Pflichtigen keine Anmeldung der eingeführten Barmittel oder nur eines Teilbetrages davon erfolgte (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Eine Statistik im Sinne der Frage wird nicht geführt. b) Wie vielen dieser Fälle mit welchem Volumen in Euro lagen in diesem Zeitraum bei der Sicherstellung Sachverhalte zugrunde, die Grund zur Annahme ließen, dass die nicht angemeldeten Gelder deliktischen Ursprungs nach § 12a Absatz 7 ZollVG waren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Sicherstellungen von Bargeld bzw. Barmitteln setzen nach dem Wortlaut der Norm des § 12a Absatz 7 ZollVG immer den Grund zur Annahme des deliktischen Ursprungs voraus. Zu den konkreten Sicherstellungszahlen und Volumen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. c) In wie vielen Fällen der unter Frage 2b fallenden Sachverhalte wurde die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) informiert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Werden von Kontrollbeamten Sicherstellungen nach § 12a Absatz 7 ZollVG (bis 15. März 2017: § 12a Absatz 4 ZollVG) angeordnet, werden Maßnahmen zur Aufklärung der Herkunft oder des Verwendungszwecks der sichergestellten Barmittel durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes durchgeführt. Die Behörden des Zollfahndungsdienstes haben seit dem Jahr 2012 die bis zum 25. Juni 2017 im Bundeskriminalamt (BKA) eingerichtete Zentralstelle zur Entgegennahme von Verdachtsmeldungen (FIU) über jeden unter 2b fallenden Sachverhalt unterrichtet. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1822) wurde die FIU in der Generalzolldirektion neu ein- und ausgerichtet und erhält seitdem Mitteilungen über die unter 2b fallenden Sachverhalte. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr Drucksache 19/7708 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen in Euro wurden sichergestellte Barmittel in diesem Zeitraum an denjenigen herausgegeben, bei dem sie sichergestellt wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Eine Statistik im Sinne der Frage wird nicht geführt. e) In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen in Euro wurden sichergestellte Barmittel in diesem Zeitraum an andere als denjenigen herausgegeben, bei dem sie sichergestellt wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Eine Statistik im Sinne der Frage wird nicht geführt. f) In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen in Euro wurden sichergestellte Barmittel in diesem Zeitraum nicht wieder herausgegeben, sondern als inkriminierte Gelder dauerhaft eingezogen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Behörden des Zollfahndungsdienstes (z. B. durch Mitteilungen der Justizbehörden) wurden nach den Vorschriften des Strafgesetzbuchs die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Barmittel eingezogen. Daten für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Jahr Anzahl Wert der sichergestellten Barmittel (in Tausend €) 2010 2 438 2011 2 10.439 2012 4 200 2013 -- -- 2014 -- -- 2015 -- -- 2016 -- -- 2017 2 786 3. Wie viele Bußgeldbescheide wurden seit 2010 im Rahmen der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehrs nach Kenntnis der Bundesregierung für welche Vergehen ausgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Angaben zu den Jahren 2011 bis 2018 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Eine Auswertung für das Jahr 2010 war ohne umfangreiche technische Aufwände nicht möglich. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die FIU hat im Jahr 2017 (26. Juni bis 31. Dezember 2017) 109 Meldungen, im Jahr 2018 263 Meldungen des Typs „Barmittel-/Bargeldfeststellungen“ von Zollbehörden erhalten. Diese Meldungen enthalten auch Feststellungen zu grenzüberschreitenden Barmitteltransporten, die nicht in jedem Fall zu einer Sicherstellung durch Bedienstete der Zollverwaltung geführt haben und stimmen daher nicht mit den Angaben zu Frage 2 bzw. 2b überein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/7708 –5– Bußgeldbescheide Anzahl Festgesetzte Bußgelder in Mio. € 2011 2.382 7,2 2012 2.489 8,0 2013 3.287 9,9 2014 2.997 8,4 2015 2.518 5,9 2016 2.621 5,0 2017 3.100 5,8 2018 2.687 5,4 Rechtsgrundlage für die Verfahren sind die Bußgeldvorschriften des Zollverwaltungsgesetzes (ZollVG), die Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehrs ahnden (§§ 31a, 31b ZollVG a. F., § 31a ZollVG). Eine inhaltliche Auswertung nach Jahren im Sinne der Fragestellungen war innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. 4. In welcher Höhe wurden seit 2010 im Rahmen der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehrs nach Kenntnis der Bundesregierung Bußgelder festgesetzt, und welches war jeweils das höchste festgesetzte Bußgeld (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Das jeweils höchste Bußgeld im Jahr kann nicht mehr ermittelt werden, da die Statistik lediglich kumulierte Zahlen enthält. Zur Gesamthöhe der pro Jahr festgesetzten Bußgelder wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. An welche Staaten melden deutsche Behörden keine im Zusammenhang mit der Überwachung des grenzüberschreitenden Bargeld- und Barmittelverkehrs auffällig gewordenen Personen oder Sachverhalte, bzw. bei Behörden welcher Staaten stellen deutsche Behörden in diesem Zusammenhang keine Rückfragen (bitte begründen und auflisten)? Das Zollkriminalamt übermittelt in seiner Funktion als Zentralstelle der Zollverwaltung für Rechts- und Amtshilfe Daten im Sinne der Fragestellung nur an Staaten, mit denen völkerrechtliche Vereinbarungen über einen Informationsaustausch abgeschlossen wurden. Mit der Vielzahl der sog. Drittstaaten gibt es keine entsprechenden völkerrechtlichen Regelungen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zudem die Mitwirkung deutscher Stellen an der Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe durch Dritte ausgeschlossen. 6. Welcher Anteil des nach Deutschland eingeführten Bargelds wird nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wieder ausgeführt bzw. in Deutschland in den Wirtschaftskreislauf eingespeist? Nach Angaben der Deutschen Bundesbank gelangt Bargeld über internationale Sortengroßhändler, ausländische Privat- und Geschäftsreisende sowie Heimatüberweisungen von Migranten aus und nach Deutschland. Belastbare statistische Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr Drucksache 19/7708 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode * ** Jahr Europa (Einzahlungsvolumen) Rest der Welt* (Einzahlungsvolumen) Gesamtvolumen 2010 * ** 34.172.968.500,00 € 2011 22.695.794.595,00 € 1.604.078.483,00 € 24.299.873.078,00 € 2012 21.328.897.890,00 € 1.685.829.178,00 € 23.014.727.068,00 € 2013 22.494.392.538,00 € 3.670.577.835,00 € 26.164.970.373,00 € 2014 11.000.963.722,00 € 11.390.156.673,50 € 22.391.120.395,51 € 2015 14.002.065.925,00 € 9.708.064.510,00 € 23.710.130.435,00 € 2016 18.427.362.530,00 € 7.754.856.175,00 € 26.182.218.705,00 € 2017 23.601.843.377,00 € 6.540.141.179,00 € 30.141.984.556,00 € 2018 19.982.616.035,00 € 2.361.036.440,00 € 22.343.652.475,00 € Eine weitere Aufschlüsselung auf einzelne Kontinente kann nicht vorgenommen werden, um Rückschlüsse auf Umsätze einzelner Sortenhändler auszuschließen. Eine weitere Aufschlüsselung für das Jahr 2010 kann nicht vorgenommen werden, um Rückschlüsse auf Umsätze einzelner Sortenhändler auszuschließen. Zu den fehlenden Angaben für das Jahr 2010 ist Folgendes anzumerken: Eine Veröffentlichung dieser Zahlen darf aus Sicht der Deutschen Bandesbank nicht erfolgen, da im Jahr 2010 weniger als drei Sortenhändler für den Bereich „Rest der Welt“ erfasst wurden und somit ein Rückschluss auf einzelne Finanzinstitute möglich wäre. Bei Veröffentlichung der Zahlen wäre also nicht auszuschließen, dass Rückschlüsse auf individuelle Händler und deren individuelle Geschäfte möglich wären und die Veröffentlichung dadurch eine den Wettbewerb beeinflussende Wirkung haben könnte. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte könnte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die entsprechenden Informationen sind deshalb als Verschlusssache gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden separat übermittelt.* * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Angaben liegen der Deutschen Bundesbank nur für die internationalen Sortengroßhändler vor. Die von internationalen Sortengroßhändlern importierten Banknoten werden von diesen bei der Bundesbank eingezahlt und somit dem Umlauf entzogen oder von ihr bezogen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen in Euro der seit 2010 von der Deutschen Bundesbank ausgegebenen Euro-Banknoten, die von internationalen Sortenhändlern nachgefragt wurden (bitte nach Jahren, Volumen und Sitz der Sortenhändler nach Kontinenten aufschlüsseln)? Jahr Europa (Auszahlungsvolumen) Rest der Welt* (Auszahlungsvolumen) Gesamtvolumen 2010 * ** 34.172.968.500,00 € 2011 38.644.989.000,00 € 151.300.000,00 € 38.796.289.000,00 € 2012 40.233.535.500,00 € 541.500.000,00 € 40.775.035.500,00 € 2013 34.747.905.000,00 € 2.058.160.000,00 € 36.806.065.000,00 € 2014 33.356.285.000,00 € 4.805.520.000,00 € 38.161.805.000,00 € 2015 26.306.600.000,00 € 4.443.810.000,00 € 30.750.410.000,00 € 2016 21.868.360.000,00 € 3.347.960.000,00 € 25.216.320.000,00 € 2017 23.127.910.000,00 € 3.306.477.500,00 € 26.434.387.500,00 € 2018 26.817.134.000,00 € 721.160.000,00 € 27.538.294.000,00 € * ** Eine weitere Aufschlüsselung auf einzelne Kontinente kann nicht vorgenommen werden, um Rückschlüsse auf Umsätze einzelner Sortenhändler auszuschließen. Eine weitere Aufschlüsselung für das Jahr 2010 kann nicht vorgenommen werden, um Rückschlüsse auf Umsätze einzelner Sortenhändler auszuschließen. Zu den Angaben für das Jahr 2010 wird auf die Ausführungen zu Frage 6 Bezug genommen. 8. Wie viele Geldwäscheverdachtsmeldungen hat die Deutsche Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 gegenüber der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erstattet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Seit dem 26. Juni 2017 ist für die Entgegennahme der Verdachtsmeldungen die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zuständig (§§ 27 ff. GwG). Zuvor waren Adressaten von Verdachtsmeldungen die Landeskriminalämter (LKÄ) und das Bundeskriminalamt (BKA) in seiner Funktion als FIU. Durch die Bundesbank wurden für die Jahre 2014 bis 2019 die nachfolgenden Daten übermittelt. Nachmeldungen zu Verdachtsmeldungen wurden dabei durch die Bundesbank regelmäßig nicht gesondert erfasst. Daten für die Jahre vor 2014 liegen nicht vor, da gemäß § 8 Absatz 4 i. V. m. Absatz 1 Nummer 4 GwG die Erwägungsgründe und das Bewertungsergebnis eines meldepflichtigen Sachverhalts i. S. d. § 43 Absatz 1 GwG – und damit insbesondere die Verdachtsmeldungen selbst – fünf Jahre aufzubewahren und danach unverzüglich zu vernichten sind. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 7. Drucksache 19/7708 –7– Drucksache 19/7708 30 2015: 48 2016: 60 2017: 23 2018: 66 2019: 7 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wie viele der seit 2010 erstatteten Geldwäscheverdachtsmeldungen betreffen Geschäftsbeziehungen der Deutschen Bundesbank mit internationalen Sortenhändlern (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Keine der seit 2014 erstatteten Verdachtsmeldungen richtete sich gegen Kreditinstitute, unabhängig davon, ob deren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU liegt. b) Wie viele der seit 2010 erstatteten Geldwäscheverdachtsmeldungen der Deutschen Bundesbank betreffen Bargeldeinlieferungen bei der Deutschen Bundesbank (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2014: 30 2015: 48 2016: 60 2017: 23 2018: 63 2019: 7 Angaben zu Meldungen vor 2014 liegen nicht vor. Auf die Antwort zu Frage 8 wird Bezug genommen. c) Wie vielen der seit 2010 erstatteten Geldwäscheverdachtsmeldungen der Deutschen Bundesbank liegen Bargeldeinlieferungen durch Umtausch von Banknoten der Bank deutscher Länder (BdL) und Banknoten der Deutschen Bundesbank in den Filialen der Deutschen Bundesbank zugrunde (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Ein Umtausch von DM-Banknoten und -Münzen ist bei allen Filialen der Deutschen Bundesbank gebührenfrei und ohne betragliche oder zeitliche Begrenzung möglich. Der amtliche Umtauschkurs beträgt 1 Euro für 1,95583 DM. Folgende Banknoten und Münzen werden zum Umtausch angenommen: Banknoten der Bank deutscher Länder (BdL) Banknoten der Deutschen Bundesbank auf Deutsche Mark oder Pfennig lautende Bundesmünzen. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2014: –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– 50-Mark-BdL-Note II (grün), Ausstellungsdatum 1948 (Diese Banknote kann jedoch mit Erstattungsantrag bei der Deutschen Bundesbank eingereicht werden). 2-DM-Münze I. Ausgabe (Prägedatum 1951) Banknoten und Münzen, die vor dem 20. Juni 1948 emittiert wurden. Die Anzahl der Verdachtsmeldungen, deren Gegenstand Banknoten und/oder Münzen der Deutsche Mark-Währung waren, stellt sich wie folgt dar: 2014: 9 2015: 10 2016: 9 2017: 6 2018: 18 2019: 1. Angaben zu Meldungen vor 2014 liegen nicht vor. Auf die Antwort zu Frage 8 wird Bezug genommen. 9. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils seit 2010 bei der Einlieferung und dem Umtausch von Banknoten in Deutscher Mark (DM) der Schwellenwert nach § 10 Absatz 3 Nummer 2b des Geldwäschegesetzes (GwG) überschritten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Wie hoch ist das jährliche Gesamtvolumen dieser umgetauschten Beträge über dem Schwellenwert nach Kenntnis der Bundesregierung? Die aggregierten Daten zu DM-Einlieferungen (Einzahlungen zur Kontogutschrift) und zum Umtausch von DM in Euro (Bartausch) beinhalten Banknoten und Münzen. Eine Aufschlüsselung nach Banknoten allein ist nicht möglich. Der Anteil der Transaktionen, der auf das Jedermanngeschäft entfällt, wurde um reine Münzeinzahlungen bereinigt. Das Jedermanngeschäft beinhaltet dabei alle Umsätze, die mit Kunden ohne Geschäftspartnerstammsatz getätigt wurden, sowohl bar als auch zur Kontogutschrift. Einlieferungen und Bar-Umtauschgeschäfte ≥ 15.000 € (DM-Noten und Münzen)* * Jahr Anzahl Transaktionen Gegenwert in Euro 2014 176 6.436.105,18 € 2015 192 5.615.212,11 € 2016 198 6.999.396,56 € 2017 158 5.797.494,31 € 2018 184 7.969.207,22 € Für die Jahre 2014 und 2015 ist keine Auswertung von Transaktionen möglich für Geschäftspartner mit direkter Verrechnung auf bei der Bundesbank geführte Konten. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Folgende Banknoten und Münzen werden nicht mehr zum Umtausch angenommen: Drucksache 19/7708 Drucksache 19/7708 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Anzahl Transaktionen Gegenwert in Euro 2014 105 3.571.561,72 € 2015 100 2.895.929,09 € 2016 95 3.364.584,35 € 2017 84 3.137.885,19 € 2018 89 4.255.523,23 € 10. Hat die Deutsche Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung in ihre Schätzungen und Bewertungen zum Gebrauch von Bargeld allgemein bzw. zur internationalen Verwendung von durch die Bundesbank emittiertem Bargeld miteinbezogen, welche Rolle Bargeld als Instrument für Geldwäschezwecke anhand internationaler Erkenntnisse, etwa von Europol, spielt? Die Bundesbank schätzt regelmäßig die Aufteilung der von ihr in Umlauf gegebenen Banknoten auf folgende Verwendungszwecke: inländische Transaktionskasse, inländische Hortung, Auslandsumlauf im restlichen Euroraum und Auslandsumlauf außerhalb des Euroraums. Der Umfang bzw. die Rolle von Geldwäsche werden dabei nicht berücksichtigt. a) Falls ja, welche Schlussfolgerungen hat die Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung daraus gezogen? b) Falls nein, warum nicht (bitte begründen)? Banknoten werden bei der Bundesbank nur von Kreditinstituten eingezahlt. Die Kreditinstitute wiederum sind Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetztes und unterliegen daher den dort beschriebenen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden. Es liegen keine verlässlichen Schätzungen für den Wert des in Deutschland für Geldwäsche verwendeten Bargeldes vor. Grund hierfür sind unterschiedliche Schätzverfahren, eine spärliche Datenlage und das als groß anzunehmende Dunkelfeld. 11. Gewährleistet die Deutsche Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung, dass die ohnehin registrierten Seriennummern der ausgegebenen Banknoten (etwa Banknoten in großer Stückelung ab 100 Euro) erfasst und der Rücklauf (aufgrund Verschmutzung, Beschädigung etc.) anhand der Seriennummern abgeglichen wird, um eine größere Belastbarkeit über die Bestimmungsfaktoren für den Inlands- und Auslandsumlauf zu gewinnen? Falls dies nicht der Fall ist, warum nicht? Die Deutsche Bundesbank erfasst weder bei der Auszahlung noch bei der Bearbeitung von Euro-Banknoten die Seriennummern. Die Deutsche Bundesbank untersucht derzeit die technische Machbarkeit und bewertet die Kosten und den Nutzen einer möglichen Umsetzung. Wirtschaftlichkeit und Erkenntniswert der systematischen Erfassung von Seriennummern sind gegenwärtig noch unklar. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. davon ≥ 15.000 € im Jedermanngeschäft (nur DM-Banknoten) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333