Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 11. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7709 19. Wahlperiode 13.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7329 – Zuwanderung und Aufenthalt ausländischer Fachkräfte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Entwurf für das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) verfolgt die Bundesregierung nach eigenem Bekunden das Ziel, „den Zuzug von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten gezielt und nachhaltig zu steigern“ (Fachkräftestrategie der Bundesregierung vom 19. Dezember 2018, S. 12). Fachkräfte im Sinne der Strategie der Bundesregierung sind demnach drittstaatsangehörige Ausländer, die 1. eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzen oder 2. einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben. Unqualifizierte Ausländer seien hingegen keine Fachkräfte (siehe auch die Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat auf die Schriftlichen Fragen 51 und 52 der Abgeordneten Linda Teuteberg auf Bundestagsdrucksache 19/6961). Ausweislich des Kabinettsentwurfs zum FEG rechnet die Bundesregierung durch die vorgeschlagenen Änderungen mit einer zusätzlichen Zuwanderung von 25 000 Fachkräften pro Jahr. Dies wäre ein Anstieg um 89 Prozent gegenüber dem Jahr 2017, als nach Angaben der Bundesregierung 28 000 Fachkräfte sowie 20 000 unqualifizierte Ausländer aus Drittstaaten nach Deutschland einreisten , auf 53 000 (Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom 18. Dezember 2018, S. 80, 85 f.). Vage bleibt die Bundesregierung allerdings bei der Frage, wie hoch der Bedarf an qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten in Deutschland gegenwärtig und zukünftig ist, und in welchem Umfang nach Einschätzung der Bundesregierung der zusätzliche Zuzug an Fachkräften zu einer nachhaltigen Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland beiträgt. Insgesamt hielten sich zum 30. Juni 2018 zuletzt 241 703 Ausländer mit einem Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland auf (siehe auch die Antwort des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7709 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat auf die Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 19/6961). Hier stellt sich die Frage, inwieweit heute und in Zukunft (mit Blick auf die Wirkungen des FEG) die Einwanderung qualifizierter und unqualifizierter Ausländer aus Drittstaaten in einzelnen Regionen oder Berufsfeldern zu einer Behebung des Fachkräftemangels beitragen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage nimmt Bezug auf die Fachkräftestrategie der Bundesregierung sowie auf den Regierungsentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Beide wurden am 19. Dezember 2018 vom Bundeskabinett beschlossen. Die aufgeführte Definition einer Fachkraft findet sich nicht in der Fachkräftestrategie, sondern im Gesetzentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (siehe § 18 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes-Entwurf – AufenthG-E). Die Antworten der Bundesregierung beziehen sich auf die Definition nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz . Die Regelungen des Gesetzentwurfs eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zielen auf Hochschulabsolventen und beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten . Niedrig, gering oder unqualifizierte Arbeitskräfte sind ausdrücklich nicht Zielgruppe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und keine Fachkräfte im Sinne der Definition. Eine Definition für „unqualifizierter Ausländer“ ist im Gesetzentwurf nicht enthalten. Im Gesetzentwurf wurde für den Erfüllungsaufwand mit einer Zahl von zusätzlich 25 000 Fachkräften jährlich gerechnet. Dabei handelt es sich um eine Schätzung auf der Basis der Zahlen aus dem Wanderungsmonitoring des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für das Jahr 2017 (BAMF 2017, Wanderungsmonitoring : Erwerbsmigration nach Deutschland, siehe (www.bamf.de/ DE/Infothek/Statistiken/Wanderungsmonitoring/wanderungsmonitor-node.html). Danach sind im Jahr 2017 rund 28 000 Fachkräfte nach § 18 Absatz 4 und § 19a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eingereist. Zahlen zu eingereisten „unqualifizierten Ausländern“ finden sich nicht im Gesetzentwurf. Die Frage, inwieweit heute und in Zukunft die Einwanderung qualifizierter Ausländer aus Drittstaaten in einzelnen Regionen oder Berufsfeldern zu einer Behebung des Fachkräftemangels beitragen wird, ist insgesamt schwer prognostizierbar und nicht genau bezifferbar. Sie hängt von verschiedenen – auch den Arbeitsmarkt betreffenden - Faktoren ab. Hierzu zählen u. a. die wirtschaftliche Entwicklung und der Fachkräftebedarf in Deutschland, das durch Aus- und Weiterbildung hebbare Qualifikationspotenzial inländischer Beschäftigter und die Mobilität von Fachkräften aus EU-Staaten. Drucksache 19/7709 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7709 1. Welche Aufenthaltserlaubnisse ordnet die Bundesregierung jeweils einer qualifizierten bzw. unqualifizierten Erwerbstätigkeit im Sinne der Fachkräftestrategie der Bundesregierung zu, und wie schlüsselt sich dies konkret am Beispiel der 2017 nach Deutschland eingereisten qualifizierten bzw. unqualifizierten Ausländer aus Drittstaaten auf? Die Bundesregierung ordnet qualifizierte bzw. nicht-qualifizierte Erwerbstätigkeit den geltenden Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsgesetzes zu. Danach sind nicht-qualifizierte Erwerbstätigkeiten nur im Bereich der Beschäftigung möglich und werden dem § 18 Absatz 3 AufenthG zugeordnet. Den qualifizierten Erwerbstätigkeiten werden Aufenthaltstitel nach §§ 18 Absatz 4, 18a, 18b, 19, 19a, 19b, 19d, 20, 20b und 21 AufenthG zugeordnet. Die konkreten Zahlen für 2017 sind dem öffentlich zugänglichen Bericht zum Wanderungsmonitoring des BAMF zu entnehmen (siehe www.bamf.de/DE/ Infothek/Statistiken/Wanderungsmonitoring/wanderungsmonitor-node.html). 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 der Anteil der qualifizierten bzw. unqualifizierten Ausländer aus Drittstaaten im Sinne der Fachkräftestrategie der Bundesregierung, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder mit einer Blauen Karte EU in Deutschland aufhielten, an allen qualifizierten bzw. unqualifizierten Erwerbstätigen in Deutschland entwickelt (bitte nach Jahren in absoluten und relativen Zahlen sowie für die Gegenwart unter Angabe der Zahlen für die 20 aktuell wichtigsten Herkunftsstaaten aufschlüsseln), und wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil der qualifizierten und unqualifizierten Ausländer an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen in Deutschland in den nächsten Jahren entwickeln, wenn die von der Bundesregierung unterstellte zusätzliche Zuwanderung von Fachkräften sich realisiert (bitte in absoluten bzw. relativen Zahlen angeben)? Der folgenden Tabelle kann die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten für die Jahre 2013 bis 2018 aufgeschlüsselt nach Berufsabschluss entnommen werden. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten umfasst deutsche Staatsangehörige, Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörige , die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. In der Beschäftigtenstatistik werden Berufsabschlüsse von Beschäftigten nur abgebildet, wenn der Arbeitgeber in der Meldung zur Sozialversicherung dazu eine Angabe macht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7709 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7709 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen Deutschland Zeitreihe jeweils Ende des Monats Juni Insgesamt Berufsabschluss ohne abgeschlossenen Berufsabschluss mit Berufsabschluss 1) mit akademischem Berufsabschluss 2) Ausbildung unbekannt 1 2 3 4 5 2013 29.615.680 3.274.442 18.412.854 3.904.461 4.023.923 2014 30.174.505 3.345.759 18.917.112 4.156.460 3.755.174 2015 30.771.297 3.587.625 19.313.710 4.418.910 3.451.052 2016 31.443.318 3.699.511 19.675.786 4.713.610 3.354.411 2017 32.164.973 3.829.061 20.022.368 5.016.332 3.297.212 2018 32.870.228 3.977.050 20.329.725 5.320.552 3.242.901 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) „mit Berufsabschluss“ ist die Summe aus „mit Berufsausbildung“ und „Meister-/Techniker-/gleichw. Fachschulabschluss“ 2) „mit akademischem Abschluss“ ist die Summe aus „Bachelor“, „Diplom/Magister/Master/ Staatsexamen“ und „Promotion“ Eine gemeinsame Auswertung des Ausländerzentralregisters mit der Beschäftigtenstatistik ist nicht möglich. Insofern kann eine Auswertung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgen. Die Zahl der zu Erwerbszwecken aufhältigen Ausländer (ohne Niederlassungserlaubnis und ohne Erwerbstätige, die einen anderen Aufenthaltstitel, z. B. zum Familiennachzug , besitzen) ergibt sich aus den folgenden Tabellen: Anzahl der aufhältigen Drittstaatsangehörigen zu Erwerbszwecken nicht-qualifizierte Beschäftigung qualifizierte Beschäftigung 31.12.2013 19.010 82.162 31.12.2014 19.245 89.916 31.12.2015 20.878 99.632 31.12.2016 27.358 114.414 31.12.2017 41.261 137.125 31.12.2018 54.792 162.642 Drucksache 19/7709 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7709 Anzahl der aufhältigen Drittstaatsangehörigen zum 31.12.2018 zu Erwerbszwecken (nicht-qualifizierte Beschäftigung) zu Erwerbszwecken (qualifizierte Beschäftigung) Indien 555 23.919 Bosnien und Herzegowina 8.526 11.618 Vereinigte Staaten von Amerika 3.417 13.132 China 758 15.382 Serbien 5.104 8.060 Kosovo 8.513 3.470 Mazedonien 5.450 2.985 Japan 1.054 7.238 Russische Föderation 835 7.443 Türkei 606 6.576 Albanien 3.519 2.942 Ukraine 1.255 5.200 Korea (Republik) 441 4.352 Brasilien 561 3.963 Australien 1.382 2.393 Kanada 1.033 2.614 Iran, Islamische Republik 25 3.581 Ägypten 90 2.481 Mexico 325 2.146 Kolumbien 853 1.426 Zum zweiten Teil der Frage wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig der Anteil der qualifizierten bzw. unqualifizierten Ausländer aus Drittstaaten im Sinne der Fachkräftestrategie der Bundesregierung an den qualifizierten bzw. unqualifizierten Erwerbstätigen in den einzelnen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie hoch ist gegenwärtig und zukünftig nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an qualifizierten bzw. unqualifizierten Arbeitnehmern in den einzelnen Bundesländern? Der folgenden Tabelle kann die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 30. Juni 2018 aufgeschlüsselt nach Bildungsabschluss und Bundesländern entnommen werden. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten umfasst deutsche Staatsangehörige, Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörige, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. In der Beschäftigtenstatistik werden Berufsabschlüsse von Beschäftigten nur abgebildet, wenn der Arbeitgeber in der Meldung zur Sozialversicherung dazu eine Angabe macht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7709 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7709 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Berufsabschluss Deutschland und Länder (Arbeitsort) Stichtag: 30. Juni 2018 Region (Arbeitsort) Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Insgesamt Ohne Berufsabschluss mit Berufsabschluss Akademischer Berufsabschluss Keine Angabe 1 2 3 4 5 Deutschland 32.870.228 3.977.050 20.329.725 5.320.552 3.242.901 01 Schleswig-Holstein 984.620 124.402 639.326 110.519 110.373 02 Hamburg 974.482 112.862 505.146 230.183 126.291 03 Niedersachsen 2.956.773 358.054 1.928.124 373.190 297.405 04 Bremen 330.390 43.093 192.849 56.609 37.839 05 Nordrhein-Westfalen 6.852.557 976.481 4.066.701 1.032.648 776.727 06 Hessen 2.584.005 332.344 1.468.224 490.123 293.314 07 Rheinland-Pfalz 1.411.523 190.607 919.599 166.925 134.392 08 Baden-Württemberg 4.673.437 647.914 2.853.510 813.388 358.625 09 Bayern 5.598.946 659.876 3.501.333 939.611 498.126 10 Saarland 389.131 54.157 256.611 45.692 32.671 11 Berlin 1.476.248 161.360 713.804 390.251 210.833 12 Brandenburg 849.148 63.622 580.484 112.459 92.583 13 Mecklenburg-Vorpommern 574.586 40.444 406.522 73.211 54.409 14 Sachsen 1.607.704 102.620 1.118.631 278.251 108.202 15 Sachsen-Anhalt 799.074 54.022 583.988 101.057 60.007 16 Thüringen 805.987 54.954 594.031 106.245 50.757 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Die Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt eine Möglichkeit dar, die aktuelle Fachkräftesituation zu bewerten und Engpässe nach Berufen zu identifizieren. Dabei wird auch auf regionale Engpässe in den Bundesländern hingewiesen . Die bei der BA als offen gemeldeten Stellen können zudem als ein Indikator für den aktuellen arbeitsmarktlichen Bedarf genutzt werden, wobei zu bedenken ist, dass nicht alle offenen Stellen der BA gemeldet werden. Der zukünftige Bedarf an qualifizierten bzw. nicht-qualifizierten Arbeitnehmern in den einzelnen Bundesländern ist schwer prognostizierbar, da er von verschiedenen arbeitsmarktlichen Faktoren abhängt. Mit dem Fachkräftemonitoring des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird durch IAB, BIBB und GSW Drucksache 19/7709 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7709 als ausführende Institute ein neues Analyseinstrument zur Arbeitsmarktprojektion entwickelt, welches unter anderem zukünftige Entwicklungen regionaler Arbeitskräftebedarfe auf der Ebene von Arbeitsmarktregionen analysiert. 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die Zahl der qualifizierten Ausländer aus Drittstaaten, deren Berufsqualifikation seit dem 1. April 2012 in einem nach Bundesrecht geregelten Beruf als gleichwertig anerkannt wurde (bitte insgesamt sowie für die 25 häufigsten Referenzberufe angeben), und wie viele von diesen halten sich jeweils gegenwärtig noch entweder mit einer Blauen Karte EU, Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit in Deutschland auf (bitte nach Referenzberufen und Aufenthaltstiteln aufschlüsseln)? Die amtliche Statistik bezieht sich auf die jeweiligen Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, weshalb die Angabe der Zahl der Drittstaatsangehörigen, die ein Anerkennungsverfahren beendet haben, nur eingeschränkt möglich ist. Hintergrund ist, dass es insbesondere in reglementierten Berufen mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme zu zwei Bescheiden (einmal die Teilanerkennung und einmal die vollständige Anerkennung) kommen kann. Zudem ist es auch denkbar, dass eine Person mehrere ausländische Abschlüsse erworben hat und diese in getrennten Verfahren anerkennen lässt. Die Antwort zum Ausgang der Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den nach Bundesrecht geregelten Berufen sind für die Berichtsjahre 2012 bis 2017 der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen. Die Addition der Jahre zu einem Gesamtergebnis ist bei dieser Darstellung des Verfahrensausgangs nicht möglich, weshalb ein jahresweiser Ausweis erfolgt. Eine Verknüpfung der Daten des Ausländerzentralregisters mit den amtlichen Statistiken zu Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist nicht möglich. Insofern kann eine Auswertung dahingehend, ob im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation ein Aufenthaltstitel erteilt wurde, nicht erfolgen. Denkbar ist zudem auch, dass Drittstaatsangehörige, die mit einem anderen Aufenthaltstitel eingereist sind (z. B. zum Familiennachzug), ebenfalls ein Anerkennungsverfahren durchlaufen. Entsprechend ist es auch nicht möglich darzustellen, ob und wie viele qualifizierte Ausländer aus Drittstaaten, deren Berufsqualifikation in einem nach Bundesrecht geregelten Beruf als gleichwertig anerkannt wurde, sich noch mit den nachgefragten Aufenthaltstiteln im Bundesgebiet aufhalten . 5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der qualifizierten Ausländer aus Drittstaaten, deren Berufsqualifikation in einem nach Bundesrecht geregelten Beruf als gleichwertig anerkannt wurde, an der Gesamtzahl der Personen, die gegenwärtig in diesem Beruf in Deutschland tätig sind (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie hoch ist die Zahl der im jeweiligen Berufsfeld gegenwärtig bei der Bundesagentur für Arbeit als offen geführten Stellen? Der Anteil der Drittstaatsangehörigen mit einem anerkannten ausländischen Abschluss in einem nach Bundesrecht geregelten Beruf an den gegenwärtig insgesamt in diesem Beruf beschäftigten Personen kann nicht ermittelt werden. Hintergrund ist, dass in der amtlichen Statistik zur Berufsanerkennung der Erwerbsstatus nicht erfasst wird. Dieser ist für die Antragstellung und die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nicht relevant. In der Beschäf- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7709 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7709 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit wird der Berufsabschluss abgebildet , jedoch ohne Differenzierung zwischen inländischen oder anerkannten ausländischen Abschlüssen. Ein direkter Vergleich der beiden Statistiken oder die Errechnung eines Anteils ist aufgrund der nicht vorhandenen Kompatibilität der Datensätze nicht möglich. Die Zahl der Drittstaatsangehörigen mit einer Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Abschlusses als voll gleichwertig in einem nach Bundesrecht geregelten Beruf kann – aufgeschlüsselt nach Berufshauptgruppen – der Tabelle in Anlage 2 entnommen werden. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – aufgeschlüsselt nach Berufsabschluss und Berufshauptgruppen – kann der Tabelle in Anlage 3 entnommen werden. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten umfasst deutsche Staatsangehörige, Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten und Drittstaatsangehörige, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. In der Beschäftigtenstatistik werden Berufsabschlüsse von Beschäftigten nur abgebildet , wenn der Arbeitgeber in der Meldung zur Sozialversicherung dazu eine Angabe macht. Die Zahl der in den jeweiligen Berufshauptgruppen bei der Bundesagentur für Arbeit als offen gemeldete Stellen kann der öffentlich zugänglichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden (siehe https://statistik.arbeitsagentur. de/nn_31894/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view= processForm&pageLocale=de&topicId=287986). 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die Zahl der qualifizierten Ausländer aus Drittstaaten, deren Berufsqualifikation seit dem 1. April 2012 in einem nach Landesrecht geregelten Beruf als gleichwertig anerkannt wurde (bitte insgesamt sowie für die 25 häufigsten Referenzberufe angeben), und wie viele von diesen halten sich jeweils gegenwärtig noch entweder mit einer Blauen Karte EU, Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit in Deutschland auf (bitte nach Referenzberufen und Aufenthaltstiteln aufschlüsseln)? Die Antwort zum Ausgang der Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den nach Landesrecht geregelten Berufen sind für die Berichtsjahre 2016 und 2017 der Tabelle in Anlage 4 zu entnehmen. Die Ländergesetze zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in nach Landesrecht geregelten Berufen wurden sukzessive bis zum 1. Juli 2014 erlassen. Ab den jeweiligen Zeitpunkten erfolgte auch die Erfassung der Anerkennungsverfahren in den jeweiligen amtlichen Statistiken. Die 16 Einzelstatistiken zu landesrechtlich geregelten Berufen wurden für die Berichtsjahre 2016 und 2017 erstmals zu einer koordinierten Länderstatistik zusammengeführt. Eine Gesamtdarstellung für die Jahre 2012 bis 2015 ist nicht verfügbar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Drucksache 19/7709 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7709 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der qualifizierten Ausländer aus Drittstaaten, deren Berufsqualifikation in einem nach Landesrecht geregelten Beruf als gleichwertig anerkannt wurde, an der Gesamtzahl der Personen, die gegenwärtig in diesem Beruf in Deutschland tätig sind (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie hoch ist die Zahl der im jeweiligen Berufsfeld gegenwärtig bei der Bundesagentur für Arbeit als offen geführten Stellen? Die Zahl der Drittstaatsangehörigen mit einer Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Abschlusses als voll gleichwertig in einem nach Landesrecht geregelten Beruf kann – aufgeschlüsselt nach Berufshauptgruppen – der Tabelle in Anlage 5 entnommen werden. Die Darstellung beschränkt sich aus den in der Antwort zu Frage 6 genannten Gründen auf die Jahre 2016 und 2017. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. Wie hat sich die Zuwanderung qualifizierter bzw. unqualifizierter Ausländer aus Drittstaaten im Sinne der Fachkräftestrategie der Bundesregierung mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit oder einer Blauen Karte EU seit 2013 entwickelt (bitte insgesamt sowie für die jeweils 20 wichtigsten Herkunftsstaaten aufschlüsseln), und wie hoch ist der Anteil an qualifizierten Ausländern aus Drittstaaten, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, an den von der Bundesregierung prognostizierten 25 000 Fachkräften, die in Folge des FEG zusätzlich erwartet werden? Die Antwort zu Frage 8 kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Wegen möglicher Verzögerungen in der Registrierung kann sich hinsichtlich der Zahlen zu 2018 noch ein Anstieg ergeben. Anzahl der zu Erwerbszwecken eingereisten Drittstaatsangehörigen nach dem Jahr der Einreise 2013 40.358 2014 42.570 2015 43.922 2016 56.755 2017 70.587 2018 47.485 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7709 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7709 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl der zu Erwerbszwecken eingereisten Drittstaatsangehörigen: 2013 Gesamt davon: 40.358 Indien 5.529 Vereinigte Staaten von Amerika 4.807 China 4.376 Russische Föderation 2.144 Japan 2.142 Ukraine 1.666 Türkei 1.295 Bosnien und Herzegowina 1.220 Serbien 990 Korea (Republik) 933 Australien 871 Kanada 820 Iran, Islamische Republik 810 Brasilien 758 Ägypten 625 Mexico 623 Georgien 621 Kolumbien 570 Syrien, Arabische Republik 537 Pakistan 493 Drucksache 19/7709 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7709 Anzahl der zu Erwerbszwecken eingereisten Drittstaatsangehörigen: 2014 Gesamt davon: 42.570 Indien 6.323 Vereinigte Staaten von Amerika 4.599 China 4.443 Ukraine 2.112 Japan 2.112 Russische Föderation 1.980 Bosnien und Herzegowina 1.853 Türkei 1.331 Serbien 1.092 Mexico 1.065 Korea (Republik) 991 Australien 890 Kanada 862 Syrien, Arabische Republik 779 Brasilien 765 Iran, Islamische Republik 698 Ägypten 672 Georgien 644 Kolumbien 536 Israel 500 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7709 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7709 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl der zu Erwerbszwecken eingereisten Drittstaatsangehörigen: 2015 Gesamt davon: 43.922 Indien 6.035 Vereinigte Staaten von Amerika 4.814 China 3.596 Bosnien und Herzegowina 2.294 Russische Föderation 2.178 Japan 2.168 Ukraine 2.153 Serbien 1.421 Türkei 1.255 Korea (Republik) 1.178 Brasilien 1.047 Australien 1.030 Syrien, Arabische Republik 945 Kanada 893 Mexico 739 Georgien 734 Ägypten 639 Kolumbien 612 Iran, Islamische Republik 604 Israel 481 Drucksache 19/7709 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7709 Anzahl der zu Erwerbszwecken eingereisten Drittstaatsangehörigen: 2016 Gesamt davon: 56.755 Bosnien und Herzegowina 6.153 Indien 5.760 Vereinigte Staaten von Amerika 4.834 China 3.747 Kosovo 3.711 Serbien 3.656 Japan 2.150 Mazedonien 1.986 Russische Föderation 1.887 Ukraine 1.877 Türkei 1.601 Albanien 1.303 Brasilien 1.251 Korea (Republik) 1.208 Australien 1.038 Kanada 977 Iran, Islamische Republik 723 Georgien 716 Ägypten 713 Kolumbien 662 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7709 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7709 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl der zu Erwerbszwecken eingereisten Drittstaatsangehörigen: 2017 Gesamt davon: 70.587 Bosnien und Herzegowina 6.975 Indien 6.737 Kosovo 5.770 China 5.094 Vereinigte Staaten von Amerika 5.028 Serbien 4.950 Mazedonien 4.025 Albanien 2.808 Türkei 2.207 Japan 2.188 Russische Föderation 1.885 Ukraine 1.683 Brasilien 1.623 Korea (Republik) 1.604 Australien 1.048 Kanada 1.047 Iran, Islamische Republik 931 Kolumbien 797 Mexico 764 Philippinen 752 Drucksache 19/7709 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7709 Anzahl der zu Erwerbszwecken eingereisten Drittstaatsangehörigen: 2018 Gesamt davon: 47.485 Indien 4.966 Vereinigte Staaten von Amerika 4.122 Serbien 3.061 Bosnien und Herzegowina 3.013 China 2.850 Mazedonien 2.784 Kosovo 2.756 Albanien 2.394 Japan 1.836 Türkei 1.622 Brasilien 1.349 Russische Föderation 1.240 Ukraine 1.017 Korea (Republik) 1.001 Iran, Islamische Republik 980 Kanada 921 Kolumbien 727 Australien 723 Georgien 519 Ägypten 508 Zum zweiten Teil der Frage wird auf die Vorbemerkung verwiesen und darauf hingewiesen, dass nicht abgeschätzt werden kann, wie sich der Bekanntheitsgrad der rechtlichen Möglichkeiten zur Einreise zur Arbeitsplatzsuche in den Herkunftsstaaten potentieller Migranten und damit die Nutzung der Regelungen im Vergleich zu Aufenthaltstiteln zur Erwerbstätigkeit entwickeln wird. 9. Wie viele qualifizierte bzw. unqualifizierte Ausländer im Sinne der Fachkräftestrategie der Bundesregierung haben seit 2013 im Anschluss eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland erhalten (bitte jeweils jährlich, insgesamt sowie nach den 20 wichtigsten Herkunftsstaaten aufschlüsseln), und wie hoch war zum Zeitpunkt der Erteilung der Niederlassungserlaubnis jeweils die durchschnittliche Aufenthaltsdauer (insgesamt sowie nach Staatsangehörigkeiten )? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Das Ausländerzentralregister ist im Sinne der Frage nicht auswertbar. Alternativ werden in den nachstehenden Tabellen die Zahlen zu Personen abgebildet, die als aktuellen Titel eine Niederlassungserlaubnis besitzen und zu einem früheren Zeitpunkt einen Titel zur Erwerbstätigkeit besaßen: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7709 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7709 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staatsangehörigkeiten Anzahl der Drittstaatsangehörigen , die zu einem früheren Zeitpunkt einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken hatten, mit einer aktuellen Niederlassungserlaubnis Durchschnittliche Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise Gesamt davon: 644.480 16,8 Jahre Türkei 158.146 28,2 Jahre Russische Föderation 49.773 11,4 Jahre China 36.904 9,8 Jahre Indien 32.961 7,6 Jahre Ukraine 30.213 11,2 Jahre Bosnien und Herzegowina 21.832 23,5 Jahre Vereinigte Staaten von Amerika 20.345 14,4 Jahre Serbien 20.231 16,2 Jahre Kosovo 18.400 16,2 Jahre Iran, Islamische Republik 13.846 12,7 Jahre Syrien, Arabische Republik 12.382 7,4 Jahre Marokko 9.948 21,5 Jahre Vietnam 9.344 17,2 Jahre Mazedonien 8.679 17,1 Jahre Irak 8.498 11 Jahre Japan 8.430 14,2 Jahre Thailand 8.417 18,3 Jahre Ägypten 7.290 6,9 Jahre Afghanistan 7.275 12,2 Jahre Korea (Republik) 7.159 11,5 Jahre Drucksache 19/7709 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7709 Anzahl der Drittstaatsangehörigen, die zu einem früheren Zeitpunkt einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken hatten, mit einer aktuellen Niederlassungserlaubnis erteilt in: 2013 Gesamt davon: 62.293 Türkei 32.074 Russische Föderation 5.395 China 4.080 Vereinigte Staaten von Amerika 2.035 Indien 1.938 Ukraine 1.549 Bosnien und Herzegowina 1.366 Serbien 1.163 Korea (Republik) 823 Japan 808 Mazedonien 724 Schweiz 708 Marokko 496 Kosovo 494 Weißrußland 457 Vietnam 433 Thailand 414 Iran, Islamische Republik 365 Indonesien 351 Kanada 346 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7709 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7709 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl der Drittstaatsangehörigen, die zu einem früheren Zeitpunkt einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken hatten, mit einer aktuellen Niederlassungserlaubnis erteilt in: 2014 Gesamt davon: 74.154 Türkei 31.082 Russische Föderation 6.343 Ukraine 3.810 China 3.791 Indien 2.797 Vereinigte Staaten von Amerika 2.353 Serbien 1.338 Bosnien und Herzegowina 1.318 Marokko 1.146 Kosovo 1.111 Japan 1.033 Schweiz 978 Thailand 936 Korea (Republik) 855 Mazedonien 791 Iran, Islamische Republik 696 Weißrußland 652 Vietnam 615 Kanada 560 Brasilien 541 Drucksache 19/7709 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7709 Anzahl der Drittstaatsangehörigen, die zu einem früheren Zeitpunkt einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken hatten, mit einer aktuellen Niederlassungserlaubnis erteilt in: 2015 Gesamt davon: 101.280 Türkei 33.662 Russische Föderation 7.829 Ukraine 4.517 Indien 4.424 China 4.205 Vereinigte Staaten von Amerika 2.993 Serbien 2.852 Bosnien und Herzegowina 2.851 Kosovo 2.739 Iran, Islamische Republik 1.743 Thailand 1.706 Marokko 1.518 Irak 1.430 Japan 1.239 Vietnam 1.202 Mazedonien 1.171 Syrien, Arabische Republik 1.103 Korea (Republik) 985 Schweiz 888 Brasilien 869 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7709 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7709 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl der Drittstaatsangehörigen, die zu einem früheren Zeitpunkt einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken hatten, mit einer aktuellen Niederlassungserlaubnis erteilt in: 2016 Gesamt davon: 110.686 Türkei 20.671 Russische Föderation 8.883 Indien 5.813 China 5.689 Ukraine 5.356 Bosnien und Herzegowina 4.728 Serbien 3.948 Vereinigte Staaten von Amerika 3.860 Kosovo 3.631 Iran, Islamische Republik 3.018 Marokko 1.890 Irak 1.866 Syrien, Arabische Republik 1.779 Japan 1.643 Afghanistan 1.588 Thailand 1.492 Vietnam 1.456 Mazedonien 1.435 Pakistan 1.385 Ägypten 1.277 Drucksache 19/7709 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/7709 Anzahl der Drittstaatsangehörigen, die zu einem früheren Zeitpunkt einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken hatten, mit einer aktuellen Niederlassungserlaubnis erteilt in: 2017 Gesamt davon: 137.351 Türkei 20.487 Russische Föderation 10.078 China 8.741 Indien 7.935 Bosnien und Herzegowina 7.060 Ukraine 6.885 Vereinigte Staaten von Amerika 4.632 Serbien 4.469 Kosovo 4.360 Iran, Islamische Republik 3.481 Syrien, Arabische Republik 3.243 Vietnam 2.439 Marokko 2.206 Afghanistan 2.123 Mazedonien 2.083 Ägypten 1.975 Japan 1.911 Irak 1.906 Thailand 1.836 Brasilien 1.747 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/7709 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7709 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anzahl der Drittstaatsangehörigen, die zu einem früheren Zeitpunkt einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken hatten, mit einer aktuellen Niederlassungserlaubnis erteilt in: 2018 (Wegen möglicher Verzögerungen in der Registrierung kann sich hinsichtlich der Zahlen zu 2018 noch ein Anstieg ergeben.) Gesamt davon: 158.716 Türkei 20.170 Russische Föderation 11.245 China 10.398 Indien 10.054 Ukraine 8.096 Serbien 6.461 Kosovo 6.065 Syrien, Arabische Republik 5.968 Iran, Islamische Republik 4.543 Bosnien und Herzegowina 4.509 Vereinigte Staaten von Amerika 4.472 Vietnam 3.199 Irak 2.851 Marokko 2.692 Afghanistan 2.561 Mazedonien 2.475 Ägypten 2.465 Brasilien 2.290 Pakistan 2.116 Thailand 2.033 Drucksache 19/7709 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 2012 (zu Frage 4) Anlage 1 Anerkennung in einem nach Bundesrecht geregelten Beruf als gleichwertig (Berichtsjahre 2012 bis 2017) Drittstaatsangehörige (nicht EU, EWR und Schweiz) Amtliche Statistik nach §17 BQFG bzw. Fachgesetzen mit Verweis auf §17 BQFG Anerkennungsverfahren nach Entscheidung vor Rechtsbehelf und Referenzberuf Nur nicht negativ beschiedene Verfahren positiv - volle Gleichwertigkeit 1 Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, zum 31.12.2012 noch nicht absolviert 2 positiv (beschränkter Berufszugang - HwO) 3 teilweise Gleichwertigkeit 4 Insgesamt 2 772 2 046 492 198 36 Arzt/Ärztin (Erteilung der Approbation) 2 115 1 620 309 186[5] - Gesundheits- und Krankenpfleger/in 183 51 126 9[5] - Zahnarzt/Zahnärztin (Erteilung der Approbation) 99 78 21 - - Apotheker/in (Erteilung der Approbation) 60 51 9 - - Bürokaufmann/-kauffrau (bis 2014) 27 27 - - - Physiotherapeut/in 18 9 9 3[5] - Industriemechaniker/in 18 18 - - - Elektroniker/in (ohne FR-Angabe) 12 9 - - 3 Friseur/in 12 12 - - - Hotelfachmann/-fachfrau 12 12 - - - Tierarzt/Tierärztin (Erteilung der Approbation) 12 12 - - - Kraftfahrzeugmechatroniker/in (ab 2013) 12 3 - - 9 Hebamme/Entbindungspfleger 12 3 9 - - Die Addition der Jahre zu einem Gesamtergebnis ist bei dieser Darstellung des Verfahrensausgangs nicht möglich. Verfahren zu reglementierten Berufen können zweistufig sein, nämlich dann, wenn im ersten Schritt ein Bescheid über die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme ergeht. Nach erfolgreicher Absolvierung wird dann im zweiten Schritt die volle Gleichwertigkeit beschieden. Handelt es sich um ein überjähriges Verfahren, meldet die zuständige Stelle zunächst die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, die zum Ende des Berichtsjahres noch nicht absolviert wurde. Wird die Auflage erfüllt, ergeht bspw. im darauffolgenden Jahr die Meldung über die volle Gleichwertigkeit. Bei diesen Fällen liegen in der amtlichen Statistik zwei Bescheide für ein Verfahren vor. Die Aufaddierung der beschiedenen Verfahren über die Jahre hinweg würde daher zu einer Doppelzählung führen, weshalb an dieser Stelle darauf verzichtet wird und die Verfahrensausgänge für die einzelnen Berichtsjahre aufgeführt sind. Berufe mit weniger als 10 Anerkennungen unter den Drittstaatangehörigen wurden wegen der geringen Fallzahl nicht einzeln aufgelistet. 1 Bescheiden mit voller Gleichwertigkeit kann die erfolgreiche Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme vorangegangen sein. 2 Bescheide mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme sind nur bei reglementierten Berufen möglich. 3 Bescheide mit beschränktem positivem Berufszugang nach Handwerksordnung (HwO) sind nur bei reglementierten Berufen im Handwerk möglich. 4 Bescheide mit teilweiser Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation sind nur bei nicht-reglementierten Berufen möglich. * Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Für das erste Berichtsjahr 2012 wurden die für die Anerkennung zuständigen Stellen in einigen Fällen erst im Laufe des Berichtsjahres bestimmt und musste ihre Berichtssysteme neu aufbauen. Daher sind die Meldungen möglicherweise nicht in allen Fällen vollumfänglich und termingerecht erfolgt. Insofern ist das Bundesergebnis als Untergrenze zu betrachten. 5 Meldefehler im ersten Berichtsjahr. Berichtsjahr 2012 Insgesamt Entscheidung (vor Rechtsbehelf)* darunter Quelle: amtliche Statistik § 17 BQFG; Erhebung des Statistischen Bundesamtes; Berechnungen des BIBB. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/7709 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Tabelle 2013 (zu Frage 4) Anerkennung in einem nach Bundesrecht geregelten Beruf als gleichwertig (Berichtsjahre 2012 bis 2017) Drittstaatsangehörige (nicht EU, EWR und Schweiz) Amtliche Statistik nach §17 BQFG bzw. Fachgesetzen mit Verweis auf §17 BQFG Anerkennungsverfahren nach Entscheidung vor Rechtsbehelf und Referenzberuf Nur nicht negativ beschiedene Verfahren Berichtsjahr 2013 Insgesamt Entscheidung (vor Rechtsbehelf)* darunter positiv - volle Gleichwertigkeit1 Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, zum 31.12.2013 noch nicht absolviert positiv (beschränkter Berufszugang - HwO)3 teilweise Gleichwertigkeit Insgesamt Arzt/Ärztin (Erteilung der Approbation) Gesundheits- und Krankenpfleger/in Bürokaufmann/-kauffrau (bis 2014) Zahnarzt/Zahnärztin (Erteilung der Approbation) Industriemechaniker/in Apotheker/in (Erteilung der Approbation) Elektroniker/in (ohne FR-Angabe) Elektroniker/in für Betriebstechnik Kraftfahrzeugmechatroniker/in (ab 2013) Friseur/in Koch/Köchin Hebamme/Entbindungspfleger Physiotherapeut/in Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Zerspanungsmechaniker/in Industrieelektriker/in (ohne FR-Angabe) Elektroanlagenmonteur/in Pharmazeutisch-technische(r) Assistent/in (ab 2013) Bauzeichner/in Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation (bis 2014) Elektroniker/in für Geräte und Systeme Fachinformatiker/in (ohne FR-Angabe) Medizinische(r) Fachangestellte(r) Konstruktionsmechaniker/in HotelfachmannAfachfrau Quelle: amtliche Statistik § 17 BQFG; Erhebung des Statistischen Bundesamtes; Berechnungen des BIBB. 1 Bescheiden mit voller Gleichwertigkeit kann die erfolgreiche Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme vorangegangen sein. 2 Bescheide mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme sind nur bei reglementierten Berufen möglich. Bescheide mit beschränktem positivem Berufezugang nach Handwerksordnung (HwO) sind nur bei reglementierten Berufen im Handwerk möglich. 4 Bescheide mit teilweiser Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation sind nur bei nicht-reglementierten Berufen möglich. * Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Für das Berichtsjahr 2013 erfolgte die Meldung einiger Berichtsstellen unvollständig und fehlerhaft. Insofern ist das Bundesergebnis als Untergrenze zu betrachten. Drucksache 19/7709 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Tabelle 2014 (zu Frage 4) Anerkennung in einem nach Bundesrecht geregelten Beruf als gleichwertig (Berichtsjahre 2012 bis 2017) Drittstaatsangehörige (nicht EU, EWR und Schweiz) Amtliche Statistik nach §17 BQFG bzw. Fachgesetzen mit Verweis auf §17 BQFG Anerkennungsverfahren nach Entscheidung vor Rechtsbehelf und Referenzberuf Nur nicht negativ beschiedene Verfahren Berichtsjahr 2014 Insgesamt Entscheidung (vor Rechtsbehelf)* darunter positiv - volle Gleichwertigkeit1 Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, zum 31.12.2014 noch nicht absolviert positiv (beschränkter Berufszugang - HwO)3 teilweise Gleichwertigkeit Insgesamt Arzt/Ärztin (Erteilung der Approbation) Gesundheits- und Krankenpfleger/in Bürokaufmann/-kauffrau (bis 2014) Elektroniker/in (ohne FR-Angabe) Zahnarzt/Zahnärztin (Erteilung der Approbation) Apotheker/in (Erteilung der Approbation) Elektroanlagenmonteur/in Industrieelektriker/in (ohne FR-Angabe) Kraftfahrzeugmechatroniker/in (ab 2013) Industriemechaniker/in Elektroniker/in für Betriebstechnik Fachkraft für Metalltechnik (ohne FR-Angabe) (ab 2013) Physiotherapeut/in Koch/Köchin Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation (bis 2014) Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungsund Klimatechnik Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (ab 2014) Fachinformatiker/in (ohne FR-Angabe) Medizinische(r) Fachangestellte(r) Elektroniker/in für Geräte und Systeme Tischler/in Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Bauzeichner/in Chemielaborant/in Quelle: amtliche Statistik § 17 BQFG; Erhebung des Statistischen Bundesamtes; Berechnungen des BIBB. 1 Bescheiden mit voller Gleichwertigkeit kann die erfolgreiche Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme vorangegangen sein. 2 Bescheide mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme sind nur bei reglementierten Berufen möglich. Bescheide mit beschränktem positivem Berufezugang nach Handwerksordnung (HwO) sind nur bei reglementierten Berufen im Handwerk möglich. 4 Bescheide mit teilweiser Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation sind nur bei nicht-reglementierten Berufen möglich. * Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/7709 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Tabelle 2015 (zu Frage 4) Anerkennung in einem nach Bundesrecht geregelten Beruf als gleichwertig (Berichtsjahre 2012 bis 2017) Drittstaatsangehörige (nicht EU, EWR und Schweiz) Amtliche Statistik nach §17 BQFG bzw. Fachgesetzen mit Verweis auf §17 BQFG Anerkennungsverfahren nach Entscheidung vor Rechtsbehelf und Referenzberuf Nur nicht negativ beschiedene Verfahren Berichtsjahr 2015 Insgesamt Entscheidung (vor Rechtsbehelf)* darunter positiv - volle Gleichwertigkeit1 Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, zum 31.12.2015 noch nicht absolviert positiv (beschränkter Berufszugang - HwO)3 teilweise Gleichwertigkeit Insgesamt Arzt/Ärztin (Erteilung der Approbation) Gesundheits- und Krankenpfleger/in Elektroniker/in (ohne FR-Angabe) Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (ab 2014) Zahnarzt/Zahnärztin (Erteilung der Approbation) Apotheker/in (Erteilung der Approbation) Industrieelektriker/in (ohne FR-Angabe) Fachkraft für Metalltechnik (ohne FR-Angabe) (ab 2013) Kraftfahrzeugmechatroniker/in (ab 2013) Elektroanlagenmonteur/in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Industriemechaniker/in Physiotherapeut/in Fachinformatiker/in (ohne FR-Angabe) Friseur/in Elektroniker/in für Betriebstechnik Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungsund Klimatechnik Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Koch/Köchin Hebamme/Entbindungspfleger Medizinische(r) Fachangestellte(r) Bauzeichner/in Zahntechniker/in Fluggerätmechaniker/in (ohne FR-Angabe) Verkäufer/in Metallbauer/in (ohne FR-Angabe) Quelle: amtliche Statistik § 17 BQFG; Erhebung des Statistischen Bundesamtes; Berechnungen des BIBB. 1 Bescheiden mit voller Gleichwertigkeit kann die erfolgreiche Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme vorangegangen sein. 2 Bescheide mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme sind nur bei reglementierten Berufen möglich. Bescheide mit beschränktem positivem Berufezugang nach Handwerksordnung (HwO) sind nur bei reglementierten Berufen im Handwerk möglich. 4 Bescheide mit teilweiser Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation sind nur bei nicht-reglementierten Berufen möglich. * Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Für Bremen liegen keine Daten für das Jahr 2015 vor. Daher wurden für dieses Bundesland die Angaben von 2014 übernommen. Drucksache 19/7709 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Tabelle 2016 (zu Frage 4) Anerkennung in einem nach Bundesrecht geregelten Beruf als gleichwertig (Berichtsjahre 2012 bis 2017) Drittstaatsangehörige (nicht EU, EWR und Schweiz) Amtliche Statistik nach §17 BQFG bzw. Fachgesetzen mit Verweis auf §17 BQFG Anerkennungsverfahren nach Entscheidung vor Rechtsbehelf und Referenzberuf Nur nicht negativ beschiedene Verfahren Berichtsjahr 2016 Entscheidung (vor Rechtsbehelf)* positiv - volle Gleichwertigkeit1 Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, zum 31.12.2016 noch nicht absolviert ' positiv (beschränkter Berufszugang - HwO) 3 teilweise Gleichwertigkeit 4 Positiv - partieller Berufezugang (ab 2016) Insgesamt Arzt/Ärztin (Erteilung der Approbation) Gesundheits- und Krankenpfleger/in Zahnarzt/Zahnärztin (Erteilung der Approbation) Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (ab 2014) Elektroniker/in (ohne FR-Angabe) Apotheker/in (Erteilung der Approbation) Physiotherapeut/in Industrieelektriker/in (ohne FR-Angabe) Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Fachinformatiker/in (ohne FR-Angabe) Elektroanlagenmonteur/in Kraftfahrzeugmechatroniker/in (ab 2013) Fachkraft für Metalltechnik (ohne FR-Angabe) (ab 2013) Zahntechniker/in Hebamme/Entbindungs pfleger Med izinisch-tech nische(r) Laboratoriumsassistent/in Elektroniker/in für Betriebstechnik Koch/Köchin Medizinisch-technische(r) Radiologieassistent/in Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungsund Klimatechnik Bauzeichner/in Industriemechaniker/in Pharmazeutisch-technische(r) Assistent/in (ab 2013) Controller/in (Gepr.) Quelle: amtliche Statistik § 17 BQFG; Erhebung des Statistischen Bundesamtes; Berechnungen des BIBB. ' Bescheiden mit voller Gleichwertigkeit kann die erfolgreiche Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme vorangegangen sein. 2 Bescheide mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme sind nur bei reglementierten Berufen möglich. 3 Bescheide mit beschränktem positivem Berufszugang nach Handwerksordnung (HwO) sind nur bei reglementierten Berufen im Handwerk möglich. 4 Bescheide mit teilweiser Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation sind nur bei nicht-reglementierten Berufen möglich. 5 Bescheide "positiv - partieller Berufszugang" sind nur bei einem Teil der reglementierten Berufe möglich. * Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Für die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein liegt für das Berichtsjahr 2016 eine Untererfassung in niedriger dreistelliger Höhe im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/7709 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Tabelle 2017 (zu Frage 4) Anerkennung in einem nach Bundesrecht geregelten Beruf als gleichwertig (Berichtsjahre 2012 bis 2017) Drittstaatsangehörige (nicht EU, EWR und Schweiz) Amtliche Statistik nach §17 BQFG bzw. Fachgesetzen mit Verweis auf §17 BQFG Anerkennungsverfahren nach Entscheidung vor Rechtsbehelf und Referenzberuf Nur nicht negativ beschiedene Verfahren Berichtsjahr 2017 Entscheidung (vor Rechtsbehelf)* positiv - volle Gleichwertigkeit1 Auflage einer Ausgleichsmaßnahme, zum 31.12.2017 noch nicht absolviert positiv (beschränkter Berufszugang - HwO)3 teilweise Gleichwertigkeit Positiv - partieller Berufszugang (ab 2016)5 Gesundheits- und Krankenpfleger/in Arzt/Ärztin (Erteilung der Approbation) Zahnarzt/Zahnärztin (Erteilung der Approbation) Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (ab 2014) Apotheker/in (Erteilung der Approbation) Elektroniker/in (ohne FR-Angabe) Physiotherapeut/in Fachinformatiker/in (ohne FR-Angabe) Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistent/in Elektroniker/in für Betriebstechnik Industrieelektriker/in (ohne FR-Angabe) Zahntechniker/in Elektroanlagenmonteur/in Medizinisch-technische(r) Radiologieassistent/in Kraftfahrzeugmechatroniker/in (ab 2013) Bauzeichner/in Fachkraft für Metalltechnik (ohne FR-Angabe) (ab 2013) BankkaufmannAkauffrau Hebamme/Entbindungspfleger Elektroniker/in für Geräte und Systeme Controller/in (Gepr.) Pharmazeutisch-technische(r) Assistent/in (ab 2013) Quelle: amtliche Statistik § 17 BQFG 2017; Erhebung des Statistischen Bundesamtes; Berechnungen des BIBB. 1 Bescheiden mit voller Gleichwertigkeit kann die erfolgreiche Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme vorangegangen sein. 2 Bescheide mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme sind nur bei reglementierten Berufen möglich. 3 Bescheide mit beschränktem positivem Berufszugang nach Handwerksordnung (HwO) sind nur bei reglementierten Berufen im Handwerk möglich. 4 Bescheide mit teilweiser Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation sind nur bei nicht-reglementierten Berufen möglich. 5 Bescheide "positiv - partieller Berufszugang" sind nur bei einem Teil der reglementierten Berufe möglich. * Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Drucksache 19/7709 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. (zu Frage 5) Anlage 2 Anerkennung in einem nach Bundesrecht geregelten Beruf, positiv - volle Gleichwertigkeit: 2012-2017 zusammengefasst Drittstaatsangehörige (nicht EU, EWR und Schweiz) Berufshauptgruppe (Einzelauflistung: nur Berufshauptgruppen mit mehr als 10 Bescheiden) Insgesamt Insgesamt 24 957 11 Land-, Tier- & Forstwirtschaftsberufe 18 22 Kunststoffherstellung & -verarbeitung, Holzbe- & -verarbeitung 69 23 Papier- & Druckberufe, technische Mediengestaltung 30 24 Metallerzeugung & -bearbeitung, Metallbauberufe 372 25 Maschinen- & Fahrzeugtechnikberufe 453 26 Mechatronik-, Energie- & Elektroberufe 1 578 27 Technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- & Produktionssteuerungsberufe 123 28 Textil- & Lederberufe 75 29 Lebensmittelherstellung & -verarbeitung 183 31 Bauplanungs-, Architektur- & Vermessungsberufe 36 32 Hoch- & Tiefbauberufe 57 33 (Innen-)Ausbauberufe 54 34 Gebäude- & versorgungstechnische Berufe 126 41 Mathematik-, Biologie-, Chemie- & Physikberufe 96 43 Informatik-, Informations- & Kommunikationstechnologieberufe 174 51 Verkehrs- & Logistikberufe (außer Fahrzeugführung) 39 52 Führer/innen von Fahrzeug- & Transportgeräten 39 61 Einkaufs-, Vertriebs- & Handelsberufe 39 62 Verkaufsberufe 192 63 Tourismus-, Hotel- & Gaststättenberufe 180 71 Berufe in Unternehmensführung & -organisation 843 72 Berufe in Finanzdienstleistungen, Rechnungswesen & Steuerberatung 120 73 Berufe in Recht & Verwaltung 12 81 Medizinische Gesundheitsberufe 19 659 82 Nichtmedizinische Gesundheits-, Körperpflege- & Wellnessberufe, Medizintechnik 324 92 Werbung, Marketing, kaufmännische & redaktionelle Medienberufe 24 93 Produktdesign & kunsthandwerkliche Berufe, bildende Kunst, Musikinstrumentenbau 12 Quelle: amtliche Statistik § 17 BQFG; Erhebung des Statistischen Bundesamtes; Berechnungen des BIBB. Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Für das erste Berichtsjahr 2012 wurden die für die Anerkennung zuständigen Stellen in einigen Fällen erst im Laufe des Berichtsjahres bestimmt und musste ihre Berichtssysteme neu aufbauen. Daher sind die Meldungen möglicherweise nicht in allen Fällen vollumfänglich und termingerecht erfolgt. Für das Berichtsjahr 2013 erfolgte die Meldung einiger Berichtsstellen unvollständig und fehlerhaft. Insofern ist das Bundesergebnis als Untergrenze zu betrachten. Für Bremen liegen keine Daten für das Jahr 2015 vor. Daher wurden für dieses Bundesland die Angaben von 2014 übernommen. Für die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein liegt für das Berichtsjahr 2016 eine Untererfassung in niedriger dreistelliger Höhe im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/7709 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. (zu Frage 5 und 7) Anlage 3 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der ausgeübten Tätigkeit der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) und ausgewählte Merkmale Deutschland Stichtag 30.06.2018 ausgeübte Tätigkeit nach der KldB 2010; Berufshauptgruppen Insgesamt darunter Berufsabschluss Ohne berufl. Ausbildungsabschluss mit Berufsabschluss 1) mit akademischem Berufsabschluss 2) Ausbildung unbekannt 1 2 3 4 5 Insgesamt 32.870.228 3.977.050 20.329.725 5.320.552 3.242.901 davon: 11 Land-, Tier-, Forstwirtschaftsberufe 236.967 31.864 129.603 22.034 53.466 12 Gartenbauberufe, Floristik 274.182 48.797 166.131 14.763 44.491 21 Rohstoffgewinn,Glas- ,Keramikverarbeitung 125.683 20.354 88.197 4.310 12.822 22 Kunststoff- u. Holzherst.,-verarbeitung 556.480 110.553 380.029 10.230 55.668 23 Papier-,Druckberufe, tech.Mediengestalt. 281.417 43.116 173.517 36.919 27.865 24 Metallerzeugung,-bearbeitung, Metallbau 1.315.016 225.476 965.233 21.060 103.247 25 Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe 1.862.417 264.019 1.330.927 134.058 133.413 26 Mechatronik-, Energie- u. Elektroberufe 1.037.547 133.438 708.020 124.835 71.254 27 Techn.Entwickl.Konstr.Produktionssteuer. 1.107.402 58.675 590.568 411.947 46.212 28 Textil- und Lederberufe 127.650 22.627 83.393 6.480 15.150 29 Lebensmittelherstellung u. -verarbeitung 853.655 175.462 476.207 17.495 184.491 31 Bauplanung,Architektur, Vermessungsberufe 267.537 10.111 87.680 155.975 13.771 32 Hoch- und Tiefbauberufe 607.147 94.696 366.074 21.184 125.193 33 (Innen-)Ausbauberufe 382.407 50.784 273.129 2.813 55.681 34 Gebäude- u. versorgungstechnische Berufe 716.379 83.498 542.778 24.809 65.294 41 Mathematik-Biologie-Chemie- ,Physikberufe 405.226 40.745 248.786 99.517 16.178 42 Geologie-,Geografie-,Umweltschutzberufe 43.854 2.733 16.346 22.805 1.970 43 Informatik- und andere IKT-Berufe 802.343 60.219 306.536 373.587 62.001 51 Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführ.) 2.068.757 440.017 1.182.782 74.919 371.039 52 Führer von Fahrzeug- u. Transportgeräten 1.131.766 134.539 770.396 19.335 207.496 53 Schutz-,Sicherheits-, Überwachungsberufe 350.232 44.710 228.241 33.359 43.922 54 Reinigungsberufe 860.953 237.150 358.019 12.389 253.395 61 Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe 987.149 57.464 645.730 226.611 57.344 62 Verkaufsberufe 2.115.039 314.839 1.500.343 72.850 227.007 63 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe 810.051 174.707 411.147 57.037 167.160 Drucksache 19/7709 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 71 Berufe Unternehmensführung,- organisation 4.198.279 290.072 2.540.033 1.034.443 333.731 72 Finanzdienstl.Rechnungsw., Steuerberatung 1.372.576 62.669 919.242 335.325 55.340 73 Berufe in Recht und Verwaltung 1.057.847 62.213 720.577 246.466 28.591 81 Medizinische Gesundheitsberufe 2.518.367 183.265 1.762.280 486.253 86.569 82 Nichtmed.Gesundheit,Körperpfl.,Medizint. 915.356 121.141 693.553 37.954 62.708 83 Erziehung,soz.,hauswirt.Berufe,Theologie 1.761.713 164.517 1.159.369 352.627 85.200 84 Lehrende und ausbildende Berufe 657.560 29.114 126.431 479.387 22.628 91 Geistes-Gesellschafts-Wirtschaftswissen. 94.098 6.868 25.612 56.520 5.098 92 Werbung,Marketing, kaufm,red.Medienberufe 594.516 48.922 255.934 234.823 54.837 93 Produktdesign, Kunsthandwerk 65.550 7.440 36.972 14.192 6.946 94 Darstellende, unterhaltende Berufe 121.738 17.274 43.599 39.772 21.093 01 Angehörige der regulären Streitkräfte 2.775 580 1.569 342 284 Keine Zuordnung möglich 182.597 102.382 14.742 1.127 64.346 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) "mit Berufsabschluss" ist die Summe aus "mit Berufsausbildung" und "Meister-/Techniker-/gleichw. Fachschulabschluss" 2) "mit akademischem Abschluss" ist die Summe aus "Bachelor", "Diplom/Magister/Master/Staatsexamen" und "Promotion" Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/7709 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. (zu F ra ge 6 ) An la ge 4 An e rk en n u n g in ei n em n a ch La n de s re ch t g e re ge lte n B er u f a ls gl ei ch w er tig (B er ic ht sja hr e 20 16 u n d 20 17 ) D rit ts ta at sa n ge hö rig e (n ic ht E W R u n d Sc hw ei z) Be ric ht sja hr 20 16 En ts ch ei du ng (v o r Re ch ts be he lf) In sg es am t po sit iv - vo lle G le ic hw er tig ke it Au fla ge e in er Au sg le ich sm aß n ah m e 1) te ilw ei se G le ich - w er tig ke it 3 ) po sit iv - pa rti el le r Be ru fs zu ga ng 4) In sg es am t 3 02 1 2 00 4 93 6 45 36 In ge ni eu r/i n 1 55 7 1 55 4 3 – – Le hr am t/L eh re r/i n 60 6 39 53 1 – 36 Er zie he r/i n 26 1 60 18 3 18 – G es u n dh ei ts - u n d Kr an ke np fle ge as sis te nt /in b zw . Pf le ge he lfe r/i n 12 9 10 8 21 – – Ar ch ite kt /in 10 2 10 2 – – – Fa ch ar zt /F ac hä rz tin 84 33 48 – – Ki n de rp fle ge r/i n 75 27 42 6 – So zia lp äd ag og e/ So zia lp äd ag og in , So zia la rb ei te r/i n 72 – 72 – – So zia la ss ist en t/i n (S ta at lic h ge pr . ) 18 3 15 – – Ki n dh ei ts pä da go ge /K in dh ei ts pä da go gi n (S ta at lic h an er ka nn t) 12 3 9 – – Be ric ht sja hr 20 17 En ts ch ei du ng (v o r Re ch ts be he lf) In sg es am t po sit iv - vo lle G le ic hw er tig ke it Au fla ge ei n er Au sg le ich sm aß n ah m e 1) te ilw ei se G le ich - w er tig ke it 3) po sit iv - pa rti el le r Be ru fs zu ga ng 4) In sg es am t 4 33 5 3 32 4 93 6 36 39 In ge ni eu r/i n 2 70 6 2 70 3 3 – – Le hr am t/L eh re r/i n 63 6 54 56 4 – 21 Er zie he r/i n 27 3 84 18 3 – 9 Ar ch ite kt /in 13 8 13 2 – – 6 G es u n dh ei ts - u n d Kr an ke np fle ge as sis te nt /in b zw . Pf le ge he lfe r/i n 13 2 12 0 12 – – Fa ch ar zt /F ac hä rz tin 87 45 42 – – Ki n de rp fle ge r/i n 69 15 39 9 3 So zia lp äd ag og e/ So zia lp äd ag og in , So zia la rb ei te r/i n 45 3 42 – – Drucksache 19/7709 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. So zia la ss ist en t/i n (S ta at lic h ge pr . ) 30 3 27 – – Ka uf m än ni sc he (r) As sis te nt /in (S ta at lic h ge pr . ) 27 24 – – – Pf le ge fa ch he lfe r/i n - Kr an ke np fle ge (n u r in B ay er n ) 21 21 – – – El ek tro te ch ni sc he (r) As sis te nt /in (S ta at lic h ge pr . ) 18 18 – – – In fo rm at io ns te ch ni sc he (r) As sis te nt /in (S ta at lic h ge pr . ) 18 18 – – – Sp or tu n d G ym n as tik le hr er /in (S ta at lic h an er ka nn t) 15 15 – – – Ki n dh ei ts pä da go ge /K in dh ei ts pä da go gi n (S ta at lic h an er ka nn t) 15 3 15 – – Al te np fle ge he lfe r/i n (in H am bu rg : G es u n dh ei ts - u n d Pf le ge as sis te nt /in ) 15 6 6 – – 1 B es ch ei de m it Au fla ge ei n er Au sg le ic hs m aß n a hm e si n d n u r be i r eg le m en tie rte n Be ru fe n m ög lic h. 2 B es ch ei de m it be sc hr än kt em po sit iv em Be ru fs zu ga n g n a ch H an dw e rk so rd n u n g (H w O ) s in d nu r be i r e gl em e n tie rte n B er u fe n im H an dw er k m ög lic h. 3 B es ch ei de m it te ilw ei se r G le ic hw er tig ke it de r Be ru fs qu al ifik at io n s in d n u r be i n ic ht - re gl em en tie rte n Be ru fe n m ög lic h. 4 B es ch ei de " po sit iv - pa rti el le r Be ru fs zu ga ng " s in d n u r be i r eg le m en tie rte n Be ru fe n m ög lic h. H in w ei s: Au s D at en sc hu tz gr ün de n s in d al le D at e n (A bs ol u tw er te ) a u f e in V ie lfa ch es vo n 3 g er u n de t. D e r In sg es am tw er t k an n d es ha lb vo n d er Su m m e de r Ei n ze lw er te a bw ei ch en . Be ru fe m it w en ig er al s 10 A n e rk en n u n ge n un te r de n D rit ts ta at an ge hö rig en w u rd en w e ge n de r ge rin ge n Fa llz a hl n ic ht ei n ze ln a uf ge lis te t. D ie A dd iti on d er Ja hr e zu e in em G es am te rg eb ni s is t b ei di es er D a rs te llu n g de s Ve rfa hr en sa us ga n gs n ic ht m ög lic h. Ve rfa hr en zu r e gl em e n tie rte n B e ru fe n kö nn en zw ei st u fig s ei n , n äm lic h da n n , w e n n im er st e n S ch rit t e in B es ch ei d üb er di e Au fla ge e in er Au sg le ic hs m aß n a hm e er ge ht . N a ch e rfo lg re ic he r Ab so lv ie ru n g wi rd da nn im zw ei te n Sc hr itt di e vo lle G le ic hw e rti gk ei t b es ch ie de n . H a n de lt es si ch u m ei n ü be rjä hr ig es Ve rfa hr en , m el de t d ie z u st än di ge S te lle zu n äc hs t d ie A u fla ge e in e r Au sg le ic hs m aß n ah m e, di e zu m En de de s Be ric ht sja hr es n oc h ni ch t a bs ol vi e rt w u rd e. W ird d ie Au fla ge e rfü llt , e rg eh t b sp w . im da ra u ffo lg en de n Ja hr di e M el du ng ü be r di e vo lle G le ic hw e rti gk ei t. Be i d ie se n F äl le n li e ge n in d er am tli ch en St at is tik zw ei Be sc he id e fü r e in V er fa hr e n v o r. D ie A u fa dd ie ru n g de r be sc hi ed en en V er fa hr en üb er di e Ja hr e hi n w eg w ür de d ah er zu ei n er D o pp el zä hl u n g fü hr en , w es ha lb a n d ie se r St el le d ar au f v e rz ic ht et w ird u n d di e Ve rfa hr e n sa u sg än ge fü r di e ei n ze ln e n Be ric ht sja hr e a uf ge fü hr t s in d. Qu el le : S ta tis tis ch es Bu n de sa m t, Be ru fs bi ld un gs st at ist ik Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/7709 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. (zu Frage 7) Anlage 5 Anerkennung in einem nach Landesrecht geregelten Beruf positiv - volle Gleichwertigkeit: 2016, 2017 zusammengefasst Drittstaatsangehörige (nicht EWR und Schweiz) Berufshauptgruppe Insgesamt Insgesamt 5 328 26 Mechatronik-, Energie- & Elektroberufe 33 27 Technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- & Produktionssteuerungsberufe 4 257 31 Bauplanungs-, Architektur- & Vermessungsberufe 249 43 Informatik-, Informations- & Kommunikationstechnologieberufe 21 71 Berufe in Unternehmensführung & -organisation 45 81 Medizinische Gesundheitsberufe 339 82 Nichtmedizinische Gesundheits-, Körperpflege- & Wellnessberufe, Medizintechnik 21 83 Erziehung, soziale & hauswirtschaftliche Berufe, Theologie 216 84 Lehrende & ausbildende Berufe 114 Quelle: Statistisches Bundesamt, Berufsbildungsstatistik Hinweis: Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Drucksache 19/7709 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333