Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 11. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7710 19. Wahlperiode 13.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7337 – Befristete Beschäftigung in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl der befristet Beschäftigten hat einen neuen Höchststand erreicht, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung berichtet (vgl. IAB-Kurzbericht 16/2018). Von den insgesamt 3,15 Millionen befristet Beschäftigten sind mit 1,6 Millionen mehr als die Hälfte ohne sachlichen Grund befristet. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie sich die befristete Beschäftigung in den Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden entwickelt hat. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Bund muss schnell und effizient auf besondere Erfordernisse und Herausforderungen reagieren können und dabei dennoch sorgsam mit Steuermitteln umgehen . Um seine staatlichen Aufgaben erfüllen zu können, wird deshalb das Instrument der befristeten Beschäftigung benötigt. Eine alleinige Betrachtung dieses Instruments würde allerdings zu kurz greifen. Denn im öffentlichen Sektor haben Arbeitgeberkündigungen eine nur untergeordnete Bedeutung; Geringfügig Beschäftigte , Leiharbeiter und freie Mitarbeiter werden im öffentlichen Dienst weitaus seltener eingesetzt als in der Privatwirtschaft. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage muss auf verschiedene Datenquellen zurückgegriffen werden, auf Daten der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes , Daten des Mikrozensus‘ des Statistischen Bundesamtes, Daten des IAB-Betriebspanels sowie Daten aus einer Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung . In den Antworten wird jeweils auf rechtliche und statistische Aspekte der genutzten Datenquelle hingewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7710 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch waren im Zeitraum von 2004 bis 2018 die Zahl und der Anteil der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden befristet Beschäftigten, und wie stellen sich jeweils die Anteile im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)? 2. Wie hoch waren die Zahl und der Anteil der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden befristet Beschäftigten im Zeitraum von 1993 bis 2003 (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zur Beantwortung der Frage, wie hoch im Zeitraum von 1993 bis 2018 Zahl und der Anteil der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden befristet Beschäftigten waren, wird auf Anlage 1 verwiesen. Hierfür wurde auf Daten der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen . Bei den Auswertungen der Personalstandstatistik sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu berücksichtigen . Dies erfolgt durch die Anwendung der deterministischen 5er-Rundung (Rundung auf ein Vielfaches von 5) in den Tabellen. Dies ist insbesondere notwendig, um eine tabellenübergreifende Konsistenz zu gewährleisten. Ohne Rundung könnten auch große Fallzahlen durch Differenzbildung zur Aufdeckung von Einzelfällen führen. Für die Jahre 1998 bis 2003 liegen der Personalstandstatistik keine belastbaren Angaben zu Arbeitnehmern mit Zeitvertrag vor. Angaben für die Jahre 1993 bis 1997 sowie 2004 bis 2017 aufgeschlüsselt nach Einzelplänen des Bundeshaushalts ergeben sich aus Anlage 1. Die Angaben beziehen sich jeweils auf den Stichtag 30. Juni eines Jahres; Angaben für das Jahr 2018 liegen daher derzeit noch nicht vor. Für einzelne Jahre liegen keine vollständigen Angaben aller Geschäftsbereiche zu befristeten Arbeitsverhältnissen vor. Die Beantwortung der Frage zum jeweiligen Anteil im Vergleich zur Gesamtwirtschaft basiert auf Daten des IAB-Betriebspanels ergibt sich aus der folgenden Tabelle . Das IAB-Betriebspanel ist eine repräsentative Arbeitgeberbefragung zu betrieblichen Bestimmungsgrößen der Beschäftigung. Die Befragung wird jährlich im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt. Mittlerweile werden bundesweit etwa 16 000 Betriebe aller Branchen und aller Größen zu einer Vielzahl beschäftigungspolitischer Themen befragt. Die Befragung findet jeweils Mitte des Jahres statt. Die Ergebnisse der Befragungswelle im Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Bei den Zahlen des IAB-Betriebspanels handelt es sich um hochgerechnete Werte aus einer Stichprobe, die mit einer gewissen Ungenauigkeit einhergehen. Bei der Interpretation sollte berücksichtigt werden, dass sich Veränderungen der Zahlenwerte zum Teil im Bereich des Stichprobenfehlers bewegen. Die Ungenauigkeit nimmt bei Betrachtung kleinerer Substichproben, wie etwa einzelner Regionen oder Branchen, zu. Die Betriebe des IAB-Betriebspanels werden in einer Zufallsstichprobe aus der Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit gezogen, die auf den Arbeitgebermeldungen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beruht. Ziehungsgrundlage des IAB-Betriebspanels sind somit Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Der öffentliche Dienst wird daher untererfasst: Einerseits basiert die Hochrechnung auf der Anzahl der sozi- Drucksache 19/7710 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7710 alversicherungspflichtig Beschäftigten und nicht auch auf der Anzahl der Beamten , andererseits sind reine „Beamtenbetriebe“, also Dienststellen ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, nicht in der Grundgesamtheit enthalten. Anzahl und Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse1) an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung Jahr Anzahl in 1000 Anteil2) in % 2004 1.835 5,9 2005 1.987 6,4 2006 2.121 6,8 2007 2.351 7,3 2008 2.467 7,6 2009 2.397 7,4 2010 2.459 7,5 2011 2.681 8,0 2012 2.742 8,0 2013 2.739 7,8 2014 2.783 7,8 2015 2.804 7,7 2016 2.866 7,8 2017 3.154 8,3 Quelle: IAB-Betriebspanel 2004-2017, hochgerechnete Werte. Die hochgerechneten Absolutzahlen beziehen sich auf die jeweils gültigen Angaben der Betriebe. Die Anteilsberechnung erfolgt auf Betriebsebene . Die Anteilswerte beziehen sich somit nur auf Betriebe, die bei allen Angaben, die für die Anteilsbildung auf Betriebsebene notwendig sind, keine fehlenden Werte aufweisen. 1) Befristetet Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende. 2) Die Befristungsanteile beziehen sich auf die betriebliche Gesamtbeschäftigung ohne Auszubildende . Sie umfasst neben sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitern, Angestellten auch nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Beamte/Beamtenanwärter, tätige Inhaber/-innen und mithelfende Familienangehörige), sowie geringfügige und sonstige Beschäftigte. 3. Wie hoch werden die Zahl und der Anteil der befristet Beschäftigten nach aktueller Planung im Jahr 2019 liegen (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)? Die zur Beantwortung der Frage 5 für das Jahr 2018 durchgeführte Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung bildet eine Grundlage zur Beantwortung der Frage 3. Nach aktueller Planung wird es in folgenden Ressorts signifikante Reduzierungen der Anzahl befristet Beschäftigter im Vergleich zu 2018 geben: Ressort (inkl. Geschäftsbereich) voraussichtliche Anzahl befristet Beschäftigter in 2019 voraussichtliche Anzahl befristet Beschäftigter in 2019 in % BMG 968 27,40 BMFSFJ 234 10,18 BMBF <40* k. A. BMZ 29 2,90 BPA 13 2,49 * Stichtag: Ende 2019. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7710 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7710 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auch im Bundeskanzleramt und im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wird es zum Teil erhebliche Reduzierungen der Anzahl befristet Beschäftigter geben; im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird es insbesondere eine deutliche Reduzierung der Anzahl der sachgrundlos befristet Beschäftigten geben. In den weiteren Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden und Instituten sind keine signifikanten Veränderungen gegenüber dem Jahr 2018 geplant. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die Vorbemerkung zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Diese macht deutlich, dass die Möglichkeit für Befristungen grundsätzlich auch weiterhin gebraucht wird, z. B. zur Abdeckung von Vertretungen oder im Wissenschaftsbereich. Die Zahl der sachgrundlosen Befristungen wird aber u. a. wegen der Festlegungen im Haushaltsgesetz 2019 zum Teil signifikant sinken. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) bewegt sich die Anzahl befristet Beschäftigter bereits seit Jahren auf einem kontinuierlich niedrigen Niveau, so dass eine signifikante Reduzierung nicht zu erwarten ist. Dies gilt insbesondere, da Beschäftigungsverhältnisse wissenschaftlicher Mitarbeiter nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) grundsätzlich zu befristen sind und diese rund 46 Prozent der befristet Beschäftigten des Geschäftsbereichs BMVg ausmachen. 4. Welche personalwirtschaftlichen Vorgaben gibt es derzeit in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden für die Ausfertigung von befristeten Arbeitsverträgen zum Beispiel im Hinblick auf Befristungsquoten oder Befristungen von bestimmten Personengruppen oder Tätigkeitsbereichen (bitte die Vorgaben aufgeschlüsselt nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten darstellen)? Bei der Befristung eines Arbeitsvertrags sind vielfältige Vorgaben, u. a. aus Gesetz (z. B. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge – TzBfG, § 20 Absatz 3 Haushaltsgesetz 2019 oder – WissZeitVG ) und Tarifvertrag (z. B. § 30 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – TVöD), sowie allgemeine haushalterische Rahmenbedingungen (z. B. Mittel- und Stellenverfügbarkeit laut Haushalts- und Stellenplan) zu beachten. § 20 Absatz 3 Haushaltsgesetz 2019 regelt, dass Behörden, für die Planstellen und Stellen im Haushaltsplan beschlossen werden, Arbeitsverträge, die nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes kalendermäßig befristet sind, nicht abschließen dürfen, wenn die Anzahl der nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge damit 2,5 Prozent ihres Stellensolls im jeweiligen Kapitel übersteigen würde. Da vielfach über Bedarf ausgebildet wird, sind viele Bundesbehörden generell bestrebt, ehemaligen Auszubildenden zumindest einen befristeten Anschlussvertrag anzubieten (ggfs. in Abhängigkeit von der Abschlussnote), wenn mangels freier Planstellen und Stellen keine unbefristete Übernahme erfolgen kann. Darüber hinausgehende personalwirtschaftliche Vorgaben der einzelnen Ressorts sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Drucksache 19/7710 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7710 Beschreibung eventueller personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt/festgelegt für welchen Bereich geregelt /festgelegt Anmerkungen BMF Befristete Übernahme von Auszubildenden Interne Regelung BMF Übernahmeregelung zur bedarfsunabhängigen befristeten Anschlussbeschäftigung von Auszubildenden (in Abhängigkeit von Note und weiteren Kriterien) BMI Befristete Übernahme von Auszubildenden Interne Regelung BMI BMI Befristete Übernahme von Auszubildenden ist im BKG abhängig von den in der Ausbildung erbrachten Leistungen (12 Monate bzw. 24 Monate). Ansonsten richtet sich das BKG bei der Befristung nach den gesetzlichen und tarifrechtlichen Vorgaben. BKG BMI Das BBK richtet sich bei der Befristung von Arbeitsverträgen nach den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben sowie nach den allgemeinen haushalterischen Rahmenbedingungen wie Mittelund Stellenverfügbarkeit lt. Haushalts - und Stellenplan. BBK Befristete Beschäftigungsverhältnisse dienen regelmäßig der Deckung eines temporären personellen Mehrbedarfs. BMI Die BDBOS richtet sich bei der Befristung von Arbeitsverträgen nach den gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben sowie nach den allgemeinen haushalterischen Rahmenbedingungen. Übernahmen durch Entfristungen bzw. im Wege der Verbeamtung in den entsprechenden Laufbahnen . Runderlass, Interne Regelung BDBOS Notwendige Befristungen werden nur noch auf Sachgründe gestützt. BMI Das BISp richtet sich bei der Befristung von Arbeitsverträgen nach den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben sowie nach den allgemeinen haushalterischen Rahmenbedingungen wie Mittelund Stellenverfügbarkeit lt. Haushalts - und Stellenplan. BISp Befristete Beschäftigungsverhältnisse dienen regelmäßig der Deckung eines temporären personellen Mehrbedarfs. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7710 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7710 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beschreibung eventueller personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt/festgelegt für welchen Bereich geregelt /festgelegt Anmerkungen BMI Befristete Übernahme von Auszubildenden : Eine Weiterbeschäftigung der Kaufleute für Büromanagement (KfBM) und der Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung nach der Ausbildung ist von den erbrachten Leistungen abhängig (i. d. R. 12 Monate bzw. bei guten Leistungen 24 Monate). Die Fachinformatiker (Anwendungsentwicklung ) erhalten i. d. R. einen 24-Monatsvertrag nach der Ausbildung. Ansonsten richtet sich das StBA bei der Befristung von Arbeitsverträgen nach den gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben sowie nach den allgemeinen haushalterischen Rahmenbedingungen (z. B. Mittel- und Stellenverfügbarkeit laut Haushalts- und Stellenplan ). Interne Regelung StBA AA Das Auswärtige Amt richtet sich bei der Befristung von Arbeitsverträgen nach den gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben sowie nach den allgemeinen haushalterischen Rahmenbedingungen (z. B. Mittel- und Stellenverfügbarkeit laut Haushalts- und Stellenplan ). Übernahmen durch Entfristungen in einzelnen Fachbereichen bzw. im Wege der Verbeamtung in den Sonderlaufbahnen des Auswärtigen Dienstes (weltweite Rotation) Besondere tarifliche sowie gesetzliche Vorgaben gelten auf Grundlage des § 45 TVöD- BT-V, des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) sowie nach Maßgabe des TV Beschäftigte Ausland bzw. TV AN Ausland. Insbesondere für Beschäftigte , die der weltweiten Rotation unterliegen . Befristete Beschäftigungsverhältnisse dienen regelmäßig nur der Deckung eines temporären personellen Mehrbedarfs oder der Überbrückung von Vakanzen. DAI1) Das DAI fördert gemäß seiner Satzung den Gelehrtennachwuchs . Satzung Wiss. Bereich. Befristete Beschäftigungsverhältnisse werden überwiegend nach WissZeitVG abgeschlossen . BMWi Befristete Übernahme von Auszubildenden Interne Regelung BMWi Interne Festlegungen zu bedarfsunabhängiger befristeter Anschlussbeschäftigung von Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung; BMWi bildet über Bedarf aus. BMJV Befristete Übernahme von Auszubildenden außerhalb von § 16a TVAöD Interne Regelung BMJV, BfJ, DPMA Interne Festlegung zu befristeter Anschlussbeschäftigung vorrangig von über den Bedarf hinaus Ausgebildeten nach bestandener Abschlussprüfung (in Abhängigkeit von der Prüfungsnote ) 1) DAI = Deutsches Archäologisches Institut. Drucksache 19/7710 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7710 Beschreibung eventueller personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt/festgelegt für welchen Bereich geregelt /festgelegt Anmerkungen BMJV Bei der Besetzung freier Stellen werden in der Regel vorrangig vorhandene Fristkräfte berücksichtigt . Bei zusätzlichem Personalbedarf erfolgen daher Neueinstellungen zunächst befristet. Fachpersonal (insbesondere Informationstechnik ) wird grundsätzlich unbefristet eingestellt. Interne Regelung BfJ BMJV Befristete Arbeitsverhältnisse werden nach Möglichkeit kontinuierlich in unbefristete Beschäftigungen umgewandelt. Unverändert wird angestrebt, die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse gering zu halten. Interne Regelung BGH BMJV Befristete Arbeitsverhältnisse wurden immer kontinuierlich in unbefristete Beschäftigungen umgewandelt . Gleichzeitig wurde in den letzten vier Jahren die Befristungsdauer von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Weiterhin wird zukünftig die einzuhaltende Quote für zulässige befristete Arbeitsverhältnisse beachtet. Insbesondere IT-Fachpersonal wird ausschließlich unbefristet eingestellt . Interne Regelung und gesetzliche Vorgabe GBA BMAS Befristete Übernahme von Auszubildenden außerhalb von § 16a TVAöD Dienstvereinbarung; interne Festlegungen in jeweiligen Dienststellen BMAS, BAG, BSG, BAuA, Bundesversicherungsamt (BVA) Interne Festlegungen zu bedarfsunabhängiger befristeter Anschlussbeschäftigungen von Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung (in Abhängigkeit von der Prüfungsnote ) BMAS Die Überschreitung einer Obergrenze von 41 befristet Beschäftigten im Bundesversicherungsamt bedarf der Zustimmung des BMAS. Festlegung des BMAS: Schreiben/E-Mail des BMAS vom 05.08.2013 und vom 13.08.2013 sowie vom 16.11.2015 Gesamtes Bundesversiche - rungsamt (BVA) Festlegungen gelten bis auf weiteres. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7710 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7710 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beschreibung eventueller personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt/festgelegt für welchen Bereich geregelt /festgelegt Anmerkungen BMVg Zur Umsetzung der Trendwende Personal sowie des personalpolitischen Ziels, (sachgrundlose) befristete Arbeitsverhältnisse im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und der Bundeswehr nach Möglichkeit zu vermeiden, schließt die zivile Personalführung – wo immer möglich – unbefristete, d. h. auf Dauer angelegte Arbeitsverträge i. S. d. Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) ab. Regional wie strukturell erforderliche organisatorische Anpassungen der Zielstruktur der Bundeswehr bedingen in Einzelfällen die Notwendigkeit , befristete Arbeitsverhältnisse abschließen zu müssen. Dabei ist Befristungen mit Sachgrund ein absoluter Vorrang vor Befristungen ohne Sachgrund einzuräumen . Erlass Alle personalbearbeitenden Stellen. 1. Wegen der nach wie vor durchzuführenden Personalanpassung wird durch den Abschluss befristeter Arbeitsverträge (im Ausnahmefall ) sichergestellt, auf die noch auszuplanenden strukturellen Veränderungen personalwirtschaftlich reagieren zu können. 2. Darüber hinaus wird durch Befristungen den Besonderheiten des Militärseelsorgevertrages sowie den 3. befristeten Sprachausbildungssondervorhaben und der Unterstützung der Auslandseinsätze in den Einsatzgebieten der Bundeswehr (sog. mandatsbezogene Zeitarbeitsverträge) Rechnung getragen. BMEL Im BMEL erfolgen befristete Einstellungen – neben der befristeten Anschlussverwendung von Auszubildenden – in der Regel zur Deckung eines temporären Mehrbedarfs bzw. zur Kompensierung von Vertretungs-situationen. Bei Vorliegen der haushälterischen Voraussetzungen werden die befristet Beschäftigten bei entsprechender Bewährung dauerhaft in das BMEL übernommen. Verwaltungspraxis BMEL BMFSFJ Seit Juni 2016 werden im BMFSFJ keine sachgrundlos befristeten Einstellungen mehr vorgenommen . Befristete Einstellungen erfolgen befristete Einstellungen vor allem auf Grund von Vertretungen, insbesondere bei Mutterschutz, Elternzeit , Sonderurlaub und temporären Arbeitsreduzierungen; darüber hinaus erfolgen befristete Einstellungen im Rahmen von Forschungsprojekten u. sonstigen Projekten; außerdem im Rahmen der Weiterbeschäftigung von ehemaligen Auszubildenden – bei Bewährung erfolgt grundsätzlich eine unbefristete Übernahme – und Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Altersgrenze. interne Regelung BMFSFJ, BPjM Drucksache 19/7710 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7710 Beschreibung eventueller personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt/festgelegt für welchen Bereich geregelt /festgelegt Anmerkungen BMFSFJ Im BAFzA wird der Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse aufgrund der hierfür zur Verfügung gestellten Stellen und Planstellen abgesenkt. Entfristungen erfolgen, sobald verfügbare Planstellen und Stellen zur Verfügung stehen. Befristet Beschäftigte, die sich bewähren, werden entsprechend der haushalterischen Möglichkeiten dauerhaft übernommen. interne Festlegung BAFzA BMG Befristete Übernahme von Auszubildenden außerhalb von § 16a TVAöD Dienstvereinbarung zur Steigerung der Qualität der Berufsausbildung im RKI RKI BMG Vor dem Hintergrund der besonderen Vereinbarkeit von Familie und Beruf zahlreiche befristete Vertretungen, insbesondere bei Elternzeit, Sonderurlaub und temporären Arbeitszeitreduzierungen sowie im Rahmen von Forschungsprojekten u. sonstigen Projekten interne Festlegungen in der Dienststelle sowie Zielvereinbarung BfArM mit berufundfamilie gGmbH BfArM BMVI Befristete Übernahme von Auszubildenden außerhalb von § 16a TVAöD Erlass BMVI + GB Festlegungen zu bedarfsunabhängiger befristeter Anschlussbeschäftigung von Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung BMVI Befristete Vertretungen, insbes. Elternzeit Interne Regelung BMVI Ermöglicht die Rückkehr der Vertretenen auf ihren bisherigen Dienstposten BMU Vollständiger Abbau aller sachgrundlosen Befristungen im BMU und im gesamten Geschäftsbereich ist bis Ende 2017 erfolgt. Der Abbau der Befristungen mit Sachgrund durch Entfristungen wird kontinuierlich betrieben. Erlass BMU und GB BMU Befristete Übernahme von Auszubildenden außerhalb von § 16a TVAöD Erlass BMU und GB Festlegungen zu bedarfsunabhängiger befristeter Anschlussbeschäftigungen von Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung BMBF Befristete Übernahme von Auszubildenden Interne Regelung BMBF Regelung zur befristeten Übernahme von Auszubildenden zur Erleichterung des Übergangs in eine Anschlussbeschäftigung mit der Möglichkeit , bei Bewährung unbefristet übernommen zu werden. BMBF bildet über Bedarf aus. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7710 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7710 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beschreibung eventueller personalwirtschaftlicher Vorgaben wo geregelt/festgelegt für welchen Bereich geregelt /festgelegt Anmerkungen BMZ BMZ richtet sich bei der Befristung von Arbeitsverträgen nach den gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben sowie nach den allgemeinen haushalterischen Rahmenbedingungen (z. B. Mittel - und Stellenverfügbarkeit laut Haushalts- und Stellenplan). Befristete Beschäftigungsverhältnisse dienen regelmäßig nur der Deckung eines temporären personellen Mehrbedarfs . BKM Es gibt keine speziellen personalwirtschaftlichen Vorgaben. Vor dem Hintergrund der flexiblen Ermöglichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfolgen befristete Einstellungen vor allem auf Grund von Vertretungen, insbesondere bei Mutterschutz, Elternzeit , Sonderurlaub und temporären Arbeitsreduzierungen; außerdem im Rahmen der Weitebeschäftigung von ehemaligen Auszubildenden . Die befristeten Einstellungen führten nahezu durchgehend zur späteren Entfristung im Zuge freiwerdender Stellen. Interne Regelung BKM Es wurden überwiegend sachgrundlose Befristungen genutzt . Sachgrundlose Befristungen werden nur noch unter Beachtung der Vorgaben des § 20 Abs. 3 Haushaltsgesetz 2019 vorgenommen. Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung 5. Wie hat sich von 2004 bis 2018 der Anteil der befristeten Arbeitsverträge bei Neueinstellungen in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden entwickelt (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)? Für die Jahre 2004 bis 2013 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1323 verwiesen. Für die Jahre 2014 bis 2016 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11087 verwiesen. Zur Beantwortung der Frage 5 im Übrigen wird auf Anlage 2 verwiesen. Hierfür wurden Daten genutzt, die zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage durch eine Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben wurden. 6. Wie haben sich von 2004 bis 2018 die Zahl und der Anteil der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden sachgrundlos befristet Beschäftigten entwickelt (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)? Wie hoch war jeweils der Anteil der sachgrundlosen Befristungen an allen befristeten Arbeitsverträgen sowie bezogen auf die Neueinstellungen? Für die Jahre 2004 bis 2013 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1323 verwiesen. Für die Jahre 2014 bis 2017 wird auf die Antwort der Bun- Drucksache 19/7710 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7710 desregierung zur Schriftlichen Frage 16 der Abgeordneten Canan Bayram auf Bundestagsdrucksache 19/695 verwiesen. Zur Beantwortung der Frage 6 im Übrigen wird auf Anlage 3 verwiesen. Hierfür wurden Daten genutzt, die zur Beantwortung dieser Kleinen Anfragen durch eine Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben wurden. 7. Aus welchen sachlichen Gründen werden Beschäftigte derzeit befristet eingesetzt (bitte die fünf häufigsten sachlichen Gründe mit Fallzahlen auflisten )? Zur Beantwortung der Frage 7 wurden Daten aus der zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage durchgeführten Abfrage genutzt. Die fünf häufigsten sachlichen Gründe für eine Befristung mit Sachgrund sind für den Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung: Häufigste sachliche Gründe für Befristungen Fallzahl 1 § 14 Absatz 1 Nr. 1 TzBfG nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung 3890 2 WissZeitVG 3466 3 § 14 Absatz 1 Nr. 3 TzBfG Vertretung eines anderen Arbeitnehmers 970 4 § 14 Absatz 1 Nr. 2 TzBfG Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium 418 5 Elternzeit-, Krankheits- oder Pflegezeitvertretung (z. B. nach BEEG oder PflegeZG) 308 Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung. Die Befristungsgründe werden in den Behörden nicht durchgängig elektronisch erfasst und können dementsprechend nicht vollständig in der verfügbaren Zeit ausgewertet werden. 8. Wie viele der befristet Beschäftigten sind im Zeitraum von 2004 bis 2018 jeweils in ein festes Arbeitsverhältnis in einer der oben genannten Dienststellen übernommen worden? Welchem Anteil an allen befristet Beschäftigten entspricht dies in den einzelnen Jahren? Wie stellen sich die Übernahmequoten jeweils im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)? Um einen auf der gleichen Datengrundlage basierenden Vergleich zur Gesamtwirtschaft zu erreichen, werden zur Beantwortung der Frage 8 Daten des IAB- Betriebspanels genutzt. Die Beantwortung der Frage 8 ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Das IAB-Betriebspanel ist eine repräsentative Arbeitgeberbefragung zu betrieblichen Bestimmungsgrößen der Beschäftigung. Die Befragung wird jährlich im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt. Mittlerweile werden bundesweit etwa 16 000 Betriebe aller Branchen und aller Größen zu einer Vielzahl beschäftigungspolitischer Themen befragt. Bei der Interpretation sollte berücksichtigt werden, dass sich Veränderungen der Zahlenwerte zum Teil im Bereich des Stichprobenfehlers bewegen. Die Ungenauigkeit nimmt bei Betrachtung kleinerer Substichproben, wie etwa einzelner Regionen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7710 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7710 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode oder Branchen, zu. Die Betriebe des IAB-Betriebspanels werden in einer Zufallsstichprobe aus der Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit gezogen, die auf den Arbeitgebermeldungen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beruht . Ziehungsgrundlage des IAB-Betriebspanels sind somit Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Der öffentliche Dienst wird daher untererfasst: Einerseits basiert die Hochrechnung auf der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und nicht auch auf der Anzahl der Beamten , andererseits sind reine „Beamtenbetriebe“, also Dienststellen ohne sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, nicht in der Grundgesamtheit enthalten. Im IAB-Betriebspanel ist es nicht möglich, den öffentlichen Dienst trennscharf abzubilden . Für die Anfrage wird folgende Abgrenzung gewählt: Zum öffentlichen Dienst zählen Betriebe der Branche „öffentliche Verwaltung“ sowie darüber hinaus Betriebe der Rechtsform „Körperschaft des öffentlichen Rechts, Stiftung, Anstalt, Behörde, Amt", die zugleich mehrheitlich in öffentlichem Eigentum sind. Die Rechtsform „Körperschaft des öffentlichen Rechts, Stiftung, Anstalt, Behörde , Amt“ enthält auch private Stiftungen und kirchliche Träger. Aus diesem Grund wird die Rechtsform kombiniert mit dem Kriterium des mehrheitlichen öffentlichen Eigentums. Zur Privatwirtschaft zählen alle Betriebe, die nach der erwähnten Abgrenzung nicht dem öffentlichen Dienst zugeordnet wurden und die im steuerrechtlichen Sinne nicht als mildtätige oder gemeinnützige Organisation anerkannt sind. Als gemeinnützigen Einrichtungen des sogenannten „Dritten Sektors “, gelten alle Betriebe, die sich weder dem öffentlichen Dienst noch der Privatwirtschaft zuordnen lassen (z. B. Kirchen, Vereine, Interessengruppen). Privatwirtschaft und Dritter Sektor werden in den Statistiken nicht separat ausgewiesen . Im IAB-Betriebspanel ist es nicht möglich, die föderalen Ebenen (Bund, Land, Kommunen, Sozialversicherung) getrennt auszuweisen. Eine konsistente Zeitreihe bis zum aktuellen Rand ist auf Basis der dargestellten Abgrenzung erst ab dem Jahr 2007 möglich. Die Ergebnisse der Befragungswelle 2018 liegen noch nicht vor. Daher wird die Zeitreihe von 2007 bis einschließlich 2017 dargestellt. Die Abgrenzung unterscheidet sich von der Abgrenzung, die im IAB-Forschungsbericht 12/2015 und in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11087 verwendet wurde. Dort wurde eine erweiterte Abgrenzung öffentlicher Arbeitgeber verwendet und beispielsweise auch Betriebe berücksichtigt, die eine privatrechtliche Rechtsform haben, aber mehrheitlich im öffentlichen Eigentum stehen (z. B. Stadtwerke). Zum anderen wurde der Bereiche Verteidigung und Wissenschaft ausgeschlossen bzw. separat erfasst. Unterschiede in den Zahlenwerten sind auf die unterschiedliche Abgrenzung zurückzuführen. Drucksache 19/7710 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7710 Übernahmen1) in unbefristete Beschäftigung und Übernahmequote2) Anzahl (in 1000) Übernahmequote (in %, ab 2009) Gesamt Öffentlicher Dienst3) Deutschland gesamt Öffentlicher Dienst 3) Deutschland gesamt 2005 171 2006 203 2007 13 251 2008 18 269 2009 21 245 22 30 2010 18 256 23 33 2011 27 324 25 37 2012 22 372 21 39 2013 22 339 22 37 2014 24 363 24 38 2015 30 384 30 40 2016 31 404 30 40 2017 25 424 25 42 Quelle: IAB-Betriebspanel 2004-2017, hochgerechnete Werte. Die hochgerechneten Absolutzahlen beziehen sich auf die jeweils gültigen Angaben der Betriebe. Die Quotenberechnung erfolgt auf Betriebsebene. Die Übernahmequoten beziehen sich somit nur auf Betriebe, die bei allen Angaben, die für deren Berechnung auf Betriebsebene notwendig sind, keine fehlenden Werte aufweisen. 1) Informationen über die Anzahl der Übernahmen liegen ab 2005 vor. Im IAB-Betriebspanel werden ausschließlich Übernahmen im selben Betrieb erfasst. Auszubildende werden bei den Übernahmen nicht berücksichtigt. 2) Übernahmequoten liegen ab 2009 vor. Die Quote bezieht sich auf die befristeten Verträge, die im ersten Halbjahr des jeweiligen Jahres in unbefristete Verträge umgewandelt oder verlängert wurden sowie auf befristete Verträge, die abgelaufen sind und einen Betriebsaustritt zur Folge hatten. 3) Eine konsistente Zeitreihe für den öffentlichen Dienst bis zum aktuellen Rand 2017 liegt ab 2007 vor. 9. Wie viele der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden befristet Beschäftigten haben in den vergangenen Jahren nach Ablauf der Befristung erneut einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen, und wie viele haben die Dienststelle verlassen (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln )? Die Beantwortung der Frage, wie viele der in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden befristet Beschäftigten in den vergangenen Jahren nach Ablauf der Befristung erneut einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen und wie viele die Dienststelle verlassen haben, ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Zur Beantwortung der Frage 9 wurden Daten aus einer zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage durchgeführten Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung genutzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7710 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7710 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2017 2018 Ressort (inkl. Geschäftsbereich ) Zahl der Verlängerungen der Befristung und erneuter befr. Beschäftigung Zahl derjenigen, die nach Ablauf der Befristung die Dienststelle verlassen haben (ohne vorzeitige Kündigungen oder sonstige vorzeitige Personalabgänge) Zahl der Verlängerungen der Befristung und erneuter befr. Beschäftigung Zahl derjenigen, die nach Ablauf der Befristung die Dienststelle verlassen haben (ohne vorzeitige Kündigungen oder sonstige vorzeitige Personalabgänge) AA 70 50 161 58 BMI 316 180 397 152 BMJV 77 42 63 31 BMF 91 54 106 143 BMWi 726 226 762 280 BMEL 243 180 239 180 BMAS 80 59 67 49 BMVI 125 65 38 66 BMVg 54 616 51 591 BMG 298 128 290 107 BMU 144 53 135 61 BMFSFJ 216 37 179 77 BMZ 9 7 8 6 BMBF 0 2 1 13 BK 26 10 23 18 BKM 24 59 76 69 BPA 1 0 3 2 gesamt 2.446 1.169 2.548 1.312 Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung. Die Daten werden in den Behörden nicht durchgängig elektronisch erfasst und können dementsprechend nicht vollständig in der verfügbaren Zeit ausgewertet werden. Drucksache 19/7710 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7710 10. Für welche Tätigkeiten werden die befristet Beschäftigten derzeit hauptsächlich eingesetzt (bitte die zehn meist ausgeübten Tätigkeiten mit entsprechenden Fallzahlen auflisten)? Zur Beantwortung der Frage 10 werden Daten aus der zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage durchgeführten Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung genutzt. Für den Bereich der unmittelbaren Bundesverwaltung ergeben sich die zehn meist ausgeübten Tätigkeiten, für die die befristet Beschäftigten derzeit hauptsächlich eingesetzt werden, aus der folgenden Tabelle: Tätigkeiten Fallzahl 1 Wissenschaftler, wissenschaftliche Mitarbeiter, wissenschaftliches Hilfspersonal (technische Assistenten, Laboranten, Laborwäscher u. a.), wissenschaftliche Gutachter, medizinisch und pharmazeutische Projektarbeit, chemische Untersuchungen und Doktoranden 4007 2 Bürosachbearbeiter, Bürokräfte, Kanzlei- und Schreibkräfte 2109 3 Sachbearbeiter 1826 4 Referenten und Referatsleitung 994 5 Handwerker, Kammerberufe und Wasserbauer 874 6 Studentische Hilfskräfte 772 7 Technische Tätigkeiten und Ingenieure 518 8 IT-Projektarbeit, IT-Fachpersonal, IT-Administration 297 9 Boten, Pförtner, Mitarbeiter Druckerei, Post- und Faxstelle, Telefonzentrale, Fernsprecher und entsprechende Service- und Assistenzkräfte 268 10 Technische und administrative Projekttätigkeit und Projektmitarbeiter allgemein 163 Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung. Die Befristungsgründe werden in den Behörden nicht durchgängig elektronisch erfasst und können dementsprechend nicht vollständig in der verfügbaren Zeit ausgewertet werden. 11. Wie waren im Zeitraum von 2004 bis 2018 die durchschnittlichen Beschäftigungsdauern der befristet Beschäftigten (bitte getrennt nach zeitlicher und sachlicher Befristung darstellen; bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)? Wie stellen sich die Beschäftigungsdauern im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar? Die Beantwortung der Frage 11 ergibt sich aus Anlage 4. Die Frage wird mit Hilfe einer Sonderauswertung des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes beantwortet . Der Mikrozensus, eine Befragung von Beschäftigten, ist Teil der amtlichen Statistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Differenzierung zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft erfolgt über eine Kombination von Wirtschaftszweig und subjektiver Zuordnung der Befragten zum öffentlichen Dienst. 12. Wie setzen sich die befristet Beschäftigten derzeit nach Vollzeit bzw. Teilzeitarbeit , Geschlecht, Alter, Behinderung und Staatsbürgerschaft zusammen (bitte jeweils jährlich insgesamt angeben sowie nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln)? Zur Beantwortung der Frage 12 wird auf Anlage 5 verwiesen. Hierfür wurde auf Daten der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7710 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7710 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bei den Auswertungen der Personalstandstatistik sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch die Anwendung der deterministischen 5er-Rundung (Rundung auf ein Vielfaches von 5) in den Tabellen. Dies ist insbesondere notwendig, um eine tabellenübergreifende Konsistenz zu gewährleisten. Ohne Rundung könnten auch große Fallzahlen durch Differenzbildung zur Aufdeckung von Einzelfällen führen . Angaben zu Staatsangehörigkeit und Behinderung werden im Rahmen der Personalstandstatistik jedoch nicht erhoben. Die Teilzeitbeschäftigung schließt Altersteilzeitbeschäftigte mit ein. 13. Wie stellt sich die aktuelle Altersstruktur der Beschäftigten insgesamt sowie differenziert nach den Beschäftigten mit und ohne befristeten Arbeitsverträgen dar (bitte nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. Bundesbehörden und Instituten aufschlüsseln )? Zur Beantwortung der Frage 13 wird auf Anlage 6 verwiesen. Auch hierfür wurde auf Daten der Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen . Bei den Auswertungen der Personalstandstatistik sind wiederum die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu berücksichtigen . Dies erfolgt durch die Anwendung der deterministischen 5er-Rundung (Rundung auf ein Vielfaches von 5) in den Tabellen. Dies ist insbesondere notwendig, um eine tabellenübergreifende Konsistenz zu gewährleisten. Ohne Rundung könnten auch große Fallzahlen durch Differenzbildung zur Aufdeckung von Einzelfällen führen. Drucksache 19/7710 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Einzelplan 04 1993 1.285 25 2 BK 1994 1.290 20 2 1995 1.270 20 1 1996 1.220 25 2 1997 1.205 20 2 1998 1.175 X X 1999 2.045 X X 2000 2.080 X X 2001 2.070 X X 2002 2.055 X X 2003 1.975 X X 2004 1.970 20 1 2005 4.250 55 1 2006 4.125 75 2 2007 4.065 115 3 2008 3.990 155 4 2009 4.000 170 4 2010 3.885 170 4 2011 3.855 220 6 2012 3.810 255 7 2013 3.735 265 7 2014 3.675 240 7 2015 3.620 280 8 2016 3.715 370 10 2017 3.695 365 10 Einzelplan 05 1) 1993 9.275 225 2 AA 1994 9.255 175 2 1995 9.135 155 2 1996 9.035 140 2 1997 8.920 70 1 1998 8.755 200 2 1999 8.840 340 4 2000 8.680 280 3 2001 8.750 295 3 2002 9.135 580 6 2003 10.700 695 6 2004 11.235 775 7 2005 11.240 780 7 2006 11.400 905 8 2007 11.560 1.100 10 2008 11.745 830 7 2009 11.870 855 7 2010 11.750 940 8 2011 11.425 1.055 9 2012 11.445 1.355 12 2013 11.560 1.600 14 2014 11.625 1.800 15 2015 12.025 2.070 17 2016 12.295 2.340 19 2017 12.375 2.500 20 Einzelplan 06 1993 56.165 760 1 BMI 1994 62.005 290 0 1995 63.055 145 0 1996 62.205 70 0 1997 61.325 55 0 1998 59.845 X X 1999 57.130 X X 2000 55.935 X X 2001 55.570 X X 2002 55.720 X X 2003 57.315 X X 2004 57.895 300 1 2005 56.740 535 1 2006 57.000 720 1 2007 56.995 815 1 2008 56.440 1.065 2 2009 56.255 1.290 2 2010 56.310 1.400 2 2011 56.300 1.585 3 2012 55.955 1.575 3 2013 56.010 1.675 3 2014 56.860 1.720 3 Entwicklung der Beschäftigten des Bundes nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Beschäftigungsverhältnis (ohne Berufs- und Zeitsoldaten) Einzelplan Jahr (Stichtag: 30.06) Beschäftigte Darunter: Arbeitnehmer mit Zeitvertrag Anzahl Anteil an den Beschäftigten in Prozent Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7710 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Entwicklung der Beschäftigten des Bundes nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Beschäftigungsverhältnis (ohne Berufs- und Zeitsoldaten) Einzelplan Jahr (Stichtag: 30.06) Beschäftigte Darunter: Arbeitnehmer mit Zeitvertrag Anzahl Anteil an den Beschäftigten in Prozent 2015 57.735 1.885 3 2016 61.275 4.365 7 2017 67.585 5.790 9 Einzelplan 07 1993 5.135 35 1 BMJV 1994 5.060 25 0 1995 4.955 15 0 1996 4.840 20 0 1997 4.695 30 1 1998 4.630 X X 1999 4.470 X X 2000 4.380 X X 2001 4.340 X X 2002 4.455 X X 2003 4.475 X X 2004 4.535 20 0 2005 4.675 60 1 2006 4.635 65 1 2007 4.595 60 1 2008 4.635 125 3 2009 4.730 185 4 2010 4.910 305 6 2011 5.005 385 8 2012 4.825 245 5 2013 4.850 285 6 2014 4.865 260 5 2015 4.975 260 5 2016 5.095 305 6 2017 5.290 385 7 Einzelplan 08 1993 52.565 345 1 BMF 1994 52.265 310 1 1995 51.875 255 0 1996 51.600 155 0 1997 51.500 145 0 1998 51.495 X X 1999 51.310 X X 2000 51.110 X X 2001 49.960 X X 2002 48.005 X X 2003 47.495 X X 2004 49.930 265 1 2005 44.815 205 0 2006 44.895 175 0 2007 44.765 185 0 2008 44.260 225 1 2009 44.040 280 1 2010 44.035 305 1 2011 44.045 315 1 2012 44.345 340 1 2013 44.630 460 1 2014 45.235 415 1 2015 46.355 500 1 2016 47.435 410 1 2017 46.000 440 1 Einzelplan 09 1993 7.965 170 2 BMWi 1994 7.840 145 2 1995 7.740 125 2 1996 7.570 115 2 1997 7.395 95 1 1998 9.920 X X 1999 9.550 X X 2000 9.275 X X 2001 9.110 X X 2002 9.125 X X 2003 10.245 X X 2004 10.210 135 1 2005 10.225 270 3 2006 9.040 370 4 2007 9.075 560 6 2008 9.095 800 9 2009 9.345 1.145 12 2010 9.475 1.350 14 2011 9.485 1.480 16 Drucksache 19/7710 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Entwicklung der Beschäftigten des Bundes nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Beschäftigungsverhältnis (ohne Berufs- und Zeitsoldaten) Einzelplan Jahr (Stichtag: 30.06) Beschäftigte Darunter: Arbeitnehmer mit Zeitvertrag Anzahl Anteil an den Beschäftigten in Prozent 2012 9.460 1.505 16 2013 9.675 1.765 18 2014 9.790 1.770 18 2015 9.795 1.685 17 2016 9.970 1.765 18 2017 10.040 1.855 18 Einzelplan 10 1993 6.560 250 4 BMEL 1994 6.530 225 3 1995 6.055 170 3 1996 5.640 185 3 1997 5.605 160 3 1998 5.330 X X 1999 5.200 X X 2000 5.125 X X 2001 5.010 X X 2002 5.845 X X 2003 5.560 X X 2004 5.535 230 4 2005 5.630 370 7 2006 5.600 515 9 2007 5.595 680 12 2008 5.545 810 15 2009 5.540 935 17 2010 5.575 1.080 19 2011 5.605 1.215 22 2012 5.580 1.340 24 2013 5.415 1.495 28 2014 5.265 1.420 27 2015 5.155 1.390 27 2016 5.265 1.500 28 2017 5.390 1.595 30 Einzelplan 11 1993 2.845 65 2 BMAS 1994 2.740 60 2 1995 2.760 40 1 1996 2.715 45 2 1997 2.735 45 2 1998 2.710 X X 1999 2.675 X X 2000 2.700 X X 2001 2.675 X X 2002 2.815 X X 2003 X X X 2004 X X X 2005 X X X 2006 2.505 75 3 2007 2.575 140 6 2008 2.625 220 8 2009 2.670 240 9 2010 2.660 285 11 2011 2.695 290 11 2012 2.690 295 11 2013 2.655 270 10 2014 2.630 285 11 2015 2.680 320 12 2016 2.710 340 13 2017 2.770 330 12 Einzelplan 12 1993 29.690 145 0 BMVI 1994 27.400 175 1 1995 28.110 175 1 1996 27.485 150 1 1997 27.085 185 1 1998 26.525 X X 1999 26.630 X X 2000 26.350 X X 2001 25.890 X X 2002 25.580 X X 2003 26.090 X X 2004 26.720 220 1 2005 27.195 435 2 2006 27.065 515 2 2007 26.585 640 2 2008 26.070 895 3 2009 25.805 1.055 4 2010 25.900 1.435 6 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7710 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Entwicklung der Beschäftigten des Bundes nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Beschäftigungsverhältnis (ohne Berufs- und Zeitsoldaten) Einzelplan Jahr (Stichtag: 30.06) Beschäftigte Darunter: Arbeitnehmer mit Zeitvertrag Anzahl Anteil an den Beschäftigten in Prozent 2011 25.740 1.590 6 2012 25.330 1.665 7 2013 24.930 1.865 7 2014 23.105 1.715 7 2015 22.960 1.855 8 2016 23.180 2.210 10 2017 23.270 2.365 10 Einzelplan 14 1993 178.075 4.765 3 BMVg 1994 168.795 4.070 2 1995 158.845 3.100 2 1996 152.215 2.825 2 1997 146.510 2.715 2 1998 139.520 3.180 2 1999 139.190 4.150 3 2000 136.275 3.725 3 2001 132.240 4.205 3 2002 129.105 4.765 4 2003 125.750 5.150 4 2004 122.200 4.625 4 2005 116.475 X X 2006 112.870 X X 2007 109.725 X X 2008 100.185 X X 2009 96.940 X X 2010 92.405 X X 2011 87.770 3.385 4 2012 85.545 3.575 4 2013 81.665 3.410 4 2014 80.115 4.025 5 2015 76.385 3.830 5 2016 74.585 3.025 4 2017 73.035 2.655 4 Einzelplan 15 1993 4.070 185 5 BMG 1994 3.960 80 2 1995 3.430 55 2 1996 3.480 70 2 1997 3.500 105 3 1998 3.525 X X 1999 3.490 X X 2000 3.525 X X 2001 3.575 X X 2002 2.915 X X 2003 4.355 X X 2004 4.415 105 2 2005 4.500 200 4 2006 3.115 230 7 2007 3.255 345 11 2008 3.355 465 14 2009 3.435 560 16 2010 3.565 665 19 2011 3.640 770 21 2012 3.710 840 23 2013 3.775 965 26 2014 3.715 955 26 2015 3.745 1.005 27 2016 3.805 960 25 2017 3.940 1.040 26 Einzelplan 16 1993 2.555 70 3 BMU 1994 2.600 55 2 1995 2.965 60 2 1996 2.910 55 2 1997 2.930 90 3 1998 2.965 X X 1999 2.905 X X 2000 2.885 X X 2001 2.885 X X 2002 2.945 X X 2003 2.960 X X 2004 3.020 80 3 2005 3.105 180 6 2006 3.120 250 8 2007 3.160 325 10 2008 3.205 435 14 2009 3.295 520 16 Drucksache 19/7710 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Entwicklung der Beschäftigten des Bundes nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Beschäftigungsverhältnis (ohne Berufs- und Zeitsoldaten) Einzelplan Jahr (Stichtag: 30.06) Beschäftigte Darunter: Arbeitnehmer mit Zeitvertrag Anzahl Anteil an den Beschäftigten in Prozent 2010 3.480 670 19 2011 3.480 695 20 2012 3.460 730 21 2013 3.515 755 22 2014 4.815 960 20 2015 4.830 960 20 2016 4.975 975 20 2017 5.055 915 18 Einzelplan 17 1993 1.400 145 10 BMFSFJ 1994 1.415 110 8 1995 1.785 90 5 1996 1.720 80 5 1997 1.715 65 4 1998 1.700 X X 1999 1.670 X X 2000 1.695 X X 2001 1.695 X X 2002 1.705 X X 2003 1.670 X X 2004 1.670 20 1 2005 1.650 60 4 2006 1.605 55 4 2007 1.550 45 3 2008 1.555 90 6 2009 1.540 95 6 2010 1.560 120 8 2011 1.555 115 8 2012 1.590 160 10 2013 1.725 320 19 2014 1.695 305 18 2015 1.745 300 17 2016 1.940 440 23 2017 2.065 460 22 Einzelplan 23 1993 605 X X BMZ 1994 605 X X 1995 595 15 2 1996 575 10 2 1997 565 X X 1998 555 X X 1999 555 X X 2000 560 X X 2001 550 X X 2002 595 X X 2003 590 X X 2004 590 X X 2005 610 X X 2006 620 X X 2007 630 35 5 2008 625 40 6 2009 625 50 8 2010 630 50 8 2011 635 65 10 2012 660 70 11 2013 780 80 11 2014 765 80 10 2015 840 100 12 2016 890 115 13 2017 935 140 15 Einzelplan 30 1993 1.010 50 5 BMBF 1994 1.005 50 5 1995 1.415 25 2 1996 1.360 35 2 1997 1.355 45 3 1998 1.180 X X 1999 1.090 X X 2000 1.110 X X 2001 1.090 X X 2002 1.050 X X 2003 990 X X 2004 1.025 10 1 2005 1.030 15 1 2006 985 15 1 2007 990 25 3 2008 990 35 4 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/7710 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Entwicklung der Beschäftigten des Bundes nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Beschäftigungsverhältnis (ohne Berufs- und Zeitsoldaten) Einzelplan Jahr (Stichtag: 30.06) Beschäftigte Darunter: Arbeitnehmer mit Zeitvertrag Anzahl Anteil an den Beschäftigten in Prozent 2009 1.015 55 5 2010 985 55 5 2011 1.015 80 8 2012 1.020 80 8 2013 1.005 90 9 2014 980 105 11 2015 985 90 9 2016 1.030 105 10 2017 1.070 115 11 Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes. 1) Einschließlich Ortskäfte bei Vertretungen des Bundes im Ausland. Hinweis des Auswärtigen Amtes: "Der für das Auswärtige Amt angegebene Anteil an befristet Beschäftigten wird auf Grundlage der Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts beantwortet, die die an den deutschen Auslandsvertretungen lokal Beschäftigten umfasst. Neu eingestellte lokal Beschäftigte erhalten, im Einklang mit dem im jeweiligen Gastland geltenden Arbeitsrecht, regelmäßig einen auf ein oder zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag. Diesem liegt allerdings der Gedanke der Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Frist zugrunde, da das Auswärtige Amt ein Interesse an der dauerhaften Beschäftigung von lokal Beschäftigten hat. Folgerichtig werden solche Beschäftigungsverhältnisse im Anschluss in der Regel entfristet. Ebenfalls aufgenommen wurden befristete Beschäftigungen von Mitarbeitern anderer Ressorts, die nach ihrem Einsatz für das Auswärtige Amt in ihr Ressort zurückkehren. Des Weiteren werden kurzfristige Beschäftigungen von ehemaligen Beschäftigten des Auswärtigen Amts erfasst, die nach Beendigung des Einsatzes in den Ruhestand zurückkehren. Nach Abzug dieser Beschäftigungsverhältnisse umfasst die Zahl der befristet Beschäftigten für das Jahr 2017 695, davon 309 sachgrundlose Befristungen." Drucksache 19/7710 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 2 2017 2018 Ressort (inkl. Geschäftsbereich) Anteil in % Anteil in % AA* 46,44% 63,10% BMI 20,42% 24,86% BMJV 43,60% 46,95% BMF 14,90% 14,07% BMWi 77,42% 66,97% BMEL 76,43% 74,10% BMAS 57,21% 47,00% BMVI 55,34% 57,38% BMVg 15,83% 16,05% BMG 81,77% 83,72% BMU 50,00% 50,81% BMFSFJ** 78,62% 82,53% BMZ 97,83% 75,00% BMBF 66,27% 42,03% BK 13,68% 8,75% BKM 63,74% 61,54% BPA 51,61% 70,97% Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung. Anteil befristete Arbeitsverträge an allen Neueinstellungen ** Anm. BMFSFJ: Der Anteil ergibt sich im Wesentlichen durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), dem Aufgaben zu übertragen waren, ohne das hierfür bereits entsprechende Planstellen und Stellen zur Verfügung standen. Die im Herbst 2018 mit den Haushalten 2018 und 2019 zur Verfügung gestellten Stellen werden derzeit durch Entfristungen besetzt, dies soll bis Juni 2019 abgeschlossen sein. Weitere Entfristungen werden frühzeitig zum Inkrafttreten des Haushalts 2020 vorbereitet. * Anm. AA: Zahlen für 2017 nur Auswärtiges Amt. Elektronische Erfassung erfolgte im Geschäftsbereich (DAI) erst ab 2018. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/7710 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 3 Sachgrundlose Befristungen Ressort (inkl. Geschäftsbereich) Zahl der sachgrundlos befristet Beschäftigten %-Anteil sachgrundlos Befristete an den befristet Beschäftigten Anteil der sachgrundlosen Befristungen bezogen auf die Neueinstellungen AA 327 40,32% 19,20% BMI 1.229 44,50% 15,87% BMJV 131 58,22% 17,92% BMF 126 26,69% 4,85% BMWi 323 20,51% 20,36% BMEL 251 19,34% 16,07% BMAS 25 11,63% 2,30% BMVI 581 34,14% 23,32% BMVg 901 34,55% 5,18% BMG 110 9,64% 12,16% BMU 0 0,00% 0,00% BMFSFJ* 238 54,21% 62,88% BMZ 22 53,66% 8,33% BMBF 37 58,73% 20,29% BK 26 28,26% 5,31% BKM 64 26,89% 48,25% BPA 20 83,33% 61,29% 2018 Quelle: Abfrage der unmittelbaren Bundesverwaltung. * Anm. BMFSFJ: Der Anteil ergibt sich im Wesentlichen durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), dem Aufgaben zu übertragen waren, ohne das hierfür bereits entsprechende Planstellen und Stellen zur Verfügung standen. Die im Herbst 2018 mit den Haushalten 2018 und 2019 zur Verfügung gestellten Stellen werden derzeit durch Entfristungen besetzt, dies soll bis Juni 2019 abgeschlossen sein. Weitere Entfristungen werden frühzeitig zum Inkrafttreten des Haushalts 2020 vorbereitet. Drucksache 19/7710 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 4 Beschäftigungsdauer Befristungsdauer Beschäftigungsdauer Befristungsdauer Beschäftigungsdauer Befristungsdauer Insgesamt 2004 27,6 16,8 34,4 23,4 25,0 14,3 2005 27,9 16,2 37,2 22,9 24,7 13,9 2006 24,7 16,0 34,2 22,4 21,4 13,8 2007 23,4 15,6 34,9 22,7 19,9 13,4 2008 23,0 15,4 33,2 21,7 20,1 13,6 2009 23,9 15,6 33,7 21,5 20,9 13,8 2010 22,1 15,5 32,5 21,7 19,2 13,7 2011 23,4 15,9 37,0 22,5 19,6 14,1 2012 24,4 16,4 37,7 22,9 20,7 14,6 2013 25,1 16,6 38,2 23,2 21,4 14,8 2014 24,7 16,5 38,2 23,0 20,9 14,6 2015 24,5 16,6 39,4 23,1 20,4 14,8 2016 24,4 16,8 37,2 23,0 20,8 15,0 2017 22,7 16,8 35,5 23,6 19,4 15,0 ___ Quelle: Statistisches Bundesamt (destatis), 2019. Die einzelnen Werte werden ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben. Befristet abhängig Kernerwerbstätige 1) nach Beschäftigungsbereich 2) , Geschlecht sowie Beschäftigungs- und Befristungsdauern 3) 1) Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, nicht in Bildung oder Ausbildung oder einem Wehr-/Zivil- sowie Freiwilligendienst. 2) Die Differenzierung zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft erfolgt über eine Kombination von Wirtschaftszweig und subjektiver Zuordnung der Befragten zum öffentlichen Dienst. Unabhängig von der subjektiven Zuordnung werden Erwerbstätige, die in den Wirtschaftsbereichen öffentliche Verwaltung, Verteidigung oder Sozialversicherung arbeiten, dem öffentlichen Dienst zugeordnet. Gibt eine befragte Person an, in den Wirtschaftszweigen Energieversorgung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen oder Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten zu arbeiten, wird sie nur dann dem öffentlichen Dienst zugeordnet, wenn sie zudem angibt, im öffentlichen Dienst beschäftigt zu sein. 3) Die Beschäftigungsdauer wird aus der Differenz zwischen Befragungsmonat und Beginn der gegenwärtigen Tätigkeit gebildet. Die Befristungsdauer wird direkt erfragt und bezieht sich auf die Gesamtdauer der befristeten Tätigkeit. In der Beschäftigungsdauer wird die Gesamtdauer angegeben, seit dem der/die Arbeitnehmer/-in im Betrieb beschäftigt ist. Bei der Befristungsdauer ist die Gesamtdauer des befristeten Arbeitsvertrages anzugeben. Die Beschäftigungsdauer liegt daher stets über der Befristungsdauer, da in der Beschäftigungsdauer aufeinanderfolgende Zeitverträge kumuliert werden. Jahr Befristet abhängig Kernerwerbstätige nach Beschäftigungs- und Befristungsdauern Insgesamt davon beschäftigt . . . im öffentlichen Dienst in der Privatwirtschaft in Monaten Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/7710 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 29.01.2019 im Alter von ... bis unter ... Jahren Männer 04 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes 175 45 65 40 20 10 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 1.145 185 450 275 165 75 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 2.395 565 845 450 390 150 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 135 45 45 20 10 10 08 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 200 65 60 35 30 10 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 1.160 410 520 135 65 25 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 590 155 230 95 85 25 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 105 45 35 10 10 5 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 1.465 565 465 210 165 60 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 1.510 655 470 160 155 70 15 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 320 80 120 70 35 15 16 Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. Umwelt, Naturschutz, Bau u. Reaktorsicherheit 395 55 170 95 50 20 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend 130 35 50 25 15 5 23 Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. wirtschaftl. Zusammenarbeit u. Entwickl. 60 10 35 5 10 5 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 50 5 15 10 15 5 Frauen 04 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes 185 45 75 40 20 5 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 1.355 350 520 290 150 45 Anlage 5 Arbeitnehmer des Bundes mit Zeitvertrag * am 30.06.2017 nach Geschlecht, Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Altersgruppen Epl.- Nr. Einzelplan Insgesamt unter 30 30 - 40 40 - 50 50 - 60 60 und mehr Drucksache 19/7710 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 3.390 955 1.055 700 575 105 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 250 115 80 30 20 5 08 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 240 90 65 40 30 10 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 695 275 270 90 55 5 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 1.005 295 365 175 155 20 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 225 90 80 35 10 5 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 900 260 340 150 120 35 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 1.145 460 320 185 135 45 15 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 715 165 305 140 85 25 16 Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. Umwelt, Naturschutz, Bau u. Reaktorsicherheit 520 105 210 125 60 20 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend 330 80 110 65 60 10 23 Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. wirtschaftl. Zusammenarbeit u. Entwickl. 80 30 35 10 5 0 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 65 20 20 15 5 0 Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes. *Einschließlich Ortskräfte bei Vertretungen des Bundes im Ausland. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/7710 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 29.01.2019 im Alter von ... bis unter ... Jahren Beschäftigte insgesamt 04 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanleramtes 3.695 405 695 815 1.215 565 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 12.375 1.225 2.835 3.280 3.865 1.170 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 67.585 12.735 12.775 18.210 19.655 4.205 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 5.290 520 855 1.455 1.830 630 08 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 46.000 6.470 7.820 11.765 15.205 4.740 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 10.040 1.420 2.325 1.940 3.030 1.330 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 5.390 765 1.090 1.015 1.770 750 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 2.770 345 575 645 895 315 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 23.270 2.975 3.640 5.405 8.305 2.945 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 73.035 9.145 9.560 14.305 29.765 10.260 15 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 3.940 480 865 935 1.270 390 16 Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. Umwelt, Naturschutz, Bau u. Reaktorsicherheit 5.055 440 1.115 1.185 1.660 655 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend 2.065 285 445 430 670 235 23 Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. wirtschaftl. Zus.u. Entwickl. 935 90 255 220 280 95 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 1.070 105 215 260 345 145 50 - 60 60 und mehr Anlage 6 Beschäftigte des Bundes * am 30.06.2017 nach Einzelplänen des Bundeshaushaltsplanes und Altersgruppen Epl.- Nr. Einzelplan Insgesamt unter 30 30 - 40 40 - 50 Drucksache 19/7710 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 04 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes 365 90 140 80 40 15 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 2.500 535 970 560 315 120 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 5.790 1.515 1.905 1.150 965 255 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 385 160 125 55 30 15 08 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 440 155 130 75 60 20 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 1.855 685 790 225 120 30 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 1.595 450 595 270 235 45 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 330 140 115 45 20 10 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 2.365 825 805 360 280 95 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 2.655 1.115 790 345 290 115 15 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 1.040 240 425 210 120 40 16 Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. Umwelt, Naturschutz, Bau u. Reaktorsicherheit 915 165 380 220 110 40 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend 460 120 165 90 75 20 23 Geschäftsbereich d. Bundesministeriums f. wirtschaftl. Zusammenarbeit u. Entwickl. 140 40 65 15 15 5 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 115 25 35 20 25 5 * Ohne Berufs- und Zeitsoldaten. Quelle: Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes. dar.: Arbeitnehmer mit Zeitvertrag Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/7710 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333