Deutscher Bundestag Drucksache 19/7715 19. Wahlperiode 13.02.2019 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7414 – Schließung des Innovationszentrums für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel (InnoZ) Vorbemerkung der Fragesteller Ende November 2018 überraschte die Deutsche Bahn AG als Hauptgesellschafterin des Innovationszentrums für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel, kurz InnoZ, mit der Ankündigung, sich aus dem Forschungsunternehmen zurückzuziehen. Die ebenfalls maßgeblich vom Bund finanzierten Mitgesellschafter Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH (WZB) und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) verfolgen gleichlautende Pläne. Die bisherigen Partner T-Systems und Siemens hatten sich bereits 2017 zurückgezogen. (www.taz.de/!5553467/) Das InnoZ wurde im Jahr 2006 gegründet und galt lange als führendes Zentrum für neue Mobilitätskonzepte in Deutschland. Bearbeitet wurden etwa 50 Projekte. Dazu zählt beispielsweise die Entwicklung einer Vision für den Nahverkehr im Saarland im Jahr 2030 oder eines Mobilitätskonzepts für die Hafen-City in Hamburg. Auch die Nationale Plattform Elektromobilität, mit der die Bundesregierung Alternativen zum Verbrennungsmotor fördern will, wurde von den Berliner Wissenschaftlern mitbetreut. Durch die für Ende April 2019 vorgesehene Schließung des InnoZ sind etwa 40 Arbeitsplätze akut bedroht. Presseberichten zufolge laufen aktuell Verhandlungen mit möglichen neuen Partnern und Gesellschaftern für das InnoZ (www.berliner-woche.de/schoeneberg/c-wirtschaft/innoz-vor-dem-aus_a193585). Die Deutsche Bahn AG hat angekündigt, die Forschungsaktivitäten des InnoZ in eigens neu geschaffenen Konzernbereichen fortführen zu wollen. WZB und DLR haben sich öffentlich nicht weiter geäußert. Aus Sicht der Fragesteller besteht die Gefahr, dass wichtiges Forschungs- und Innovationspotenzial für andere Verkehrsträger als die Schiene dauerhaft verloren geht und gegebenenfalls aus Deutschland abwandert. Für einen technologieoffenen Mobilitätsmix wäre dies ein herber Rückschlag. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 12. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort Drucksache 19/7715 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wann hat die Bundesregierung von wem Kenntnis erhalten über die Absicht der Deutschen Bahn AG, sich aus dem Gesellschafterkreis des InnoZ zurückzuziehen? Am 22. November 2018 wurde das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als beteiligungsführendes Ressort von der Deutschen Bahn AG (DB AG) gemäß § 65 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) über den beabsichtigten Rückzug aus der mittelbaren Beteiligung des Bundes am Innovationszentrum für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel (InnoZ) GmbH unterrichtet. 2. Wurde der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG über die Schaffung der neuen Konzernbereiche Digital Ventures, New Mobility und Smart City informiert, und wenn ja, wann? Der Vorstand der DB AG unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig zur grundsätzlichen Strategie des Unternehmens und dabei auch über die Digitalisierungsstrategie. 3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung der Deutschen Bahn AG, die bisher mit Partnern im InnoZ laufenden Forschungsvorhaben in eigenen Konzernbereichen fortzuführen, vor dem Hintergrund des Verschuldungsgrades des Unternehmens? Die Übernahme laufender Forschungsvorhaben des InnoZ in eigene Konzernbereiche der DB AG dient der effizienzsteigernden Bündelung und schrittweisen Integration der Innovationsaktivitäten mit dem Ziel, nach erfolgter Markteinführung nachhaltig zusätzliche Ergebnisbeiträge zu generieren. 4. Welchem Unternehmen oder Konzernbereich sind die drei neuen Bereiche jeweils zugeordnet? 5. Wie begründete das Management der Deutschen Bahn AG die Schaffung der neuen Konzernbereiche? 6. Welche konkreten Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibungen sind den neuen Konzernbereichen zugeordnet? 7. Wie sollen diese Bereiche personell aufgestellt sein? 8. Welche Budgets sollen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 für die neuen Konzernbereiche zur Verfügung gestellt werden? Die Fragen 4 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Digital Ventures wurde dem Geschäftsbereich Digitalisierung und Technik zugeordnet, New Mobility dem Geschäftsbereich Personenverkehr und Smart City dem Geschäftsbereich Station und Service. Mit der Schaffung der neuen Bereiche sollen die Innovationsaktivitäten gebündelt und ein größerer Umsetzungsbezug hergestellt werden, um eine stärkere Marktdurchdringung zu erreichen. Während Digital Ventures gezielt in neue digitale Geschäftsmodelle mit zukunftsweisenden Produkten für Bahnkunden investiert, bietet der Bereich Smart City Services Angebote zur intelligenten Vernetzung von Verkehrsinfrastruktur, Mobilität und Logistik aus einer Hand für den Lebensalltag von Stadtbewohnern. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Im Übrigen wird auf die auf der Internetseite der Deutschen Bahn AG frei verfügbaren Informationen verwiesen. 9. Wie soll die Beziehung zwischen diesen neuen Konzernbereichen auf der einen Seite und dem von der Bundesregierung angekündigten Deutschen Zentrum für Schienenverkehrsforschung ausgestaltet werden? Die Gründung des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung (DSF) wird derzeit vorbereitet. Das BMVI befindet sich bereits im Austausch mit Branchenunternehmen, darunter – unabhängig von den organisatorischen Strukturen – auch der DB AG, mit Wissenschaft und Verbänden. a) Hält die Bundesregierung eine solche Kooperation für sinnvoll, und wenn ja, warum, bzw. wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hält jeden fachlichen Austausch über Themen der Schienenverkehrsforschung, die zur Stärkung des Verkehrsträgers Schiene dienlich sind, für sinnvoll. Als neue Ressortforschungsorganisation des BMVI für den Schienenverkehr wird das DSF die Aufgabe übernehmen, den Wissenstransfer und den beständigen Austausch von Wissenschaft, Sektor und Politik über alle Handlungsfelder der Schienenverkehrsforschung sicherzustellen. b) Sollen sich auch weitere Industrieunternehmen an der Arbeit des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung beteiligen können, und wenn ja, auf welche Art und Weise, und in welchem Umfang? Die Form und der Umfang der Beteiligung werden nach Gründung des DSF festgelegt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9a verwiesen. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Innovationskraft und die Arbeit des InnoZ in Relation zur deutschen Forschungslandschaft im Bereich Mobilitätsforschung? Das InnoZ leistet einen Beitrag zur Mobilitätsforschung in Deutschland. 11. Wurde die Bundesregierung seinerzeit über den Ausstieg der Gesellschafter T-Systems und Siemens informiert, und wenn ja, wie bewertete sie diesen Schritt? 12. Wird der Rückzug des WZB aus dem Gesellschafterkreis des InnoZ Auswirkungen auf die Höhe seiner Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt haben, und wenn ja, in welchem Umfang, bzw. wenn nein, warum nicht? 13. Wird der Rückzug des DLR aus dem Gesellschafterkreis des InnoZ Auswirkungen auf die Höhe seiner Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt haben, und wenn ja, in welchem Umfang, bzw. wenn nein, warum nicht? Nein. Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Geschäftsbereich New Mobility bündelt die DB AG neue Mobilitätskonzepte, wie beispielsweise Ride Sharing-Services, sowie die Entwicklung von digitalen verkehrsträgerübergreifenden Informations- und Buchungsplattformen. Drucksache 19/7715 Drucksache 19/7715 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Hat die Bundesregierung in den Jahren seit 2015 Vorhaben des InnoZ finanziell gefördert, und wenn ja, welche Projekte waren dies? 15. In welcher Höhe erfolgte die jeweilige Förderung, und aus welcher Haushaltsstelle wurde sie finanziert? Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Folgende Projekte sind seit 2015 gefördert worden: Förderzeitraum Fördersumme in Euro Haushaltsstelle Guide2wear* 2014-2016 95.123,48 Kap. 1210; 686 10 NRVP 2020 - RadSpurenLeser: Erfassung von intermodaler Kombination des Fahrrads mit öffentlichen Verkehrsmitteln über SmartphoneTracking 2015-2016 25.484,17 Kap. 1210, 686 01 NRVP 2020 - Durch Entwicklung und Erprobung eines integrierten Konzepts zur gemeinschaftlichen, intermodalen Nutzung von Transportfahrrädern und Fahrradanhängern in zwei ausgewählten Modellkommunen wird nachhaltige Mobilität gefördert 2015-2018 24.213,09 Kap. 1210, 686 01 E-MOB - BodenseEmobil: Förderung von Elektromobilität in einer ländlichen Region mit industrieller Verdichtungszone und zusätzlicher touristischer Ausprägung durch eine intelligente, dreifache Vernetzung im öffentlichen Verkehr 2012-2016 180.917,00 Ab 2015: 67.081,35 Kap. 6092, 683 04 Projekt Open-Data-Plattform für autonomen Shuttleverkehr – Openolli 2017-2018 65.759,85 Kap. 1204, 686 11 Neue Beteiligungsformate bei der Entwicklung und Erprobung von digitalen Mobilitätsinnovationen im Rahmen des mFUND Förderprogramms des BMVI – Mobilität 4.0 – 2017-2018 266.657,76 Kap. 1204, 686 11 2014-2018 150.974,00 Kap. 1601, 544 01 Projektname BMVI BMU Ökologische und ökonomische Potenziale von Mobilitätskonzepten in Klein- und Mittelzentren sowie dem ländlichen Raum vor dem Hintergrund des demographischen Wandels Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Der Rückzug des WZB und des DLR aus dem Gesellschafterkreis des InnoZ hat keine Auswirkungen auf die Höhe der Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/7715 –5– Förderzeitraum Fördersumme in Euro Haushaltsstelle Forschungscampus EUREF: Verkehrstechnische Voraussetzung: E-Flottenbetrieb, Ladeinfrastruktur, Mobilitätskonzept, Akzeptanzforschung; Teilprojekt 2 (InnoZ GmbH) 2015-2018 65.594,53 Kap. 3004, 683 10 Verbundprojekt: Grüne Kiezlieferketten für die Stadt von morgen (DISTRIBUTE); Teilprojekt: Integrierte Shared eLogistik im Kiez 2015-2018 92.437,55 Kap. 3004, 683 24 Verbundprojekt: Internes Crowdsourcing in Unternehmen: Arbeitnehmergerechte Prozessinnovationen durch digitale Beteiligung von Mitarbeiter/ -innen (ICU); Teilprojekt: Gestaltung eines Blended Participation-Ansatzes für die Einführung von internem Crowdsourcing 2015-2018 35.052,35 Kap. 3004, 683 24 Sichere Ein- und Ausstiegssituationen für autonome öffentliche Mikromobile - Hop-on_Hop-off 2015-2018 33.262,19 Kap. 3004, 683 22 Forschungscampus Mobiliy2Grid: Themenfeld 3 -Vernetzte e-Mobilität Teilvorhaben InnoZ: Koordination und Mobilitätsmanagement 2015-2018 157.987,81 Kap. 3004, 683 10 Forschungscampus Mobility2Grid: Themenfeld 6 - Digitale Räume. Teilvorhaben InnoZ: Effiziente und nutzerorientierte Gestaltung von M2GAnwendungen. 2015-2018 84.772,46 Kap. 3004, 683 10 Verbundvorhaben M2G-QF07: Forschungscampus Mobility2Grid: Querschnittsfeld 7 „Technischer Betrieb und Verwertung“ 2015-2018 100.402,25 Kap. 3004, 683 10 Verbundvorhaben ENavi: „Energiewende-Navigationssystem zur Erfassung, Analyse und Simulation der systemischen Vernetzungen“ - Teilvorhaben 2015-2018 93.061,37 Kap. 3004, 685 41 BMBF Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Projektname Drucksache 19/7715 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Förderzeitraum Fördersumme in Euro Haushaltsstelle Verbundprojekt: DIMIS - Durchgängiges Intermodales MobilitätsInformationsSystem; Teilvorhaben: InnoZ, Koordinierung und Bewertung 2012-2016 282.671,56 Kap. 0901, 683 11 Verbundprojekt: Erweiterte und adaptive Elektromobilitätsdienste: Technologie, Entwicklung, Bereitstellung- E-Mob-Dienste 2013-2016 65.023,00 Kap. 6092, 683 04 Verbundprojekt: Micro Smart Grid EUREF; Teilvorhaben: InnoZ GmbH; TwinLab 2013-2016 385.687,00 Kap. 6092, 683 04 Verbundprojekt: Integrationsplattform Intelligente Netze; Teilvorhaben: InnoZ GmbH – IPIN 2013-2016 71.908,00 Kap. 6092, 683 04 Verbundprojekt: 3connect Teilvorhaben: Studienbegleitende Forschung 2016-2019 279.258,85 Kap. 6092, 683 04 Verbundprojekt: HubChain - Mobilitätsgarantie bei der Vernetzung von On-Demand- und Taktverkehren im ÖPNV durch digitale Mobilitätsdienste Teilvorhaben: Mobilitätsgarantie bei der Verzahnung von OnDemand- und Taktverkehren im ÖPVN durch digitale Mobilitätsdienste 2018 185.628,20 Kap. 6092, 683 04 BMWi * Bei Guide2wear handelt es sich um ein Kooperationsprojekt mit zwei deutschen und weiteren ausländischen Partnern innerhalb der europäischen Förderinitiative Traveller of the Future. 16. Welche Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft und der Deutschen Forschungsgemeinschaft arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung an Themenbereichen, die mit denen des InnoZ vergleichbar sind? Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) unterhält selbst keine Einrichtungen, förderte aber in Themenbereichen der Mobilitätsforschung, die mit denen des InnoZ vergleichbar sind, in den Jahren 2015 bis 2018 66 Projekte an Hochschulen und anderen antragsberechtigten Forschungseinrichtungen. Diese 66 Projekte hatten über ihre gesamte Laufzeit hinweg ein Bewilligungsvolumen von knapp 37 Mio. Euro. In der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) arbeiten in dem angesprochenen Bereich das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Projektname Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/7715 –7– Die Einrichtungen haben folgende Stellen umfasst: DLR: 342 FTE (Grundfinanzierung) + weitere 144 FTE aus Drittmitteln (Stand 2017) KIT: 183 FTE (aus Bundeshaushalt und Ländern finanziert) b) Wie hoch waren die jährlichen Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt an diese Einrichtungen in den Jahren seit 2015 (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln)? Diese Einrichtungen haben aus dem Bundeshaushalt folgende Zuwendungen seit 2015 erhalten: in T€ Zuwendungen DLR davon Betrieb davon laufende Investitionen Zuwendungen KIT (Bund und Land) 2015 45.593 42.424 3.169 2016 47.908 44.580 3.328 2017 50.340 46.846 3.494 2018 52.897 49.228 3.669 22.861 23.476 27.871 30.229 c) Aus welchen Haushaltsstellen wurden diese Mittel jeweils zur Verfügung gestellt? Die Mittel sind für das DLR aus dem Einzelplan 09, Titelgruppe 03 sowie für das KIT aus dem Einzelplan 30, Titelgruppe 70 bereitgestellt worden. Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) hat für das Forschungsgebiet „Verkehrstechnik und technische Chemie“ im Jahr 2017 3,9 Mio. Euro verausgabt, für 2018 waren 3,8 Mio. Euro geplant. In der MPG wird aktuell auch an Themen gearbeitet, die mit denen des InnoZ vergleichbar sind. Dazu zählen mit Energiebezug die Batterieforschung, synthetischer Kraftstoff, Wasserstoffmobilität und Brennstoffzellen sowie das Thema öffentliche Verkehrsmittel (bedarfsgesteuertes System für den ÖPNV auf der Grundlage der Prinzipien der statistischen Physik und numerischen Simulation). 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Forschungsaktivitäten staatlich geförderter Einrichtungen in den Bereichen Mobilitätsforschung bei den Verkehrsträgern Wasserstraße, Straße und Luft (bitte nach jeweiligem Verkehrsträger getrennt voneinander aufschlüsseln)? Die Forschungsaktivitäten staatlich geförderter Forschungseinrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag für die fachpolitische Meinungsbildung. 18. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch eine Schließung des InnoZ der Forschungsstandort Deutschland im Bereich der Mobilitätsforschung geschwächt würde, und wie begründet sie ihre Einschätzung? Angesichts der Breite der Mobilitätsforschung in Deutschland bedeutet eine Schließung des InnoZ keine entscheidende Schwächung. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wie viele Stellen umfassen die jeweiligen Einrichtungen? Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333