Deutscher Bundestag Drucksache 19. Wahlperiode 19/7741 13.02.2019 der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Norbert Müller (Potsdam), Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7199 – Umsetzung der Safe Schools Declaration zum Schutz von Schulen in Konfliktgebieten Vorbemerkung der Fragesteller Am 22. Mai 2018 ist Deutschland der Safe Schools Declaration (SSD) beigetreten, die inzwischen von 82 Staaten gezeichnet wurde. Bei der SSD handelt es sich um eine zwischenstaatliche Verpflichtung, um Schulen und Universitäten sowie dort tätige Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer in Konfliktgebieten besser zu schützen. Ausgangspunkt hierfür sind die sechs „schweren Kinderrechtsverletzungen“ in Konfliktgebieten, die von den Vereinten Nationen beobachtet werden, systematische Verletzer werden auf einer „Liste der Schande“ im jährlichen Bericht des UN-Generalsekretärs zu Kindern und bewaffneten Konflikten genannt. Bei einer dieser schweren Kinderrechtsverletzungen in Kriegsgebieten handelt es sich um gezielte und systematische Angriffe auf Schulen (und Hospitäler). Die SSD ergänzt diesen UN-Mechanismus in praktischer Form, indem Staaten sich zu freiwilligen Schutzmaßnahmen verpflichten. Diese gelten insbesondere für die eigenen Truppen, aber etwa auch für den physischen Schutz von Schulen, wenn diese (durch missbräuchliche Nutzung durch gegnerische Truppen) zu einem legitimen militärischen Ziel geworden sind. Darüber hinaus verpflichten sich die Länder, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um das Lernen auch in Zeiten des Konflikts zu gewährleisten (dies bedeutet z. B. Informationen zu Angriffen zu sammeln, diese zu untersuchen oder Opfer zu unterstützen). 230 Millionen Kinder leben in Ländern mit gewaltsamen Konflikten, 24 Millionen Kinder in diesen Ländern können nicht zur Schule gehen. Dabei hat sich ein Muster etabliert – immer häufiger nutzen Kriegsparteien gerade Schulen als Basislager oder lagern dort Munition ein. Oftmals sind Schulen die einzigen massiven Gebäude in den vom Krieg betroffenen Gemeinden, durch die militärische Nutzung werden sie dann auch schnell zerstört. Allein im Südsudan wurden seit dem Ausbruch des Krieges im Dezember 2013 bereits 800 Schulgebäude zerstört. Selbst mit großer finanzieller Anstrengung gelingt es bisher nicht, ausreichend Schülerinnen und Schüler in Kriegsgebieten mit Bildungsangeboten zu versorgen; die Schulen sind besonders wichtig, denn der Krieg zieht weiter, legt Pausen ein. Ohne Schule aber verpassen Kinder ihre Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben. Dabei sind Schulen nicht nur Orte der Bildung, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort Drucksache 19/7741 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die SSD ist Folge jahrelanger Verhandlungen, sie wurde bei einer Regierungskonferenz am 29. Mai 2015 in Oslo/Norwegen vorgelegt. Bei ausreichender Beachtung der darin enthaltenen Verpflichtungen ist zu hoffen, dass eines Tages auch nichtstaatliche (Gewalt-)Akteure diese Verpflichtungen respektieren und es so insgesamt zu einem besseren Schutz von Kindern und Bildung in Konfliktund Kriegsgebieten kommt. Vorbemerkung der Bundesregierung Die Safe Schools Declaration ist eine mit der Zielsetzung des Schutzes von Schulen und Universitäten in bewaffneten Konflikten entstandene politische Erklärung, welche die rechtlich nicht-bindenden Richtlinien zum Schutz von Schulen und Universitäten vor militärischer Nutzung in bewaffneten Konflikten („Guidelines for Protecting Schools and Universities from Military Use during Armed Conflict“; sogenannte „Lucens Guidelines“) politisch unterstützt. Die Bundesregierung teilt und unterstützt ausdrücklich die politische und humanitäre Zielsetzung der Lucens-Richtlinien, welche einen Schutz von Schulen und Universitätsgebäuden in bewaffneten Konflikten vorsehen. Bestehende Regeln des humanitären Völkerrechts werden wiederholt, an anderer Stelle wird mit politischen Empfehlungen darüber hinausgegangen. Konfliktparteien werden unter anderem aufgefordert, Schulen und Universitäten in keiner Weise in ihrem militärischen Vorgehen zu nutzen. Militärangehörige sollen nach Möglichkeit nicht als Sicherheitspersonal für Schulen und Universitäten eingesetzt werden, um den eindeutig zivilen Charakter der Einrichtungen nicht in Frage zu stellen. Die Indossierung der „Safe Schools Declaration“ durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2018 war deshalb auch Ausdruck des langjährigen deutschen Engagements für das Thema Kinder und bewaffnete Konflikte in den Vereinten Nationen (VN). Während der Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat 2011 – 2012 hatte Deutschland den Vorsitz der diesbezüglichen Arbeitsgruppe des Sicherheitsrates inne und nahm bei der Verabschiedung und Umsetzung der Resolution 1998 zum Schutz von Schulen und Krankenhäusern sowie des dort tätigen Personals in Konfliktgebieten eine Vorreiterrolle ein. Ferner organisiert das Auswärtige Amt jährlich einen internationalen Workshop zu Kindern und bewaffneten Konflikten. Im Zusammenhang mit der Indossierung der „Safe Schools Declaration“ hat die Bundesregierung die völkerrechtliche Bindung an das humanitäre Völkerrecht durch Abgabe einer interpretativen Indossierungserklärung nachdrücklich hervorgehoben und unterstrichen. In Artikel 52 des Ersten Zusatzprotokolls vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 ist der besondere Schutz von Zivilisten, hier insbesondere Kindern, völkerrechtlich statuiert. Schulen und Universitäten stehen aufgrund ihres zivilen Charakters unter einem besonderen Schutz gegen direkte Angriffe und die Auswirkungen solcher Angriffe. Vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte wie Schulen und Universtäten stellen sowohl im internationalen als auch in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten ein Kriegsverbrechen dar. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Schulen stellen auch eine überlebenswichtige Informationsquelle für die Schülerinnen und Schüler dar, helfen dabei, die psychosozialen Folgen von Kriegserfahrungen zu bewältigen, und sie bewahren Schulkinder vor Entführung, sexueller Gewalt und Rekrutierung als Kindersoldaten – stellen also sichere Orte für Kinder im Krieg dar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– 1. Welche Staaten haben bisher die Safe Schools Declaration unterzeichnet, und wie viele davon gehören der NATO an? Die „Safe Schools Declaration“ wurde nach Angaben der „Global Coalition to Protect Education from Attack“ und der norwegischen Regierung bisher von 83 Staaten indossiert, darunter 22 NATO-Mitgliedstaaten (www.protectingeducation.org/guidelines/support). 2. Welche Verpflichtungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung durch die Unterzeichnung der Safe Schools Declaration? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Stand die Bundesregierung mit anderen Regierungen oder Akteuren im Austausch über die Implementierung der SSD, insbesondere mit Regierungen oder anderen Akteuren in Einsatzländern? Die Bundesregierung hat sich mit verschiedenen Staaten und Akteuren aus der Zivilgesellschaft über Fragen der Umsetzung der „Safe Schools Declaration“ ausgetauscht. 4. Hat die Bundesregierung bisher Anstrengungen der Vereinten Nationen zur Implementierung der SSD finanziell unterstützt, oder gibt es dafür Rückstellungen im Haushaltsplan 2019 (bitte die genaue Höhe angeben)? Der Bundesregierung sind keine Initiativen oder konkreten Projekte der VN zur Umsetzung der „Safe Schools Declaration“ bekannt. 5. Plant die Bundesregierung in den kommenden zwei Jahren, in denen sie nichtständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat sein wird, entsprechende Initiativen in New York, im Sicherheitsrat oder in dessen Arbeitsgruppe zu „Kindern in bewaffneten Konflikten“, um die Implementierung der SSD zu befördern und zu forcieren? Die Bundesregierung setzt sich als Mitglied des VN-Sicherheitsrats in den Jahren 2019/2020 für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts ein, wozu auch der Schutz von Bildungseinrichtungen zählt. Dabei wirkt die Bundesregierung insbesondere auf die Einhaltung der VN-Sicherheitsratsresolution 1998 aus dem Jahr 2011 hin. Diese Resolution wurde unter damaligem deutschen Vorsitz der Arbeitsgruppe des Sicherheitsrats zu Kindern und bewaffneten Konflikten im Jahr 2011 verabschiedet und zielt auf den Schutz von Schulen und Krankenhäusern sowie deren dort tätigen Personals in Konfliktgebieten ab. Die Bundesregierung setzt sich ferner dafür ein, dass bei der Verhängung von Sanktionen durch den VN-Sicherheitsrat die Verletzung der Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten überall dort als Listungskriterium aufgenommen wird, wo dies erforderlich ist. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. In voller Anwendung des humanitären Völkerrechts wird die Bundesregierung weiterhin ihren Beitrag für einen bestmöglichen Schutz von Schulen und Universitäten in bewaffneten Konflikten leisten. Dementsprechend wird für jeden militärischen Einsatz einzeln geprüft, wie die Richtlinien im Sinne praktischer Handlungsempfehlungen einsatzspezifisch am besten umgesetzt werden können, um die rechtlich bindenden Vorgaben des humanitären Völkerrechts zur Geltung zu bringen. Drucksache 19/7741 Drucksache 19/7741 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Plant die Bundesregierung mit anderen militärischen Akteuren in Austausch zu treten, um das Verhalten von militärischen Akteuren dahingehend zu beeinflussen, dass Schulen in Konfliktgebieten besser geschützt werden? Die Bundesregierung tauscht sich zu Fragen des humanitären Völkerrechts regelmäßig im internationalen Rahmen aus, auch zum Schutz ziviler Objekte und somit von Schulen. 7. Wird die Bundesregierung an der im Mai 2019 geplanten SSD-Konferenz in Spanien teilnehmen, und welche Impulse plant die Bundesregierung dort zu setzen? Die Bundesregierung hat bislang keine Einladung zu der genannten Konferenz erhalten. Die Entscheidung über eine mögliche Teilnahme wird nach Eingang einer Einladung geprüft werden. 8. Hat die Safe Schools Declaration und daraus folgende Verpflichtungen Eingang in die militärische Ausbildung von Soldaten in der Bundeswehr gefunden, und wenn ja, wie? Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts, welches Lehrgangsbestandteil der militärischen Laufbahnlehrgänge in der Bundeswehr und der einsatzvorbereitenden Ausbildung ist, werden allen Soldatinnen und Soldaten vermittelt. 9. Werden entsprechende Maßnahmen zum Schutz von Schulen, Universitäten bzw. entsprechende Entscheidungsprozeduren bei einer Okkupation von Schulen durch gegnerische Truppen trainiert, etwa in Manövern (bitte konkret angeben, bei welchen Manövern entsprechend trainiert wurde bzw. für welche Manöver dies geplant ist)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Militärisches Handeln der Bundeswehr jeglicher Art erfolgt stets unter Beachtung der bindenden Regeln des humanitären Völkerrechts, dabei spielt insbesondere der Schutz von Zivilpersonen und zivilen Einrichtungen eine herausragende Rolle. 10. Wurden militärische Handbücher und Regeln entsprechend den neuen Verpflichtungen aus der Safe Schools Declaration angepasst? a) Welche militärischen Handbücher oder Regeln wurden wann und in welcher Form angepasst? b) Für welche militärischen Handbücher oder Regeln ist eine Anpassung geplant? Die Fragen 10 bis 10b werden zusammen beantwortet. Alle einschlägigen Vorschriften und Erlasse der Bundeswehr berücksichtigen bereits das humanitäre Völkerrecht. Eine turnusmäßige Überarbeitung der Zentralen Dienstvorschrift zum humanitären Völkerrecht in bewaffneten Konflikten ist für Mai 2020 vorgesehen. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wie wirken sich bisher die neuen Verpflichtungen auf die Einsatzplanung militärischer Operationen der Bundeswehr aus? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Bislang konnten die Mandate für die im Hinblick auf die Fragestellung relevanten laufenden Auslandseinsätze der Bundeswehr in Mali und Afghanistan im Rahmen der allgemein geltenden völkerrechtlichen und operativen Vorgaben so umgesetzt werden, dass auch den Zielsetzungen der „Safe School Declaration“ entsprochen wurde. 12. Wurden entsprechende Trainingseinheiten bei der Einsatzvorbereitung und dem Entsendetraining eingearbeitet? Die einsatzvorbereitende Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten beinhaltet eine vertiefende Unterrichtung im humanitären Völkerrecht. 13. Werden entsprechendes Verhalten bzw. Entscheidungsabläufe auch praktisch trainiert, z. B. bei der direkten Einsatzvorbereitung (wie beispielsweise auf dem Truppenübungsplatz in Hammelburg)? In der einsatzvorbereitenden Ausbildung werden den Soldatinnen und Soldaten die rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten für einen Einsatz vermittelt. Im Rahmen der praktischen Ausbildung werden unter anderem die Regeln für die Anwendung militärischer Gewalt vertiefend trainiert. 14. Wie wirken sich bisher die neuen Verpflichtungen auf die Durchführung militärischer Operationen der Bundeswehr aus? Das Handeln der Bundeswehr erfolgte und erfolgt stets unter strikter Beachtung der rechtlich verbindlichen Regeln des humanitären Völkerrechts. Die bestmögliche Umsetzung der politisch verbindlichen Guidelines der „Safe Schools Declaration“ erfolgt nach gründlicher Einzelfallbewertung des jeweiligen Einsatzes. 15. Gibt es Richtlinien für Verhandlungen mit militärischen Akteuren in Einsatzländern, die ihre Milizen oder Militärangehörigen und/oder Waffen und Munition in Schulen untergebracht haben und dazu gebracht werden sollen, dass diese freiwillig die Schulen verlassen und räumen und wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugänglich machen? Die Lösung konkreter Situationen im Einsatzland obliegt der militärischen Führung vor Ort unter Beachtung der rechtlich bindenden Vorgaben des humanitären Völkerrechts, des Mandats des Deutschen Bundestages und sonstiger einsatzspezifischer Befehle und Weisungen vorgesetzter Dienststellen. 16. Inwiefern wurde die SSD bei der Erstellung von Rules of Engagement für die Bundeswehr bisher berücksichtigt, bzw. wie plant die Bundesregierung in Zukunft, entsprechende Passagen für die Einhaltung der freiwilligen Verpflichtungen der SSD in künftige Rules of Engagement einzuarbeiten? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Die Erstellung von „Rules of Engagement“ für jeden militärischen Einsatz erfolgt unter Beachtung des humanitären Völkerrechts, wobei jeweils im konkreten Einsatz einzeln zu prüfen ist, wie die „Safe Schools Declaration“ am besten umgesetzt werden kann. Drucksache 19/7741 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. –5– Drucksache 19/7741 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gibt es Vorgaben bezüglich der Weitergabe von Aufklärungsdaten, die Schulen oder Universitäten betreffen, an Nichtunterzeichner der SSD (beispielsweise an Partner bzw. Mitglieder der Anti-IS-Koalition in Syrien)? Für die deutsche Beteiligung an der Anti-IS-Koalition gilt: Die Vorgaben, dass die Aufklärungsergebnisse der deutschen TORNADO ausschließlich für den Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) zu nutzen sind, werden allen potentiellen Nutzern gegeben, denen die Daten im Rahmen des Kampfes gegen „IS“ bereitgestellt werden. 18. Wie plant das Bundesministerium der Verteidigung, die Einhaltung der freiwilligen Verpflichtungen der SSD in Zukunft zu überprüfen, und sind hierfür regelmäßige Überprüfungen vorgesehen? Wenn ja, in welchem Rhythmus? Weisungen und Befehle der Einsatzkontingente werden durch die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater der Kontingentführer vor Ort in den Einsatzgebieten sowie die Rechtsberatung des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr ständig fortlaufend auf Vereinbarkeit mit den Regeln des humanitären Völkerrechts geprüft. 19. Gibt es einen Beschwerdemechanismus, wenn Soldatinnen und Soldaten bzw. zivile Angestellte der Bundeswehr bei ihrem Einsatz Kenntnis von Verstößen gegen Sinn und Zweck der Safe Schools Declaration erlangen? Vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte wie Schulen und Universtäten stellen ein Kriegsverbrechen dar. Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht sind durch das Meldewesen der Bundeswehr – zum Beispiel in der im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) geltenden Zentralen Dienstvorschrift zum Meldewesen der Bundeswehr A-200/5 – über die jeweils vorgesetzte Dienststelle dem BMVg zu melden. 20. Sammelt die Bundesregierung Daten zu militärischen Angriffen oder der militärischen Nutzung von Schulen und Universitäten in Einsatzländern der Bundeswehr, und wenn ja, sind dort Aktivitäten seitens der Bundesregierung unternommen worden, um die missbräuchliche Nutzung dieser Gebäude abzustellen? Daten zu militärischen Angriffen oder der militärischen Nutzung von Schulen und Universitäten in Einsatzländern liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. –6– Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333