Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 12. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7775 19. Wahlperiode 14.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerald Ullrich, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7320 – Pläne zur Aufstockung von Frontex V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Beim Treffen des Rates in der Formation Justiz und Inneres am 6. und 7. Dezember 2018 diskutierten die Innenminister der EU-Mitgliedstaaten die Aufstockung der Zahl der von den EU-Mitgliedstaaten abgeordneten Kräfte für von der Europäischen Grenz- und Küstenwache (Frontex) geführte Einsätze zum Schutz der Außengrenzen (www.wiwo.de/politik/ausland/frontex-seehofersieht -ausbau-von-eu-grenzschutztruppe-bis-2025-als-machbar-an/23728100. html). Die Europäische Kommission hatte eine Aufstockung der für Frontex- Einsätze abgeordneten nationalen Kräfte auf 10 000 bis 2020 vorgeschlagen. Die österreichische Ratspräsidentschaft hatte diese Aufstockung bis 2027 vorgeschlagen . Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat diese Aufstockung bis 2025 gefordert. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3252 heißt es: „Der Entwurf der Europäischen Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR 2021 bis 2027) sieht in der Rubrik Migration und Grenzmanagement eine deutliche Aufstockung der Finanzmittel vor, auch zur Weiterentwicklung von Frontex.“ In der Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt auf die Schriftliche Frage 40 des Abgeordneten Benjamin Strasser auf Bundestagsdrucksache 19/5282 schreibt die Bundesregierung: „Ein Aufwuchs auf eine ständige Reserve von 10 000 Grenzschützern bereits bis 2020 erscheint aus Sicht der Bundesregierung allerdings ambitioniert.“ Laut der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Mündliche Frage 80 des Abgeordneten Benjamin Strasser (Plenarprotokoll 19/67) ist dieser Aufwuchs bis 2020 „aus Sicht der Bundesregierung ambitioniert , aber machbar.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7775 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) vom 12. September 2018 wird derzeit auf Ratsebene erörtert und die Verhandlungen hierzu dauern weiter an. Zu den Themenkomplexen Rückführung und Drittstaatenkooperation konnte beim Rat der Justiz- und Innenminister am 6./7. Dezember 2018 bereits eine teilweise allgemeine Ausrichtung hergestellt werden. Die Bundesregierung unterstützt entschieden die Verbesserung des Schutzes der EU-Außengrenzen durch einen Ausbau und eine deutliche Stärkung der Europäischen Grenz- und Küstenwache (FRONTEX). FRONTEX muss unter Wahrung der Souveränität der Mitgliedstaaten effektiver, aktiver und mit mehr Verantwortung an den Außengrenzen eingesetzt werden, auch um einen stärkeren Beitrag zum Funktionieren des Schengen-Raums zu leisten . Die Bundesregierung begrüßt daher grundsätzlich den Vorschlag der Europäischen Kommission und wird sich für eine schnelle Verabschiedung einsetzen. Der kurzfristige Aufwuchs auf 10 000 Einsatzkräfte bis zum Jahr 2020 stellt die Mitgliedstaaten allerdings vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung beteiligt sich daher aktiv an einer realistischen und zeitgerechten Ausgestaltung innerhalb der gegenwärtigen Verhandlungen auf EU-Ratsebene. 1. In welchen Schritten soll nach den Plänen der Bundesregierung die EU-weite Aufstockung der von den EU-Mitgliedstaaten abgeordneten Kräfte für von Frontex geführte Einsätze auf 10 000 Kräfte erfolgen (bitte für jedes Jahr die Zahl der Kräfte angeben)? Der personelle Aufwuchs der Europäischen Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) ist derzeit Gegenstand der Verhandlungen zum Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission. Dies muss zunächst abgewartet werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Plant die Bundesregierung hier noch nicht mit konkreten Zahlen (in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Mündliche Frage 80 des Abgeordneten Benjamin Strasser, Plenarprotokoll 19/67, ging die Bundesregierung nicht darauf ein, wie viele von diesen 10 000 Kräften Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung stellen müsste)? Falls nein, warum nicht? Falls ja, bitte für jedes Jahr die Zahl der deutschen Kräfte angeben. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie viele dieser 10 000 Kräfte würden nach Plänen der Bundesregierung jeweils von der Bundespolizei, vom Zoll, vom BKA (= Bundeskriminalamt) und von den einzelnen Landespolizeien für Frontex-Einsätze abgeordnet werden? Sollen nach Plänen der Bundesregierung Kräfte auch von anderen deutschen Behörden für Frontex-Einsätze abgeordnet werden (bitte für jedes Jahr die Zahl der Kräfte für jede Behörde angeben)? Aktuell unterstützen die Polizeien der Länder, das Bundeskriminalamt sowie die Zollverwaltung die Bundespolizei bei der Entsendung von Einsatzkräften für FRONTEX-Operationen. Planungen der Bundesregierung hinsichtlich einer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7775 künftigen Beteiligung deutscher Behörden sind vom Ergebnis der Verhandlungen abhängig. 4. Wie viele zusätzliche Planstellen plant die Bundesregierung bei Bundespolizei , Zoll und BKA einzurichten, um diese Frontex-Aufstockung aufzufangen (bitte für jedes Jahr für jede Behörde angeben)? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen. Sofern sich gemäß der zukünftigen Verordnung für die Europäische Grenz- und Küstenwache personelle Verpflichtungen für die entsprechenden Sicherheitsbehörden des Bundes ergeben würden, die nicht aus dem geltenden Stellenplan kompensiert werden können, bliebe eine Aufstockung von Stellen/Planstellen den zukünftigen Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten. Die entsprechenden Planungen der Bundesregierung stünden unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Haushaltsgesetzgeber . 5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die zu schaffenden Planstellen für den deutschen Beitrag zu dieser Frontex-Aufstockung auch tatsächlich besetzen zu können? Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen. Im Falle zusätzlicher Planstellen für die entsprechenden Sicherheitsbehörden des Bundes würde die Besetzung über Neueinstellungen und Ausbildungsmaßnahmen erfolgen. In der Vergangenheit standen der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt stets eine ausreichende Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung. 6. Welcher finanzielle Aufwand würde nach Einschätzung der Bundesregierung für den Bundeshaushalt und die einzelnen Länderhaushalte jeweils entstehen , um diese Frontex-Aufstockung aufzufangen (bitte für jedes Jahr für den Bundeshaushalt und die einzelnen Länderhaushalte angeben)? Die Beteiligung der Mitgliedstaaten an Maßnahmen der Europäischen Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) wird durch die Agentur aus EU-Mitteln refinanziert. Eine spezifische Planung für direkte Ausgaben aus dem Bundeshaushalt ist daher nicht erforderlich. Gleichwohl ist innerhalb der zukünftigen jährlichen Aufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt sowie der mittelfristigen Finanzplanung im Rahmen verfügbarerer Haushaltsmittel Vorsorge für Ressourcenbedürfnisse der nationalen Sicherheitsbehörden zu treffen, die sich personell und materiell an den FRONTEX-Einsätzen beteiligen werden. Damit sollen Schwächungen der entsendenden Behörden vermieden werden. Die entsprechenden Planungen der Bundesregierung stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Haushaltsgesetzgeber . Zu Planungen hinsichtlich der Länderhaushalte kann sich die Bundesregierung nicht äußern. 7. Würde nach Plänen der Bundesregierung der deutsche Beitrag zu dieser Frontex-Aufstockung durch neugeschaffene Planstellen vollständig aufgefangen werden oder würden durch die Abordnung deutscher Kräfte für Frontex-Einsätze andere Aufgaben von Bundespolizei, Zoll, BKA und Landespolizeien nachrangig behandelt werden? Falls ja, welche Aufgaben sind das? Die Unterstützung besonders belasteter Mitgliedstaaten beim Schutz der EU-Außengrenzen ist eine wichtige Aufgabe, an der sich die Bundesregierung auch zu- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7775 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode künftig weiter beteiligen wird. Die Wahrnehmung nationaler Aufgaben ist hierbei immer zu berücksichtigen. Eine nachrangige Behandlung wird sich hieraus nicht ergeben. 8. Bezog sich die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Mündliche Frage 80 des Abgeordneten Benjamin Strasser, Plenarprotokoll 19/67, laut der dieser Aufwuchs bis 2020 „aus Sicht der Bundesregierung ambitioniert, aber machbar“ ist, nur auf Deutschland oder auf alle EU-Mitgliedstaaten? Falls sich die Antwort nur auf Deutschland bezog, wären alle EU-Mitgliedstaaten nach Ansicht der Bundesregierung in der Lage, bis 2025 ihren personellen Beitrag zu dieser Frontex-Aufstockung zu leisten? Wären alle EU-Mitgliedstaaten nach Ansicht der Bundesregierung in der Lage, diese Frontex-Aufstockung auch schon früher als bis 2025 zu realisieren ? Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern , für Bau und Heimat, Prof. Dr. Krings bezog sich auf die deutsche Beteiligung . Zu Entscheidungen, die in nationaler Souveränität anderer Staaten getroffen werden, kann sich die Bundesregierung nicht äußern. 9. Bis wann plant die Bundesregierung im Rat eine Einigung zum Zeitplan dieser Frontex-Aufstockung zu erzielen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333