Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7784 19. Wahlperiode 14.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Michael Theurer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/6950 – Der externe Sachverstand der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung holt sich umfassend externen Sachverstand ein, indem sie diverse Experten- und Sachverständigengremien einsetzt. Die Bundeskanzlerin hat den Digitalrat, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, das Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat den Beirat für Raumentwicklung. Das berühmteste Expertengremium der Bundesregierung ist vermutlich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, besser bekannt als die fünf Wirtschaftsweisen. In dieser Legislaturperiode bemüht sich die Bundesregierung besonders beim Themenkomplex Digitalisierung, externen Sachverstand in unterschiedlich organisierten und besetzten Gremien zu bündeln und an sich zu binden. Die Fraktion der FDP hat die Bundesregierung hierzu unter gewissen Aspekten bereits in der Kleinen Anfrage zur Digitalstrategie der Bundesregierung befragt (Bundestagsdrucksache 19/3771, Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/4096). Eine Binsenweisheit ist, dass sich die Digitalisierung nicht von alleine gestaltet, jedenfalls nicht von alleine so, dass Deutschland in allen Bereichen zur Digitalisierungsavantgarde aufschließt. Die Nachricht vom 28. November 2018, dass die Cebit, die über lange Zeit weltweit größte und wichtigste Messe für Informationstechnik , eingestellt wird, muss uns Warnung und Ansporn sein. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sind zwingend auf Sachverstand angewiesen, auch auf externen Sachverstand. Das gilt neben der Digitalisierung auch für andere Megathemen in der komplexer werdenden Welt wie Globalisierung, Demografie, Migration, Klimawandel, Rohstoffkapazitäten, der Verschiebung geopolitischer Machtverhältnisse bis hin zu einer immer höheren Regulierungsdichte für Wirtschaft und Verbraucheralltag. Damit einher geht fast zwingend, dass „die Politik“, vor allem Politik, die der menschlichen Gestaltungskraft Raum lassen will, zwangsläufig immer den Entwicklungen hinterherläuft, statt ihr wirklich vorweg zu denken. Bestenfalls wissen Exekutive und Legislative um dieses Grundverhältnis und halten gerade Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7784 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode deshalb Freiräume offen, damit Unternehmensumsätze, Beschäftigung, Freiheit und Wohlstand für alle von unten wachsen können. Investition in die Fachkompetenz ist daher auch für die politische Führung des Landes ein Muss. Die Fraktion der FDP begrüßt es grundsätzlich, wenn sich die Bundesregierung um externen Sachverstand in Form von Expertengremien und Sachverständigenräten bemüht und deren Wissen in die Politik einfließt. Gleichwohl stellen sich angesichts der damit einhergehenden Kosten für den Steuerzahler auch berechtigte Fragen nach der Konsistenz der Aktivitäten der Bundesregierung. Die Einberufung eines noch so prominent besetzten Expertengremiums darf nicht zum Ersatz für politisches Handeln verkommen. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist nicht das Abbinden der Bemühung um externen Sachverstand, sondern eine transparente Darstellung des Einsatzes der vom Steuerbürger aufgebrachten Mittel und deren Ergebnisse. 1. Welche Expertengremien, die ganz oder teilweise mit Sachverständigen besetzt sind, die nicht ohnehin schon als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bundesministerien oder nachgeordneten Bundesbehörden arbeiten und hauptberuflich als Hochschullehrer oder Berater oder hauptoder ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen Gremiums im Namen von Verbänden oder Kammern, Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten (im Folgenden: Expertengremien), unterhält das Bundesministerium oder die ihm nachgeordneten Bundesbehörden derzeit? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und sein Geschäftsbereich unterhalten folgende Expertengremien: Wissenschaftlicher Beirat des Fördernetzwerkes Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) Arbeitsstättenausschuss Ausschuss für Arbeitsmedizin Ausschuss für Betriebssicherheit Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe Ausschuss für Gefahrstoffe Ausschuss für Produktsicherheit DASA-Beirat der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Kuratorium der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Wissenschaftlicher Beirat der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Verbandsausschuss des Deutschen Sozialrechtsverbandes e. V. Kommission nach § 3 des Versorgungsruhensgesetzes Beirat der Künstlersozialkasse Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten Ausschuss Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP) Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen Beirat zur Wirkungsprognose nach Artikel 25 Absatz 2 BTHG Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7784 Beirat zum Projekt „Umsetzungsbegleitung BTHG“ Beirat zur wissenschaftlichen Untersuchung der Projekte der modellhaften Erprobung nach Artikel 25 Absatz 3 BTHG Beirat zur Finanzuntersuchung nach Artikel 25 Absatz 4 BTHG Arbeitsgruppe leistungsberechtigter Personenkreis Wissenschaftlicher Beirat für den Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen Wissenschaftlicher Beirat für die Repräsentativbefragung von Menschen mit Behinderungen Projektbeirat zur Evaluation von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben Beirat für den Partizipationsfonds BITV (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) Expertenkreis zur Umsetzung der Webseiten-Richtlinie Ärztlicher Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin Beirat rehapro – Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation nach § 11 SGB IX Fokusgruppe Künstliche Intelligenz Plattform Digitale Arbeitswelt Wissenschaftliches Gutachtergremium zum Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung Beraterkreis zum Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. 2. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Einzelaspekten der Digitalisierung oder der Digitalisierung grundsätzlich befassen, und wenn ja, welche? Folgende der in der Antwort zu Frage 1 aufgelisteten Expertengremien beschäftigen sich mit Aspekten der Digitalisierung: Fokusgruppe Künstliche Intelligenz Plattform Digitale Arbeitswelt BITV Expertenkreis zur Umsetzung der Webseiten-Richtlinie 3. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Fragen des Verbraucherschutzes befassen, und wenn ja, welche? Nein. 4. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit den Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen befassen, und wenn ja, welche? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7784 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Expertengremium bzw. sind die Expertengremien einberufen worden? Bei der Beantwortung der weiteren Fragen wird auf diejenigen Gremien abgestellt , die sich im Sinne der Anfrage mit Aspekten der Digitalisierung, des Verbraucherschutzes und Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen befassen und auf Dauer ausgerichtet sind. Die Fokusgruppe Künstliche Intelligenz und die Plattform Digitale Arbeitswelt wurden jeweils durch einen Ministerentscheid errichtet. Der BITV-Expertenkreis ist auf der Grundlage des § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes errichtet worden. 6. Wie lautet der jeweilige Auftrag an das Expertengremium bzw. die Expertengremien ? Die Fokusgruppe Künstliche Intelligenz (KI) begleitet das BMAS bei der Umsetzung der KI-Strategie und erarbeitet gemeinsam Maßnahmen zu Technikgestaltung und Transfer. Die Plattform Digitale Arbeitswelt beschäftigt sich mit der Frage, wie der digitale Wandel die Arbeitswelt verändert und wie die Digitalisierung zum Vorteil für Unternehmen und Beschäftigte genutzt werden kann. Dem BITV-Expertenkreis obliegt die technische Beratung zur Umsetzung der EU-Webseiten-RL in der BITV. 7. Auf welche Zeitdauer sind diese Expertengremien berufen? Die Zeitdauer der Gremien Fokusgruppe Künstliche Intelligenz und Plattform Digitale Arbeitswelt orientiert sich an dem Fortschreiten des Digitalgipfelprozesses. Der BITV Expertenkreis tagt für die Dauer der Anpassung der BITV an das geänderte Behindertengleichstellungsgesetz. Die Zeitdauer und Zeitpunkte des Zusammentreffens des Gremiums BITV-Expertenkreis sind abhängig vom jeweiligen Bedarf. 8. Plant das Bundesministerium in dieser Amtsperiode die Einrichtung zusätzlicher Expertengremien, und wenn ja, welche, und mit welchen Aufgaben? Wie im Koalitionsvertrag (Tz 2409 ff.) vereinbart, wird das BMAS in dieser Legislaturperiode eine regelmäßige öffentliche Berichterstattung zur Arbeitswelt in Deutschland in Auftrag geben. Diese Berichterstattung soll insbesondere mehr Orientierung zum absehbaren Wandel der Arbeitswelt geben und das Verständnis für betriebliche Veränderungsprozesse vertiefen. Das BMAS wird einen unabhängigen Rat berufen, der den regelmäßig erscheinenden Arbeitsweltbericht mit wechselnden Schwerpunktthemen verantworten soll. Der Rat soll aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft und der betrieblichen Praxis bestehen. Einzelheiten stehen noch nicht fest. Das BMAS plant für das Jahr 2019 folgende Experteneinbindungen im Kontext von Digitalisierung: Einsetzung eines Beirates zum Thema Beschäftigtendatenschutz , Einrichtung verschiedener thematischer Labs, Aufbau eines Fellowship- Programmes. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7784 Für die Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7317 verwiesen . 9. Wie viele und namentlich welche Sachverständige (bitte mit Referenz bzw. beruflicher Tätigkeit angeben, soweit sich daraus die Expertise für das jeweilige Gremium ableiten lässt) sind in den jeweiligen Expertengremien tätig ? Der Fokusgruppe Künstliche Intelligenz gehören 37 externe Sachverständige aus Forschung, Wirtschaft, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften an. Der Plattform Digitale Arbeitswelt gehören 29 externe Sachverständige aus Forschung, Wirtschaft, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften an. Dem BITV-Expertenkreis gehören acht externe Sachverständige an. 10. Nach welchen Kriterien sind die Sachverständigen jeweils ausgewählt und berufen worden? Die Expertengremien sind interdisziplinär besetzt und verfügen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Digitalisierung der Arbeitswelt und der barrierefreien Informations- und Kommunikationstechnik. 11. Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen der Verbraucher gewährleistet? 12. Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen gewährleistet? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Die Mitglieder der Gremien sind Sachverständige u. a. aus Forschung, Wirtschaft , Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. An der Gremienarbeit sind Menschen mit Behinderungen als Experten in eigener Sache beteiligt. Dadurch wird eine breite Interessenvertretung gewährleistet. 13. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit Aspekten der Digitalisierung (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? 14. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit Aspekten des Verbraucherschutzes (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? 15. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm nachgeordneten Bundesbehörden mit für kleine und mittelständische Unternehmen relevanten Themen (bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)? Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Die Politikfelder Verbraucherschutz und kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind keine Kernthemen des BMAS, sondern Querschnittsthemen, deren Aspekte in vielen Fachreferaten des BMAS und dessen nachgeordneten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7784 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Behörden anlassbezogen bearbeitet werden. Eine Zahl der mit diesen Aspekten bzw. Themen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern lässt sich daher nicht bestimmen. Für das Thema Digitalisierung und Arbeitswelt hat das BMAS im Haushalt 2018/2019 zunächst insgesamt 19 Stellen/Planstellen erhalten und dazu eine eigene Abteilung eingerichtet. In den übrigen Fachabteilungen ist dies ebenfalls ein wichtiges Querschnittsthema, welches weitere Mitarbeiterkapazitäten bindet. 16. Findet eine Evaluation der Arbeit des Expertengremiums bzw. der Expertengremien statt, und wenn ja, in welcher Form und welchen zeitlichen Intervallen ab wann? 17. Wie bemisst das Bundesministerium den Erfolg oder Nutzen seiner Expertengremien ? 18. Macht das Bundesministerium die jeweiligen Beiträge der Expertengremien öffentlich, und falls ja, wo? Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Die Plattform Digitale Arbeitswelt bringt digitalisierungsrelevante Themen und Vorhaben des BMAS ins Gespräch und spricht Handlungsempfehlungen aus, zum Beispiel im Bereich der Arbeitsorganisation, der Qualifikation oder der systematischen Personalentwicklung. Ein besonderer Fokus liegt auf guten Beispielen betrieblicher Gestaltung und deren Vorstellung. Auf dem Digital-Gipfel werden die Ergebnisse der aktuellen Arbeit präsentiert. Die Fokusgruppe Künstliche Intelligenz agiert als sogenannte Schnittstelle zwischen der KI-Strategie der Bundesregierung und der Plattform Digitale Arbeitswelt. Im Gegensatz zur Plattform Digitale Arbeitswelt handelt es sich um eine Arbeitsebene, auf der Diskussionen und Beschlüsse für die Plattform entwickelt und vorbereitet werden. Diese fließen wiederum in die Digital-Strategie der Bundesregierung ein. Die Fokusgruppe will durch eine enge Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis Erkenntnisse von der KI in der Arbeitswelt gewinnen und daraus Empfehlungen für den Umgang mit KI in der betrieblichen Praxis ableiten. Dabei soll der Blick unter anderem auf Themen der Datensicherheit und auf konkrete Anwendungsbeispiele gelenkt werden. So gibt es schon erste Erfahrungen mit KI im Bereich des Personalwesens , der Versicherungen, Banken und des Handels. Ein Austausch internationaler Perspektiven zu intelligenten und autonomen Systemen ist ebenfalls ein festgeschriebenes Ziel der Fokusgruppe. Ergebnisse und Informationen über die Arbeit der Gremien werden auf der Webseite www.denkfabrik-bmas.de/themen/kuenstliche-intelligenz veröffentlicht. Die Expertise des BITV-Expertenkreises fließt in den Entwurf der BITV ein. Je weniger Änderungsbedarf in der Ressortabstimmung sowie durch die Stellungnahmen der Länder und Verbände gesehen wird, desto besser ist die Gremienarbeit gelungen. Der Expertenkreis hat dann zu einer Qualitätssicherung der neuen Verordnung beigetragen. 19. Hält das Bundesministerium es zum Nachweis der Nützlichkeit oder aus anderen Gründen für sinnvoll, für Referentenentwürfe aus dem eigenen Haus einen „legislativen Fußabdruck“ bezüglich der Beiträge ihrer eigenen Expertengremien einzuführen? Die Bundesregierung tritt für ein offenes und transparentes Regierungshandeln ein. Unter anderem hat das Bundeskabinett am 15. November 2018 zur Erhöhung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7784 der Transparenz im Gesetzgebungsverfahren beschlossen, Gesetz- und Verordnungsentwürfe jeweils spätestens mit Kabinettbeschluss zu veröffentlichen. Darüber hinaus veröffentlichen die Bundesministerien Entwürfe für Gesetze im Rahmen ihres jeweiligen Internetauftritts. Links dazu befinden sich auf der bereits bestehenden Unterseite „Gesetzesvorhaben der Bundesregierung“ auf www. bundesregierung.de. Eingegangene Stellungnahmen von beteiligten Verbänden werden ebenfalls veröffentlicht, sofern diese einer Veröffentlichung nicht widersprechen . Im Übrigen wirken Expertengremien je nach Auftrag und Mandat in der Regel nicht unmittelbar auf den Gesetzgebungsprozess ein, insofern kann auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Erfassung deren Arbeitsergebnisse in Richtung eines „legislativen Fußabdrucks“ im Sinne des Fragestellers nicht pauschal beurteilt werden. 20. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bundesministerium, ob es die Empfehlungen seiner Expertengremien aufgreift? Die Empfehlungen der Gremien werden durch das BMAS bewertet und fließen auf unterschiedliche Weise in die Politikgestaltung ein. Allgemeine Kriterien lassen sich nicht bestimmen. 21. Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Arbeit der an das Bundesministerium und die nachgeordneten Bundesbehörden angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant? Zum Aufbau der in der Antwort zu Frage 8 erwähnten Arbeitsweltberichterstattung stehen im Titel 1107 68 404 des Bundeshaushalts 2019 1 500 Tsd. Euro zur Verfügung. Derzeit steht noch nicht exakt fest, in welcher Höhe Mittel für den Aufbau der Geschäftsstelle und für die Berufung des Expertenrats verwendet werden . Es gibt für die Arbeit der KI-Fokusgruppe sowie der Plattform Digitale Arbeitswelt keinen gesonderten Titel, etwaige Kosten werden aus dem Titel der Denkfabrik 110768411 getragen. Für den BITV-Expertenkreis stehen keine gesonderten Haushaltsmittel zur Verfügung . 22. Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Öffentlichkeitsarbeit der an das Bundesministerium und die nachgeordneten Bundesbehörden angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant? Die Mittel für Öffentlichkeitsarbeit für die Arbeit der Expertengremien sind in den allgemeinen Mitteln für Kommunikation der Denkfabrik 110768411 enthalten . Hier sind für das Jahr 2019 570 000 Euro vorgesehen. Für die Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsweltberichterstattung sind im Bundeshaushalt 2019 keine eigenständigen Ausgaben eingeplant. Für den BITV-Expertenkreis stehen keine gesonderten Haushaltsmittel zur Verfügung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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