Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 7. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7800 19. Wahlperiode 08.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7137 – Der verkündete Exportstopp deutscher Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien und die Rolle von Rheinmetall V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 19. November 2018 hat die Bundesregierung bekanntgegeben, die Rüstungslieferungen an Saudi-Arabien komplett zu stoppen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen auch keine Waffen oder andere Rüstungsgüter mehr nach Saudi-Arabien ausgeliefert werden, deren Export bereits genehmigt wurde (dpa vom 19. November 2019). Der Rüstungsexportstopp nach Saudi-Arabien wurde aber nicht wegen des Krieges im Jemen, sondern wegen der Ermordung des saudischen Journalisten Jamal Kashoggi in Istanbul Anfang Oktober 2018 angekündigt (www.zeit.de/politik/ausland/2018- 10/jemen-saudi-arabien-houthi-rebellen-waffenexport/seite-4). Der Lieferstopp für bereits genehmigte Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien ist nach Medienberichten zunächst auf zwei Monate befristet. Die Bundesregierung soll um diese Maßnahme gebeten haben, an die sich die Industrie freiwillig halten soll. Danach haben die gestoppten Ausfuhren ein Volumen von knapp 2,5 Mrd. Euro. Die beteiligten Bundesministerien hätten sich gegen einen Widerruf der bereits erteilten Genehmigungen entschieden, da in diesem Fall Schadenersatzforderungen gedroht hätten (Reuters vom 23. November 2018). Allerdings „wirkt“ die Bundesregierung auf die Inhaber von gültigen Einzelgenehmigungen lediglich ein, in der Hoffnung, dass aktuell keine Ausfuhren von Rüstungsgütern von Deutschland nach Saudi-Arabien stattfinden. Ob der verkündete Stopp bezogen auf Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien auch für Sammelausfuhren bzw. Komponentenlieferungen (Genehmigungen für Exporte und tatsächliche Ausfuhren) gilt, da deutsche Firmen als Zulieferer für Kampfflugzeuge oder Lastkraftwagen fungieren, die zum Beispiel von Großbritannien oder Frankreich nach Saudi-Arabien exportiert werden, ist unklar (Plenarprotokoll 19/67, Antwort auf die Mündliche Frage 11). Der deutsche Rüstungskonzern Rheinmetall AG beliefert offenbar Saudi-Arabien trotz des verkündeten deutschen Exportstopps weiter mit Munition, über Tochterfirmen in Italien und Südafrika (dpa vom 4. Dezember 2018). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7800 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den unterschiedlichen Umfang des Genehmigungs- bzw. Ausfuhrstopps der EU-Länder Dänemark, Finnland und Österreich für den Export von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien (Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschussdrucksache 19(9)234)? 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Position der Niederlande zu einem Genehmigungs- bzw. Ausfuhrstopp von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien? 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Position der anderen EU-Mitgliedstaaten zu einem Genehmigungs- bzw. Ausfuhrstopp von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien und darüber hinaus in die unmittelbar im Jemen-Krieg beteiligten Länder? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung nimmt zu Rüstungsexportentscheidungen anderer Staaten keine Stellung. Einzelheiten zu Genehmigungsentscheidungen der EU-Mitgliedstaaten sind dem Jahresbericht über die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern vom 8. Dezember 2008 zu entnehmen. 4. Sind von dem von der Bundesregierung verkündeten Genehmigungsstopp von Rüstungsgütern für Saudi-Arabien sowohl Kriegswaffen als auch sonstige Rüstungsgüter betroffen? 5. Sind von dem von der Bundesregierung verkündeten Stopp der tatsächlichen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien sowohl Kriegswaffen als auch sonstige Rüstungsgüter betroffen? 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob es nach dem verkündeten Rüstungsexportstopp, trotz des Wirkens auf die Inhaber von gültigen Einzelgenehmigungen , tatsächliche Ausfuhren von Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien gegeben hat? Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung erteilt derzeit keine neuen Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien. Darüber hinaus wirkt die Bundesregierung auf alle Inhaber von gültigen Einzelgenehmigungen ein mit dem Ergebnis, dass aktuell grundsätzlich keine Ausfuhren von Rüstungsgütern von Deutschland nach Saudi-Arabien stattfinden. Dies betrifft sowohl Kriegswaffen als auch sonstige Rüstungsgüter. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse, dass entgegen der Einwirkungen gehandelt wurde. 7. Bedeuten die im Bericht der Bundesregierung „Stand und weiteres Vorgehen der Bundesregierung zum angekündigten Lieferstopp von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien sowie zur Abstimmung mit Projektpartnern im Rüstungsbereich (z. B. Lieferung von Eurofightern)“ vom 11. Dezember 2018 (Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschussdrucksache 19(9)234) gemachten Ausführungen, dass für Sammelausfuhren wie zum Beispiel bezogen auf Komponentenlieferung für das Kampfflugzeug „Eurofighter“ bis zum Ende des derzeit noch laufenden Abstimmungsprozesses mit den europäischen Partnern weiterhin Genehmigungen erteilt werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7800 8. Trifft es zu, dass der Stopp der tatsächlichen Ausfuhr von genehmigten Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien zunächst auf zwei Monate begrenzt ist (Reuters vom 23. November 2018), und wenn ja, wann laufen diese zwei Monate aus? 9. Trifft es zu, dass der Stopp der tatsächlichen Ausfuhr von genehmigten Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien Lieferungen im Wert von etwa 2,5 Mrd. Euro umfasst (Reuters vom 23. November 2018)? 10. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom Stopp der tatsächlichen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Saudi-Arabien auch die im September 2018 genehmigte Lieferung von vier Artillerieortungsradaren betroffen oder wurden diese nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vor Verkündigung des Lieferstopps nach Saudi-Arabien ausgeliefert (Informationen über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates und des Vorbereitenden Ausschusses vom 19. September 2018, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschussdrucksache 19(9)103)? Die Fragen 7 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Die entsprechenden Bewertungs-, Abstimmung- und Entscheidungsprozesse der Rüstungsexportkontrolle unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung . Die Auskunftspflicht der Bundesregierung beschränkt sich nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für diesen Bereich des Regierungshandelns auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab. Dies schließt Auskünfte zu laufenden Entscheidungsprozessen und möglichen zukünftigen Entscheidungen, sowie zu abgelehnten Genehmigungsanträgen oder möglichen Suspendierungen von erteilten Genehmigungen ein. Da Maßnahmen zur Unterbindung von Ausfuhrvorhaben erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die vertraglichen Beziehungen der betroffenen Unternehmen haben, kommt dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hierbei eine besondere Stellung zu. 11. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Deutschland von den Rüstungsexporten der ausländischen Tochterfirmen von Rheinmetall AG wie die in Südafrika und Italien nach Saudi-Arabien unabhängig vom Exportstopp für deutsche Rüstungsgüter dahingehend profitiert, dass über die Ausschüttung von Gewinnen oder Dividenden durch diese Tochterunternehmen an den Mutterkonzern in Düsseldorf, in Deutschland diesbezügliche Abgaben anfallen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu möglichen Ausschüttungen von Gewinnen oder Dividenden vor, die von Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft Rheinmetall erfolgt sein könnten. Für den Steuervollzug im konkreten Einzelfall sind nach der Finanzverfassung die Finanzbehörden der Länder zuständig. Im Übrigen stünde einer Beantwortung der Frage das Steuergeheimnis (§ 30 der Abgabenordnung) entgegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7800 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die staatliche saudi-arabische Rüstungsholding Saudi Arabian Military Industries (SAMI) derzeit versucht, Anteile der südafrikanischen Tochtergesellschaft des deutschen Rüstungskonzerns Rheinmetall AG – Rheinmetall Denel Munitions (RDM) – zu übernehmen (AFP vom 4. Dezember 2018)? 13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die staatliche saudi-arabische Rüstungsholding SAMI seit Oktober 2017 von Andreas Schwer, sechs Jahre lang zuständig für das internationale Rüstungsgeschäft der Rheinmetall AG, geführt wird (www.dw.com/de/deutschland-und-saudiarabien -waffen-f%C3%BCr-den-strategischen-partner/a-46590962)? 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass für die staatliche saudiarabische Rüstungsholding SAMI neben Andreas Schwer mindestens noch drei weitere ehemalige Rheinmetall-Manager für die SAMI bzw. ein Dutzend Deutsche tätig sind (dpa vom 4. Dezember 2018)? Die Fragen 12 bis 14 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat über die Presseberichterstattung hinaus zu den jeweiligen Sachverhalten keine eigenen Kenntnisse. 15. Inwieweit sieht die Bundesregierung in dem Wechsel deutscher Führungskräfte der deutschen Rüstungsindustrie zu ausländischen Rüstungsfirmen eine technische Unterstützung nach § 2 Absatz 16 AWG (Außenwirtschaftsgesetz ) in Drittländern durch einen Deutschen oder einen Inländer, und inwieweit handelt es sich hierbei um eine technische Unterstützung, die keine Genehmigungs- oder Unterrichtungspflicht auslöst? § 2 Absatz 16 des Außenwirtschaftsgesetzes definiert, welche Tätigkeiten dem Begriff der technischen Unterstützung unterfallen. Der bloße Wechsel deutscher Führungskräfte zu ausländischen Unternehmen fällt nicht darunter. Die deutschen Vorschriften beruhen auf EU-weit einheitlichen Vorgaben (Gemeinsame Aktion des Rates 2000/401/GASP vom 22. Juni 2000). 16. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anzeige- und Genehmigungspflicht für Investitionen deutscher Rüstungskonzerne im Ausland – unter anderem bezogen auf den Kauf von Firmen bzw. die Gründung von Tochterfirmen – ein probates Hilfsmittel um einen unkontrollierten Knowhow -Transfer im Sinne einer technischen Unterstützung nach § 2 Absatz 16 AWG bei Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern zu vermeiden? 17. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Genehmigungsvorbehalt für die technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Entwicklung , der Herstellung, der Handhabung, dem Betrieb, der Wartung, der Lagerung , der Ortung, der Identifizierung oder der Verbreitung auch auf Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter in Drittländern analog zu chemischen oder biologischen Waffen oder Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern gemäß § 49 AWV (Außenwirtschaftsverordnung) ein probates Hilfsmittel um einen unkontrollierten Know-how-Transfer im Sinne einer technischen Unterstützung nach § 2 Absatz 16 AWG bei Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern zu vermeiden? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 91 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/7585 verwiesen (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2019/1-271.pdf?__ blob=publicationFile&v=2). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7800 18. Inwieweit war die Bundesregierung im Vorfeld darüber informiert, dass Dieter Haller, von Juli 2016 bis Juli 2018 deutscher Botschafter in Saudi- Arabien, zum 1. November 2019 in die Berliner Kommunikations- und Politikberatung WMP Eurocom AG als Senior Advisor an Bord wechselt (https://kress.de/news/detail/beitrag/141295-ex-botschafter-dieter-haller-heuertbei -wmp-an.html)? Die nach § 105 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz erforderliche Anzeige ist erfolgt. 19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Berliner Beratungsagentur WMP Eurocom AG, die neben der Türkei, Katar und unter anderem auch mit dem Rüstungskonzern Rheinmetall AG zusammenarbeitet, seit 2015 – zunächst für die Botschaft in Berlin, seit 2017 für das saudische Informationsministerium – vor dem Hintergrund des im selben Jahr begonnenen Krieges im Jemen tätig wurde, um „sich ein besseres Image in Deutschland zu erkaufen“ (Bild am Sonntag vom 25. November 2018)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob die Berliner Beratungsagentur WMP Eurocom AG tätig wurde, um „sich ein besseres Image in Deutschland zu erkaufen “. 20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die WMP Eurocom AG das Mandat für Saudi-Arabien mit sofortiger Wirkung nicht wegen der Kriegsverbrechen Saudi-Arabiens im Jemen-Krieg (dpa vom 2. September 2018), sondern ausschließlich wegen der Ermordung des saudischen Journalisten Jamal Kashoggi Ende November 2018 beendet hat (dpa vom 26. November 2018)? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Kenntnisse zum aktuellen Status der Geschäftsbeziehungen der WMP Eurocom AG zur Regierung Saudi-Arabiens . 21. An welchen Terminen, Gesprächen, Veranstaltungen, Sitzungen etc. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nahmen im Jahr 2018 Vertreter und Vertreterinnen der Firma Rheinmetall AG und/oder von dieser beauftragte Repräsentanten von Beratungsagenturen wie zum Beispiel der WMP Eurocom AG teil, und wann genau (bitte die entsprechenden Veranstaltungen , die Themen, die besprochen wurden, das Datum sowie die Namen der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und des Unternehmens auflisten)? 22. An welchen Veranstaltungen, Gesprächen oder anderweitigen Terminen der Rheinmetall AG sowie von ihr beauftragter Beratungsagenturen, wie der WMP Eurocom AG, nahmen Vertreter und Vertreterinnen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Jahr 2018 wann und wo teil (bitte Titel, Datum und Ort der Veranstaltung oder Termin sowie die Namen der Mitglieder bzw. teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter nennen)? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet. Die nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Termine etc. besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7800 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Nach den vorliegenden Informationen haben folgende Termine stattgefunden (jeweils nur Leitungsebene): Datum Ort Art des Termins/Themen Teilnehmer Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Vertreter(in) Rheinmetall und/oder von Rheinmetall beauftragten Beratungsagenturen 04.07.2018 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Gespräch – Rohstoffsicherung, Elektromobilität Parlamentarischer Staatssekretär Oliver Wittke Dr. Deniz Akitürk, Senior Vice President Special Projects Rheinmetall 23.07.2018 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Gespräch – Rohstoffsicherung, Elektromobilität Parlamentarischer Staatssekretär Oliver Wittke Dr. Deniz Akitürk, Senior Vice President Special Projects Rheinmetall 16.07.2018 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Kennenlerngespräch Staatssekretär Dr. Ulrich Nussbaum Armin Papperger, Vorstandsvorsitzender Rheinmetall 25.10.2018 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Branchendialog mit der Verteidigungsindustrie Staatssekretär Dr. Ulrich Nussbaum Armin Papperger, Vorstandsvorsitzender Rheinmetall Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333