Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7801 19. Wahlperiode 14.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michel Brandt, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7455 – Menschenrechtliche Situation in Brasilien nach der Wahl Präsident Jair Bolsonaros V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Die fünftgrößte Nation der Welt hat jetzt einen Präsidenten, der Folterer verherrlicht , Frauen und Homosexuelle demütigt und dessen Agenda den Amazonas bedroht“, hieß es am Tag nach der Wahl des rechtspopulistischen Jair Bolsonaros zum Präsidenten in der „Süddeutschen Zeitung“ (www.sueddeutsche. de/politik/brasilien-bolsonaro-praesident-1.4189542). Nach seiner Wahl am 28. Oktober 2018 stellte Präsident Jair Bolsonaro sein 22-köpfiges Kabinett aus Generälen, Erzkonservativen, Evangelikalen und Wirtschaftsliberalen zusammen (https://amerika21.de/2018/12/219321/brasilien-kabinett-von-jair-bolsonaro). Er trat am 1. Januar 2019 sein Amt an. Aufgrund von Präsident Jair Bolsonaros politischer Ausrichtung und verschiedener rechter und nationalistischer Aussagen befürchten zivilgesellschaftliche Organisationen eine starke Verschlechterung der menschenrechtlichen Situation in Brasilien (www.globalwitness.org/fr/press-releases/international-ngosissue -stark-warning-bolsonaro/). So drohte der designierte Präsident unter anderem : „Wenn ich sehe, wie sich zwei Männer auf der Straße küssen, werde ich sie schlagen“; „Ich würde Männern und Frauen nicht das gleiche Gehalt zahlen “; „Es wird eine in Brasilien niemals gesehene Säuberung geben“; „Ich bin für Folter. Und das Volk ist auch dafür“ (www.welt.de/newsticker/dpa_nt/ afxline/topthemen/hintergruende/article182876154/Ich-bin-fuer-Folter-Bolsonaroin -Zitaten.html). Schon heute wird Brasiliens zivilgesellschaftlicher Raum von dem NGO-Netzwerk CIVICUS als „eingeschränkt“ eingestuft (https://monitor.civicus.org/ country/brazil/). Mit Bolsonaros Präsidentschaft ist zu befürchten, dass die Spielräume für Aktivistinnen und Aktivisten weiter schrumpfen werden. So kündigte Präsident Jair Bolsonaro an, er würde „Aktivismus in Brasilien ein Ende setzen“. Allein binnen zehn Tagen nach dem ersten Wahldurchgang gab es über 70 Angriffe auf Linke, Indigene, Andersdenkende (www.sueddeutsche. de/politik/bolsonaro-brasilien-homosexuelle-1.4185265-2). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7801 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Als besonders gefährdete Gruppen gelten indigene Gemeinschaften, afrobrasilianische Minderheiten, Frauen und die LGBTI (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle)-Community. Am Abend des Wahlsieges von Bolsonaro hatten sich Großgrundbesitzer mit mehr als 40 Fahrzeugen aufgemacht und Indigene an den Grenzen von deren Territorien eingeschüchtert. Dabei fielen laut CIMI (Conselho Indigenista Missionário), der brasilianischen Fachstelle für Indigene der dortigen Bischofskonferenz, Schüsse und es gab zahlreiche Verletzte (www.kooperation-brasilien.org/de/publikationen/dossiers/ dossiers-als-pdf/IndigeneundLandrechteNovember2018.pdf). Im Jahr 2017 wurden 28 Morde an Indigenen, Quilombolas und Landarbeiterinnen und Landarbeitern begangen. In nur 8 Prozent der Fälle wurden überhaupt Ermittlungen aufgenommen (www.kooperation-brasilien.org/de/publikationen/dossiers/dossiersals -pdf/IndigeneundLandrechteNovember2018.pdf). Bereits in seinem Wahlkampf kündigte Präsident Jair Bolsonaro an, keinen Zentimeter Land an Indigene oder Landbesetzerinnen und Landbesetzer zu verteilen. Menschenrechtsverletzungen gegenüber marginalisierten Gruppen und Straflosigkeit in der Aufklärung dieser Verbrechen wurden erst im November 2018 von der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte kritisiert (www.france24.com/en/ 20181112-rights-commission-concerned-brazilian-police-violence). Die Lebensgrundlage von Bewohnerinnen und Bewohnern ländlicher Gebiete wird immer wieder durch den Ressourcenabbau gefährdet und die Rechte der Bevölkerung werden durch Landraub, Vertreibung und Umweltverschmutzung verletzt. Laut der Nichtregierungsorganisation KoBra (Kooperation Brasilien) wurde 2017 in mindestens 13 Fällen Gewalt in ländlichen Gebieten durch Megaprojekte provoziert (www.kooperation-brasilien.org/de/publikationen/dossiers/ dossiers-als-pdf/IndigeneundLandrechteNovember2018.pdf). Die Konsequenzen solcher Megaprojekte sind an der Umweltkatastrophe nach dem Dammbruch von Mariana im Bundesstaat Minas Gerais gut erkennbar. Nachdem ein Rückhaltebecken eines Eisenerzbergwerks brach, zerstörte eine Lawine aus giftigen Eisenerzschlammresten Dörfer und Umwelt. Auch drei Jahre nach dem Unglück , das 19 Menschen das Leben kostete, erfolgten weder die Bestrafung der Verantwortlichen noch Ausgleichszahlungen an die Betroffenen (www.kooperationbrasilien .org/de/themen/landkonflikte-umwelt/schlamm-drueber-kampf-umgerechtigkeit -am-rio-doce-in-brasilien). Dennoch kündigte der neue Präsident eine umfangreiche Liberalisierung des brasilianischen Marktes anhand von Privatisierungen , Steuerreformen und mehr Freihandel an (www.reuters.com/article/ us-brazil-election-policy-factbox/factbox-from-crime-to-china-bolsonaro-plotsradical -new-course-for-brazil-idUSKCN1N300E). Bisher positioniert sich die Bundesregierung wenig kritisch gegenüber Präsident Jair Bolsonaro. Laut Regierungssprecher Steffen Seibert nehme die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das demokratische Wahlergebnis zur Kenntnis. Auf Grundlage gemeinsamer Werte wolle man auch mit der künftigen Regierung zusammenarbeiten und sie „an ihren Taten messen“. Gleichwohl habe es Aussagen im Wahlkampf gegeben, die die Bundesregierung mit Sorge sehe (www.sueddeutsche.de/politik/brasilien-bolsonaro-praesident-1.4189542). Kritischere Worte waren von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zu hören . Er drohte, die Verhandlungen des MERCOSUR Freihandelsabkommens auf Eis zu legen, sollte Jair Bolsonaro aus dem Klimaabkommen austreten (www.ft.com/content/da19561c-f41f-11e8-9623-d7f9881e729f). Eine solche Bedingung wur-de bisher nicht von der Bundesregierung geäußert. Auch das Atomprogramm der Bundesregierung mit Brasilien wird vorerst fortgesetzt, wodurch weiterhin Uran in Form von Brennstäben an Brasilien geliefert wird (www.n-tv.de/politik/Deutschland-liefert-Brasilien-weiter-Brennstaebe-article 20775060.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7801 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Angriffe auf Minderheiten seit der Wahl von Präsident Jair Bolsonaro, besonders in Bezug auf LGBTI, Afrobrasilianerinnen und Afrobrasilianer, Indigene und Frauen? Vertreterinnen und Vertreter der genannten Gruppen berichten von einem Anstieg verbaler und tätlicher Angriffe. Besondere Bekanntheit erreichte der Fall des einzigen offen homosexuellen Abgeordneten Jean Wyllys („Partido Socialismo e Liberdade“, PSOL), der aufgrund wiederholter Drohungen gegen sich und seine Angehörigen sein drittes Mandat nicht antrat und ankündigte, Brasilien verlassen zu wollen. Statistiken liegen für diesen noch kurzen Zeitraum bislang nicht vor. 2. Wie setzt sich die Bundesregierung bisher dafür ein, dass die Menschenrechte in Brasilien respektiert werden? 3. Wie setzt sich die Bundesregierung für die Menschenrechte von marginalisierten und gefährdeten Gruppen wie LGBTI, Afrobrasilianerinnen und Afrobrasilianern , Indigenen und Frauen ein? Die Fragen 2 und 3 werden zusammengefasst beantwortet. Die deutschen Vertretungen in Brasilien und die EU-Delegation stehen in regelmäßigem Kontakt mit internationalen (u. a. mit der Gesellschaft für bedrohte Völker , Human Rights Watch und Transparency International) und brasilianischen Nichtregierungsorganisationen (u. a. mit „Conectas“ für Justiz und allgemeine Menschenrechte, „Instituto Socio-Ambiental“ für Umwelt- und Indigenenrechte oder „Sou da Paz“ für Entwaffnung). Des Weiteren war die Deutsche Botschaft Brasília an der Erstellung der EU-Menschenrechtsländerstrategie Brasilien beteiligt und trägt zu deren Umsetzung bei, unter anderem durch Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Menschenrechts-Koordinierungssitzungen, Besuche von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern oder Teilnahme an anderen gemeinsamen Veranstaltungen (zum Beispiel Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, Justiz, Exekutive und des Parlaments, gemeinsame Demarchen, Seminare, Filmfestivals, Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und mehr). Alle laufenden, durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierten Vorhaben mit brasilianischen Partnern folgen ausnahmslos den Vorgaben und Orientierungen des BMZ-Leitfadens zur Berücksichtigung menschenrechtlicher Standards und Prinzipien. Die Anwendung dieser Vorgaben gilt nach dem Regierungswechsel unvermindert weiter. Das Generalkonsulat São Paulo unterstützt aus Mitteln des Fonds für Menschenrechte verwundbare Gruppen in der Peripherie São Paulos und anderer brasilianischer Großstädte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7801 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorhaben Präsident Jair Bolsonaros, keinen Zentimeter Land an Indigene oder Landbesetzerinnen und Landbesetzer zu verteilen? 5. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorhaben Präsident Jair Bolsonaros, das Land indigener Gruppen für Wirtschaftsvorhaben freizugeben (www.nzz.ch/international/brasilien-vom-vorreiter-zum-bremser-in-derklimapolitik -ld.1442788), und wie versucht die Bundesregierung, dem gegenzuwirken ? Die Fragen 4 und 5 werden zusammengefasst beantwortet. Die brasilianische Verfassung von 1988 garantiert den indigenen Völkern das umfassende, exklusive und unabdingbare Recht auf Schutz ihres kulturellen Erbes , Nutzung ihrer traditionellen Territorien und Konsultation bei wichtigen Vorhaben . 748 geschützte indigene Gebiete befinden sich in verschiedenen Phasen des Demarkationsprozesses, 522 davon sind bereits anerkannt und machen 13 Prozent der Landfläche Brasiliens aus. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen im Indigenenschutz aufmerksam und steht im Rahmen ihrer Menschenrechtsarbeit – allein und in Zusammenarbeit mit der EU – im engen Kontakt mit der Regierung und Zivilgesellschaft. 6. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in Brasilien ihre Rechte ausüben können? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 7. Wie oft hat die Bundesregierung 2017 und 2018 Gebrauch von politischem Asyl bzw. humanitären Visa für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger aus Brasilien gemacht (bitte nach Jahr aufschlüsseln )? In den Jahren 2017 und 2018 wurden keine Visa gemäß § 22 des Aufenthaltsgesetzes zur Aufnahme aus humanitären oder politischen Gründen an brasilianische Staatsangehörige erteilt. 8. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, politisches Asyl bzw. humanitäre Visa für brasilianische Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger zu vereinfachen? Bei Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen des § 22 des Aufenthaltsgesetzes können Visa zur Aufnahme aus dringenden humanitären oder politischen Gründen an brasilianische Staatsangehörige erteilt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7801 9. Wie viele Mitarbeitende der deutschen Botschaft in Brasilien sind ausschließlich für den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern zuständig? 10. Wie viele Mitarbeitende der deutschen Botschaft in Brasilien sind wenigstens teilweise für den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern zuständig? Die Fragen 9 und 10 werden zusammengefasst beantwortet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Brasília nehmen vielfältige Aufgaben wahr, die nicht immer klar abgrenzbar sind. Zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch mit menschenrechtsrelevanten Aspekten befasst. 11. Welche Informationen stellt die deutsche Botschaft in Brasilien Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern zur Verfügung (bitte aufschlüsseln welches Medium – z. B. Broschüre, Internetseite etc. –, eine Zusammenfassung der Informationen und in welchen Sprachen)? Die Deutsche Botschaft pflegt mit Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern einen ständigen Informationsaustausch. 12. Stimmt die Bundesregierung der Präsidentin der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte zu, dass einige Äußerungen Präsident Jair Bolsonaros Hassreden darstellen (www.france24.com/en/20181112-rightscommission -concerned-brazilian-police-violence), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Die Äußerungen der Präsidentin der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte sind der Bundesregierung aus Presseberichten bekannt. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die Äußerungen in der Regierungspressekonferenz am 29. Oktober 2018: www.bundesregierung.de/breg-de/ suche/regierungspressekonferenz-vom-29-oktober-2018-1543286. 13. Plant die Bundesregierung eine Intensivierung ihrer Menschenrechtsarbeit in Brasilien nach der Wahl Präsident Jair Bolsonaros? Die Einhaltung menschenrechtlicher Standards ist bereits sektorübergreifend fest in allen Kooperationsvorhaben im Rahmen der Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung verankert. Die Orientierung an den Vorgaben der Agenda 2030 verlangt überdies auch künftig eine ganzheitliche Berücksichtigung menschenrechtlicher Aspekte im Rahmen der bi- und multilateralen Zusammenarbeit. Das Grundprinzip der Agenda 2030 „Leave no one behind“ ist damit auch in Brasilien bei künftigen Zusagen wegweisend. Die Unterstützung von Projekten in Brasilien aus Mitteln des Auswärtigen Amts für Menschenrechtsprojekte ist geplant. 14. In welchen Foren wird sich die Bundesregierung 2019 konkret für die Einhaltung der Menschenrechte in Brasilien einsetzen (bitte nach Termin, Datum und Inhalt soweit möglich aufschlüsseln)? Die Bundesregierung setzt sich in zahlreichen Foren, unter anderem dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) und dem 3. Ausschuss der Generalversammlung weltweit für Menschenrechte ein. Zu den Terminen der künftigen Befassung dieser Gremien mit Brasilien kann die Bundesregierung zum gegenwärtigen Stand keine Aussagen treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7801 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen, und wie setzt sie sich gegenüber der brasilianischen Regierung für eine Verbesserung ein? Von Straflosigkeit im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen wurde in den letzten Jahren insbesondere aus solchen Bereichen berichtet, in denen der Staat kaum oder nur schwach präsent ist. Indigene beklagen häufig fehlende Unterstützung oder Präsenz der Polizei. Zudem wurden Institutionen zum Schutz dieser Rechte geschwächt, etwa durch die Eingliederung der Indigenenschutzbehörde „Fundação Nacional do Índio“ (FUNAI) in das Bundesministerium für Frauen, Familie und Menschenrechte. Für das Jahr 2019 liegen noch keine Berichte vor. Die Bundesregierung beobachtet die Menschenrechtslage auch im Zusammenhang mit Straflosigkeit und setzt sich gegenüber der brasilianischen Regierung konsequent für Verbesserungen auf diesem Gebiet ein. Im Rahmen der Universellen Periodischen Staatenüberprüfung im VN-Menschenrechtsrat im Mai 2017 sahen viele Staaten Handlungsbedarf mit Blick auf die Haftbedingungen, die Sicherheitslage , Polizeigewalt sowie Straflosigkeit und richteten entsprechende Empfehlungen an Brasilien. Deutschland empfahl im Anschluss an frühere Empfehlungen , die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen zu stärken, die richterliche Überprüfung von Untersuchungshaft landesweit auszuweiten und extralegale Tötungen durch Polizeikräfte und damit verbundene Straflosigkeit zu bekämpfen. Brasilien hat diese Empfehlungen im September 2017 akzeptiert und deren Umsetzung in Aussicht gestellt. Die zugesagte Umsetzung soll konsequent eingefordert werden; im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 3 und 6 verwiesen . 16. Welche sozialen Bewegungen unterstützt die Bundesregierung in Brasilien in welcher Form, und mit welchen Akteuren arbeitet sie zusammen? Die Bundesregierung unterhält keine direkte Zusammenarbeit mit sozialen Bewegungen in Brasilien. Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung gibt es eine vielschichtige indirekte Unterstützung der Zivilgesellschaft (unter anderem durch Maßnahmen aus Mitteln des Amazonienfonds des BMZ oder Zusammenarbeit mit Bundesstaaten im Rahmen der „REDD“-Ansätze – „Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation“). Dabei werden vielfach auch Vereinigungen indigener und anderer traditioneller Bevölkerungsgruppen einbezogen. Über die zum Teil von der Bundesregierung finanzierte Arbeit der kirchlichen Träger (Misereor, Brot für die Welt e. V.) werden die Vertreterinnen und Vertreter von Minderheiten und andere Bereiche der Zivilgesellschaft ebenfalls unterstützt. 17. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der durch Präsident Jair Bolsonaro angekündigten Kriminalisierung der Arbeiterpartei PT und der Ankündigung, soziale Bewegungen wie die Bewegung der Landarbeiter ohne Boden (MST) und die Bewegung der obdachlosen Arbeiter (MTST) zu terroristischen Organisationen zu erklären? Wie setzt sich die Bundesregierung dagegen ein? Über eine angekündigte Kriminalisierung der Arbeiterpartei („Partido dos Trabalhadores “) ist der Bundesregierung nichts bekannt. Im Wahlkampf wurden Forderungen erhoben, Organisationen zu terroristischen Organisationen zu erklären, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7801 die ihre Forderungen mit Gewalt durchsetzen. „Movimento Sem Terra“ und „Movimento dos Trabalhadores Sem Teto“ wurden dabei beispielhaft benannt. Über konkrete Pläne zur Umsetzung dieser Forderungen ist der Bundesregierung nichts bekannt. 18. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur geplanten Liberalisierung des brasilianischen Waffengesetzes (https://amerika21.de/2018/11/216983/neueswaffengesetz -brasilien), und welche Gefahren sieht die Bundesregierung für die Bevölkerung? Wie geht die Bundesregierung dagegen vor, und welche Konsequenzen zieht sie diesbezüglich für Waffenexportgenehmigungen nach Brasilien? Die brasilianische Regierung hat im Januar 2019 die Vorschriften über den Besitz von Schusswaffen gelockert. Forderungen nach einer Lockerung der Vorschriften über das Führen von Schusswaffen im öffentlichen Raum wurden bisher nicht umgesetzt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass eine strenge Regelung des Waffenrechtes der beste Schutz der Bevölkerung gegen die von Waffen ausgehenden Gefahren ist. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 34 der Abgeordneten Kathrin Vogler auf Bundestagsdrucksache 19/5643 im Hinblick auf die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung verwiesen . 19. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu fortschreitendem Landraub zulasten armer Bevölkerungsgruppen in Brasilien, und wie setzt sie sich dagegen ein? Im Rahmen der technischen Zusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung seit 2014 das Programm „Terra Legal“ („geregeltes/gutes Land“). Ziel der Zusammenarbeit ist das verantwortungsvolle Management staatlicher Flächen in Amazonien im Sinne der „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“ des VN-Welternährungsausschusses. Wichtige Elemente der Zusammenarbeit sind die Verbesserung der Verwaltungsverfahren und -systeme sowie dadurch auch die Stärkung der Transparenz der Landmanagementsysteme, der Beteiligung der betroffenen Bevölkerungsgruppen und der verschiedenen Behörden beim Management staatlicher Flächen. Das Programm hat einen klaren Fokus auf kleinbäuerliche Familien. Von der Gesamtanzahl der bisher vergebenen Titel wurden 74 Prozent für Parzellen unter 100 Hektar und 23 Prozent für Parzellen zwischen 100 und 400 Hektar ausgestellt – beides Kategorien, die in Amazonien als kleinbäuerlich eingestuft werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7801 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche Projekte in Brasilien unterstützt die Bundesregierung momentan anhand ihrer Außenwirtschaftsförderung, und sind neue Projekte für das Jahr 2019 und die Folgejahre geplant (bitte pro Projekt, involvierten Akteuren und Kurzbeschreibung des Projekts aufschlüsseln)? Die einzelnen Projekte können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Ressort Kurzbezeichnung Akteure Laufzeit Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Im Rahmen der Förderung des Netzes der Deutschen Auslandshandelskammern finanziert BMWi anteilig die Deutsch-Brasilianische Industrie - und Handelskammer (AHK Brasilien). DIHK/ AHK Brasilien unbefristet BMWi Die vom BMWi institutionell geförderte Bundesgesellschaft Germany Trade and Invest (GTAI) unterhält eine Repräsentanz in São Paulo. GTAI unbefristet BMWi Markterschließungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Geschäftsanbahnungsreise deutscher KMU für zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen nach Rio de Janeiro AHK Brasilien 01.-05.04.2019 BMWi Markterschließungsprogramm für KMU: Geschäftsanbahnungsreise deutscher KMU der Chemischen Industrie nach São Paulo AHK Brasilien 13.-17.05.2019 Bund (Federführung BMWi) Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland zur Absicherung von Investitionen deutscher Unternehmen in Brasilien gegen politischen Risiken Bund Garantielaufzeit grundsätzlich 15 Jahre BMWi Auslandsmesseprogramm: Im Jahr 2019 beteiligt sich das BMWi an neun Messen in Brasilien mit einem Firmengemeinschaftsstand Messedurchführungsge - sellschaften unbefristet BMWi Exportinitiative Energie: Informationsreise „So-larstrom (PV + CSP) und Speichertechnologien“ RENAC AG 11.03.- 15.03.2019 BMWi Exportinitiative Energie: Auslandsmesse „Interso-lar South America“ IEC Berlin 27.08.- 29.08.2019 BMWi Exportinitiative Energie: AHK-Geschäftsreise „Biogas und KWKK“ AHK Brasilien (RENAC AG) 16.09.- 19.09.2019 BMWi Exportinitiative Energie: AHK-Geschäftsreise „Solarstrom (PV + CSP) und Speichertechnologien “ AHK Brasilien (RENAC AG) 23.09.- 27.09.2019 BMWi Exportinitiative Energie: Informationsveranstaltung „Biogas und KWKK“ RENAC AG 19.02.2019 BMWi Deutsch-Brasilianische Energiepartnerschaft GIZ / AHK unbefristet Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7801 21. Mit welchen Unternehmen arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Brasilien zusammen? Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen der Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung mit Brasilien mit den staatlichen Durchführungsorganisationen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Entwicklungsbank) sowie mit der Deutschen Investitions - und Entwicklungsgemeinschaft (DEG) im Kontext von „Public-Private -Partnership“ (PPP)-Maßnahmen zusammen. PPP-Maßnahmen mit Brasilien gibt es mit den Unternehmen Natura, Symrise, MAN Energy Solutions, Hytron, ME-LE Energietechnik GmbH, ROSOMA GmbH, IBS Technik GmbH sowie ARIA Technologies. 22. Welche Informationen hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Konzerne in Brasilien? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über die Verletzung von Menschenrechten durch deutsche Konzerne in Brasilien. 23. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Konzerne auch entlang ihrer Lieferketten die Menschenrechte in Brasilien respektieren? In Artikel 4 II der brasilianischen Verfassung bekennt sich Brasilien zur „Vorherrschaft “ (prevalência) der Menschenrechte. Zahlreiche Vereinbarungen und Protokolle zur Achtung der Menschenrechte wurden von Brasilien ratifiziert. Die Bundesregierung tritt für die Anwendung international anerkannter Arbeits-, Sozial - und Umweltstandards in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten ein und erwartet von deutschen Unternehmen in den weltweiten Geschäftsaktivitäten die angemessene Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung unter anderem den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet, in dem Verfahren und Maßnahmen zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht festgelegt werden. Die Umsetzung wird in den Jahren 2019 und 2020 durch eine Erhebung aus der Grundgesamtheit aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten auf der Grundlage statistisch repräsentativer Stichproben überprüft . 24. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich neu entdeckter Lithiumvorkommen in Brasilien, und ist laut Kenntnis der Bundesregierung eine Investition deutscher Banken oder Unternehmen geplant? Nach Aussagen des Präsidenten des staatlichen brasilianischen Forschungsunternehmens für Rohstoffe („Companhia de Pesquisa de Recursos Minerais“, CPRM), das dem brasilianischen Bundesministerium für Bergbau und Energie untersteht, verfügte Brasilien im Jahr 2015 über 0,5 Prozent der weltweiten Lithiumreserven . Durch neu entdeckte bzw. vermutete Lagerstätten prognostiziert CPRM einen Anstieg dieses Anteils auf bis zu 8 Prozent. Die brasilianischen Lithiumvorkommen befinden sich im Wesentlichen in den Bundesstaaten Minas Gerais und Ceará. Größere Vorkommen werden im Norden des Bundesstaates Minas Gerais in der Region um die Stadt Araçuaí erschlossen. Es werden größere Investitionen zum Abbau der Lithiumvorkommen in dieser Region getätigt. Außerdem wurde im Vergleich zwischen den Jahren 2017 und 2018 bei den zuständigen Behörden eine erheblich größere Anzahl von Anträgen zur Erkundung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7801 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode potentieller Lithiumlagerstätten gestellt. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob eine Investition deutscher Banken oder Unternehmen in diesem Bereich geplant ist. 25. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der Investition deutscher Banken, wie der Deutschen Bank und der DZ Bank, in die Unternehmen Vale und BHP Billiton, welche für den Dammbruch von Mariana verantwortlich waren (www.deutschlandfunk.de/nach-bergbauunglueck-inzentralbrasilien -kleinbauern-werfen.697.de.html?dram:article_id=417705)? Inwieweit hat die Bundesregierung diese Umweltkatastrophe gegenüber den betroffenen Banken thematisiert? Über die Presseberichterstattung hinaus liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 26. Mit welchen humanitären bzw. politischen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf den Dammbruch im südbrasilianischen Brumadinho (www. tagesschau.de/ausland/brasilien-dammbruch-schlamm-109.html), und welche gesetzlichen bzw. politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der folgenreichen fehlgeschlagenen Sicherheitsprüfung des deutschen Prüfunternehmens TÜV Süd? Die Bundesregierung hat Brasilien Hilfe bei den Bergungsarbeiten angeboten. Brasilien hat bislang jedoch kein internationales humanitäres Hilfeersuchen gestellt (https://erccportal.jrc.ec.europa.eu/echo-flash vom 30. Januar 2019). Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung derzeit keine Unterstützung im Rahmen der humanitären Hilfe vor. Der Bundesregierung sind weder der Umfang des Prüfauftrags an TÜV Süd noch das Prüfgutachten oder -ergebnis bekannt. Zu möglichen Konsequenzen kann sie daher keine Aussage treffen. 27. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der deutsche Finanzsektor in Brasilien in Einklang mit den Menschenrechten handelt? Die Bundesregierung tritt für die Anwendung international anerkannter Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten ein und erwartet von deutschen Unternehmen in den weltweiten Geschäftsaktivitäten eine angemessene Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung unter anderem den NAP verabschiedet. Mit ihren Umwelt- und Sozialstandards setzen internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank und regionale Entwicklungsbanken Maßstäbe für ökologische und soziale Regulierung. Die Bundesregierung wird die Reformprozesse in internationalen Finanzinstitutionen weiterhin mit dem Ziel begleiten, deren operative Arbeit noch stärker an Menschenrechten auszurichten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) adressiert als Allfinanzaufsichtsbehörde Nachhaltigkeit im weiteren Sinne (einschließlich sozial-ethischer Standards) über alle Sektoren hinweg und bezieht diese in ihren risikobasierten Aufsichtsansatz mit ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7801 28. Wie ist laut Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verhandlungen des MERCOSUR-Abkommens? Die EU-Kommission veröffentlicht im Internet für die Öffentlichkeit zugängliche Berichte über die Verhandlungsrunden und den Stand der Verhandlungen in den einzelnen Verhandlungsbereichen: http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index. cfm?id=1769. Darüber hinaus übermittelt die EU-Kommission den EU-Mitgliedstaaten in regelmäßigen Abständen konsolidierte Texte, aus denen der Verhandlungsstand in den einzelnen Bereichen hervorgeht. Diese Texte liegen auch dem Deutschen Bundestag vor. 29. Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzten, dass die weitere Verhandlung des MERCOSUR-Abkommens konsequent an menschenrechtliche Standards gebunden wird? 30. Inwieweit wäre die Bundesregierung bereit, die Verhandlungen des MERCOSUR-Abkommens auf Eis zu legen, um eine an den Menschenrechten orientierte Handelspolitik sicherzustellen? Die Fragen 29 und 30 werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt die Linie der EU-Kommission, wonach Menschenrechte als wesentliche Vertragsbestandteile („essential elements“) des EU- MERCOSUR-Assoziierungsabkommens verankert werden sollen. Auf dieser Grundlage können die Vertragsparteien im Falle von Menschenrechtsverletzungen Maßnahmen ergreifen, die von Konsultationen bis zur Aussetzung von Teilen des Abkommens bzw. des Gesamtabkommens oder gar zu dessen Kündigung führen können. In diesem Zusammenhang unterstützt die Bundesregierung zudem die wertebasierte Handelsagenda der Europäischen Kommission. 31. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich eines möglichen bilateralen Freihandels- bzw. Investitionsabkommens zwischen der EU und Brasilien? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 32. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Präsident Jair Bolsonaro von seinem Vorhaben, aus dem Pariser Klimaabkommen auszutreten und das Umweltministerium ins Landwirtschaftsministerium zu integrieren, absieht und eine klimafreundliche Politik anstrebt (www.nzz.ch/international/ brasilien-vom-vorreiter-zum-bremser-in-der-klimapolitik-ld.1442788), in Anbetracht dessen, dass eine Nichteinhaltung des Klimaabkommens von Brasilien schwerwiegende Auswirkungen auf den Klimawandel und somit auch auf Deutschland hätte? Die Bundesregierung hebt in den bilateralen Gesprächen mit Brasilien regelmäßig die Bedeutung und die Chancen einer ambitionierten Klimapolitik hervor und wirbt für einen Verbleib im Übereinkommen von Paris. Die brasilianische Regierung hat sich zuletzt dahingehend geäußert, dass sie einen Austritt aus dem Übereinkommen von Paris derzeit nicht verfolgt. Eine Integration des Umweltministeriums in das Landwirtschaftsministerium hat nicht stattgefunden. 33. Welche Informationen hat die Bundesregierung zum Stand der Aufklärung des Mordes an der Politikerin Marielle Franco? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine über die allgemeine Presseberichterstattung hinausgehenden Informationen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333