Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7802 19. Wahlperiode 14.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7135 – Anschluss der sogenannten libyschen Küstenwache an EU-Informationssysteme V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Noch im Jahr 2018 sollte Libyen an das System „Seepferdchen Mittelmeer“ angeschlossen werden (Bundestagsdrucksache 19/6212, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 28 des Abgeordneten Andrej Hunko). In „Seepferdchen Mittelmeer“ haben sich die südlichen Mittelmeeranrainer der Europäischen Union zusammengeschlossen (Bundestagsdrucksache 19/5266). Neben Italien, Malta, Griechenland, Zypern, Frankreich und Spanien ist auch Portugal Teil des Netzwerks. Über die neue Kooperation könnten libysche Behörden von relevanten Vorkommnissen im Mittelmeer erfahren. Die zum Militär gehörende Küstenwache erhielte beispielsweise die Koordinaten von Booten mit Geflüchteten, um diese nach Libyen zurückzubringen. „Seepferdchen Mittelmeer“ ist eine multilaterale Vernetzung einiger Mitgliedstaaten und keine Einrichtung der Europäischen Union. Es gehört nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller zum Informationsraum des Systems EUROSUR, mit dem die Europäische Union ihre Außengrenzen überwacht. EUROSUR wird vom neuen Verbund einer Europäischen Grenz- und Küstenwache (EBCG) betrieben und über ein Lagezentrum bei der Grenzagentur Frontex in Warschau koordiniert (Verordnung (EU) Nr. 1052/2013). Über EUROSUR können in „Seepferdchen Mittelmeer“ demnach auch Informationen von Frontex eingespeist werden. Dies wären beispielsweise Lageberichte oder Ereignismeldungen, die aus Informationen der Satellitenaufklärung des Programms „Copernicus“ erzeugt werden. Frontex nutzt die Überwachung aus dem All, um im Rahmen von „EUROSUR Fusion Services“ verdächtige Aktivitäten an den Seeaußengrenzen festzustellen (Antwort der Europäischen Kommission auf die Schriftliche Frage der EP-Abgeordneten Sabine Lösing, E- 003212/2018). Frontex hat außerdem ein Programm zur Überwachung des Mittelmeers mit Langstreckendrohnen gestartet (http://gleft.de/2Bs). Im Oktober 2017 hat Frontex das Programm „Multipurpose Aerial Surveillance“ (MAS) begonnen . Einer Evaluation zufolge (Kommissionsdokument COM(2018) 632 final vom 12. September 2018) haben die in EUROSUR zusammengeführten Informationen bereits bei der Entdeckung mehrerer Flüchtlingsboote geholfen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7802 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Jahresbericht zur Seeaußengrenzenverordnung fordert Frontex grünes Licht für die Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache (Ratsdokument 11129/18). Die Weitergabe von Informationen an Drittstaaten wird auch in der geplanten Neufassung der EUROSUR-Verordnung bzw. der neuen Verordnung für eine Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (EBCG) geregelt (Kommissionsdokument COM(2018) 631 final vom 12. September 2018). 1. Inwiefern besteht in Libyen aus Sicht der Bundesregierung „das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter, der Verfolgung oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung“ (Verordnung (EU) Nr. 656/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung von Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union koordinierten operativen Zusammenarbeit)? Die Todesstrafe existiert im libyschen Strafrecht, wird jedoch seit 2011 nicht mehr angewandt. Berichte internationaler Organisationen dokumentieren die Anwendung von Folter und anderer unmenschlicher oder erniedrigender Strafen oder Behandlungen (unter anderem https://unsmil.unmissions.org/sites/default/ files/libya-migration-report-18dec2018.pdf und der Bericht der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen (VN) zu Binnenvertriebenen vom 10. Mai 2018 im Anschluss an ihren Libyen-Besuch, http://ap.ohchr.org/documents/dpage_ e.aspx?si=A/HRC/38/39/Add.2). Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1345 verwiesen. 2. Was ist der Bundesregierung über etwaige Verzögerungen bei der Umsetzung der EU-Projekte zur Ausrüstung der sogenannten libyschen Küstenwache mit Leitstellen oder des Anschlusses an europäische Überwachungssysteme bekannt, die auf die politische Situation in Libyen zurückzuführen sind (Ratsdokument 15023/18)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 3. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der Anschluss Libyens an das europäische Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer “ tatsächlich im Dezember 2018 erfolgte bzw. für wann dies nunmehr geplant ist (Bundestagsdrucksache 19/6212, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 28 des Abgeordneten Andrej Hunko)? 4. Wie ist dieser „Anschluss“ zu verstehen (etwa technisch, administrativ, rechtlich)? 5. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche konkreten Stellen in Libyen an das europäische Überwachungsnetzwerk „Seepferdchen Mittelmeer “ angeschlossen werden, und welche libyschen Behörden dann Zugang zu dort verarbeiteten Informationen erhalten? Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 6c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/519 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7802 a) Auf welche Weise ist die neue libysche „Rettungsleitstelle“ (JRCC) in der Nähe des Flughafens in Tripolis mit zivilen oder militärischen EU-Missionen vernetzt? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, dass es eine Vernetzung zwischen den zivilen und militärischen Einsätzen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) EUBAM Libyen sowie EUNAVFOR MED Operation SOPHIA und der libyschen Luft- und Seerettungsleitstelle (JRCC) gibt. b) Inwiefern bzw. wann soll auch das noch zu errichtende Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC) an „Seepferdchen Mittelmeer“ angeschlossen werden? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 6. Über welche Vorkommnisse würde die zum Militär gehörende sogenannte Küstenwache nach Kenntnis der Bundesregierung dann informiert, und inwiefern könnte dies auch die Koordinaten von Booten mit Geflüchteten beinhalten , damit diese nach Libyen zurückgebracht werden? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 7. Nach welcher Maßgabe erhielte die sogenannte Küstenwache in Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung über den Anschluss an „Seepferdchen Mittelmeer “ auch Lageberichte oder Ereignismeldungen, die aus Informationen der Satellitenaufklärung des Programms „Copernicus“ erzeugt werden, Informationen aus der „Multipurpose Aerial Surveillance“ (MAS) von Frontex oder aus der Überwachung des Mittelmeers mit Langstreckendrohnen? Grundsätzliche Voraussetzung für eine Weitergabe von Lageberichten oder Ereignismeldungen der Europäischen Grenz- und Küstenwache (Frontex) an die Küstenwache in Libyen ist der Abschluss einer Übereinkunft zwischen der Europäischen Grenz- und Küstenwache Frontex und der libyschen Küstenwache gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR-Verordnung). Eine solche Übereinkunft besteht nicht. 8. Auf welche Weise ist „Seepferdchen Mittelmeer“ nach Kenntnis der Bundesregierung in den Informationsraum des EUROSUR-Systems bzw. das Common Information Sharing Environment (CISE) integriert? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist „Seepferdchen Mittelmeer“ nicht in das EUROSUR-System bzw. das „Common Information Sharing Environment“ (CISE) integriert. 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die beteiligten EU- Staaten vor dem Austausch von Informationen in „Seepferdchen Mittelmeer “ eine Übereinkunft oder ein Statusabkommen mit Libyen schließen wollen oder ob ein solches Abkommen bereits existiert? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass eine Übereinkunft oder ein Statusabkommen im Sinne der Fragestellung beschlossen wurde oder dies beabsichtigt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7802 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welche Angaben enthält dieses Abkommen, bzw. sollte diese Abkommen aus Sicht der Bundesregierung in Bezug auf die Verarbeitung der Informationen im System EUROSUR enthalten, an dem auch die Bundespolizei teilnimmt? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. b) Inwiefern müsste auch Frontex aus Sicht der Bundesregierung vor einem Austausch von Informationen mit der sogenannten libyschen Küstenwache ein Statusabkommen mit der Regierung in Tripolis verhandeln, und inwiefern ist dies bereits begonnen? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 10. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, nach welcher Maßgabe Frontex auch in „Seepferdchen Mittelmeer“ anfallende „vertrauliche Sicherheitsinformationen“ aus Libyen verarbeiten darf (Ratsdokument 14549/18)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Zu hypothetischen Fragen nimmt sie grundsätzlich keine Stellung. 11. Inwiefern hält die Bundesregierung die gegenwärtige Rechtslage auf Ebene der Europäischen Union zur Weitergabe von Informationen an die sogenannte libysche Küstenwache für ausreichend, bzw. inwiefern sollte diese erweitert werden? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. a) Welche rechtlichen Möglichkeiten existieren nach Kenntnis der Bundesregierung für eine engere Kooperation von Frontex mit Libyen, und welche Änderungen werden diesbezüglich verhandelt? Grundsätzliche Voraussetzung für eine Kooperation zwischen Frontex und Libyen ist der Abschluss eines Arbeitsabkommens. Ein solches Abkommen besteht nicht. b) Welche Informationen dürfte Frontex aus Sicht der Bundesregierung nach gegenwärtiger Rechtslage auf Basis der Verordnung für die Überwachung der Seeaußengrenzen zu Flüchtlingsbooten an Libyen übermitteln, und inwiefern beträfe dies auch personenbezogene Daten von abgefangenen oder geretteten Personen? Der Informationsaustausch auf Basis der Verordnung (EU) 656/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung von Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union koordinierten operativen Zusammenarbeit erstreckt sich im Wesentlichen auf den Austausch von Lageinformationen, die die Sicherheit des Schiffes und der an Bord befindlichen Personen betreffen. Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittstaaten beschränkt sich auf das unbedingt erforderliche Maß und ist in Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 656/2014 geregelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7802 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, für welche bereits bekannten Maßnahmen EUROSUR gemäß der Neufassung der EUROSUR-Verordnung bzw. der neuen Verordnung für eine Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (EBCG) ab dem Jahr 2020 zusätzliche 52,5 Mio. Euro erhalten soll (Kommissionsdokument COM(2018) 631 final vom 12. September 2018)? a) Mit welchen neuen Technologien soll EUROSUR ergänzt werden? b) In welchen Bereichen sollen die 65 neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden? 13. Welche weiteren Mittel sollen nach Kenntnis der Bundesregierung über das Forschungsrahmenprogramm „Horizont 2020“ für EUROSUR beantragt werden, mit deren Hilfe EUROSUR „neue Informationsdienste und Überwachungstechnologien “ entwickeln soll (Kommissionsdokument COM(2018) 631 final vom 12. September 2018)? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Neufassung der EUROSUR-Verordnung bzw. der neuen Verordnung für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache ist Gegenstand der Verhandlungen in den Ratsgremien. Zu Detailfragen bezüglich der Finanzierung von möglichen Maßnahmen, die EUROSUR betreffen, kann derzeit keine Aussage getroffen werden. 14. Welche Einzelheiten kann die Bundesregierung zu den in ihrer Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/6338 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuften Projekten der Ertüchtigungsinitiative in Tunesien mitteilen (bitte erläutern wo genau die Projekte umgesetzt werden, wer diese durchführt, welche Ausrüstung geliefert wird, wer die Partner sind, und welche Kosten entstehen)? Über die Inhalte der Ertüchtigungsinitiative 2019, inklusive der Projekte in Tunesien , wird der Deutsche Bundestag im Rahmen eines gemeinsamen Schreibens der Staatssekretäre des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung informiert. Zum Umfang der bereitgestellten Informationen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung vom 7. Dezember 2018 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 19/6338) verwiesen. 15. Auf welche Weise sollten die EU-Mitgliedstaaten aus Sicht der Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (insbesondere Libyen) „auf operativer Ebene“ ausweiten (Kommissionsdokument COM(2018) 631 final vom 12. September 2018)? Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ist aus Sicht der Bundesregierung wichtig und notwendig. Frontex hat das Mandat zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten, deren Ausgestaltung durch Arbeitsabkommen oder Statusvereinbarungen zwischen der Agentur und dem jeweiligen Drittstaat festgelegt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7802 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Was ist der Bundesregierung über eine maritime Komponente oder „Meeresstrategie “ im Rahmen der EU-Mission EUBAM in Libyen bekannt, und welche Maßnahmen sind diesbezüglich im Jahr 2019 geplant? Die zivile GSVP-Mission EUBAM Libyen unterstützt die libyschen Behörden bei der Erstellung eines sogenannten Weißbuchs über eine Strategie zum integrierten Grenzmanagement. Das Weißbuch soll auch eine maritime Komponente enthalten. Auf Artikel 3 des Beschlusses des Rates der Europäischen Union 2018/2009/GASP vom 17. Dezember 2018 wird verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13486 und zu Frage 19a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13687 sowie die Antwort zu Frage 15b verwiesen. b) Was ist der Bundesregierung über eine gemeinsame Maßnahme von Behörden aus Italien, Frontex und EUBAM für die Seepolizei (GACS) in Libyen bekannt? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist EUBAM Libyen in Zusammenarbeit mit Frontex sowie Italien an einem Pilotprojekt zur Ausbildung der libyschen Küstenpolizei beteiligt. Als Teil dieses Pilotprojekts werden seit dem 21. Januar 2019 insgesamt 24 Angehörige der libyschen Küstenpolizei in einem dreiwöchigen Kurs in Rom geschult. Lehrgangsinhalte sind die Vermittlung von Grundkenntnissen über Grundrechte und ihren Schutz, Seenotrettung, Erste Hilfe, Maritime Operationen, Tatortarbeit, Kommunikation, Berichtwesen und Vernehmungen. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird dieses Pilotprojekt im Rahmen des Projektes zum „integrierten Grenz und Migrationsmanagement in Libyen“ des EU- Nothilfefonds für Afrika (EUTF) umgesetzt. 16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wofür das erweiterte Budget für EUBAM in Höhe von 61,6 Mio. Euro für „Kapazitätsaufbau im Bereich des Grenzmanagements, Strafverfolgung und Strafjustiz“ konkret genutzt werden soll (Ratsdokument 15654/18)? Das Budget von EUBAM Libyen für den neuen Mandatszeitraum vom 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2020 deckt in erster Linie die Personalausgaben und laufenden Kosten der Mission ab, also beispielsweise die Kosten für Transport und Unterkünfte in Tunis und Tripolis sowie insbesondere die aufgrund der Sicherheitslage erhöhten Kosten für die Sicherheit der Mission. a) Welche weiteren Projekte soll EUBAM wie von der Regierung in Tripolis angefragt „koordinieren”? EUBAM Libyen wurde als europäische Reaktion auf eine libysche Unterstützungsanfrage eingerichtet. Einzelne Projekte, zu denen die libysche Einheitsregierung die Koordinierung durch EUBAM angefragt hat, sind der Bundesregierung nicht bekannt. b) In welche der Vorhaben wird die Bundespolizei eingebunden? Die Bundespolizei ist in keine Vorhaben der Mission EUBAM Libyen eingebunden . Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 16a verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7802 17. Welche bestehenden militärischen Operationen sollten aus Sicht der Bundesregierung verstärkt zur „Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“ genutzt werden (Kommissionsdokument COM(2018) 631 final vom 12. September 2018), und welche Kriminalitätsphänomene hält die Bundesregierung hierzu für vordringlich? Eine Priorisierung im Sinne der Fragestellung wird von der Bundesregierung nicht vorgenommen. 18. Was ist der Bundesregierung über Zahlen der Migration seit 2017 aus Algerien (vor allem in den Regionen Oran und Annaba) über das Mittelmeer bekannt ? Nach Angaben von Frontex gab es im Jahr 2017 rund 6 307 Abfahrten aus Algerien über das Mittelmeer, im Jahr 2018 waren es bis Ende November 4 858 Abfahrten . a) In welcher Form haben algerische Behörden – insbesondere die Küstenwache – auf einen etwaigen Anstieg reagiert? Die algerische Regierung hat im Januar 2019 unter Leitung von Innenminister H. Noureddine Bedoui einen verstärkten Kampf gegen Schleuser sowie sozialpolitische Maßnahmen für junge Menschen angekündigt. Die algerische Küstenwache sieht den Einsatz gegen irreguläre Migration als eine ihre Hauptaufgaben und überwacht die Küste engmaschig. b) Welche Maßnahmen oder Unterstützung hat die Bundesregierung der algerischen Regierung angeboten, um auf einen etwaigen Anstieg an Überfahrtsversuchen aus algerischen Gewässern zu regieren? Ein Angebot im Sinne der Fragestellung wurde nicht unterbreitet. c) Welche Ausrüstungs- oder Ausbildungshilfen zugunsten der algerischen Küstenwache oder algerischer Sicherheitsbehörden, die für den Grenzschutz der Landgrenzen verantwortlich sind, wurden seit 2017 von der Bundesregierung genehmigt? Im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe unterstützt die Bundespolizei die algerischen (Grenz-)Polizeibehörden im Bereich des Grenzschutzes. Im Übrigen wird auf die Quartalsanfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland verwiesen (vgl. zuletzt die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/5521). d) In welcher Form kooperieren algerische Behörden mit europäischen oder deutschen Behörden in Bezug auf Grenzsicherung und Grenzkontrolle der Land-, Luft- und Seegrenzen? Auf die Antwort zu Frage 18c wird verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. e) Welche Daten oder Informationen tauschen algerische Behörden mit der Grenzagentur Frontex zu (auch versuchten) Überfahrten über das Mittelmeer aus? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7802 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Welche Themen hat der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Walter J. Lindner bei seinem Treffen mit der sogenannten libyschen Küstenwache angesprochen , und welche Verabredungen wurden getroffen (https://twitter. com/OthmanBelbeisi/status/1072813326789500928)? Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Walter J. Lindner, informierte sich bei seinem Besuch der Anlandestelle Abu Sitta am 12. Dezember 2018 in Tripolis über die Arbeit der libyschen Küstenwache und erinnerte deren Vertreter an ihre Verantwortung, humanitäre Mindeststandards bei der Seenotrettung und Behandlung von Flüchtlingen und Migranten einzuhalten. 20. Was ist der Bundesregierung über Konflikte zwischen Malta und Italien über die Ausgestaltung und Nutzung ihrer Seenotrettungsregionen bekannt? Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich diese Zonen im Westen überlappen und es deshalb nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller immer wieder zu Konflikten kommt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 21. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche libyschen Einheiten das Containerschiff „Nivin“ gestürmt und die dort befindlichen Geflüchteten gewaltsam zur Ausschiffung in Libyen gezwungen haben („Sturm auf die ‚Nivin‘“, taz.de vom 20. November 2018)? 22. Wohin wurden die Geflüchteten verbracht, und wo befinden sich diese jetzt? Nach Kenntnis der Bundesregierung gingen Einheiten der dem libyschen Innenministerium zugeordneten sogenannten „Special Forces“ aus Misrata an Bord des Schiffes „Nivin“. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die zu diesem Zeitpunkt an Bord des Schiffes „Nivin“ befindlichen Personen in die „detention centers“ Kararim und Zliten verbracht. 23. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen die sogenannte libysche Küstenwache für das JRCC, das als Behelfs-MRCC international bekanntgegeben wurde (https://webaccounts.imo.org/Common/ WebLogin.aspx; Zugang nur nach Registrierung) und in der Mitarbeiter des Auswärtigen Amts, der Küstenwache, der Hafen- und der Flughafenbehörde sowie des Fernmeldeamtes vertreten sind (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5387), eine Google-E-Mail-Adresse als Kontakt angibt und keine Domain der libyschen Regierung nutzt? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. a) Inwiefern kommunizieren auch die Bundeswehr oder andere, an der Militärmission EUNAVFOR MED beteiligten Nationen, mit der sogenannten libyschen Küstenwache über die Adresse lcg.nav.room@gmail.com? Die bei EUNAVFOR MED Operation SOPHIA eingesetzten Einheiten der Bundeswehr haben bisher nicht mit der libyschen Küstenwache über die genannte E-Mail-Adresse kommuniziert. Der Bundesregierung liegen auch keine Erkenntnisse dazu vor, dass dies durch andere Einheiten der Operation erfolgt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/7802 b) Aus welchen Gründen nutzt auch EUNAVFORMED eine Google-Adresse (www.operationsophia.eu/contact) und nicht die Domain des Europäischen Auswärtigen Dienstes? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 24. Wie bewertet die Bundesregierung die elektronische oder telefonische Erreichbarkeit des Behelfs-MRCC bzw. der sogenannten libyschen Küstenwache , und was ist ihr über etwaige Schwierigkeiten diesbezüglich bekannt (http://gleft.de/2Bv)? Der Bundesregierung sind Berichte über Schwierigkeiten bei der elektronischen oder telefonischen Erreichbarkeit des libyschen JRCC bzw. der libyschen Küstenwache bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung befindet sich die libysche Seenotrettungsleitstelle („Maritime Rescue Coordination Centre“, MRCC) weiterhin im Aufbau. 25. Was ist der Bundesregierung aus eigenen Erfahrungen oder Berichten von Seenotrettungsorganisationen darüber bekannt, inwiefern die sogenannte libysche Küstenwache in dem Behelfs-MRCC über Bedienstete mit ausreichenden englischen Sprachkenntnissen verfügt bzw. welche Verbesserungen hier erforderlich sind? Der Bundesregierung sind Berichte hinsichtlich sprachlicher Kommunikationshindernisse mit der libyschen Küstenwache sowie dem JRCC bekannt. Als ein Ergebnis des sogenannten „Monitoring and Advising“-Mechanismus wird es als notwendig erachtet, im Rahmen der weiteren Ausbildungsmaßnahmen entsprechende Sprachschulungen zu intensivieren. Die Bundesregierung führt Gespräche mit der libyschen Küstenwache üblicherweise in arabischer Sprache. 26. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob die Erweiterung des sogenannten „Grenzvorbereichs“ der Europäischen Union auf Hoheitsgewässer nordafrikanischer Staaten auch dazu führt, dass die Mitgliedstaaten bei dort erfolgenden Maßnahmen an das Schutzregime der Europäischen Menschenrechtskonvention gebunden sind, wie es Völkerrechtlerinnen und Völkerrechtler beschreiben, wonach staatliche Maßnahmen, die dem Überschreiten von Grenzen vorgelagert sind, europäischen Konventionen unterliegen („Auch im Mittelmeer gilt das Recht“, sueddeutsche.de vom 17. Dezember 2018)? Der Begriff des „Grenzvorbereiches“ stellt keinen völkerrechtlichen Ausdruck dar, sodass seine Verwendung die völkerrechtliche Bewertung von Sachverhalten unberührt lässt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333