Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 12. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7812 19. Wahlperiode 13.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Espendiller, Nicole Höchst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/7417 – Nationaler Bildungsrat V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Große Koalition verpflichtete sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur Errichtung eines Nationalen Bildungsrats (www.cdu.de/ system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1, Zeilen 1129 bis 1137). Im Nationalen Bildungsrat sollten Mitglieder von Bund und Ländern sowie Experten aus der freien Wirtschaft vertreten sein. Geplant war, dass der Nationale Bildungsrat sich bereits im Sommer 2018 zusammenfinden sollte. Das Ziel wurde nicht umgesetzt. Es gibt bis heute keinen Nationalen Bildungsrat . Darüber hinaus ist die Große Koalition von ihren ursprünglichen Plänen zur Zusammensetzung abgewichen. Nach den Vorstellungen des stärksten Koalitionspartners , der CDU/CSU, sollen im Nationalen Bildungsrat ausschließlich Bund und Länder vertreten sein. Vertreter der Wirtschaft, aus Spitzenverbänden sowie Gewerkschaften sollen nunmehr nicht mehr im Nationalen Bildungsrat mitarbeiten (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/nationaler-bildungsratbildungsministerin -anja-karliczek-veraergert-sozialpartner/23152440.html? ticket=ST-1010244-mSp2FtZndcfdC61nM4MW-ap1). Die Verhandlungen sind ins Stocken geraten. Es ist nicht absehbar, wann sich der Nationale Bildungsrat konstituieren wird. Ein Jahr ist vergangen und nichts ist passiert. Es gibt auch keine erkennbaren Zeichen, wann in dieser Hinsicht etwas voranschreitet. Darüber hinaus sind die Ziele, die ein Nationaler Bildungsrat verfolgen soll, unklar geworden. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde darauf hingewiesen, dass der Nationale Bildungsrat unter Berücksichtigung der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung „Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen und dazu beitragen, sich über die zukünftigen Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen zu verständigen und die Zusammenarbeit der beteiligten politischen Ebenen bei der Gestaltung der Bildungsangebote über die ganze Bildungsbiographie hinweg zu fördern“. Was diese Ziele genau bedeuten, wurde nicht definiert. Es ist nicht geklärt, was genau der Nationale Bildungsrat unter Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7812 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Transparenz im Bildungswesen versteht. Fest steht nur, dass zu den Themen „Bildungsgerechtigkeit“, „Inklusion“, „Integration“ und „digitale Kompetenzen “, zum Erasmus+-Programm sowie zum Bolognaprozess derart viele unterschiedliche Ansätze bestehen, dass nach Ansicht der Großen Koalition ein Nationaler Bildungsrat notwendig ist. Es ist aus Sicht der Fragesteller jedoch nicht ersichtlich, welchen Mehrwert der Nationale Bildungsrat bieten soll. Deutschland verfügt bereits über Gremien, wie die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz, welche sich mit den vorbenannten Themen originär auseinandersetzen. Ein weiteres Gremium erscheint nach Ansicht der Fragesteller eher als eine Institution ohne wirkliche Schlagkraft. 1. Wann werden die Verhandlungen mit den sechzehn Bundesländern zur Bildung eines Nationalen Bildungsrates durch die Bundesregierung wieder aufgenommen ? Bund und Länder führen derzeit Gespräche über die Ausgestaltung eines Nationalen Bildungsrates. 2. Welche Ziele soll nach Ansicht der Bundesregierung ein Nationaler Bildungsrat verfolgen, und welche Aufgaben soll der Nationale Bildungsrat vornehmen und umsetzen? Der Nationale Bildungsrat soll auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen und dazu beitragen, sich über die zukünftigen Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen zu verständigen und die Zusammenarbeit der beteiligten politischen Ebenen bei der Gestaltung der Bildungsangebote über die ganze Bildungsbiographie hinweg zu fördern. 3. Welche Mitglieder sind neben den Vertretern der Bundesländer aus Sicht der Bundesregierung für den Nationalen Bildungsrat vorgesehen? Werden diese Mitglieder gewählt oder benannt? Falls diese gewählt werden, wer wählt die Mitglieder? Falls die Mitglieder benannt werden, wer benennt die Mitglieder? Fragen der Zusammensetzung eines Nationalen Bildungsrates sind Gegenstand laufender Gespräche des Bundes mit den Ländern. Über die Zusammensetzung eines Nationalen Bildungsrates werden Bund und Länder gemeinsam entscheiden . 4. Liegen der Bundesregierung Angebote aus der Wissenschaft, der Wirtschaft und ihrer Spitzenverbände und den Gewerkschaften zu einer Mitarbeit in einem Nationalen Bildungsrat vor? Wenn ja, von welchen Instituten, Gremien (bitte nach Instituten einzeln auflisten )? Aus der Wissenschaft und aus Verbänden liegen Beteiligungsbitten im Hinblick auf einen Nationalen Bildungsrat vor. Fragen der Beteiligung unterschiedlicher Akteure sind Gegenstand laufender Gespräche des Bundes mit den Ländern. Über die Beteiligung unterschiedlicher Akteure im Hinblick auf einen Nationalen Bildungsrat werden Bund und Länder gemeinsam entscheiden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7812 5. Welche inhaltlichen Konzepte liegen seitens der Bundesregierung und der Bundesländer für die Arbeit eines Nationalen Bildungsrates nach Kenntnis der Bundesregierung bislang vor? Für einen Nationalen Bildungsrat liegen bundes- und länderseitig Konzepte vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Auf welchen Zeitraum ist die Tätigkeit des Nationalen Bildungsrates ausgelegt , oder planen Bund und Länder eine ständige Einrichtung? 7. Soll aus Sicht der Bundesregierung für den Nationalen Bildungsrat eine eigene Geschäftsstelle mit entsprechender Personalausstattung eingerichtet werden? 8. Wird für den Nationalen Bildungsrat im Bundeshaushalt des Deutschen Bundestages ein eigener Haushaltstitel geschaffen, und wenn nein, in welchem anderen Ressort? 9. Soll die Finanzierung des Nationalen Bildungsrates anteilig durch Bund und Länder nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgen? Die Fragen 6 bis 9 werden im Zusammenhang beantwortet. Fragen der zeitlichen Mandatierung, institutionellen Ausgestaltung und Finanzierung eines Nationalen Bildungsrates sind Gegenstand laufender Gespräche des Bundes mit den Ländern. Über zeitliche Mandatierung, institutionelle Ausgestaltung und Finanzierung eines Nationalen Bildungsrates werden Bund und Länder gemeinsam entscheiden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333