Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 12. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7825 19. Wahlperiode 14.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/7244 – Rüstungskooperation Deutschlands mit der Türkei im Jahr 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Mai 2013 begannen die sogenannten Gezi-Proteste zunächst allein gegen ein umstrittenes Bauprojekt im Istanbuler Gezi-Park, weiteten sich dann aber zu landesweiten Demonstrationen gegen die regierende islamisch-konservative AKP aus. Der damalige Ministerpräsident und heutige Staatschef Recep Tayyip Erdoğan ließ sie brutal niederschlagen. Mindestens sieben Menschen wurden getötet. Laut Amnesty International starben mindestens vier an den Folgen von Polizeigewalt (dpa vom 6. Dezember 2018). Nach dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 verschärfte Präsident Erdoğan die Verfolgung gegen die Opposition und den Krieg gegen die kurdische Bevölkerung in der Türkei. Laut Medienberichten sind bislang fast 2 000 Menschen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 987 Menschen erhielten lebenslange Haftstrafen und 956 verschärfte lebenslange Haftstrafen, wobei letztere in der Türkei die Todesstrafe ersetzt und härtere Haftbedingungen zur Folge hat. Von 289 Prozessen, die nach dem versuchten Staatsstreich begannen, wurden bisher 239 beendet – das sind gut 80 Prozent. 3 050 Menschen wurden demnach wegen Verbindungen zu Fethullah Gülen verurteilt, davon 1 123 zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und 20 Jahren (AFP vom 18. Dezember 2018). Und das fand nach Auffassung von Medienberichten und der Fragesteller auch mit „freundlicher Unterstützung der Bundesregierung“ statt. Vor allem durch Waffenexporte, die im Jahr 2016 – also „ausgerechnet in diesem Jahr, in dem die Türkei sich endgültig aus der Wertegemeinschaft westlicher Staaten verabschiedet hat“ – deutlich angestiegen waren (www.wdr.de/daserste/monitor/ sendungen/waffen-fuer-die-tuerkei-100.html). Laut der entsprechenden Rüstungsexportberichte wurden im Jahr 2016 Rüstungsexporte in die Türkei im Wert von 83,9 Mio. Euro und in 2017 im Wert von 34,2 Mio. Euro genehmigt. Mit Stichtag 17. Dezember waren es in 2018 Rüstungsexportgenehmigungen im Wert von ca. 13 Mio. Euro (Schriftliche Frage 34 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/6828). In die Türkei wurden 2018 Kriegswaffen im Wert von 202,2 Mio. Euro tatsächlich ausgeführt. Im Jahr 2017 waren es noch Kriegswaffen im Wert von 62,3 Mio. Euro (Schriftliche Frage 72 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/6961). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7825 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Doch heftigere Diskussionen um die Rüstungsexporte in die Türkei entbrannten erst, nachdem Bilder von Leopard-Panzern aus deutscher Produktion aufgetaucht waren, die in der Offensive gegen kurdische Milizen in Syrien eingesetzt werden (www.n-tv.de/politik/Ruestungsexporte-in-die-Tuerkei-brechen-ein-article 20648370.html). Erst dann wurde die Nachrüstung türkischer Leopard-Panzer durch die Waffenschmiede Rheinmetall auf Eis gelegt (www.welt.de/newsticker/ dpa_nt/afxline/topthemen/article172846071/Berlin-stoppt-Nachruestung-tuerkischer- Leopard-Panzer.html). Präsident Erdoğan hat nach Medienangaben am 12. Dezember 2018 einen erneuten Angriff auf den Norden Syriens während einer Rede in Ankara angekündigt – allerdings ohne genaue Angaben zum Beginn. Lastwagen mit Panzern und schweren Geschützen an Bord sollen bereits in der Grenzprovinz Kilis angekommen und zu türkischen Truppen auf syrischem Gebiet gebracht worden sein. Die türkischen Streitkräfte sollen außerdem die von ihr unterstützte Freie Syrische Armee (FSA) angewiesen haben, mit 14 000 Mann bereitzustehen. Die Türkei unterstützt die FSA (dpa vom 13. Dezember 2018). Bereits zwei Mal hat die Türkei im Norden Syriens interveniert. Im August 2016 ordnete Präsident Erdoğan die „Operation Schutzschild Euphrat“ und im Januar 2018 die „Operation Olivenzweig“, in deren Folge die türkische Armee und verbündete islamistische FSA-Kämpfer die Stadt Afrin in Syrien Mitte März besetzten . Dabei wurden zehntausende Einwohner vertrieben, zudem kam es zu massiven Plünderungen durch die Rebellen. Seitdem herrscht in der Region angespannte Ruhe, doch gibt es immer wieder Anschläge und Berichte über Übergriffe auf die Bevölkerung (AFP vom 20. Dezember 2018). Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben in einer Ausarbeitung vom Dezember 2018 (WD 2 – 3000 – 183/18) eingeschätzt: „Bei Lichte betrachtet erfüllt die türkische Militärpräsenz in der nordsyrischen Region Afrin sowie in der Region um Asas, al-Bab und Dscharablus im Norden Syriens völkerrechtlich alle Kriterien einer militärischen Besatzung.“ 1. Liegen der Bundesregierung inzwischen die endgültigen Zahlen zu den tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen für 2018 in die Türkei vor (vgl. Schriftliche Frage 72 auf Bundestagsdrucksache 19/6961)? Wenn ja, in welchem Wert erfolgten im Jahr 2018 insgesamt tatsächliche Ausfuhren von Kriegswaffen? Die endgültigen Zahlen zu den tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen für 2018 in die Türkei liegen der Bundesregierung bislang nicht vor. 2. Inwieweit betrafen die tatsächlichen Ausfuhren im Jahr 2017 in die Türkei in Höhe von ca. 202,2 Mio. Euro „[f]ast ausschließlich Ware für den Bereich Marine“ (Schriftliche Frage 72 auf Bundestagsdrucksache 19/6961)? Der in der Antwort der Bundesregierung übermittelte Wert von 202 229 820 Euro bezog sich auf die damals vorliegenden Zahlen für die Monate Januar bis Oktober des Jahres 2018. Dabei entfielen mehr als 96,5 Prozent auf den maritimen Bereich . 3. Um welches Rüstungsgut bzw. welche Rüstungsgüter handelt es sich bei den tatsächlichen Ausfuhren im Jahr 2017 in die Türkei im Bereich Marine (bitte mit Güterbeschreibung)? Die in der Antwort der Bundesregierung aus Dezember 2018 genannten Rüstungsgüter bezogen sich auf das Jahr 2018. Es handelte sich um Materialpakete für U-Boote. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7825 4. In welchem Wert wurden a) Revolver und halbautomatische Pistolen, b) Gewehre und Karabiner, c) Maschinenpistolen, d) Sturmgewehre, e) leichte Maschinengewehre, f) in Handfeuerwaffen integrierte oder einzeln aufgebaute Granatwerfer, g) rückstoßfreie Gewehre und h) tragbare Abschussgeräte für Panzerabwehrraketen und Raketensysteme im Jahr 2018 von Deutschland in die Türkei tatsächlich ausgeführt (bitte quartalsweise unter Angabe der Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2018 noch nicht erfolgt ist, bitte die auf den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes ermittelten – vorläufigen – Gesamtwerte der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen angeben ; vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 37 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/534)? 5. Wie viele Scharfschützengewehre wurden in 2018 von Deutschland in die Türkei tatsächlich ausgeführt (bitte quartalsweise unter Angabe der Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2018 noch nicht erfolgt ist, bitte die auf den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes ermittelten – vorläufigen – Gesamtwerte der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen angeben; vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 37 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/534)? 6. In welchem Wert wurden Landfahrzeuge im Sinne der Unternummer 0006a der Ausfuhrliste Teil I A der – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 a) Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge und militärische Fahrzeuge, ausgestattet mit Lafetten oder Ausrüstung zum Minenlegen oder zum Starten der von Nummer 0004 erfassten Waffen, b) gepanzerte Fahrzeuge, c) amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge und d) Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme im Jahr 2018 in die Türkei tatsächlich ausgeführt (bitte quartalsweise mit Typ bzw. Bezeichnung und exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für 2018 noch nicht erfolgt ist, bitte die auf den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes ermittelten – vorläufigen – Gesamtwerte der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen angeben; vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 37 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/534)? Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen . Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Dies betrifft u. a. Angaben zum Ausfuhrvolumen, wenn diese in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7825 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf Einzelpreise zuließen sowie Angaben zu den Ausführern eines Rüstungsguts. Angaben zu den Herstellern eines Rüstungsguts werden von der Außenhandelsstatistik nicht erfasst. 7. In welchem Wert wurden von der Bundesregierung Einzelausfuhrgenehmigungen sowie Sammelausfuhrgenehmigungen für a) Kriegswaffen und b) sonstige Rüstungsgüter im Jahr 2018 in welcher Höhe für die Türkei erteilt (bitte quartalsweise unter jeweiliger Angabe des Gesamtwertes der Genehmigungen und jeweils unter Angabe der Zahlen für den jeweiligen Vorjahreszeitraum auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Vorbemerkung zu den Antworten zu den Fragen 7 bis 19 sowie 21: Bei den Angaben für das Jahr 2018 handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich durch Fehlerkorrekturen und Änderungen noch verändern können. Sammelausfuhrgenehmigungen beziehen sich immer auf verschiedene Empfängerländer, es ist daher nicht möglich die Genehmigungswerte einzelnen Ländern zuzuordnen . Daher sind Auswertungen nach Anzahlen von Genehmigungen und Genehmigungswerten für Sammelausfuhrgenehmigungen bezogen auf Länder nicht möglich. Jahr 2018 – Einzelgenehmigung (Wert in Euro) Güterart Gesamt 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Kriegswaffen 116.640 116.640 Sonstige Rüstungsgüter 12.751.203 9.691.685 418.279 498.623 2.142.616 Gesamt 12.867.843 9.691.685 418.279 498.623 2.259.256 Jahr 2017 – Einzelgenehmigung (Wert in Euro) Güterart Gesamt 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Kriegswaffen 18.887.786 17.918.786 969.000 Sonstige Rüstungsgüter 15.300.155 3.890.104 2.903.445 3.833.326 4.673.280 Gesamt 34.187.941 21.808.890 2.903.445 3.833.326 5.642.280 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/7825 8. Wie viele Einzelausfuhrgenehmigungen sowie Sammelausfuhrgenehmigungen wurden in welcher Höhe im Jahr 2018 für den Export von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und Kleinwaffenmunition für die Türkei erteilt (sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben; bitte quartalsweise jeweils unter Angabe der Zahlen für den Vorjahreszeitraum angeben)? 9. Der Export welcher Kleinwaffen, Kleinwaffenteile und Kleinwaffenmunition wurde im Jahr 2018 von der Bundesregierung in die Türkei genehmigt (bitte quartalsweise entsprechend der Ländergruppe nach Güterbeschreibung bzw. Waffentyp bzw. -marke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller, Unternummer der AL-Position, Genehmigungsdatum, Empfängerland, Wert und Anzahl auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Kleinwaffen, Kleinwaffenteilen und -munition in die Türkei erteilt. 10. Wie viele Einzelgenehmigungen in welcher Höhe für die Ausfuhr von Scharfschützengewehren in die Türkei hat die Bundesregierung im Jahr 2018 erteilt (bitte quartalsweise entsprechend die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Scharfschützengewehren in die Türkei erteilt. 11. Wie viele Einzelgenehmigungen wurden in welcher Höhe für die Ausfuhr von Sturmgewehren in die Türkei im Jahr 2018 erteilt (bitte quartalsweise entsprechend die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl , Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Sturmgewehren in die Türkei erteilt. 12. Wie viele Einzelgenehmigungen wurden in welcher Höhe für die Ausfuhr von Granatwerfern und Granatpistolen in die Türkei im Jahr 2018 erteilt (bitte quartalsweise entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten ; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Granatwerfern und Granatpistolen in die Türkei erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7825 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie viele Einzelgenehmigungen wurden in welcher Höhe für die Ausfuhr von Flugabwehrraketensystemen bzw. tragbaren Luftabwehrsystemen (MANPADs) in die Türkei im Jahr 2018 erteilt (bitte quartalsweise entsprechend die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Flugabwehrraketensystemen bzw. tragbaren Luftabwehrsystemen (MANPADs) in die Türkei erteilt. 14. Wie viele Einzelgenehmigungen wurden in welcher Höhe für die Ausfuhr von Panzerabwehrraketensystemen und Abschussgeräten in die Türkei im Jahr 2018 erteilt (bitte quartalsweise entsprechend die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten ; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Panzerabwehrraketensystemen und Abschussgeräten in die Türkei erteilt. 15. Für wie viele Landfahrzeuge im Sinne der Unternummer 0006a der Ausfuhrliste Teil I A der – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurden im Jahr 2018 Ausfuhrgenehmigungen von Deutschland in die Türkei bezogen auf a) Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge und militärische Fahrzeuge, ausgestattet mit Lafetten oder Ausrüstung zum Minenlegen oder zum Starten der von Nummer 0004 erfassten Waffen, b) gepanzerte Fahrzeuge, c) amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge und d) Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme erteilt (bitte quartalsweise entsprechend die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung bzw. Güterbeschreibung , exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Landfahrzeugen in die Türkei erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/7825 16. Für wie viele Kriegsschiffe (über oder unter Wasser) im Sinne der Unternummer 0009a der Ausfuhrliste Teil I A der – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurden im Jahr 2018 Ausfuhrgenehmigungen von Deutschland in die Türkei erteilt (bitte quartalsweise entsprechend die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Waffenmarke bzw. Bezeichnung bzw. Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegsschiffen in die Türkei erteilt. 17. Welche Exporte von Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen zur Herstellung von Kleinwaffen, leichten Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, leichten Waffen und dazugehöriger Munition sind im Jahr 2018 für die Türkei genehmigt worden (bitte quartalsweise entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten ; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Technologiebzw . Fertigungsunterlagen zur Herstellung von Kleinwaffen, Leichten Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, Leichten Waffen und dazugehöriger Munition in die Türkei erteilt. 18. Hat die Bundesregierung im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Fertigung gepanzerter Fahrzeuge Genehmigungen für den Transfer von Technologie an die Türkei erteilt (wenn ja, bitte quartalsweise entsprechend die Zahl der Einzelgenehmigungen, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr im Zusammenhang mit Technologietransfer für die Fertigung gepanzerter Fahrzeuge in die Türkei erteilt. 19. Hat die Bundesregierung im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Fertigung von Munition und Artillerie Genehmigungen für den Transfer von Technologie an die Türkei erteilt (wenn ja, bitte quartalsweise entsprechend für das die Zahl der Einzelgenehmigungen, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Im Jahr 2018 wurden keine Genehmigungen für die Ausfuhr im Zusammenhang mit der Fertigung von Munition und Artillerie an die Türkei erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7825 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), wonach ein Upgrade bzw. eine Nachrüstung türkischer Leopard-Kampfpanzer etwa mit zusätzlicher Panzerung basierend auf einer Rheinmetall-Lösung bereits im Gange ist (www.stern.de/politik/deutschland/tuerkei–werden-mitdeutscher -hilfe-tuerkische-panzer-nachgeruestet–8375012.html)? Die Bundesregierung hat keine entsprechenden Kenntnisse. 21. Inwieweit hat es im Jahr 2018 Ausfuhrgenehmigungen im Zusammenhang mit der Nachrüstung der türkischen Leopard-Kampfpanzer gegeben (bitte die Zahl der Einzelgenehmigungen, Güterbeschreibung, exportierenden Unternehmen bzw. Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten)? Im Jahr 2018 wurden keine Ausfuhrgenehmigungen im Zusammenhang mit der Nachrüstung der türkischen Leopard-Kampfpanzer erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333