Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 8. Februar 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/7827 19. Wahlperiode 13.02.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/7331 – Beseitigung von Defiziten des Elektrogesetzes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der Novellierung der „Waste Electrical and Electronic Equipment Richtlinie“ (WEEE-Richtlinie) aus dem Jahr 2012 ist in Deutschland das Elektrogesetz aktualisiert worden. Dieses Elektrogesetz (ElektroG) tritt stufenweise in Kraft und sieht unter anderem Änderungen der Produktkategorien, eine Registrierungspflicht , eine stärkere Optimierung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖrE), die Eindämmung illegaler Exporte sowie höhere Sammelund Recyclingquoten vor. Die letzten Änderungen entfalten ihre volle Wirkung Anfang des Jahres 2019. Einige Fragen, gerade im Bereich der Trennung von Elektrogeräten, bleiben offen. Zum Beispiel werden Flachbildfernseher und Röhrenfernseher im gleichen Container gesammelt. Die schweren Röhrenfernseher führen dazu, dass die Flachbildfernseher beschädigt werden. Wird ein Flachbildfernseher beschädigt , tritt Quecksilber aus, Röhrenfernseher enthalten kein Quecksilber. Quecksilber ist ein giftiges Schwermetall und kann, wenn es frei wird, bereits bei Zimmertemperatur toxische Dämpfe freigeben. Auch die Zusammenarbeit von kommunalen Sammelstellen und Verwertern sollte weiter verbessert werden, da Fehlwürfe die Verwertung erheblich erschweren . Darüber hinaus sind Maßnahmen, um die Sammelquote für Elektroschrott von 65 Prozent zu erreichen (gültig ab dem Jahr 2019), noch unzureichend . 1. Ist von der Bundesregierung eine Novellierung des ElektroG geplant? Ja, die Bundesregierung plant eine Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). 2. In welchem Zeitrahmen ist mit einer Vorlage eines Gesetzentwurfs zu rechnen ? Es ist geplant, noch in dieser Legislaturperiode einen Arbeitsentwurf für eine Novelle des ElektroG vorzulegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/7827 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Ist der Bundesregierung die Quecksilberproblematik bei der gemeinsamen Sammlung von Flachbildfernsehern und Röhrenfernsehern bekannt? Wenn ja, wie will die Bundesregierung den Quecksilbereintrag reduzieren? Die Problematik einer möglichen Freisetzung von Quecksilber aus der Hintergrundbeleuchtung von Fernsehern bei einer nicht den Vorgaben von § 14 Absatz 2 ElektroG entsprechenden Erfassung ist der Bundesregierung bekannt. Im Zusammenhang mit der geplanten Novelle des ElektroG wird mit den betroffenen Akteuren diskutiert, ob und welche Möglichkeiten bestehen, dieses Problem in Ergänzung zu den Vorgaben des § 14 Absatz 2 ElektroG zu adressieren. 4. Ist in der Novelle des ElektroG ein entsprechender Passus zur getrennten Sammlung enthalten? Da Fernseher mit Quecksilber in der Hintergrundbeleuchtung nicht entsprechend gekennzeichnet und somit in der Regel nicht von Fernsehern ohne Quecksilber zu unterscheiden sind, erscheint eine getrennte Erfassung in der Praxis nur schwer umsetzbar. Mögliche Regelungen in einem novellierten Gesetzentwurf sollten deshalb vielmehr darauf abzielen, in Ergänzung zu den Vorgaben des § 14 Absatz 2 ElektroG sicherzustellen, dass eine bruchsichere Erfassung in entsprechend geeigneten Behältnissen erfolgt und so eine Freisetzung von Quecksilber verhindert wird. 5. Welche Änderungen des ElektroG sind im Rahmen des EU-Kreislaufwirtschaftspakets vorgesehen? Das EU-Legislativpaket enthält in den Regelungen des Artikel 8 und 8a der Abfallrahmenrichtlinie weitgehende Anforderungen an die erweiterte Produktverantwortung . Die entsprechenden Vorgaben sind bis 1. Januar 2023 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung prüft aktuell, welche Umsetzungserfordernisse sich aus diesen Regelungen ergeben. 6. Mit welchen Maßnahmen ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Erreichen der Sammelquote von 65 Prozent im Elektroschrott zu erreichen? Einen wesentlichen Ansatzpunkt zur Steigerung der Sammelmenge stellt die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die möglichen und richtigen Entsorgungswege für Elektroaltgeräte dar. Um die zurücknehmenden Sammel - und Rücknahmestellen leichter identifizieren zu können, hat das G²-Kommunikationsprojekt ein einheitliches Logo sowie einheitliche Informationsmaterialien entwickelt. Diese werden den Sammel- und Rücknahmestellen nach Anmeldung kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Logo kommt seit dem Herbst 2018 bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und bei Rücknahmestellen im Handel zur Anwendung. Darüber hinaus werden auf Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und des Umweltbundesamtes seit November 2018 Gespräche mit allen nach dem ElektroG relevanten Akteuren durchgeführt. Ziel dieses Dialogprozesses ist es, gemeinsame Handlungsoptionen zur Steigerung der Sammelmenge zu erarbeiten. Gleichzeitig ist für das Jahr 2019 ein Forschungsvorhaben geplant, das die Verbesserung der Quantität der Sammlung zum Gegenstand hat. In diesem Zusammenhang ist auch das bereits laufende Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes zur Restmüllanalyse zu sehen, welches auch Aussagen darüber ermöglicht, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/7827 wie hoch der Anteil von Elektroaltgeräten ist, die über den Hausmüll entsorgt werden. Ziel dieser Vorhaben ist es, ausgehend von einer umfassenden Problemanalyse zielgerichtete und verhältnismäßige Maßnahmen ableiten zu können. Auch wird im Rahmen eines weiteren Vorhabens die Effizienz der Vertreiberrücknahme evaluiert. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Stärkung der verbrauchernahen Rücknahme bei den Vertreibern abzuleiten sind. 7. Wie kann nach Meinung der Bundesregierung die Kommunikation und Zusammenarbeit von kommunalen Sammelstellen und Verwertern verbessert werden, um eine bessere Sammlung sicherzustellen? Nach Kenntnis der Bundesregierung findet in unterschiedlichen Zusammenhängen eine Kommunikation – insbesondere auf Verbandsebene – zwischen den Kommunen und den Behandlungsunternehmen statt. Dort, wo Kommunen gemäß § 14 Absatz 5 ElektroG optieren, kommunizieren einzelnen Kommunen und Behandler auch unmittelbar miteinander. Auch wenn eine umfassende Kommunikation der betroffenen Akteure aus Sicht der Bundesregierung von Bedeutung ist, erscheint es weitaus wichtiger, eine qualitativ hochwertige Erfassung durch einen entsprechenden, bundesweit einheitlichen und für alle Akteure gleichermaßen geltenden Rechtsrahmen sicherzustellen . Die bestehenden Regelungen im ElektroG sind im Rahmen der geplanten Novelle des ElektroG insoweit unter Einbindung aller betroffenen Akteure – also auch der Kommunen und der Behandler – weiterzuentwickeln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333